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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Dortmund
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 171632-2021 (ID: 2021040609584875101)
Veröffentlicht: 06.04.2021
*
DE-Dortmund: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2021/S 66/2021 171632
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stiftung für Hochschulzulassung
Postanschrift: Sonnenstraße 171
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung IV_Personal und Recht; Referat 42
E-Mail: [6]beschaffung@hochschulstart.de
Telefon: +49 2311081-2160
Fax: +49 2311081-2151
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://hochschulstart.de/sfh/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH8D4HM/document
s
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH8D4HM
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung von IT-Dienstleistungen (System-, Abnahme und Hotfixtests
DoSV-System) im wettbewerblichen Dialog
Referenznummer der Bekanntmachung: SfH_IT_Dienstleistungen_ 714_2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind IT-Dienstleistungen
System-, Abnahme und Hotfixtests DoSV-System im wettbewerblichen
Dialog.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Stiftung für Hochschulzulassung
Sonnenstraße 171
44137 Dortmund
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) möchte mittels eines
wettbewerblichen Dialogs einen Auftragnehmer beauftragen, welcher zur
Qualitätssicherung der Releases des DoSV-Systems langfristig System-,
Abnahme- und Hotfixtests durchführt. Die SfH beabsichtigt, die Qualität
der Software des Gesamtsystems DoSV durch die Vergabe der Softwaretests
an den Auftragnehmer abzusichern.
Die System-, Abnahme- und Hotfixtests sollen sicherstellen, dass das
DoSV System den technischen Anforderungen entspricht und performant
ist, um die Erfüllung der rechtlichen Vorgaben an die
Studienplatzvergabe zu gewährleisten. Ferner soll durch diese
Auftragsvergabe ein allgemeines Testkonzept für das DoSV erarbeitet
werden, welches durch die Auswahl angemessener Testmethoden und eine
adäquate Zeitplanung sicherstellt, dass die Software zum Zeitpunkt des
jeweiligen Vergabeverfahrens der Studienplätze, den technischen und
rechtlichen Anforderungen entspricht, gemäß denen sie entwickelt wurde.
Ferner sollen durch den Auftragnehmer die stiftungsinternen Kompetenzen
im Hinblick auf Software-Tests gestärkt und erweitert werden, indem
ebenfalls Tools sowie Knowhow, insbesondere im Hinblick auf die
Durchführung von Softwaretests mit Hilfe von Testautomatisierungen, an
die SfH transferiert werden.
Die den System- und Abnahmetests vorgelagerten Tests der
Softwareentwicklung sind nicht Bestandteil des Testauftrages.
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 2
Rahmenvertragspartnern auf der Grundlage eines EVB-IT Servicevertrags
[Anlage 905] i. V. m. EVB-IT-Service-AGB [Anlage 915] über eine
Laufzeit von 12 Monaten mit der Option einer Verlängerung um jeweils
weitere dreimal 12 Monate. Die Maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung
beträgt 48 Monate.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 2
Rahmenvertragspartnern auf der Grundlage eines EVB-IT-Servicevertrags
über eine Laufzeit von 12 Monaten mit der Option einer Verlängerung um
jeweils weitere dreimal 12 Monate. Die Maximale Laufzeit der
Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Zu der Dialogphase werden mindestens 3 Bewerber zugelassen, die auf
Basis der Vergabeunterlagen zur Teilnahme am Dialog aufgefordert werden
(vgl. § 51 VgV).
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von 3 liegt,
behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren trotzdem
fortzuführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die
geforderte Eignung verfügen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).
Gibt es mehr als 3 Bewerber, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen
und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen
entsprechenden Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der
Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als 3 Bewerber zu
der Dialogphase zuzulassen. Die Höchstzahl an Bewerbern, die zur
Teilnahme am Dialog aufgefordert werden, wird auf höchstens 5
festgelegt.
Die Auswahl erfolgt anhand des Auftragswerts und des Inhalts der
Referenzprojekte einschließlich der eingesetzten Werkzeuge und Methoden
wie folgt:
Auftragswert (netto) vereinnahmtes Honorar für Testdienstleistungen
Punkte
>= 300 000 EUR 6 Punkte
>= 250 000 EUR < 300 000 EUR 5 Punkte
>= 200 000 EUR < 250 000 EUR 4 Punkte
>= 150 000 EUR < 200 000 EUR 3 Punkte
>= 100 000 EUR < 150 000 EUR 2 Punkte
>= 50 000 EUR < 100 000 EUR 1 Punkt
< 50 000 EUR 0 Punkte
Insgesamt können also für die 5 Referenzprojekte bezogen auf den
Auftragswert maximal 30 Punkte (5 x 6 = 30) erzielt werden.
