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Ausschreibung: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen - DE-Osnabrück
Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
Wartung und Reparatur von Büromaschinen
Dokument Nr...: 518361-2021 (ID: 2021101309071766276)
Veröffentlicht: 13.10.2021
*
  DE-Osnabrück: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
   2021/S 199/2021 518361
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Universität Osnabrück
   Postanschrift: Neuer Graben 29
   Ort: Osnabrück
   NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 49074
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Dezernat 3: Finanzen
   E-Mail: [6]beschaffungen@uni-osnabrueck.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.uni-osnabrueck.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYVDMB5/docume
   nts
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYVDMB5
   Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
   Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
   verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
   zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
   unter: [10]https://vergabe.neidersachsen.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Bildung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvertrag über die Beschaffung von Multifunktionsdrucker des
   Herstellers Kyocera sowie ein Service- und Wartungsvertrag über
   Multifunktionsdrucker und Buchscanner
   Referenznummer der Bekanntmachung: EU-012021
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   30000000 Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer
   Möbeln und Softwarepaketen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Ziel dieser Vergabe ist der Kauf von multifunktionalen Output-Geräten
   (MFG) von Kyocera über einen Zeitraum von 48 Monaten und der Abschluss
   eines Service- und Wartungsvertrages für die Dauer von 48 Monaten mit
   zwei Verlängerungsoptionen für je 12 Monate, über bestehende und neue
   Multifunktionsdrucker sowie für bestehende Buchscanner von Zeutschel,
   inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen
   Dienstleistungen und Services.
   Inhalt der Beschaffung:
   - Kauf von ca. 67 Stück Multifunktionsgeräte (MFG) unterschiedlicher
   Leistungsklassen
   - Wartungs- und Servicevertrag für die bestehenden und neuen
   Multifunktionsgeräte und Buchscanner
   Die Rahmenvereinbarung gilt für alle Gebäude der Universität Osnabrück
   und beinhaltet folgende Leistungen:
   - Service- und Wartungsvertrag
   - Rahmenvertrag für Multifunktionsdrucker des Herstellers Kyocera
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50310000 Wartung und Reparatur von Büromaschinen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Universität Osnabrück Neuer Graben 29 49074 Osnabrück
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel dieser Vergabe ist der Kauf von multifunktionalen Output-Geräten
   (MFG) von Kyocera und über einen Zeitraum von 48 Monaten und der
   Abschluss eines Service- und Wartungsvertrages für die Dauer von 48
   Monaten mit zwei Verlängerungsoptionen für je 12 Monate, über
   bestehende und neue Multifunktionsdrucker sowie über bestehende
   Buchscanner von Zeutschel, inklusive der für den störungsfreien Betrieb
   notwendigen Dienstleistungen und Services. Es sind ausschließlich
   fabrikneue und unbenutzte Geräte gemäß Leistungsbeschreibung
   anzubieten.Inhalt der Beschaffung: Kauf von ca. 67
   Multifunktionsgeräten (MFG) unterschiedlicher Leistungsklassen
   Wartungs- und Servicevertrag für die bestehenden und neuen
   Multifunktionsgeräte und Buchscanner.Die Rahmenvereinbarung gilt für
   alle Gebäude der Universität Osnabrück und beinhaltet folgende
   Leistungen. Service- und Wartungsvertrag über 48 Monate Rahmenvertrag
   für Multifunktionsdrucker des Herstellers Kyocera über 48 Monate.Der
   Rahmenvertrag beginnt am 01.03.2022 und hat eine Laufzeit von 48
   Monaten.Der Wartungs- und Servicevertrag beginnt am 01.03.2022 und hat
   eine Laufzeit von 48 Monaten. Der Wartungs- und Servicevertrag kann um
   2 x 12 Monate verlängert werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/03/2022
   Ende: 28/02/2026
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Ausschließlich der Service- und Wartungsvertrag kann maximal 2 Mal für
   je 12 Monate verlängert werden.
   Die Rahmenvereinbarung "Kauf von Multifunktionsgeräten" kann nicht
   verlängert werden.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches
   Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen)
   [11]https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für den
   öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU
   registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe
   der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem
   Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank
   enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger
   Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot
   eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.
