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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Berlin
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 172203-2021 (ID: 2021040610125675570)
Veröffentlicht: 06.04.2021
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DE-Berlin: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2021/S 66/2021 172203
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH
Postanschrift: Dircksenstr. 38
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ulrike Hess
E-Mail: [6]vergabe@wbm.de
Fax: +49 3024713670
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.wbm.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: landeseigenes wohnungswirtschaftliches Unternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Quartier Haus der Statistik, Karl-Marx-Allee / Berolinastraße, 10178
Berlin
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand sind Projektmanagementleistungen im Zusammenhang
mit der Baufeldfreimachung und Baulogistik für das Vorhaben Haus der
Statistik in Berlin.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Leistungsgegenstand sind Projektmanagement-, Planungs- und
Beratungsleistungen bei der Baufeldfreimachung und für die
Baufeldfreimachung für das Quartier Haus der Statistik in
Berlin-Mitte. Der Auftragnehmer wird stufenweise beauftragt, Leistungen
aus dem Projektmanagement (Projektsteuerung gemäß § 2 AHO Heft Nr. 9;
Projektleitung gemäß § 3 der AHO Heft Nr. 9); aus dem Planungsbereich
Baufeldfreimachung/Rückbau gemäß AHO Heft Nr. 18 und der Baulogistik
bei der Baufeldfreimachung gemäß AHO Heft Nr. 25 sind zu erbringen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss
an ein offenes Verfahren
Erläuterung:
Die Leistungen sind Gegenstand eines Mehrpartner-Rahmenvertrages, den
der Auftraggeber im Jahr 2019 europaweit ausgeschrieben und mit
insgesamt sechs Auftragnehmern geschlossen hat. Am 21.10.2020 hat der
Auftraggeber die Rahmenvertragspartner aufgefordert, ein Angebot für
die auftragsgegenständlichen Leistungen abzugeben. Die Angebotsabfrage
erfolgte im Rahmen eines Miniwettbewerbs, der keine Verhandlungen über
die Angebote vorsah. Binnen der 30-tägigen Angebotsfrist gingen keine
Angebote ein.
Der Auftraggeber beabsichtigt nun, den Auftrag im Wege eines
Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb in entsprechender
Anwendung des § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV zu vergeben. Der durchgeführte
Miniwettbewerb war nicht als Verhandlungsverfahren ausgestaltet,
vielmehr wurden die Rahmenvertragspartner zur Abgabe verbindlicher
Angebote aufgefordert, über die nicht verhandelt werden sollte. Daher
kommt das Verfahren einem offenen Verfahren gleich. Das gilt auch vor
dem Hintergrund, dass bei einer Ausschreibung eines
Mehrpartner-Rahmenvertrages nicht schon der Abschluss des
Rahmenvertrages, sondern erst der Miniwettbewerb zur Erteilung eines
öffentlichen Auftrags führt. Folglich ist der Miniwettbewerb als
Anknüpfungspunkt maßgeblich. Der Auftraggeber ist daher zu der
Überzeugung gelangt, dass wenn in einem Miniwettbewerb keine Angebote
abgegeben werden, die anschließende Auftragsvergabe in einem
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 1
VgV zulässig ist.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
31/03/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Büro für Umweltplanung Dipl.-Geol. Winfried
Rück GmbH
Postanschrift: Volmerstr. 9
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
Konzession: 1.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Ort: Berlin
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/04/2021
References
6. mailto:vergabe@wbm.de?subject=TED
7. http://www.wbm.de/
8. https://my.vergabeplattform.berlin.de/
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