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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Ulmen
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 92695-2021 (ID: 2021022309212494175)
Veröffentlicht: 23.02.2021
*
  DE-Ulmen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
   2021/S 37/2021 92695
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Ortsgemeinde Büchel vertreten durch die
   Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
   Postanschrift: Marktplatz 1
   Ort: Ulmen
   NUTS-Code: DEB1C Cochem-Zell
   Postleitzahl: 56766
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Rechtsanwältin Katharina Strauß
   E-Mail: [6]katharina.strauss@kunzrechtsanwaelte.de
   Telefon: +49 261 / 301335-0
   Fax: +49 261 / 301335-9
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.buechel.de
   Adresse des Beschafferprofils: [8]https://www.buechel.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://www.subreport.de/E53652927
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://www.subreport.de/E53652927
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
   Ingenieurbüros und Prüfstellen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen der Leistungsbilder
   Objektplanung (Los 1) gemäß §§ 33 ff. HOAI 2021, zusammen mit der
   Tragwerksplanung (Los 2) im Sinne der §§ 49 ff. HOAI 2021, sowie der
   Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI  aufgeteilt in
   Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
   Wärmeversorgungsanlagen (Los 3), Lufttechnische Anlagen (Los 4) sowie
   Starkstromanlagen und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
   (Los 5) für den Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und
   Jugendtreff, Schulstraße 2, 56823 Büchel.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 500 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Objektplanung Gebäude
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB1C Cochem-Zell
   Hauptort der Ausführung:
   Büchel
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen der Leistungsbilder
   Objektplanung (Los 1) gemäß §§ 33 ff. HOAI (2021) für den Neubau der
   Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff, Schulstraße 2, 56823
   Büchel.
   Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des
   Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p
   Abs. 2 BGB) werden  im Sinne einer werkvertraglichen
   Beschaffenheitsvereinbarung  folgende Mindestanforderungen definiert:
   Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung/Potenzialstudie
   und den Erläuterungsbericht verwiesen, Anlagenkonvolut
   Planungsunterlagen.
   Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der
   Vertragsentwürfe die Erbringung von Planungsleistungen des
   Leistungsbildes Objektplanung (Los 1).
   Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
   Im Bereich der Objektplanung wurden die Leistungsphasen 1 bis 3 bereits
   ehrenamtlich durch Mitglieder der Gemeinde und des Bauausschusses
   ausgeführt. Die bisherigen ehrenamtlichen Planer sind nach Maßgabe des
   Vertragsentwurfs von der Haftung freizustellen, ihre bisher erbrachten
   Planungsleistungen sind und bleiben weiterhin geistiges Eigentum des
   Architekten, der Architekten Schmitz Architekten Frankfurt GmbH. Für
   die Auftragsausführung werden die Ergebnisse zur Verfügung gestellt und
   dürfen durch den Auftragnehmer uneingeschränkt genutzt werden, auch
   wenn sie weiterhin im geistigen Eigentum der Architekten Schmitz
   Architekten Frankfurt GmbH verbleiben.
   Demnach wird im Leistungsbild Objektplanung zunächst nur Leistungsphase
   4 beauftragt. Die Vergabe der weiteren Leistungsphasen 5 bis 9 erfolgt
   nur dann, wenn die Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz gewährt
   werden. Die Gewährung der Fördermittel durch das Land RLP gilt als
   Auftragsvergabe.
   Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG
   München, Beschluss v. 13.3.2017  Verg 15/16) die einzelnen
   erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen
   Zusammenhangs als gleichartige Leistungen i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV
   und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen
   Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein
   EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen
   werden in Teillosen (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4 und Los 5) vergeben.
   Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin Anforderungen in zeitlicher
   Hinsicht gemäß dem im Anlagenkonvolut Planungsunterlagen beigefügten
   Zeitplan.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 250 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Der Auftraggeber behält sich vor, den Teilnahmerkreis auf 3 bis 5
   Bewerber einzugrenzen. Entscheidend ist die höchste Anzahl der unter
   Ziff. III.1.3) der Bekanntmachung geforderten und in Anlage 7 des
   Anlagenverzeichnisses zum Teilnahmewettbewerb angeführten
   vergleichbaren Referenzprojekte. Liegen mehrere Bewerber auf dem 3.
   bzw. 5. Platz, entscheidet das Los.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des
   Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der
   Leistungsphasen 4 bis 9, die dem Leistungsbild Objektplanung (§ 35 HOAI
   in Verbindung mit Anlage 15 zu § 35 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Die
   Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
   a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphase 4
   beauftragt;
   b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der
   Leistungsphasen 5 bis 9  ganz oder teilweise  in einer oder mehreren
   weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
   Auftragnehmerin Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
   auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen
   hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu
   erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt
   werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12
   Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten
   Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein
   auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der
   Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen
   Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers
   auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich
   festbeauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der
   Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten
   Gesamterfolgs  auch bei Beauftragung weiterer
   Leistungsstufen/Leistungsphasen  sämtliche beauftragten
   Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 35 HOAI in
   Verbindung mit Anlage 15 zu § 35 Abs. 1 HOAI zu erbringen. Die
   beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der
   Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender
   Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet,
   die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/ Leistungsphasen
   so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und
   durchgeführt werden kann bzw. wird.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Tragwerksplanung
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB1C Cochem-Zell
   Hauptort der Ausführung:
   Büchel
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes der
   Tragwerksplanung (Los 2) im Sinne der §§ 49 ff. HOAI 2021 für den
   Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff, Schulstraße
   2, 56823 Büchel.
   Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des
   Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p
   Abs. 2 BGB) werden  im Sinne einer werkvertraglichen
   Beschaffenheitsvereinbarung  folgende Mindestanforderungen definiert:
   Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung/Potenzialstudie
   und den Erläuterungsbericht verwiesen, Anlagenkonvolut
   Planungsunterlagen.
   Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des
   Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen des
   Leistungsbildes Tragwerksplanung (Los 2).
   Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
   Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4
   beauftragt. Die Beauftragung der übrigen Leistungsphasen ist abhängig
   von der Bewilligung der Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz.
   Die Gewährung der Fördermittel durch das Land RLP gilt als
   Auftragsvergabe für die übrigen Leistungsphasen (5 und 6 im Rahmen der
   Tragwerksplanung). Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf
   Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf
   beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
   Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG
   München, Beschluss v. 13.03.2017  Verg 15/16) die einzelnen
   erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen
   Zusammenhangs als gleichartige Leistungen i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV
   und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen
   Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein
   EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen
   werden in Teillosen (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4 und Los 5) vergeben.
   Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin Anforderungen in zeitlicher
   Hinsicht gemäß dem im Anlagenkonvolut Planungsunterlagen beigefügten
   Zeitplan.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 98 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Der Auftraggeber behält sich vor, den Teilnahmerkreis auf 3 bis 5
   Bewerber einzugrenzen. Entscheidend ist die höchste Anzahl der unter
   Ziff. III.1.3) der Bekanntmachung geforderten und in Anlage 7 des
   Anlagenverzeichnisses zum Teilnahmewettbewerb angeführten
   vergleichbaren Referenzprojekte. Liegen mehrere Bewerber auf dem 3.
   bzw. 5. Platz, entscheidet das Los.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des
   Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der
   Leistungsphasen 1 bis 6, die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 49
   HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 5 HOAI) zuzuordnen sind.
   Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
   a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4
   beauftragt;
   b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der
   Leistungsphasen 5 und 6  ganz oder teilweise  in einer oder mehreren
   weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
   Auftragnehmerin Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
   auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen
   hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu
   erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt
   werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12
   Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten
   Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein
   auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der
   Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen
   Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers
   auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich
   festbeauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der
   Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten
   Gesamterfolgs  auch bei Beauftragung weiterer
   Leistungsstufen/Leistungsphasen  sämtliche beauftragten
   Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 51 HOAI in
   Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 5 HOAI zu erbringen. Die
   beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der
   Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender
   Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet,
   die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/ Leistungsphasen
   so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und
   durchgeführt werden kann bzw. wird.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Technische Ausrüstung - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
   Wärmeversorgungsanlagen
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB1C Cochem-Zell
   Hauptort der Ausführung:
   Büchel
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes der
   Technischen Ausrüstung betreffend die Anlagengruppen Abwasser-, Wasser-
   und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen (Los 3) gemäß §§ 53 ff. HOAI
   für den Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff,
   Schulstraße 2, 56823 Büchel.
   Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des
   Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p
   Abs. 2 BGB) werden  im Sinne einer werkvertraglichen
   Beschaffenheitsvereinbarung  folgende Mindestanforderungen definiert:
   Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung/Potenzialstudie
   und den Erläuterungsbericht verwiesen, Anlagenkonvolut
   Planungsunterlagen.
   Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der
   Vertragsentwürfe die Erbringung von Planungsleistungen des
   Leistungsbildes Technischen Ausrüstung bezogen auf die Anlagengruppen
   Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen (Los 3).
   Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
   Verbleiben.
   Es werden zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4
   beauftragt. Die Beauftragung der übrigen Leistungsphasen ist abhängig
   von der Bewilligung der Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz.
   Die Gewährung der Fördermittel durch das Land RLP gilt als
   Auftragsvergabe für die übrigen Leistungsphasen 5 bis 9. Ein
   Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren
   Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang
   hinaus besteht nicht.
   Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG
   München, Beschluss v. 13.03.2017  Verg 15/16) die einzelnen
   erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen
   Zusammenhangs als gleichartige Leistungen i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV
   und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen
   Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein
   EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen
   werden in Teillosen (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4 und Los 5) vergeben.
   Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin Anforderungen in zeitlicher
   Hinsicht gemäß dem im Anlagenkonvolut Planungsunterlagen beigefügten
   Zeitplan.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 73 500.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Der Auftraggeber behält sich vor, den Teilnahmerkreis auf 3 bis 5
   Bewerber einzugrenzen. Entscheidend ist die höchste Anzahl der unter
   Ziff. III.1.3) der Bekanntmachung geforderten und in Anlage 7 des
   Anlagenverzeichnisses zum Teilnahmewettbewerb angeführten
   vergleichbaren Referenzprojekte. Liegen mehrere Bewerber auf dem 3.
   bzw. 5. Platz, entscheidet das Los.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des
   Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der
   Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung,
   Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
   Wärmeversorgungsanlagen (§ 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 55
   Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in
   Leistungsstufen.
   a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4
   beauftragt;
   b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der
   Leistungsphasen 5 bis 9  ganz oder teilweise  in einer oder mehreren
   weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
   Auftragnehmerin Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
   auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen
   hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu
   erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt
   werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12
   Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten
   Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein
   auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der
   Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen
   Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers
   auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich
   festbeauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der
   Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten
   Gesamterfolgs  auch bei Beauftragung weiterer
   Leistungsstufen/Leistungsphasen  sämtliche beauftragten
   Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 55 HOAI in
   Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI zu erbringen. Die
   beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der
   Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender
   Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet,
   die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/ Leistungsphasen
   so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und
   durchgeführt werden kann bzw. wird.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Technische Ausrüstung - Lufttechnische Anlagen
   Los-Nr.: 4
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB1C Cochem-Zell
   Hauptort der Ausführung:
   Büchel
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes der
   Technischen Ausrüstung betreffend die Anlagengruppe Lufttechnische
   Anlagen (Los 4) gemäß §§ 53 ff. HOAI für den Neubau der
   Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff, Schulstraße 2, 56823
   Büchel.
   Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des
   Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p
   Abs. 2 BGB) werden  im Sinne einer werkvertraglichen
   Beschaffenheitsvereinbarung  folgende Mindestanforderungen definiert:
   Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung/Potenzialstudie
   und den Erläuterungsbericht verwiesen, Anlagenkonvolut
   Planungsunterlagen.
   Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der
   Vertragsentwürfe die Erbringung von Planungsleistungen des
   Leistungsbildes Technischen Ausrüstung bezogen auf die Anlagengruppe
   Lufttechnische Anlagen (Los 4).
   Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
   Verbleiben.
   Es werden zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4
   beauftragt. Die Beauftragung der übrigen Leistungsphasen ist abhängig
   von der Bewilligung der Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz.
   Die Gewährung der Fördermittel durch das Land RLP gilt als
   Auftragsvergabe für die übrigen Leistungsphasen 5 bis 9. Ein
   Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren
   Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang
   hinaus besteht nicht.
   Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG
   München, Beschluss v. 13.03.2017  Verg 15/16) die einzelnen
   erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen
   Zusammenhangs als gleichartige Leistungen i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV
   und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen
   Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein
   EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen
   werden in Teillosen (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4 und Los 5) vergeben.
   Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin Anforderungen in zeitlicher
   Hinsicht gemäß dem im Anlagenkonvolut Planungsunterlagen beigefügten
   Zeitplan.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 46 500.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Der Auftraggeber behält sich vor, den Teilnahmerkreis auf 3 bis 5
   Bewerber einzugrenzen. Entscheidend ist die höchste Anzahl der unter
   Ziff. III.1.3) der Bekanntmachung geforderten und in Anlage 7 des
   Anlagenverzeichnisses zum Teilnahmewettbewerb angeführten
   vergleichbaren Referenzprojekte. Liegen mehrere Bewerber auf dem 3.
   bzw. 5. Platz, entscheidet das Los.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des
   Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der
   Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung,
   Anlagengruppe Lufttechnische Anlagen (§ 55 HOAI in Verbindung mit
   Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung
   erfolgt in Leistungsstufen.
   a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4
   beauftragt;
   b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der
   Leistungsphasen 5 bis 9  ganz oder teilweise  in einer oder mehreren
   weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
   Auftragnehmerin Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
   auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen
   hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu
   erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt
   werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12
   Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten
   Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein
   auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der
   Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen
   Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers
   auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich
   festbeauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der
   Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten
   Gesamterfolgs  auch bei Beauftragung weiterer
   Leistungsstufen/Leistungsphasen  sämtliche beauftragten
   Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 55 HOAI in
   Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI zu erbringen. Die
   beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der
   Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender
   Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet,
   die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/ Leistungsphasen
   so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und
   durchgeführt werden kann bzw. wird.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Technische Ausrüstung - Starkstromanlagen und Fernmelde- und
   informationstechnische Anlagen
   Los-Nr.: 5
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB1C Cochem-Zell
   Hauptort der Ausführung:
   Büchel
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes der
   Technischen Ausrüstung betreffend die Anlagengruppen Starkstromanlagen
   und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (Los 5) gemäß §§ 53
   ff. HOAI für den Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und
   Jugendtreff, Schulstraße 2, 56823 Büchel.
   Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des
   Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p
   Abs. 2 BGB) werden  im Sinne einer werkvertraglichen
   Beschaffenheitsvereinbarung  folgende Mindestanforderungen definiert:
   Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung/Potenzialstudie
   und den Erläuterungsbericht verwiesen, Anlagenkonvolut
   Planungsunterlagen.
   Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der
   Vertragsentwürfe die Erbringung von Planungsleistungen des
   Leistungsbildes Technischen Ausrüstung bezogen auf die Anlagengruppen
   Starkstromanlagen und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
   (Los 5).
   Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
   Verbleiben.
   Es werden zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4
   beauftragt. Die Beauftragung der übrigen Leistungsphasen ist abhängig
   von der Bewilligung der Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz.
   Die Gewährung der Fördermittel durch das Land RLP gilt als
   Auftragsvergabe für die übrigen Leistungsphasen 5 bis 9. Ein
   Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren
   Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang
   hinaus besteht nicht.
   Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG
   München, Beschluss v. 13.03.2017  Verg 15/16) die einzelnen
   erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen
   Zusammenhangs als gleichartige Leistungen i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV
   und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen
   Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein
   EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen
   werden in Teillosen (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4 und Los 5) vergeben.
   Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin Anforderungen in zeitlicher
   Hinsicht gemäß dem im Anlagenkonvolut Planungsunterlagen beigefügten
   Zeitplan.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 56 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Der Auftraggeber behält sich vor, den Teilnahmerkreis auf 3 bis 5
   Bewerber einzugrenzen. Entscheidend ist die höchste Anzahl der unter
   Ziff. III.1.3) der Bekanntmachung geforderten und in Anlage 7 des
   Anlagenverzeichnisses zum Teilnahmewettbewerb angeführten
   vergleichbaren Referenzprojekte. Liegen mehrere Bewerber auf dem 3.
   bzw. 5. Platz, entscheidet das Los.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des
   Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der
   Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung,
   Anlagengruppen Starkstromanlagen und Fernmelde- und
   informationstechnische Anlagen (§ 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15
   zu § 55 Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind. Optional werden
   Eigenstromversorgungsanlagen, PV-Anlagen (Kostengruppe 442) beauftragt.
   Diese könnte ggf. in eine andere Honorarzone einzuordnen sein.
   Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
   a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4
   beauftragt;
   b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der
   Leistungsphasen 5 bis 9  ganz oder teilweise  in einer oder mehreren
   weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
   Auftragnehmerin Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
   auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen
   hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu
   erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt
   werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12
   Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten
   Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein
   auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der
   Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen
   Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers
   auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich
   festbeauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der
   Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten
   Gesamterfolgs  auch bei Beauftragung weiterer
   Leistungsstufen/Leistungsphasen  sämtliche beauftragten
   Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 55 HOAI in
   Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI zu erbringen. Die
   beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der
   Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender
   Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet,
   die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/ Leistungsphasen
   so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und
   durchgeführt werden kann bzw. wird.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, nicht älter als 3
   Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist nach Ziffer IV.2.2). Bei
   ausländischen Bewerbern ist ein vergleichbarer Nachweis einer
   zuständigen Stelle vorzulegen;
   2. Eigenerklärung zur Eignung, u.a. Angaben zum Unternehmen und
   Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Anlage 1);
   3. Erklärung Antikorruption (Anlage 8);
   4. Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 2), falls erforderlich;
   5. Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Anlage 3), falls
   erforderlich.
   Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die vorgenannten
   Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft
   abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmern, auf die sich der Bewerber
   zum Nachweis seiner wirtschaftlichen oder technischen
   Leistungsfähigkeit beruft (Eignungsleihe), haben auch die
   Nachunternehmer alle vorgenannten Erklärungen/Nachweise abzugeben.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im
   Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft
   insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein
   Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und
   Nachweise erbringt.
   1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung; nicht älter als 12
   Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist gemäß Ziffer IV.2.2). Alternativ kann
   eine Erklärung des Versicherungsgebers abgegeben werden, dass eine den
   Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im
   Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. In diesem Falle ist
   spätestens vor Zuschlagserteilung ein entsprechender Nachweis
   unaufgefordert an die unter Ziffer I.1) angegebene Kontaktstelle zu
   übergeben.
   2. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und Umsatz mit vergleichbaren
   Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Anlage 4).
   Vergleichbar sind Planungsleistungen des hier betroffenen
   Leistungsbildes der Objektplanung Gebäude, Tragwerksplanung und
   Technische Ausrüstung, jeweilis betreffend die ausgeschriebenen
   Anlagengruppen.
   Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und
   finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines
   Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den
   Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der
   Bewerber eine Verpflichtungserklärung des Dritten/ Nachunternehmers
   (Anlage 3) vorlegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige
   Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres
   Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche von einem öffentlich
   bestellten und vereidigten Übersetzer in beglaubigter Form zu
   übersetzen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu 1.: Mindestdeckungssumme von 3,0 Mio. EUR je Schadensfall für
   Personenschäden sowie 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden, wobei der
   Betrag je Versicherungsjahr 2-fach maximiert sein muss. Eine
   projektbezogene Aufstockung der bestehenden
   Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert. In
   diesem Fall ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des
   Versicherungsgebers abzugeben, dass eine den Mindeststandards
   entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das
   Projekt abgeschlossen wird. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist ein
   entsprechender Nachweis unaufgefordert an die unter Ziffer I.1)
   angegebene Kontaktstelle zu übergeben.
   Zu 2: Mindestens ein durchschnittlicher Jahresumsatz mit vergleichbaren
   Leistungen in Höhe von 300 000 EUR (Objektplanung), 150 000 EUR
   (Tragwerksplanung), 120 000 EUR (TGA  Abwasser-, Wasser- und
   Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Los 3), 90 000 (TGA 
   Lufttechnische Anlagen, Los 4), 110 000 (TGA  Starkstromanlagen,
   Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Los 5) netto in den
   letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbar sind
   Planungsleistungen des jeweils betroffenen Leistungsbildes. Bei Büros,
   die erst innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre gegründet wurden, kann
   dieser Wert unterschritten werden. Die Eignung beurteilt sich sodann
   nach der Gesamtschau aller sonst zu bewertenden Kriterien.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im
   Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft
   insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein
   Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und
   Nachweise erbringt.
   1. Aussagekräftige Darstellung von den Mindeststandards entsprechenden
   Referenzen zu Planungsleistungen betreffend den Neubau oder die
   Erweiterung von Bildungseinrichtungen und Kindertagesstätten gemäß
   Anlage 7. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der technischen
   Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines
   Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den
   Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der
   Bewerber eine Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers
   (Anlage 3) vorlegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige
   Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres
   Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche von einem öffentlich
   bestellten und vereidigten Übersetzer in beglaubigter Form zu
   übersetzen.
   2. Erklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des
   Unternehmens im Zeitraum von 2018 bis zum Ende der Teilnahmefrist gem.
