(1) Searching for "2021101309160067243" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen - DE-Potsdam
Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
Dienstleistungen im Sozialwesen
Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
Dokument Nr...: 519372-2021 (ID: 2021101309160067243)
Veröffentlicht: 13.10.2021
*
DE-Potsdam: Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
2021/S 199/2021 519372
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich
Vergabemanagement
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str.79/81
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [6]zentrale-vergabestelle@rathaus.potsdam.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.potsdam.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCR
RNTR/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCR
RNTR
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Soziale Beratung und Betreuung von Flüchtlingen (Migrationssozialarbeit
als Fachberatungsdienst)
Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-391-158-21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige
Dienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der vorliegende Leistungsgegenstand beinhaltet die Soziale Beratung und
Betreuung von Flüchtlingen (Migrationssozialarbeit als
Fachberatungsdienst). Die zu regelnde soziale Beratung und Betreuung
bezieht sich auf den Personenkreis nach § 4 Landesaufnahmegesetzes
Brandenburg (LAufnG).
Die Mindestanforderungen an die Aufgabenwahrnehmung der sozialen
Unterstützung durch Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst sind
in der Anlage 4 der Verordnung über die Durchführung des
Landesaufnahmegesetzes in den Punkten 2.2 bis 2.2.4 und 3 festgelegt.
Die soziale Unterstützung durch den Fachberatungsdienst
Migrationssozialarbeit zielt in der Landeshauptstadt Potsdam darauf ab,
den nach dem Landesaufnahmegesetz in der Stadt aufgenommenen Personen
eine selbstverantwortliche Lebensgestaltung einschließlich der
notwendigen Inanspruchnahme der sozialen und integrativen
Unterstützungssysteme zu ermöglichen. Dabei sind die
Integrationsbereitschaft der aufgenommenen Migrant*innen und die
Aufnahmebereitschaft sowie Aufnahmefähigkeit/ Willkommenskultur des
Gemeinwesens zu fördern. Der Auftragnehmer hat zudem die Beratung in
der Landeshauptstadt Potsdam durch Sprechstunden vor Ort abzusichern.
Die soziale Beratung und Betreuung soll sowohl in einer Beratungsstelle
als auch in Form zugehender und aufsuchender Sozialarbeit erfolgen. Das
Angebot weiterer Beratungs- und Betreuungsformate ist erwünscht.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam Die
Beratungsstelle muss auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam
liegen.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Auftragnehmer:
a) Die soziale Beratung und Betreuung der Personenkreise gem. § 4
LAufnG mit Hilfe eines ganzheitlichen, interkulturellen und
mehrsprachigen Ansatzes.
b) Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst soll im Bereich der
personenbezogenen Tätigkeiten folgende Aufgaben umfassen:
- die Einbeziehung einschlägiger aufenthaltsrechtlicher Fragen und
Verfahrensfragen (einschließlich des Asylverfahrens) in den
Beratungsprozess, die Unterstützung einer Perspektivenentwicklung
einschließlich Fragen der Rückkehr, Aus- und Weiterwanderung sowie der
Familienzusammenführung,
- die Einbeziehung einschlägiger aufenthaltsrechtlicher Fragen und
Verfahrensfragen (einschließlich des Asylverfahrens) in den
Beratungsprozess, die Unterstützung einer Perspektivenentwicklung
einschließlich Fragen der Rückkehr, Aus- und Weiterwanderung sowie der
Familienzusammenführung
- die Identifizierung als schutzbedürftige Person nach Artikel 21 der
Richtlinie 2013/33/EU und Unterstützung des kommunalen Aufgabenträgers
bei der Ermittlung der daraus resultierenden besonderen Bedarfe unter
Einbeziehung der Regelangebote (Mitwirkung am Fallmanagement),
- die Beratung im Härtefallverfahren nach der Brandenburgischen
Härtefallkommissionsverordnung,
- die Unterstützung bei der Bewältigung komplexer Problemlagen im
Einzelfall in Zusammenarbeit mit den Regeldiensten,
- niedrigschwellige Gruppen- oder Einzelmaßnahmen und Angebote
beispielsweise zur Orientierung in der Ankommensphase sowie zur
psychosozialen Stabilisierung oder bei zielgruppenspezifischen
Bedarfslagen.
