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Ausschreibung: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste - DE-Oldenburg
Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
Dokument Nr...: 517684-2021 (ID: 2021101209271865346)
Veröffentlicht: 12.10.2021
*
DE-Oldenburg: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
2021/S 198/2021 517684
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Niedersachsen Ports GmbH & Co.KG, in diesem
Vergabeverfahren vertreten durch den Leiter der Niederlassung Brake
Nationale Identifikationsnummer: DE943
Postanschrift: Hindenburgstraße 26-30
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26122
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Cornelia Stahnke
E-Mail: [6]cstahnke@nports.de
Telefon: +49 4401925-150
Fax: +49 44013272
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.nports.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9R0MM/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9R0MM
I.6)Haupttätigkeit(en)
Hafeneinrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Grundstück B26-Niedersachsenkai
Referenznummer der Bekanntmachung: 30.412-16.37-NSK, Grundstück
B26-2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
63100000 Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports)
ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen,
Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste.
Niedersachsen Ports steht im Bereich des Niedersachsenkai als
Eigentümerin das Grundstück B26 mit einer Teilfläche von ca. 68.000 m²,
belegen auf dem Flurstück 2/22 der Flur 9, Gemarkung Golzwarden, zur
Verfügung, auf welchem hafenaffine Ansiedlungen realisiert werden
können und sollen. So sollen ein oder mehrere Unternehmen angesiedelt
werden, dessen/deren Tätigkeitsfeld über die Kaje ein- und ausgehende
Umschlaggüter und/oder deren Produktion und/oder deren Lagerung
und/oder Transport und/oder die damit verbundenen Dienstleistungen
umfasst/en. Durch die Ansiedlung auf dem Grundstück B26 soll Umschlag
über die Kaikante im Hafen Brake generiert werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Hauptort der Ausführung:
Seehafen Brake 26919 Brake
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der von Niedersachsen Ports betriebene Seehafen Brake ist ein moderner
multifunktionaler Spezialhafen und liegt an der Weser, 26 Kilometer
oberhalb des Mündungstrichters. Die Wassertiefen der Außen- und
Unterweser lassen tideabhängig einen maximalen Schiffstiefgang von bis
zu 11,90 m bis Brake zu; eine Anpassung auf 12,80 m ist in Planung. Die
Hafenanlagen des Seehafen Brake am sog. Bestandshafen erstrecken sich
auf einer Länge von fast 2 km parallel zum Strom der Weser. Hier werden
leistungsfähige Umschlaganlagen und Lagerflächen für Stückgut und
Schüttgut vorgehalten. Nördlich hiervon am sog. Niedersachsenkai wurden
weitere 450 m Kaje mit 2 Schiffsliegeplätzen in Betrieb genommen. Hier
können auch Schwerlastgüter (insbesondere Eisen und Offshore-Anlagen)
abgefertigt werden. Der Seehafen Brake wird durch die Bundesstraßen 212
und 211 (1 km Entfernung) und die BAB 27 (5 km Entfernung) an das
europäische Verkehrsnetz angebunden.
Niedersachsen Ports steht im Bereich des Niedersachsenkais als
Eigentümerin das Grundstück B26 mit einer Teilfläche von ca. 68.000 m²
belegen auf dem Flurstück 2/22 der Flur 9, Gemarkung Golzwarden, zur
Verfügung, auf welchem hafenaffine Ansiedlungen realisiert werden
können und sollen. So sollen ein oder mehrere Unternehmen angesiedelt
werden, dessen/deren Tätigkeitsfeld über die Kaje ein- und ausgehende
Umschlaggüter und/oder deren Produktion und/oder deren Lagerung
und/oder Transport und/oder die damit verbundenen Dienstleistungen
umfasst/en. Durch die Ansiedlung auf dem Grundstück B26 soll Umschlag
über die Kaikante im Hafen Brake generiert werden.
