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Ausschreibung: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen - DE-Osnabrück
Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
Wartung und Reparatur von Büromaschinen
Dokument Nr...: 518361-2021 (ID: 2021101309071766276)
Veröffentlicht: 13.10.2021
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DE-Osnabrück: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
2021/S 199/2021 518361
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universität Osnabrück
Postanschrift: Neuer Graben 29
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dezernat 3: Finanzen
E-Mail: [6]beschaffungen@uni-osnabrueck.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.uni-osnabrueck.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYVDMB5/docume
nts
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYVDMB5
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [10]https://vergabe.neidersachsen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvertrag über die Beschaffung von Multifunktionsdrucker des
Herstellers Kyocera sowie ein Service- und Wartungsvertrag über
Multifunktionsdrucker und Buchscanner
Referenznummer der Bekanntmachung: EU-012021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30000000 Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer
Möbeln und Softwarepaketen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Ziel dieser Vergabe ist der Kauf von multifunktionalen Output-Geräten
(MFG) von Kyocera über einen Zeitraum von 48 Monaten und der Abschluss
eines Service- und Wartungsvertrages für die Dauer von 48 Monaten mit
zwei Verlängerungsoptionen für je 12 Monate, über bestehende und neue
Multifunktionsdrucker sowie für bestehende Buchscanner von Zeutschel,
inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen
Dienstleistungen und Services.
Inhalt der Beschaffung:
- Kauf von ca. 67 Stück Multifunktionsgeräte (MFG) unterschiedlicher
Leistungsklassen
- Wartungs- und Servicevertrag für die bestehenden und neuen
Multifunktionsgeräte und Buchscanner
Die Rahmenvereinbarung gilt für alle Gebäude der Universität Osnabrück
und beinhaltet folgende Leistungen:
- Service- und Wartungsvertrag
- Rahmenvertrag für Multifunktionsdrucker des Herstellers Kyocera
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50310000 Wartung und Reparatur von Büromaschinen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Universität Osnabrück Neuer Graben 29 49074 Osnabrück
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Ziel dieser Vergabe ist der Kauf von multifunktionalen Output-Geräten
(MFG) von Kyocera und über einen Zeitraum von 48 Monaten und der
Abschluss eines Service- und Wartungsvertrages für die Dauer von 48
Monaten mit zwei Verlängerungsoptionen für je 12 Monate, über
bestehende und neue Multifunktionsdrucker sowie über bestehende
Buchscanner von Zeutschel, inklusive der für den störungsfreien Betrieb
notwendigen Dienstleistungen und Services. Es sind ausschließlich
fabrikneue und unbenutzte Geräte gemäß Leistungsbeschreibung
anzubieten.Inhalt der Beschaffung: Kauf von ca. 67
Multifunktionsgeräten (MFG) unterschiedlicher Leistungsklassen
Wartungs- und Servicevertrag für die bestehenden und neuen
Multifunktionsgeräte und Buchscanner.Die Rahmenvereinbarung gilt für
alle Gebäude der Universität Osnabrück und beinhaltet folgende
Leistungen. Service- und Wartungsvertrag über 48 Monate Rahmenvertrag
für Multifunktionsdrucker des Herstellers Kyocera über 48 Monate.Der
Rahmenvertrag beginnt am 01.03.2022 und hat eine Laufzeit von 48
Monaten.Der Wartungs- und Servicevertrag beginnt am 01.03.2022 und hat
eine Laufzeit von 48 Monaten. Der Wartungs- und Servicevertrag kann um
2 x 12 Monate verlängert werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2022
Ende: 28/02/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Ausschließlich der Service- und Wartungsvertrag kann maximal 2 Mal für
je 12 Monate verlängert werden.
Die Rahmenvereinbarung "Kauf von Multifunktionsgeräten" kann nicht
verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches
Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen)
[11]https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für den
öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU
registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe
der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem
Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank
enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger
Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot
eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.
