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Ausschreibung: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung - DE-Stuttgart
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Dokument Nr...: 171603-2021 (ID: 2021040609570074997)
Veröffentlicht: 06.04.2021
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DE-Stuttgart: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
2021/S 66/2021 171603
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Baden-Württemberg, Ministerium für
Finanzen Baden-Württemberg
Postanschrift: Neues Schloss Schlossplatz 4
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [6]Vergabe@fm.bwl.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYPYDCK/docum
ents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYPYDCK
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
ZUU TCMS
Referenznummer der Bekanntmachung: FM-2021-001
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für
Finanzen, sucht ein Unternehmen, das das Land bei der Einführung eines
Tax Compliance Managements Systems (TCMS) ggfs. unterstützt und berät.
Ziel ist die Schaffung optimierter organisatorischer Regelungen für
alle Organisationseinheiten des Landes Baden-Württemberg (vgl. § 18
Abs. 4f UStG), die die rechtzeitige Abgabe von korrekten und
vollständigen
Umsatzsteuer-Voranmeldungen/Umsatzsteuer-Jahreserklärungen und ggfs.
die Abführung der anfallenden Umsatzsteuer sicherstellen und
haushaltsrechtlichen Risiken, strafrechtlichen Konsequenzen und
Imageschäden vermeiden (innerbetriebliches Kontrollsystem i.S. des
BMF-Schreibens vom 23.5.2016, BStBl I, 490).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 250 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
79200000 Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie
Steuerwesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg Neues Schloss
Schlossplatz 4
70173 Stuttgart
Optional soll es den zur juristischen Person des öffentlichen Rechts
Land Baden-Württemberg gehörenden Organisationseinheiten i.S.d. § 18
Abs. 4f UStG im Prozess zur Einführung der organisatorischen Regelungen
zum Tax Compliance unter Einbeziehung der ZUU möglich sein, ebenfalls
bei Bedarf organisationsspezifische Unterstützungsleistungen über
diesen Rahmenvertrag abzurufen.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer über einen Rahmenvertrag
beauftragen, die im Ministerium für Finanzen gebildete Stabsstelle zur
umsatzsteuerlichen Unterstützung der Ressorts (ZUU) im Bedarfsfall bei
der Einführung eines TCMS zu unterstützen. Das TCMS soll auf die in der
jeweiligen Organisationseinheit bereits bestehenden Maßnahmen und
Prozesse aufbauen. Ziel ist es, dass alle Organisationseinheiten des
Landes Baden-Württemberg in der Lage sind, durch optimierte
Prozess-Strukturen ihre umsatzsteuerrechtlichen Pflichten im
Geltungsbereich des § 2b UStG erfüllen zu können und dabei ein
innerbetriebliches Kontrollsystem anwenden (vgl. BMF-Schreiben vom
23.5.2016).
Hierbei ist insbesondere eine Unterstützung für folgende Schritte
erforderlich:
Erfassung, Darstellung, Analyse und Optimierung von
Geschäftsabläufen,
Verminderung von Risikopotentialen,
Erstellung von Vorgaben zum Tax Compliance, die sowohl Elemente
enthalten, die für alle Organisationseinheiten verbindlich sind, als
auch spezifische Regelungen für die jeweilige Organisationseinheit
ermöglichen,
Wahrung der strukturellen Durchgängigkeit von Prozessen innerhalb der
Ressorts (z. B. aufgrund des mehrstufigen Verwaltungsaufbaus),
Einbindung von Regelungen zum Tax Compliance in die bestehende
IT-Struktur,
Vorbereitung und ggf. Durchführung von Schulungen/Workshops,
Dokumentation der erfolgten Maßnahmen,
Begleitung der Evaluation der erfolgten Maßnahmen und der daraus ggf.
erforderlichen Nacharbeiten.
Auftragsgegenstand ist nicht die umsatzsteuerrechtliche Einschätzung
der gemeldeten Sachverhalte. Diese übernimmt die ZUU.
