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Ausschreibung: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung - DE-Dortmund
Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
Dokument Nr...: 473607-2021 (ID: 2021092009101519842)
Veröffentlicht: 20.09.2021
*
  DE-Dortmund: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
   2021/S 182/2021 473607
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse
   Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
   Ort: Dortmund
   NUTS-Code: DE Deutschland
   Postleitzahl: 44269
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): AOK-Bundesverband, Zentrale Vergabestelle,
   Ansprechpartnerin Clarissa Drachenberg
   E-Mail: [6]vergabestelle@bv.aok.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.aok.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKREAP/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKREAP
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Unterhaltsreinigung Bildungszentrum SH
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-09-15-NW-DRA
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand der Ausschreibung ist die Unterhaltsreinigung nach
   Leistungsverzeichnis und Reinigungsturnus (vgl. Anlagen 2a und 3) im
   Bildungszentrum in Schleswig-Holstein der AOK NORDWEST zu
   Pauschalpreisen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE Deutschland
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Bei dem Objekt handelt es sich um eine Hotel- und Schulungseinrichtung.
   Die Anforderungen an die Reinigungsergebnisse und an das Personal sind
   sehr hoch. Ein hohes Maß an Gründlichkeit, Sauberkeit, Zuverlässigkeit,
   Erscheinungsbild sowie störungsfreies Arbeiten sind hier
   Voraussetzungen.
   Die Reinigungsarbeiten sind in kurz gefassten Zeiträumen mit
   pünktlichem Abschluss sowie teilweise zweimal täglich durchzuführen.
   Es gibt Tage, an denen Zimmer gegen 08:00 Uhr frei und am selben Tag um
   etwa 11:00 Uhr neu belegt werden. Das heißt, die Zimmer sind in der
   Zwischenzeit komplett zu reinigen sowie Bettwäsche und Handtücher zu
   tauschen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2022
   Ende: 31/01/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Standardmäßig beträgt die Hauptvertragslaufzeit 25 Monate. Die
   Vertragszeiten verlängern sich längstens zweimal um jeweils 12 Monate
   automatisch, d.h. einmal bis zum 31.01.2025 und einmal bis zum
   31.01.2026, soweit nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende
   schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde.
   Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am
   31.01.2026.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
   Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder
   Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der
   Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist
   gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den
   Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des
   Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
   2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des
   Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt;
   3) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe des Landes NRW
   vorliegt.
   (a) Hinweis Bietergemeinschaften:
   Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten
   Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
   Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
   (b) Hinweis Eignungsleihe:
   Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Eigenerklärungen für
   jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende
   Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in
   Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
   - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer;
   - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers
   gegenüber dem Bieter.
   (c) Hinweis Nachunternehmer:
   Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern sind die zuvor genannten
   Eigenerklärungen für jeden
   Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt,
   einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer
   einzureichen:
   - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
   - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers
   gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung
   einzureichen!).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Referenzen:
   Der Bieter weist nach, dass für einen Zeitraum von 12 Monaten,
   mindestens 50 % der zu reinigenden Fläche in den letzten drei Jahren
   ordnungsgemäß und einwandfrei gereinigt wurden.
   Beispiel: Die zu reinigende Fläche im Bildungszentrum der AOK NORDWEST
   beträgt 3.766 qm. Gefordert werden nun zwei Referenzen, die nachweisen,
   dass eine vergleichbare Einrichtung mit mindestens 1.883 qm pro
   Referenz innerhalb der letzten drei Jahre ordnungsgemäß und einwandfrei
   gereinigt wurde.
   2) Erklärung zur Qualifikation der Objektleitung:
   Der Bieter erklärt, dass die für den Auftrag abgestellte/n
   Objektleitung/en über ein Zertifikates zum/zur geprüfte/
   n Objektleiter/-in im Gebäudereiniger-Handwerk verfügt (Zertifikat/e
   sind beizufügen).
   Verfügt/verfügen die Objektleitung/en nicht über ein solches
   Zertifikat, ist stattdessen eine qualifizierte
   Referenz (vom Kunden bestätigt) beizufügen, dass der/die Genannte/n
   mehr als ein Jahr als Objektleiter/-in im
   Gebäudereiniger-Handwerk erfolgreich gearbeitet hat/haben.
   Die Unrichtigkeit der vorstehenden Erklärung führt zum Ausschluss von
   diesem Vergabeverfahren bzw. berechtigt nach Vertragsschluss den
   Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer
   Frist.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1) Der Auftragnehmer weist spätestens acht (8) Wochen nach Zuschlag der
   Auftraggeberin nach, dass er
   über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine
   vergleichbare Versicherung aus einem
   Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
   verfügt, welche Personen-, Sach- und
   Vermögensschäden (einschließlich Schäden wegen datenschutzrechtlicher
   Verstöße) in Höhe von mindestens
   drei (3) Millionen Euro und Schlüsselverlustschäden in Höhe von
   mindestens einhundert (100) Tausend Euro
   pro Kalenderjahr abdeckt.
   2) Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende
   dieses Vertrags und Abwicklung aller
   Einzelverträge / Einzelabrufe aufrechterhalten. Auf Nachfrage der
   Auftraggeberin ist dies durch Vorlage
   geeigneter Dokumente nachzuweisen. Kommt der Auftragnehmer diesen
   Verpflichtungen nicht nach, ist die
   Auftraggeberin nach erfolgloser angemessener Fristsetzung zur Kündigung
   dieses Vertrags aus wichtigem
   Grund berechtigt. Weitergehende Ansprüche der Auftraggeberin,
   insbesondere Schadensersatzansprüche,
   bleiben hiervon unberührt.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 03/11/2021
   Ortszeit: 09:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 03/11/2021
   Ortszeit: 09:01
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKREAP
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
   "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
   § 135 GWB Unwirksamkeit.
   "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1. gegen § 134 verstoßen hat..."
   § 160 GWB Einleitung, Antrag.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
   zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
   dem Auftraggeber gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt."
   § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
   "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken.
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/09/2021
References
   6. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
   7. http://www.aok.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKREAP/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKREAP
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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