Des Weiteren wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV
hingewiesen: Ein Bieter kann (auch als Mitglied einer
Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er
nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese
Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem
Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bieter
kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die einschlägige berufliche
Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch
nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten
benötigt werden, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm
und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Vor diesem Hintergrund
haben alle Bieter mit der Abgabe ihres Angebotes das Formblatt
- Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (bei
einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die
Bietergemeinschaft als solche) (Anlage 3.9-VgV-ANG)
einzureichen. Darin ist anzugeben, ob beabsichtigt ist, zum Nachweis
ihrer Eignung in Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw.
technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer
Unternehmen in Anspruch zu nehmen. Sollte dies der Fall sein, ist
zusätzlich das im o.g. Formblatt enthaltene Verzeichnis ("Verzeichnis
Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe)") vom Bieter
auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Bei einer Bietergemeinschaft
reicht die Beibringung der Erklärung und des Verzeichnisses durch die
Bietergemeinschaft als solche. Der öffentliche Auftraggeber überprüft
im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten
der Bieter/die Bietergemeinschaft für die Erfüllung bestimmter
Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden
Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der
Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die Kriterien für die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer
Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen
diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der
Eignungsleihe haften. Vor diesem Hintergrund hat der Bieter/die
Bietergemeinschaf im Falle der Eignungsleihe zusätzlich folgende
Nachweise/Erklärungen mit dem Angebot einzureichen:
- Einen entsprechenden Nachweis betreffend die Eignungsleihe, (z.B.
Verpflichtungserklärung des Eignung leihenden Unternehmens. Hierzu kann
z.B. das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Formblatt
"Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (Anlage 3.10-VgV-ANG)"
ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden;
- Eine Eigenerklärung des Eignung leihenden Unternehmens über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB;
- Erklärung des Eignung leihenden Unternehmens zu § 19 Abs. 3 MiLoG
(Anlage 3.11-VgV-ANG);
- Entsprechende Unterlagen/Erklärungen des Eignung leihenden
Unternehmens zum Nachweis der Erfüllung derjenigen
Eignungsanforderung(en), die das Unternehmen im Wege der Eignungsleihe
dem Bieter (bzw. der Bietergemeinschaft) zur Verfügung stellt.
Die nachfolgend aufgeführten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot
beizubringen. Zur Abgabe der Erklärungen sind die
Deckblätter/Musterformulare des Auftraggebers zu verwenden. Sofern vom
Bieter/der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen
sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige
Deckblatt dem Angebot beizufügen. Soweit keine Musterformulare
vorhanden sind, hat der Bieter / die Bietergemeinschaft eine
entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern Musterformulare nicht
von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird
hierauf ausdrücklich hingewiesen. Die vorstehenden Ausführungen gelten
auch für die Ziff. III.1.2) und III.1.3). An der entsprechenden Stelle
erfolgt ein Verweis. Folgende Erklärungen/Nachweise sind mit dem
Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123,
124 GWB (Anlage 3.2-VgV-ANG; Bei Bietergemeinschaften ist das Formular
von jedem Mitglied ausgefüllt dem Angebot beizufügen.);
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (Anlage
3.3-VgV-ANG; sofern einschlägig, vom Bieter bzw. vom betroffenen
Bietergemeinschaftsmitglied ausgefüllt dem Angebot beizufügen);
- Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG (Anlage 3.11-VgV-ANG; Bei
Bietergemeinschaften ist das Formular von jedem Mitglied ausgefüllt dem
Angebot beizufügen.);
- Bietergemeinschaftserklärung (§ 43 VgV) (Anlage 3.4 - VgV - ANG).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Es gelten die allgemeinen Ausführungen zu Beginn der Ziff. III.1.1)
entsprechend.
Folgende Erklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage
3.5-VgV-ANG; Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung zur
Betriebshaftpflichtversicherung für jedes Bietergemeinschaftsmitglied
ausgefüllt dem Angebot beizufügen.);
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei
Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Anlage
3.6-VgV-ANG; Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung über den
Gesamtumsatz für jedes Bietergemeinschaftsmitglied ausgefüllt dem
Angebot beizufügen.);
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Ohne die Erfüllung der nachfolgenden
Mindestanforderungen/Mindeststandards wird der Bieter/die
Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
- Jährlicher Gesamtumsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft in den
letzten 3 Geschäftsjahren von mind. 200.000 EUR (netto) je
Geschäftsjahr. Bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze
der Bietergemeinschaft insgesamt an; der Umsatz der Mitglieder einer
Bietergemeinschaft wird addiert;
- Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung
mit den folgenden Spezifikationen:
o mindestens 2,0 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personenschäden
sowie
o mindestens 0,5 Mio. EUR je Versicherungsfall für sonstige Schäden
(Sachschäden und echte/unechte Vermögensschäden).
Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht
besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters (bzw. des Mitglieds der
Bietergemeinschaft) ausreichend, wonach im Auftragsfall unverzüglich
eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer
Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen
(Anlage 3.7-VgV-ANG; Bei einer Bietergemeinschaft reicht die
Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche. Bei den
Referenzangaben muss im Falle einer Bietergemeinschaft aus der
Beschreibung der Referenz hervorgehen, auf welches Mitglied der
Bietergemeinschaft sich die Referenz bezieht. Grundsätzlich sind
Referenzen in den letzten drei Jahren gefordert. Es werden aber auch
einschlägige Leistungen berücksichtigt, die maximal 5 Jahre
zurückliegen. Anknüpfungspunkt für die Berechnung des Zeitkorridors ist
der Tag des Ablaufs der Angebotsabgabefrist. Maßgeblich ist, dass bei
der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistung in diesen
Zeitkorridor fällt. Handelt es sich bei der Referenz um eine
Rahmenvereinbarung, muss der Abschluss des hieraus zuletzt ausgeführten
Einzelauftrags in diesen Zeitkorridor fallen. Taugliche
Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur
beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht
abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen.
Abweichend hiervon gilt bei Dauerlieferverträgen /
Rahmenvereinbarungen, dass diese auch dann als taugliche Referenz
bewertet werden, wenn das Vertragsverhältnis zwar noch andauert, aber
bereits für einen Zeitraum von mind. 1 Jahr Leistungen erbracht
wurden.);
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter/die Bietergemeinschaft
unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
(Nachunternehmererklärung/Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen)
(Anlage 3.8-VgV-ANG; Bei einer Bietergemeinschaft reicht die
Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche.).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Ohne die Erfüllung der nachfolgenden
Mindestanforderungen/Mindeststandards wird der Bieter/die
Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
- In Bezug auf die Referenzen gilt als Mindestanforderung, dass
mindestens 4 geeignete Referenzen wie folgt beizubringen sind (Im Falle
einer Bietergemeinschaft kommt es bezüglich der Mindestanforderungen
auf die Referenzen der Bietergemeinschaft insgesamt an.):
a) Mindestens 3 geeignete Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen
wie folgt:
o Lieferung und Service von Kyocera-Multifunktionsgeräten
b) Mindestens 1 geeignete Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen
wie folgt:
o Service/Wartung von Zeutschel-Buchscannern
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
- Erklärung über die Vorlage von Nachweisen nach § 2 der
Niedersächsischen Kernarbeitsnormenverordnung (NKernVO) (Anlage
3.12-VgV-ANG; Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt von jedem
Mitglied ausgefüllt dem Angebot beizufügen).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/11/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 08/11/2021
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
Erneute Ausschreibung Ende 2025
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabeunterlagen sind online unter dem unter Ziffer I.3) genannten
Link freizugänglich abrufbar. Rückfragen der Bieter und die Antworten
sowie zusätzliche Informationen der Vergabestelle werden allen Bietern
nur online auf dem vorgenannten Portal zur Verfügung gestellt. Die
nichtregistrierten Bieter sind angehalten, regelmäßig die aktuellen
Bieterinformationen der Vergabestelle auf dem Portal einzusehen. Es
wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaige Änderungen
und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ebenfalls ausschließlich
online im o.g. Vergabeportal veröffentlicht werden.
Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil
Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern
Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine
Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter
selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die
Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft
zusammenschließen. Dementsprechend ist mit dem Angebot beizubringen:
- Bietergemeinschaftserklärung (§ 43 VgV) (Anlage 3.4)
Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der
Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern
nichts anderes ausgewiesen ist.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt anhand der in
den Vergabeunterlagen angegebenen Wertungsmethodik (Zuschlagskriterien
und Gewichtung). Hierzu hat der Bieter / die Bietergemeinschaft mit dem
Angebot alle auszufüllenden Formulare und Dokumente einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYVDMB5
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim
Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und
Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 413115-3308
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse:
[13]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
t/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der
Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen.
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt:
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/10/2021
References
6. mailto:beschaffungen@uni-osnabrueck.de?subject=TED
7. https://www.uni-osnabrueck.de/
8. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYVDMB5/documents
9. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYVDMB5
10. https://vergabe.neidersachsen.de/
11. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/
12. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
13. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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