(1) Searching for "2021040609584275089" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Dienstleistungen im Personalwesen, außer Stellenvermittlung und Ausleih von Arbeitnehmern - DE-Berlin
Dienstleistungen im Personalwesen, außer Stellenvermittlung und Ausleih von Arbeitnehmern
Dokument Nr...: 171713-2021 (ID: 2021040609584275089)
Veröffentlicht: 06.04.2021
*
DE-Berlin: Dienstleistungen im Personalwesen, außer Stellenvermittlung und Ausleih von Arbeitnehmern
2021/S 66/2021 171713
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur, Servicestelle Vergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Servicestelle Vergabe
E-Mail: [6]servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.bmvi.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=385151
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=385151
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr und digitale Infrastruktur
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
2132/Z13-Konzeption, Begleitung, Durchführung und Auswertung des
Führungskräftefeedbacks im BMVI
Referenznummer der Bekanntmachung: 2132/Z13
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79630000 Dienstleistungen im Personalwesen, außer Stellenvermittlung
und Ausleih von Arbeitnehmern
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages ist die Erarbeitung und Umsetzung eines
Konzepts zur Einführung eines Führungskräftefeedbacks im
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit
seinen Dienstsitzen in Berlin und Bonn einschließlich der Befragung
sowie des Auswertungsprozesses.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:
Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in Berlin,
soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach
an einem anderen Ort zu erbringen sind.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Auftrages ist die Erarbeitung und Umsetzung eines
Konzepts zur Einführung eines Führungskräftefeedbacks.
Folgende Arbeitspakete sind dabei vorgesehen:
Arbeitspaket 1: Gesamtkonzept für ein Führungskräftefeedback erstellen
Der AN hat in enger Zusammenarbeit mit dem AG ein auf das BMVI optimal
zugeschnittenes Gesamtkonzept für die theoretischen Grundlagen und die
praktische Durchführung eines Führungskräftefeedbacks zu erarbeiten.
Arbeitspaket 2: Beratung und Unterstützung bei Kommunikation und
Akzeptanzmanagement vorgelagert und begleitend zum Gesamtkonzept des AP
1 ist vom AN eine umfassende Kommunikationsstrategie zu erarbeiten.
Arbeitspaket 3: Durchführung und Auswertung des Führungskräftefeedbacks
an den BMVI-Standorten Berlin und Bonn, anschließend Überprüfung der
Methodik und der Akzeptanz.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der AN hat in enger Abstimmung mit dem AG das Führungskräftefeedback im
BMVI praktisch durchzuführen, die Ergebnisse auszuwerten und diese mit
den jeweils Betroffenen zu erörtern. Nach Abschluss des ersten
turnusmäßigen Führungskräftefeedbacks ist das gewählte Vorgehen
insgesamt im Hinblick auf die Akzeptanz durch die Beschäftigten zu
überprüfen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Vorgehensweise zu Konzeption, Durchführung
und Auswertung des turnusmäßigen sowie anlasssbezogenen
Führungskräftefeedbacks einschließlich Kommunikationsstrategie /
Gewichtung: 60
Qualitätskriterium - Name: Projektmanagement / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ohne Durchführung eines
neuen Vergabeverfahrens die Leistung nach Ziff. 3.6 der
Leistungsbeschreibung auf Grundlage dieses Vertrags gesondert zu
beauftragen. Weitere Information sind Ziff. II.2.11) sowie den
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit:
(1) Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ohne Durchführung
eines neuen Vergabeverfahrens die Leistung nach Ziff. 3.6 der
Leistungsbeschreibung auf Grundlage dieses Vertrags gesondert zu
beauftragen.
a) Für den Fall der Auftragsänderung wird der AG den AN spätestens 3
Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gem. § 3 Abs. 2 auf Grundlage
einer die vorgenannten Leistungen konkretisierenden
Leistungsbeschreibung zur Abgabe eines Angebots auffordern.
b) Das Angebot bedarf der schriftlichen Annahme durch den AG. Ein
Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht nicht.
c) Voraussetzung für die Auftragsänderung sind sachliche Gründe des AG,
die die Fortsetzung des Führungskräftefeedbacks mit dem bisherigen AN
als fachlich und wirtschaftlich sinnvoll oder erforderlich erscheinen
lassen. Maßgeblich hierfür wird das Ergebnis einer hausinternen
Evaluierung der durch den AN erbrachten Leistungen sein. Zudem soll mit
dieser Regelung sichergestellt werden, dass den sich infolge der im
September 2021 stattfindenden Bundestagswahl ggf. ändernden
Rahmenbedingungen (z. B. Änderung der Ressortstruktur,
Führungsleitbild) angemessen Rechnung getragen werden kann.
