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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Ulmen
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 92695-2021 (ID: 2021022309212494175)
Veröffentlicht: 23.02.2021
*
DE-Ulmen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2021/S 37/2021 92695
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Ortsgemeinde Büchel vertreten durch die
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Ulmen
NUTS-Code: DEB1C Cochem-Zell
Postleitzahl: 56766
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwältin Katharina Strauß
E-Mail: [6]katharina.strauss@kunzrechtsanwaelte.de
Telefon: +49 261 / 301335-0
Fax: +49 261 / 301335-9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.buechel.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]https://www.buechel.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://www.subreport.de/E53652927
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://www.subreport.de/E53652927
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen der Leistungsbilder
Objektplanung (Los 1) gemäß §§ 33 ff. HOAI 2021, zusammen mit der
Tragwerksplanung (Los 2) im Sinne der §§ 49 ff. HOAI 2021, sowie der
Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI aufgeteilt in
Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
Wärmeversorgungsanlagen (Los 3), Lufttechnische Anlagen (Los 4) sowie
Starkstromanlagen und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
(Los 5) für den Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und
Jugendtreff, Schulstraße 2, 56823 Büchel.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 500 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Objektplanung Gebäude
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB1C Cochem-Zell
Hauptort der Ausführung:
Büchel
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen der Leistungsbilder
Objektplanung (Los 1) gemäß §§ 33 ff. HOAI (2021) für den Neubau der
Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff, Schulstraße 2, 56823
Büchel.
Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p
Abs. 2 BGB) werden im Sinne einer werkvertraglichen
Beschaffenheitsvereinbarung folgende Mindestanforderungen definiert:
Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung/Potenzialstudie
und den Erläuterungsbericht verwiesen, Anlagenkonvolut
Planungsunterlagen.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der
Vertragsentwürfe die Erbringung von Planungsleistungen des
Leistungsbildes Objektplanung (Los 1).
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
Im Bereich der Objektplanung wurden die Leistungsphasen 1 bis 3 bereits
ehrenamtlich durch Mitglieder der Gemeinde und des Bauausschusses
ausgeführt. Die bisherigen ehrenamtlichen Planer sind nach Maßgabe des
Vertragsentwurfs von der Haftung freizustellen, ihre bisher erbrachten
Planungsleistungen sind und bleiben weiterhin geistiges Eigentum des
Architekten, der Architekten Schmitz Architekten Frankfurt GmbH. Für
die Auftragsausführung werden die Ergebnisse zur Verfügung gestellt und
dürfen durch den Auftragnehmer uneingeschränkt genutzt werden, auch
wenn sie weiterhin im geistigen Eigentum der Architekten Schmitz
Architekten Frankfurt GmbH verbleiben.
Demnach wird im Leistungsbild Objektplanung zunächst nur Leistungsphase
4 beauftragt. Die Vergabe der weiteren Leistungsphasen 5 bis 9 erfolgt
nur dann, wenn die Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz gewährt
werden. Die Gewährung der Fördermittel durch das Land RLP gilt als
Auftragsvergabe.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG
München, Beschluss v. 13.3.2017 Verg 15/16) die einzelnen
erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen
Zusammenhangs als gleichartige Leistungen i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV
und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen
Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein
EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen
werden in Teillosen (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4 und Los 5) vergeben.
Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin Anforderungen in zeitlicher
Hinsicht gemäß dem im Anlagenkonvolut Planungsunterlagen beigefügten
Zeitplan.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 250 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber behält sich vor, den Teilnahmerkreis auf 3 bis 5
Bewerber einzugrenzen. Entscheidend ist die höchste Anzahl der unter
Ziff. III.1.3) der Bekanntmachung geforderten und in Anlage 7 des
Anlagenverzeichnisses zum Teilnahmewettbewerb angeführten
vergleichbaren Referenzprojekte. Liegen mehrere Bewerber auf dem 3.
bzw. 5. Platz, entscheidet das Los.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des
Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der
Leistungsphasen 4 bis 9, die dem Leistungsbild Objektplanung (§ 35 HOAI
in Verbindung mit Anlage 15 zu § 35 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Die
Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphase 4
beauftragt;
b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der
Leistungsphasen 5 bis 9 ganz oder teilweise in einer oder mehreren
weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
Auftragnehmerin Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen
hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu
erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt
werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12
Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten
Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein
auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der
Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen
Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers
auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich
festbeauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der
Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten
Gesamterfolgs auch bei Beauftragung weiterer
Leistungsstufen/Leistungsphasen sämtliche beauftragten
Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 35 HOAI in
Verbindung mit Anlage 15 zu § 35 Abs. 1 HOAI zu erbringen. Die
beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der
Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender
Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet,
die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/ Leistungsphasen
so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und
durchgeführt werden kann bzw. wird.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Tragwerksplanung
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB1C Cochem-Zell
Hauptort der Ausführung:
Büchel
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes der
Tragwerksplanung (Los 2) im Sinne der §§ 49 ff. HOAI 2021 für den
Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff, Schulstraße
2, 56823 Büchel.
Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p
Abs. 2 BGB) werden im Sinne einer werkvertraglichen
Beschaffenheitsvereinbarung folgende Mindestanforderungen definiert:
Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung/Potenzialstudie
und den Erläuterungsbericht verwiesen, Anlagenkonvolut
Planungsunterlagen.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des
Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen des
Leistungsbildes Tragwerksplanung (Los 2).
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4
beauftragt. Die Beauftragung der übrigen Leistungsphasen ist abhängig
von der Bewilligung der Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz.
Die Gewährung der Fördermittel durch das Land RLP gilt als
Auftragsvergabe für die übrigen Leistungsphasen (5 und 6 im Rahmen der
Tragwerksplanung). Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf
Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf
beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG
München, Beschluss v. 13.03.2017 Verg 15/16) die einzelnen
erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen
Zusammenhangs als gleichartige Leistungen i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV
und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen
Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein
EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen
werden in Teillosen (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4 und Los 5) vergeben.
Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin Anforderungen in zeitlicher
Hinsicht gemäß dem im Anlagenkonvolut Planungsunterlagen beigefügten
Zeitplan.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 98 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber behält sich vor, den Teilnahmerkreis auf 3 bis 5
Bewerber einzugrenzen. Entscheidend ist die höchste Anzahl der unter
Ziff. III.1.3) der Bekanntmachung geforderten und in Anlage 7 des
Anlagenverzeichnisses zum Teilnahmewettbewerb angeführten
vergleichbaren Referenzprojekte. Liegen mehrere Bewerber auf dem 3.
bzw. 5. Platz, entscheidet das Los.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des
Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der
Leistungsphasen 1 bis 6, die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 49
HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 5 HOAI) zuzuordnen sind.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4
beauftragt;
b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der
Leistungsphasen 5 und 6 ganz oder teilweise in einer oder mehreren
weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
Auftragnehmerin Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen
hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu
erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt
werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12
Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten
Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein
auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der
Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen
Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers
auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich
festbeauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der
Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten
Gesamterfolgs auch bei Beauftragung weiterer
Leistungsstufen/Leistungsphasen sämtliche beauftragten
Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 51 HOAI in
Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 5 HOAI zu erbringen. Die
beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der
Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender
Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet,
die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/ Leistungsphasen
so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und
durchgeführt werden kann bzw. wird.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Technische Ausrüstung - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
Wärmeversorgungsanlagen
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB1C Cochem-Zell
Hauptort der Ausführung:
Büchel
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes der
Technischen Ausrüstung betreffend die Anlagengruppen Abwasser-, Wasser-
und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen (Los 3) gemäß §§ 53 ff. HOAI
für den Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff,
Schulstraße 2, 56823 Büchel.
Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p
Abs. 2 BGB) werden im Sinne einer werkvertraglichen
Beschaffenheitsvereinbarung folgende Mindestanforderungen definiert:
Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung/Potenzialstudie
und den Erläuterungsbericht verwiesen, Anlagenkonvolut
Planungsunterlagen.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der
Vertragsentwürfe die Erbringung von Planungsleistungen des
Leistungsbildes Technischen Ausrüstung bezogen auf die Anlagengruppen
Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen (Los 3).
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
Verbleiben.
Es werden zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4
beauftragt. Die Beauftragung der übrigen Leistungsphasen ist abhängig
von der Bewilligung der Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz.
Die Gewährung der Fördermittel durch das Land RLP gilt als
Auftragsvergabe für die übrigen Leistungsphasen 5 bis 9. Ein
Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren
Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang
hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG
München, Beschluss v. 13.03.2017 Verg 15/16) die einzelnen
erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen
Zusammenhangs als gleichartige Leistungen i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV
und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen
Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein
EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen
werden in Teillosen (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4 und Los 5) vergeben.
Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin Anforderungen in zeitlicher
Hinsicht gemäß dem im Anlagenkonvolut Planungsunterlagen beigefügten
Zeitplan.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 73 500.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber behält sich vor, den Teilnahmerkreis auf 3 bis 5
Bewerber einzugrenzen. Entscheidend ist die höchste Anzahl der unter
Ziff. III.1.3) der Bekanntmachung geforderten und in Anlage 7 des
Anlagenverzeichnisses zum Teilnahmewettbewerb angeführten
vergleichbaren Referenzprojekte. Liegen mehrere Bewerber auf dem 3.
bzw. 5. Platz, entscheidet das Los.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des
Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der
Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung,
Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
Wärmeversorgungsanlagen (§ 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 55
Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in
Leistungsstufen.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4
beauftragt;
b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der
Leistungsphasen 5 bis 9 ganz oder teilweise in einer oder mehreren
weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
Auftragnehmerin Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen
hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu
erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt
werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12
Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten
Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein
auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der
Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen
Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers
auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich
festbeauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der
Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten
Gesamterfolgs auch bei Beauftragung weiterer
Leistungsstufen/Leistungsphasen sämtliche beauftragten
Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 55 HOAI in
Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI zu erbringen. Die
beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der
Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender
Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet,
die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/ Leistungsphasen
so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und
durchgeführt werden kann bzw. wird.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Technische Ausrüstung - Lufttechnische Anlagen
Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB1C Cochem-Zell
Hauptort der Ausführung:
Büchel
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes der
Technischen Ausrüstung betreffend die Anlagengruppe Lufttechnische
Anlagen (Los 4) gemäß §§ 53 ff. HOAI für den Neubau der
Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff, Schulstraße 2, 56823
Büchel.
Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p
Abs. 2 BGB) werden im Sinne einer werkvertraglichen
Beschaffenheitsvereinbarung folgende Mindestanforderungen definiert:
Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung/Potenzialstudie
und den Erläuterungsbericht verwiesen, Anlagenkonvolut
Planungsunterlagen.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der
Vertragsentwürfe die Erbringung von Planungsleistungen des
Leistungsbildes Technischen Ausrüstung bezogen auf die Anlagengruppe
Lufttechnische Anlagen (Los 4).
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
Verbleiben.
Es werden zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4
beauftragt. Die Beauftragung der übrigen Leistungsphasen ist abhängig
von der Bewilligung der Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz.
Die Gewährung der Fördermittel durch das Land RLP gilt als
Auftragsvergabe für die übrigen Leistungsphasen 5 bis 9. Ein
Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren
Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang
hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG
München, Beschluss v. 13.03.2017 Verg 15/16) die einzelnen
erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen
Zusammenhangs als gleichartige Leistungen i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV
und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen
Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein
EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen
werden in Teillosen (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4 und Los 5) vergeben.
Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin Anforderungen in zeitlicher
Hinsicht gemäß dem im Anlagenkonvolut Planungsunterlagen beigefügten
Zeitplan.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 46 500.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber behält sich vor, den Teilnahmerkreis auf 3 bis 5
Bewerber einzugrenzen. Entscheidend ist die höchste Anzahl der unter
Ziff. III.1.3) der Bekanntmachung geforderten und in Anlage 7 des
Anlagenverzeichnisses zum Teilnahmewettbewerb angeführten
vergleichbaren Referenzprojekte. Liegen mehrere Bewerber auf dem 3.
bzw. 5. Platz, entscheidet das Los.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des
Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der
Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung,
Anlagengruppe Lufttechnische Anlagen (§ 55 HOAI in Verbindung mit
Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung
erfolgt in Leistungsstufen.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4
beauftragt;
b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der
Leistungsphasen 5 bis 9 ganz oder teilweise in einer oder mehreren
weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
Auftragnehmerin Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen
hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu
erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt
werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12
Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten
Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein
auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der
Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen
Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers
auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich
festbeauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der
Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten
Gesamterfolgs auch bei Beauftragung weiterer
Leistungsstufen/Leistungsphasen sämtliche beauftragten
Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 55 HOAI in
Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI zu erbringen. Die
beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der
Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender
Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet,
die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/ Leistungsphasen
so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und
durchgeführt werden kann bzw. wird.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Technische Ausrüstung - Starkstromanlagen und Fernmelde- und
informationstechnische Anlagen
Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB1C Cochem-Zell
Hauptort der Ausführung:
Büchel
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes der
Technischen Ausrüstung betreffend die Anlagengruppen Starkstromanlagen
und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (Los 5) gemäß §§ 53
ff. HOAI für den Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und
Jugendtreff, Schulstraße 2, 56823 Büchel.
Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p
Abs. 2 BGB) werden im Sinne einer werkvertraglichen
Beschaffenheitsvereinbarung folgende Mindestanforderungen definiert:
Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung/Potenzialstudie
und den Erläuterungsbericht verwiesen, Anlagenkonvolut
Planungsunterlagen.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der
Vertragsentwürfe die Erbringung von Planungsleistungen des
Leistungsbildes Technischen Ausrüstung bezogen auf die Anlagengruppen
Starkstromanlagen und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
(Los 5).
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
Verbleiben.
Es werden zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4
beauftragt. Die Beauftragung der übrigen Leistungsphasen ist abhängig
von der Bewilligung der Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz.
Die Gewährung der Fördermittel durch das Land RLP gilt als
Auftragsvergabe für die übrigen Leistungsphasen 5 bis 9. Ein
Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren
Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang
hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG
München, Beschluss v. 13.03.2017 Verg 15/16) die einzelnen
erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen
Zusammenhangs als gleichartige Leistungen i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV
und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen
Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein
EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen
werden in Teillosen (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4 und Los 5) vergeben.
Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin Anforderungen in zeitlicher
Hinsicht gemäß dem im Anlagenkonvolut Planungsunterlagen beigefügten
Zeitplan.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 56 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber behält sich vor, den Teilnahmerkreis auf 3 bis 5
Bewerber einzugrenzen. Entscheidend ist die höchste Anzahl der unter
Ziff. III.1.3) der Bekanntmachung geforderten und in Anlage 7 des
Anlagenverzeichnisses zum Teilnahmewettbewerb angeführten
vergleichbaren Referenzprojekte. Liegen mehrere Bewerber auf dem 3.
bzw. 5. Platz, entscheidet das Los.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des
Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der
Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung,
Anlagengruppen Starkstromanlagen und Fernmelde- und
informationstechnische Anlagen (§ 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15
zu § 55 Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind. Optional werden
Eigenstromversorgungsanlagen, PV-Anlagen (Kostengruppe 442) beauftragt.
Diese könnte ggf. in eine andere Honorarzone einzuordnen sein.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4
beauftragt;
b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der
Leistungsphasen 5 bis 9 ganz oder teilweise in einer oder mehreren
weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
Auftragnehmerin Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen
hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu
erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt
werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12
Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten
Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein
auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der
Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen
Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers
auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich
festbeauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der
Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten
Gesamterfolgs auch bei Beauftragung weiterer
Leistungsstufen/Leistungsphasen sämtliche beauftragten
Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 55 HOAI in
Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI zu erbringen. Die
beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der
Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender
Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet,
die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/ Leistungsphasen
so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und
durchgeführt werden kann bzw. wird.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, nicht älter als 3
Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist nach Ziffer IV.2.2). Bei
ausländischen Bewerbern ist ein vergleichbarer Nachweis einer
zuständigen Stelle vorzulegen;
2. Eigenerklärung zur Eignung, u.a. Angaben zum Unternehmen und
Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Anlage 1);
3. Erklärung Antikorruption (Anlage 8);
4. Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 2), falls erforderlich;
5. Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Anlage 3), falls
erforderlich.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die vorgenannten
Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft
abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmern, auf die sich der Bewerber
zum Nachweis seiner wirtschaftlichen oder technischen
Leistungsfähigkeit beruft (Eignungsleihe), haben auch die
Nachunternehmer alle vorgenannten Erklärungen/Nachweise abzugeben.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im
Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft
insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein
Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und
Nachweise erbringt.
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung; nicht älter als 12
Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist gemäß Ziffer IV.2.2). Alternativ kann
eine Erklärung des Versicherungsgebers abgegeben werden, dass eine den
Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im
Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. In diesem Falle ist
spätestens vor Zuschlagserteilung ein entsprechender Nachweis
unaufgefordert an die unter Ziffer I.1) angegebene Kontaktstelle zu
übergeben.
2. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und Umsatz mit vergleichbaren
Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Anlage 4).
Vergleichbar sind Planungsleistungen des hier betroffenen
Leistungsbildes der Objektplanung Gebäude, Tragwerksplanung und
Technische Ausrüstung, jeweilis betreffend die ausgeschriebenen
Anlagengruppen.
Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines
Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den
Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der
Bewerber eine Verpflichtungserklärung des Dritten/ Nachunternehmers
(Anlage 3) vorlegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige
Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres
Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche von einem öffentlich
bestellten und vereidigten Übersetzer in beglaubigter Form zu
übersetzen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 1.: Mindestdeckungssumme von 3,0 Mio. EUR je Schadensfall für
Personenschäden sowie 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden, wobei der
Betrag je Versicherungsjahr 2-fach maximiert sein muss. Eine
projektbezogene Aufstockung der bestehenden
Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert. In
diesem Fall ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des
Versicherungsgebers abzugeben, dass eine den Mindeststandards
entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das
Projekt abgeschlossen wird. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist ein
entsprechender Nachweis unaufgefordert an die unter Ziffer I.1)
angegebene Kontaktstelle zu übergeben.
Zu 2: Mindestens ein durchschnittlicher Jahresumsatz mit vergleichbaren
Leistungen in Höhe von 300 000 EUR (Objektplanung), 150 000 EUR
(Tragwerksplanung), 120 000 EUR (TGA Abwasser-, Wasser- und
Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Los 3), 90 000 (TGA
Lufttechnische Anlagen, Los 4), 110 000 (TGA Starkstromanlagen,
Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Los 5) netto in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbar sind
Planungsleistungen des jeweils betroffenen Leistungsbildes. Bei Büros,
die erst innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre gegründet wurden, kann
dieser Wert unterschritten werden. Die Eignung beurteilt sich sodann
nach der Gesamtschau aller sonst zu bewertenden Kriterien.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im
Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft
insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein
Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und
Nachweise erbringt.
1. Aussagekräftige Darstellung von den Mindeststandards entsprechenden
Referenzen zu Planungsleistungen betreffend den Neubau oder die
Erweiterung von Bildungseinrichtungen und Kindertagesstätten gemäß
Anlage 7. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der technischen
Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines
Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den
Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der
Bewerber eine Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers
(Anlage 3) vorlegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige
Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres
Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche von einem öffentlich
bestellten und vereidigten Übersetzer in beglaubigter Form zu
übersetzen.
2. Erklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des
Unternehmens im Zeitraum von 2018 bis zum Ende der Teilnahmefrist gem.
Ziffer IV.2.2) gemäß Anlage 9.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu1) Es müssen mindestens 2 mit der ausgeschriebenen Leistung
vergleichbare Referenzen vorgelegt werden. Als vergleichbar gilt eine
Referenz, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllt:
Inhalt des Referenzprojektes ist der Neubau oder Erweiterung von
Bildungseinrichtungen oder von Kindertagesstätten. Da die
Baukonstruktion in der Holzbauweise errichtet wird, muss bei beiden
Referenzen Erfahrung mit der Holzbauweise nachgewiesen werden,
Die Leistungen umfassten jeweils die ausgeschriebenen Leistungsphasen
in den einzelnen Leistungsbildern und bei der TGA nach Anlagengruppen
(Los 1, Los 2, Los 3, Los 4, Los 5) nach HOAI (2021),
Das Projekt wurde nach dem 1.1.2015 abgeschlossen. Ein Projekt gilt
als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 bis zum Schlusstermin für
den Eingang der Teilnahmeanträge erbracht wurde,
Bei Büros, die erst innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre gegründet
wurden, kann die Eignung bezüglich der Fachkunde stattdessen durch
Nachweis einer entsprechender Qualifikationen bezüglich der Fachkunde
erbracht werden.
Zu 2) Los 1 (Objektplanung): Es muss über den Zeitraum von 2018 bis zum
Ende der Teilnahmefrist mindestens 2 Architekt dem Unternehmen
angehören, die jeweils mindestens 10 Jahre Berufserfahrung haben.
Los 2 (Tragwerksplanung): Es müssen über den Zeitraum von 2018 bis zum
Ende der Teilnahmefrist mindestens 2 Ingenieur und 2 Fachkräfte dem
Unternehmen angehören, die jeweils über 10 Jahre Berufserfahrung
verfügen.
Los 3, Los 4 und Los 5 (TGA): Es müssen über den Zeitraum von 2018 bis
zum Ende der Teilnahmefrist mindestens 1 Ingenieur oder Techniker und
eine Fachkraft dem Unternehmen angehören, der mindestens 5 Jahre
Berufserfahrung aufweisen kann.
Bei Büros, die erst innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre gegründet
wurden, kann von dieser Vorgabe abgewichen werden. Die Eignung
beurteilt sich dann nach der Gesamtschau aller sonst zu bewertenden
Kriterien.
Zugelassen ist, wer nach den Architekten- bzw. Ingenieurgesetzen der
Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Ingenieur
zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien
für die gegenseitige Anerkennung der Diplome bzw. Bachelor und Master
berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt bzw.
Ingenieur tätig zu werden.
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine entsprechende Befugnis der hier
benannten Beschäftigten nachzuweisen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Zugelassen ist, wer nach den Architekten- bzw. Ingenieurgesetzen der
Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Ingenieur
zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien
für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der
Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur bzw. Architekt tätig zu
werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn
ihnen für die Durchführung der Aufgabe ein entsprechender Architekt zur
Verfügung steht. Zudem muss der satzungsmäßige Zweck der juristischen
Person auf Planungsleitungen ausgerichtet sein und der verantwortliche
Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen
Person die an die natürliche Person gerichteten Anforderungen erfüllen.
Der Bewerber muss nach § 64 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
bauvorlageberechtigt sein oder einen bauvorlageberechtigten Architekten
bzw. Ingenieur als Nachunternehmer hinzuziehen.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die Bewerber haben die Erklärungen zur Mindestentlohnung nach § 19 Abs.
1 MiLoG (Anlage 5) und zur Tariftreue nach § 4 LTTG (Anlage 6)
abzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied beide
Erklärungen abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmern im Wege der
Eignungsleihe haben auch die Nachunternehmen diese beiden Erklärungen
abzugeben.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/03/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 06/04/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2021
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Formelles:
a) Sämtliche Formblätter können unter [11]www.subreport/ELViS
heruntergeladen werden.
b) Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die vom Auftraggeber
vorgegebenen Formblätter zu verwenden.
c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers
an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen
müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind
unzulässig.
d) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Schriftform gem. § 126b
BGB (nicht mit elektronischer Signatur)über das Portal Subreport
einzureichen.
e) Fragen sind ausschließlich über das Portal Subreport zu stellen.
Mündlich/telefonisch gestellte Fragenwerden nicht beantwortet;
mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch
erteilt werden, nicht verbindlich.
2. Bewerbergemeinschaften:
a) Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des
Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen.
Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft
sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen
Bewerbergemeinschaften.
b) Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziffer
III.1.1) und III. 2) aufgeführten Erklärungen und Nachweise
beizubringen.
c) Liegt bei einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ein
Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied
ersetzt werden.
d) Es ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu benennen. Die
Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbergemeinschaft ist
darzustellen.
3. Eignungsleihe, § 47 VgV:
a) Beabsichtigen Bewerber auf die erforderliche wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die
Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und
erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht
oder liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124
GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden.
b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen
werden sollen, sind die unter Ziff.III.1.1) und III.2) aufgeführten
Unterlagen und Nachweise einzureichen.
c) Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des
anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß Anlage 3 mit dem
Teilnahmeantrag vorzulegen.
4. Unteraufträge,§ 36 VgV:
a) Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der
Bewerber die Teile des Auftrages, die er an Dritte zu vergeben
beabsichtigt, und soweit bekannt die Namen der vorgesehenen
Unterauftragnehmer zu benennen.
b) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur
Eignung (Anlage 1), die Erklärung Antikorruption (Anlage 8) und die
Erklärungen zu Mindestlohn und Tariftreue (Anlagen 5 und 6) vorzulegen.
