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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Duisburg
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dokument Nr...: 519349-2021 (ID: 2021101309155467226)
Veröffentlicht: 13.10.2021
*
  DE-Duisburg: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
   2021/S 199/2021 519349
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
   Postanschrift: Schifferstraße 190
   Ort: Duisburg
   NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 47059
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]m.wagner@wb-duisburg.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.wb-duisburg.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDBDHLR
   /documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDBDHLR
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Entsorgung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   2021-227 Vorsortierung von Gewerbeabfällen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-227 (WBD)
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen
   Abfällen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, nachfolgend AG genannt, sammelt
   gewerbliche Siedlungs- und Bau-/Abbruchabfälle bei Kunden im
   Stadtgebiet Duisburg ein. Die Abfälle stammen aus Gewerbe- und
   Industriebetrieben sowie von Baustellen.
   Diese Abfälle werden in eigenen Fahrzeugen und Containern gesammelt und
   sollen kontinuierlich zu einer Vorsortieranlage geliefert werden. Die
   angelieferten gewerblichen Siedlungs- und Bau-/Abbruchabfälle sind
   gemäß der aktuell gültigen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) einer
   Vorbehandlung/Vorsortierung zu unterziehen.
   Die vorsortierten Gewerbeabfälle sind für die AG zur späteren Abholung
   bereitzustellen.
   Die Anlieferung und Abholung der gewerblichen Abfälle erfolgt an den
   Werktagen von Montag bis Samstag.
   Die Ausschreibung bezieht sich auf einen Leistungszeitraum vom
   01.01.2022 - 31.12.2022 (12 Monate).
   Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um 12 Monate
   (01.01.2023 - 31.12.2023) für die AG zu berücksichtigen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Duisburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Anlieferung der gewerblichen Abfälle (gemischte Verpackungen - AVV
   150106 und gemischte Bau- und Abbruchabfälle - AVV 170904) erfolgt
   durch die AG. Täglich können mehrere Anlieferungen erfolgen.
   Die zu übernehmenden Abfälle (gemischte Verpackungen - AVV 150106)
   werden in Absetz- und Abrollcontainern unterschiedlicher Größen (7 - 48
   m3), über 3-achsige LKW (aus der Umleerbehältersammlung) und
   gelegentlich in Presscontainern (10 m3 bzw. 20 m3) angeliefert.
   Die Anlieferung der Abfälle (gemischte Bau- und Abbruchabfälle - AVV
   170904) erfolgt ausschließlich in Absetz- und Abrollcontainern
   unterschiedlicher Größen (7 - 48 m3).
   Die AN muss über eine Vorsortieranlage bzw. Übergabestelle verfügen,
   die in der Umgebung von Duisburg, max. 35 km Umkreis (Luftlinie),
   liegt.
   Die vorgenannte max. Entfernung beinhaltet die Summe der Entfernung
   (Luftlinie) vom zentralen Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10,
   47053 Duisburg, zur Vorsortieranlage bzw. Übergabestelle sowie der
   Entfernung (Luftlinie) von der Vorsortieranlage bzw. Übergabestelle zur
   GMVA Niederrhein, Buschhausener Str. 156/158, 46049 Oberhausen.
   Die Vorsortieranlage bzw. Übergabestelle der AN muss zu den folgenden
   Zeiten geöffnet sein:
   Montag - Freitag: 07.00 - 17.00 Uhr
   Samstag: 07.00 - 14.00 Uhr
   Innerhalb dieser Zeiträume muss für die AG die Möglichkeit bestehen,
   die gesammelten Abfälle (AVV 150106 und AVV 170904) der AN zu
   überstellen.
   Auf der Vorsortieranlage bzw. Übergabestelle, muss die Möglichkeit
   bestehen die angelieferten Abfälle unverzüglich abzukippen. Eine
   "Zwischenlagerung" der angelieferten und befüllten Container ist nicht
   möglich.
   Alle der im Auftrage der AG eingehenden Fraktionen sind mit
   Gewichtsangabe (Verwiegung auf einer amtlich geeichten Waage) zu
   erfassen. Dieses ist mittels Wiegeschein zu dokumentieren. Eine
   Durchschrift/Kopie des Wiegescheins ist dem Fahrer der AG direkt
   auszuhändigen.