Inhalte der Referenzprojekte einschließlich Werkzeuge und Methoden
Punktevergabe erfolgt nachfolgendem Schema (Punkte werden kumuliert):
Im Referenzprojekt wurde eine Testautomatisation erstellt = 1 Punkt
Im Referenzprojekt wurde eine vorhandene Testautomatisation genutzt = 1
Punkt
Im Referenzprojekt wurden repräsentative Testdaten erstellt = 2 Punkte
Insgesamt können also für die 5 Referenzprojekte bezogen auf die
Werkzeuge und Methoden maximal 20 Punkte (5 x 4 = 20) erzielt werden.
In Summe können für den Auftragswerts und die eingesetzten Werkzeuge
und Methoden maximal 50 Punkte (30 + 20 = 50) erzielt werden.
Mindestanforderung: Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen,
wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen
berücksichtigt werden, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (vgl. § 46
Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2 VgV).
Die Referenzprojekte sind allerdings nur dann geeignet, wenn mindestens
100 Personentage der Dienstleistung System-, Abnahme und Hotfixtests
in dem Referenzprojekt zwischen dem 1.1.2015 und dem Ablauf der
Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren erbracht
worden sind.
Der Teilnahmeantrag muss Angaben zu mindestens 2, maximal 5
Referenzprojekten beinhalten, die die System-, Abnahme und Hotfixtests
mit einem Gesamtumfang von zusammen addiert mindestens 500
Personentagen in diesen maximal 5 Referenzprojekten umfassen.
Sämtliche Referenzprojekte müssen die folgenden Leistungen beinhaltet
haben:
Software-Tests auf verschiedenen Testebenen (funktionale und nicht
funktionale Tests),
Durchführung des End-to-End-Testprozesses durch die verschiedenen
Iterationen,
Erstellung repräsentativer Testdaten,
Durchführung der wesentlichen Prozesse und Aufgaben im Rahmen eines
Tests unter Beachtung der einschlägigen Standards, insbesondere [ISO
29119, IEEE 829, IEEE 1008, BS 7925] und [ITIL],
es sind verschiedene Techniken der Testautomatisierung angewendet und
eingesetzt worden,
Umgang mit der ISTQB Terminologie
Software-Tests durch Bestehen entsprechender Zertifikatsprüfungen.
Bei Bewerber/-Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens 2 und
maximal 5 Referenzprojekte anzugeben; außerdem muss klar erkennbar
sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der
Bewerber/-Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen
Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerber/-Bietergemeinschaften, die
die Mindestanforderungen erfüllen, werden der
Bewerber/-Bietergemeinschaften zugerechnet.
Kann ein Bewerber nicht mindestens 2 Referenzprojekte angeben, die
diesen Referenzzeitraum abdecken, führt das zum Ausschluss des
Teilnahmeantrags. Beinhaltet der Teilnahmeantrag mehr als 5
Referenzprojekte, werden lediglich die nummerischen ersten
Referenzprojekte 1 bis einschließlich 5 bewertet.
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen eines Bewerbers kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit.
c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss
von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Ziel ist der Abschluss eine Rahmenvereinbarung mit 2
Rahmenvertragspartnern auf der Grundlage eines EVB-IT-Servicevertrags
über eine Laufzeit von 12 Monaten mit der Option einer Verlängerung um
jeweils weitere dreimal 12 Monate. Die Maximale Laufzeit der
Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmers sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in seinem Teilnahmeantrag Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und
nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser
Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er
beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche
Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen im Sinne des § 47 VgV
vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft die
in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für
diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein Bewerber / die Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise
für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-
und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die
einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen
nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die
diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bewerber / die Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur
zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag eine gemeinsame Haftung des
Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und des anderen Unternehmens für
die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe
erklärt wird.
Die Bewerber / die Bewerbergemeinschaft, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 Eignungsleihe auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bewerber haben folgende Erklärungen mit Ihrem Teilnahmeantrag
abzugeben:
1. Bewerber/-Bietergemeinschaften
Im Falle der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, hat diese mit
dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
abzugeben,
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das
Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im
Auftragsfall erklärt ist, und
dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (im
Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von
Bewerber-/Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die
Bewerber/-Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die
Erfüllung des Auftrages annehmen wird.
Die Bewerber-/Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202
Bietergemeinschaft zu verwenden und diese als Bestandteil ihres
Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen.