Optional soll es den zur juristischen Person des öffentlichen Rechts
Land Baden-Württemberg gehörenden Organisationseinheiten i. S. d. § 18
Abs. 4f UStG im Prozess zur Einführung der organisatorischen Regelungen
zum Tax Compliance unter Einbeziehung der ZUU möglich sein, ebenfalls
bei Bedarf organisationsspezifische Unterstützungsleistungen über
diesen Rahmenvertrag abzurufen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 250 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber kann die Vertragslaufzeit zweimalig spätestens 4
Wochen vor dem jeweiligen Ende der Vertagslaufzeit durch schriftliche
Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um jeweils ein Jahr bis zum
31.12.2023 und bis zum 31.12.2024 verlängern.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber wählt die Bewerber in einem mehrstufigen Verfahren
aus:
1. Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages.
2. Überprüfung des Bewerbers anhand seiner Eignung. Maßgeblich für die
Bewertung der Eignung sind unter Ziffer III.1) genannten
Eignungsnachweise.
3. Bei mehr als 3 geeigneten Bewerbern wird der Auftraggeber die
Teilnahmeanträge der Bewerber bewerten.
Dabei gilt:
a) Für die eingereichte Eigenerklärung zu den Onlinemeeting-Tools
erhält der Bewerber 10 Punkte.
b) Für die eingereichte Eigenerklärung zur Arbeitskräftekapazität
erhält der Bewerber 10 Punkte.
c) Für die mit dem Formblatt 1 nach Ziffer III.1.3) lit. c)
eingereichten Referenzen des mit der Ausführung des Auftrages betrauten
Kernberaterteams (bestehend aus 4 Personen) kann der Bewerber jeweils
maximal 35 Punkte erhalten. Die Mitglieder des Kernberaterteams müssen
für den abzuschließenden Rahmenvertrag verbindlich zur Verfügung
stehen.
Die eingereichten Referenzen der mit der Ausführung des Auftrages
betrauten Kernberaterteams bewertet der Auftraggeber anhand eines
relativen Vergleichs zueinander. Die angegebenen Referenzen werden umso
besser bewertet, je mehr sie mit dem hier vorgeschriebenen Auftrag
vergleichbar sind, z. B., weil der Gegenstand der Beratungsleistung die
Einführung und Aufsetzung eines TCMS in einer Einrichtung der
öffentlichen Hand und bestenfalls bei einer Behörde mit einer
vergleichbaren Größe des Auftraggebers betraf. Die Referenzen sollten
nicht älter als 5 Jahre sein.
e) Für die mit dem Formblatt 2 nach Ziffer III.1.3) lit. d)
eingereichten Nachweise zu Qualifikationen und Berufserfahrungen der
mit der Ausführung des Auftrages betrauten Mitglieder des
Kernberaterteams kann der Bewerber jeweils maximal 35 Punkte erhalten.
Die eingereichten Nachweise zu Qualifikationen und Berufserfahrungen
der mit der Ausführung des Auftrages betrauten Mitglieder des
Kernberaterteams bewertet der Auftraggeber anhand eines relativen
Vergleichs zueinander. Entsprechende Qualifikationen und
Berufserfahrungen werden umso besser bewertet, je hochwertiger sie
anzusehen sind und gleichzeitig je besser sie fachlich zu dem
ausgeschriebenen Auftrag passen.
f) Für die mit dem Formblatt 2 nach Ziffer III.1.3) lit. d)
eingereichten Nachweise zu Kontinuität der mit der Ausführung des
Auftrages betrauten Kernberaterteams kann der Bewerber jeweils maximal
10 Punkte erhalten. Dem Auftraggeber ist die kontinuierliche Arbeit
eines Teams von besonderer Bedeutung. Ständige Wechsel innerhalb eines
Teams durch Unternehmenswechsel einzelner Berater können nicht nur
aufgebautes Vertrauen zerstören, sondern bedeuten einen erheblichen
Mehraufwand, da das bereits erarbeitete Wissen um die besonderen
Strukturen des Auftraggebers erneut aufgebaut werden müssen. Die
Kontinuität eines Kernberaterteams wird daher umso besser bewertet, je
länger die einzelnen Mitglieder bereits dem Unternehmen angehören.
