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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Duisburg
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dokument Nr...: 519349-2021 (ID: 2021101309155467226)
Veröffentlicht: 13.10.2021
*
DE-Duisburg: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2021/S 199/2021 519349
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Postanschrift: Schifferstraße 190
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [6]m.wagner@wb-duisburg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.wb-duisburg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDBDHLR
/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDBDHLR
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Entsorgung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
2021-227 Vorsortierung von Gewerbeabfällen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-227 (WBD)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen
Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, nachfolgend AG genannt, sammelt
gewerbliche Siedlungs- und Bau-/Abbruchabfälle bei Kunden im
Stadtgebiet Duisburg ein. Die Abfälle stammen aus Gewerbe- und
Industriebetrieben sowie von Baustellen.
Diese Abfälle werden in eigenen Fahrzeugen und Containern gesammelt und
sollen kontinuierlich zu einer Vorsortieranlage geliefert werden. Die
angelieferten gewerblichen Siedlungs- und Bau-/Abbruchabfälle sind
gemäß der aktuell gültigen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) einer
Vorbehandlung/Vorsortierung zu unterziehen.
Die vorsortierten Gewerbeabfälle sind für die AG zur späteren Abholung
bereitzustellen.
Die Anlieferung und Abholung der gewerblichen Abfälle erfolgt an den
Werktagen von Montag bis Samstag.
Die Ausschreibung bezieht sich auf einen Leistungszeitraum vom
01.01.2022 - 31.12.2022 (12 Monate).
Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um 12 Monate
(01.01.2023 - 31.12.2023) für die AG zu berücksichtigen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Duisburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Anlieferung der gewerblichen Abfälle (gemischte Verpackungen - AVV
150106 und gemischte Bau- und Abbruchabfälle - AVV 170904) erfolgt
durch die AG. Täglich können mehrere Anlieferungen erfolgen.
Die zu übernehmenden Abfälle (gemischte Verpackungen - AVV 150106)
werden in Absetz- und Abrollcontainern unterschiedlicher Größen (7 - 48
m3), über 3-achsige LKW (aus der Umleerbehältersammlung) und
gelegentlich in Presscontainern (10 m3 bzw. 20 m3) angeliefert.
Die Anlieferung der Abfälle (gemischte Bau- und Abbruchabfälle - AVV
170904) erfolgt ausschließlich in Absetz- und Abrollcontainern
unterschiedlicher Größen (7 - 48 m3).
Die AN muss über eine Vorsortieranlage bzw. Übergabestelle verfügen,
die in der Umgebung von Duisburg, max. 35 km Umkreis (Luftlinie),
liegt.
Die vorgenannte max. Entfernung beinhaltet die Summe der Entfernung
(Luftlinie) vom zentralen Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10,
47053 Duisburg, zur Vorsortieranlage bzw. Übergabestelle sowie der
Entfernung (Luftlinie) von der Vorsortieranlage bzw. Übergabestelle zur
GMVA Niederrhein, Buschhausener Str. 156/158, 46049 Oberhausen.
Die Vorsortieranlage bzw. Übergabestelle der AN muss zu den folgenden
Zeiten geöffnet sein:
Montag - Freitag: 07.00 - 17.00 Uhr
Samstag: 07.00 - 14.00 Uhr
Innerhalb dieser Zeiträume muss für die AG die Möglichkeit bestehen,
die gesammelten Abfälle (AVV 150106 und AVV 170904) der AN zu
überstellen.
Auf der Vorsortieranlage bzw. Übergabestelle, muss die Möglichkeit
bestehen die angelieferten Abfälle unverzüglich abzukippen. Eine
"Zwischenlagerung" der angelieferten und befüllten Container ist nicht
möglich.
Alle der im Auftrage der AG eingehenden Fraktionen sind mit
Gewichtsangabe (Verwiegung auf einer amtlich geeichten Waage) zu
erfassen. Dieses ist mittels Wiegeschein zu dokumentieren. Eine
Durchschrift/Kopie des Wiegescheins ist dem Fahrer der AG direkt
auszuhändigen.
