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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Bremen
Arzneimittel
Dokument Nr...: 404620-2021 (ID: 2021080909074744705)
Veröffentlicht: 09.08.2021
*
  DE-Bremen: Arzneimittel
   2021/S 152/2021 404620
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: AOK Bremen/Bremerhaven
   Postanschrift: Bürgermeister-Smidt-Str. 95
   Ort: Bremen
   NUTS-Code: DE Deutschland
   Postleitzahl: 28195
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): z. Hd. Herrn Dr. Roland Windt
   E-Mail: [7]roland.windt@hb.aok.de
   Telefon: +49 421176115004
   Fax: +49 421176191243
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]http://www.aok.de/bremen/
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vertrag gem. § 130a Abs. 8 SGB V im Vernehmen mit § 130c Abs. 1 SGB V
   zu den Arzneimitteln Kovaltry® (Octocog alfa, ATC-Code B02BD15) und
   Jivi® (Damoctocog alfa pegol, ATC-Code B02BD39)
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33600000 Arzneimittel
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die AOK Bremen/Bremerhaven beabsichtigt, mit dem Hersteller der
   Arzneimittel Kovaltry® (Octocog alfa, ATC-Code B02BD15) und Jivi®
   (Damoctocog alfa pegol, ATC-Code B02BD39) einen Vertrag gem. § 130a
   Abs. 8 SGB V im Vernehmen mit § 130c Abs. 1 SGB V abzuschließen.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000 Arzneimittel
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE Deutschland
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Kovaltry
   Wirkstoff: Octocog alfa
   ATC-Code: B02BD15
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000 Arzneimittel
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE Deutschland
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Jivi
   Wirkstoff: Damoctocog alfa pegol
   ATC-Code: B02BD39
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten
            einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
   Erläuterung:
   Die AOK Bremen/Bremerhaven geht davon aus, dass der Vertragsschluss
   ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist, da der Hersteller des
   patentgeschützten Arzneimittels über ein Alleinstellungsmerkmal
   verfügt. Zudem entfaltet der Vertrag auch keine Lenkungswirkung
   zugunsten des vertragsgegenständlichen Arzneimittels. Darüber hinaus
   wird im Vertrag keine Exklusivität gewährt. Der Vertrag wurde noch
   nicht abgeschlossen. Er wird nicht vor Ablauf einer Frist von
   mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
   Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Los-Nr.: 1
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   29/07/2021
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Bayer Vital GmbH
   Ort: Leverkusen
   NUTS-Code: DE Deutschland
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Los-Nr.: 2
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   29/07/2021
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Bayer Vital GmbH
   Ort: Leverkusen
   NUTS-Code: DE Deutschland
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 135 GWB "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam,
   wenn der öffentliche Auftraggeber ... 2. den Auftrag ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und
   dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   ... (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
   Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
   veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag
   abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von
   mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
   Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die
   Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten
   des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen." § 168 GWB ... "(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht
   aufgehoben werden. ..."
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   04/08/2021
References
   7. mailto:roland.windt@hb.aok.de?subject=TED
   8. http://www.aok.de/bremen/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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