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Ausschreibung: Feuerwehrfahrzeuge - DE-Bielefeld
Feuerwehrfahrzeuge
Dokument Nr...: 518328-2021 (ID: 2021101309070566250)
Veröffentlicht: 13.10.2021
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DE-Bielefeld: Feuerwehrfahrzeuge
2021/S 199/2021 518328
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bielefeld - Amt für Organisation, IT und
Zentrale Leistungen
Postanschrift: Niederwall 23
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail: [6]jakob.sawatzky@bielefeld.de
Telefon: +49 521513244
Fax: +49 521513350
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.bielefeld.de/node/7868
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDZ9713/doc
uments
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDZ9713
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
1 Schlauchwagen (SW 2000) für die Feuerwehr Bielefeld
Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5827
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34144210 Feuerwehrfahrzeuge
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Feuerwehr Bielefeld beschafft einen neuen Schlauchwagen. Die
Lieferung umfasst das Basisfahrzeug (Fahrgestell) sowie den Auf-/Ausbau
und die Beladung.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Stadt Bielefeld - Feuerwehramt Am Stadtholz 18 33609 Bielefeld
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftragnehmer tritt als Generalunternehmer auf. Er verantwortet
insbesondere die Verträglichkeit bzw. die notwendigen Schnittstellen
zwischen Fahrgestell- und Aufbauhersteller. Das vorliegende
Leistungsverzeichnis beschreibt hierzu die Anforderungen und
Bedingungen des Gesamtauftrages für die Lieferung und den Ausbau des
Fahrgestells, des Auf-/Ausbaus und der Ausstattung (Beladung).
Beachten Sie bitte, dass für die Teile 1 und 2 sowie für die Lieferzeit
Bewertungsmatrices bestehen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Kundendienst - telefonische Erreichbarkeit,
vor-Ort- Verfügbarkeit, Quantität, Standort (für Teil 1) / Gewichtung:
10 %
Qualitätskriterium - Name: Kundendienst - telefonische Erreichbarkeit,
vor-Ort- Verfügbarkeit, Quantität, Standort (für Teil 2) / Gewichtung:
5 %
Qualitätskriterium - Name: Ersatzteilversorgung (für Teil 1) /
Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium - Name: Ersatzteilversorgung (für Teil 2) /
Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium - Name: Erfüllungsgrad der technischen
Leistungsbeschreibung (für Teil 1) / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium - Name: Erfüllungsgrad der technischen
Leistungsbeschreibung (für Teil 2) / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium - Name: Erfüllungsgrad der technischen
Leistungsbeschreibung (für Teil 3) / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium - Name: Lieferzeit (für Teil 1, 2 und 3 zusammen) /
Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium - Name: Garantiezeit (für Teil 1) / Gewichtung: 2,5
%
Qualitätskriterium - Name: Garantiezeit (für Teil 2) / Gewichtung: 2,5
%
Preis - Gewichtung: 50 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Tagen: 560
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Für den Auftrag ist keine maximale Lieferzeit angegeben. Bei einer
Lieferzeit von mehr als 80 Wochen werden für das Angebot unter dem
Bewertungspunkt "Lieferzeit" jedoch keine Punkte mehr vergeben.
Im Angebot ist ein verbindlicher Liefertermin zu nennen. Bei
Fristüberschreitung gilt eine Vertragsstrafe gem. § 11 Nr. 2 VOL/B i.
H. v. 1/2 von Hundert des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der
nicht genutzt werden kann, für jede vollendete Woche als vereinbart,
höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Erklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern und sonstigen Abgaben, der Beiträge zu den Sozialversicherungen
sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und
die Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt
worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden.
2. Angabe, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit
wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art
steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und
Preisbildung ist.
3. Angabe, dass der Betrieb gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche
Dritter haftpflichtversichert ist.
4. Angabe, ob der Bieter/die Bieterin bzw. das Unternehmen sich in
Liquidation befindet.
5. Angabe, ob über das Vermögen des Bieters/der Bieterin ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes
Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder ob der
Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan
rechtskräftig bestätigt wurde.
6. Angabe, dass keine Ausschlussgründe nach den in den §§ 123 und 124
GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) in Verbindung mit § 42 VgV
(Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabeverordnung
-) formulierten Tatbeständen vorliegen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter muss Referenzen über bisher an Feuerwehren im
deutschsprachigen Raum ausgelieferte Schlauchwagen oder Gerätewagen
GW-L 2 incl. Ausbau benennen. Gefordert werden mind. fünf positive
Referenzen, die nicht älter als aus dem Jahre 2018 sein dürfen. Neben
der Anschrift sind der Ansprechpartner der jeweiligen Feuerwehr sowie
dessen Erreichbarkeit (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie das Jahr
der Zulassung anzugeben.