Auf dem Wiegeschein müssen folgende Angaben vorhanden sein:
- Datum und Uhrzeit der Anlieferung an der Vorsortieranlage /
Übernahmestelle,
- Wiegeschein-Nr.
- Amtl. Kennzeichen des Fahrzeuges,
- Name oder Bezeichnung und Anschrift der Anlage und Waage (falls
abweichend),
- Bezeichnung der Abfallart und AVV-Nr.,
- Herkunft der angelieferten Fraktion (Angabe der Lieferschein-Nr.),
- Bruttogewicht,
- Nettogewicht.
Die auf der Waage erfassten Gewichte gelten als Grundlage für die
monatlichen Rechnungen.
Die AG unterliegt den Pflichten des §4 Abs. (1) sowie des §9 Abs. (1)
Nummer 1 sowie Abs. (3) der aktuell gültigen Gewerbeabfallverordnung
(GewAbfV).
Vor der Erstanlieferung gewerblicher Abfälle muss die Bieterin daher
schriftlich bestätigen, dass deren Vorsortieranlage die Anforderungen
des § 6 Abs. (1) und (3) der aktuell gültigen Gewerbeabfallverordnung
(GewAbfV) erfüllt.
Hierzu ist das in der Anlage 2 beigefügte Formblatt F 10 von der
Bieterin zu unterzeichnen.
Die zu bearbeitenden Mengen im Leistungszeitraum vom 01.01.2022 -
31.12.2022 (12 Monate) stellen sich wie folgt dar:
Vorsortierung gewerblicher Abfälle
- AVV-Nr. 150106 gemischte Verpackungen: ca. 4300 t
- AVV-Nr. 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit
Ausnahme derjenigen, die unter 170901, 170902 und 170903 fallen:
ca. 5.500 t
Die Mengenangaben, inkl. des Mengenverhältnisses der AVV 150106 und
170904, beruhen auf Durchschnittswerten der letzten Jahre. Die Werte
dienen lediglich als Kalkulationshilfe und sind keine verbindlichen
Angaben, die für die Zukunft zugesagt werden. Hinzu kommen die
jahreszeitlichen Mengenschwankungen. Änderungen in der Mengenangabe im
Bereich von +/- 20% sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung
einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der angebotenen
Konditionen.
Des Weiteren kann keine einheitliche Zusammensetzung der angelieferten
gewerblichen Abfälle garantiert werden. Deren Zusammensetzung ändert
sich i.d.R. von Anfallstelle zu Anfallstelle.
Die o.g. Abfälle sind gemäß den Vorgaben der aktuell gültigen
Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) einer Vorbehandlung zu unterziehen.
Die aussortierten werthaltigen Fraktionen sind anschließend seitens der
AN dem Recycling zuzuführen .
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Umweltrelevanter Aspekt / Gewichtung: 10%
Kostenkriterium - Name: Preislicher Aspekt / Gewichtung: 90%
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Ausschreibung bezieht sich auf einen Leistungszeitraum vom
01.01.2022 - 31.12.2022 (12 Monate).
Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um 12 Monate
(01.01.2023 - 31.12.2023) für die AG zu berücksichtigen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Vom Auftragnehmer ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um 12
Monate (01.01.2023 - 31.12.2023) für die AG zu berücksichtigen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Erklärung des / der Bieters /-in zur gewerberechtlichen Anmeldung
gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle,
das Berufsregister oder das Register der Industrie- und
Handelskammer. Für Bieter /-innen mit Firmensitz außerhalb
Deutschlands gelten vergleichbare Institutionen des jeweiligen
Landes.
- Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern,
Aufbereiten und Behandeln inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss
hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnis-verordnung
die Anlage zertifiziert ist.
