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Ausschreibung: Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket - DE-Viersen
Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket
Software-Implementierung
Software-Wartung und -Reparatur
Dokument Nr...: 519196-2021 (ID: 2021101309152267126)
Veröffentlicht: 13.10.2021
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  DE-Viersen: Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket
   2021/S 199/2021 519196
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Niersverband Viersen
   Postanschrift: http://www.niersverband.de
   Ort: Viersen
   NUTS-Code: DEA1E Viersen
   Postleitzahl: 41747
   Land: Deutschland
   E-Mail: [7]vergabeaw@niersverband.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]http://www.niersverband.de
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferung und Implementierung von Anlagenkennzeichnungssoftware
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48600000 Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   48600000 Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket
   72263000 Software-Implementierung
   72267000 Software-Wartung und -Reparatur
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA1E Viersen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Lieferung, Implementierung und einjährige Wartung einer Software zur
   Vergabe und Verwaltung von Anlagenkennzeichnungen und Erstellung von
   Fließbildern.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Laufzeit in Tagen: 100
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2020/S 213-521411
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 1
   Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferung und Implementierung von Anlagenkennzeichnungssoftware
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   12/10/2020
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Siemens Industry Software GmbH
   Ort: Essen
   NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 355 262.10 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper
   Düsseldorf
   Postanschrift: Am Bonneshof 35
   Ort: Düsseldorf
   Postleitzahl: 40474
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
   Teil 4, Anwendung. Auszug:
   Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein
   (§ 160 Abs. 1
   GWB).
   Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor
   Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
   Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
   Frist nach
   § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar
   sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur
   Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
   werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar
   sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf
   Feststellung der
   Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S.
   2 bleibt
   unberührt.
   Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
   nach § 134 Abs. 1
   GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen
   oder an die
   Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung
   zur Verfügung
   gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die
   Information per Fax
   oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn
   Kalendertage (§ 134
   Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den
   Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
   Bewerber kommt es
   nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
   Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn
   der Auftraggeber
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der
   Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
   gestattet ist
   und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie
   im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der
   betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
   über den Abschluss
   des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
   geltend gemacht
   worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im Amtsblatt
   der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der
   Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
   der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2
   GWB).
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   08/10/2021
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   48600000 Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72263000 Software-Implementierung
   72267000 Software-Wartung und -Reparatur
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA1E Viersen
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung und Implementierung einer Software zur Vergabe und Verwaltung
   von Anlagenkennzeichnungen.
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Laufzeit in Tagen: 150
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 67 500.00 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Siemens Industry Software GmbH
   Ort: Essen
   NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Änderungsbedarf aufgrund der Weiterentwicklung des
   Kennzeichnungssystems
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher
   Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde,
   und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
   Während der Implementierungsphase wurde festgestellt, dass einige
   spezielle Anforderungen an die Software nötig sind.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 355 262.10 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 422 762.10 EUR
References
   7. mailto:vergabeaw@niersverband.de?subject=TED
   8. http://www.niersverband.de/
   9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:521411-2020:TEXT:DE:HTML
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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