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Ausschreibung: Einbau von Fenstern - DE-Elmshorn
Einbau von Fenstern
Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör
Einbau von Fensterrahmen
Einbau von Türen und Fenstern
Fassadenarbeiten
Dokument Nr...: 170177-2021 (ID: 2021040610332076091)
Veröffentlicht: 06.04.2021
*
  DE-Elmshorn: Einbau von Fenstern
   2021/S 66/2021 170177
   Auftragsbekanntmachung
   Bauauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Kreis Pinneberg, Zentrale Vergabestelle
   Postanschrift: Kurt-Wagener-Str. 11
   Ort: Elmshorn
   NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
   Postleitzahl: 25337
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]zentraleVergabestelle@kreis-pinneberg.de
   Telefon: +49 4121-45024455
   Fax: +49 4121-450294455
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.deutsche-evergabe.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/4B10A531-D
   D52-4E30-BA32-014A561E5DFC
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: Kreis Pinneberg, Zentrale Vergabestelle
   Postanschrift: Kurt-Wagener-Str. 11
   Ort: Elmshorn
   NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
   Postleitzahl: 25337
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]zentraleVergabestelle@kreis-pinneberg.de
   Telefon: +49 412145024455
   Fax: +49 4121450294455
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]www.kreis-pinneberg.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/4B10A531-
   DD52-4E30-BA32-014A561E5DFC
   Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
   Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
   verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
   zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
   unter: [12]https://www.deutsche-evergabe.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   12-KSP-21-025; GST-Erweiterungsbau für die Grundschule Thesdorf,
   Fenster und PR-Fassade
   Referenznummer der Bekanntmachung: 12-KSP-21-025
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45421132 Einbau von Fenstern
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Stadt Pinneberg plant für die Grundschule Thesdorf in Pinneberg den
   Neubau eines Schulgebäudes. Ein Teil der Bestandsgebäude entlang der
   Pestalozzistraße soll durch den Neubau ersetzt werden.
   Der Neubau ist in einen 3-geschossigen (1.BA) un einen 2-geschossigen
   (2.BA) Gebäudeabschnitt mit dazwischenliegendem Eingangsbereich
   aufgeteilt. Die 2-geschossige Mensa erhält eine umlaufende Galerie. Die
   nachhaltige Gebäudeplanung richtet sich nach dem Motto Schule hat
   Vorbildfunktion aus, weshalb auch nachhaltige Materialien zum Einsatz
   kommen und die Flachdächer begrünt werden.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45421100 Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör
   45421112 Einbau von Fensterrahmen
   45421130 Einbau von Türen und Fenstern
   45443000 Fassadenarbeiten
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
   Hauptort der Ausführung:
   In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Leistung umfasst sämtliche Arbeiten an Außenfenstern inkl.
   Raffstoreanlagen, Außentüren im Fassadenbereich, sowie die
   Stapelfassade an den Notausgängen und die Pfosten-Riegel-Fassaden im
   Eingangsbereich.
   Die Fensterelemente aus Aluminium werden in verschiedenen Teilungen
   innerhalb einer Stahlbetonaußenwand ausgeführt, welche kerngedämmt und
   einem Vormauerwerk ausgeführt wird. Im Bereich um die Fenster werden
   Betonfaschen innerhalb der Klinkerebene ausgeführt, welche bis an die
   Fenster geführt werden. Die Fenster erhalten gemäß EnEV eine
   Sonnenschutzverglasung, zzgl Raffstoreanlagen an allen Fassadenseiten,
   ausgenommen im Norden.
   Die Außentüren umfassen den jeweiligen Übergang von innen nach außen,
   sowie den Übergangsbereich im Foyer.
   Die Fassaden im Westen werden als Stapelfassaden ausgebildet, welche
   als Lichtband für das dahinterliegende Treppenhaus fungieren. Die
   dortige Außentür stellt einen notwendigen Rettungsweg dar.
   Der Mitteltrakt, welche beide Bauabschnitte verbindet wird sowohl von
   der Straßenseite, als auch von der Hofseite jeweilig mit einer Fassade
   als Pfosten-Riegel-Konstruktion ausgeführt. Mittig sollen zweiflügelige
   Türen den Hauptzugang zum Gebäude darstellen. An der Außenseite jeder
   Fassade soll zudem eine einflügelige Tür mit Automatikantrieb
   ausgeführt werden, welche den barrierefreien Zugang gewährleistet.
   Für die Durchführung der Arbeiten sind maßgebend:
   Die zum Zeitpunkt der Ausführung der Leistungen des AN geltenden,
   allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließlich der für die
   Leistungen des AN zutreffenden allgemeinen technischen Vorschriften für
   Bauleistungen gemäß VOB Teil C, DIN-Normen und technische Vorschriften
   neuester Fassung. Dieses beinhaltet auch die mitgeltenden bzw. auf die
   in der DIN-Normen verwiesenen weiterführenden und/oder ergänzenden
   DIN-Normen.
   Auf Grundlage von § 51 (2) LBO Nr. 3. Gebäude mit mehr als 1 600 m^2
   Grundfläche des Geschosses mit der größten Ausdehnung Nr. 7a.
   Versammlungsstätten a) mit Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als
   200 Besucherinnen oder Besucher fassen und Nr. 12. Schulen,
   Hochschulen und ähnliche Einrichtungen, handelt es sich bei dem
   Gebäude um einen Sonderbau und wird aufgrund seiner Eckdaten in die
   Gebäudeklasse 5 eingestuft.
