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Ausschreibung: Rettungsdienste - DE-Straubing
Rettungsdienste
Dokument Nr...: 514843-2021 (ID: 2021101109221162539)
Veröffentlicht: 11.10.2021
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DE-Straubing: Rettungsdienste
2021/S 197/2021 514843
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband für Rettungsdienst und
Feuerwehralarmierung (ZRF) Straubing
Postanschrift: Leutnerstr.15
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ZRF Straubing Geschäftsstelle
E-Mail: [6]zrf-straubing@landkreis-straubing-bogen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.zrf-straubing.de
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Änderung eines Vertrags über die Durchführung des Rettungsdienstes -
Verlagerung RTW-Standort St. Englmar
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75252000 Rettungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Durchführung des Rettungsdienstes - RTW-Standort St. Englmar
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE22B Straubing-Bogen
Hauptort der Ausführung:
Sankt Englmar
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Gegenstand der Konzession ist die Durchführung des öffentlichen
bodengebundenen Rettungsdienstes am Standort Sankt Englmar (Landkreis
Straubing - Bogen). Die Vorhaltezeit beträgt 84 Wochenstunden.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 60
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: XXX
Bezeichnung des Auftrags:
Vertrag über die Durchführung des Rettungsdienstes - RTW-Standort St.
Englmar
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
03/06/2013
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Rotes Kreuz, Körperschaft des
Öffentlichen Rechts
Postanschrift: Garmischer Straße 19 bis 21
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 280 000.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Angaben bei Ziffern V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) sind gerundet und
bezogen auf die jeweiligen Jahreskosten.
Zu den Angaben bei Ziffer II.2.7) und VII.1.5): Der Vertrag wurde im
Jahr 2013 zunächst für die Dauer von 5 Jahren geschlossen. Die
Geltungsdauer des Vertrags verlängert sich jeweils um 5 Jahre, wenn er
nicht oder nicht rechtzeitig gekündigt wird. Eine Kündigung ist bislang
nicht erfolgt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Sachgebiet
Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 89-2176-2411
Fax: +49 89-2176-2847
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Nachtragsvereinbarung ist bereits abgeschlossen worden. Ein wirksam
geschlossener Vertrag kann grundsätzlich nicht mehr aufgehoben werden
(vgl. § 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Allerdings kann nach § 135 Abs. 1 GWB in
einem Nachprüfungsverfahren die Unwirksamkeit der Nachtragsvereinbarung
festgestellt werden. Insoweit gelten nach § 135 Abs. 2 GWB jedoch
bestimmte Fristen. Diese Bestimmung lautet:
Die Unwirksamkeit (...) kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Sachgebiet
Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 89-2176-2411
Fax: +49 89-2176-2847
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/10/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
75252000 Rettungsdienste
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE22B Straubing-Bogen
Hauptort der Ausführung:
Sankt Englmar
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Konzession ist die Durchführung des öffentlichen
bodengebundenen Rettungsdienstes am Standort Sankt Englmar (Landkreis
Straubing - Bogen). Die Vorhaltezeit beträgt 84 Wochenstunden. Dieser
Vertragsgegenstand bleibt auch nach der Vertragsänderung /
Standortverlagerung unverändert.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 60
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 280 000.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Rotes Kreuz, Körperschaft des
Öffentlichen Rechts
Postanschrift: Garmischer Straße 19 - 21
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Aufgrund seiner maroden Bausubstanz muss der Stellplatz in Sankt
Englmar neu gebaut werden. Die Fertigstellung soll Ende 2022 erfolgen.
Der neue Standort liegt rund 200 Meter vom bisherigen Standort entfernt
im Gemeindegebiet Sankt Englmar.
Da das bisher genutzte Gebäude in einem sehr schlechten Zustand ist und
bis zur Fertigstellung der neuen Rettungswache nicht mehr genutzt
werden kann, wird der Konzessionsnehmer einstweilen einen
Interimsstandort beim Feuerwehrgerätehaus Sankt Englmar einrichten und
diesen bis zur Fertigstellung der neuen Räumlichkeiten (voraussichtlich
Ende 2022) nutzen. Der Interimsstandort liegt ungefähr 800 Meter vom
bisherigen Standort entfernt, ebenfalls im Gemeindegebiet Sankt
Englmar.
Im Bestandsvertrag zwischen dem Konzessionsgeber und dem
Konzessionsnehmer wurde als Standort lediglich Sankt Englmar, nicht
jedoch der genaue Standort festgelegt.
Frühere Vertragsänderungen liegen nicht vor.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher
Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde,
und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Die vergaberechtliche Zulässigkeit der Standortverlagerung folgt
einerseits aus §§ 132 Abs. 1 S. 1, 154 Nr. 3 GWB (keine
Vertragsänderung) sowie andererseits aus §§ 132 Abs. 3 S. 1, 154 Nr. 3
GWB (De-Minimis-Regelung). Die vorliegende Bekanntmachung erfolgt
mithin freiwillig. Eine Bekanntmachungspflicht (etwa nach § 132 Abs. 5
GWB) besteht hier nicht.Die Zulässigkeit nach §§ 132 Abs. 1 S. 1, 154
Nr. 3 GWB (keine Vertragsänderung) ist gegeben, weil sich die neuen
Standorte weiterhin in dem ursprünglich vertraglich vereinbarten Gebiet
(Gemeindegebiet Sankt Englmar) befinden. Die Zulässigkeit nach §§ 132
Abs. 3 S. 1, 154 Nr. 3 GWB (De-Minimis-Regelung) folgt daraus, dass
sich die Vertragsänderung kostenneutral verhält. Die 10 % Schwelle nach
§§ 132 Abs. 3 S. 1, 154 Nr. 3 GWB wird also nicht überschritten. Zudem
bleibt durch die Standortverlagerung der Gesamtcharakters des Vertrags
unverändert, nachdem der Rettungsdienst künftig lediglich von einem
anderen Standort aus gefahren wird.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 280 000.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 280 000.00 EUR
References
6. mailto:zrf-straubing@landkreis-straubing-bogen.de?subject=TED
7. http://www.zrf-straubing.de/
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