   Ziffer IV.2.2) gemäß Anlage 9.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu1) Es müssen mindestens 2 mit der ausgeschriebenen Leistung
   vergleichbare Referenzen vorgelegt werden. Als vergleichbar gilt eine
   Referenz, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllt:
    Inhalt des Referenzprojektes ist der Neubau oder Erweiterung von
   Bildungseinrichtungen oder von Kindertagesstätten. Da die
   Baukonstruktion in der Holzbauweise errichtet wird, muss bei beiden
   Referenzen Erfahrung mit der Holzbauweise nachgewiesen werden,
    Die Leistungen umfassten jeweils die ausgeschriebenen Leistungsphasen
   in den einzelnen Leistungsbildern und bei der TGA nach Anlagengruppen
   (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4, Los 5) nach HOAI (2021),
    Das Projekt wurde nach dem 1.1.2015 abgeschlossen. Ein Projekt gilt
   als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 bis zum Schlusstermin für
   den Eingang der Teilnahmeanträge erbracht wurde,
    Bei Büros, die erst innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre gegründet
   wurden, kann die Eignung bezüglich der Fachkunde stattdessen durch
   Nachweis einer entsprechender Qualifikationen bezüglich der Fachkunde
   erbracht werden.
   Zu 2) Los 1 (Objektplanung): Es muss über den Zeitraum von 2018 bis zum
   Ende der Teilnahmefrist mindestens 2 Architekt dem Unternehmen
   angehören, die jeweils mindestens 10 Jahre Berufserfahrung haben.
   Los 2 (Tragwerksplanung): Es müssen über den Zeitraum von 2018 bis zum
   Ende der Teilnahmefrist mindestens 2 Ingenieur und 2 Fachkräfte dem
   Unternehmen angehören, die jeweils über 10 Jahre Berufserfahrung
   verfügen.
   Los 3, Los 4 und Los 5 (TGA): Es müssen über den Zeitraum von 2018 bis
   zum Ende der Teilnahmefrist mindestens 1 Ingenieur oder Techniker und
   eine Fachkraft dem Unternehmen angehören, der mindestens 5 Jahre
   Berufserfahrung aufweisen kann.
   Bei Büros, die erst innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre gegründet
   wurden, kann von dieser Vorgabe abgewichen werden. Die Eignung
   beurteilt sich dann nach der Gesamtschau aller sonst zu bewertenden
   Kriterien.
   Zugelassen ist, wer nach den Architekten- bzw. Ingenieurgesetzen der
   Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Ingenieur
   zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien
   für die gegenseitige Anerkennung der Diplome bzw. Bachelor und Master
   berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt bzw.
   Ingenieur tätig zu werden.
   Mit dem Teilnahmeantrag ist eine entsprechende Befugnis der hier
   benannten Beschäftigten nachzuweisen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Zugelassen ist, wer nach den Architekten- bzw. Ingenieurgesetzen der
   Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Ingenieur
   zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien
   für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der
   Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur bzw. Architekt tätig zu
   werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn
   ihnen für die Durchführung der Aufgabe ein entsprechender Architekt zur
   Verfügung steht. Zudem muss der satzungsmäßige Zweck der juristischen
   Person auf Planungsleitungen ausgerichtet sein und der verantwortliche
   Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen
   Person die an die natürliche Person gerichteten Anforderungen erfüllen.
   Der Bewerber muss nach § 64 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
   bauvorlageberechtigt sein oder einen bauvorlageberechtigten Architekten
   bzw. Ingenieur als Nachunternehmer hinzuziehen.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Die Bewerber haben die Erklärungen zur Mindestentlohnung nach § 19 Abs.
   1 MiLoG (Anlage 5) und zur Tariftreue nach § 4 LTTG (Anlage 6)
   abzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied beide
   Erklärungen abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmern im Wege der
   Eignungsleihe haben auch die Nachunternehmen diese beiden Erklärungen
   abzugeben.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 22/03/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 06/04/2021
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2021
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Formelles:
   a) Sämtliche Formblätter können unter [11]www.subreport/ELViS
   heruntergeladen werden.
   b) Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die vom Auftraggeber
   vorgegebenen Formblätter zu verwenden.
   c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers
   an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen
   müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind
   unzulässig.
   d) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Schriftform gem. § 126b
   BGB (nicht mit elektronischer Signatur)über das Portal Subreport
   einzureichen.
   e) Fragen sind ausschließlich über das Portal Subreport zu stellen.
   Mündlich/telefonisch gestellte Fragenwerden nicht beantwortet;
   mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch
   erteilt werden, nicht verbindlich.
   2. Bewerbergemeinschaften:
   a) Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des
   Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen.
   Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft
   sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen
   Bewerbergemeinschaften.
   b) Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziffer
   III.1.1) und III. 2) aufgeführten Erklärungen und Nachweise
   beizubringen.
   c) Liegt bei einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ein
   Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied
   ersetzt werden.
   d) Es ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu benennen. Die
   Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbergemeinschaft ist
   darzustellen.
   3. Eignungsleihe, § 47 VgV:
   a) Beabsichtigen Bewerber auf die erforderliche wirtschaftliche und
   finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die
   Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und
   erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht
   oder liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124
   GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden.
   b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen
   werden sollen, sind die unter Ziff.III.1.1) und III.2) aufgeführten
   Unterlagen und Nachweise einzureichen.
   c) Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des
   anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende
   Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß Anlage 3 mit dem
   Teilnahmeantrag vorzulegen.
   4. Unteraufträge,§ 36 VgV:
   a) Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der
   Bewerber die Teile des Auftrages, die er an Dritte zu vergeben
   beabsichtigt, und  soweit bekannt  die Namen der vorgesehenen
   Unterauftragnehmer zu benennen.
   b) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur
   Eignung (Anlage 1), die Erklärung Antikorruption (Anlage 8) und die
   Erklärungen zu Mindestlohn und Tariftreue (Anlagen 5 und 6) vorzulegen.
