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Ausschreibung: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung - DE-Stuttgart
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Dokument Nr...: 171603-2021 (ID: 2021040609570074997)
Veröffentlicht: 06.04.2021
*
  DE-Stuttgart: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
   2021/S 66/2021 171603
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Land Baden-Württemberg, Ministerium für
   Finanzen Baden-Württemberg
   Postanschrift: Neues Schloss  Schlossplatz 4
   Ort: Stuttgart
   NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
   Postleitzahl: 70173
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]Vergabe@fm.bwl.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYPYDCK/docum
   ents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYPYDCK
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Wirtschaft und Finanzen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   ZUU TCMS
   Referenznummer der Bekanntmachung: FM-2021-001
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für
   Finanzen, sucht ein Unternehmen, das das Land bei der Einführung eines
   Tax Compliance Managements Systems (TCMS) ggfs. unterstützt und berät.
   Ziel ist die Schaffung optimierter organisatorischer Regelungen für
   alle Organisationseinheiten des Landes Baden-Württemberg (vgl. § 18
   Abs. 4f UStG), die die rechtzeitige Abgabe von korrekten und
   vollständigen
   Umsatzsteuer-Voranmeldungen/Umsatzsteuer-Jahreserklärungen und ggfs.
   die Abführung der anfallenden Umsatzsteuer sicherstellen und
   haushaltsrechtlichen Risiken, strafrechtlichen Konsequenzen und
   Imageschäden vermeiden (innerbetriebliches Kontrollsystem i.S. des
   BMF-Schreibens vom 23.5.2016, BStBl I, 490).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 250 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
   79200000 Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie
   Steuerwesen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg Neues Schloss
   Schlossplatz 4
   70173 Stuttgart
   Optional soll es den zur juristischen Person des öffentlichen Rechts
   Land Baden-Württemberg gehörenden Organisationseinheiten i.S.d. § 18
   Abs. 4f UStG im Prozess zur Einführung der organisatorischen Regelungen
   zum Tax Compliance unter Einbeziehung der ZUU möglich sein, ebenfalls
   bei Bedarf organisationsspezifische Unterstützungsleistungen über
   diesen Rahmenvertrag abzurufen.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer über einen Rahmenvertrag
   beauftragen, die im Ministerium für Finanzen gebildete Stabsstelle zur
   umsatzsteuerlichen Unterstützung der Ressorts (ZUU) im Bedarfsfall bei
   der Einführung eines TCMS zu unterstützen. Das TCMS soll auf die in der
   jeweiligen Organisationseinheit bereits bestehenden Maßnahmen und
   Prozesse aufbauen. Ziel ist es, dass alle Organisationseinheiten des
   Landes Baden-Württemberg in der Lage sind, durch optimierte
   Prozess-Strukturen ihre umsatzsteuerrechtlichen Pflichten im
   Geltungsbereich des § 2b UStG erfüllen zu können und dabei ein
   innerbetriebliches Kontrollsystem anwenden (vgl. BMF-Schreiben vom
   23.5.2016).
   Hierbei ist insbesondere eine Unterstützung für folgende Schritte
   erforderlich:
    Erfassung, Darstellung, Analyse und Optimierung von
   Geschäftsabläufen,
    Verminderung von Risikopotentialen,
    Erstellung von Vorgaben zum Tax Compliance, die sowohl Elemente
   enthalten, die für alle Organisationseinheiten verbindlich sind, als
   auch spezifische Regelungen für die jeweilige Organisationseinheit
   ermöglichen,
    Wahrung der strukturellen Durchgängigkeit von Prozessen innerhalb der
   Ressorts (z. B. aufgrund des mehrstufigen Verwaltungsaufbaus),
    Einbindung von Regelungen zum Tax Compliance in die bestehende
   IT-Struktur,
    Vorbereitung und ggf. Durchführung von Schulungen/Workshops,
    Dokumentation der erfolgten Maßnahmen,
    Begleitung der Evaluation der erfolgten Maßnahmen und der daraus ggf.
   erforderlichen Nacharbeiten.
   Auftragsgegenstand ist nicht die umsatzsteuerrechtliche Einschätzung
   der gemeldeten Sachverhalte. Diese übernimmt die ZUU.