Bieterinnen aus dem Ausland müssen eine vergleichbare Zertifizierung
einer jeweiligen landesspezifischen Überwachungsinstitution vorlegen,
soweit eine solche existiert. Falls es dort keine vergleichbare
landesspezifische Zertifizierung durch eine Überwachungsinstitution
gibt, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Bieterin die
Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebsverordnung vom 10.09.1996
(EfbV) in der aktuell geltenden Fassung inhaltsgemäß erfüllt,
mindestens bzgl. der nachfolgenden Erfordernisse:
o Festlegung der Verantwortungs-, Entscheidungs- u.
Mitwirkungsbefugnisse (§ 3 Abs.2 EfbV)
o Angabe der verantwortlichen Person(en) und ausreichende
Personalstärke (§ 4 EfbV)
o Führung eines Betriebstagebuches (§ 5 EfbV)
o Ausreichender Versicherungsschutz (§ 6 EfbV)
o Nachweis über behördliche Entscheidungen (Genehmigungen, Zulassungen,
Erlaubnisse, Bewilligungen) (§ 7 EfbV)
o Zuverlässigkeit des Inhabers und der für die Leitung und
Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (§ 8 EfbV)
o Fachkunde des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung
des Betriebes verantwortlichen Personen (§ 9 EfbV)
Bitte beachten Sie, dass die Vorlage des Efb-Zertifikats nicht die
Vorlage der unten geforderten Genehmigung(en) zum Betrieb einer Anlage
zur ordnungsgemäßen Aufbereitung/Verwertung und Entsorgung von
gefährlichen Abfällen ersetzt.
- Nachweis der Bieterin, dass sie über eine entsprechende Anlage zur
ordnungsgemäßen Aufbereitung (Vorsortierung gemäß
Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV) von gemischten Verpackungen (AVV
150106) und gemischten Bau- und Abbruchabfällen (AVV 170904) sowie
sonstige Abfälle - einschl. Materialmischungen - aus der mechanischen
Behandlung (AVV 191212) verfügt und eine behördliche BImSch-Genehmigung
vorliegt.
(Kopie der ersten Seiten des Genehmigungsbescheides aus welchem die
Genehmigungsbehörde und das Genehmigungsdatum, Standort und Betreiber
der Anlage, Angabe der jährlichen Verarbeitungskapazität, hervorgehen
sowie eine Kopie des Annahmekataloges der Anlage mit Auflistung der
genehmigten Abfälle einschl. der AVV-Nummern).
Für Anlagen, die gemäß der 4. BImSchV nicht genehmigungsbedürftig sind,
ist eine Eigenerklärung diesbezüglich einzureichen.
Bieterinnen aus dem Ausland müssen eine Genehmigung der jeweiligen
landesspezifischen Überwachungsbehörde vorlegen.
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in anstelle eines
Gewerbezentralregisterauszuges, siehe Anlage 2, Formblatt F4 - (oder
Präqualifikation oder EEE*)
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Eigenerklärung des / des Bieters /-in zum Gesamtumsatz des
Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die
Gegenstand der Vergabe sind, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre, siehe Anlage 2, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation
oder EEE*)
Hinweis: Sollte die Bieterin aufgrund ihrer Eigenschaft als "Newcomer"
nicht über entsprechende Referenzen verfügen können, so ist mit
Angebotsabgabe eine entsprechende Eigenerklärung der Bieterin (mit
Angabe des Zeitpunktes der Geschäftsaufnahme) beizubringen.
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Sozialbeiträgen, siehe Anlage 2, Formblatt F5 - (oder
Präqualifikation oder EEE*)
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Bestehen einer
Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der
Versicherungsgebers /-in und der maximalen Deckungssumme, die min.
2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min.
100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss,
siehe Anlage 2, Formblatt F12 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder
Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der
Versicherung)
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zu den wesentlichen in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren
Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum /
zur Auftraggeber /-in, mit Ansprechpartner /-in und Telefonnummer
(Referenzliste), siehe Anlage 2, Formblatt F1 - (oder Präqualifikation
oder EEE*)
Hinweis: Sollte die Bieterin aufgrund ihrer Eigenschaft als "Newcomer"
nicht über entsprechende Referenzen verfügen können, so ist mit
Angebotsabgabe eine entsprechende Eigenerklärung der Bieterin (mit
Angabe des Zeitpunktes der Geschäftsaufnahme) beizubringen.