   c) Vor Zuschlagserteilung hat der Bieter unaufgefordert die
   Verpflichtungserklärung (Anlage 3) vorzulegen
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium
   für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
   Postanschrift: Stiftsstraße 9
   Ort: Mainz
   Postleitzahl: 55116
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vergabekammer@mwvlw.rlp.de
   Telefon: +49 6131162234
   Fax: +49 6131162113
   Internet-Adresse:
   [13]https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/verga
   bekammer/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
   Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160
   Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
   a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat,
   b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist
   zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
   werden;
   d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag
   auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2
   GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium
   für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
   Postanschrift: Stiftsstraße 9
   Ort: Mainz
   Postleitzahl: 55116
   Land: Deutschland
   E-Mail: [14]vergabekammer@mwvlw.rlp.de
   Telefon: +49 6131162234
   Fax: +49 6131162113
   Internet-Adresse:
   [15]https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/verga
   bekammer/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/02/2021
References
   6. mailto:katharina.strauss@kunzrechtsanwaelte.de?subject=TED
   7. https://www.buechel.de/
   8. https://www.buechel.de/
   9. https://www.subreport.de/E53652927
  10. https://www.subreport.de/E53652927
  11. http://www.subreport/ELViS
  12. mailto:vergabekammer@mwvlw.rlp.de?subject=TED
  13. https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
  14. mailto:vergabekammer@mwvlw.rlp.de?subject=TED
  15. https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
OT: 23/02/2021    S37
   Deutschland-Ulmen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions-
   und Ingenieurbüros und Prüfstellen
   2021/S 037-092695
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Ortsgemeinde Büchel vertreten durch die
   Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
   Postanschrift: Marktplatz 1
   Ort: Ulmen
   NUTS-Code: DEB1C Cochem-Zell
   Postleitzahl: 56766
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Rechtsanwältin Katharina Strauß
   E-Mail: [6]katharina.strauss@kunzrechtsanwaelte.de
   Telefon: +49 261 / 301335-0
   Fax: +49 261 / 301335-9
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.buechel.de
   Adresse des Beschafferprofils: [8]https://www.buechel.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://www.subreport.de/E53652927
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://www.subreport.de/E53652927
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
   Ingenieurbüros und Prüfstellen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen der Leistungsbilder
   Objektplanung (Los 1) gemäß §§ 33 ff. HOAI 2021, zusammen mit der
   Tragwerksplanung (Los 2) im Sinne der §§ 49 ff. HOAI 2021, sowie der
   Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI  aufgeteilt in
   Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
   Wärmeversorgungsanlagen (Los 3), Lufttechnische Anlagen (Los 4) sowie
   Starkstromanlagen und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
   (Los 5) für den Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und
   Jugendtreff, Schulstraße 2, 56823 Büchel.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 500 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Objektplanung Gebäude
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB1C Cochem-Zell
   Hauptort der Ausführung:
   Büchel
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen der Leistungsbilder
   Objektplanung (Los 1) gemäß §§ 33 ff. HOAI (2021) für den Neubau der
   Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff, Schulstraße 2, 56823
   Büchel.
   Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des
   Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p
   Abs. 2 BGB) werden  im Sinne einer werkvertraglichen
   Beschaffenheitsvereinbarung  folgende Mindestanforderungen definiert:
   Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung/Potenzialstudie
   und den Erläuterungsbericht verwiesen, Anlagenkonvolut
   Planungsunterlagen.
   Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der
   Vertragsentwürfe die Erbringung von Planungsleistungen des
   Leistungsbildes Objektplanung (Los 1).
   Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
   Im Bereich der Objektplanung wurden die Leistungsphasen 1 bis 3 bereits
   ehrenamtlich durch Mitglieder der Gemeinde und des Bauausschusses
   ausgeführt. Die bisherigen ehrenamtlichen Planer sind nach Maßgabe des
   Vertragsentwurfs von der Haftung freizustellen, ihre bisher erbrachten
   Planungsleistungen sind und bleiben weiterhin geistiges Eigentum des
   Architekten, der Architekten Schmitz Architekten Frankfurt GmbH. Für
   die Auftragsausführung werden die Ergebnisse zur Verfügung gestellt und
   dürfen durch den Auftragnehmer uneingeschränkt genutzt werden, auch
   wenn sie weiterhin im geistigen Eigentum der Architekten Schmitz
   Architekten Frankfurt GmbH verbleiben.
   Demnach wird im Leistungsbild Objektplanung zunächst nur Leistungsphase
   4 beauftragt. Die Vergabe der weiteren Leistungsphasen 5 bis 9 erfolgt
   nur dann, wenn die Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz gewährt
   werden. Die Gewährung der Fördermittel durch das Land RLP gilt als
   Auftragsvergabe.
   Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG
   München, Beschluss v. 13.3.2017  Verg 15/16) die einzelnen
   erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen
   Zusammenhangs als gleichartige Leistungen i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV
   und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen
   Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein
   EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen
   werden in Teillosen (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4 und Los 5) vergeben.
   Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin Anforderungen in zeitlicher
   Hinsicht gemäß dem im Anlagenkonvolut Planungsunterlagen beigefügten
   Zeitplan.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 250 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Der Auftraggeber behält sich vor, den Teilnahmerkreis auf 3 bis 5
   Bewerber einzugrenzen. Entscheidend ist die höchste Anzahl der unter
   Ziff. III.1.3) der Bekanntmachung geforderten und in Anlage 7 des
   Anlagenverzeichnisses zum Teilnahmewettbewerb angeführten
   vergleichbaren Referenzprojekte. Liegen mehrere Bewerber auf dem 3.
   bzw. 5. Platz, entscheidet das Los.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des
   Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der
   Leistungsphasen 4 bis 9, die dem Leistungsbild Objektplanung (§ 35 HOAI
   in Verbindung mit Anlage 15 zu § 35 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Die
   Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
   a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphase 4
   beauftragt;
   b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der
   Leistungsphasen 5 bis 9  ganz oder teilweise  in einer oder mehreren
   weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
   Auftragnehmerin Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
   auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen
   hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu
   erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt
   werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12
   Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten
   Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein
   auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der
   Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen
   Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers
   auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich
   festbeauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der
   Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten
   Gesamterfolgs  auch bei Beauftragung weiterer
   Leistungsstufen/Leistungsphasen  sämtliche beauftragten
   Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 35 HOAI in
   Verbindung mit Anlage 15 zu § 35 Abs. 1 HOAI zu erbringen. Die
   beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der
   Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender
   Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet,
   die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/ Leistungsphasen
   so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und
   durchgeführt werden kann bzw. wird.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Tragwerksplanung
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB1C Cochem-Zell
   Hauptort der Ausführung:
   Büchel
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes der
   Tragwerksplanung (Los 2) im Sinne der §§ 49 ff. HOAI 2021 für den
   Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff, Schulstraße
   2, 56823 Büchel.
   Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des
   Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p
   Abs. 2 BGB) werden  im Sinne einer werkvertraglichen
   Beschaffenheitsvereinbarung  folgende Mindestanforderungen definiert:
   Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung/Potenzialstudie
   und den Erläuterungsbericht verwiesen, Anlagenkonvolut
   Planungsunterlagen.
   Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des
   Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen des
   Leistungsbildes Tragwerksplanung (Los 2).
   Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
   Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4
   beauftragt. Die Beauftragung der übrigen Leistungsphasen ist abhängig
   von der Bewilligung der Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz.
   Die Gewährung der Fördermittel durch das Land RLP gilt als
   Auftragsvergabe für die übrigen Leistungsphasen (5 und 6 im Rahmen der
   Tragwerksplanung). Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf
   Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf
   beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
   Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG
   München, Beschluss v. 13.03.2017  Verg 15/16) die einzelnen
   erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen
   Zusammenhangs als gleichartige Leistungen i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV
   und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen
   Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein
   EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen
   werden in Teillosen (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4 und Los 5) vergeben.
   Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin Anforderungen in zeitlicher
   Hinsicht gemäß dem im Anlagenkonvolut Planungsunterlagen beigefügten
   Zeitplan.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 98 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Der Auftraggeber behält sich vor, den Teilnahmerkreis auf 3 bis 5
   Bewerber einzugrenzen. Entscheidend ist die höchste Anzahl der unter
   Ziff. III.1.3) der Bekanntmachung geforderten und in Anlage 7 des
   Anlagenverzeichnisses zum Teilnahmewettbewerb angeführten
   vergleichbaren Referenzprojekte. Liegen mehrere Bewerber auf dem 3.
   bzw. 5. Platz, entscheidet das Los.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des
   Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der
   Leistungsphasen 1 bis 6, die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 49
   HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 5 HOAI) zuzuordnen sind.
   Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
   a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4
   beauftragt;
   b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der
   Leistungsphasen 5 und 6  ganz oder teilweise  in einer oder mehreren
   weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
   Auftragnehmerin Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
   auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen
   hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu
   erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt
   werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12
   Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten
   Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein
   auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der
   Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen
   Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers
   auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich
   festbeauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der
   Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten
   Gesamterfolgs  auch bei Beauftragung weiterer
   Leistungsstufen/Leistungsphasen  sämtliche beauftragten
   Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 51 HOAI in
   Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 5 HOAI zu erbringen. Die
   beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der
   Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender
   Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet,
   die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/ Leistungsphasen
   so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und
   durchgeführt werden kann bzw. wird.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Technische Ausrüstung - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
   Wärmeversorgungsanlagen
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB1C Cochem-Zell
   Hauptort der Ausführung:
   Büchel
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes der
   Technischen Ausrüstung betreffend die Anlagengruppen Abwasser-, Wasser-
   und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen (Los 3) gemäß §§ 53 ff. HOAI
   für den Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff,
   Schulstraße 2, 56823 Büchel.
   Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des
   Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p
   Abs. 2 BGB) werden  im Sinne einer werkvertraglichen
   Beschaffenheitsvereinbarung  folgende Mindestanforderungen definiert:
   Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung/Potenzialstudie
   und den Erläuterungsbericht verwiesen, Anlagenkonvolut
   Planungsunterlagen.
   Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der
   Vertragsentwürfe die Erbringung von Planungsleistungen des
   Leistungsbildes Technischen Ausrüstung bezogen auf die Anlagengruppen
   Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen (Los 3).
   Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
   Verbleiben.
   Es werden zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4
   beauftragt. Die Beauftragung der übrigen Leistungsphasen ist abhängig
   von der Bewilligung der Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz.
   Die Gewährung der Fördermittel durch das Land RLP gilt als
   Auftragsvergabe für die übrigen Leistungsphasen 5 bis 9. Ein
   Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren
   Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang
   hinaus besteht nicht.
   Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG
   München, Beschluss v. 13.03.2017  Verg 15/16) die einzelnen
   erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen
   Zusammenhangs als gleichartige Leistungen i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV
   und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen
   Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein
   EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen
   werden in Teillosen (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4 und Los 5) vergeben.
   Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin Anforderungen in zeitlicher
   Hinsicht gemäß dem im Anlagenkonvolut Planungsunterlagen beigefügten
   Zeitplan.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 73 500.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Der Auftraggeber behält sich vor, den Teilnahmerkreis auf 3 bis 5
   Bewerber einzugrenzen. Entscheidend ist die höchste Anzahl der unter
   Ziff. III.1.3) der Bekanntmachung geforderten und in Anlage 7 des
   Anlagenverzeichnisses zum Teilnahmewettbewerb angeführten
   vergleichbaren Referenzprojekte. Liegen mehrere Bewerber auf dem 3.
   bzw. 5. Platz, entscheidet das Los.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des
   Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der
   Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung,
   Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
   Wärmeversorgungsanlagen (§ 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 55
   Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in
   Leistungsstufen.
   a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4
   beauftragt;
   b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der
   Leistungsphasen 5 bis 9  ganz oder teilweise  in einer oder mehreren
   weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
   Auftragnehmerin Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
   auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen
   hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu
   erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt
   werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12
   Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten
   Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein
   auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der
   Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen
   Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers
   auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich
   festbeauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der
   Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten
   Gesamterfolgs  auch bei Beauftragung weiterer
   Leistungsstufen/Leistungsphasen  sämtliche beauftragten
   Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 55 HOAI in
   Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI zu erbringen. Die
   beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der
   Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender
   Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet,
   die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/ Leistungsphasen
   so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und
   durchgeführt werden kann bzw. wird.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Technische Ausrüstung - Lufttechnische Anlagen
   Los-Nr.: 4
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB1C Cochem-Zell
   Hauptort der Ausführung:
   Büchel
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes der
   Technischen Ausrüstung betreffend die Anlagengruppe Lufttechnische
   Anlagen (Los 4) gemäß §§ 53 ff. HOAI für den Neubau der
   Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff, Schulstraße 2, 56823
   Büchel.
   Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des
   Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p
   Abs. 2 BGB) werden  im Sinne einer werkvertraglichen
   Beschaffenheitsvereinbarung  folgende Mindestanforderungen definiert:
   Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung/Potenzialstudie
   und den Erläuterungsbericht verwiesen, Anlagenkonvolut
   Planungsunterlagen.
   Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der
   Vertragsentwürfe die Erbringung von Planungsleistungen des
   Leistungsbildes Technischen Ausrüstung bezogen auf die Anlagengruppe
   Lufttechnische Anlagen (Los 4).
   Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
   Verbleiben.
   Es werden zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4
   beauftragt. Die Beauftragung der übrigen Leistungsphasen ist abhängig
   von der Bewilligung der Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz.
   Die Gewährung der Fördermittel durch das Land RLP gilt als
   Auftragsvergabe für die übrigen Leistungsphasen 5 bis 9. Ein
   Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren
   Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang
   hinaus besteht nicht.
   Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG
   München, Beschluss v. 13.03.2017  Verg 15/16) die einzelnen
   erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen
   Zusammenhangs als gleichartige Leistungen i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV
   und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen
   Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein
   EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen
   werden in Teillosen (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4 und Los 5) vergeben.
   Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin Anforderungen in zeitlicher
   Hinsicht gemäß dem im Anlagenkonvolut Planungsunterlagen beigefügten
   Zeitplan.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 46 500.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Der Auftraggeber behält sich vor, den Teilnahmerkreis auf 3 bis 5
   Bewerber einzugrenzen. Entscheidend ist die höchste Anzahl der unter
   Ziff. III.1.3) der Bekanntmachung geforderten und in Anlage 7 des
   Anlagenverzeichnisses zum Teilnahmewettbewerb angeführten
   vergleichbaren Referenzprojekte. Liegen mehrere Bewerber auf dem 3.
   bzw. 5. Platz, entscheidet das Los.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des
   Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der
   Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung,
   Anlagengruppe Lufttechnische Anlagen (§ 55 HOAI in Verbindung mit
   Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung
   erfolgt in Leistungsstufen.
   a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4
   beauftragt;
   b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der
   Leistungsphasen 5 bis 9  ganz oder teilweise  in einer oder mehreren
   weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
   Auftragnehmerin Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
   auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen
   hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu
   erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt
   werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12
   Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten
   Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein
   auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der
   Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen
   Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers
   auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich
   festbeauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der
   Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten
   Gesamterfolgs  auch bei Beauftragung weiterer
   Leistungsstufen/Leistungsphasen  sämtliche beauftragten
   Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 55 HOAI in
   Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI zu erbringen. Die
   beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der
   Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender
   Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet,
   die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/ Leistungsphasen
   so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und
   durchgeführt werden kann bzw. wird.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Technische Ausrüstung - Starkstromanlagen und Fernmelde- und
   informationstechnische Anlagen
   Los-Nr.: 5
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB1C Cochem-Zell
   Hauptort der Ausführung:
   Büchel
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes der
   Technischen Ausrüstung betreffend die Anlagengruppen Starkstromanlagen
   und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (Los 5) gemäß §§ 53
   ff. HOAI für den Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und
   Jugendtreff, Schulstraße 2, 56823 Büchel.
   Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des
   Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p
   Abs. 2 BGB) werden  im Sinne einer werkvertraglichen
   Beschaffenheitsvereinbarung  folgende Mindestanforderungen definiert:
   Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung/Potenzialstudie
   und den Erläuterungsbericht verwiesen, Anlagenkonvolut
   Planungsunterlagen.
   Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der
   Vertragsentwürfe die Erbringung von Planungsleistungen des
   Leistungsbildes Technischen Ausrüstung bezogen auf die Anlagengruppen
   Starkstromanlagen und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
   (Los 5).
   Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
   Verbleiben.
   Es werden zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4
   beauftragt. Die Beauftragung der übrigen Leistungsphasen ist abhängig
   von der Bewilligung der Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz.
   Die Gewährung der Fördermittel durch das Land RLP gilt als
   Auftragsvergabe für die übrigen Leistungsphasen 5 bis 9. Ein
   Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren
   Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang
   hinaus besteht nicht.
   Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG
   München, Beschluss v. 13.03.2017  Verg 15/16) die einzelnen
   erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen
   Zusammenhangs als gleichartige Leistungen i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV
   und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen
   Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein
   EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen
   werden in Teillosen (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4 und Los 5) vergeben.
   Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin Anforderungen in zeitlicher
   Hinsicht gemäß dem im Anlagenkonvolut Planungsunterlagen beigefügten
   Zeitplan.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 56 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Der Auftraggeber behält sich vor, den Teilnahmerkreis auf 3 bis 5
   Bewerber einzugrenzen. Entscheidend ist die höchste Anzahl der unter
   Ziff. III.1.3) der Bekanntmachung geforderten und in Anlage 7 des
   Anlagenverzeichnisses zum Teilnahmewettbewerb angeführten
   vergleichbaren Referenzprojekte. Liegen mehrere Bewerber auf dem 3.
   bzw. 5. Platz, entscheidet das Los.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des
   Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der
   Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung,
   Anlagengruppen Starkstromanlagen und Fernmelde- und
   informationstechnische Anlagen (§ 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15
   zu § 55 Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind. Optional werden
   Eigenstromversorgungsanlagen, PV-Anlagen (Kostengruppe 442) beauftragt.
   Diese könnte ggf. in eine andere Honorarzone einzuordnen sein.
   Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
   a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4
   beauftragt;
   b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der
   Leistungsphasen 5 bis 9  ganz oder teilweise  in einer oder mehreren
   weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
   Auftragnehmerin Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
   auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen
   hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu
   erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt
   werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12
   Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten
   Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein
   auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der
   Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen
   Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers
   auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich
   festbeauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der
   Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten
   Gesamterfolgs  auch bei Beauftragung weiterer
   Leistungsstufen/Leistungsphasen  sämtliche beauftragten
   Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 55 HOAI in
   Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI zu erbringen. Die
   beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der
   Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender
   Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet,
   die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/ Leistungsphasen
   so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und
   durchgeführt werden kann bzw. wird.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, nicht älter als 3
   Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist nach Ziffer IV.2.2). Bei
   ausländischen Bewerbern ist ein vergleichbarer Nachweis einer
   zuständigen Stelle vorzulegen;
   2. Eigenerklärung zur Eignung, u.a. Angaben zum Unternehmen und
   Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Anlage 1);
   3. Erklärung Antikorruption (Anlage 8);
   4. Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 2), falls erforderlich;
   5. Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Anlage 3), falls
   erforderlich.
   Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die vorgenannten
   Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft
   abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmern, auf die sich der Bewerber
   zum Nachweis seiner wirtschaftlichen oder technischen
   Leistungsfähigkeit beruft (Eignungsleihe), haben auch die
   Nachunternehmer alle vorgenannten Erklärungen/Nachweise abzugeben.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im
   Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft
   insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein
   Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und
   Nachweise erbringt.
   1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung; nicht älter als 12
   Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist gemäß Ziffer IV.2.2). Alternativ kann
   eine Erklärung des Versicherungsgebers abgegeben werden, dass eine den
   Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im
   Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. In diesem Falle ist
   spätestens vor Zuschlagserteilung ein entsprechender Nachweis
   unaufgefordert an die unter Ziffer I.1) angegebene Kontaktstelle zu
   übergeben.
   2. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und Umsatz mit vergleichbaren
   Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Anlage 4).
   Vergleichbar sind Planungsleistungen des hier betroffenen
   Leistungsbildes der Objektplanung Gebäude, Tragwerksplanung und
   Technische Ausrüstung, jeweilis betreffend die ausgeschriebenen
   Anlagengruppen.
   Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und
   finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines
   Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den
   Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der
   Bewerber eine Verpflichtungserklärung des Dritten/ Nachunternehmers
   (Anlage 3) vorlegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige
   Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres
   Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche von einem öffentlich
   bestellten und vereidigten Übersetzer in beglaubigter Form zu
   übersetzen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu 1.: Mindestdeckungssumme von 3,0 Mio. EUR je Schadensfall für
   Personenschäden sowie 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden, wobei der
   Betrag je Versicherungsjahr 2-fach maximiert sein muss. Eine
   projektbezogene Aufstockung der bestehenden
   Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert. In
   diesem Fall ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des
   Versicherungsgebers abzugeben, dass eine den Mindeststandards
   entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das
   Projekt abgeschlossen wird. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist ein
   entsprechender Nachweis unaufgefordert an die unter Ziffer I.1)
   angegebene Kontaktstelle zu übergeben.
   Zu 2: Mindestens ein durchschnittlicher Jahresumsatz mit vergleichbaren
   Leistungen in Höhe von 300 000 EUR (Objektplanung), 150 000 EUR
   (Tragwerksplanung), 120 000 EUR (TGA  Abwasser-, Wasser- und
   Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Los 3), 90 000 (TGA 
   Lufttechnische Anlagen, Los 4), 110 000 (TGA  Starkstromanlagen,
   Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Los 5) netto in den
   letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbar sind
   Planungsleistungen des jeweils betroffenen Leistungsbildes. Bei Büros,
   die erst innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre gegründet wurden, kann
   dieser Wert unterschritten werden. Die Eignung beurteilt sich sodann
   nach der Gesamtschau aller sonst zu bewertenden Kriterien.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im
   Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft
   insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein
   Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und
   Nachweise erbringt.
   1. Aussagekräftige Darstellung von den Mindeststandards entsprechenden
   Referenzen zu Planungsleistungen betreffend den Neubau oder die
   Erweiterung von Bildungseinrichtungen und Kindertagesstätten gemäß
   Anlage 7. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der technischen
   Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines
   Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den
   Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der
   Bewerber eine Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers
   (Anlage 3) vorlegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige
   Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres
   Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche von einem öffentlich
   bestellten und vereidigten Übersetzer in beglaubigter Form zu
   übersetzen.