Vor diesem Hintergrund führt Niedersachsen Ports dieses
Verhandlungsverfahren für eine Ansiedlung im vorgenannten Sinne auf dem
Grundstück B26 mittels Abschluss eines oder mehrerer Miet- oder
Erbbaurechtsverträge (mit Verpflichtung zur zweckgebundenen Nutzung
sowie zum Haben, ggf. Errichten von Bauwerken und Anlagen und zum
dauerhaften hafenaffinen Betrieb) durch. Eine Vergabe des Grundstücks
B26 ist im Ganzen oder als Teilgrundstücke möglich.
Zur Vereinfachung werden Miet- und Erbbaurechtsvertrag im Folgenden
zusammenfassend als "Grundstücksvertrag" bezeichnet.
Unternehmen, die sich für den Abschluss eines Grundstücksvertrages
interessieren, werden im Folgenden unabhängig vom jeweiligen
Verfahrensstand zusammenfassend "Bieter" genannt. Dies gilt auch für
Unternehmenszusammenschlüsse/Bietergemeinschaften.
Das Verhandlungsverfahren ist wie folgt aufgebaut:
1. Teilnahmewettbewerb: unter Berücksichtigung der veröffentlichten
Kriterien werden die Bewerber auf ihre Eignung geprüft.
2.Indikatives Angebot: die geeigneten Bewerber werden zur Abgabe eines
indikativen Angebotes aufgefordert. Die Angebote werden anhand der in
der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gemachten Wertungsmatrix
ausgewertet und der Bestbieter ermittelt.
3. Verhandlungen mit dem Bestbieter: Anschließend werden die
Verhandlungen über die zu vergebende Fläche eröffnet. Für nähere
Angaben wird auf das Informationsmemorandum verwiesen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 360
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Grundstücksvertrages kann ggf. in eine Grundlaufzeit
und Verlängerungsoption/en aufgeteilt werden. Sie richtet sich jedoch -
bei einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren - nach §3 KonzVgV und hängt
von verschiedenen Faktoren ab. Die o.a. Laufzeit ist daher nur als
exemplarisch zu werten.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 1
Höchstzahl: 20
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Es ist keine Reduktion der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden geplant. Aufgrund einer Fehlfunktion des Portals
musste hier eine Auswahl getroffen werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die
Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und im Falle von
Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
einzureichen. Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
(1) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art.
38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten
Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am
Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht
oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen,
welche der in den §§ 123, 124 GWB / Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7
der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen und ob
bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB / Art. 38 Abs. 9
der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen worden sind. Entsprechende
Nachweise wird Niedersachsen Ports ggf. anfordern.
(2) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/ en, dass weder
sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter,
noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer
der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und (EG) 2580/2001
sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP
(jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten
erscheint.
(3) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen
(EG) 881/2002 und (EG) 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des
Rates 2001/931/ GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende
Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der
Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen
(Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt,
dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen
Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang
mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates
stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen
gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
(4) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
Bietergemeinschaft, die vorstehenden Erklärungen auch von
Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor
Zustimmung von Niedersachsen Ports zur Unterbeauftragung unaufgefordert
vorzulegen.
(5) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und
Beteiligungsverhältnisse des Bieters
bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich:
Konzern-Organigramm beifügen.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist einzureichen:
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt
der Einreichung nicht älter als drei
Monate sein).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von
sämtlichen Mitgliedern der
Bietergemeinschaft einzureichen.
(1) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020), auf bes. Anforderung ggf.
nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
(2) Angaben zum vergleichbaren Umsatz in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020), auf bes.
Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den
Geschäftsberichten. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach dem von dem
jeweiligen Bieter beabsichtigten Ansiedlungsprojektes.
Es wird klargestellt, dass ein entsprechender Umsatz keine
Mindestanforderung darstellt.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports sind einzureichen:
(3) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie
Lageberichte des Bieters für die letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem
Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht
vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben
betreffend Bilanzsumme, Umsatz,
Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre vorzulegen.
