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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Gelsenkirchen
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 520235-2021 (ID: 2021101309270268172)
Veröffentlicht: 13.10.2021
*
  DE-Gelsenkirchen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
   2021/S 199/2021 520235
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
   Postanschrift: Wildenbruchplatz 1
   Ort: Gelsenkirchen
   NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 45888
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Strategischer Zentraleinkauf - Herr Martin Funken
   E-Mail: [6]martin.funken@strassen.nrw.de
   Telefon: +49 209/3808-467
   Fax: +49 211/87565-1219
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.strassen.nrw.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Straßenbau
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   2021-078-SZE Erstbetriebslösung Landes-Tunnelleitzentrale (TLZ) in der
   Landesmobilitätszentrale (LMZ)
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
   Hilfestellung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Für die Erstbetriebslösung der Landes-TLZ wird das bestehende, am
   01.01.2021 auf den Bund übergegangene System TLZ als "funktionaler,
   technischer Zwilling" der TLZ Duisburg/Hamm mit nahezu identischer
   Hard- und Software aufgebaut, wobei optimierte und aktualisierte
   Systeme zum Einsatz kommen.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Für die Erstbetriebslösung der Landes-TLZ wird das bestehende, am
   01.01.2021 auf den Bund übergegangene System TLZ als "funktionaler,
   technischer Zwilling" der TLZ Duisburg/Hamm mit nahezu identischer
   Hard- und Software aufgebaut, wobei optimierte und aktualisierte
   Systeme zum Einsatz kommen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Die Auftragsvergabe ist als Direktvergabe gem. § 14 (4) VgV
   gerechtfertigt:
   1. Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem
   Bewerber nach § 14 VgV (4) Nr. 2 c) (Schutz von ausschließlichen
   Rechten):
   Die Lieferleistung kann basierend auf § 14 VgV (4) Nr. 2 c) nur von der
   Firma SPIE OSMO erbracht werden.
   Die in den Tunnelleitzentralen Duisburg und Hamm verwendete
   Standardsoftware wurde aufgrund der Anforderungen von Straßen.NRW durch
   die Firma Osmo weiterentwickelt. Das heißt, dass die jetzt im Einsatz
   befindliche Software in den Leitzentralen inkl. den programmierten
   Anwendungen in den Tunneln ist angepasst an die Erfordernisse der TLZ.
   Das funktionale Gesamtsystem der Tunnelleitzentrale wurde aus den
   einzelnen Hard- und Softwarekomponenten durch individuell gestaltete,
   auf die Bedürfnisse von Straßen.NRW zugeschnittene, Schnittstellen von
   der Fa. OSMO hergestellt. Das Knowhow und die Rechte an diesen
   individuellen Schnittstellen und den nutzungsspezifischen Anpassungen
   der Standard-Software liegen ausschließlich bei der Fa. OSMO.
   Die Software-Systeme mit ihren Anwendungen in der Leitzentrale und in
   den Tunnelanlagen sind geistiges Eigentum der Firma Osmo und bleiben
   unverändert im Einsatz. Die Rechte an der angewendeten Software wurden
   mit dem damaligen Vertrag bei Errichtung der bestehenden TLZen nicht,
   sondern lediglich die Anwenderlizenzen für die Standorte Duisburg und
   Hamm erworben. Für die Errichtung der neuen TLZ Land als Duplikat kann
   daher die neue Anwenderlizenz ausschließlich bei dem bisherigen
   Auftragnehmer beschafft werden.
   2. § 14 VgV (4) Nr. 5: Beschaffung zusätzlicher Lieferleistungen des
   ursprünglichen AN zur teilweisen Erneuerung bereits erbrachter
   Leistungen:
   Die bestehenden beiden Tunnelzentralen wurden basierend auf einer
   öffentlichen Ausschreibung durch die Firma OSMO erstellt. Im Einzelnen
   umfasste dies die Lieferung und Errichtung der Hard- und
   Anwendersoftware, die Umsetzung der spezifischen Anforderungen an eine
   Leitzentrale, die hard-/softwaremäßige Ausstattung für die Anbindung
   und Testung in den Tunnelanlagen. Des Weiteren wurde die
   Netzwerktechnik, die Klimatechnik inkl. Erstellung der Verkabelung in
   den herzustellenden Warten- und Serverräumen hergestellt.
   Im Rahmen der vorliegenden Vergabe wird die bestehende TLZ-Technik an
   dem Standort Leverkusen dupliziert.
   Aus einer öffentlichen Vergabe der Hard- und insbesondere der Software
   an einen Dritten würde neben der Erneuerung der Leitzentrale eine
   erneute Anbindung der Tunnel mit einer Erneuerung der dort verwendeten
   Softwaresysteme resultieren. Die oben erwähnten, individuell
   angepassten, proprietären Schnittstellen müssten von dem Dritten
   ebenfalls für die Sicherstellung der gleichen Funktionalität in
   ähnlicher Form hergestellt werden. Der damit verbundene Engineering-und
   Programmier-Aufwand würde sich sowohl zeit- als auch kostenmäßig
   deutlich negativ niederschlagen.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   08/10/2021
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: SPIE OSMO GmbH
   Postanschrift: Bielefelder Straße 10
   Ort: Georgsmarienhütte
   NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
   Postleitzahl: 49124
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 5401/858-257
   Fax: +49 5401/858-116
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige
   Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Das
   unter Ziffer V.2.1) genannte Datum ist das der Entscheidung über die
   geplante Auftragsvergabe. Der Zuschlag ist noch nicht erfolgt und soll
   10 Kalendertage nach der Veröffentlichung erteilt werden. Bei den unter
   den Ziffern II.1.7 und V.2.4 genannten Werten handelt es sich nicht um
   den tatsächlichen Auftragswert. Die genaue Wertangabe gem. V.2.4) wurde
   mit 1,00 EUR angegeben, Der exakte Wert wird nicht offengelegt, weil es
   sich dabei nicht um eine gesetzliche Pflichtangabe handelt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
   Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48147
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt.
   Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem
   Zuschlag eine Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab
   dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten,
   bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die
   Zuschlagsentscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen
   Vergabekammer Westfalen nachgeprüft werden.
   § 135 GWB lautet:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   08/10/2021
References
   6. mailto:martin.funken@strassen.nrw.de?subject=TED
   7. http://www.strassen.nrw.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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