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Ausschreibung: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste - DE-Gelnhausen
Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Dokument Nr...: 517763-2021 (ID: 2021101209311865730)
Veröffentlicht: 12.10.2021
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DE-Gelnhausen: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
2021/S 198/2021 517763
Zuschlagsbekanntmachung Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Breitband Main-Kinzig GmbH
Postanschrift: Im Steinigen Graben 13
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Philipp Kneip
E-Mail: [6]philipp.kneip@breitband-mkk.de
Telefon: +49 60518513001
Fax: +49 60518513002
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.breitband-mkk.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Dienstleistungskonzessionsvergabe zum aktiven Betrieb eines
Gigabit-Telekommunikationsnetzes / Glasfasernetz im Main-Kinzig-Kreis
Referenznummer der Bekanntmachung: MKK FTTH 2021 Konz
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste - JA24
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Main-Kinzig-Kreis hat in den letzten Jahren ein passives
Breitbandnetz aufgebaut und dieses an einen Betreiber verpachtet, um
für die Bürger und Gewerbebetriebe Breitbandzugänge mit Bandbreiten von
25-50 Mbit/s und darüber hinaus bis in den Gigabit-Bereich zu
ermöglichen. Der Ausbau soll vorangetrieben werden, um die
Breitbandziele der Bundesregierung Richtung Gigabit-Gesellschaft zu
erreichen. Dazu soll im Kreisgebiet ein flächendeckendes Glasfasernetz
mit Gigabit-Anschlüssen bis in die Gebäude errichtet werden. Der aktive
Betrieb soll durch ein Telekommunikationsunternehmen ausgeführt werden.
Zu diesem Zwecke soll das Netz verpachtet werden.
Ziel dieses Verfahrens ist es, einen geeigneten Anbieter zu finden, der
das Netz pachtet, den aktiven Betrieb ausführt und Gigabit-Dienste an
Dritte vermarktet.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Hauptort der Ausführung:
Main-Kinzig-Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Main-Kinzig-Kreis hat in den letzten Jahren ein passives
Breitbandnetz aufgebaut und dieses an einen Betreiber verpachtet, um
für die Bürger und Gewerbebetriebe Breitbandzugänge mit Bandbreiten von
bis zu 50 Mbit/s zu ermöglichen (VDSL). Der Ausbau soll vorangetrieben
werden, um die Breitbandziele der Bundesregierung Richtung
Gigabit-Gesellschaft zu erreichen. Dazu stehen nun alle Gebäude im
Landkreis im Fokus. Hier werden in vielen Bereichen keine
Gigabit-Bandbreiten erreicht.
Der Main-Kinzig-Kreis beabsichtigt, im gesamten Kreisgebiet außer in
der Stadt Hanau, jedoch in Hanau Klein-Auheim und Hanau Mittelbuchen,
gigabitfähige Anschlüsse für alle Gebäude zu errichten. Grundlage dafür
ist die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung
des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in grauen Flecken vom
12.02.2021 (Gigabit-Richtlinie).
Das Glasfasernetz soll an einen Telekommunikationsanbieter verpachtet
werden. Der Anbieter betreibt das Netz und erbringt Dienste an
Endkunden. Ziel dieses Verfahrens ist es, einen geeigneten Anbieter zur
Errichtung und zum Betrieb des aktiven Netzes und zur Vermarktung der
Gigabit-Dienste an die Kunden zu finden. Der Anbieter erhält passiven
Zugang zu den Kollokationspunkten der Breitband Main-Kinzig GmbH. Von
hier aus ist der Zugang zu jedem angeschlossenen Gebäude möglich.
Es erfolgte eine Planung der Anbindung der Gebäude an das Bestandsnetz
der Breitband Main-Kinzig GmbH. Die Realisierung der Anbindungen
erfolgt gemäß Materialkonzept des Bundes. Nach aktueller Planung gehen
wir von folgenden maximalen Mengen aus. Diese können sich im Laufe der
Realisierungszeit durch Marktentwicklung verändern und somit noch
reduzieren.
- Insgesamt sind von 102.000 Gebäuden ca. 52.000 Gebäude förderfähig
ausbaubar. Davon sind 7.500 Gebäude voraussichtlich ab 2023 ausbaubar.
Der Ausbau erfolgt in 25 Kommunen und 135 Ortsteilen.
Der Ausbau der Gebäude erfolgt ab Anfang 2022 und wird voraussichtlich
5 Jahre in Anspruch nehmen. Der hierzu notwendige Tiefbau sowie die
Materialbeschaffung werden bis Herbst 2021 vergeben. Der Anbieter wird
in den Rollout der Breitband Main-Kinzig GmbH eng eingebunden werden.
Unternehmen, die die notwendigen Betreiberleistungen anbieten wollen
(Anbieter), werden gebeten, nach Maßgabe dieser Bekanntmachung bis zum
Ablauf der unter Ziffer IV.2.2 in der Veröffentlichung genannten
Angebotsfrist die aufgeführten Informationen und Nachweise sowie ein
Angebot einzureichen.
Die einzureichenden Angebote müssen unter anderem Angaben enthalten
über die technische Umsetzung, die zu erreichenden Bandbreiten sowie
die Erweiterungsmöglichkeiten der Breitbandlösungen und zukünftiger
Erhöhung der Bandbreiten und insbesondere die Kapazität der
Backbone-Zuführung. Der Anbieter muss sich für die Konzessionsdauer zur
Gewährung eines offenen und diskriminierungsfreien Zuganges zu den
errichteten Infrastrukturen auf Vorleistungsebene verpflichten,
insbesondere Zugang Bitstrom-Layer 2/3 aber auch optional den Prozess
für den Zugang auf Rohrebene, Faserebene sowie zu Kollokationsflächen.