(4) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt
geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B.
Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis
hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert
sein.
(5) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die
Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs
Monate sein).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports
behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte
Übersetzungen anzufordern.
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung
auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben
keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese
unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
Der Eignungsnachweis (wirtschaftliche und technische
Leistungsfähigkeit) kann auch durch
"Drittunternehmer" (verbundene Unternehmen oder Nachunternehmer)
erbracht werden. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung des
Nachunternehmers muss auf Anforderung von Niedersachsen Ports
(spätestens mit Angebotsabgabe) vorgelegt werden.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Je Bieter/Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben
mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von
verschiedenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist möglich.
Der Bieter hat seine technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch
nachvollziehbare Darstellung seiner Erfahrungen mit vergleichbaren
hafenaffinen Ansiedlungen (Referenzen) in einer selbst zu erstellenden
Anlage. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach dem von dem jeweiligen
Bieter beabsichtigten Ansiedlungsprojekt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports
behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte
Übersetzungen anzufordern.
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung
auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben
keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese
unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
Der Eignungsnachweis (wirtschaftliche und technische
Leistungsfähigkeit) kann auch durch
"Drittunternehmer" (verbundene Unternehmen oder Nachunternehmer)
erbracht werden. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung des
Nachunternehmers muss auf Anforderung von Niedersachsen Ports
(spätestens mit Angebotsabgabe) vorgelegt werden.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Im Verfahren zugelassen sind:
a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter)
oder
b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen
zu einer Bietergemeinschaft zur Verwirklichung einer konkreten
Ansiedlung. Ein solcher Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft ist
bis zur Angebotsabgabe zulässig, soweit dieser keine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt
(vgl. § 1 GWB).
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sowohl im Verfahren, als
auch im Zuge der Vertragsdurchführung
gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes
Mitglied bestimmen. Es ist eine entsprechende
Bietergemeinschaftserklärung abzugeben;
c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines
Bieters sein, sofern nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des
Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. Die Mitgliedschaft in einer
Bietergemeinschaft schließt demnach eine zusätzliche Teilnahme als
Bieter aus, sofern nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des
Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.
d) Soweit ein Bieter einen Dritten mit der Führung des Verfahrens
beauftragt (Projektentwickler oder sonstiger Dritter als
Verhandlungsführer), ist auf Anforderung von Niedersachsen Ports eine
Vollmacht zur Vertretung vorzulegen. Vor Abschluss eines
Grundstücksvertrages muss schriftlich bestätigt werden, dass sich der
Vollmachtgeber die im Verlaufe des Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse
und Äußerungen des Vertreters als eigene Kenntnis der Vertragsumstände
zurechnen lässt.
Im Übrigen wird auf das Informationsmemorandum verwiesen.
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Niedersachsen Ports behält sich vor, für die positive Eignungsprüfung
des Bieters und/oder des Projektes bzw. den Abschluss des
Grundstücksvertrages angemessene Vertragssicherheiten (Harte
Patronatserklärung, Bürgschaft etc.) zu fordern.
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende
Projektgesellschaft als
Vertragspartner von Niedersachsen Ports vorzusehen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Folgende Mindestanforderungen werden an ein Ansiedlungsprojekt auf dem
hier gegenständlichen Grundstück B26
gestellt:
a) Zweck der Ansiedlung ist das Haben, ggf. die Errichtung und der
Betrieb von Bauwerken und Anlagen auf dem Ansiedlungsgrundstück
und/oder
b) auf dem Ansiedlungsgrundstück werden Güter abgefertigt, behandelt
und/oder gelagert, die im Im-/oder Export über die Kaianlagen und ggf.
auch die Hafenbahn umgeschlagen werden und/oder
c) auf dem Ansiedlungsgrundstück werden Dienstleistungen erbracht, die
die vorhandenen hafenaffinen Ansiedlungen und/oder den Hafenbetrieb
unterstützen
(zusammen auch "hafenaffine Ansiedlung").
