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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Felsberg
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 93271-2021 (ID: 2021022309170893534)
Veröffentlicht: 23.02.2021
*
  DE-Felsberg: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
   2021/S 37/2021 93271
   Wettbewerbsbekanntmachung
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Magistrat der Stadt Felsberg
   Postanschrift: Vernouillet-Allee 1
   Ort: Felsberg
   NUTS-Code: DE139 Lörrach
   Postleitzahl: 34587
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): FB IV- Bauamt
   E-Mail: [6]eugenie.leonhardt@felsberg.de
   Telefon: +49 566250251
   Fax: +49 566250249
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://felsberg.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]www.subreport.de/E72332864
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: Roller Architekten GmbH
   Postanschrift: Wilhelmsstraße 4
   Ort: Kassel
   NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 34117
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]nachricht@rollerarchitekten.de
   Telefon: +49 5616028560
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]http://rollerarchitekten.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]www.subreport.de/E72332864
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Neubau Kita Felsberg
   Referenznummer der Bekanntmachung: RA_331 KS
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
   Ingenieurbüros und Prüfstellen
   II.2)Beschreibung
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Stadt Felsberg beabsichtigt den Neubau einer Kindertagesstätte im
   Stadtteil Felsberg.
   Der Kindergarten soll als 6-gruppige Tageseinrichtungen mit der
   Konzeption altersübergreifender U3 und Ü3- Gruppen geplant werden. Die
   Nutzfläche beträgt ca. 1 025 m^2.
   Die Betriebe der Tageseinrichtungen werden sich nach den Richtlinien
   des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration gemäß §45 SGB
   VIII vom 27.4.2017 und den Empfehlungen der nordhessischen Jugendämter
   richten. Das Förderprogramm des Bundes zum Bau von Kindertagesstätten
   soll in Anspruch genommen werden.
   Das Wettbewerbsgrundstück in Felsberg liegt in der Unteren Birkenallee
   am südlichen Ortsrand im Edertal und hat eine Größe von ca. 7 578 m^2.
   Es befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Drei-Burgen-Schule, zur
   Stadtsporthalle, zur Stadtjugendpflege und zum Ernst-Schaake-Freibad.
   Im Rahmen des Wettbewerbs soll für den Kindergarten und dessen
   Freianlagen ein Vorentwurf als Teilleistung gem. HOAI LP 2 erstellt
   werden. Ein sehr wichtiges Ziel der Stadt Felsberg ist neben der
   Funktionserfüllung, der architektonischen Qualität, der Erfüllung der
   Hochwasserschutzanforderungen und einer wirtschaftliche Bauweise die
   kindgerechte Gestaltung des Gebäudes und des Außengeländes.
   Der Wettbewerb wird als nichtoffener Realisierungswettbewerb nach GWB
   und RPW 2013 mit vorgeschaltetem Präqualifikationsverfahren
   (Teilnahmewettbewerb) und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren nach
   VgV durchgeführt. Der Planungswettbewerb erfolgt einstufig und ist
   anonym (RPW §1 (4)).
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
   Alle Bewerber/-innen, die die formalen Kriterien ausnahmslos erfüllen
   und den formalen Nachweis der Eignungskriterien im Sinne der Erfüllung
   der Mindestanforderungen erbracht haben, qualifizieren sich mit einer
   Mindestpunktanzahl für die Teilnahme am Wettbewerb. Zusätzliche Punkte
   können durch die Erfüllung zusätzlicher Auswahlkriterien erzielt
   werden.
   Zur Teilnahme am Wettbewerb werden diejenigen 16 Bewerber ausgewählt,
   die die meisten Punkte erreicht haben. Bei gleicher Punktzahl
   entscheidet das Los.
   Zulassungskriterien:
   a) Fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung,
   b) Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation durch aktuelle
   Nachweise der Berufszulassungen Architekt*in UND
   Landschaftsarchitekt*in; z. B. Eintragungsurkunden Architektenkammer,
   c) Bewerber-Erklärung  unter Verwendung des formalisierten
   Bewerberbogens  zur Teilnahme am Wettbewerb mit Unterschrift aller
   Teilnahmeberechtigten mit Erklärung, dass die Ausschlusskriterien des §
   123 und § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht
   bestehen und mit Auflistung der Referenzen 1-4 (Ref. 1-3 als
   Mindestanforderung, Ref. 4 optional),
   d) Nachweis Referenzprojekt 1 (1 Blatt DIN A4 oder A3 mit Fotos,
   Plänen, Erläuterungen),
   e) Nachweis Referenzprojekt 2 (1 Blatt DIN A4 oder A3 mit Fotos,
   Plänen, Erläuterungen),
   f) Nachweis Referenzprojekt 3 (1 Blatt DIN A4 oder A3 mit Fotos,
   Plänen, Erläuterungen),
   g) Optional: Nachweis Referenzprojekt 4 (1 Blatt DIN A4 oder A3 mit
   Plänen, Erläuterungen).
