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Ausschreibung: Dienstleistung zur Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes - DE-Echzell
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Stadtplanung
Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
Dokument Nr...: 895783-2021 (ID: 2021072911003423715)
Veröffentlicht: 29.07.2021
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Dienstleistung zur Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
Vergabenummer/Aktenzeichen: ISEK 2021
a) Auftraggeber (Vergabestelle) / Einreichung der Angebote / Zuschlagserteilung:
Offizielle Bezeichnung:Gemeindeverwaltung der Gemeinde Echzell
Straße:Lindenstraße 9
Stadt/Ort:61209 Echzell
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n) :Bauverwaltung
Zu Hdn. von :Jonas Fahrenbruch
Telefon:06008/9120-0
Fax:06008/9120-25
E-Mail:gemeinde@echzell.de
digitale Adresse(URL): http://www.echzell.de
b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung gemäß VOL/A
c) Form, in der Angebote einzureichen sind:
(x) über den Postweg
( ) mittels Telekopie
( ) direkt
( ) elektronisch
d) Bezeichnung des Auftrags: Dienstleistung zur Erstellung eines integrierten städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes
Art des Auftrags: Dienstleistung
Art und Umfang der Leistung: Die Gemeinde Echzell wurde im Jahr 2020 in das Städtebauförderprogramm Lebendige
Zentren aufgenommen. Das Fördergebiet umfasst die Ortsteile Echzell und Echzell-Gettenau mit einer Fläche von rund 61 ha. Im
Rahmen des Aufnahmeantrags wurden bereits die wesentlichen Handlungsbedarfe, Entwicklungspotenziale und Zielsetzungen
erläutert. Als Schwerpunkte für das städtebauliche Konzept wurden nachfolgende Themen herausgearbeitet:
- Städtebauliche Entwicklung
- Leerstand und Nachnutzungskonzepte im denkmalgeschützten Innenbereich
- Sanierungskonzepte und Wohnraumentwicklung
- Erhalt der Daseinsvorsorge
- Betreuung von Jung und Alt
- Klimaschutz, öffentliche Freiräume
- Verkehr- und Infrastruktur des ruhenden und fließenden Verkehrs
- Soziales Miteinander
Konzeption zur Auftragsabwicklung:
a) Bearbeitungsstrategie für das ISEK
b) zeitlicher Ablauf für die Erstellung des ISEK einschl. Bürgerbeteiligung mit Endabstimmung
Grundlage für die Umsetzung von Maßnahmen ist ein von der Gemeinde Echzell aufzustellendes Integriertes Städtebauliches
Entwicklungskonzept (vgl. Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept gem. RiLiSE Nr. 5.3), in dem alle relevanten
Themenstellungen analysiert werden. In dem ISEK sind integrierte Handlungsstrategien zu entwickeln, Maßnahmen zu benennen
(Projektliste) und ein Zeit- und Kostenplan zu erstellen.
Die Erarbeitung des ISEK ist unter Einhaltung der Regelgliederung gem. den Vorgaben des Landes Hessen durchzuführen. Darüber
hinaus sind zu berücksichtigen:
- Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung - 2017
Ein integrierter Handlungsansatz bedingt die Einbindung der wesentlichen öffentlichen, privaten und zivilgesellschaftlichen
Akteure vor Ort. Dazu zählen zum Beispiel Vertreterinnen und Vertreter von ortsansässigen Vereinen und Verbänden, Kultur-
oder Sozialeinrichtungen, Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken oder Immobilien, Bewohnerinnen und Bewohner oder
andere Akteure. Nur gemeinsam mit den betroffenen Interessengruppen kann die Abstimmung der unterschiedlichen Belange und
Anforderungen sowie die Bündelung der lokalen Aktivitäten gelingen und ein nachhaltiger Erfolg erzielt werden. Die Lokale
Partnerschaft versteht sich als Begleitstruktur, die regelmäßig oder bei Bedarf zusammenkommt und am Prozess der nachhaltigen
Entwicklung beratend und initiierend mitwirkt. Die Beteiligungsstruktur ist im ISEK darzustellen. Bei der Erstellung des ISEK
sind die relevanten Akteure des Fördergebietes zu beteiligen und die Ergebnisse in das Konzept mit einzuarbeiten
Das ISEK ist bis zum 31.03.2022 (Vorlage des Entwurfes beim Ministerium) zu erstellen.
Produktschlüssel (CPV):
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71410000 Stadtplanung
79416200 Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
Ort der Leistung: Lindenstraße 9, 61209 Echzell
NUTS-Code : DE71E Wetteraukreis
e) Unterteilung in Lose: Nein
f) Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen
g) Ausführungsfrist:
Mit der Erstellung des Konzeptes soll sofort nach Beauftragung begonnen werden. Das ISEK ist bis zum 31.03.2022 (Vorlage des
Entwurfes beim Ministerium) zu erstellen.
