Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2021040609584275089" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Dienstleistungen im Personalwesen, außer Stellenvermittlung und Ausleih von Arbeitnehmern - DE-Berlin
Dienstleistungen im Personalwesen, außer Stellenvermittlung und Ausleih von Arbeitnehmern
Dokument Nr...: 171713-2021 (ID: 2021040609584275089)
Veröffentlicht: 06.04.2021
*
  DE-Berlin: Dienstleistungen im Personalwesen, außer Stellenvermittlung und Ausleih von Arbeitnehmern
   2021/S 66/2021 171713
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Verkehr und digitale
   Infrastruktur, Servicestelle Vergabe
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Servicestelle Vergabe
   E-Mail: [6]servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.bmvi.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=385151
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=385151
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Verkehr und digitale Infrastruktur
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   2132/Z13-Konzeption, Begleitung, Durchführung und Auswertung des
   Führungskräftefeedbacks im BMVI
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2132/Z13
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79630000 Dienstleistungen im Personalwesen, außer Stellenvermittlung
   und Ausleih von Arbeitnehmern
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand des Auftrages ist die Erarbeitung und Umsetzung eines
   Konzepts zur Einführung eines Führungskräftefeedbacks im
   Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit
   seinen Dienstsitzen in Berlin und Bonn einschließlich der Befragung
   sowie des Auswertungsprozesses.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Hauptort der Ausführung:
   Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des
   Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in Berlin,
   soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach
   an einem anderen Ort zu erbringen sind.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand des Auftrages ist die Erarbeitung und Umsetzung eines
   Konzepts zur Einführung eines Führungskräftefeedbacks.
   Folgende Arbeitspakete sind dabei vorgesehen:
   Arbeitspaket 1: Gesamtkonzept für ein Führungskräftefeedback erstellen
   Der AN hat in enger Zusammenarbeit mit dem AG ein auf das BMVI optimal
   zugeschnittenes Gesamtkonzept für die theoretischen Grundlagen und die
   praktische Durchführung eines Führungskräftefeedbacks zu erarbeiten.
   Arbeitspaket 2: Beratung und Unterstützung bei Kommunikation und
   Akzeptanzmanagement vorgelagert und begleitend zum Gesamtkonzept des AP
   1 ist vom AN eine umfassende Kommunikationsstrategie zu erarbeiten.
   Arbeitspaket 3: Durchführung und Auswertung des Führungskräftefeedbacks
   an den BMVI-Standorten Berlin und Bonn, anschließend Überprüfung der
   Methodik und der Akzeptanz.
   Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   Der AN hat in enger Abstimmung mit dem AG das Führungskräftefeedback im
   BMVI praktisch durchzuführen, die Ergebnisse auszuwerten und diese mit
   den jeweils Betroffenen zu erörtern. Nach Abschluss des ersten
   turnusmäßigen Führungskräftefeedbacks ist das gewählte Vorgehen
   insgesamt im Hinblick auf die Akzeptanz durch die Beschäftigten zu
   überprüfen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Vorgehensweise zu Konzeption, Durchführung
   und Auswertung des turnusmäßigen sowie anlasssbezogenen
   Führungskräftefeedbacks einschließlich Kommunikationsstrategie /
   Gewichtung: 60
   Qualitätskriterium - Name: Projektmanagement / Gewichtung: 10
   Preis - Gewichtung: 30
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ohne Durchführung eines
   neuen Vergabeverfahrens die Leistung nach Ziff. 3.6 der
   Leistungsbeschreibung auf Grundlage dieses Vertrags gesondert zu
   beauftragen. Weitere Information sind Ziff. II.2.11) sowie den
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit:
   (1) Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ohne Durchführung
   eines neuen Vergabeverfahrens die Leistung nach Ziff. 3.6 der
   Leistungsbeschreibung auf Grundlage dieses Vertrags gesondert zu
   beauftragen.
   a) Für den Fall der Auftragsänderung wird der AG den AN spätestens 3
   Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gem. § 3 Abs. 2 auf Grundlage
   einer die vorgenannten Leistungen konkretisierenden
   Leistungsbeschreibung zur Abgabe eines Angebots auffordern.
   b) Das Angebot bedarf der schriftlichen Annahme durch den AG. Ein
   Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht nicht.
   c) Voraussetzung für die Auftragsänderung sind sachliche Gründe des AG,
   die die Fortsetzung des Führungskräftefeedbacks mit dem bisherigen AN
   als fachlich und wirtschaftlich sinnvoll oder erforderlich erscheinen
   lassen. Maßgeblich hierfür wird das Ergebnis einer hausinternen
   Evaluierung der durch den AN erbrachten Leistungen sein. Zudem soll mit
   dieser Regelung sichergestellt werden, dass den sich infolge der im
   September 2021 stattfindenden Bundestagswahl ggf. ändernden
   Rahmenbedingungen (z. B. Änderung der Ressortstruktur,
   Führungsleitbild) angemessen Rechnung getragen werden kann.
   (2) Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens
   eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen
   festzusetzen.
   a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder
   personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig
   erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze
   gem. § 10 Abs. (6) dieses Vertrages.
   b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und
   durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn
   nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als
   den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen
   werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
   c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener
   Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße
   Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-,
   Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten
   realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung
   voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen
   (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten
   Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und
   Stundensätze festgesetzt.
   e) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das
   Schriftformerfordernis des § 17 Absatz (4) dieses Vertrages.
   Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit:
   (1) Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ohne Durchführung
   eines neuen Vergabeverfahrens die Leistung nach Ziff. 3.6 der
   Leistungsbeschreibung auf Grundlage dieses Vertrags gesondert zu
   beauftragen.
   a) Für den Fall der Auftragsänderung wird der AG den AN spätestens 3
   Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gem. § 3 Abs. 2 auf Grundlage
   einer die vorgenannten Leistungen konkretisierenden
   Leistungsbeschreibung zur Abgabe eines Angebots auffordern.
   b) Das Angebot bedarf der schriftlichen Annahme durch den AG. Ein
   Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht nicht.
   c) Voraussetzung für die Auftragsänderung sind sachliche Gründe des AG,
   die die Fortsetzung des Führungskräftefeedbacks mit dem bisherigen AN
   als fachlich und wirtschaftlich sinnvoll oder erforderlich erscheinen
   lassen. Maßgeblich hierfür wird das Ergebnis einer hausinternen
   Evaluierung der durch den AN erbrachten Leistungen sein. Zudem soll mit
   dieser Regelung sichergestellt werden, dass den sich infolge der im
   September 2021 stattfindenden Bundestagswahl ggf. ändernden
   Rahmenbedingungen (z. B. Änderung der Ressortstruktur,
   Führungsleitbild) angemessen Rechnung getragen werden kann.
   (2) Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens
   eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen
   festzusetzen.
   a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder
   personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig
   erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze
   gem. § 10 Abs. (6) dieses Vertrages.
   b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und
   durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn
   nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als
   den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen
   werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
   c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener
   Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße
   Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-,
   Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten
   realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung
   voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen
   (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten
   Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und
   Stundensätze festgesetzt.
   e) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das
   Schriftformerfordernis des § 17 Absatz (4) dieses Vertrages.
   Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben,
   Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
   a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 Erklärung zum
   Unternehmen (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine
   Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B.
   [10]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und
   [11]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
   b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer
   Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die
   vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt
   F-BS auch Angaben zur Bieterstruktur zu machen.
   c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung
   Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer 
   spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber  die unter a)
   genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung
   (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit
   ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA Verzeichnis der
   benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer anzuführen.
   Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung:
   Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des
   hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende
   Versicherung vorhanden ist oder im Auftragsfall abgeschlossen wird und
   diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird
   (Formblatt F2).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die
   nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen, jeweils
   2-fach maximiert, abzudecken:
    Personen- und Sachschäden mindestens 3 000 000 EUR pauschal je
   Schadensfall,
    Vermögensschäden mindestens 100 000 EUR je Schadensfall.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Eignungskriterium Nr. 3:
   Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den
   letzten 5 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf
   die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und
   berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
   Bereich:
   Konzeptionierung und Durchführung von Führungskräfte-Feedbacks im
   Bereich der öffentlichen Verwaltung*
   * Öffentliche Verwaltung ist dabei der Oberbegriff für die
   Verwaltungen, die Aufgaben des Staates oder anderer Körperschaften des
   öffentlichen Rechtes wahrnehmen. Das Handeln der öffentlichen
   Verwaltung basiert auf Gesetzesgrundlagen und Vorschriften und muss
   innerhalb der jeweiligen Verwaltungskompetenz stattfinden.
   Handlungsträger der Verwaltung sind Behörden, die hierarchisch
   strukturiert sind; die Ausführungskontrolle (Dienstaufsicht und
   Fachaufsicht) obliegt der jeweils höheren Behörde und nicht einem
   gewählten Gremium.
   Besondere Bedingung: Erklärung, dass keine von der
   Scientology-Organisation und deren Unternehmen angewandte Technologie
   von L. Ron Hubbard Anwendung findet.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem
   Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität
   (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen
   Leistungen entsprechen.
   Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die
   anzugebenden Referenzen:
    Es sind mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen.
    Diese Referenzprojekte müssen die Erfahrungen in den Bereichen der
    Konzeptionierung von Führungskräftefeedbacks und
    Durchführung von Führungskräftefeedbacks belegen. Beide Bereiche
   müssen durch die jeweilige Referenz kumulativ abgedeckt sein.
    Bei den vorgelegten Referenzprojekten müssen mindestens die
   Konzeptionierung und die Befragungs- und Auswertungsphase zum Zeitpunkt
   des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen sein.
    Mindestens eine (1) der vorgelegen Referenzen muss dabei in einer
   obersten Bundes- oder Landesbehörde erbracht worden sein.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 03/05/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11/06/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 03/05/2021
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser
   Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
   2) Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur
   Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle
   erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes.
   Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen
   für deren Nutzung erhalten Sie unter [12]www.evergabe-online.info.
   Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des
   BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu
   erreichen ist.
   3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des
   Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den
   Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten
   zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich
   und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als
   registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis spätestens 23.4.2021 zu
   stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in
   angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische
   Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in
   anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur
   Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der
   freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch
   machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen
   beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden.
   4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das
   Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt
   eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der
   Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets
   zu informieren.
   5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung
   desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die
   Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
   6) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei
   der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu
   beachten:
   a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das
   Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform einzureichen;
   b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei
   beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die
   Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen;
   c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf
   Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin,
   dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit
   ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen
   (Korruptionsregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt  Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Str. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 228-94990
   Fax: +49 228-9499163
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
   Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §
   160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.:
   [13]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der
   Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
   Vergabeverfahren hin.
   § 160 GWB lautet:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.:
   [14]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter,
   deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
   Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei
   schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei
   Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage
   nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1
   und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3
   GWB).
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   01/04/2021
References
   6. mailto:servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de?subject=TED
   7. http://www.bmvi.de/
   8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=385151
   9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=385151
  10. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
  11. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
  12. http://www.evergabe-online.info/
  13. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html
  14. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau