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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Dortmund
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 171632-2021 (ID: 2021040609584875101)
Veröffentlicht: 06.04.2021
*
  DE-Dortmund: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
   2021/S 66/2021 171632
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stiftung für Hochschulzulassung
   Postanschrift: Sonnenstraße 171
   Ort: Dortmund
   NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 44137
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Abteilung IV_Personal und Recht; Referat 42
   E-Mail: [6]beschaffung@hochschulstart.de
   Telefon: +49 2311081-2160
   Fax: +49 2311081-2151
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://hochschulstart.de/sfh/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH8D4HM/document
   s
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH8D4HM
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Bildung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beschaffung von IT-Dienstleistungen (System-, Abnahme und Hotfixtests
   DoSV-System) im wettbewerblichen Dialog
   Referenznummer der Bekanntmachung: SfH_IT_Dienstleistungen_ 714_2020
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
   Hilfestellung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind IT-Dienstleistungen
   System-, Abnahme und Hotfixtests DoSV-System im wettbewerblichen
   Dialog.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Stiftung für Hochschulzulassung
   Sonnenstraße 171
   44137 Dortmund
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) möchte mittels eines
   wettbewerblichen Dialogs einen Auftragnehmer beauftragen, welcher zur
   Qualitätssicherung der Releases des DoSV-Systems langfristig System-,
   Abnahme- und Hotfixtests durchführt. Die SfH beabsichtigt, die Qualität
   der Software des Gesamtsystems DoSV durch die Vergabe der Softwaretests
   an den Auftragnehmer abzusichern.
   Die System-, Abnahme- und Hotfixtests sollen sicherstellen, dass das
   DoSV System den technischen Anforderungen entspricht und performant
   ist, um die Erfüllung der rechtlichen Vorgaben an die
   Studienplatzvergabe zu gewährleisten. Ferner soll durch diese
   Auftragsvergabe ein allgemeines Testkonzept für das DoSV erarbeitet
   werden, welches durch die Auswahl angemessener Testmethoden und eine
   adäquate Zeitplanung sicherstellt, dass die Software zum Zeitpunkt des
   jeweiligen Vergabeverfahrens der Studienplätze, den technischen und
   rechtlichen Anforderungen entspricht, gemäß denen sie entwickelt wurde.
   Ferner sollen durch den Auftragnehmer die stiftungsinternen Kompetenzen
   im Hinblick auf Software-Tests gestärkt und erweitert werden, indem
   ebenfalls Tools sowie Knowhow, insbesondere im Hinblick auf die
   Durchführung von Softwaretests mit Hilfe von Testautomatisierungen, an
   die SfH transferiert werden.
   Die den System- und Abnahmetests vorgelagerten Tests der
   Softwareentwicklung sind nicht Bestandteil des Testauftrages.
   Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 2
   Rahmenvertragspartnern auf der Grundlage eines EVB-IT Servicevertrags
   [Anlage 905] i. V. m. EVB-IT-Service-AGB [Anlage 915] über eine
   Laufzeit von 12 Monaten mit der Option einer Verlängerung um jeweils
   weitere dreimal 12 Monate. Die Maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   beträgt 48 Monate.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 2
   Rahmenvertragspartnern auf der Grundlage eines EVB-IT-Servicevertrags
   über eine Laufzeit von 12 Monaten mit der Option einer Verlängerung um
   jeweils weitere dreimal 12 Monate. Die Maximale Laufzeit der
   Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Zu der Dialogphase werden mindestens 3 Bewerber zugelassen, die auf
   Basis der Vergabeunterlagen zur Teilnahme am Dialog aufgefordert werden
   (vgl. § 51 VgV).
   Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von 3 liegt,
   behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren trotzdem
   fortzuführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die
   geforderte Eignung verfügen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).
   Gibt es mehr als 3 Bewerber, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen
   und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen
   entsprechenden Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der
   Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als 3 Bewerber zu
   der Dialogphase zuzulassen. Die Höchstzahl an Bewerbern, die zur
   Teilnahme am Dialog aufgefordert werden, wird auf höchstens 5
   festgelegt.