   2. Erklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des
   Unternehmens im Zeitraum von 2018 bis zum Ende der Teilnahmefrist gem.
   Ziffer IV.2.2) gemäß Anlage 9.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu1) Es müssen mindestens 2 mit der ausgeschriebenen Leistung
   vergleichbare Referenzen vorgelegt werden. Als vergleichbar gilt eine
   Referenz, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllt:
    Inhalt des Referenzprojektes ist der Neubau oder Erweiterung von
   Bildungseinrichtungen oder von Kindertagesstätten. Da die
   Baukonstruktion in der Holzbauweise errichtet wird, muss bei beiden
   Referenzen Erfahrung mit der Holzbauweise nachgewiesen werden,
    Die Leistungen umfassten jeweils die ausgeschriebenen Leistungsphasen
   in den einzelnen Leistungsbildern und bei der TGA nach Anlagengruppen
   (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4, Los 5) nach HOAI (2021),
    Das Projekt wurde nach dem 1.1.2015 abgeschlossen. Ein Projekt gilt
   als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 bis zum Schlusstermin für
   den Eingang der Teilnahmeanträge erbracht wurde,
    Bei Büros, die erst innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre gegründet
   wurden, kann die Eignung bezüglich der Fachkunde stattdessen durch
   Nachweis einer entsprechender Qualifikationen bezüglich der Fachkunde
   erbracht werden.
   Zu 2) Los 1 (Objektplanung): Es muss über den Zeitraum von 2018 bis zum
   Ende der Teilnahmefrist mindestens 2 Architekt dem Unternehmen
   angehören, die jeweils mindestens 10 Jahre Berufserfahrung haben.
   Los 2 (Tragwerksplanung): Es müssen über den Zeitraum von 2018 bis zum
   Ende der Teilnahmefrist mindestens 2 Ingenieur und 2 Fachkräfte dem
   Unternehmen angehören, die jeweils über 10 Jahre Berufserfahrung
   verfügen.
   Los 3, Los 4 und Los 5 (TGA): Es müssen über den Zeitraum von 2018 bis
   zum Ende der Teilnahmefrist mindestens 1 Ingenieur oder Techniker und
   eine Fachkraft dem Unternehmen angehören, der mindestens 5 Jahre
   Berufserfahrung aufweisen kann.
   Bei Büros, die erst innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre gegründet
   wurden, kann von dieser Vorgabe abgewichen werden. Die Eignung
   beurteilt sich dann nach der Gesamtschau aller sonst zu bewertenden
   Kriterien.
   Zugelassen ist, wer nach den Architekten- bzw. Ingenieurgesetzen der
   Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Ingenieur
   zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien
   für die gegenseitige Anerkennung der Diplome bzw. Bachelor und Master
   berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt bzw.
   Ingenieur tätig zu werden.
   Mit dem Teilnahmeantrag ist eine entsprechende Befugnis der hier
   benannten Beschäftigten nachzuweisen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Zugelassen ist, wer nach den Architekten- bzw. Ingenieurgesetzen der
   Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Ingenieur
   zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien
   für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der
   Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur bzw. Architekt tätig zu
   werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn
   ihnen für die Durchführung der Aufgabe ein entsprechender Architekt zur
   Verfügung steht. Zudem muss der satzungsmäßige Zweck der juristischen
   Person auf Planungsleitungen ausgerichtet sein und der verantwortliche
   Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen
   Person die an die natürliche Person gerichteten Anforderungen erfüllen.
   Der Bewerber muss nach § 64 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
   bauvorlageberechtigt sein oder einen bauvorlageberechtigten Architekten
   bzw. Ingenieur als Nachunternehmer hinzuziehen.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Die Bewerber haben die Erklärungen zur Mindestentlohnung nach § 19 Abs.
   1 MiLoG (Anlage 5) und zur Tariftreue nach § 4 LTTG (Anlage 6)
   abzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied beide
   Erklärungen abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmern im Wege der
   Eignungsleihe haben auch die Nachunternehmen diese beiden Erklärungen
   abzugeben.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 22/03/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 06/04/2021
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2021
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Formelles:
   a) Sämtliche Formblätter können unter [11]www.subreport/ELViS
   heruntergeladen werden.
   b) Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die vom Auftraggeber
   vorgegebenen Formblätter zu verwenden.
   c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers
   an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen
   müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind
   unzulässig.
   d) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Schriftform gem. § 126b
   BGB (nicht mit elektronischer Signatur)über das Portal Subreport
   einzureichen.
   e) Fragen sind ausschließlich über das Portal Subreport zu stellen.
   Mündlich/telefonisch gestellte Fragenwerden nicht beantwortet;
   mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch
   erteilt werden, nicht verbindlich.
   2. Bewerbergemeinschaften:
   a) Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des
   Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen.
   Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft
   sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen
   Bewerbergemeinschaften.
   b) Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziffer
   III.1.1) und III. 2) aufgeführten Erklärungen und Nachweise
   beizubringen.
   c) Liegt bei einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ein
   Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied
   ersetzt werden.
   d) Es ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu benennen. Die
   Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbergemeinschaft ist
   darzustellen.
   3. Eignungsleihe, § 47 VgV:
   a) Beabsichtigen Bewerber auf die erforderliche wirtschaftliche und
   finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die
   Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und
   erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht
   oder liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124
   GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden.
   b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen
   werden sollen, sind die unter Ziff.III.1.1) und III.2) aufgeführten
   Unterlagen und Nachweise einzureichen.
   c) Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des
   anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende
   Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß Anlage 3 mit dem
   Teilnahmeantrag vorzulegen.
   4. Unteraufträge,§ 36 VgV:
   a) Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der
   Bewerber die Teile des Auftrages, die er an Dritte zu vergeben
   beabsichtigt, und  soweit bekannt  die Namen der vorgesehenen
   Unterauftragnehmer zu benennen.
   b) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur
   Eignung (Anlage 1), die Erklärung Antikorruption (Anlage 8) und die
   Erklärungen zu Mindestlohn und Tariftreue (Anlagen 5 und 6) vorzulegen.
   c) Vor Zuschlagserteilung hat der Bieter unaufgefordert die
   Verpflichtungserklärung (Anlage 3) vorzulegen
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium
   für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
   Postanschrift: Stiftsstraße 9
   Ort: Mainz
   Postleitzahl: 55116
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vergabekammer@mwvlw.rlp.de
   Telefon: +49 6131162234
   Fax: +49 6131162113
   Internet-Adresse:
   [13]https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/verga
   bekammer/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
   Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160
   Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
   a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat,
   b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist
   zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
   werden;
   d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag
   auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2
   GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium
   für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
   Postanschrift: Stiftsstraße 9
   Ort: Mainz
   Postleitzahl: 55116
   Land: Deutschland
   E-Mail: [14]vergabekammer@mwvlw.rlp.de
   Telefon: +49 6131162234
   Fax: +49 6131162113
   Internet-Adresse:
   [15]https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/verga
   bekammer/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/02/2021
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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