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Ausschreibung: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste - DE-Gelnhausen
Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Dokument Nr...: 517763-2021 (ID: 2021101209311865730)
Veröffentlicht: 12.10.2021
*
  DE-Gelnhausen: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
   2021/S 198/2021 517763
   Zuschlagsbekanntmachung  Konzession
   Ergebnisse des Vergabeverfahrens
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Breitband Main-Kinzig GmbH
   Postanschrift: Im Steinigen Graben 13
   Ort: Gelnhausen
   NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
   Postleitzahl: 63571
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Philipp Kneip
   E-Mail: [6]philipp.kneip@breitband-mkk.de
   Telefon: +49 60518513001
   Fax: +49 60518513002
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.breitband-mkk.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Dienstleistungskonzessionsvergabe zum aktiven Betrieb eines
   Gigabit-Telekommunikationsnetzes / Glasfasernetz im Main-Kinzig-Kreis
   Referenznummer der Bekanntmachung: MKK FTTH 2021 Konz
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste - JA24
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Main-Kinzig-Kreis hat in den letzten Jahren ein passives
   Breitbandnetz aufgebaut und dieses an einen Betreiber verpachtet, um
   für die Bürger und Gewerbebetriebe Breitbandzugänge mit Bandbreiten von
   25-50 Mbit/s und darüber hinaus bis in den Gigabit-Bereich zu
   ermöglichen. Der Ausbau soll vorangetrieben werden, um die
   Breitbandziele der Bundesregierung Richtung Gigabit-Gesellschaft zu
   erreichen. Dazu soll im Kreisgebiet ein flächendeckendes Glasfasernetz
   mit Gigabit-Anschlüssen bis in die Gebäude errichtet werden. Der aktive
   Betrieb soll durch ein Telekommunikationsunternehmen ausgeführt werden.
   Zu diesem Zwecke soll das Netz verpachtet werden.
   Ziel dieses Verfahrens ist es, einen geeigneten Anbieter zu finden, der
   das Netz pachtet, den aktiven Betrieb ausführt und Gigabit-Dienste an
   Dritte vermarktet.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
   Hauptort der Ausführung:
   Main-Kinzig-Kreis
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Main-Kinzig-Kreis hat in den letzten Jahren ein passives
   Breitbandnetz aufgebaut und dieses an einen Betreiber verpachtet, um
   für die Bürger und Gewerbebetriebe Breitbandzugänge mit Bandbreiten von
   bis zu 50 Mbit/s zu ermöglichen (VDSL). Der Ausbau soll vorangetrieben
   werden, um die Breitbandziele der Bundesregierung Richtung
   Gigabit-Gesellschaft zu erreichen. Dazu stehen nun alle Gebäude im
   Landkreis im Fokus. Hier werden in vielen Bereichen keine
   Gigabit-Bandbreiten erreicht.
   Der Main-Kinzig-Kreis beabsichtigt, im gesamten Kreisgebiet außer in
   der Stadt Hanau, jedoch in Hanau Klein-Auheim und Hanau Mittelbuchen,
   gigabitfähige Anschlüsse für alle Gebäude zu errichten. Grundlage dafür
   ist die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung
   des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in grauen Flecken vom
   12.02.2021 (Gigabit-Richtlinie).
   Das Glasfasernetz soll an einen Telekommunikationsanbieter verpachtet
   werden. Der Anbieter betreibt das Netz und erbringt Dienste an
   Endkunden. Ziel dieses Verfahrens ist es, einen geeigneten Anbieter zur
   Errichtung und zum Betrieb des aktiven Netzes und zur Vermarktung der
   Gigabit-Dienste an die Kunden zu finden. Der Anbieter erhält passiven
   Zugang zu den Kollokationspunkten der Breitband Main-Kinzig GmbH. Von
   hier aus ist der Zugang zu jedem angeschlossenen Gebäude möglich.