   Auf dem Wiegeschein müssen folgende Angaben vorhanden sein:
   - Datum und Uhrzeit der Anlieferung an der Vorsortieranlage /
   Übernahmestelle,
   - Wiegeschein-Nr.
   - Amtl. Kennzeichen des Fahrzeuges,
   - Name oder Bezeichnung und Anschrift der Anlage und Waage (falls
   abweichend),
   - Bezeichnung der Abfallart und AVV-Nr.,
   - Herkunft der angelieferten Fraktion (Angabe der Lieferschein-Nr.),
   - Bruttogewicht,
   - Nettogewicht.
   Die auf der Waage erfassten Gewichte gelten als Grundlage für die
   monatlichen Rechnungen.
   Die AG unterliegt den Pflichten des §4 Abs. (1) sowie des §9 Abs. (1)
   Nummer 1 sowie Abs. (3) der aktuell gültigen Gewerbeabfallverordnung
   (GewAbfV).
   Vor der Erstanlieferung gewerblicher Abfälle muss die Bieterin daher
   schriftlich bestätigen, dass deren Vorsortieranlage die Anforderungen
   des § 6 Abs. (1) und (3) der aktuell gültigen Gewerbeabfallverordnung
   (GewAbfV) erfüllt.
   Hierzu ist das in der Anlage 2 beigefügte Formblatt F 10 von der
   Bieterin zu unterzeichnen.
   Die zu bearbeitenden Mengen im Leistungszeitraum vom 01.01.2022 -
   31.12.2022 (12 Monate) stellen sich wie folgt dar:
   Vorsortierung gewerblicher Abfälle
   - AVV-Nr. 150106 gemischte Verpackungen: ca. 4300 t
   - AVV-Nr. 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit
   Ausnahme derjenigen, die unter 170901, 170902 und 170903 fallen:
   ca. 5.500 t
   Die Mengenangaben, inkl. des Mengenverhältnisses der AVV 150106 und
   170904, beruhen auf Durchschnittswerten der letzten Jahre. Die Werte
   dienen lediglich als Kalkulationshilfe und sind keine verbindlichen
   Angaben, die für die Zukunft zugesagt werden. Hinzu kommen die
   jahreszeitlichen Mengenschwankungen. Änderungen in der Mengenangabe im
   Bereich von +/- 20% sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung
   einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der angebotenen
   Konditionen.
   Des Weiteren kann keine einheitliche Zusammensetzung der angelieferten
   gewerblichen Abfälle garantiert werden. Deren Zusammensetzung ändert
   sich i.d.R. von Anfallstelle zu Anfallstelle.
   Die o.g. Abfälle sind gemäß den Vorgaben der aktuell gültigen
   Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) einer Vorbehandlung zu unterziehen.
   Die aussortierten werthaltigen Fraktionen sind anschließend seitens der
   AN dem Recycling zuzuführen .
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Umweltrelevanter Aspekt / Gewichtung: 10%
   Kostenkriterium - Name: Preislicher Aspekt / Gewichtung: 90%
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2022
   Ende: 31/12/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Ausschreibung bezieht sich auf einen Leistungszeitraum vom
   01.01.2022 - 31.12.2022 (12 Monate).
   Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um 12 Monate
   (01.01.2023 - 31.12.2023) für die AG zu berücksichtigen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Vom Auftragnehmer ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um 12
   Monate (01.01.2023 - 31.12.2023) für die AG zu berücksichtigen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   - Erklärung des / der Bieters /-in zur gewerberechtlichen Anmeldung
   gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle,
   das Berufsregister oder das Register der Industrie- und
   Handelskammer. Für Bieter /-innen mit Firmensitz außerhalb
   Deutschlands gelten vergleichbare Institutionen des jeweiligen
   Landes.
   - Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
   gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern,
   Aufbereiten und Behandeln inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss
   hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnis-verordnung
   die Anlage zertifiziert ist.
   Bieterinnen aus dem Ausland müssen eine vergleichbare Zertifizierung
   einer jeweiligen landesspezifischen Überwachungsinstitution vorlegen,
   soweit eine solche existiert. Falls es dort keine vergleichbare
   landesspezifische Zertifizierung durch eine Überwachungsinstitution
   gibt, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Bieterin die
   Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebsverordnung vom 10.09.1996
   (EfbV) in der aktuell geltenden Fassung inhaltsgemäß erfüllt,
   mindestens bzgl. der nachfolgenden Erfordernisse:
   o Festlegung der Verantwortungs-, Entscheidungs- u.