   Die Auswahl erfolgt anhand des Auftragswerts und des Inhalts der
   Referenzprojekte einschließlich der eingesetzten Werkzeuge und Methoden
   wie folgt:
   Auftragswert (netto)  vereinnahmtes Honorar für Testdienstleistungen
   Punkte
   >= 300 000 EUR 6 Punkte
   >= 250 000 EUR < 300 000 EUR 5 Punkte
   >= 200 000 EUR < 250 000 EUR 4 Punkte
   >= 150 000 EUR < 200 000 EUR 3 Punkte
   >= 100 000 EUR < 150 000 EUR 2 Punkte
   >= 50 000 EUR < 100 000 EUR 1 Punkt
   < 50 000 EUR 0 Punkte
   Insgesamt können also für die 5 Referenzprojekte bezogen auf den
   Auftragswert maximal 30 Punkte (5 x 6 = 30) erzielt werden.
   Inhalte der Referenzprojekte einschließlich Werkzeuge und Methoden
   Punktevergabe erfolgt nachfolgendem Schema (Punkte werden kumuliert):
   Im Referenzprojekt wurde eine Testautomatisation erstellt = 1 Punkt
   Im Referenzprojekt wurde eine vorhandene Testautomatisation genutzt = 1
   Punkt
   Im Referenzprojekt wurden repräsentative Testdaten erstellt = 2 Punkte
   Insgesamt können also für die 5 Referenzprojekte bezogen auf die
   Werkzeuge und Methoden maximal 20 Punkte (5 x 4 = 20) erzielt werden.
   In Summe können für den Auftragswerts und die eingesetzten Werkzeuge
   und Methoden maximal 50 Punkte (30 + 20 = 50) erzielt werden.
   Mindestanforderung: Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen,
   wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen
   berücksichtigt werden, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (vgl. § 46
   Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2 VgV).
   Die Referenzprojekte sind allerdings nur dann geeignet, wenn mindestens
   100 Personentage der Dienstleistung System-, Abnahme und Hotfixtests
   in dem Referenzprojekt zwischen dem 1.1.2015 und dem Ablauf der
   Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren erbracht
   worden sind.
   Der Teilnahmeantrag muss Angaben zu mindestens 2, maximal 5
   Referenzprojekten beinhalten, die die System-, Abnahme und Hotfixtests
   mit einem Gesamtumfang von zusammen addiert mindestens 500
   Personentagen in diesen maximal 5 Referenzprojekten umfassen.
   Sämtliche Referenzprojekte müssen die folgenden Leistungen beinhaltet
   haben:
    Software-Tests auf verschiedenen Testebenen (funktionale und nicht
   funktionale Tests),
    Durchführung des End-to-End-Testprozesses durch die verschiedenen
   Iterationen,
    Erstellung repräsentativer Testdaten,
    Durchführung der wesentlichen Prozesse und Aufgaben im Rahmen eines
   Tests unter Beachtung der einschlägigen Standards, insbesondere [ISO
   29119, IEEE 829, IEEE 1008, BS 7925] und [ITIL],
    es sind verschiedene Techniken der Testautomatisierung angewendet und
   eingesetzt worden,
    Umgang mit der ISTQB Terminologie
    Software-Tests durch Bestehen entsprechender Zertifikatsprüfungen.
   Bei Bewerber/-Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens 2 und
   maximal 5 Referenzprojekte anzugeben; außerdem muss klar erkennbar
   sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der
   Bewerber/-Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen
   Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerber/-Bietergemeinschaften, die
   die Mindestanforderungen erfüllen, werden der
   Bewerber/-Bietergemeinschaften zugerechnet.
   Kann ein Bewerber nicht mindestens 2 Referenzprojekte angeben, die
   diesen Referenzzeitraum abdecken, führt das zum Ausschluss des
   Teilnahmeantrags. Beinhaltet der Teilnahmeantrag mehr als 5
   Referenzprojekte, werden lediglich die nummerischen ersten
   Referenzprojekte 1 bis einschließlich 5 bewertet.
   Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
   Informationen eines Bewerbers kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit.
   c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss
   von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Ziel ist der Abschluss eine Rahmenvereinbarung mit 2
   Rahmenvertragspartnern auf der Grundlage eines EVB-IT-Servicevertrags
   über eine Laufzeit von 12 Monaten mit der Option einer Verlängerung um
   jeweils weitere dreimal 12 Monate. Die Maximale Laufzeit der
   Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmers sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in seinem Teilnahmeantrag Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und
   nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser
   Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er
   beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche
   Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen im Sinne des § 47 VgV
   vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft die
   in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für
   diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
   Ein Bewerber / die Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise
   für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-
   und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die
   einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen
   nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die
   diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bewerber / die Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
   und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur
   zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag eine gemeinsame Haftung des
   Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und des anderen Unternehmens für
   die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe
   erklärt wird.
   Die Bewerber / die Bewerbergemeinschaft, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 Eignungsleihe auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Bewerber haben folgende Erklärungen mit Ihrem Teilnahmeantrag
   abzugeben:
   1. Bewerber/-Bietergemeinschaften
   Im Falle der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, hat diese mit
   dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
   abzugeben,
    in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das
   Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
   Vertreter bezeichnet ist,
    dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
   Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
    in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im
   Auftragsfall erklärt ist, und
    dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (im
   Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
   Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von
   Bewerber-/Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die
   Bewerber/-Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die
   Erfüllung des Auftrages annehmen wird.
   Die Bewerber-/Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202
   Bietergemeinschaft zu verwenden und diese als Bestandteil ihres
   Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen.
   2. Ausschlussgründe
   2.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
   Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren
   Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, rechtskräftig
   verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
   Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden
   ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
    § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §
   129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
   § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
   Vereinigungen im Ausland),
    § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
   Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
   Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
   finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
   verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
   Strafgesetzbuchs zu begehen,
    § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
   erlangter Vermögenswerte),
    § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
   den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
   von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
    § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
   Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
   richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
   werden,
    § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
   geschäftlichen Verkehr),
    § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
   Mandatsträgern),
    den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
   Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
   (Ausländische und internationale Bedienstete),
    Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
   (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
   internationalem Geschäftsverkehr) oder
    den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a
   des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
   2.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur
   Sozialversicherung
   Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von
   Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen
   ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
   2.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
   Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
    weder das Unternehmen des Bewerbers noch eine Person, deren Verhalten
   dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher
   Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
   Verpflichtungen verstoßen hat,
    das Unternehmen des Bewerbers nicht zahlungsunfähig ist/sind, über
   das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein
   vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
   Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden
   ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation
   befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
    weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
   Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine
   schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
   Unternehmens infrage gestellt wird,
    weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
   Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen
   getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
   des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
    das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
   eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich
   oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
   Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
   geführt hat.
   Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe
   grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen
   Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen
   (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur
   Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung
   einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von
   Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als
   geeignet anzusehen ist.
   Die Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und jeder
   eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die
   Anlage 201 Ausschlussgründe zu verwenden. Der Bewerber hat diese
   ausgefüllten Anlagen als Bestandteil seines Teilnahmeantrags
   einzureichen,
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Berufs-_Betriebshaftpflichtversicherung
   Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende
   Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers
   a. mit einer Deckungssumme von mindestens
    3 000 000,00 EUR für Personenschäden,
    3 000 000,00 EUR für Sachschäden.
   Und
    3 000 000,00 EUR für Vermögensschäden (insb. Beratungsfehler,
   Messfehler, Rechenfehler, Schätzfehler).
   b. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache
   der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss.
   Bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines
   Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
   zugelassenen Versicherungsunternehmens.
   Im Falle von geringeren Versicherungssummen und / oder einer geringeren
   Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt [oder falls der
   Bewerber nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung
   oder -schein die Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des
   Versicherungsunternehmens (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der
   Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
   Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im
   Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst
   werden / oder die vorstehenden Anforderungen erfüllt werden.
   Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der
   gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
   Bei Bewerber/-Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis
   oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des
   Versicherungsunternehmens für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft
   einzureichen.
   Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern sind ein entsprechender
   Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des
   Versicherungsunternehmens für jeden eignungsverleihenden
   Unterauftragnehmer einzureichen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die
   Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung.
   Die Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und jeder
   eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die
   Anlage 205 Berufs-_Betriebshaftpflichtversicherung zu verwenden.