   Es erfolgte eine Planung der Anbindung der Gebäude an das Bestandsnetz
   der Breitband Main-Kinzig GmbH. Die Realisierung der Anbindungen
   erfolgt gemäß Materialkonzept des Bundes. Nach aktueller Planung gehen
   wir von folgenden maximalen Mengen aus. Diese können sich im Laufe der
   Realisierungszeit durch Marktentwicklung verändern und somit noch
   reduzieren.
   - Insgesamt sind von 102.000 Gebäuden ca. 52.000 Gebäude förderfähig
   ausbaubar. Davon sind 7.500 Gebäude voraussichtlich ab 2023 ausbaubar.
   Der Ausbau erfolgt in 25 Kommunen und 135 Ortsteilen.
   Der Ausbau der Gebäude erfolgt ab Anfang 2022 und wird voraussichtlich
   5 Jahre in Anspruch nehmen. Der hierzu notwendige Tiefbau sowie die
   Materialbeschaffung werden bis Herbst 2021 vergeben. Der Anbieter wird
   in den Rollout der Breitband Main-Kinzig GmbH eng eingebunden werden.
   Unternehmen, die die notwendigen Betreiberleistungen anbieten wollen
   (Anbieter), werden gebeten, nach Maßgabe dieser Bekanntmachung bis zum
   Ablauf der unter Ziffer IV.2.2 in der Veröffentlichung genannten
   Angebotsfrist die aufgeführten Informationen und Nachweise sowie ein
   Angebot einzureichen.
   Die einzureichenden Angebote müssen unter anderem Angaben enthalten
   über die technische Umsetzung, die zu erreichenden Bandbreiten sowie
   die Erweiterungsmöglichkeiten der Breitbandlösungen und zukünftiger
   Erhöhung der Bandbreiten und insbesondere die Kapazität der
   Backbone-Zuführung. Der Anbieter muss sich für die Konzessionsdauer zur
   Gewährung eines offenen und diskriminierungsfreien Zuganges zu den
   errichteten Infrastrukturen auf Vorleistungsebene verpflichten,
   insbesondere Zugang Bitstrom-Layer 2/3 aber auch optional den Prozess
   für den Zugang auf Rohrebene, Faserebene sowie zu Kollokationsflächen.
   Weitere Verpflichtungen des Anbieters ergeben sich aus den
   Vergabeunterlagen.
   Die Ergebnisse des Konzessionsvergabeverfahrens bzw. die Entscheidung
   über den Abschluss eines Kooperationsvertrages werden über das zentrale
   Online-Portal [8]www.breitbandausschreibungen.de veröffentlicht.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
   Kriterien:
     * Kriterium: Pacht pro Kundenvertrag und Monat für einen Endkunden
       Kundenzugang über LWL der Breitband Main-Kinzig GmbH bis zum
       definierten POP und/oder Kollokationspunkt (Monatl. Kundenumsatz
       bis 150,00 EUR)
     * Kriterium: Pacht pro Kundenvertrag und Monat für einen Endkunden
       Kundenzugang über LWL der Breitband Main-Kinzig GmbH bis zum
       definierten POP und/oder Kollokationspunkt (Monatl. Kundenumsatz
       bis 300,00 EUR)
     * Kriterium: Pacht pro Kundenvertrag und Monat für einen Endkunden
       Kundenzugang über LWL der Breitband Main-Kinzig GmbH bis zum
       definierten POP und/oder Kollokationspunkt (Monatl. Kundenumsatz
       bis 500,00 EUR)
     * Kriterium: Pacht pro Kundenvertrag und Monat für einen Endkunden
       Kundenzugang über LWL der Breitband Main-Kinzig GmbH bis zum
       definierten POP und/oder Kollokationspunkt (Monatl. Kundenumsatz
       über 500,00 EUR)
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Beginn: 01/11/2021
   Ende: 31/10/2041
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Bei der Wertangabe unter Ziffer II.1.5) handelt es sich um eine fiktive
   Angabe, die rein technischen Anforderungen geschuldet ist. Die Angabe
   des geschätzten Gesamtwertes ist rechtlich nicht zwingend geboten,
   sodass der Auftraggeber vorliegend hierauf verzichtet.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
   Konzessionsbekanntmachung
   IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2021/S 161-425658
   Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
   Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: nein
   V.1)Information über die Nichtvergabe
   Die Konzession/Das Los wird nicht vergeben
   Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Das Verfahren erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen der
   Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), die für die europaweite Vergabe
   von Dienstleistungskonzessionen gelten. Das Verfahren erfolgt ferner
   nach den Maßgaben der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur
   Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen
   Flecken" vom 12.02.2021 (Gigabit-Richtlinie) der Richtlinie Förderung
   zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der
   Bundesrepublik Deutschland vom 26.04.2021 nebst aller
   Nebenbestimmungen und den Leitlinien der EU für die Anwendung der
   Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem
   schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.01.2013 und als
   Verhandlungsverfahren i. S. des § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV in Form
   eines einstufigen Verfahrens. Das heißt, zum Ablauf der unter IV.2.2
   genannten Frist ist ein Angebot einzureichen. Der Auftraggeber weist
   darauf hin, dass unvollständig eingereichte Angebote ausgeschlossen
   werden können.
