(1) Searching for "2021101309183167480" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Systemberatung und technische Beratung - DE-Duisburg
Systemberatung und technische Beratung
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Softwareprogrammierung und -beratung
Dokument Nr...: 519602-2021 (ID: 2021101309183167480)
Veröffentlicht: 13.10.2021
*
DE-Duisburg: Systemberatung und technische Beratung
2021/S 199/2021 519602
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
Postanschrift: Schifferstraße 10
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): SG ZA 5.2 - Vergabe
E-Mail: [6]za5.2.lzpd@polizei.nrw.de
Telefon: +49 20341757520
Fax: +49 20341756998
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.polizei.nrw.de/lzpd
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYD0DC6X/document
s
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Aulinger Rechtsanwälte
Postanschrift: Frankenstr. 348
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45133
Land: Deutschland
E-Mail: [9]aul.verg@aulinger.eu
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]www.aulinger.eu
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYD0DC6X
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
LZPD / IT-Betriebsleistungen
Referenznummer der Bekanntmachung: ZA 5.2/1000708518/AUL
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72220000 Systemberatung und technische Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD) ist neben
anderen Dienstleistungen der zentrale Betreiber der IT für die Polizei
in NRW. Neben dem Betrieb der IT werden neue Themen erprobt und in
Projektform zur Einsatzreife weiterentwickelt.
Um den heutigen und zukünftigen Anforderungen an die IT der Polizei in
NRW gerecht zu werden, benötigt das LZPD zusätzliche Spezialisten, die
die Vorhaben in der Linie und in Projekten durch spezialisiertes
Know-how für den IT-Betrieb unterstützen.
Die Polizei NRW unterhält das Multi-Projekt TVH. Dieses umfasst u. a.:
- TKÜ: Die Beauftragung und Errichtung einer Anlage zur
Telekomunikationsüberwachung (TKÜ-Anlage).
- Video-SE: einer Vereinheitlichung/Zentralisierung der bislang
dezentral betriebenen Video-überwachungssysteme zur Unterstützung von
Observationsmaßnahmen.
- HiPoS: Beide Anlagen sollen auf einer erweiterbaren und
leistungsfähigen Systemarchitektur betrieben werden. Dadurch ergibt
sich die Möglichkeit der ressourcen- und zeitsparenden Integration und
des sicheren, wirtschaftlichen Betriebs weiterer bestehender sowie
neuer IT-Verfahren.
Eine Kernplattform der polizeilichen Anwendungen im Projekt TVH ist die
"Hybride integrative Plattform polizeiliche Sondernetze", kurz HiPoS.
Sie vereint spezifische Aufgaben und Rollen aus den Bereichen
Verfahren, Service, Betrieb und Sicherheit in einer heterogenen
Netzwerkumgebung. Zudem beinhaltet der Kern eine hochtechnisierte
Virtualisierungsplattform auf Basis von VMWare, die durch
Netzwerk-Virtualisierung und Mikrosegmentierung mandantenfähig an zwei
Standorten betrieben wird. Eine detailliere Beschreibung der
Systemumgebung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Gegenstand dieses Vertrags ist die Erbringung von Beratungs- und
Unterstützungsleistungen auf dem Gebiet der Organisation sowie der
Informations- und Kommunikationstechnologie für die Polizei des Landes
Nordrhein-Westfalen im Bereich der Plattform HiPoS sowie angrenzender
IT-Projekte.
Die hier zu vergebende Leistung wird als Rahmenvertrag ausgestaltet.
Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt am 01.01.2022 und beträgt 36
Monate (Festlaufzeit). Der Vertrag verlängert sich optional einmal um
weitere 12 Monate, sollte der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum
30.09.2024 kündigen. Der Vertrag endet dementsprechend spätestens nach
Ablauf von 48 Monaten zum 31.12.2025.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 85 000 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW Schifferstraße 10 47059
Duisburg Der Auftragnehmer ist hinsichtlich der Art der Durchführung,
sowie hinsichtlich Ort und Zeit zur Erfüllung der ihm erteilten
Aufträge frei. Ergeben sich aus technischen, organisatorischen oder
sonstigen auftragsspezifischen Gründen Einschränkungen, so können
zwischen den Parteien auftragsspezifische Lösungen festgelegt werden.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Auftragsgegenstand sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die
Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dem Gebiet
der Organisation sowie der Informations- und Kommunikationstechnologie
für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich der Plattform
HiPoS sowie angrenzender IT-Projekte. Leistungen sind insbesondere:
- Projektmanagement
- Anforderungsmanagement
- Beratungsleistung in den Bereichen Beschaffung/Vergabe Architekturen
- Infrastrukturberatung
- Technische Beratung, Implementierung und Stabilisierung
- Unterstützung des IT-Betriebs
- Transition Management
- Qualitätsmanagement
- Testmanagement
- Dokumentation
- Beratungsleistung im Bereich IT-Sicherheit
- Beratungsleistung im Bereich Organisationsentwicklungsfragen
Ziel des Vergabeverfahrens ist die Sicherstellung des Projektbetriebs
TVH, dessen Fortentwicklung sowie die erfolgreiche Überführung in den
Betrieb des LZPD.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Nach Ablauf der Festlaufzeit von 36 Monaten verlängert sich der Vertrag
einmalig um weitere 12 Monate, sollte der Auftraggeber den Vertrag
nicht bis zum 30.09.2024 kündigen. Der Vertrag endet spätestens nach
Ablauf von 48 Monaten, zum 31.12.2025.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Erweiterung des Rollenportfolios auf Executives und / oder
Werkstudenten, allerdings nur, wenn vom Auftragnehmer angeboten.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches
Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen)
[12]https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für den
öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU
registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe
der Registrierungsnummer angeben (324_EU_Angebotsschreiben). Sofern vom
Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in
der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung
kann mit dem Angebot eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
abgeben werden. Des Weiteren wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe
nach § 47 VgV hingewiesen: Ein Bieter kann (auch als Mitglied einer
Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er
nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt
(533_EU_Verpflichtungserklärung).
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Der
Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise innerhalb einer
angemessenen Frist nachzufordern, vervollständigen oder korrigieren zu
lassen. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der
Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der
zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten
Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden
sind.
Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind
vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern
vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für
sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123,
124 GWB, (Nutzung des Formulars 521 EU).
2. Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG (Nutzung des Formulars I der
Formulare zu den Eignungskriterien).
3. Eigenerklärung zum Unternehmen, u.a. Angabe der Kontaktdaten,
Regelarbeitszeit und Anzahl der zum Ende des letzten abgelaufenen
Geschäftsjahres sozialversicherungspflichtig beschäftigten
Arbeitskräfte (Nutzung des Formulars II der Formulare zu den
Eignungskriterien).
4. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat die Gesellschafterstruktur
seines Unternehmens / ihrer beteiligten Unternehmen bzw. eine etwaige
Konzernzugehörigkeit darzustellen.
5. Eigenerklärung Verpflichtung VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD;
Nutzung des beigefügten Formulars III der Formulare zu den
Eignungskriterien).
6. Eigenerklärung zur einfachen Sicherheitsprüfung (Nutzung des
beigefügten Formulars IV der Formulare zu den Eignungskriterien).
7. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister durch
Beifügung eines aktuellen Registerauszugs (vom Bieter selbst
beizubringen. Der Registerauszug darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der
Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sein.)
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Eigenerklärung über das Bestehen einer
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
3 Mio. EUR für Personenschäden, 1,5 Mio. EUR für Sachschäden sowie 1,5
Mio. EUR für Vermögensschäden oder eine entsprechende
Absichtserklärung, dass ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung
erfolgen wird (Nutzung des Formulars V der Formulare zu den
Eignungskriterien).
2. Eigenerklärung zu den Gesamtumsätzen und Umsätzen mit vergleichbaren
Leistungen des Unternehmens in EUR jeweils bezogen auf die letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre (Nutzung des Formulars VI der Formulare
zu den Eignungskriterien). Hierbei ist ein Mindestumsatz in Höhe von 8
Mio. EUR in jedem der letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahre bezogen
auf den Gesamtumsatz des Unternehmens gefordert. Eintragungen zum
Umsatz mit vergleichbaren Leistungen sind erforderlich. Als Umsatz mit
auftragsvergleichbaren Leistungen wird Umsatz bezeichnet, der im
Bereich der hier vergaberelevanten Dienstleistung (vgl.
Leistungsbeschreibung samt Anlagen) erzielt wurde. Der Auftraggeber
fordert zwar keine Mindestumsätze mit vergleichbaren Leistungen in den
vergangenen drei Geschäftsjahren. Eine "Null-Erklärung" führt jedoch
genauso zum Ausschluss wie der Umstand, dass im Verhältnis zum
Beschaffungsgegenstand deutlich zu niedrige Umsätze angegeben werden,
die eine positive Eignung nicht rechtfertigen. Denn vorliegend weist
der Auftraggeber hiermit ausdrücklich darauf hin, dass er durch die
Umsatzabfrage mit auftragsvergleichbaren Leistungen in den vergangenen
drei Geschäftsjahren eine mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit des
Bieters / der Bietergemeinschaft auf dem von der Ausschreibung
betroffenen Dienstleistungsgebiet als Eignungsmindestkriterium fordert.