   Optional soll es den zur juristischen Person des öffentlichen Rechts
   Land Baden-Württemberg gehörenden Organisationseinheiten i. S. d. § 18
   Abs. 4f UStG im Prozess zur Einführung der organisatorischen Regelungen
   zum Tax Compliance unter Einbeziehung der ZUU möglich sein, ebenfalls
   bei Bedarf organisationsspezifische Unterstützungsleistungen über
   diesen Rahmenvertrag abzurufen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 250 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Ende: 31/12/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftraggeber kann die Vertragslaufzeit zweimalig spätestens 4
   Wochen vor dem jeweiligen Ende der Vertagslaufzeit durch schriftliche
   Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um jeweils ein Jahr bis zum
   31.12.2023 und bis zum 31.12.2024 verlängern.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Der Auftraggeber wählt die Bewerber in einem mehrstufigen Verfahren
   aus:
   1. Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages.
   2. Überprüfung des Bewerbers anhand seiner Eignung. Maßgeblich für die
   Bewertung der Eignung sind unter Ziffer III.1) genannten
   Eignungsnachweise.
   3. Bei mehr als 3 geeigneten Bewerbern wird der Auftraggeber die
   Teilnahmeanträge der Bewerber bewerten.
   Dabei gilt:
   a) Für die eingereichte Eigenerklärung zu den Onlinemeeting-Tools
   erhält der Bewerber 10 Punkte.
   b) Für die eingereichte Eigenerklärung zur Arbeitskräftekapazität
   erhält der Bewerber 10 Punkte.
   c) Für die mit dem Formblatt 1 nach Ziffer III.1.3) lit. c)
   eingereichten Referenzen des mit der Ausführung des Auftrages betrauten
   Kernberaterteams (bestehend aus 4 Personen) kann der Bewerber jeweils
   maximal 35 Punkte erhalten. Die Mitglieder des Kernberaterteams müssen
   für den abzuschließenden Rahmenvertrag verbindlich zur Verfügung
   stehen.
   Die eingereichten Referenzen der mit der Ausführung des Auftrages
   betrauten Kernberaterteams bewertet der Auftraggeber anhand eines
   relativen Vergleichs zueinander. Die angegebenen Referenzen werden umso
   besser bewertet, je mehr sie mit dem hier vorgeschriebenen Auftrag
   vergleichbar sind, z. B., weil der Gegenstand der Beratungsleistung die
   Einführung und Aufsetzung eines TCMS in einer Einrichtung der
   öffentlichen Hand und bestenfalls bei einer Behörde mit einer
   vergleichbaren Größe des Auftraggebers betraf. Die Referenzen sollten
   nicht älter als 5 Jahre sein.
   e) Für die mit dem Formblatt 2 nach Ziffer III.1.3) lit. d)
   eingereichten Nachweise zu Qualifikationen und Berufserfahrungen der
   mit der Ausführung des Auftrages betrauten Mitglieder des
   Kernberaterteams kann der Bewerber jeweils maximal 35 Punkte erhalten.
   Die eingereichten Nachweise zu Qualifikationen und Berufserfahrungen
   der mit der Ausführung des Auftrages betrauten Mitglieder des
   Kernberaterteams bewertet der Auftraggeber anhand eines relativen
   Vergleichs zueinander. Entsprechende Qualifikationen und
   Berufserfahrungen werden umso besser bewertet, je hochwertiger sie
   anzusehen sind und gleichzeitig je besser sie fachlich zu dem
   ausgeschriebenen Auftrag passen.
   f) Für die mit dem Formblatt 2 nach Ziffer III.1.3) lit. d)
   eingereichten Nachweise zu Kontinuität der mit der Ausführung des
   Auftrages betrauten Kernberaterteams kann der Bewerber jeweils maximal
   10 Punkte erhalten. Dem Auftraggeber ist die kontinuierliche Arbeit
   eines Teams von besonderer Bedeutung. Ständige Wechsel innerhalb eines
   Teams durch Unternehmenswechsel einzelner Berater können nicht nur
   aufgebautes Vertrauen zerstören, sondern bedeuten einen erheblichen
   Mehraufwand, da das bereits erarbeitete Wissen um die besonderen
   Strukturen des Auftraggebers erneut aufgebaut werden müssen. Die
   Kontinuität eines Kernberaterteams wird daher umso besser bewertet, je
   länger die einzelnen Mitglieder bereits dem Unternehmen angehören.