Bewertet wird die durchschnittliche Dauer der Unternehmenszugehörigkeit
aller Kernberaterteammitglieder. Die Kontinuität des Kernberaterteams
bewertet der Auftraggeber im relativen Vergleich zueinander. Das
Kernberaterteam mit der längsten Kontinuität erhält 10 Punkte.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Weitere zur juristischen Person des öffentlichen Rechts Land
Baden-Württemberg gehörende Organisationseinheiten können ggfs. unter
Einbeziehung der ZUU Unterstützungsleistungen über den Rahmenvertrag
abrufen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Bewerber müssen folgende Unterlagen in deutscher Sprache vorlegen:
Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass
keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw.
erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB
durchgeführt worden sind,
Formlose, unterschriebene Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 S. 1 MiLoG,
aus der hervorgeht, dass der Bewerber nicht mit einer Geldbuße von
wenigstens 2 500 EUR wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG belegt
worden ist.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Bewerber sollen zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit möglichst folgende Unterlagen in deutscher Sprache
vorlegen:
a) Eine formlose Eigenerklärung, dass Besprechungen ggf. virtuell
organisiert und durchgeführt werden können und hierfür eines der
folgenden Tools zur Verfügung steht:
Polycom,
Cisco Webex,
LogMeIn GoToMeeting,
AdobeConnect,
Microsoft Teams.
b) Eine formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass es dem
Bewerber möglich ist, bis zu 5 Behörden in der Größe einer obersten
Landesbehörde gleichzeitig zu betreuen. Der Auftraggeber geht dabei
davon aus, dass die Unterstützungsleistung nicht nur durch das
Kernberaterteam, sondern je nach Bedarf auch durch weitere Personen
erfolgt.
c) Ein ausgefülltes Formblatt 1. In dem Formblatt sind soweit möglich
bis zu 5 Referenzen der mit der Ausführung des Auftrages betrauten und
verbindlich verfügbaren Mitglieder des Kernberaterteams in Bezug auf
die ausgeschriebenen Leistungen möglichst aus den letzten 5 Jahren
aufzuführen. Die Referenzen müssen nicht zwingend vom gesamten
Kernberaterteam erbracht worden sein.
d) Ein ausgefülltes Formblatt 2. In dem Formblatt sind die
Qualifikationen und Angaben zur Berufserfahrung sowie Angaben zur Dauer
der Unternehmenszugehörigkeit der einzelnen Mitglieder des
Kernberaterteams auszuweisen. Die Qualifikationen und Angaben zur
Berufserfahrung können beispielsweise folgende Aspekte umfassen:
Kurzbiographie der mit der Ausführung des Auftrages betrauten
Beraterinnen und Berater,
Berufserfahrungen,
eventuelle Qualifikationen, z. B. Steuerberatertitel,
Fachanwaltschaften,
Veröffentlichungen und Dozententätigkeit,
eventuelle Rankings.
In diesem Zusammenhang ist nochmals darauf hinzuweisen, dass die
Mitglieder des Kernberaterteams für den abzuschließenden Rahmenvertrag
verbindlich zur Verfügung stehen müssen. Ein Austausch der Mitglieder
im Laufe des Vergabeverfahrens kann zum Ausschluss führen. Ein
Austausch der Mitglieder nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens
ist nur unter den im Rahmenvertrag genannten Voraussetzungen zulässig.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese
bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben bei Angebotsabgabe die
erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 oder §
4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg
(LTMG BW) abzugeben. Bieter müssen sich gemäß § 6 Abs. 2 LTMG BW
außerdem verpflichten, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 3
und 4 LTMG BW durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem
öffentlichen Auftraggeber Tariftreue-und Mindestentgelterklärungen der
Nachunternehmen vorzulegen. Auf § 5 Abs. 4 LTMG BW wird hingewiesen.