   Weitere Angaben zum Verfahrensablauf finden sich in den
   Ausschreibungsunterlagen.
   Hinweis: Der Auftraggeber hat nicht alle Vergabeunterlagen
   unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zur Verfügung
   gestellt. Grund dieser Maßnahme ist die Sicherstellung vertraulicher
   Informationen, die in den zurückgehaltenen Unterlagen enthalten sind.
   Der Auftraggeber beschränkt die Übermittlung dieser Unterlagen auf
   namentlich bekannte Empfänger, die hinreichende Gewähr für die
   Einhaltung der geforderten Schutzmaßnahmen bieten und verlangt insofern
   eine namentliche Registrierung der Empfänger. Soweit der Auftraggeber
   es für notwendig erachtet, wird er ferner den Abschluss einer
   Vertraulichkeitsvereinbarung verlangen, bevor er die Unterlagen zur
   Verfügung stellt. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, von dem
   jeweiligen Unternehmen den Nachweis der Einhaltung der
   Mindestanforderungen (siehe: III.1) der Auftragsbekanntmachung) zu
   fordern, bevor die Unterlagen ausgereicht werden. Offensichtlich nicht
   auf die Teilnahme am Wettbewerb gerichtete Anfragen können einen
   Anspruch auf Übersendung der Unterlagen nicht begründen. Sie werden
   daher um die vorstehend genannte Registrierung sowie um unverzügliche
   Mitteilung an den Auftraggeber gebeten, dass die Registrierung erfolgt
   ist. Die zurückgehaltenen Unterlagen werden Ihnen sodann über die
   Kommunikationsschnittstelle des Vergabeportals zur Verfügung gestellt.
   Ausländische Bewerber haben, statt der etwa geforderten amtlichen
   Nachweise nach deutschem Recht, gleichwertige Bescheinigungen nach den
   Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen.
   Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen des Verfahrens weitere
   Unterlagen, Nachweise und Erklärungen, insbesondere zum Nachweis der
   Fachkunde und Leistungsfähigkeit zu fordern.
   Geforderte Sicherheiten als spätere Bedingung für den Auftrag:
   Geeignete Sicherheiten in angemessener und üblicher Höhe; bei
   Finanzierung mit Fremdkapital: Finanzierungsbestätigung des
   finanzierenden Kreditinstitutes (nicht mit dem Teilnahmeantrag
   vorzulegen).
   Die Angebote sind ausschließlich unter der unter I.3) Kommunikation
   angegebenen URL einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf
   den Eingang beim Auftraggeber an. Angebote in elektronischer Form (z.
   B. Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail oder ähnliches) werden
   nicht berücksichtigt.
   Bieterfragen sind elektronisch in Textform über das Vergabeportal
   einzureichen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
   Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   §§ 155 ff. GWB
   Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften
   ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
   Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
   Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4
   GWB)
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/10/2021
References
   6. mailto:philipp.kneip@breitband-mkk.de?subject=TED
   7. http://www.breitband-mkk.de/
   8. http://www.breitbandausschreibungen.de/
   9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:425658-2021:TEXT:DE:HTML
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