Eine Auftragsvergabe an sog. Newcomer wird vor dem Hintergrund der
sicherheitsbezogenen Bedeutung der Auftragsvergabe ausgeschlossen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123,
124 GWB, (Nutzung des Formulars 521 EU).
2. Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG (Nutzung des Formulars I der
Formulare zu den Eignungskriterien).
3. Eigenerklärung Verpflichtung VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD;
Nutzung des beigefügten Formulars III der Formulare zu den
Eignungskriterien).
4. Eigenerklärung zur einfachen Sicherheitsprüfung (Nutzung des
beigefügten Formulars IV der Formulare zu den Eignungskriterien).
5. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister durch
Beifügung eines aktuellen Registerauszugs (vom Bieter selbst
beizubringen. Der Registerauszug darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der
Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sein.)
6. Eigenerklärung über das Bestehen einer
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
3 Mio. EUR für Personenschäden, 1,5 Mio. EUR für Sachschäden sowie 1,5
Mio. EUR für Vermögensschäden oder eine entsprechende
Absichtserklärung, dass ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung
erfolgen wird (Nutzung des Formulars V der Formulare zu den
Eignungskriterien).
7. Eigenerklärung zu den Gesamtumsätzen und Umsätzen mit vergleichbaren
Leistungen des Unternehmens in EUR jeweils bezogen auf die letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre (Nutzung des Formulars VI der Formulare
zu den Eignungskriterien). Hierbei ist ein Mindestumsatz in Höhe von 8
Mio. EUR in jedem der letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahre bezogen
auf den Gesamtumsatz des Unternehmens gefordert. Eintragungen zum
Umsatz mit vergleichbaren Leistungen sind erforderlich. Als Umsatz mit
auftragsvergleichbaren Leistungen wird Umsatz bezeichnet, der im
Bereich der hier vergaberelevanten Dienstleistung (vgl.
Leistungsbeschreibung samt Anlagen) erzielt wurde. Der Auftraggeber
fordert zwar keine Mindestumsätze mit vergleichbaren Leistungen in den
vergangenen drei Geschäftsjahren. Eine "Null-Erklärung" führt jedoch
genauso zum Ausschluss wie der Umstand, dass im Verhältnis zum
Beschaffungsgegenstand deutlich zu niedrige Umsätze angegeben werden,
die eine positive Eignung nicht rechtfertigen. Denn vorliegend weist
der Auftraggeber hiermit ausdrücklich darauf hin, dass er durch die
Umsatzabfrage mit auftragsvergleichbaren Leistungen in den vergangenen
drei Geschäftsjahren eine mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit des
Bieters / der Bietergemeinschaft auf dem von der Ausschreibung
betroffenen Dienstleistungsgebiet als Eignungsmindestkriterium fordert.
Eine Auftragsvergabe an sog. Newcomer wird vor dem Hintergrund der
sicherheitsbezogenen Bedeutung der Auftragsvergabe ausgeschlossen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Eigenerklärung zu den Referenzen des Unternehmens (Nutzung des
beigefügten Formulars VII der Formulare zu den Eignungskriterien). Es
ist mindestens eine Referenz des Unternehmens inklusive einer
aussagekräftigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts nachzuweisen. Es
werden nur Referenzen gewertet, deren Leistungsbeginn zum Zeitpunkt des
Ablaufs der Angebotsfrist nicht länger als drei Jahre zurückliegt und
die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist seit mindestens zwei
vollen Jahren erbracht werden. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie
die IT-Beratung für eine öffentliche Behörde, die mit
Sicherheitsaufgaben betraut ist, zum Gegenstand hatte sowie ein
Projektvolumen von mindestens 500 Personentagen pro Jahr in zwei
Leistungsjahren der vergangenen drei Jahre umfasst.
Für die Feststellung der Vergleichbarkeit müssen mindestens vier (4)
der folgenden Kriterien durch die Referenz erfüllt werden:
a. Betreuung von Windows-Produkten, Support und Server-Betreuung,
b. Fachliche und technische Bindungswirkungen der Microsoft Dienste,
c. Betreuung von Citrix-Produkten, Support und Server-Betreuung,
d. Beratung zu aktuellen Linux/Unix-Server-Betriebssystemen,
e. Beratung zu Virtualisierung, Storage, Datensicherung,
Datenkommunikation und Datenbanken,
f. Beratung zu aktuellen LAN/WAN-Netzwerktechnologien,
g. Beratung zu Oracle-DB, PL/SQL, Oracle BI, ETL-Prozesse, und
Reporting,
h. Beratung zu Cloud-Technologien.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Eigenerklärung zu den Referenzen des Unternehmens (Nutzung des
beigefügten Formulars VII der Formulare zu den Eignungskriterien). Es
ist mindestens eine Referenz des Unternehmens inklusive einer
aussagekräftigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts nachzuweisen. Es
werden nur Referenzen gewertet, deren Leistungsbeginn zum Zeitpunkt des
Ablaufs der Angebotsfrist nicht länger als drei Jahre zurückliegt und
die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist seit mindestens zwei
vollen Jahren erbracht werden. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie
die IT-Beratung für eine öffentliche Behörde, die mit
Sicherheitsaufgaben betraut ist, zum Gegenstand hatte sowie ein
Projektvolumen von mindestens 500 Personentagen pro Jahr in zwei
Leistungsjahren der vergangenen drei Jahre umfasst.