   Eignungskriterien (formal):
    Referenzprojekt 1  Objektplanung Gebäude: Planung und Umsetzung
   eines Projektes mit vergleichbaren Planungsanforderungen (z. B. Kita,
   Bildungseinrichtung bzw. pädagogische Einrichtung, mind. HZ III),
    Referenzprojekt 2  Objektplanung Gebäude: Umsetzung eines Projektes
   mit einer Bausumme von mind. 2,5 Mio. EUR (KG 300 + KG 400 + KG 600,
   brutto),
    Referenzprojekt 3  Objektplanung Freianlagen: Umsetzung eines
   Projektes mit vergleichbaren Planungsanforderungen (z. B. Kita,
   Bildungseinrichtung bzw. pädagogische Einrichtung, mind. HZ III),
    Referenzprojekt 4 (Optional  keine Mindestanforderung) 
   Objektplanung Gebäude: Wettbewerbserfolg (Preis oder Anerkennung) aus
   einem regulären Wettbewerbsverfahren (nicht Verhandlungsverfahren,
   Mehrfachbeauftragung) oder eine Auszeichnung eines realisierten
   Projektes, z. B. Beispielhaftes Bauen oder gleichwertig.
   Als Referenzprojekte im Bereich Objektplanung Gebäude (1,2,4) können 2
   identische Projekte eingereicht werden, sofern die jeweiligen Kriterien
   erfüllt sind.
   Die Referenzen müssen eigenverantwortlich, können aber auch in
   verantwortlicher Position für einen anderen Auftragnehmer (AN) erbracht
   worden sein. In diesem Fall ist eine entsprechende Bestätigung des AN
   vorzulegen.
   Durch die Referenzprojekte 1 + 2 (Objektplanung Gebäude) mit:
    mind. 1 öffentlichem Auftraggeber,
    Fertigstellung nicht vor dem 1.1.2013,
    Erbringung von mind. 4 aufeinanderfolgenden Leistungsphasen, und das
   Referenzprojekt 3 (Objektplanung Freianlagen) mit
    Fertigstellung nicht vor dem 1.1.2013,
    Erbringung von mind. 4 aufeinanderfolgenden Leistungsphasen, werden
   die Mindestanforderungen erfüllt.
   Zusätzliche Punkte können erzielt werden durch:
    Angabe Referenzprojekt 4 (Wettbewerbserfolg oder Auszeichnung
   Objektplanung Gebäude); Zeitpunkt des Wettbewerbserfolgs nicht vor dem
   1.1.2013,
    Erbringung weiterer Leistungsphasen innerhalb der LP 2-8.
   Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer die formalisierten
   Bewerbungsunterlagen vollständig fristgerecht  ausschließlich per
   E-Vergabe  elektronisch abgibt. E-Mail-Bewerbungen sind vom Verfahren
   ausgeschlossen. Referenzen und Nachweise werden nicht beurteilt.
   Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die
   in der Bekanntmachung/Auslobung genannten fachlichen Anforderungen und
   sonstigen Zulassungsvoraussetzungen  genannt unter VI.3)  erfüllen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
   Beruf angeben:
   Die Teilnahme am Wettbewerb ist nur durch Erfüllung der in der
   Auslobung beschriebenen Anforderungen und Zulassungsvoraussetzungen für
   Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten
   möglich. Die fachliche Eignung als Architekt*in und
   Landschaftsarchitekt*in ist bereits im Teilnahmeantrag (Bewerbung)
   nachzuweisen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.2)Art des Wettbewerbs
   Nichtoffen
   Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 20
   IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
   Gerlach Architekten, Fritzlar mit Hanf Landschaftsarchitekten, Kassel
   Löser Lott Architekten, Berlin mit Stefan Bernard
   Landschaftsarchitekten, Berlin
   Clemens Kober Architekt BDA, Kassel mit Schulz Landschaftsarchitekten,
   Kassel
   Architekturbüro Steyer, Körle mit Stadt und Natur
   Landschaftsarchitekten, Kassel
   IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
   Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der zugelassenen
   Wettbewerbsarbeiten angewandt (Reihenfolge ohne Gewichtung):
    Gesamtkonzept,
    Städtebauliche Lösung,
    Architektonische Qualität,
    Funktionalität und Programmerfüllung,
    Freiraumqualität,
    Wirtschaftlichkeit,
    Hochwasserschutz,
    Energetische Aspekte.