   Der Bewerber hat diese Anlage als Bestandteil seines Teilnahmeantrags
   einzureichen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Technische Fachkräfte
   Eigenerklärung, aus der das jährliche Mittel (Zahl) der Beschäftigten
   (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber,
   geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des
   Bewerbers jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
   (2018-2020) ersichtlich sind.
   Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von mindestens einem /
   einer Beschäftigten / Führungskraft (zusammengerechnet) in jedem der
   letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020), die mindestens
   über einen Fachhochschulabschluss aus den Bereichen Informatik,
   Mathematik oder Physik oder in einem anderen Bereich mit zusätzlicher
   dreijähriger Berufserfahrung in der Qualitätssicherung von Software
   verfügt sowie im jährlichen Mittel von mindestens 2 Beschäftigten
   (zusammengerechnet) in jedem der letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahre (2018-2020), die jeweils mindestens über eine
   dreijährige Berufserfahrung in der Qualitätssicherung von Software
   verfügen.
   Bei Bewerbergemeinschaften sind je abgeschlossenem Geschäftsjahr
   (2018-2020) die jeweiligen jährlichen Mittel der Beschäftigten der
   Bewerbergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; entsprechendes gilt für
   die jeweiligen jährlichen Mittel der Führungskräfte. Bei
   Bewerbergemeinschaften ist die Summe maßgeblich für die Einhaltung der
   vorgenannten Mindestanforderung.
   Die Bewerber haben daher die Anlage 207 Technische Fachkräfte
   auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
   2. Referenzprojekte
   Geeignete, mindestens 2 bis maximal 5 Referenzen über früher
   ausgeführte Dienstleistungsaufträge (IT-Dienstleistungen) im Bereich
   Qualitätssicherung von Software in Form einer Liste der erbrachten
   wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe
    des Auftragswerts,
    des Erbringungszeitraums,
    des öffentlichen oder privaten Empfängers,
    Name des Referenznehmers,
    Projektbezeichnung und
    Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt
   Sowie Angabe
    ob eine Testautomatisation erstellt und genutzt wurde,
    ob repräsentative Testdaten erstellt wurden und
    welche Tools und Methoden zur Qualitätssicherung der Software
   eingesetzt wurden.
   Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf
   hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt
   werden, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2
   VgV).
   Die Referenzprojekte sind allerdings nur dann geeignet, wenn mindestens
   100 Personentage der Dienstleistung System-, Abnahme und Hotfixtests
   zwischen dem 1.1.2015 und dem Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier
   gegenständlichen Vergabeverfahren erbracht worden sind
   Der Teilnahmeantrag muss Angaben zu mindestens 2, maximal 5
   Referenzprojekten beinhalten, die die System-, Abnahme und Hotfixtests
   mit einem Gesamtumfang von zusammen addiert mindestens 500
   Personentagen in diesen maximal 5 Referenzprojekten umfassen.
   Sämtliche Referenzprojekte müssen die folgenden Leistungen beinhaltet
   haben:
    Software-Tests auf verschiedenen Testebenen (funktionale und nicht
   funktionale Tests),
    Durchführung des End-to-End-Testprozesses durch die verschiedenen
   Iterationen,
    Erstellung repräsentativer Testdaten,
    Durchführung der wesentlichen Prozesse und Aufgaben im Rahmen eines
   Tests unter Beachtung der einschlägigen Standards, insbesondere [ISO
   29119, IEEE 829, IEEE 1008, BS 7925] und [ITIL],
    es sind verschiedene Techniken der Testautomatisierung angewendet und
   eingesetzt worden,
    Umgang mit der ISTQB Terminologie,
    Software-Tests durch Bestehen entsprechender Zertifikatsprüfungen.
   Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (maximal eine einseitig
   bedruckte DIN-A4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes
   gestattet. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Angaben zu
   Referenzprojekten benannt werden (z. B. auch in allgemeinen
   Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnliches), werden diese darin
   enthaltenen Angaben nicht berücksichtigt.
