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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Gelsenkirchen
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 520235-2021 (ID: 2021101309270268172)
Veröffentlicht: 13.10.2021
*
DE-Gelsenkirchen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2021/S 199/2021 520235
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
Postanschrift: Wildenbruchplatz 1
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Strategischer Zentraleinkauf - Herr Martin Funken
E-Mail: [6]martin.funken@strassen.nrw.de
Telefon: +49 209/3808-467
Fax: +49 211/87565-1219
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.strassen.nrw.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Straßenbau
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
2021-078-SZE Erstbetriebslösung Landes-Tunnelleitzentrale (TLZ) in der
Landesmobilitätszentrale (LMZ)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Für die Erstbetriebslösung der Landes-TLZ wird das bestehende, am
01.01.2021 auf den Bund übergegangene System TLZ als "funktionaler,
technischer Zwilling" der TLZ Duisburg/Hamm mit nahezu identischer
Hard- und Software aufgebaut, wobei optimierte und aktualisierte
Systeme zum Einsatz kommen.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Für die Erstbetriebslösung der Landes-TLZ wird das bestehende, am
01.01.2021 auf den Bund übergegangene System TLZ als "funktionaler,
technischer Zwilling" der TLZ Duisburg/Hamm mit nahezu identischer
Hard- und Software aufgebaut, wobei optimierte und aktualisierte
Systeme zum Einsatz kommen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Die Auftragsvergabe ist als Direktvergabe gem. § 14 (4) VgV
gerechtfertigt:
1. Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem
Bewerber nach § 14 VgV (4) Nr. 2 c) (Schutz von ausschließlichen
Rechten):
Die Lieferleistung kann basierend auf § 14 VgV (4) Nr. 2 c) nur von der
Firma SPIE OSMO erbracht werden.
Die in den Tunnelleitzentralen Duisburg und Hamm verwendete
Standardsoftware wurde aufgrund der Anforderungen von Straßen.NRW durch
die Firma Osmo weiterentwickelt. Das heißt, dass die jetzt im Einsatz
befindliche Software in den Leitzentralen inkl. den programmierten
Anwendungen in den Tunneln ist angepasst an die Erfordernisse der TLZ.
Das funktionale Gesamtsystem der Tunnelleitzentrale wurde aus den
einzelnen Hard- und Softwarekomponenten durch individuell gestaltete,
auf die Bedürfnisse von Straßen.NRW zugeschnittene, Schnittstellen von
der Fa. OSMO hergestellt. Das Knowhow und die Rechte an diesen
individuellen Schnittstellen und den nutzungsspezifischen Anpassungen
der Standard-Software liegen ausschließlich bei der Fa. OSMO.
Die Software-Systeme mit ihren Anwendungen in der Leitzentrale und in
den Tunnelanlagen sind geistiges Eigentum der Firma Osmo und bleiben
unverändert im Einsatz. Die Rechte an der angewendeten Software wurden
mit dem damaligen Vertrag bei Errichtung der bestehenden TLZen nicht,
sondern lediglich die Anwenderlizenzen für die Standorte Duisburg und
Hamm erworben. Für die Errichtung der neuen TLZ Land als Duplikat kann
daher die neue Anwenderlizenz ausschließlich bei dem bisherigen
Auftragnehmer beschafft werden.
2. § 14 VgV (4) Nr. 5: Beschaffung zusätzlicher Lieferleistungen des
ursprünglichen AN zur teilweisen Erneuerung bereits erbrachter
Leistungen:
Die bestehenden beiden Tunnelzentralen wurden basierend auf einer
öffentlichen Ausschreibung durch die Firma OSMO erstellt. Im Einzelnen
umfasste dies die Lieferung und Errichtung der Hard- und
Anwendersoftware, die Umsetzung der spezifischen Anforderungen an eine
Leitzentrale, die hard-/softwaremäßige Ausstattung für die Anbindung
und Testung in den Tunnelanlagen. Des Weiteren wurde die
Netzwerktechnik, die Klimatechnik inkl. Erstellung der Verkabelung in
den herzustellenden Warten- und Serverräumen hergestellt.
Im Rahmen der vorliegenden Vergabe wird die bestehende TLZ-Technik an
dem Standort Leverkusen dupliziert.
Aus einer öffentlichen Vergabe der Hard- und insbesondere der Software
an einen Dritten würde neben der Erneuerung der Leitzentrale eine
erneute Anbindung der Tunnel mit einer Erneuerung der dort verwendeten
Softwaresysteme resultieren. Die oben erwähnten, individuell
angepassten, proprietären Schnittstellen müssten von dem Dritten
ebenfalls für die Sicherstellung der gleichen Funktionalität in
ähnlicher Form hergestellt werden. Der damit verbundene Engineering-und
Programmier-Aufwand würde sich sowohl zeit- als auch kostenmäßig
deutlich negativ niederschlagen.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
08/10/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: SPIE OSMO GmbH
Postanschrift: Bielefelder Straße 10
Ort: Georgsmarienhütte
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49124
Land: Deutschland
Telefon: +49 5401/858-257
Fax: +49 5401/858-116
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige
Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Das
unter Ziffer V.2.1) genannte Datum ist das der Entscheidung über die
geplante Auftragsvergabe. Der Zuschlag ist noch nicht erfolgt und soll
10 Kalendertage nach der Veröffentlichung erteilt werden. Bei den unter
den Ziffern II.1.7 und V.2.4 genannten Werten handelt es sich nicht um
den tatsächlichen Auftragswert. Die genaue Wertangabe gem. V.2.4) wurde
mit 1,00 EUR angegeben, Der exakte Wert wird nicht offengelegt, weil es
sich dabei nicht um eine gesetzliche Pflichtangabe handelt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt.
Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem
Zuschlag eine Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab
dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten,
bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die
Zuschlagsentscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen
Vergabekammer Westfalen nachgeprüft werden.
§ 135 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/10/2021
References
6. mailto:martin.funken@strassen.nrw.de?subject=TED
7. http://www.strassen.nrw.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
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