   Bewertet wird die durchschnittliche Dauer der Unternehmenszugehörigkeit
   aller Kernberaterteammitglieder. Die Kontinuität des Kernberaterteams
   bewertet der Auftraggeber im relativen Vergleich zueinander. Das
   Kernberaterteam mit der längsten Kontinuität erhält 10 Punkte.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Weitere zur juristischen Person des öffentlichen Rechts Land
   Baden-Württemberg gehörende Organisationseinheiten können ggfs. unter
   Einbeziehung der ZUU Unterstützungsleistungen über den Rahmenvertrag
   abrufen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die Bewerber müssen folgende Unterlagen in deutscher Sprache vorlegen:
    Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass
   keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw.
   erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB
   durchgeführt worden sind,
    Formlose, unterschriebene Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 S. 1 MiLoG,
   aus der hervorgeht, dass der Bewerber nicht mit einer Geldbuße von
   wenigstens 2 500 EUR wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG belegt
   worden ist.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die Bewerber sollen zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit möglichst folgende Unterlagen in deutscher Sprache
   vorlegen:
   a) Eine formlose Eigenerklärung, dass Besprechungen ggf. virtuell
   organisiert und durchgeführt werden können und hierfür eines der
   folgenden Tools zur Verfügung steht:
    Polycom,
    Cisco Webex,
    LogMeIn GoToMeeting,
    AdobeConnect,
    Microsoft Teams.
   b) Eine formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass es dem
   Bewerber möglich ist, bis zu 5 Behörden in der Größe einer obersten
   Landesbehörde gleichzeitig zu betreuen. Der Auftraggeber geht dabei
   davon aus, dass die Unterstützungsleistung nicht nur durch das
   Kernberaterteam, sondern je nach Bedarf auch durch weitere Personen
   erfolgt.
   c) Ein ausgefülltes Formblatt 1. In dem Formblatt sind soweit möglich
   bis zu 5 Referenzen der mit der Ausführung des Auftrages betrauten und
   verbindlich verfügbaren Mitglieder des Kernberaterteams in Bezug auf
   die ausgeschriebenen Leistungen möglichst aus den letzten 5 Jahren
   aufzuführen. Die Referenzen müssen nicht zwingend vom gesamten
   Kernberaterteam erbracht worden sein.
   d) Ein ausgefülltes Formblatt 2. In dem Formblatt sind die
   Qualifikationen und Angaben zur Berufserfahrung sowie Angaben zur Dauer
   der Unternehmenszugehörigkeit der einzelnen Mitglieder des
   Kernberaterteams auszuweisen. Die Qualifikationen und Angaben zur
   Berufserfahrung können beispielsweise folgende Aspekte umfassen:
    Kurzbiographie der mit der Ausführung des Auftrages betrauten
   Beraterinnen und Berater,
    Berufserfahrungen,
    eventuelle Qualifikationen, z. B. Steuerberatertitel,
   Fachanwaltschaften,
    Veröffentlichungen und Dozententätigkeit,
    eventuelle Rankings.
   In diesem Zusammenhang ist nochmals darauf hinzuweisen, dass die
   Mitglieder des Kernberaterteams für den abzuschließenden Rahmenvertrag
   verbindlich zur Verfügung stehen müssen. Ein Austausch der Mitglieder
   im Laufe des Vergabeverfahrens kann zum Ausschluss führen. Ein
   Austausch der Mitglieder nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens
   ist nur unter den im Rahmenvertrag genannten Voraussetzungen zulässig.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese
   bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben bei Angebotsabgabe die
   erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 oder §
   4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg
   (LTMG BW) abzugeben. Bieter müssen sich gemäß § 6 Abs. 2 LTMG BW
   außerdem verpflichten, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 3
   und 4 LTMG BW durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem
   öffentlichen Auftraggeber Tariftreue-und Mindestentgelterklärungen der
   Nachunternehmen vorzulegen. Auf § 5 Abs. 4 LTMG BW wird hingewiesen.