2. Ausschlussgründe
2.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren
Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden
ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §
129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
§ 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland),
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
Strafgesetzbuchs zu begehen,
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
erlangter Vermögenswerte),
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden,
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr),
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern),
den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
(Ausländische und internationale Bedienstete),
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) oder
den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a
des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
2.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen
ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
2.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
weder das Unternehmen des Bewerbers noch eine Person, deren Verhalten
dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat,
das Unternehmen des Bewerbers nicht zahlungsunfähig ist/sind, über
das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden
ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation
befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird,
weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen
getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich
oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
geführt hat.
Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe
grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen
Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen
(wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur
Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung
einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von
Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als
geeignet anzusehen ist.
Die Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und jeder
eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die
Anlage 201 Ausschlussgründe zu verwenden. Der Bewerber hat diese
ausgefüllten Anlagen als Bestandteil seines Teilnahmeantrags
einzureichen,
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Berufs-_Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a. mit einer Deckungssumme von mindestens
3 000 000,00 EUR für Personenschäden,
3 000 000,00 EUR für Sachschäden.
Und
3 000 000,00 EUR für Vermögensschäden (insb. Beratungsfehler,
Messfehler, Rechenfehler, Schätzfehler).
b. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache
der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss.
Bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines
Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen und / oder einer geringeren
Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt [oder falls der
Bewerber nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung
oder -schein die Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des
Versicherungsunternehmens (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der
Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im
Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst
werden / oder die vorstehenden Anforderungen erfüllt werden.
Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der
gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Bei Bewerber/-Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis
oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des
Versicherungsunternehmens für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft
einzureichen.
Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern sind ein entsprechender
Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des
Versicherungsunternehmens für jeden eignungsverleihenden
Unterauftragnehmer einzureichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und jeder
eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die
Anlage 205 Berufs-_Betriebshaftpflichtversicherung zu verwenden.
Der Bewerber hat diese Anlage als Bestandteil seines Teilnahmeantrags
einzureichen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Technische Fachkräfte
Eigenerklärung, aus der das jährliche Mittel (Zahl) der Beschäftigten
(angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber,
geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des
Bewerbers jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
(2018-2020) ersichtlich sind.
Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von mindestens einem /
einer Beschäftigten / Führungskraft (zusammengerechnet) in jedem der
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020), die mindestens
über einen Fachhochschulabschluss aus den Bereichen Informatik,
Mathematik oder Physik oder in einem anderen Bereich mit zusätzlicher
dreijähriger Berufserfahrung in der Qualitätssicherung von Software
verfügt sowie im jährlichen Mittel von mindestens 2 Beschäftigten
(zusammengerechnet) in jedem der letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre (2018-2020), die jeweils mindestens über eine
dreijährige Berufserfahrung in der Qualitätssicherung von Software
verfügen.
Bei Bewerbergemeinschaften sind je abgeschlossenem Geschäftsjahr
(2018-2020) die jeweiligen jährlichen Mittel der Beschäftigten der
Bewerbergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; entsprechendes gilt für
die jeweiligen jährlichen Mittel der Führungskräfte. Bei
Bewerbergemeinschaften ist die Summe maßgeblich für die Einhaltung der
vorgenannten Mindestanforderung.
Die Bewerber haben daher die Anlage 207 Technische Fachkräfte
auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
2. Referenzprojekte
Geeignete, mindestens 2 bis maximal 5 Referenzen über früher
ausgeführte Dienstleistungsaufträge (IT-Dienstleistungen) im Bereich
Qualitätssicherung von Software in Form einer Liste der erbrachten
wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe
des Auftragswerts,
des Erbringungszeitraums,
des öffentlichen oder privaten Empfängers,
Name des Referenznehmers,
Projektbezeichnung und
Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt
Sowie Angabe
ob eine Testautomatisation erstellt und genutzt wurde,
ob repräsentative Testdaten erstellt wurden und
welche Tools und Methoden zur Qualitätssicherung der Software
eingesetzt wurden.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf
hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt
werden, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2
VgV).
Die Referenzprojekte sind allerdings nur dann geeignet, wenn mindestens
100 Personentage der Dienstleistung System-, Abnahme und Hotfixtests
zwischen dem 1.1.2015 und dem Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier
gegenständlichen Vergabeverfahren erbracht worden sind
Der Teilnahmeantrag muss Angaben zu mindestens 2, maximal 5
Referenzprojekten beinhalten, die die System-, Abnahme und Hotfixtests
mit einem Gesamtumfang von zusammen addiert mindestens 500
Personentagen in diesen maximal 5 Referenzprojekten umfassen.
