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Ausschreibung: Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket - DE-Viersen
Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket
Software-Implementierung
Software-Wartung und -Reparatur
Dokument Nr...: 519196-2021 (ID: 2021101309152267126)
Veröffentlicht: 13.10.2021
*
DE-Viersen: Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket
2021/S 199/2021 519196
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Niersverband Viersen
Postanschrift: http://www.niersverband.de
Ort: Viersen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 41747
Land: Deutschland
E-Mail: [7]vergabeaw@niersverband.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]http://www.niersverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung und Implementierung von Anlagenkennzeichnungssoftware
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48600000 Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48600000 Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket
72263000 Software-Implementierung
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1E Viersen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Lieferung, Implementierung und einjährige Wartung einer Software zur
Vergabe und Verwaltung von Anlagenkennzeichnungen und Erstellung von
Fließbildern.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Tagen: 100
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2020/S 213-521411
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung und Implementierung von Anlagenkennzeichnungssoftware
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
12/10/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Siemens Industry Software GmbH
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 355 262.10 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper
Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
Teil 4, Anwendung. Auszug:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein
(§ 160 Abs. 1
GWB).
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach
§ 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S.
2 bleibt
unberührt.
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
nach § 134 Abs. 1
GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen
oder an die
Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung
zur Verfügung
gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die
Information per Fax
oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn
Kalendertage (§ 134
Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
Bewerber kommt es
nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn
der Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie
im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
über den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht
worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2
GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/10/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
48600000 Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72263000 Software-Implementierung
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1E Viersen
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung und Implementierung einer Software zur Vergabe und Verwaltung
von Anlagenkennzeichnungen.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Tagen: 150
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 67 500.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Siemens Industry Software GmbH
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Änderungsbedarf aufgrund der Weiterentwicklung des
Kennzeichnungssystems
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher
Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde,
und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Während der Implementierungsphase wurde festgestellt, dass einige
spezielle Anforderungen an die Software nötig sind.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 355 262.10 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 422 762.10 EUR
References
7. mailto:vergabeaw@niersverband.de?subject=TED
8. http://www.niersverband.de/
9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:521411-2020:TEXT:DE:HTML
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