   Die Bieter müssen mit ihrem Angebot die Schutzerklärung Scientology
   unterschrieben einreichen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 29/04/2021
   Ortszeit: 14:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 14/05/2021
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Der Auftraggeber weist für die Kommunikation auf die unter I.3)
   genannte Stelle hin.
   2) Mit dem Teilnahmeantrag ist für die Verfahrensdauer ein
   verantwortlicher, deutschsprachiger Ansprechpartner nebst Kontaktdaten
   (Name, Anschrift, Tel., E-Mail) zu benennen.
   3) Die Teilnahmeanträge sind über das unter I.3) genannte Vergabeportal
   einzureichen.
   4) Bei Bewerbergemeinschaften sollen möglichst alle Mitglieder der
   Bewerbergemeinschaft die unter III.1.1) und III.1.3) genannten
   Nachweise einreichen. Der Teilnahmeantrag ist von allen Mitgliedern der
   Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich abzugeben. Die Mitglieder der
   Bewerbergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften. Soweit sich in
   der Bewerber-/Bietergemeinschaft auf eine Vollmacht berufen wird, ist
   diese mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Auf die Möglichkeit der
   Eignungsleihe nach § 47 VgV wird hingewiesen.
   5) Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt das eigentliche
   Verhandlungsverfahren mit der Aufforderung der Bieter, auf Grundlage
   der Vergabeunterlagen ein erstes Angebot abzugeben. Die Bieter müssen
   bei der Erstellung ihrer ersten Angebote insbesondere die in diesen
   Vergabeunterlagen dargestellten Vorgaben an die Angebote
   berücksichtigen. Die Bieter müssen ihre ersten Angebote auf der
   Grundlage der Vergabeunterlagen mit dem Stand zum Ablauf der
   Angebotsfrist vorbehaltlos abgeben. Der Auftraggeber behält sich vor,
   erste Angebote, die die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung
   bzw. die formalen Anforderungen nicht erfüllen oder die eine nicht
   ausdrücklich zugelassene Änderung oder Ergänzung der Unterlagen
   enthalten, auszuschließen (§ 57 VgV).
   Das erste Angebot ist bereits verbindlich. Der Auftraggeber behält sich
   nach § 17 Abs. 11 VgV vor, den Zuschlag ohne Verhandlungen auf das
   erste Angebot zu erteilen.
   Sollte der Auftraggeber den Zuschlag nicht auf ein erstes Angebot
   erteilen, wird die Vergabevergabe fortgeführt: Der Auftraggeber wird
   mit den Bietern über deren erste Angebote verhandeln. Auf Grundlage der
   Ergebnisse der Verhandlungsgespräche wird der Auftraggeber die
   Vergabeunterlagen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze
   überarbeiten und präzisieren. Anschließend müssen die Bieter ihre
   letztverbindlichen Angebote abgeben. Der Auftraggeber wird den Zuschlag
   voraussichtlich im zweiten oder dritten Quartal 2021 erteilen.
   6) Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche
   Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene
   Unternehmen, sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen
   im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten
   vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers
   sind für die Drittunternehmen die in der Bekanntmachung geforderten
   Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann
   dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie
   auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
   7) Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen,
   dass er auf der unter I.3) genannten Website den derzeit vorhandenen
   Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber
   wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung eine
   Verhandlungsvergabe mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt,
   erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel der
   Verhandlungsvergabe ist es, die konkreten Anforderungen an die Leistung
   mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu
   konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb noch nicht alle
   Unterlagen fest.
   Bekanntmachungs-ID: CXR6YYPYDCK
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg,
   Regierungspräsidium
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 7219268730
   Fax: +49 7219263985
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg,
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Ort: Karlsruhe
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 7219268730
   Fax: +49 7219263985
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
   Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß
   § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang
   der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB
   vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen
   nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen.
   Vergabeverstöße, die aufgrund der
   Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB
   spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach IV.2.2) bei dem
   Auftraggeber zu rügen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg,
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Ort: Karlsruhe
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 7219268730
   Fax: +49 7219263985
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   01/04/2021
References
   6. mailto:Vergabe@fm.bwl.de?subject=TED
   7. https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
   8. https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYPYDCK/documents
   9. https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYPYDCK
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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