   Bei Bewerber/-Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens 2 und
   maximal 5 Referenzprojekte anzugeben; außerdem muss klar erkennbar
   sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der
   Bewerber/-Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen
   Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerber/-Bietergemeinschaften, die
   die Mindestanforderungen erfüllen, werden der
   Bewerber/-Bietergemeinschaften zugerechnet.
   Hinweis
   Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
   Informationen eines Bewerbers kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit.
   c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss
   von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   1. Technische Fachkräfte
   Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die
   Technischen Fachkräfte.
   Die Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und
   soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für
   diese Erklärung die Anlage 207 Technische Fachkräfte zu verwenden.
   Der Bewerber hat diese ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines
   Teilnahmeantrags einzureichen.
   2. Referenzprojekte
   Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die
   Referenzprojekte.
   Die Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und
   soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für
   diese Erklärung die Anlage 206 Referenzprojekte zu verwenden.
   Der Bewerber hat diese ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines
   Teilnahmeantrags einzureichen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1. Vertrag
   Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird eine
   Rahmenvereinbarung auf Basis eines EVB-IT Servicevertrags geschlossen.
   Der EVB-IT Servicevertrag ist im Entwurf in Anlage 905 enthalten. Nach
   Abschluss der Dialogphase wird dieser Entwurf vom Auftraggeber
   überarbeitet und gegebenenfalls durch weitere Anlagen ergänzt.
   2. Datenschutz
   Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen
   Vorschriften einzuhalten und diese Einhaltung dem jeweiligen Stand der
   Technik entsprechend durch technische und organisatorische Maßnahmen
   (TOMs) sicherzustellen. Der Auftragnehmer wird dafür eine
   Datenschutzvereinbarung mit dem Auftraggeber abschließen.
   Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihm mit der
   Bearbeitung oder der Durchführung des gegenständlichen Vertrags betraut
   sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die
   nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das
   Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der
   Tätigkeit vorzunehmen und dem Auftraggeber auf Verlangen schriftlich zu
   bestätigen.
   Soweit der Auftraggeber wegen der Verletzung datenschutzrechtlicher
   Vorschriften im Rahmen des Vertragsverhältnisses zum Schadensersatz
   gegenüber Betroffenen verpflichtet ist, bleibt ihm der Rückgriff beim
   Auftragnehmer vorbehalten.
   Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der
   Auftraggeber sowie der Datenschutzbeauftragte des Auftraggebers
   jederzeit berechtigt sind, die Einhaltung der Vorschriften über den
   Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarung im erforderlichen Umfang
   zu kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und
   die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die
   Datenverarbeitungsprogramme.
   3. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
   Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), dass sich
   der Bieter/die Bietergemeinschaft mit der Einreichung des
   Teilnahmeantrags schriftlich verpflichtet, dass die Voraussetzungen für
   einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
   Der Bieter/die Bietergemeinschaft haben darin zu erklären, zur Kenntnis
   genommen zu haben, dass auch im Falle der vorstehenden Erklärung
   öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des
   Gewerbezentralregisters nach § 150a der Gewerbeordnung in der aktuell
   gültigen Fassung anfordern können.
   Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 243
   TVgG NRW vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots
   einzureichen.
   4. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer
   Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile
   des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte
   zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / die
   Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 203
   Unterauftragsvergabe vollständig auszufüllen und als Bestandteil des
   Angebots einzureichen.
   Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den
   Bietern /den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl
   kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen,
   dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur
   Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Wettbewerblicher Dialog
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 2
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 03/05/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 20/07/2021
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/10/2021
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXPNYH8D4HM
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bezirksregierung Münster  Vergabekammer
   Westfalen
   Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48147
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
   Telefon: +49 251411-2735
   Fax: +49 251411-2165
   Internet-Adresse: [11]https://www.bezreg-muenster.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
    der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
   der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs.
   1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
   Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
   Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
   Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
   der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
   frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
   informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
   die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
   Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
   ergangen ist.
   Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach
   Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die
   Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
   werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
   durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
   und Bewerber kommt es nicht an.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   01/04/2021
References
   6. mailto:beschaffung@hochschulstart.de?subject=TED
   7. https://hochschulstart.de/sfh/
   8. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH8D4HM/documents
   9. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH8D4HM
  10. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
  11. https://www.bezreg-muenster.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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