c) Vor Zuschlagserteilung hat der Bieter unaufgefordert die
Verpflichtungserklärung (Anlage 3) vorzulegen
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium
für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse:
[13]https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/verga
bekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160
Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag
auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2
GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium
für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [14]vergabekammer@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse:
[15]https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/verga
bekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/02/2021
References
6. mailto:katharina.strauss@kunzrechtsanwaelte.de?subject=TED
7. https://www.buechel.de/
8. https://www.buechel.de/
9. https://www.subreport.de/E53652927
10. https://www.subreport.de/E53652927
11. http://www.subreport/ELViS
12. mailto:vergabekammer@mwvlw.rlp.de?subject=TED
13. https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
14. mailto:vergabekammer@mwvlw.rlp.de?subject=TED
15. https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
OT: 23/02/2021 S37
Deutschland-Ulmen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions-
und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2021/S 037-092695
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Ortsgemeinde Büchel vertreten durch die
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Ulmen
NUTS-Code: DEB1C Cochem-Zell
Postleitzahl: 56766
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwältin Katharina Strauß
E-Mail: [6]katharina.strauss@kunzrechtsanwaelte.de
Telefon: +49 261 / 301335-0
Fax: +49 261 / 301335-9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.buechel.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]https://www.buechel.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://www.subreport.de/E53652927
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://www.subreport.de/E53652927
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen der Leistungsbilder
Objektplanung (Los 1) gemäß §§ 33 ff. HOAI 2021, zusammen mit der
Tragwerksplanung (Los 2) im Sinne der §§ 49 ff. HOAI 2021, sowie der
Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI aufgeteilt in
Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
Wärmeversorgungsanlagen (Los 3), Lufttechnische Anlagen (Los 4) sowie
Starkstromanlagen und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
(Los 5) für den Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und
Jugendtreff, Schulstraße 2, 56823 Büchel.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 500 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Objektplanung Gebäude
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB1C Cochem-Zell
Hauptort der Ausführung:
Büchel
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen der Leistungsbilder
Objektplanung (Los 1) gemäß §§ 33 ff. HOAI (2021) für den Neubau der
Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff, Schulstraße 2, 56823
Büchel.
Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p
Abs. 2 BGB) werden im Sinne einer werkvertraglichen
Beschaffenheitsvereinbarung folgende Mindestanforderungen definiert:
Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung/Potenzialstudie
und den Erläuterungsbericht verwiesen, Anlagenkonvolut
Planungsunterlagen.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der
Vertragsentwürfe die Erbringung von Planungsleistungen des
Leistungsbildes Objektplanung (Los 1).
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
Im Bereich der Objektplanung wurden die Leistungsphasen 1 bis 3 bereits
ehrenamtlich durch Mitglieder der Gemeinde und des Bauausschusses
ausgeführt. Die bisherigen ehrenamtlichen Planer sind nach Maßgabe des
Vertragsentwurfs von der Haftung freizustellen, ihre bisher erbrachten
Planungsleistungen sind und bleiben weiterhin geistiges Eigentum des
Architekten, der Architekten Schmitz Architekten Frankfurt GmbH. Für
die Auftragsausführung werden die Ergebnisse zur Verfügung gestellt und
dürfen durch den Auftragnehmer uneingeschränkt genutzt werden, auch
wenn sie weiterhin im geistigen Eigentum der Architekten Schmitz
Architekten Frankfurt GmbH verbleiben.
Demnach wird im Leistungsbild Objektplanung zunächst nur Leistungsphase
4 beauftragt. Die Vergabe der weiteren Leistungsphasen 5 bis 9 erfolgt
nur dann, wenn die Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz gewährt
werden. Die Gewährung der Fördermittel durch das Land RLP gilt als
Auftragsvergabe.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG
München, Beschluss v. 13.3.2017 Verg 15/16) die einzelnen
erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen
Zusammenhangs als gleichartige Leistungen i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV
und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen
Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein
EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen
werden in Teillosen (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4 und Los 5) vergeben.
Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin Anforderungen in zeitlicher
Hinsicht gemäß dem im Anlagenkonvolut Planungsunterlagen beigefügten
Zeitplan.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 250 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber behält sich vor, den Teilnahmerkreis auf 3 bis 5
Bewerber einzugrenzen. Entscheidend ist die höchste Anzahl der unter
Ziff. III.1.3) der Bekanntmachung geforderten und in Anlage 7 des
Anlagenverzeichnisses zum Teilnahmewettbewerb angeführten
vergleichbaren Referenzprojekte. Liegen mehrere Bewerber auf dem 3.
bzw. 5. Platz, entscheidet das Los.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des
Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der
Leistungsphasen 4 bis 9, die dem Leistungsbild Objektplanung (§ 35 HOAI
in Verbindung mit Anlage 15 zu § 35 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Die
Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphase 4
beauftragt;
b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der
Leistungsphasen 5 bis 9 ganz oder teilweise in einer oder mehreren
weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
Auftragnehmerin Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen
hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu
erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt
werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12
Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten
Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein
auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der
Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen
Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers
auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich
festbeauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der
Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten
Gesamterfolgs auch bei Beauftragung weiterer
Leistungsstufen/Leistungsphasen sämtliche beauftragten
Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 35 HOAI in
Verbindung mit Anlage 15 zu § 35 Abs. 1 HOAI zu erbringen. Die
beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der
Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender
Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet,
die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/ Leistungsphasen
so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und
durchgeführt werden kann bzw. wird.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Tragwerksplanung
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB1C Cochem-Zell
Hauptort der Ausführung:
Büchel
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes der
Tragwerksplanung (Los 2) im Sinne der §§ 49 ff. HOAI 2021 für den
Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff, Schulstraße
2, 56823 Büchel.
Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p
Abs. 2 BGB) werden im Sinne einer werkvertraglichen
Beschaffenheitsvereinbarung folgende Mindestanforderungen definiert:
Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung/Potenzialstudie
und den Erläuterungsbericht verwiesen, Anlagenkonvolut
Planungsunterlagen.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des
Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen des
Leistungsbildes Tragwerksplanung (Los 2).
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4
beauftragt. Die Beauftragung der übrigen Leistungsphasen ist abhängig
von der Bewilligung der Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz.
Die Gewährung der Fördermittel durch das Land RLP gilt als
Auftragsvergabe für die übrigen Leistungsphasen (5 und 6 im Rahmen der
Tragwerksplanung). Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf
Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf
beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG
München, Beschluss v. 13.03.2017 Verg 15/16) die einzelnen
erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen
Zusammenhangs als gleichartige Leistungen i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV
und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen
Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein
EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen
werden in Teillosen (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4 und Los 5) vergeben.
Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin Anforderungen in zeitlicher
Hinsicht gemäß dem im Anlagenkonvolut Planungsunterlagen beigefügten
Zeitplan.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 98 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber behält sich vor, den Teilnahmerkreis auf 3 bis 5
Bewerber einzugrenzen. Entscheidend ist die höchste Anzahl der unter
Ziff. III.1.3) der Bekanntmachung geforderten und in Anlage 7 des
Anlagenverzeichnisses zum Teilnahmewettbewerb angeführten
vergleichbaren Referenzprojekte. Liegen mehrere Bewerber auf dem 3.
bzw. 5. Platz, entscheidet das Los.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des
Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der
Leistungsphasen 1 bis 6, die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 49
HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 5 HOAI) zuzuordnen sind.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4
beauftragt;
b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der
Leistungsphasen 5 und 6 ganz oder teilweise in einer oder mehreren
weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
Auftragnehmerin Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen
hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu
erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt
werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12
Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten
Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein
auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der
Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen
Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers
auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich
festbeauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der
Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten
Gesamterfolgs auch bei Beauftragung weiterer
Leistungsstufen/Leistungsphasen sämtliche beauftragten
Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 51 HOAI in
Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 5 HOAI zu erbringen. Die
beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der
Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender
Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet,
die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/ Leistungsphasen
so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und
durchgeführt werden kann bzw. wird.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Technische Ausrüstung - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
Wärmeversorgungsanlagen
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB1C Cochem-Zell
Hauptort der Ausführung:
Büchel
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes der
Technischen Ausrüstung betreffend die Anlagengruppen Abwasser-, Wasser-
und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen (Los 3) gemäß §§ 53 ff. HOAI
für den Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff,
Schulstraße 2, 56823 Büchel.
Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p
Abs. 2 BGB) werden im Sinne einer werkvertraglichen
Beschaffenheitsvereinbarung folgende Mindestanforderungen definiert:
Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung/Potenzialstudie
und den Erläuterungsbericht verwiesen, Anlagenkonvolut
Planungsunterlagen.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der
Vertragsentwürfe die Erbringung von Planungsleistungen des
Leistungsbildes Technischen Ausrüstung bezogen auf die Anlagengruppen
Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen (Los 3).
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
Verbleiben.
Es werden zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4
beauftragt. Die Beauftragung der übrigen Leistungsphasen ist abhängig
von der Bewilligung der Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz.
Die Gewährung der Fördermittel durch das Land RLP gilt als
Auftragsvergabe für die übrigen Leistungsphasen 5 bis 9. Ein
Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren
Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang
hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG
München, Beschluss v. 13.03.2017 Verg 15/16) die einzelnen
erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen
Zusammenhangs als gleichartige Leistungen i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV
und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen
Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein
EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen
werden in Teillosen (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4 und Los 5) vergeben.
Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin Anforderungen in zeitlicher
Hinsicht gemäß dem im Anlagenkonvolut Planungsunterlagen beigefügten
Zeitplan.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 73 500.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber behält sich vor, den Teilnahmerkreis auf 3 bis 5
Bewerber einzugrenzen. Entscheidend ist die höchste Anzahl der unter
Ziff. III.1.3) der Bekanntmachung geforderten und in Anlage 7 des
Anlagenverzeichnisses zum Teilnahmewettbewerb angeführten
vergleichbaren Referenzprojekte. Liegen mehrere Bewerber auf dem 3.
bzw. 5. Platz, entscheidet das Los.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des
Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der
Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung,
Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
Wärmeversorgungsanlagen (§ 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 55
Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in
Leistungsstufen.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4
beauftragt;
b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der
Leistungsphasen 5 bis 9 ganz oder teilweise in einer oder mehreren
weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
Auftragnehmerin Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen
hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu
erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt
werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12
Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten
Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein
auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der
Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen
Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers
auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich
festbeauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der
Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten
Gesamterfolgs auch bei Beauftragung weiterer
Leistungsstufen/Leistungsphasen sämtliche beauftragten
Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 55 HOAI in
Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI zu erbringen. Die
beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der
Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender
Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet,
die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/ Leistungsphasen
so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und
durchgeführt werden kann bzw. wird.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Technische Ausrüstung - Lufttechnische Anlagen
Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB1C Cochem-Zell
Hauptort der Ausführung:
Büchel
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes der
Technischen Ausrüstung betreffend die Anlagengruppe Lufttechnische
Anlagen (Los 4) gemäß §§ 53 ff. HOAI für den Neubau der
Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff, Schulstraße 2, 56823
Büchel.
Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p
Abs. 2 BGB) werden im Sinne einer werkvertraglichen
Beschaffenheitsvereinbarung folgende Mindestanforderungen definiert:
Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung/Potenzialstudie
und den Erläuterungsbericht verwiesen, Anlagenkonvolut
Planungsunterlagen.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der
Vertragsentwürfe die Erbringung von Planungsleistungen des
Leistungsbildes Technischen Ausrüstung bezogen auf die Anlagengruppe
Lufttechnische Anlagen (Los 4).
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
Verbleiben.
Es werden zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4
beauftragt. Die Beauftragung der übrigen Leistungsphasen ist abhängig
von der Bewilligung der Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz.
Die Gewährung der Fördermittel durch das Land RLP gilt als
Auftragsvergabe für die übrigen Leistungsphasen 5 bis 9. Ein
Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren
Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang
hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG
München, Beschluss v. 13.03.2017 Verg 15/16) die einzelnen
erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen
Zusammenhangs als gleichartige Leistungen i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV
und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen
Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein
EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen
werden in Teillosen (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4 und Los 5) vergeben.
Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin Anforderungen in zeitlicher
Hinsicht gemäß dem im Anlagenkonvolut Planungsunterlagen beigefügten
Zeitplan.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 46 500.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber behält sich vor, den Teilnahmerkreis auf 3 bis 5
Bewerber einzugrenzen. Entscheidend ist die höchste Anzahl der unter
Ziff. III.1.3) der Bekanntmachung geforderten und in Anlage 7 des
Anlagenverzeichnisses zum Teilnahmewettbewerb angeführten
vergleichbaren Referenzprojekte. Liegen mehrere Bewerber auf dem 3.
bzw. 5. Platz, entscheidet das Los.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des
Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der
Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung,
Anlagengruppe Lufttechnische Anlagen (§ 55 HOAI in Verbindung mit
Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung
erfolgt in Leistungsstufen.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4
beauftragt;
b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der
Leistungsphasen 5 bis 9 ganz oder teilweise in einer oder mehreren
weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
Auftragnehmerin Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen
hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu
erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt
werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12
Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten
Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein
auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der
Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen
Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers
auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich
festbeauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der
Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten
Gesamterfolgs auch bei Beauftragung weiterer
Leistungsstufen/Leistungsphasen sämtliche beauftragten
Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 55 HOAI in
Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI zu erbringen. Die
beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der
Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender
Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet,
die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/ Leistungsphasen
so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und
durchgeführt werden kann bzw. wird.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Technische Ausrüstung - Starkstromanlagen und Fernmelde- und
informationstechnische Anlagen
Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB1C Cochem-Zell
Hauptort der Ausführung:
Büchel
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes der
Technischen Ausrüstung betreffend die Anlagengruppen Starkstromanlagen
und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (Los 5) gemäß §§ 53
ff. HOAI für den Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und
Jugendtreff, Schulstraße 2, 56823 Büchel.
Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p
Abs. 2 BGB) werden im Sinne einer werkvertraglichen
Beschaffenheitsvereinbarung folgende Mindestanforderungen definiert:
Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung/Potenzialstudie
und den Erläuterungsbericht verwiesen, Anlagenkonvolut
Planungsunterlagen.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der
Vertragsentwürfe die Erbringung von Planungsleistungen des
Leistungsbildes Technischen Ausrüstung bezogen auf die Anlagengruppen
Starkstromanlagen und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
(Los 5).
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
Verbleiben.
Es werden zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4
beauftragt. Die Beauftragung der übrigen Leistungsphasen ist abhängig
von der Bewilligung der Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz.
Die Gewährung der Fördermittel durch das Land RLP gilt als
Auftragsvergabe für die übrigen Leistungsphasen 5 bis 9. Ein
Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren
Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang
hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG
München, Beschluss v. 13.03.2017 Verg 15/16) die einzelnen
erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen
Zusammenhangs als gleichartige Leistungen i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV
und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen
Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein
EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen
werden in Teillosen (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4 und Los 5) vergeben.
Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin Anforderungen in zeitlicher
Hinsicht gemäß dem im Anlagenkonvolut Planungsunterlagen beigefügten
Zeitplan.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 56 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber behält sich vor, den Teilnahmerkreis auf 3 bis 5
Bewerber einzugrenzen. Entscheidend ist die höchste Anzahl der unter
Ziff. III.1.3) der Bekanntmachung geforderten und in Anlage 7 des
Anlagenverzeichnisses zum Teilnahmewettbewerb angeführten
vergleichbaren Referenzprojekte. Liegen mehrere Bewerber auf dem 3.
bzw. 5. Platz, entscheidet das Los.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des
Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der
Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung,
Anlagengruppen Starkstromanlagen und Fernmelde- und
informationstechnische Anlagen (§ 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15
zu § 55 Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind. Optional werden
Eigenstromversorgungsanlagen, PV-Anlagen (Kostengruppe 442) beauftragt.
Diese könnte ggf. in eine andere Honorarzone einzuordnen sein.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4
beauftragt;
b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der
Leistungsphasen 5 bis 9 ganz oder teilweise in einer oder mehreren
weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
Auftragnehmerin Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen
hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu
erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt
werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12
Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten
Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein
auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der
Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen
Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers
auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich
festbeauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der
Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten
Gesamterfolgs auch bei Beauftragung weiterer
Leistungsstufen/Leistungsphasen sämtliche beauftragten
Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 55 HOAI in
Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI zu erbringen. Die
beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der
Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender
Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet,
die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/ Leistungsphasen
so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und
durchgeführt werden kann bzw. wird.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, nicht älter als 3
Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist nach Ziffer IV.2.2). Bei
ausländischen Bewerbern ist ein vergleichbarer Nachweis einer
zuständigen Stelle vorzulegen;
2. Eigenerklärung zur Eignung, u.a. Angaben zum Unternehmen und
Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Anlage 1);
3. Erklärung Antikorruption (Anlage 8);
4. Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 2), falls erforderlich;
5. Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Anlage 3), falls
erforderlich.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die vorgenannten
Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft
abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmern, auf die sich der Bewerber
zum Nachweis seiner wirtschaftlichen oder technischen
Leistungsfähigkeit beruft (Eignungsleihe), haben auch die
Nachunternehmer alle vorgenannten Erklärungen/Nachweise abzugeben.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im
Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft
insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein
Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und
Nachweise erbringt.
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung; nicht älter als 12
Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist gemäß Ziffer IV.2.2). Alternativ kann
eine Erklärung des Versicherungsgebers abgegeben werden, dass eine den
Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im
Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. In diesem Falle ist
spätestens vor Zuschlagserteilung ein entsprechender Nachweis
unaufgefordert an die unter Ziffer I.1) angegebene Kontaktstelle zu
übergeben.
2. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und Umsatz mit vergleichbaren
Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Anlage 4).
Vergleichbar sind Planungsleistungen des hier betroffenen
Leistungsbildes der Objektplanung Gebäude, Tragwerksplanung und
Technische Ausrüstung, jeweilis betreffend die ausgeschriebenen
Anlagengruppen.
Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines
Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den
Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der
Bewerber eine Verpflichtungserklärung des Dritten/ Nachunternehmers
(Anlage 3) vorlegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige
Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres
Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche von einem öffentlich
bestellten und vereidigten Übersetzer in beglaubigter Form zu
übersetzen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 1.: Mindestdeckungssumme von 3,0 Mio. EUR je Schadensfall für
Personenschäden sowie 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden, wobei der
Betrag je Versicherungsjahr 2-fach maximiert sein muss. Eine
projektbezogene Aufstockung der bestehenden
Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert. In
diesem Fall ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des
Versicherungsgebers abzugeben, dass eine den Mindeststandards
entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das
Projekt abgeschlossen wird. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist ein
entsprechender Nachweis unaufgefordert an die unter Ziffer I.1)
angegebene Kontaktstelle zu übergeben.
Zu 2: Mindestens ein durchschnittlicher Jahresumsatz mit vergleichbaren
Leistungen in Höhe von 300 000 EUR (Objektplanung), 150 000 EUR
(Tragwerksplanung), 120 000 EUR (TGA Abwasser-, Wasser- und
Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Los 3), 90 000 (TGA
Lufttechnische Anlagen, Los 4), 110 000 (TGA Starkstromanlagen,
Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Los 5) netto in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbar sind
Planungsleistungen des jeweils betroffenen Leistungsbildes. Bei Büros,
die erst innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre gegründet wurden, kann
dieser Wert unterschritten werden. Die Eignung beurteilt sich sodann
nach der Gesamtschau aller sonst zu bewertenden Kriterien.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im
Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft
insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein
Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und
Nachweise erbringt.
