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Ausschreibung: Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen - DE-Potsdam
Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
Dienstleistungen im Sozialwesen
Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
Dokument Nr...: 519372-2021 (ID: 2021101309160067243)
Veröffentlicht: 13.10.2021
*
  DE-Potsdam: Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
   2021/S 199/2021 519372
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich
   Vergabemanagement
   Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str.79/81
   Ort: Potsdam
   NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 14469
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]zentrale-vergabestelle@rathaus.potsdam.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.potsdam.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCR
   RNTR/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCR
   RNTR
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Soziale Beratung und Betreuung von Flüchtlingen (Migrationssozialarbeit
   als Fachberatungsdienst)
   Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-391-158-21
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige
   Dienstleistungen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der vorliegende Leistungsgegenstand beinhaltet die Soziale Beratung und
   Betreuung von Flüchtlingen (Migrationssozialarbeit als
   Fachberatungsdienst). Die zu regelnde soziale Beratung und Betreuung
   bezieht sich auf den Personenkreis nach § 4 Landesaufnahmegesetzes
   Brandenburg (LAufnG).
   Die Mindestanforderungen an die Aufgabenwahrnehmung der sozialen
   Unterstützung durch Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst sind
   in der Anlage 4 der Verordnung über die Durchführung des
   Landesaufnahmegesetzes in den Punkten 2.2 bis 2.2.4 und 3 festgelegt.
   Die soziale Unterstützung durch den Fachberatungsdienst
   Migrationssozialarbeit zielt in der Landeshauptstadt Potsdam darauf ab,
   den nach dem Landesaufnahmegesetz in der Stadt aufgenommenen Personen
   eine selbstverantwortliche Lebensgestaltung einschließlich der
   notwendigen Inanspruchnahme der sozialen und integrativen
   Unterstützungssysteme zu ermöglichen. Dabei sind die
   Integrationsbereitschaft der aufgenommenen Migrant*innen und die
   Aufnahmebereitschaft sowie Aufnahmefähigkeit/ Willkommenskultur des
   Gemeinwesens zu fördern. Der Auftragnehmer hat zudem die Beratung in
   der Landeshauptstadt Potsdam durch Sprechstunden vor Ort abzusichern.
   Die soziale Beratung und Betreuung soll sowohl in einer Beratungsstelle
   als auch in Form zugehender und aufsuchender Sozialarbeit erfolgen. Das
   Angebot weiterer Beratungs- und Betreuungsformate ist erwünscht.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
   98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam Die
   Beratungsstelle muss auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam
   liegen.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Auftragnehmer:
   a) Die soziale Beratung und Betreuung der Personenkreise gem. § 4
   LAufnG mit Hilfe eines ganzheitlichen, interkulturellen und
   mehrsprachigen Ansatzes.
   b) Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst soll im Bereich der
   personenbezogenen Tätigkeiten folgende Aufgaben umfassen:
   - die Einbeziehung einschlägiger aufenthaltsrechtlicher Fragen und
   Verfahrensfragen (einschließlich des Asylverfahrens) in den
   Beratungsprozess, die Unterstützung einer Perspektivenentwicklung
   einschließlich Fragen der Rückkehr, Aus- und Weiterwanderung sowie der
   Familienzusammenführung,
   - die Einbeziehung einschlägiger aufenthaltsrechtlicher Fragen und
   Verfahrensfragen (einschließlich des Asylverfahrens) in den
   Beratungsprozess, die Unterstützung einer Perspektivenentwicklung
   einschließlich Fragen der Rückkehr, Aus- und Weiterwanderung sowie der
   Familienzusammenführung
   - die Identifizierung als schutzbedürftige Person nach Artikel 21 der
   Richtlinie 2013/33/EU und Unterstützung des kommunalen Aufgabenträgers
   bei der Ermittlung der daraus resultierenden besonderen Bedarfe unter
   Einbeziehung der Regelangebote (Mitwirkung am Fallmanagement),
   - die Beratung im Härtefallverfahren nach der Brandenburgischen
   Härtefallkommissionsverordnung,
   - die Unterstützung bei der Bewältigung komplexer Problemlagen im
   Einzelfall in Zusammenarbeit mit den Regeldiensten,
   - niedrigschwellige Gruppen- oder Einzelmaßnahmen und Angebote
   beispielsweise zur Orientierung in der Ankommensphase sowie zur
   psychosozialen Stabilisierung oder bei zielgruppenspezifischen
   Bedarfslagen.
   c) Im Bereich Vernetzung und Kooperation:
   - die Pflege bzw. die Schaffung neuer örtlicher, regional
   beziehungsweise landesweit agierender Vernetzungsstrukturen und
   Kooperationen sowie entsprechende bereits bestehende Strukturen
   unterstützen; regionale Facharbeitsgruppen einrichten und koordinieren,
   örtliche und regionale integrationsförderliche Angebote und Initiativen
   sowie zielgruppenspezifische Unterstützungsangebote vernetzen und
   koordinieren,
   - den fachlichen Austausch, beispielsweise zur bedarfsgerechten
   Weiterentwicklung der Migrationssozialarbeit, in Abstimmung mit anderen
   Trägern von Angeboten der Migrationssozialarbeit und dem Land
   Brandenburg unterstützen sowie
   - die Kooperation mit Regelstrukturen und flankierenden Angeboten zur
   Unterstützung der Integration und zur Unterstützung der
   interkulturellen Öffnung von sozialen Regeldiensten, Behörden und
   Institutionen fördern;
   - die fachliche und beratende Unterstützung von im Bereich der
   Migrationssozialarbeit tätigen Personen und Gruppen, beispielsweise bei
   der Entwicklung und Anwendung fachlicher Handlungsleitlinien zum Schutz
   vor Gewalt, bei Kooperationen mit bürgerschaftlichen Initiativen und
   Willkommensinitiativen für die Integration von nach dem
   Landesaufnahmegesetz aufgenommenen Personen sowie mit
   Migrantenorganisationen und durch Einzel- oder Gruppensupervision sowie
   Schulungen umfassen;
   - im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit die Darstellung des Angebots der
   Migrationssozialarbeit (insbesondere zeitliche und örtliche
   Erreichbarkeit, allgemeines und zielgruppenspezifisches
   Angebotsspektrum) und die Vermittlung von Sachinformationen zu
   allgemeinen und zielgruppen- oder themenspezifischen Inhalten umfassen.
   d) Die Förderung der Integration des aufgenommenen Personenkreises
   durch:
   - die Förderung des gegenseitigen Verständnisses und eines gelingenden
   Miteinanders zwischen den aufgenommenen Personen und der
   Aufnahmegesellschaft,
   - gemeinwesenorientierte Angebote,
   - interkulturelle Sensibilisierung und Unterstützung von
   Begegnungsmöglichkeiten unter Einbeziehung des bürgerschaftlichen
   Engagements,
   - Unterstützung ehrenamtlich Tätiger sowie von Willkommensinitiativen,
   - Kooperation mit Migrantenorganisationen,
   - Vernetzung und Kooperation zwischen migrationsspezifischen und
   allgemeinen Unterstützungsangeboten,
   - Förderung der interkulturellen Öffnung nicht migrationsspezifischer
   Dienste und Institutionen.
   e) Zusammenarbeit mit den Sozialarbeiter*innen der Landeshauptstadt
   Potsdam.
   f) Zusammenarbeit mit den Sozialarbeiter*innen der Landeshauptstadt
   Potsdam.
   g) Erwartet wird vom Auftragnehmer zudem die Beratung, Fortbildung und
   Schulung Dritter, u. a.:
   - Mitarbeitende der Gemeinschaftsunterkünfte,
   - Ehrenamtliche,
   - Flüchtlingsselbstorganisationen,
   - Vereine und Initiativen,
   - Regionalen Willkommensinitiativen,
   - Mitarbeitende von Regelberatungsdiensten,
   - Mitarbeitende von Wohnungsvermietern,
   - Unternehmerverbände, IHK und HWK.
   h) Vorhalten von mehrsprachigem Informationsmaterial (als Flyer sowie
   als Online-Angebot) über das Leistungsangebot der Beratungsstelle sowie
   ein Integrationskompass mit Kontaktangaben für die Landeshauptstadt
   Potsdam.
   i) Sensibilisierung der Aufnahmegesellschaft für das Thema Migration.
   j) Fachliche Fortbildung der Mitarbeiter*innen in der Sozialarbeit und
   Supervision.
   k) Fortlaufende Dokumentation und Evaluierung der Arbeitsinhalte und
   -ergebnisse.