Zur weiteren Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des
Bieters soll dieser dem Angebot eine kurze Betriebsbeschreibung
beifügen, aus der die Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, die
Ausstattung des Bieters mit technischen Geräten zur Planung,
Konstruktion, Fertigung und Qualitätskontrolle sowie Merkmale der
Produktion hervorgehen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Voraussetzung des Auftragnehmers für den Digitalfunkeinbau
1. Die am Einbau beteiligten Mitarbeiter müssen eine
Einbauzertifizierung für digitale BOS Funkgeräte durch die Fa.
Selectric aus Münster nachweisen
2. Eingetragener Meisterbetrieb
3. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001
4. Abschließbare Montagehalle für dementsprechende Fahrzeuge
5. Mitarbeiter aus dem Bereich KFZ-Elektrotechnik oder vergleichbar
6. Geeignete Messgeräte müssen vorhanden sein
Für den Fall, dass bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe der
Nachweis zu 1. erbracht werden kann, kann dieser bereits dem Angebot
beigefügt werden. Ansonsten ist der erforderliche Nachweis der
Zertifizierung bis spätestens zum Baugespräch unaufgefordert
nachzuweisen. Ggf. ist auch die Beauftragung einer Fremdfirma, die die
Einbauzertifizierung besitzt, durch den Auftragnehmer zulässig.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Alle im Laufe der Auftragsabwicklung zwischen Auftraggeber und -nehmer
abgestimmten Detailplanungen und ggf. notwendigen technischen
Änderungen am bestehenden Angebot, die jedoch den Anforderungen des
Leistungsverzeichnisses weiterhin entsprechen müssen, bedürfen der
Schriftform. Der Auftragnehmer hält diese schriftlich fest und leitet
sie dem Auftraggeber unter Angabe der evtl. entstehenden Mehr- oder
Minderkosten kurzfristig zu. Alle Änderungen, die Mehrkosten
verursachen, bedürfen vor Ausführung der schriftlichen Bestätigung
durch den Auftraggeber.
Der Bieter muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für
qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und
Reparaturen von Auf- und Einbauten der ausgeschriebenen Fahrzeuge
angeben. Dieses kann der Standort des Herstellers oder eines von ihm
vertraglich beauftragten Unternehmens sein.
Bei Fremdfirmen (vom Bieter beauftragter Fachbetrieb) muss es sich um
einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich
Kfz-Technik, Karosserie- und/oder Fahrzeugbau handeln. Der Auftraggeber
kann einen aktuellen Auszug mit dem Eintrag im Handelsregister des
Servicestützpunktes beim Bieter zur Aufklärung und Auswertung des
Angebotes bei Bedarf anfordern.
Der Service-Betrieb muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der
Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung mindestens folgende
Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können:
- Fehlerdiagnosen,
- Reparaturen an Auf- und Einbauten inclusive Karosseriearbeiten,
- Austausch von Ein- und Anbauteilen sowie
- Umbauten und
- turnusmäßige Wartungsarbeiten.
Der Bieter muss die Reparatur-, Wartungs- und Umbauarbeiten benennen,
für welche der Service-Betrieb von ihm autorisiert wurde.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und
Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/11/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/03/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 10/11/2021
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Auswertung der Angebote erfolgt nach technischen und
wirtschaftlichen Kriterien, wobei auch Liefertermin und Service bei der
Auswahl des Auftragnehmers berücksichtigt werden.
Unter Berücksichtigung der Erfüllung der Mindestanforderungen erfolgt
eine Vergabe auf das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die
o. g. Kriterien.
Die Auswertung erfolgt anhand der beigefügten Bewertungsmatrices.
Insgesamt können maximal 2000 Punkte erzielt werden. Die genaue
Verteilung der Bewertungspunkte entnehmen Sie bitte den beigefügten
Bewertungsmatrices.
Zur Angebotswertung müssen die in den Angebotsunterlagen beigefügten
Bewertungsmatrices vom Bieter komplett ausgefüllt mit dem Angebot
eingereicht werden. Nicht ausgefüllte Kriterien werden mit 0 Punkten
bewertet.
Das Angebot mit der höchsten Gesamt-Punktzahl erhält den Zuschlag. Bei
Punktgleichheit entscheidet der Preis über die Vergabe.
Bewertungskriterium "Angebotspreis"
Das nach dem Preis günstigste Angebot erhält die Maximalpunktzahl (1000
Punkte). Die übrigen Angebote erhalten entsprechend des Preisabstandes
zum preislich niedrigsten Angebot weniger Punkte. Die Wertungspunktzahl
des Angebotspreises errechnet sich aus der Anzahl der maximal
erreichbaren Punkte vermindert um das Ergebnis aus maximal erreichbarer
Punktzahl multipliziert mit dem Differenzbetrag zwischen Angebotspreis
der Bieterin/des Bieters und Bestpreis geteilt durch Bestpreis. Maximal
können 1000 Bewertungspunkte erreicht werden.