Die Bieter müssen mit ihrem Angebot die Schutzerklärung Scientology
unterschrieben einreichen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 29/04/2021
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 14/05/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Der Auftraggeber weist für die Kommunikation auf die unter I.3)
genannte Stelle hin.
2) Mit dem Teilnahmeantrag ist für die Verfahrensdauer ein
verantwortlicher, deutschsprachiger Ansprechpartner nebst Kontaktdaten
(Name, Anschrift, Tel., E-Mail) zu benennen.
3) Die Teilnahmeanträge sind über das unter I.3) genannte Vergabeportal
einzureichen.
4) Bei Bewerbergemeinschaften sollen möglichst alle Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft die unter III.1.1) und III.1.3) genannten
Nachweise einreichen. Der Teilnahmeantrag ist von allen Mitgliedern der
Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich abzugeben. Die Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften. Soweit sich in
der Bewerber-/Bietergemeinschaft auf eine Vollmacht berufen wird, ist
diese mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Auf die Möglichkeit der
Eignungsleihe nach § 47 VgV wird hingewiesen.
5) Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt das eigentliche
Verhandlungsverfahren mit der Aufforderung der Bieter, auf Grundlage
der Vergabeunterlagen ein erstes Angebot abzugeben. Die Bieter müssen
bei der Erstellung ihrer ersten Angebote insbesondere die in diesen
Vergabeunterlagen dargestellten Vorgaben an die Angebote
berücksichtigen. Die Bieter müssen ihre ersten Angebote auf der
Grundlage der Vergabeunterlagen mit dem Stand zum Ablauf der
Angebotsfrist vorbehaltlos abgeben. Der Auftraggeber behält sich vor,
erste Angebote, die die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung
bzw. die formalen Anforderungen nicht erfüllen oder die eine nicht
ausdrücklich zugelassene Änderung oder Ergänzung der Unterlagen
enthalten, auszuschließen (§ 57 VgV).
Das erste Angebot ist bereits verbindlich. Der Auftraggeber behält sich
nach § 17 Abs. 11 VgV vor, den Zuschlag ohne Verhandlungen auf das
erste Angebot zu erteilen.
Sollte der Auftraggeber den Zuschlag nicht auf ein erstes Angebot
erteilen, wird die Vergabevergabe fortgeführt: Der Auftraggeber wird
mit den Bietern über deren erste Angebote verhandeln. Auf Grundlage der
Ergebnisse der Verhandlungsgespräche wird der Auftraggeber die
Vergabeunterlagen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze
überarbeiten und präzisieren. Anschließend müssen die Bieter ihre
letztverbindlichen Angebote abgeben. Der Auftraggeber wird den Zuschlag
voraussichtlich im zweiten oder dritten Quartal 2021 erteilen.
6) Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche
Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene
Unternehmen, sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen
im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten
vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers
sind für die Drittunternehmen die in der Bekanntmachung geforderten
Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann
dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie
auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
7) Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen,
dass er auf der unter I.3) genannten Website den derzeit vorhandenen
Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber
wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung eine
Verhandlungsvergabe mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt,
erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel der
Verhandlungsvergabe ist es, die konkreten Anforderungen an die Leistung
mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu
konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb noch nicht alle
Unterlagen fest.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYPYDCK
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg,
Regierungspräsidium
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg,
Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß
§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen
nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen.
Vergabeverstöße, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB
spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach IV.2.2) bei dem
Auftraggeber zu rügen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg,
Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/04/2021
References
6. mailto:Vergabe@fm.bwl.de?subject=TED
7. https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
8. https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYPYDCK/documents
9. https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYPYDCK
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