Für die Feststellung der Vergleichbarkeit müssen mindestens vier (4)
der folgenden Kriterien durch die Referenz erfüllt werden:
a. Betreuung von Windows-Produkten, Support und Server-Betreuung,
b. Fachliche und technische Bindungswirkungen der Microsoft Dienste,
c. Betreuung von Citrix-Produkten, Support und Server-Betreuung,
d. Beratung zu aktuellen Linux/Unix-Server-Betriebssystemen,
e. Beratung zu Virtualisierung, Storage, Datensicherung,
Datenkommunikation und Datenbanken,
f. Beratung zu aktuellen LAN/WAN-Netzwerktechnologien,
g. Beratung zu Oracle-DB, PL/SQL, Oracle BI, ETL-Prozesse, und
Reporting,
h. Beratung zu Cloud-Technologien.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Auf
- den Vertrag über IT-Betriebsleistungen, HiPoS-Betrieb, Projektbetrieb
TVH und Überführung in die Linienorganisation der A2, inkl. aller
Anlagen, insbesondere
- die Besonderen Vertragsbedingungen zum Mindestlohngesetz, Anlage 5
zum Vertrag;
- die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur
Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW, Anlage
6 zum Vertrag;
- Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des
Geheimhal-tungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) einschl.
Anlagen, Anlage 7 zum Vertrag;
- die Eigenerklärung zum Geheimschutz und zur Sicherheitsüberprüfung,
Anlage 8 zum Vertrag;
- Verpflichtung der Auftragnehmerseite nach dem Verpflichtungsgesetz,
Anlage 9 zum Vertrag;
- den Vertrag über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im
Auftrag im Sinne der Datenschutzvorschriften für die Polizei NRW nebst
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Anlage 10.1 zum Vertrag;
- das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten Auftragsverarbeiter
gemäß Artikel 30 Abs. 2 DSGVO und § 53 DSG NRW, Anlage 10.2 zum
Vertrag;
- die Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes NRW (ZVB-NRW) in der
zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung gültigen Fassung, Anlage 11 zum
Vertrag sowie
- die Regelungen des BGB
wird hingewiesen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/11/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 08/11/2021
Ortszeit: 10:01
Ort:
Essen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Das vom Auftraggeber gewählte Verfahren ist ein offenes Verfahren
nach Maßgabe des Vierten Teils des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 97 ff. GWB) und der Vergabeverordnung
(VgV). Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens
und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren
streng beachtet.
2. Die für die Angebotserstellung erforderlichen Vergabeunterlagen sind
unter [13]http://www.evergbe.nrw.de/VMPCenter/ abrufbereit.
3. Die Angebote sind bis zur genannten Frist einzureichen. Eine
Verspätung führt zum Ausschluss.
4. Zum angegebenen geschätzten Gesamtwert unter Ziffer II.1.5) ergeht
folgender Hinweis: Die Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs.
C-23/20, verpflichtet öffentliche Auftraggeber zur Angabe des
Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden
Leistungen. In diesem Sinne ist der hier angegebene Höchstwert zu
verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch
nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern ohne dass eine
Abnahmeverpflichtung aus den hier angegebenen Höchstwerten resultiert.
Die Schätzung basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend, auch
unvorhersehbar großen Bedarf des Auftraggebers die
vergabegegenständlichen Dienstleistungen betreffend im Rahmen der vier
Jahre abzudecken - zudem auf der oberen Bandbreite der nach Erfahrung
des Auftraggebers marktgängigen Stundensätze.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DC6X
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [14]VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 221-1473045
Fax: +49 221-1472889
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere
nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt
werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die
Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird
hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist,
soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [15]VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 221-1473045
Fax: +49 221-1472889
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/10/2021
References
6. mailto:za5.2.lzpd@polizei.nrw.de?subject=TED
7. http://www.polizei.nrw.de/lzpd
8. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYD0DC6X/documents
9. mailto:aul.verg@aulinger.eu?subject=TED
10. http://www.aulinger.eu/
11. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYD0DC6X
12. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/
13. http://www.evergbe.nrw.de/VMPCenter/
14. mailto:VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
15. mailto:VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|