Ende : 31.03.2022
h) Anfordern der Unterlagen bei:
siehe unter a)
Anforderungsfrist: 18.08.2021 10:00 Uhr
Ort der Einsichtnahme in Vergabeunterlagen:
siehe unter a)
i) Ablauf der Angebotsfrist: 19.08.2021 10:00 Uhr
Bindefrist: 30.09.2021
j) Sicherheitsleistungen: Keine
k) Zahlungsbedingungen: Keine
l) Unterlagen zum Nachweis der Eignung: Bewerbungsbedingungen:
Büros oder Bietergemeinschaften mit einschlägigen Erfahrungen in der Erstellung integrierter städtebaulicher
Entwicklungskonzepte im Rahmen der Städtebauförderung sowie in der Durchführung von Beteiligungsverfahren der
Öffentlichkeit und in der Einbindung von lokalen Akteuren.
Mit der Abgabe Ihres Angebotes sind folgende Unterlagen einzureichen:
1.1 Befähigung zur Berufsausübung
a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach 123, 124 GWB, Insolvenz und Eintragung ins
Gewerbezentralregister
b) Eigenerklärung zur Angabe zu Berufsverboten oder Gewerbeuntersagung
c) Verpflichtungserklärung zur Tariftreue / Mindestentgelt nach HVTG
d) Nachunternehmererklärung
e) Bietergemeinschaftserklärung
Unterlagen für a-e sind in der Anlage Abzugebende Unterlagen enthalten
1.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Nachweis einer bestehenden aktuell gültigen Berufshaftpflichtversicherung
b) Erklärung Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto)
c) Erklärung Umsatz für vergleichbare Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto)
1.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
a) Darstellung der Tätigkeitsbereiche des Unternehmens
b) Angabe zu Personalstruktur (fachliche Qualifikation) und zu infrastrukturellen Büroressourcen
c) Angabe des Projekt-Teams (Namen der für das PJ vorgesehenen Mitarbeiter) mit Nachweisen der Qualifikation
d) Angebe über vorhandenen Kenntnisse der regionalen Gegebenheiten im Auftragsgebiet
e) Zeitliche Verfügbarkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. 6 Abs. 3, 4 VOL/A/1, 13 Abs. 1, 2 HVTG), die in Form anerkannter
Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
m) Kosten der Vergabeunterlagen: Es entstehen keine Kosten für die Bereitstellung der Unterlagen
n) Zuschlagskriterien
Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis bewertet auf der Grundlage von Preis/Kosten und den Kriterien, die in den Auftragsunterlagen
aufgeführt sind
o) Nichtberücksichtigte Angebote: 19 Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über
nicht berücksichtigte Angebote gem 19 VOL/A.
p) Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz:
Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt, auch für Nach- und Verleihunternehmen.
Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstosses gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und
Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: Nein
q) Sonstige Informationen:
ZUSCHLAGSKRITERIEN
a) Erfahrung des Projekt-Teams (Angabe durchgeführten Projekte/Erfahrung bezogen auf die ausgeschriebenen Aufgabenfelder
b) Referenzen:
3 Referenzen im Bereich ISEK bzw. Beteiligungsprozessen der letzten abgeschlossenen 5 Jahre
- Kurzbeschreibung der Projekte -
Benennung des Auftraggebers/Ansprechpartner
- Zeitraum der Umsetzung
- Benennung von Art und Umfang
- Auftragsvolumen
c) Präsentationsmappe mit Vorstellung des Konzepts (inhaltliche und fachliche Qualität des Angebotes)
d) Honorarangebot (siehe Anlage3 Wertungsmatrix)
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Wertungsmatrix (Anlage3)
Mit dem Angebot sind alle Unterlagen, die benannt wurden, einzureichen.
Dem Angebot sind die genannten Erklärungen bzw. Nachweise beizufügen. Fehlende Unterlagen werden nachgefordert. Bei
Nichteinreichung der nachgeforderten Unterlagen führt dies zum Ausschluss.
Verspätet eingehende Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Fragen zum Vertragsentwurf können nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Mit der Abgabe des Angebotes wird der
Vertrag Angebotsbestandteil. Nach Zuschlagserteilung sind keine weiteren Verhandlungen zu Vertragsinhalten oder Änderungen des
Vertrages mehr möglich.
Rechtsbehelf:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der
Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer des Landes
Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Luisenplatz 2, 64295 Darmstadt (Dienstgebäude: Hilpertstraße 31) beantragen. Nach
Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig ( 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
nachr. V-Nr/AKZ : ISEK 2021
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/hessen/2021/07/006437000013.html
Data Acquisition via: p8000000
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