c) Im Bereich Vernetzung und Kooperation:
- die Pflege bzw. die Schaffung neuer örtlicher, regional
beziehungsweise landesweit agierender Vernetzungsstrukturen und
Kooperationen sowie entsprechende bereits bestehende Strukturen
unterstützen; regionale Facharbeitsgruppen einrichten und koordinieren,
örtliche und regionale integrationsförderliche Angebote und Initiativen
sowie zielgruppenspezifische Unterstützungsangebote vernetzen und
koordinieren,
- den fachlichen Austausch, beispielsweise zur bedarfsgerechten
Weiterentwicklung der Migrationssozialarbeit, in Abstimmung mit anderen
Trägern von Angeboten der Migrationssozialarbeit und dem Land
Brandenburg unterstützen sowie
- die Kooperation mit Regelstrukturen und flankierenden Angeboten zur
Unterstützung der Integration und zur Unterstützung der
interkulturellen Öffnung von sozialen Regeldiensten, Behörden und
Institutionen fördern;
- die fachliche und beratende Unterstützung von im Bereich der
Migrationssozialarbeit tätigen Personen und Gruppen, beispielsweise bei
der Entwicklung und Anwendung fachlicher Handlungsleitlinien zum Schutz
vor Gewalt, bei Kooperationen mit bürgerschaftlichen Initiativen und
Willkommensinitiativen für die Integration von nach dem
Landesaufnahmegesetz aufgenommenen Personen sowie mit
Migrantenorganisationen und durch Einzel- oder Gruppensupervision sowie
Schulungen umfassen;
- im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit die Darstellung des Angebots der
Migrationssozialarbeit (insbesondere zeitliche und örtliche
Erreichbarkeit, allgemeines und zielgruppenspezifisches
Angebotsspektrum) und die Vermittlung von Sachinformationen zu
allgemeinen und zielgruppen- oder themenspezifischen Inhalten umfassen.
d) Die Förderung der Integration des aufgenommenen Personenkreises
durch:
- die Förderung des gegenseitigen Verständnisses und eines gelingenden
Miteinanders zwischen den aufgenommenen Personen und der
Aufnahmegesellschaft,
- gemeinwesenorientierte Angebote,
- interkulturelle Sensibilisierung und Unterstützung von
Begegnungsmöglichkeiten unter Einbeziehung des bürgerschaftlichen
Engagements,
- Unterstützung ehrenamtlich Tätiger sowie von Willkommensinitiativen,
- Kooperation mit Migrantenorganisationen,
- Vernetzung und Kooperation zwischen migrationsspezifischen und
allgemeinen Unterstützungsangeboten,
- Förderung der interkulturellen Öffnung nicht migrationsspezifischer
Dienste und Institutionen.
e) Zusammenarbeit mit den Sozialarbeiter*innen der Landeshauptstadt
Potsdam.
f) Zusammenarbeit mit den Sozialarbeiter*innen der Landeshauptstadt
Potsdam.
g) Erwartet wird vom Auftragnehmer zudem die Beratung, Fortbildung und
Schulung Dritter, u. a.:
- Mitarbeitende der Gemeinschaftsunterkünfte,
- Ehrenamtliche,
- Flüchtlingsselbstorganisationen,
- Vereine und Initiativen,
- Regionalen Willkommensinitiativen,
- Mitarbeitende von Regelberatungsdiensten,
- Mitarbeitende von Wohnungsvermietern,
- Unternehmerverbände, IHK und HWK.
h) Vorhalten von mehrsprachigem Informationsmaterial (als Flyer sowie
als Online-Angebot) über das Leistungsangebot der Beratungsstelle sowie
ein Integrationskompass mit Kontaktangaben für die Landeshauptstadt
Potsdam.
i) Sensibilisierung der Aufnahmegesellschaft für das Thema Migration.
j) Fachliche Fortbildung der Mitarbeiter*innen in der Sozialarbeit und
Supervision.
k) Fortlaufende Dokumentation und Evaluierung der Arbeitsinhalte und
-ergebnisse.