(Wertungspunkte
Angebotspreis=1000-1000*(Angebotspreis-Bestpreis)/Bestpreis).
Bewertungskriterium "Kundendienst - Standort"
Der Bieter, der einen Kundendienststandort bis zu 30 km Entfernung von
der Hauptfeuerwache Bielefeld angeben kann, erhält für Teil 1 max. 80
und Teil 2 die max. Bewertung von 30 Punkten. Der Kundendienstbetrieb
muss über Eignungen verfügen, die im Abschnitt "Kundendienst" näher
erläutert werden. Die Entfernungsangaben sind auf den Sitz des
Auftraggebers mit der Adresse Am Stadtholz 18, 33609 Bielefeld zu
beziehen.
Bewertungskriterium "Kundendienst - telefonische Erreichbarkeit"
Für die telefonische Erreichbarkeit und Reaktion eines qualifizierten
deutschsprachigen Kundendienstes werden je nach Erreichbarkeit für Teil
1 und 2 jeweils bis zu 40 Wertungspunkte vergeben.
Der Kundendienst muss in den durch den Bewerber angegebenen Zeiten
Störungen, Schäden oder Ausfälle an Fahrgestell sowie Fahrzeugein- und
-aufbauten telefonisch fachlich aufnehmen und telefonisch Hilfestellung
leisten können. Gegebenenfalls schließt dieses einen Reparaturauftrag
im Werk ein.
Bewertungskriterium "Kundendienst - Vor-Ort-Verfügbarkeit"
Für die zeitliche Verfügbarkeit eines Kundendienstes vor Ort, der auch
in Notfällen tätig werden kann, werden für Teil 1 bis zu 40 und Teil 2
maximal 20 Wertungspunkte vergeben. Maßgeblich ist der Zeitraum, in dem
nach Verständigung durch den Auftraggeber ein Kundendienst des
Bewerbers oder eines von ihm vertraglich beauftragten Unternehmens an
einem beliebigen Ort im Stadtgebiet Bielefeld eintrifft und Maßnahmen
zur Behebung der Störung oder des Schadens einleitet oder veranlasst.
Bewertungskriterium "Kundendienst - Quantität"
Für die Quantität des Kundendienstes können für Teil 1 bis zu 40 und
für Teil 2 bis zu 10 Wertungspunkte vergeben werden. Dabei wird die
Anzahl der zeitgleich zur Verfügung stehenden Kundendiensttechniker des
Bewerbers oder eines von ihm vertraglich beauftragten Unternehmens
bewertet.
Bewertungskriterium "Ersatzteilversorgung"
Für die Dauer der Versorgung mit Ersatzteilen werden Wertungspunkte
vergeben. Die maximal erreichbare Punktezahl beträgt für Teil 1 und 2
jeweils 100 Wertungspunkte.
Bewertungskriterium "Garantiezeit"
Für die Garantiedauer des Fahrgestells, Motors und Getriebes bzw.
Herstellergarantiezeit gegen Durchrostung werden Wertungspunkte
vergeben. Eine Verlängerung der Garantiezeit über das übliche Maß
hinaus darf nicht zur Entstehung von Mehrkosten (z. B. durch
zusätzliche Wartung) führen. In diesem Falle erfolgt die Bewertung
anhand der üblichen Garantiezeit. Maximal sind für Teil 1 und 2 jeweils
50 Wertungspunkte zu erreichen.
Bewertungskriterium "Erfüllungsgrad der technischen
Leistungsbeschreibung"
Für die Erfüllung jedes Sollkriteriums werden - wie in der
Leistungsbeschreibung ausgewiesen - in Teil 1 und 2 entweder 5, 10 oder
15 Punkte vergeben. In den Teilen 1 und 2 können jeweils insgesamt 100
Wertungspunkte erreicht werden.
Für die Erreichung von Anforderungen die über die Norm hinausgehen
werden - wie in der Leistungsbeschreibung ausgewiesen - im Teil 3
entweder 50 oder 100 Punkte vergeben. In Teil 3 können insgesamt 100
Wertungspunkte erreicht werden.
Bewertungskriterium "Lieferzeit - Fertiggestellte Fahrzeuge
(Fahrgestell & Ausbau & Beladung)"
Abhängig von der Dauer der Lieferzeit werden maximal 100 Wertungspunkte
vergeben.
Grundlage ist die Gesamtlieferzeit für Fahrgestell, Ausbau und
Beladung!
Für den Auftrag ist keine maximale Lieferzeit angegeben. Bei einer
Lieferzeit von mehr als 80 Wochen werden für das Angebot unter dem
Bewertungspunkt "Lieferzeit" jedoch keine Punkte mehr vergeben.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9713
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der
Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160
Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist
gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der
Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/10/2021
References
6. mailto:jakob.sawatzky@bielefeld.de?subject=TED
7. https://www.bielefeld.de/node/7868
8. https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDZ9713/documents
9. https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDZ9713
10. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
11. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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