Weitere Verpflichtungen des Anbieters ergeben sich aus den
Vergabeunterlagen.
Die Ergebnisse des Konzessionsvergabeverfahrens bzw. die Entscheidung
über den Abschluss eines Kooperationsvertrages werden über das zentrale
Online-Portal [8]www.breitbandausschreibungen.de veröffentlicht.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: Pacht pro Kundenvertrag und Monat für einen Endkunden
Kundenzugang über LWL der Breitband Main-Kinzig GmbH bis zum
definierten POP und/oder Kollokationspunkt (Monatl. Kundenumsatz
bis 150,00 EUR)
* Kriterium: Pacht pro Kundenvertrag und Monat für einen Endkunden
Kundenzugang über LWL der Breitband Main-Kinzig GmbH bis zum
definierten POP und/oder Kollokationspunkt (Monatl. Kundenumsatz
bis 300,00 EUR)
* Kriterium: Pacht pro Kundenvertrag und Monat für einen Endkunden
Kundenzugang über LWL der Breitband Main-Kinzig GmbH bis zum
definierten POP und/oder Kollokationspunkt (Monatl. Kundenumsatz
bis 500,00 EUR)
* Kriterium: Pacht pro Kundenvertrag und Monat für einen Endkunden
Kundenzugang über LWL der Breitband Main-Kinzig GmbH bis zum
definierten POP und/oder Kollokationspunkt (Monatl. Kundenumsatz
über 500,00 EUR)
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Beginn: 01/11/2021
Ende: 31/10/2041
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Bei der Wertangabe unter Ziffer II.1.5) handelt es sich um eine fiktive
Angabe, die rein technischen Anforderungen geschuldet ist. Die Angabe
des geschätzten Gesamtwertes ist rechtlich nicht zwingend geboten,
sodass der Auftraggeber vorliegend hierauf verzichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2021/S 161-425658
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Die Konzession/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Das Verfahren erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen der
Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), die für die europaweite Vergabe
von Dienstleistungskonzessionen gelten. Das Verfahren erfolgt ferner
nach den Maßgaben der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur
Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen
Flecken" vom 12.02.2021 (Gigabit-Richtlinie) der Richtlinie Förderung
zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der
Bundesrepublik Deutschland vom 26.04.2021 nebst aller
Nebenbestimmungen und den Leitlinien der EU für die Anwendung der
Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem
schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.01.2013 und als
Verhandlungsverfahren i. S. des § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV in Form
eines einstufigen Verfahrens. Das heißt, zum Ablauf der unter IV.2.2
genannten Frist ist ein Angebot einzureichen. Der Auftraggeber weist
darauf hin, dass unvollständig eingereichte Angebote ausgeschlossen
werden können.
Weitere Angaben zum Verfahrensablauf finden sich in den
Ausschreibungsunterlagen.
Hinweis: Der Auftraggeber hat nicht alle Vergabeunterlagen
unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zur Verfügung
gestellt. Grund dieser Maßnahme ist die Sicherstellung vertraulicher
Informationen, die in den zurückgehaltenen Unterlagen enthalten sind.
Der Auftraggeber beschränkt die Übermittlung dieser Unterlagen auf
namentlich bekannte Empfänger, die hinreichende Gewähr für die
Einhaltung der geforderten Schutzmaßnahmen bieten und verlangt insofern
eine namentliche Registrierung der Empfänger. Soweit der Auftraggeber
es für notwendig erachtet, wird er ferner den Abschluss einer
Vertraulichkeitsvereinbarung verlangen, bevor er die Unterlagen zur
Verfügung stellt. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, von dem
jeweiligen Unternehmen den Nachweis der Einhaltung der
Mindestanforderungen (siehe: III.1) der Auftragsbekanntmachung) zu
fordern, bevor die Unterlagen ausgereicht werden. Offensichtlich nicht
auf die Teilnahme am Wettbewerb gerichtete Anfragen können einen
Anspruch auf Übersendung der Unterlagen nicht begründen. Sie werden
daher um die vorstehend genannte Registrierung sowie um unverzügliche
Mitteilung an den Auftraggeber gebeten, dass die Registrierung erfolgt
ist. Die zurückgehaltenen Unterlagen werden Ihnen sodann über die
Kommunikationsschnittstelle des Vergabeportals zur Verfügung gestellt.
Ausländische Bewerber haben, statt der etwa geforderten amtlichen
Nachweise nach deutschem Recht, gleichwertige Bescheinigungen nach den
Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen des Verfahrens weitere
Unterlagen, Nachweise und Erklärungen, insbesondere zum Nachweis der
Fachkunde und Leistungsfähigkeit zu fordern.
Geforderte Sicherheiten als spätere Bedingung für den Auftrag:
Geeignete Sicherheiten in angemessener und üblicher Höhe; bei
Finanzierung mit Fremdkapital: Finanzierungsbestätigung des
finanzierenden Kreditinstitutes (nicht mit dem Teilnahmeantrag
vorzulegen).
Die Angebote sind ausschließlich unter der unter I.3) Kommunikation
angegebenen URL einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf
den Eingang beim Auftraggeber an. Angebote in elektronischer Form (z.
B. Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail oder ähnliches) werden
nicht berücksichtigt.
Bieterfragen sind elektronisch in Textform über das Vergabeportal
einzureichen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§§ 155 ff. GWB
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften
ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4
GWB)
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/10/2021
References
6. mailto:philipp.kneip@breitband-mkk.de?subject=TED
7. http://www.breitband-mkk.de/
8. http://www.breitbandausschreibungen.de/
9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:425658-2021:TEXT:DE:HTML
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