   Der Unterrichtsbetrieb der Grundschule wird im derzeitigen Hauptgebäude
   im südlichen Grundstücksbereich über die gesamte Bauzeit aller
   Bauabschnitte weiter erfolgen. Erforderlichenfalls kann es im
   Einzelfall zu Abstimmungen für die Ausführung während des Schulbetriebs
   kommen. Auf den Schulbetrieb ist Rücksicht zu nehmen.
   Erforderlichenfalls müssen insbesondere lärm-, staub- und
   geruchsintensive Tätigkeiten außerhalb der Schulzeiten erfolgen.
   Der Leitfaden für nachhaltiges Bauen des Bundes ist zu beachten.
   Die Abgabe weiterer Hauptangebote ist nicht zugelassen.
   Nebenangebote sind für die gesamte Leistung zugelassen.
   Mindestanforderung der NA sind einheitliches System für Fenster, Türen
   und Fassade, gleiche Farbgestaltung der Elemente im angegebenen RAL-Ton
   ohne Veränderungen in Nuancen, Ansichtsbreiten, Nachweis der angegeben
   Werte zum Wärmeschutz und Schallschutz, Wahl eines zukunftsträchtigen
   Produkts aufgrund des anstehenden 2. Bauabschnitts zur Gewährleistung
   gleichbleibender Optik mit entsprechenden Nachweis.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/07/2021
   Ende: 31/12/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der Auftraggeber ist der Kommunale Servicebetrieb der Stadt Pinneberg.
   Die ausschreibende Stelle ist die Zentrale Vergabestelle (ZVS) des
   Kreises Pinneberg. Kommunikation erfolgt ausschließlich über die ZVS.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister ist auf Verlangen der
   Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle
   binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
    Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
    Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich
   beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit
   extraausgewiesenem Leitungspersonal,
    Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der
   Handwerksrolle des Firmensitzes (Handwerkskarte) bzw. bei der
   Industrie- und Handelskammer,
    rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über
   das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
    Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse bzw.
   Enthaftungsbescheinigung der tarifvertraglichen Sozialkassen, falls das
   Unternehmen beitragspflichtig ist,
    Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
   Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
    Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz,
    Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des
   zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
    Nachweis über Haftpflichtversicherung,
    Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle
   binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
   Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
   Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
   Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
   Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen
   Nachunternehmen präqualifiziert
   Sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht
   präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem
   Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
   vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen
   auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die
   Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe
   der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für
   die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis)
   geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
   Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in
   der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger
   Stellen zu bestätigen. Das Formblätter Eigenerklärung zur Eignung ist
   Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Finanzierung- u. Zahlungsbedingungen gem. § 16 VOB/B.
   Fristverlängerung der Schlusszahlung auf 60KT, da verlängerte
   Prüffristen (Generalplaner, Projektsteuerung, KSP, RPA) bishin zum
   Unterschriftenlauf Beauftragung vorliegen.
   Der AN hat bei Überschreitung der Ausführungsfrist der Frist für die
   Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:
   0,1 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne USt.
   Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der im Auftragsschreiben
   genannten Auftragssumme (ohne USt) begrenzt.
   Soweit die Auftragssumme mindestens 250 000 EUR ohne Umsatzsteuer
   beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf
   Prozent der Auftragssumme (inkl.Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu
   leisten.
   Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 Prozent der Summe der
   Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige
   Abrechnungssumme).
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 04/05/2021
   Ortszeit: 09:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 02/07/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 04/05/2021
   Ortszeit: 09:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bei rein elektronischen Vergaben ist die Anwesenheit von Bietern bei
   Angebotsöffnung nicht zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften,
   soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die
   Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der
   Mindestarbeitsbedingungen, Mindeststundenentgelte gemäß § 4
   Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 8.2.2019  VGSH (GVOBl. Schl.-H.
   v. 28.2.2019, S. 40) für Aufträge bei einem geschätzten Auftragswert ab
   netto 20 000 EUR sowie weitere Verpflichtungserklärungen mit
   Einreichung des Angebotes abgeben. Gelangt das Angebot in die engere
   Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen
   einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen
   Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrages
   Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei
   Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis
   der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch
   für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu
   erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren
   Nachunternehmer des Nachunternehmers. Es besteht die Verpflichtung,
   sofern das von Ihnen eingereichte Angebot in die engere Auswahl kommt,
   das Formblatt 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) auf Verlangen der
   Zentralen Vergabestelle entsprechend auszufüllen und vorzulegen. Ab
   einer voraussichtlichen Auftragssumme von 100 000 EUR ist das Formblatt
   223 lediglich für die von der Zentralen Vergabestelle genannten,
   wichtigen und preisbestimmenden Positionen auszufüllen. Überschreitet
   die voraussichtliche Auftragssumme einen Wert von 250 000 EUR, so sind
   alle Positionen des Formblattes 223 auszufüllen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
   Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
   Ort: Kiel
   Postleitzahl: 24105
   Land: Deutschland
   E-Mail: [13]vergabekammer@wimi.landsh.de
   Telefon: +49 431-9884644
   Fax: +49 431-9884702
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3
   Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum
   Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
   Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB
   spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
   4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
   innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer
   einzureichen.
   5. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines
   geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
   Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist,
   kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union (§ 135 GWB).
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   01/04/2021
References
   6. mailto:zentraleVergabestelle@kreis-pinneberg.de?subject=TED
   7. https://www.deutsche-evergabe.de/
   8. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/4B10A531-DD52-4E30-BA32-014A561E5DFC
   9. mailto:zentraleVergabestelle@kreis-pinneberg.de?subject=TED
  10. http://www.kreis-pinneberg.de/
  11. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/4B10A531-DD52-4E30-BA32-014A561E5DFC
  12. https://www.deutsche-evergabe.de/
  13. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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