   l) Zum jeweils 31.3. erwartet die Landeshauptstadt Potsdam vom
   Auftragnehmer einen Jahresbericht über die Strukturen und Aktivitäten
   des Migrationsfachberatungsdienstes im Vorjahr. Des Weiteren wird eine
   statistische Aufbereitung der geleisteten Beratungen in quantitativer
   Hinsicht mit folgenden Angaben erwartet:
   - Gesamtanzahl
   - Geschlecht
   - Alter
   - Herkunftsland
   - Familienstand
   - Aufenthaltsstatus
   - Form der Beratung (telefonisch, begleitend, Krisenintervention)
   - Dauer der Beratung
   - Grund der Beratung
   Der Auftragnehmer soll proaktiv u.a. mit folgenden Einrichtungen und
   Partnern zusammenarbeiten:
   - dem Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam,
   - der Agentur für Arbeit Potsdam,
   - kirchlichen, caritativen und diakonischen Einrichtungen,
   - Vermietern,
   - anderen Beratungsdiensten,
   - Selbsthilfegruppen,
   - den Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungsverbünden,
   - den Einrichtungen der Jugendhilfe,
   - Sportvereinen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Leistungsqualität / Gewichtung: 100
   Preis - Gewichtung: 0
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2022
   Ende: 31/12/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Landeshauptstadt Potsdam erhält ein 2-maliges Optionsrecht zur
   Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils 1 Jahr. Die Option
   ist jeweils spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragszeit bzw. der
   jeweiligen Optionszeit schriftlich gegenüber dem Betreiber auszuüben.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Das Kriterium Leistungsqualität des Betreiberkonzeptes setzt sich aus
   folgenden Unterkriterien mit Untergewichtung zusammen:
   - Leistungsumfang zu 50 %
   - Personalorganisation zu 25 %
   - Prozessqualität zu 25 %
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   (1) Darstellung des Unternehmens einschließlich Benennung des
   Unternehmens sowie der Geschäftsfelder sowie die Vorlage des Nachweises
   über die Eintragung im Register, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben
   ist, Angabe zur Rechtsform des Unternehmens und der Unternehmensträger,
   Stammkapitel soweit einschlägig sowie Angabe der
   vertretungsberechtigten Personen bzw. Organe (Formular 4.5)
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1) Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen und
   finanziellen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die
   diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie deren
   Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU) beizulegen (sofern
   einschlägig).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1) Erklärung zu Referenzen:
   Mindestens 1 unternehmensbezogene geeignete Referenz aus den letzten 3
   Jahren, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand im Wesentlichen
   vergleichbar ist (Formblatt 4.6).
   Folgende Angaben sind dabei zu tätigen:
   - Auftragsgegenstand
   - Leistungszeitraum
   - Auftragswert
   - Beschreibung der Leistung
   - Auftraggeber
   - Ggf. Ansprechpartner/Abteilung des Auftraggebers
   - Vorgangsnummer
   (2) Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die
   Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber
   rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt
   ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen
   anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als
   Gesamtschuldner zu haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich
   unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde,
   Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft abgegeben
   wurden (Formular 4.2)
   (3) Eigenerklärung über Unteraufträge /Kapazitäten anderer Unternehmen
   (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU) (sofern einschlägig). Es sind Angabe
   zu tätigen, welche Teile des Auftrags das Unternehmen, unter Umständen
   als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV)
   bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe
   beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen.
   (4) Verpflichtungserklärung durch Nachunternehmer bzw. bezüglich
   Eignungsleihe (sofern einschlägig) (Formular 4.4 EU).
   (5) Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen
   Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie deren Erklärung zu §§
   123 ff. GWB (Formular 4.1 EU) beizulegen (sofern einschlägig).
   (6) Sofern eine Nachunternehmerschaft vorgenommen wird, sind die
   diesbezüglichen Eignungsnachweise des Nachunternehmers sowie deren
   Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU) beizulegen (sofern
   einschlägig).
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   (1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem.
   §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU)
   (2) Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen
   Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten - Vereinbarung zur Einhaltung der
   Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular
   5.3)
   (3) ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen
   zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen
   Vergabegesetz (Formular 5.4)
   (4) Infoblatt Datenverarbeitung LHP Verträge
   (5) Infoblatt Datenverarbeitung LHP Vergaben
   (6) Informationsschreiben e-Vergabe
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 09/11/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 09/11/2021
   Ortszeit: 10:00
   Ort:
   Landeshauptstadt Potsdam
   Bereich Vergabemanagement
   Submissionsstelle
   Hegelallee 6-10
   Haus 1, Zimmer 217-220
   14467 Potsdam
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   (1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige
   Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass
   sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum
   Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen
   informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am
   Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter
   automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle
   informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die
   Vergabestelle gesendet werden.
   (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf
   ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine
   entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der
   Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets
   zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem
   Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische
   Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere
   Bekanntmachungen.
   (3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber
   über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten
   Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen
   Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber
   explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des
   Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und
   Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
   (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als
   Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und
   Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung
   oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück
   gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie
   den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den
   veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem
   Folgendes zu beachten:
   1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das
   Angebot in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit dem
   vorgegebenen Angebots-Kennzettel versehen bei der unter Anhang I.3
   angegebenen Kontaktstelle einzureichen.
   2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache
   einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen
   Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt
   werden.
   3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem
   Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger
   Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese
   werden nicht berücksichtigt.
   4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie
   beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln
   und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu
   verlangen.
   5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf
   Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin,
   dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit
   ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen
   (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt
   oder eingeholt werden können.
   (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine
   Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw.
   Angeboten.
   (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung
   desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die
   Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
   Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRRNTR
   Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRRNTR
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim
   Ministerium für Wirtschaft und Energie
   Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
   Ort: Potsdam
   Postleitzahl: 14473
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   §160 GWB
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   08/10/2021
References
   6. mailto:zentrale-vergabestelle@rathaus.potsdam.de?subject=TED
   7. http://www.potsdam.de/
   8. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRRNTR/documents
   9. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRRNTR
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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