   Mitwirkungsbefugnisse (§ 3 Abs.2 EfbV)
   o Angabe der verantwortlichen Person(en) und ausreichende
   Personalstärke (§ 4 EfbV)
   o Führung eines Betriebstagebuches (§ 5 EfbV)
   o Ausreichender Versicherungsschutz (§ 6 EfbV)
   o Nachweis über behördliche Entscheidungen (Genehmigungen, Zulassungen,
   Erlaubnisse, Bewilligungen) (§ 7 EfbV)
   o Zuverlässigkeit des Inhabers und der für die Leitung und
   Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (§ 8 EfbV)
   o Fachkunde des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung
   des Betriebes verantwortlichen Personen (§ 9 EfbV)
   Bitte beachten Sie, dass die Vorlage des Efb-Zertifikats nicht die
   Vorlage der unten geforderten Genehmigung(en) zum Betrieb einer Anlage
   zur ordnungsgemäßen Aufbereitung/Verwertung und Entsorgung von
   gefährlichen Abfällen ersetzt.
   - Nachweis der Bieterin, dass sie über eine entsprechende Anlage zur
   ordnungsgemäßen Aufbereitung (Vorsortierung gemäß
   Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV) von gemischten Verpackungen (AVV
   150106) und gemischten Bau- und Abbruchabfällen (AVV 170904) sowie
   sonstige Abfälle - einschl. Materialmischungen - aus der mechanischen
   Behandlung (AVV 191212) verfügt und eine behördliche BImSch-Genehmigung
   vorliegt.
   (Kopie der ersten Seiten des Genehmigungsbescheides aus welchem die
   Genehmigungsbehörde und das Genehmigungsdatum, Standort und Betreiber
   der Anlage, Angabe der jährlichen Verarbeitungskapazität, hervorgehen
   sowie eine Kopie des Annahmekataloges der Anlage mit Auflistung der
   genehmigten Abfälle einschl. der AVV-Nummern).
   Für Anlagen, die gemäß der 4. BImSchV nicht genehmigungsbedürftig sind,
   ist eine Eigenerklärung diesbezüglich einzureichen.
   Bieterinnen aus dem Ausland müssen eine Genehmigung der jeweiligen
   landesspezifischen Überwachungsbehörde vorlegen.
   - Eigenerklärung des / der Bieters /-in anstelle eines
   Gewerbezentralregisterauszuges, siehe Anlage 2, Formblatt F4 - (oder
   Präqualifikation oder EEE*)
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   - Eigenerklärung des / des Bieters /-in zum Gesamtumsatz des
   Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die
   Gegenstand der Vergabe sind, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahre, siehe Anlage 2, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation
   oder EEE*)
   Hinweis: Sollte die Bieterin aufgrund ihrer Eigenschaft als "Newcomer"
   nicht über entsprechende Referenzen verfügen können, so ist mit
   Angebotsabgabe eine entsprechende Eigenerklärung der Bieterin (mit
   Angabe des Zeitpunktes der Geschäftsaufnahme) beizubringen.
   - Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Zahlung von Steuern,
   Abgaben und Sozialbeiträgen, siehe Anlage 2, Formblatt F5 - (oder
   Präqualifikation oder EEE*)
   - Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Bestehen einer
   Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der
   Versicherungsgebers /-in und der maximalen Deckungssumme, die min.
   2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min.
   100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss,
   siehe Anlage 2, Formblatt F12 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder
   Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der
   Versicherung)
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   - Eigenerklärung des / der Bieters /-in zu den wesentlichen in den
   letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren
   Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum /
   zur Auftraggeber /-in, mit Ansprechpartner /-in und Telefonnummer
   (Referenzliste), siehe Anlage 2, Formblatt F1 - (oder Präqualifikation
   oder EEE*)
   Hinweis: Sollte die Bieterin aufgrund ihrer Eigenschaft als "Newcomer"
   nicht über entsprechende Referenzen verfügen können, so ist mit
   Angebotsabgabe eine entsprechende Eigenerklärung der Bieterin (mit
   Angabe des Zeitpunktes der Geschäftsaufnahme) beizubringen.
   - Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Anzahl der
   jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert
   ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren, siehe Anlage 2, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation
   oder EEE*)
   Hinweis: Sollte die Bieterin aufgrund ihrer Eigenschaft als "Newcomer"
   nicht über entsprechende Referenzen verfügen können, so ist mit
   Angebotsabgabe eine entsprechende Eigenerklärung der Bieterin (mit
   Angabe des Zeitpunktes der Geschäftsaufnahme) beizubringen.
   - Nachweise bzw. Eigenerklärung der Bieterin, dass Sie über fachlich
   qualifiziertes Personal zur Durchführung der ausgeschriebenen
   Leistungen verfügt.
   - Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur illegalen Beschäftigung von
   Arbeitskräften, siehe Anlage 2, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation
   oder EEE*)
   - Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen, siehe Anlage 2, Formblatt F7 - (oder
   Präqualifikation oder EEE*)
   *EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   - Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
   gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern,
   Aufbereiten und Behandeln inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss
   hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnis-verordnung
   die Anlage zertifiziert ist.
   Bieterinnen aus dem Ausland müssen eine vergleichbare Zertifizierung
   einer jeweiligen landesspezifischen Überwachungsinstitution vorlegen,
   soweit eine solche existiert. Falls es dort keine vergleichbare
   landesspezifische Zertifizierung durch eine Überwachungsinstitution
   gibt, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Bieterin die
   Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebsverordnung vom 10.09.1996
   (EfbV) in der aktuell geltenden Fassung inhaltsgemäß erfüllt,
   mindestens bzgl. der nachfolgenden Erfordernisse:
   o Festlegung der Verantwortungs-, Entscheidungs- u.
   Mitwirkungsbefugnisse (§ 3 Abs.2 EfbV)
   o Angabe der verantwortlichen Person(en) und ausreichende
   Personalstärke (§ 4 EfbV)
   o Führung eines Betriebstagebuches (§ 5 EfbV)
   o Ausreichender Versicherungsschutz (§ 6 EfbV)
   o Nachweis über behördliche Entscheidungen (Genehmigungen, Zulassungen,
   Erlaubnisse, Bewilligungen) (§ 7 EfbV)
   o Zuverlässigkeit des Inhabers und der für die Leitung und
   Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (§ 8 EfbV)
   o Fachkunde des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung
   des Betriebes verantwortlichen Personen (§ 9 EfbV)
   Bitte beachten Sie, dass die Vorlage des Efb-Zertifikats nicht die
   Vorlage der unten geforderten Genehmigung(en) zum Betrieb einer Anlage
   zur ordnungsgemäßen Aufbereitung/Verwertung und Entsorgung von
   gefährlichen Abfällen ersetzt.
   - Nachweis der Bieterin, dass sie über eine entsprechende Anlage zur
   ordnungsgemäßen Aufbereitung (Vorsortierung gemäß
   Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV) von gemischten Verpackungen (AVV
   150106) und gemischten Bau- und Abbruchabfällen (AVV 170904) sowie
   sonstige Abfälle - einschl. Materialmischungen - aus der mechanischen
   Behandlung (AVV 191212) verfügt und eine behördliche BImSch-Genehmigung
   vorliegt.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 09/11/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10/01/2022
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 09/11/2021
   Ortszeit: 10:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Gemäß § 55 VgV sind keine Bieter zur Angebotseröffnung zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
   3. Quartal 2022
   bzw. bei Ziehung der Vertragsverlängerungsoption:
   3. Quartal 2023
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBDHLR
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
   Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de
   Telefon: +49 2211473055
   Fax: +49 2211472889
   Internet-Adresse: [11]www.bezreg-koeln.nrw.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere
   nur dann zulässig, wenn die
   Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des
   Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden
   Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein
   Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
   1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
   zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden
   4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
   § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   08/10/2021
References
   6. mailto:m.wagner@wb-duisburg.de?subject=TED
   7. http://www.wb-duisburg.de/
   8. https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDBDHLR/documents
   9. https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDBDHLR
  10. mailto:vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
  11. http://www.bezreg-koeln.nrw.de/
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