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Ausschreibung: Einbau von Fenstern - DE-Elmshorn
Einbau von Fenstern
Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör
Einbau von Fensterrahmen
Einbau von Türen und Fenstern
Fassadenarbeiten
Dokument Nr...: 170177-2021 (ID: 2021040610332076091)
Veröffentlicht: 06.04.2021
*
DE-Elmshorn: Einbau von Fenstern
2021/S 66/2021 170177
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreis Pinneberg, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Kurt-Wagener-Str. 11
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [6]zentraleVergabestelle@kreis-pinneberg.de
Telefon: +49 4121-45024455
Fax: +49 4121-450294455
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.deutsche-evergabe.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/4B10A531-D
D52-4E30-BA32-014A561E5DFC
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Kreis Pinneberg, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Kurt-Wagener-Str. 11
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [9]zentraleVergabestelle@kreis-pinneberg.de
Telefon: +49 412145024455
Fax: +49 4121450294455
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]www.kreis-pinneberg.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/4B10A531-
DD52-4E30-BA32-014A561E5DFC
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [12]https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
12-KSP-21-025; GST-Erweiterungsbau für die Grundschule Thesdorf,
Fenster und PR-Fassade
Referenznummer der Bekanntmachung: 12-KSP-21-025
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45421132 Einbau von Fenstern
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Stadt Pinneberg plant für die Grundschule Thesdorf in Pinneberg den
Neubau eines Schulgebäudes. Ein Teil der Bestandsgebäude entlang der
Pestalozzistraße soll durch den Neubau ersetzt werden.
Der Neubau ist in einen 3-geschossigen (1.BA) un einen 2-geschossigen
(2.BA) Gebäudeabschnitt mit dazwischenliegendem Eingangsbereich
aufgeteilt. Die 2-geschossige Mensa erhält eine umlaufende Galerie. Die
nachhaltige Gebäudeplanung richtet sich nach dem Motto Schule hat
Vorbildfunktion aus, weshalb auch nachhaltige Materialien zum Einsatz
kommen und die Flachdächer begrünt werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45421100 Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör
45421112 Einbau von Fensterrahmen
45421130 Einbau von Türen und Fenstern
45443000 Fassadenarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Hauptort der Ausführung:
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Leistung umfasst sämtliche Arbeiten an Außenfenstern inkl.
Raffstoreanlagen, Außentüren im Fassadenbereich, sowie die
Stapelfassade an den Notausgängen und die Pfosten-Riegel-Fassaden im
Eingangsbereich.
Die Fensterelemente aus Aluminium werden in verschiedenen Teilungen
innerhalb einer Stahlbetonaußenwand ausgeführt, welche kerngedämmt und
einem Vormauerwerk ausgeführt wird. Im Bereich um die Fenster werden
Betonfaschen innerhalb der Klinkerebene ausgeführt, welche bis an die
Fenster geführt werden. Die Fenster erhalten gemäß EnEV eine
Sonnenschutzverglasung, zzgl Raffstoreanlagen an allen Fassadenseiten,
ausgenommen im Norden.
Die Außentüren umfassen den jeweiligen Übergang von innen nach außen,
sowie den Übergangsbereich im Foyer.
Die Fassaden im Westen werden als Stapelfassaden ausgebildet, welche
als Lichtband für das dahinterliegende Treppenhaus fungieren. Die
dortige Außentür stellt einen notwendigen Rettungsweg dar.
Der Mitteltrakt, welche beide Bauabschnitte verbindet wird sowohl von
der Straßenseite, als auch von der Hofseite jeweilig mit einer Fassade
als Pfosten-Riegel-Konstruktion ausgeführt. Mittig sollen zweiflügelige
Türen den Hauptzugang zum Gebäude darstellen. An der Außenseite jeder
Fassade soll zudem eine einflügelige Tür mit Automatikantrieb
ausgeführt werden, welche den barrierefreien Zugang gewährleistet.
Für die Durchführung der Arbeiten sind maßgebend:
Die zum Zeitpunkt der Ausführung der Leistungen des AN geltenden,
allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließlich der für die
Leistungen des AN zutreffenden allgemeinen technischen Vorschriften für
Bauleistungen gemäß VOB Teil C, DIN-Normen und technische Vorschriften
neuester Fassung. Dieses beinhaltet auch die mitgeltenden bzw. auf die
in der DIN-Normen verwiesenen weiterführenden und/oder ergänzenden
DIN-Normen.
Auf Grundlage von § 51 (2) LBO Nr. 3. Gebäude mit mehr als 1 600 m^2
Grundfläche des Geschosses mit der größten Ausdehnung Nr. 7a.
Versammlungsstätten a) mit Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als
200 Besucherinnen oder Besucher fassen und Nr. 12. Schulen,
Hochschulen und ähnliche Einrichtungen, handelt es sich bei dem
Gebäude um einen Sonderbau und wird aufgrund seiner Eckdaten in die
Gebäudeklasse 5 eingestuft.
