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Ausschreibung: Rettungsdienste - DE-Straubing
Rettungsdienste
Dokument Nr...: 514843-2021 (ID: 2021101109221162539)
Veröffentlicht: 11.10.2021
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  DE-Straubing: Rettungsdienste
   2021/S 197/2021 514843
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Zweckverband für Rettungsdienst und
   Feuerwehralarmierung (ZRF) Straubing
   Postanschrift: Leutnerstr.15
   Ort: Straubing
   NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 94315
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): ZRF Straubing  Geschäftsstelle
   E-Mail: [6]zrf-straubing@landkreis-straubing-bogen.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.zrf-straubing.de
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Änderung eines Vertrags über die Durchführung des Rettungsdienstes -
   Verlagerung RTW-Standort St. Englmar
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   75252000 Rettungsdienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Durchführung des Rettungsdienstes - RTW-Standort St. Englmar
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE22B Straubing-Bogen
   Hauptort der Ausführung:
   Sankt Englmar
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Gegenstand der Konzession ist die Durchführung des öffentlichen
   bodengebundenen Rettungsdienstes am Standort Sankt Englmar (Landkreis
   Straubing - Bogen). Die Vorhaltezeit beträgt 84 Wochenstunden.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 60
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: XXX
   Bezeichnung des Auftrags:
   Vertrag über die Durchführung des Rettungsdienstes - RTW-Standort St.
   Englmar
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   03/06/2013
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Rotes Kreuz, Körperschaft des
   Öffentlichen Rechts
   Postanschrift: Garmischer Straße 19 bis 21
   Ort: München
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 81373
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 280 000.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Angaben bei Ziffern V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) sind gerundet und
   bezogen auf die jeweiligen Jahreskosten.
   Zu den Angaben bei Ziffer II.2.7) und VII.1.5): Der Vertrag wurde im
   Jahr 2013 zunächst für die Dauer von 5 Jahren geschlossen. Die
   Geltungsdauer des Vertrags verlängert sich jeweils um 5 Jahre, wenn er
   nicht oder nicht rechtzeitig gekündigt wird. Eine Kündigung ist bislang
   nicht erfolgt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Sachgebiet
   Vergabekammer Südbayern
   Ort: München
   Postleitzahl: 80534
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 89-2176-2411
   Fax: +49 89-2176-2847
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Nachtragsvereinbarung ist bereits abgeschlossen worden. Ein wirksam
   geschlossener Vertrag kann grundsätzlich nicht mehr aufgehoben werden
   (vgl. § 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Allerdings kann nach § 135 Abs. 1 GWB in
   einem Nachprüfungsverfahren die Unwirksamkeit der Nachtragsvereinbarung
   festgestellt werden. Insoweit gelten nach § 135 Abs. 2 GWB jedoch
   bestimmte Fristen. Diese Bestimmung lautet:
   Die Unwirksamkeit (...) kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Sachgebiet
   Vergabekammer Südbayern
   Ort: München
   Postleitzahl: 80534
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 89-2176-2411
   Fax: +49 89-2176-2847
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   06/10/2021
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   75252000 Rettungsdienste
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE22B Straubing-Bogen
   Hauptort der Ausführung:
   Sankt Englmar
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand der Konzession ist die Durchführung des öffentlichen
   bodengebundenen Rettungsdienstes am Standort Sankt Englmar (Landkreis
   Straubing - Bogen). Die Vorhaltezeit beträgt 84 Wochenstunden. Dieser
   Vertragsgegenstand bleibt auch nach der Vertragsänderung /
   Standortverlagerung unverändert.
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 60
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 280 000.00 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Rotes Kreuz, Körperschaft des
   Öffentlichen Rechts
   Postanschrift: Garmischer Straße 19 - 21
   Ort: München
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 81373
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Aufgrund seiner maroden Bausubstanz muss der Stellplatz in Sankt
   Englmar neu gebaut werden. Die Fertigstellung soll Ende 2022 erfolgen.
   Der neue Standort liegt rund 200 Meter vom bisherigen Standort entfernt
   im Gemeindegebiet Sankt Englmar.
   Da das bisher genutzte Gebäude in einem sehr schlechten Zustand ist und
   bis zur Fertigstellung der neuen Rettungswache nicht mehr genutzt
   werden kann, wird der Konzessionsnehmer einstweilen einen
   Interimsstandort beim Feuerwehrgerätehaus Sankt Englmar einrichten und
   diesen bis zur Fertigstellung der neuen Räumlichkeiten (voraussichtlich
   Ende 2022) nutzen. Der Interimsstandort liegt ungefähr 800 Meter vom
   bisherigen Standort entfernt, ebenfalls im Gemeindegebiet Sankt
   Englmar.
   Im Bestandsvertrag zwischen dem Konzessionsgeber und dem
   Konzessionsnehmer wurde als Standort lediglich Sankt Englmar, nicht
   jedoch der genaue Standort festgelegt.
   Frühere Vertragsänderungen liegen nicht vor.
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher
   Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde,
   und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
   Die vergaberechtliche Zulässigkeit der Standortverlagerung folgt
   einerseits aus §§ 132 Abs. 1 S. 1, 154 Nr. 3 GWB (keine
   Vertragsänderung) sowie andererseits aus §§ 132 Abs. 3 S. 1, 154 Nr. 3
   GWB (De-Minimis-Regelung). Die vorliegende Bekanntmachung erfolgt
   mithin freiwillig. Eine Bekanntmachungspflicht (etwa nach § 132 Abs. 5
   GWB) besteht hier nicht.Die Zulässigkeit nach §§ 132 Abs. 1 S. 1, 154
   Nr. 3 GWB (keine Vertragsänderung) ist gegeben, weil sich die neuen
   Standorte weiterhin in dem ursprünglich vertraglich vereinbarten Gebiet
   (Gemeindegebiet Sankt Englmar) befinden. Die Zulässigkeit nach §§ 132
   Abs. 3 S. 1, 154 Nr. 3 GWB (De-Minimis-Regelung) folgt daraus, dass
   sich die Vertragsänderung kostenneutral verhält. Die 10 % Schwelle nach
   §§ 132 Abs. 3 S. 1, 154 Nr. 3 GWB wird also nicht überschritten. Zudem
   bleibt durch die Standortverlagerung der Gesamtcharakters des Vertrags
   unverändert, nachdem der Rettungsdienst künftig lediglich von einem
   anderen Standort aus gefahren wird.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 280 000.00 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 280 000.00 EUR
References
   6. mailto:zrf-straubing@landkreis-straubing-bogen.de?subject=TED
   7. http://www.zrf-straubing.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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