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
   Tag: 24/03/2021
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
   ausgewählte Bewerber
   Tag: 26/03/2021
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
   Teilnahmeanträge verfasst werden können:
   Deutsch
   IV.3)Preise und Preisgericht
   IV.3.1)Angaben zu Preisen
   Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
   Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
   Für die besten Arbeiten werden Preise und Anerkennungen ausgelobt.
   Preise werden Arbeiten zuerkannt, auf deren Grundlage die Aufgabe
   realisiert werden kann. Als Wettbewerbssumme stellt der Auslober 33 000
   EUR zzgl. 19 % MwSt. zur Verfügung. Es sind folgende Preise und
   Anerkennungen vorgesehen:
   1. Preis 13 200 EUR,
   2. Preis 9 900 EUR,
   3. Preis 6 600 EUR,
   4. Preis 3 300 EUR.
   Die Aufteilung der Wettbewerbssumme, die Anzahl der Preise oder/und die
   alternative Vergabe einer Anerkennung kann durch einstimmigen Beschluss
   des Preisgerichts neu festgelegt werden.
   IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
   Die Teilnehmer haben über die Preissumme hinaus keinen Anspruch auf
   Kostenerstattungen.
   IV.3.3)Folgeaufträge
   Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
   Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
   IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
   Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
   Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
   IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
   Gerhard Greiner, Architekt, Kassel (Fachpreisrichter)
   Ulrike Pape, Architektin, Kassel (Fachpreisrichterin
   Günter Sandmann, Landschaftsarchitekt, Kassel (Fachpreisrichter)
   Prof. Felix Wächter, Architekt, Darmstadt (Fachpreisrichter)
   Michael Herz, Landschaftsarchitekt, Kassel (st. Fachpreisrichter)
   Elke Reichel, Architektin, Stuttgart (st. Fachpreisrichterin)
   Volker Steinmetz, Bürgermeister der Stadt Felsberg (Sachpreisrichter)
   Hartmut Wagner, Bauausschuss der Stadt Felsberg (Sachpreisrichter)
   Ingrid Schäfer, eh. Leiterin Kita Gensungen (Sachpreisrichterin)
   Jürgen Rath, Erster Stadtrat der Stadt Felsberg (st. Sachpreisrichter)
   Luisa Seifert, Leiterin Kita Gensungen (st. Sachpreisrichterin)
   Ute Lukas, Stadträtin der Stadt Felsberg (Beraterin ohne Stimmrecht)
   Michael Fehmer, Stadtrat der Stadt Felsberg (Berater ohne Stimmrecht)
   Silke Böttcher, Stadträtin der Stadt Felsberg (Beraterin ohne
   Stimmrecht)
   Werner Rippel, Stadtrat der Stadt Felsberg (Berater ohne Stimmrecht)
   Thomas Horn, Fachbereich Bauen und Umwelt im Schwalm-Eder-Kreis
   (Berater ohne Stimmrecht)
   Elke Peuster, Jugendamt-Jugenshilfeplanung im Schwalm-Eder-Kreis
   (Beraterin ohne Stimmrecht)
   Michael Rimbach, Fachbereich Generationen und Soziales der Stadt
   Felsberg (Berater ohne Stimmrecht)
   Paul Wieder, Fachbereich Bauen und Umwelt der Stadt Felsberg (Berater
   ohne Stimmrecht)
   Eugenie Leonhardt, Fachbereich Bauen und Umwelt der Stadt Felsberg
   (Beraterin ohne Stimmrecht)
   * Nach der Kommunalwahl behält sich der Auslober vor, die Besetzung der
   Fraktionen des Stadtrats abzuändern. Die funktionalle Zuodnung bleibt
   bestehen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Rechtliche Ausschlusskriterien  gem. formalisiertem Bewerberbogen:
    Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 Abs. 1,2,3
   GWB und nach § 124 vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen
   Selsbtreinigung nach § 125 (siehe Teilnahmeantrag),
    Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 Abs. 4 GWB
   vorliegen bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (siehe
   Teilnahmeantrag),
    Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von
   Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt (siehe Teilnahmeantrag).
   Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung:
    Bestätigung der Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister,
    Nachweis der Berufsqualifikationen als Architekt*in UND
   Landschaftsarchitekt*in.
   Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
    Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtdeckung  Personenschäden:
   Architekt: mind. 5,0 Mio EUR, Landschaftsarchitekt: mind. 2 Mio EUR,
    Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtdeckung  Sonstige Schäden:
   Architekt: mind. 2,0 Mio EUR, Landschaftsarchitekt: mind. 1 Mio EUR,
    Eigenerklärung über den Mindestjahresumsatz vergleichbare Leistungen:
   Architekt: mind. 300 000 EUR; Landschaftsarchitekt mind. 150 000 EUR.
   Bietergemeinschaft:
   Für die Teilnahme am Wettbewerb wird die Qualifikation des Architekten
   und Landschaftsarchitekten vorausgesetzt. Die Teilnahme am Wettbewerb
   ist nur in Verbindung (zwingende Zusammenarbeit) von Architekten und
   Landschaftsarchitekten möglich.
   Weitere Beauftragung:
   Der Auslober wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts
   einen/eine der Preisträger*innen stufenweise mit der weiteren Planung
   gemäß HOAI 2013 beauftragen, sofern und soweit das Projekt realisiert
   wird:
    Objektplanung Gebäude und Freianlagen gemäß §33ff HOAI, mind. LP 2-5
   (abgeschlossene Ausführungsplanung),
    Bei Fortsetzung der Planung und Umsetzung: Objektplanung Gebäude und
   Freianlagen gemäß §33ff HOAI, LP 6-7 (optional),
    Bei Fortsetzung der Planung und Umsetzung: Objektplanung Gebäude und
   Freianlagen gemäß §33ff HOAI, LP 8-9 (optional).
   Gemäß VgV werden vor der Auftragsvergabe mit allen Preisträger*innen
   Verhandlungsgespräche zur Vergabe der Planungsleistungen gemäß §33-40
   HOAI geführt. Ziel ist es, diejenigen zu beauftragen, der in Hinblick
   auf die Aufgabenstellung am ehesten die Gewähr für eine sachgerechte
   und qualitätvolle Leistungserbringung bietet.
   Die für die Auftragsvergabe anzuwendenden Zuschlagskriterien und ihre
   Gewichtung werden wie folgt festgelegt:
    Wettbewerbsergebnis 50 %, davon für den 1. Preis 100 %, für den 2.
   Preis 80 %, für den 3. Preis 60 %, für den 4. Preis 40 %,
    Herangehensweise an das Projekt und Weiterentwicklung des
   Wettbewerbsergebnisses gem. Beurteilungen des Preisgerichts 10 %,
    Leistungsfähigkeit des Projektteams 20 %,
    Darstellung der Nachhaltigkeit /Wirtschaftlichkeit /Kosten- und
   Terminplanung 10 %,
    Honorarangebot/Nebenkosten 10 %.
   Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits
   erbrachte Leistungen des Beauftragten bis zur Höhe des
   Bearbeitungshonorars nicht erneut vergütet, sofern der im Wettbewerb
   erstellte Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der
   weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
   Die Wettbewerbsteilnehmer*innen verpflichten sich, im Falle einer
   Beauftragung die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.
   Voraussichtliche Termine:
    Bereitsstellung der Auslobungsunterlagen: 31. März 2021
    Kolloquium: 14./15. KW 2021
    Abgabe Wettbewerbsarbeiten: 11. Juni 2021  Pläne/18. Juni 2021 
   Modelle
    Preisgerichtssitzung: Anfang/Mitte Juli 2021
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Zulässigkeit eines Nachprüfantrags setzt voraus, dass die geltend
   gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis
   bzw.  soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind  bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw.
   Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr.1 bis 3 GWB).
   Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
   nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB).
   Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, sowiet der Antrag erst
   nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB).
   Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der
   Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg
   bzw. 15 Tage nach Absendung der Vergabeentscheidung per Post (§134 Abs.
   2 GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags gem.
   § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 Abs. 2 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/02/2021
References
   6. mailto:eugenie.leonhardt@felsberg.de?subject=TED
   7. http://felsberg.de/
   8. http://www.subreport.de/E72332864
   9. mailto:nachricht@rollerarchitekten.de?subject=TED
  10. http://rollerarchitekten.de/
  11. http://www.subreport.de/E72332864
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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