   Des Weiteren wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV
   hingewiesen: Ein Bieter kann (auch als Mitglied einer
   Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
   und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er
   nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese
   Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem
   Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bieter
   kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die einschlägige berufliche
   Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch
   nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten
   benötigt werden, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm
   und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Vor diesem Hintergrund
   haben alle Bieter mit der Abgabe ihres Angebotes das Formblatt
   - Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (bei
   einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die
   Bietergemeinschaft als solche) (Anlage 3.9-VgV-ANG)
   einzureichen. Darin ist anzugeben, ob beabsichtigt ist, zum Nachweis
   ihrer Eignung in Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw.
   technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer
   Unternehmen in Anspruch zu nehmen. Sollte dies der Fall sein, ist
   zusätzlich das im o.g. Formblatt enthaltene Verzeichnis ("Verzeichnis
   Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe)") vom Bieter
   auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Bei einer Bietergemeinschaft
   reicht die Beibringung der Erklärung und des Verzeichnisses durch die
   Bietergemeinschaft als solche. Der öffentliche Auftraggeber überprüft
   im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten
   der Bieter/die Bietergemeinschaft für die Erfüllung bestimmter
   Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden
   Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der
   Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die Kriterien für die
   wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer
   Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen
   diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der
   Eignungsleihe haften. Vor diesem Hintergrund hat der Bieter/die
   Bietergemeinschaf im Falle der Eignungsleihe zusätzlich folgende
   Nachweise/Erklärungen mit dem Angebot einzureichen:
   - Einen entsprechenden Nachweis betreffend die Eignungsleihe, (z.B.
   Verpflichtungserklärung des Eignung leihenden Unternehmens. Hierzu kann
   z.B. das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Formblatt
   "Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (Anlage 3.10-VgV-ANG)"
   ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden;
   - Eine Eigenerklärung des Eignung leihenden Unternehmens über das
   Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB;
   - Erklärung des Eignung leihenden Unternehmens zu § 19 Abs. 3 MiLoG
   (Anlage 3.11-VgV-ANG);
   - Entsprechende Unterlagen/Erklärungen des Eignung leihenden
   Unternehmens zum Nachweis der Erfüllung derjenigen
   Eignungsanforderung(en), die das Unternehmen im Wege der Eignungsleihe
   dem Bieter (bzw. der Bietergemeinschaft) zur Verfügung stellt.
   Die nachfolgend aufgeführten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot
   beizubringen. Zur Abgabe der Erklärungen sind die
   Deckblätter/Musterformulare des Auftraggebers zu verwenden. Sofern vom
   Bieter/der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen
   sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige
   Deckblatt dem Angebot beizufügen. Soweit keine Musterformulare
   vorhanden sind, hat der Bieter / die Bietergemeinschaft eine
   entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern Musterformulare nicht
   von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird
   hierauf ausdrücklich hingewiesen. Die vorstehenden Ausführungen gelten
   auch für die Ziff. III.1.2) und III.1.3). An der entsprechenden Stelle
   erfolgt ein Verweis. Folgende Erklärungen/Nachweise sind mit dem
   Angebot einzureichen:
   - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123,
   124 GWB (Anlage 3.2-VgV-ANG; Bei Bietergemeinschaften ist das Formular
   von jedem Mitglied ausgefüllt dem Angebot beizufügen.);
   - Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (Anlage
   3.3-VgV-ANG; sofern einschlägig, vom Bieter bzw. vom betroffenen
   Bietergemeinschaftsmitglied ausgefüllt dem Angebot beizufügen);
   - Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG (Anlage 3.11-VgV-ANG; Bei
   Bietergemeinschaften ist das Formular von jedem Mitglied ausgefüllt dem
   Angebot beizufügen.);
   - Bietergemeinschaftserklärung (§ 43 VgV) (Anlage 3.4 - VgV - ANG).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Es gelten die allgemeinen Ausführungen zu Beginn der Ziff. III.1.1)
   entsprechend.
   Folgende Erklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
   - Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage
   3.5-VgV-ANG; Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung zur
   Betriebshaftpflichtversicherung für jedes Bietergemeinschaftsmitglied
   ausgefüllt dem Angebot beizufügen.);
   - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei
   Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Anlage
   3.6-VgV-ANG; Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung über den
   Gesamtumsatz für jedes Bietergemeinschaftsmitglied ausgefüllt dem
   Angebot beizufügen.);
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Ohne die Erfüllung der nachfolgenden
   Mindestanforderungen/Mindeststandards wird der Bieter/die
   Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
   - Jährlicher Gesamtumsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft in den
   letzten 3 Geschäftsjahren von mind. 200.000 EUR (netto) je
   Geschäftsjahr. Bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze
   der Bietergemeinschaft insgesamt an; der Umsatz der Mitglieder einer
   Bietergemeinschaft wird addiert;
   - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung
   mit den folgenden Spezifikationen:
   o mindestens 2,0 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personenschäden
   sowie
   o mindestens 0,5 Mio. EUR je Versicherungsfall für sonstige Schäden
   (Sachschäden und echte/unechte Vermögensschäden).
   Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht
   besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters (bzw. des Mitglieds der
   Bietergemeinschaft) ausreichend, wonach im Auftragsfall unverzüglich
   eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   - Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer
   Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen
   (Anlage 3.7-VgV-ANG; Bei einer Bietergemeinschaft reicht die
   Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche. Bei den
   Referenzangaben muss im Falle einer Bietergemeinschaft aus der
   Beschreibung der Referenz hervorgehen, auf welches Mitglied der
   Bietergemeinschaft sich die Referenz bezieht. Grundsätzlich sind
   Referenzen in den letzten drei Jahren gefordert. Es werden aber auch
   einschlägige Leistungen berücksichtigt, die maximal 5 Jahre
   zurückliegen. Anknüpfungspunkt für die Berechnung des Zeitkorridors ist
   der Tag des Ablaufs der Angebotsabgabefrist. Maßgeblich ist, dass bei
   der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistung in diesen
   Zeitkorridor fällt. Handelt es sich bei der Referenz um eine
   Rahmenvereinbarung, muss der Abschluss des hieraus zuletzt ausgeführten
   Einzelauftrags in diesen Zeitkorridor fallen. Taugliche
   Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur
   beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht
   abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen.
   Abweichend hiervon gilt bei Dauerlieferverträgen /
   Rahmenvereinbarungen, dass diese auch dann als taugliche Referenz
   bewertet werden, wenn das Vertragsverhältnis zwar noch andauert, aber
   bereits für einen Zeitraum von mind. 1 Jahr Leistungen erbracht
   wurden.);
   - Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter/die Bietergemeinschaft
   unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
   (Nachunternehmererklärung/Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen)
   (Anlage 3.8-VgV-ANG; Bei einer Bietergemeinschaft reicht die
   Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche.).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Ohne die Erfüllung der nachfolgenden
   Mindestanforderungen/Mindeststandards wird der Bieter/die
   Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
   - In Bezug auf die Referenzen gilt als Mindestanforderung, dass
   mindestens 4 geeignete Referenzen wie folgt beizubringen sind (Im Falle
   einer Bietergemeinschaft kommt es bezüglich der Mindestanforderungen
   auf die Referenzen der Bietergemeinschaft insgesamt an.):
   a) Mindestens 3 geeignete Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen
   wie folgt:
   o Lieferung und Service von Kyocera-Multifunktionsgeräten
   b) Mindestens 1 geeignete Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen
   wie folgt:
   o Service/Wartung von Zeutschel-Buchscannern
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   - Erklärung über die Vorlage von Nachweisen nach § 2 der
   Niedersächsischen Kernarbeitsnormenverordnung (NKernVO) (Anlage
   3.12-VgV-ANG; Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt von jedem
   Mitglied ausgefüllt dem Angebot beizufügen).
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 08/11/2021
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2022
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 08/11/2021
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
   Erneute Ausschreibung Ende 2025
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Vergabeunterlagen sind online unter dem unter Ziffer I.3) genannten
   Link freizugänglich abrufbar. Rückfragen der Bieter und die Antworten
   sowie zusätzliche Informationen der Vergabestelle werden allen Bietern
   nur online auf dem vorgenannten Portal zur Verfügung gestellt. Die
   nichtregistrierten Bieter sind angehalten, regelmäßig die aktuellen
   Bieterinformationen der Vergabestelle auf dem Portal einzusehen. Es
   wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaige Änderungen
   und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ebenfalls ausschließlich
   online im o.g. Vergabeportal veröffentlicht werden.
   Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil
   Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern
   Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine
   Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter
   selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die
   Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
   Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft
   zusammenschließen. Dementsprechend ist mit dem Angebot beizubringen:
   - Bietergemeinschaftserklärung (§ 43 VgV) (Anlage 3.4)
   Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der
   Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern
   nichts anderes ausgewiesen ist.
   Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt anhand der in
   den Vergabeunterlagen angegebenen Wertungsmethodik (Zuschlagskriterien
   und Gewichtung). Hierzu hat der Bieter / die Bietergemeinschaft mit dem
   Angebot alle auszufüllenden Formulare und Dokumente einzureichen.
   Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYVDMB5
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim
   Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und
   Digitalisierung
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Telefon: +49 413115-3308
   Fax: +49 413115-2943
   Internet-Adresse:
   [13]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
   t/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der
   Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen.
   Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt:
   Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
   GWB bleibt unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   08/10/2021
References
   6. mailto:beschaffungen@uni-osnabrueck.de?subject=TED
   7. https://www.uni-osnabrueck.de/
   8. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYVDMB5/documents
   9. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYVDMB5
  10. https://vergabe.neidersachsen.de/
  11. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/
  12. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  13. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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