(2) Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens
eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen
festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder
personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig
erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze
gem. § 10 Abs. (6) dieses Vertrages.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und
durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn
nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als
den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen
werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener
Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße
Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-,
Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten
realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung
voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen
(angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten
Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und
Stundensätze festgesetzt.
e) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das
Schriftformerfordernis des § 17 Absatz (4) dieses Vertrages.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit:
(1) Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ohne Durchführung
eines neuen Vergabeverfahrens die Leistung nach Ziff. 3.6 der
Leistungsbeschreibung auf Grundlage dieses Vertrags gesondert zu
beauftragen.
a) Für den Fall der Auftragsänderung wird der AG den AN spätestens 3
Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gem. § 3 Abs. 2 auf Grundlage
einer die vorgenannten Leistungen konkretisierenden
Leistungsbeschreibung zur Abgabe eines Angebots auffordern.
b) Das Angebot bedarf der schriftlichen Annahme durch den AG. Ein
Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht nicht.
c) Voraussetzung für die Auftragsänderung sind sachliche Gründe des AG,
die die Fortsetzung des Führungskräftefeedbacks mit dem bisherigen AN
als fachlich und wirtschaftlich sinnvoll oder erforderlich erscheinen
lassen. Maßgeblich hierfür wird das Ergebnis einer hausinternen
Evaluierung der durch den AN erbrachten Leistungen sein. Zudem soll mit
dieser Regelung sichergestellt werden, dass den sich infolge der im
September 2021 stattfindenden Bundestagswahl ggf. ändernden
Rahmenbedingungen (z. B. Änderung der Ressortstruktur,
Führungsleitbild) angemessen Rechnung getragen werden kann.
(2) Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens
eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen
festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder
personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig
erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze
gem. § 10 Abs. (6) dieses Vertrages.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und
durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn
nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als
den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen
werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener
Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße
Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-,
Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten
realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung
voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen
(angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten
Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und
Stundensätze festgesetzt.
e) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das
Schriftformerfordernis des § 17 Absatz (4) dieses Vertrages.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 Erklärung zum
Unternehmen (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B.
[10]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und
[11]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer
Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die
vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt
F-BS auch Angaben zur Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung
Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer
spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber die unter a)
genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung
(Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit
ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA Verzeichnis der
benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung:
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des
hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende
Versicherung vorhanden ist oder im Auftragsfall abgeschlossen wird und
diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird
(Formblatt F2).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die
nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen, jeweils
2-fach maximiert, abzudecken:
Personen- und Sachschäden mindestens 3 000 000 EUR pauschal je
Schadensfall,
Vermögensschäden mindestens 100 000 EUR je Schadensfall.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eignungskriterium Nr. 3:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den
letzten 5 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf
die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Bereich:
Konzeptionierung und Durchführung von Führungskräfte-Feedbacks im
Bereich der öffentlichen Verwaltung*
* Öffentliche Verwaltung ist dabei der Oberbegriff für die
Verwaltungen, die Aufgaben des Staates oder anderer Körperschaften des
öffentlichen Rechtes wahrnehmen. Das Handeln der öffentlichen
Verwaltung basiert auf Gesetzesgrundlagen und Vorschriften und muss
innerhalb der jeweiligen Verwaltungskompetenz stattfinden.
Handlungsträger der Verwaltung sind Behörden, die hierarchisch
strukturiert sind; die Ausführungskontrolle (Dienstaufsicht und
Fachaufsicht) obliegt der jeweils höheren Behörde und nicht einem
gewählten Gremium.
Besondere Bedingung: Erklärung, dass keine von der
Scientology-Organisation und deren Unternehmen angewandte Technologie
von L. Ron Hubbard Anwendung findet.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem
Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität
(Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen
Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die
anzugebenden Referenzen:
Es sind mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen.
Diese Referenzprojekte müssen die Erfahrungen in den Bereichen der
Konzeptionierung von Führungskräftefeedbacks und
Durchführung von Führungskräftefeedbacks belegen. Beide Bereiche
müssen durch die jeweilige Referenz kumulativ abgedeckt sein.
Bei den vorgelegten Referenzprojekten müssen mindestens die
Konzeptionierung und die Befragungs- und Auswertungsphase zum Zeitpunkt
des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen sein.
Mindestens eine (1) der vorgelegen Referenzen muss dabei in einer
obersten Bundes- oder Landesbehörde erbracht worden sein.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/05/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11/06/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 03/05/2021
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser
Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
2) Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur
Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle
erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes.
Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen
für deren Nutzung erhalten Sie unter [12]www.evergabe-online.info.
Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des
BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu
erreichen ist.
3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des
Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den
Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten
zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich
und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als
registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis spätestens 23.4.2021 zu
stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in
angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische
Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in
anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur
Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der
freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch
machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen
beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden.
4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das
Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt
eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der
Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets
zu informieren.
5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung
desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die
Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
6) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei
der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu
beachten:
a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das
Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform einzureichen;
b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei
beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die
Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen;
c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf
Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin,
dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit
ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen
(Korruptionsregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.:
[13]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.:
[14]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei
schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei
Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage
nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1
und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3
GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/04/2021
References
6. mailto:servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de?subject=TED
7. http://www.bmvi.de/
8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=385151
9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=385151
10. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
11. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
12. http://www.evergabe-online.info/
13. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html
14. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|