Sofern sich ein Unternehmen bewirbt, das das Grundstück B26 oder die zu
errichtenden Bauwerke und Anlagen ausschließlich zu Vermietungszwecken
oder anderen Unter-Überlassungsvertragsverhältnissen nutzen möchte, ist
dies nur zulässig, wenn der konkrete Mieter/Unternutzer inkl. dessen
Betriebskonzepts bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrages benannt wird.
Zudem muss eine rechtsgültige unterzeichnete Verpflichtungserklärung
zur Anmietungsabsicht vorgelegt werden.
Mittels der zur Verfügung gestellten Formblätter sind daher bereits mit
dem Teilnahmeantrag Projektangaben einzureichen. Insbesondere ist mit
dem Teilnahmeantrag skizzenhaft/stichwortartig auf max. einer DIN-A4
Seite das Betriebskonzept dazustellen. Es wird darauf hingewiesen. dass
die Weiterentwicklung dieses Betriebskonzeptes im Rahmen der
Angebotswertung relevant sein wird.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/11/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen
Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des
Bieters gegen geltendes Recht, so hat er Niedersachsen Ports
unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
2. Sofern Rückfragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen,
werden diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten
Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von Niedersachsen
Ports zur Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer
jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese - soweit mit Blick auf die
erforderliche Anonymisierung möglich - in dem übersandten Wortlaut an
die übrigen Bieter weiterzuleiten.
3. Anonymisierte Bieterfragen und Aktualisierungen der
Vergabeunterlagen werden während des
Teilnahmewettbewerbs ebenfalls in dem Projektraum der Vergabeplattform
zum Download zur Verfügung gestellt.
4. Die Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge endet am Montag, den
08.11.2021 um 12:00 Uhr.
5. Niedersachsen Ports wird die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen
unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, unvollständige oder
ergänzungsbedürftige Teilnahmeanträge zu ergänzen oder fehlende
Erklärungen oder Nachweise nachzureichen.
6. Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei
Entschädigungen gewährt.
7. Niedersachsen Ports und deren Kontrollgremien werden die
Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den
Grundstücksvertrag unter anderem anhand der in dem
Informationsmemorandum abgeforderten Angaben bzw. ggf. der im Verlauf
der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln.
Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines
Grundstücksvertrages haben;
8. Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen und alle
Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten,
sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte - mit Ausnahme
der von den Bietern eingeschalteten Berater - ist nicht gestattet. Der
Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater ebenfalls zur Beachtung
des Vertraulichkeitsgebots zu verpflichten. Die Bieter haben zu
garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit
Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das
Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als
wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum
Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. Niedersachen Ports weist
darauf hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für
den Fall enthalten, dass aus Anlass der Vergabe nachweislich eine
Abrede getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
darstellt.
9. Die Bieter erklären sich durch Teilnahme an diesem Verfahren damit
einverstanden, dass die von ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens
übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener
Daten) von Niedersachsen Ports zum Zwecke der Durchführung des
Vergabeverfahrens und im Anschluss
an dieses zum Zwecke der Auftragsausführung bzw. Erfüllung der
Niedersachsen Ports obliegenden Dokumentationspflichten gespeichert
werden. Die Bieter haben zu garantieren, dass nur solche Daten an
Niedersachsen Ports übersandt werden, zu deren Übermittlung sie
datenschutzrechtlich berechtigt sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YX9R0MM
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim
Niedersächsischen Ministerium Wirtschaft, Arbreit, Verkehr und
Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse:
[11]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
t/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB, Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2
bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim
Niedersächsichen Ministerium Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und
Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Internet-Adresse:
[13]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
t/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/10/2021
References
6. mailto:cstahnke@nports.de?subject=TED
7. http://www.nports.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9R0MM/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9R0MM
10. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
11. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
12. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
13. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
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