Sämtliche Referenzprojekte müssen die folgenden Leistungen beinhaltet
haben:
Software-Tests auf verschiedenen Testebenen (funktionale und nicht
funktionale Tests),
Durchführung des End-to-End-Testprozesses durch die verschiedenen
Iterationen,
Erstellung repräsentativer Testdaten,
Durchführung der wesentlichen Prozesse und Aufgaben im Rahmen eines
Tests unter Beachtung der einschlägigen Standards, insbesondere [ISO
29119, IEEE 829, IEEE 1008, BS 7925] und [ITIL],
es sind verschiedene Techniken der Testautomatisierung angewendet und
eingesetzt worden,
Umgang mit der ISTQB Terminologie,
Software-Tests durch Bestehen entsprechender Zertifikatsprüfungen.
Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (maximal eine einseitig
bedruckte DIN-A4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes
gestattet. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Angaben zu
Referenzprojekten benannt werden (z. B. auch in allgemeinen
Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnliches), werden diese darin
enthaltenen Angaben nicht berücksichtigt.
Bei Bewerber/-Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens 2 und
maximal 5 Referenzprojekte anzugeben; außerdem muss klar erkennbar
sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der
Bewerber/-Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen
Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerber/-Bietergemeinschaften, die
die Mindestanforderungen erfüllen, werden der
Bewerber/-Bietergemeinschaften zugerechnet.
Hinweis
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen eines Bewerbers kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit.
c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss
von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Technische Fachkräfte
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die
Technischen Fachkräfte.
Die Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und
soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für
diese Erklärung die Anlage 207 Technische Fachkräfte zu verwenden.
Der Bewerber hat diese ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines
Teilnahmeantrags einzureichen.
2. Referenzprojekte
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die
Referenzprojekte.
Die Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und
soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für
diese Erklärung die Anlage 206 Referenzprojekte zu verwenden.
Der Bewerber hat diese ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines
Teilnahmeantrags einzureichen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1. Vertrag
Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird eine
Rahmenvereinbarung auf Basis eines EVB-IT Servicevertrags geschlossen.
Der EVB-IT Servicevertrag ist im Entwurf in Anlage 905 enthalten. Nach
Abschluss der Dialogphase wird dieser Entwurf vom Auftraggeber
überarbeitet und gegebenenfalls durch weitere Anlagen ergänzt.
2. Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen
Vorschriften einzuhalten und diese Einhaltung dem jeweiligen Stand der
Technik entsprechend durch technische und organisatorische Maßnahmen
(TOMs) sicherzustellen. Der Auftragnehmer wird dafür eine
Datenschutzvereinbarung mit dem Auftraggeber abschließen.
Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihm mit der
Bearbeitung oder der Durchführung des gegenständlichen Vertrags betraut
sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die
nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das
Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der
Tätigkeit vorzunehmen und dem Auftraggeber auf Verlangen schriftlich zu
bestätigen.
Soweit der Auftraggeber wegen der Verletzung datenschutzrechtlicher
Vorschriften im Rahmen des Vertragsverhältnisses zum Schadensersatz
gegenüber Betroffenen verpflichtet ist, bleibt ihm der Rückgriff beim
Auftragnehmer vorbehalten.
Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der
Auftraggeber sowie der Datenschutzbeauftragte des Auftraggebers
jederzeit berechtigt sind, die Einhaltung der Vorschriften über den
Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarung im erforderlichen Umfang
zu kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und
die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die
Datenverarbeitungsprogramme.
3. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), dass sich
der Bieter/die Bietergemeinschaft mit der Einreichung des
Teilnahmeantrags schriftlich verpflichtet, dass die Voraussetzungen für
einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft haben darin zu erklären, zur Kenntnis
genommen zu haben, dass auch im Falle der vorstehenden Erklärung
öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des
Gewerbezentralregisters nach § 150a der Gewerbeordnung in der aktuell
gültigen Fassung anfordern können.
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 243
TVgG NRW vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots
einzureichen.
4. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile
des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte
zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / die
Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 203
Unterauftragsvergabe vollständig auszufüllen und als Bestandteil des
Angebots einzureichen.
Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den
Bietern /den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl
kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen,
dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur
Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Wettbewerblicher Dialog
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 2
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/05/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 20/07/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/10/2021
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH8D4HM
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bezirksregierung Münster Vergabekammer
Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 251411-2735
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: [11]https://www.bezreg-muenster.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs.
1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach
Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die
Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/04/2021
References
6. mailto:beschaffung@hochschulstart.de?subject=TED
7. https://hochschulstart.de/sfh/
8. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH8D4HM/documents
9. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH8D4HM
10. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
11. https://www.bezreg-muenster.de/
--------------------------------------------------------------------------------
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The Federal Office of Foreign Trade Information
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