l) Zum jeweils 31.3. erwartet die Landeshauptstadt Potsdam vom
Auftragnehmer einen Jahresbericht über die Strukturen und Aktivitäten
des Migrationsfachberatungsdienstes im Vorjahr. Des Weiteren wird eine
statistische Aufbereitung der geleisteten Beratungen in quantitativer
Hinsicht mit folgenden Angaben erwartet:
- Gesamtanzahl
- Geschlecht
- Alter
- Herkunftsland
- Familienstand
- Aufenthaltsstatus
- Form der Beratung (telefonisch, begleitend, Krisenintervention)
- Dauer der Beratung
- Grund der Beratung
Der Auftragnehmer soll proaktiv u.a. mit folgenden Einrichtungen und
Partnern zusammenarbeiten:
- dem Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam,
- der Agentur für Arbeit Potsdam,
- kirchlichen, caritativen und diakonischen Einrichtungen,
- Vermietern,
- anderen Beratungsdiensten,
- Selbsthilfegruppen,
- den Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungsverbünden,
- den Einrichtungen der Jugendhilfe,
- Sportvereinen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungsqualität / Gewichtung: 100
Preis - Gewichtung: 0
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Landeshauptstadt Potsdam erhält ein 2-maliges Optionsrecht zur
Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils 1 Jahr. Die Option
ist jeweils spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragszeit bzw. der
jeweiligen Optionszeit schriftlich gegenüber dem Betreiber auszuüben.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Das Kriterium Leistungsqualität des Betreiberkonzeptes setzt sich aus
folgenden Unterkriterien mit Untergewichtung zusammen:
- Leistungsumfang zu 50 %
- Personalorganisation zu 25 %
- Prozessqualität zu 25 %
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
(1) Darstellung des Unternehmens einschließlich Benennung des
Unternehmens sowie der Geschäftsfelder sowie die Vorlage des Nachweises
über die Eintragung im Register, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben
ist, Angabe zur Rechtsform des Unternehmens und der Unternehmensträger,
Stammkapitel soweit einschlägig sowie Angabe der
vertretungsberechtigten Personen bzw. Organe (Formular 4.5)
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die
diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie deren
Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU) beizulegen (sofern
einschlägig).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Erklärung zu Referenzen:
Mindestens 1 unternehmensbezogene geeignete Referenz aus den letzten 3
Jahren, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand im Wesentlichen
vergleichbar ist (Formblatt 4.6).
Folgende Angaben sind dabei zu tätigen:
- Auftragsgegenstand
- Leistungszeitraum
- Auftragswert
- Beschreibung der Leistung
- Auftraggeber
- Ggf. Ansprechpartner/Abteilung des Auftraggebers
- Vorgangsnummer
(2) Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die
Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt
ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen
anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als
Gesamtschuldner zu haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich
unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde,
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft abgegeben
wurden (Formular 4.2)
(3) Eigenerklärung über Unteraufträge /Kapazitäten anderer Unternehmen
(Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU) (sofern einschlägig). Es sind Angabe
zu tätigen, welche Teile des Auftrags das Unternehmen, unter Umständen
als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV)
bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe
beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen.
(4) Verpflichtungserklärung durch Nachunternehmer bzw. bezüglich
Eignungsleihe (sofern einschlägig) (Formular 4.4 EU).
(5) Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen
Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie deren Erklärung zu §§
123 ff. GWB (Formular 4.1 EU) beizulegen (sofern einschlägig).
(6) Sofern eine Nachunternehmerschaft vorgenommen wird, sind die
diesbezüglichen Eignungsnachweise des Nachunternehmers sowie deren
Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU) beizulegen (sofern
einschlägig).
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem.
§§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU)
(2) Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen
Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten - Vereinbarung zur Einhaltung der
Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular
5.3)
(3) ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen
zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen
Vergabegesetz (Formular 5.4)
(4) Infoblatt Datenverarbeitung LHP Verträge
(5) Infoblatt Datenverarbeitung LHP Vergaben
(6) Informationsschreiben e-Vergabe
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/11/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 09/11/2021
Ortszeit: 10:00
Ort:
Landeshauptstadt Potsdam
Bereich Vergabemanagement
Submissionsstelle
Hegelallee 6-10
Haus 1, Zimmer 217-220
14467 Potsdam
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
(1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige
Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass
sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum
Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen
informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am
Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter
automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle
informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die
Vergabestelle gesendet werden.
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf
ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine
entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der
Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets
zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem
Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische
Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere
Bekanntmachungen.
(3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber
über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten
Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen
Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber
explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des
Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und
Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als
Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und
Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung
oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück
gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie
den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den
veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
(5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem
Folgendes zu beachten:
1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das
Angebot in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit dem
vorgegebenen Angebots-Kennzettel versehen bei der unter Anhang I.3
angegebenen Kontaktstelle einzureichen.
2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache
einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen
Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt
werden.
3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem
Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger
Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese
werden nicht berücksichtigt.
4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie
beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln
und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu
verlangen.
5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf
Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin,
dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit
ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen
(Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt
oder eingeholt werden können.
(6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine
Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw.
Angeboten.
(7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung
desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die
Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRRNTR
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRRNTR
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim
Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/10/2021
References
6. mailto:zentrale-vergabestelle@rathaus.potsdam.de?subject=TED
7. http://www.potsdam.de/
8. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRRNTR/documents
9. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRRNTR
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|