Der Unterrichtsbetrieb der Grundschule wird im derzeitigen Hauptgebäude
im südlichen Grundstücksbereich über die gesamte Bauzeit aller
Bauabschnitte weiter erfolgen. Erforderlichenfalls kann es im
Einzelfall zu Abstimmungen für die Ausführung während des Schulbetriebs
kommen. Auf den Schulbetrieb ist Rücksicht zu nehmen.
Erforderlichenfalls müssen insbesondere lärm-, staub- und
geruchsintensive Tätigkeiten außerhalb der Schulzeiten erfolgen.
Der Leitfaden für nachhaltiges Bauen des Bundes ist zu beachten.
Die Abgabe weiterer Hauptangebote ist nicht zugelassen.
Nebenangebote sind für die gesamte Leistung zugelassen.
Mindestanforderung der NA sind einheitliches System für Fenster, Türen
und Fassade, gleiche Farbgestaltung der Elemente im angegebenen RAL-Ton
ohne Veränderungen in Nuancen, Ansichtsbreiten, Nachweis der angegeben
Werte zum Wärmeschutz und Schallschutz, Wahl eines zukunftsträchtigen
Produkts aufgrund des anstehenden 2. Bauabschnitts zur Gewährleistung
gleichbleibender Optik mit entsprechenden Nachweis.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2021
Ende: 31/12/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der Auftraggeber ist der Kommunale Servicebetrieb der Stadt Pinneberg.
Die ausschreibende Stelle ist die Zentrale Vergabestelle (ZVS) des
Kreises Pinneberg. Kommunikation erfolgt ausschließlich über die ZVS.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister ist auf Verlangen der
Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle
binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit
extraausgewiesenem Leitungspersonal,
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der
Handwerksrolle des Firmensitzes (Handwerkskarte) bzw. bei der
Industrie- und Handelskammer,
rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über
das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse bzw.
Enthaftungsbescheinigung der tarifvertraglichen Sozialkassen, falls das
Unternehmen beitragspflichtig ist,
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz,
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des
zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
Nachweis über Haftpflichtversicherung,
Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle
binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen
Nachunternehmen präqualifiziert
Sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem
Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen
auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die
Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe
der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis)
geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in
der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen. Das Formblätter Eigenerklärung zur Eignung ist
Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Finanzierung- u. Zahlungsbedingungen gem. § 16 VOB/B.
Fristverlängerung der Schlusszahlung auf 60KT, da verlängerte
Prüffristen (Generalplaner, Projektsteuerung, KSP, RPA) bishin zum
Unterschriftenlauf Beauftragung vorliegen.
Der AN hat bei Überschreitung der Ausführungsfrist der Frist für die
Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:
0,1 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne USt.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der im Auftragsschreiben
genannten Auftragssumme (ohne USt) begrenzt.
Soweit die Auftragssumme mindestens 250 000 EUR ohne Umsatzsteuer
beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf
Prozent der Auftragssumme (inkl.Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu
leisten.
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 Prozent der Summe der
Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige
Abrechnungssumme).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/05/2021
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 02/07/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 04/05/2021
Ortszeit: 09:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bei rein elektronischen Vergaben ist die Anwesenheit von Bietern bei
Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften,
soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die
Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der
Mindestarbeitsbedingungen, Mindeststundenentgelte gemäß § 4
Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 8.2.2019 VGSH (GVOBl. Schl.-H.
v. 28.2.2019, S. 40) für Aufträge bei einem geschätzten Auftragswert ab
netto 20 000 EUR sowie weitere Verpflichtungserklärungen mit
Einreichung des Angebotes abgeben. Gelangt das Angebot in die engere
Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen
einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrages
Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei
Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis
der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch
für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu
erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren
Nachunternehmer des Nachunternehmers. Es besteht die Verpflichtung,
sofern das von Ihnen eingereichte Angebot in die engere Auswahl kommt,
das Formblatt 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) auf Verlangen der
Zentralen Vergabestelle entsprechend auszufüllen und vorzulegen. Ab
einer voraussichtlichen Auftragssumme von 100 000 EUR ist das Formblatt
223 lediglich für die von der Zentralen Vergabestelle genannten,
wichtigen und preisbestimmenden Positionen auszufüllen. Überschreitet
die voraussichtliche Auftragssumme einen Wert von 250 000 EUR, so sind
alle Positionen des Formblattes 223 auszufüllen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [13]vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 431-9884644
Fax: +49 431-9884702
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3
Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer
einzureichen.
5. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines
geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist,
kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union (§ 135 GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/04/2021
References
6. mailto:zentraleVergabestelle@kreis-pinneberg.de?subject=TED
7. https://www.deutsche-evergabe.de/
8. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/4B10A531-DD52-4E30-BA32-014A561E5DFC
9. mailto:zentraleVergabestelle@kreis-pinneberg.de?subject=TED
10. http://www.kreis-pinneberg.de/
11. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/4B10A531-DD52-4E30-BA32-014A561E5DFC
12. https://www.deutsche-evergabe.de/
13. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
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