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Anzahl der
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert
ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, siehe Anlage 2, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation
oder EEE*)
Hinweis: Sollte die Bieterin aufgrund ihrer Eigenschaft als "Newcomer"
nicht über entsprechende Referenzen verfügen können, so ist mit
Angebotsabgabe eine entsprechende Eigenerklärung der Bieterin (mit
Angabe des Zeitpunktes der Geschäftsaufnahme) beizubringen.
- Nachweise bzw. Eigenerklärung der Bieterin, dass Sie über fachlich
qualifiziertes Personal zur Durchführung der ausgeschriebenen
Leistungen verfügt.
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur illegalen Beschäftigung von
Arbeitskräften, siehe Anlage 2, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation
oder EEE*)
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen, siehe Anlage 2, Formblatt F7 - (oder
Präqualifikation oder EEE*)
*EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
- Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern,
Aufbereiten und Behandeln inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss
hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnis-verordnung
die Anlage zertifiziert ist.
Bieterinnen aus dem Ausland müssen eine vergleichbare Zertifizierung
einer jeweiligen landesspezifischen Überwachungsinstitution vorlegen,
soweit eine solche existiert. Falls es dort keine vergleichbare
landesspezifische Zertifizierung durch eine Überwachungsinstitution
gibt, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Bieterin die
Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebsverordnung vom 10.09.1996
(EfbV) in der aktuell geltenden Fassung inhaltsgemäß erfüllt,
mindestens bzgl. der nachfolgenden Erfordernisse:
o Festlegung der Verantwortungs-, Entscheidungs- u.
Mitwirkungsbefugnisse (§ 3 Abs.2 EfbV)
o Angabe der verantwortlichen Person(en) und ausreichende
Personalstärke (§ 4 EfbV)
o Führung eines Betriebstagebuches (§ 5 EfbV)
o Ausreichender Versicherungsschutz (§ 6 EfbV)
o Nachweis über behördliche Entscheidungen (Genehmigungen, Zulassungen,
Erlaubnisse, Bewilligungen) (§ 7 EfbV)
o Zuverlässigkeit des Inhabers und der für die Leitung und
Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (§ 8 EfbV)
o Fachkunde des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung
des Betriebes verantwortlichen Personen (§ 9 EfbV)
Bitte beachten Sie, dass die Vorlage des Efb-Zertifikats nicht die
Vorlage der unten geforderten Genehmigung(en) zum Betrieb einer Anlage
zur ordnungsgemäßen Aufbereitung/Verwertung und Entsorgung von
gefährlichen Abfällen ersetzt.
- Nachweis der Bieterin, dass sie über eine entsprechende Anlage zur
ordnungsgemäßen Aufbereitung (Vorsortierung gemäß
Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV) von gemischten Verpackungen (AVV
150106) und gemischten Bau- und Abbruchabfällen (AVV 170904) sowie
sonstige Abfälle - einschl. Materialmischungen - aus der mechanischen
Behandlung (AVV 191212) verfügt und eine behördliche BImSch-Genehmigung
vorliegt.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/11/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10/01/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 09/11/2021
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Gemäß § 55 VgV sind keine Bieter zur Angebotseröffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
3. Quartal 2022
bzw. bei Ziehung der Vertragsverlängerungsoption:
3. Quartal 2023
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBDHLR
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: [11]www.bezreg-koeln.nrw.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere
nur dann zulässig, wenn die
Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des
Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden
Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein
Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/10/2021
References
6. mailto:m.wagner@wb-duisburg.de?subject=TED
7. http://www.wb-duisburg.de/
8. https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDBDHLR/documents
9. https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDBDHLR
10. mailto:vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
11. http://www.bezreg-koeln.nrw.de/
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