1. Aussagekräftige Darstellung von den Mindeststandards entsprechenden
Referenzen zu Planungsleistungen betreffend den Neubau oder die
Erweiterung von Bildungseinrichtungen und Kindertagesstätten gemäß
Anlage 7. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der technischen
Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines
Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den
Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der
Bewerber eine Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers
(Anlage 3) vorlegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige
Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres
Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche von einem öffentlich
bestellten und vereidigten Übersetzer in beglaubigter Form zu
übersetzen.
2. Erklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des
Unternehmens im Zeitraum von 2018 bis zum Ende der Teilnahmefrist gem.
Ziffer IV.2.2) gemäß Anlage 9.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu1) Es müssen mindestens 2 mit der ausgeschriebenen Leistung
vergleichbare Referenzen vorgelegt werden. Als vergleichbar gilt eine
Referenz, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllt:
Inhalt des Referenzprojektes ist der Neubau oder Erweiterung von
Bildungseinrichtungen oder von Kindertagesstätten. Da die
Baukonstruktion in der Holzbauweise errichtet wird, muss bei beiden
Referenzen Erfahrung mit der Holzbauweise nachgewiesen werden,
Die Leistungen umfassten jeweils die ausgeschriebenen Leistungsphasen
in den einzelnen Leistungsbildern und bei der TGA nach Anlagengruppen
(Los 1, Los 2, Los 3, Los 4, Los 5) nach HOAI (2021),
Das Projekt wurde nach dem 1.1.2015 abgeschlossen. Ein Projekt gilt
als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 bis zum Schlusstermin für
den Eingang der Teilnahmeanträge erbracht wurde,
Bei Büros, die erst innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre gegründet
wurden, kann die Eignung bezüglich der Fachkunde stattdessen durch
Nachweis einer entsprechender Qualifikationen bezüglich der Fachkunde
erbracht werden.
Zu 2) Los 1 (Objektplanung): Es muss über den Zeitraum von 2018 bis zum
Ende der Teilnahmefrist mindestens 2 Architekt dem Unternehmen
angehören, die jeweils mindestens 10 Jahre Berufserfahrung haben.
Los 2 (Tragwerksplanung): Es müssen über den Zeitraum von 2018 bis zum
Ende der Teilnahmefrist mindestens 2 Ingenieur und 2 Fachkräfte dem
Unternehmen angehören, die jeweils über 10 Jahre Berufserfahrung
verfügen.
Los 3, Los 4 und Los 5 (TGA): Es müssen über den Zeitraum von 2018 bis
zum Ende der Teilnahmefrist mindestens 1 Ingenieur oder Techniker und
eine Fachkraft dem Unternehmen angehören, der mindestens 5 Jahre
Berufserfahrung aufweisen kann.
Bei Büros, die erst innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre gegründet
wurden, kann von dieser Vorgabe abgewichen werden. Die Eignung
beurteilt sich dann nach der Gesamtschau aller sonst zu bewertenden
Kriterien.
Zugelassen ist, wer nach den Architekten- bzw. Ingenieurgesetzen der
Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Ingenieur
zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien
für die gegenseitige Anerkennung der Diplome bzw. Bachelor und Master
berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt bzw.
Ingenieur tätig zu werden.
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine entsprechende Befugnis der hier
benannten Beschäftigten nachzuweisen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Zugelassen ist, wer nach den Architekten- bzw. Ingenieurgesetzen der
Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Ingenieur
zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien
für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der
Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur bzw. Architekt tätig zu
werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn
ihnen für die Durchführung der Aufgabe ein entsprechender Architekt zur
Verfügung steht. Zudem muss der satzungsmäßige Zweck der juristischen
Person auf Planungsleitungen ausgerichtet sein und der verantwortliche
Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen
Person die an die natürliche Person gerichteten Anforderungen erfüllen.
Der Bewerber muss nach § 64 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
bauvorlageberechtigt sein oder einen bauvorlageberechtigten Architekten
bzw. Ingenieur als Nachunternehmer hinzuziehen.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die Bewerber haben die Erklärungen zur Mindestentlohnung nach § 19 Abs.
1 MiLoG (Anlage 5) und zur Tariftreue nach § 4 LTTG (Anlage 6)
abzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied beide
Erklärungen abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmern im Wege der
Eignungsleihe haben auch die Nachunternehmen diese beiden Erklärungen
abzugeben.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/03/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 06/04/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2021
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Formelles:
a) Sämtliche Formblätter können unter [11]www.subreport/ELViS
heruntergeladen werden.
b) Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die vom Auftraggeber
vorgegebenen Formblätter zu verwenden.
c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers
an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen
müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind
unzulässig.
d) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Schriftform gem. § 126b
BGB (nicht mit elektronischer Signatur)über das Portal Subreport
einzureichen.
e) Fragen sind ausschließlich über das Portal Subreport zu stellen.
Mündlich/telefonisch gestellte Fragenwerden nicht beantwortet;
mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch
erteilt werden, nicht verbindlich.
2. Bewerbergemeinschaften:
a) Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des
Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen.
Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft
sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen
Bewerbergemeinschaften.
b) Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziffer
III.1.1) und III. 2) aufgeführten Erklärungen und Nachweise
beizubringen.
c) Liegt bei einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ein
Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied
ersetzt werden.
d) Es ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu benennen. Die
Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbergemeinschaft ist
darzustellen.
3. Eignungsleihe, § 47 VgV:
a) Beabsichtigen Bewerber auf die erforderliche wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die
Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und
erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht
oder liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124
GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden.
b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen
werden sollen, sind die unter Ziff.III.1.1) und III.2) aufgeführten
Unterlagen und Nachweise einzureichen.
c) Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des
anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß Anlage 3 mit dem
Teilnahmeantrag vorzulegen.
4. Unteraufträge,§ 36 VgV:
a) Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der
Bewerber die Teile des Auftrages, die er an Dritte zu vergeben
beabsichtigt, und soweit bekannt die Namen der vorgesehenen
Unterauftragnehmer zu benennen.
b) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur
Eignung (Anlage 1), die Erklärung Antikorruption (Anlage 8) und die
Erklärungen zu Mindestlohn und Tariftreue (Anlagen 5 und 6) vorzulegen.
c) Vor Zuschlagserteilung hat der Bieter unaufgefordert die
Verpflichtungserklärung (Anlage 3) vorzulegen
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium
für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse:
[13]https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/verga
bekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160
Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag
auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2
GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium
für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [14]vergabekammer@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse:
[15]https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/verga
bekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/02/2021
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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