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Ausschreibung: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung - DE-Dortmund
Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
Dokument Nr...: 473607-2021 (ID: 2021092009101519842)
Veröffentlicht: 20.09.2021
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DE-Dortmund: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
2021/S 182/2021 473607
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): AOK-Bundesverband, Zentrale Vergabestelle,
Ansprechpartnerin Clarissa Drachenberg
E-Mail: [6]vergabestelle@bv.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.aok.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKREAP/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKREAP
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Unterhaltsreinigung Bildungszentrum SH
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-09-15-NW-DRA
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Unterhaltsreinigung nach
Leistungsverzeichnis und Reinigungsturnus (vgl. Anlagen 2a und 3) im
Bildungszentrum in Schleswig-Holstein der AOK NORDWEST zu
Pauschalpreisen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Bei dem Objekt handelt es sich um eine Hotel- und Schulungseinrichtung.
Die Anforderungen an die Reinigungsergebnisse und an das Personal sind
sehr hoch. Ein hohes Maß an Gründlichkeit, Sauberkeit, Zuverlässigkeit,
Erscheinungsbild sowie störungsfreies Arbeiten sind hier
Voraussetzungen.
Die Reinigungsarbeiten sind in kurz gefassten Zeiträumen mit
pünktlichem Abschluss sowie teilweise zweimal täglich durchzuführen.
Es gibt Tage, an denen Zimmer gegen 08:00 Uhr frei und am selben Tag um
etwa 11:00 Uhr neu belegt werden. Das heißt, die Zimmer sind in der
Zwischenzeit komplett zu reinigen sowie Bettwäsche und Handtücher zu
tauschen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/01/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Standardmäßig beträgt die Hauptvertragslaufzeit 25 Monate. Die
Vertragszeiten verlängern sich längstens zweimal um jeweils 12 Monate
automatisch, d.h. einmal bis zum 31.01.2025 und einmal bis zum
31.01.2026, soweit nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende
schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde.
Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am
31.01.2026.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder
Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der
Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist
gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den
Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des
Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt;
3) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe des Landes NRW
vorliegt.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten
Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Eigenerklärungen für
jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende
Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in
Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer;
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers
gegenüber dem Bieter.
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern sind die zuvor genannten
Eigenerklärungen für jeden
Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt,
einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer
einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers
gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung
einzureichen!).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Referenzen:
Der Bieter weist nach, dass für einen Zeitraum von 12 Monaten,
mindestens 50 % der zu reinigenden Fläche in den letzten drei Jahren
ordnungsgemäß und einwandfrei gereinigt wurden.
Beispiel: Die zu reinigende Fläche im Bildungszentrum der AOK NORDWEST
beträgt 3.766 qm. Gefordert werden nun zwei Referenzen, die nachweisen,
dass eine vergleichbare Einrichtung mit mindestens 1.883 qm pro
Referenz innerhalb der letzten drei Jahre ordnungsgemäß und einwandfrei
gereinigt wurde.
2) Erklärung zur Qualifikation der Objektleitung:
Der Bieter erklärt, dass die für den Auftrag abgestellte/n
Objektleitung/en über ein Zertifikates zum/zur geprüfte/
n Objektleiter/-in im Gebäudereiniger-Handwerk verfügt (Zertifikat/e
sind beizufügen).
Verfügt/verfügen die Objektleitung/en nicht über ein solches
Zertifikat, ist stattdessen eine qualifizierte
Referenz (vom Kunden bestätigt) beizufügen, dass der/die Genannte/n
mehr als ein Jahr als Objektleiter/-in im
Gebäudereiniger-Handwerk erfolgreich gearbeitet hat/haben.
Die Unrichtigkeit der vorstehenden Erklärung führt zum Ausschluss von
diesem Vergabeverfahren bzw. berechtigt nach Vertragsschluss den
Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer
Frist.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1) Der Auftragnehmer weist spätestens acht (8) Wochen nach Zuschlag der
Auftraggeberin nach, dass er
über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine
vergleichbare Versicherung aus einem
Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
verfügt, welche Personen-, Sach- und
Vermögensschäden (einschließlich Schäden wegen datenschutzrechtlicher
Verstöße) in Höhe von mindestens
drei (3) Millionen Euro und Schlüsselverlustschäden in Höhe von
mindestens einhundert (100) Tausend Euro
pro Kalenderjahr abdeckt.
2) Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende
dieses Vertrags und Abwicklung aller
Einzelverträge / Einzelabrufe aufrechterhalten. Auf Nachfrage der
Auftraggeberin ist dies durch Vorlage
geeigneter Dokumente nachzuweisen. Kommt der Auftragnehmer diesen
Verpflichtungen nicht nach, ist die
Auftraggeberin nach erfolgloser angemessener Fristsetzung zur Kündigung
dieses Vertrags aus wichtigem
Grund berechtigt. Weitergehende Ansprüche der Auftraggeberin,
insbesondere Schadensersatzansprüche,
bleiben hiervon unberührt.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/11/2021
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 03/11/2021
Ortszeit: 09:01
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKREAP
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/09/2021
References
6. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
7. http://www.aok.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKREAP/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKREAP
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