Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Lieferung von Seifen und Shampoos - DE-Hamburg
Haarwaschmittel
Kämme
Zahnbürsten
Zahnpasta
Rasierschaum
Seife
Rasierapparate
Handreiniger
Damenbinden oder Tampons
Dokument Nr...: 890167-2021 (ID: 2021021111294370406)
Veröffentlicht: 11.02.2021
*
  Lieferung von Seifen und Shampoos
AUFTRAGSBEKANNTMACHUNG
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
BJV 2021000079 - Lieferung von Seifen und Shampoos
1) Bezeichnung und die Anschrift der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle, der den Zuschlag erteilenden Stelle
sowie der Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Suhrenkamp 100
22335 Hamburg
Deutschland
+49 40428001429
+49 40427943264
luise.rauchhaupt@justiz.hamburg.de
2) Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung [UVgO]
3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
4) Gegebenenfalls in den Fällen des  29 Absatz 3 die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die
Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen
5) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der Leistungserbringung
Lieferung von Seifen und Shampoos
Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Seifen
und Shampoos für alle Hamburger Justizvollzugsanstalten, im öffentlichen Wettbewerb zu vergeben.
Die Vertragsdauer soll zwei Jahre betragen, beginnend ab dem 1.4.2021, endend 31.3.2023 mit jährlicher
Verlängerungsoption, längstens jedoch bis zum 31.03.2025.
Die Ausschreibung ist in vier Lose aufgegliedert. Sie soll interessierten Firmen die Gelegenheit geben, sich im
Rahmen ihrer Möglichkeiten zu beteiligen.
Ort der Leistungserbringung:
22335 Alle Hamburger Justizvollzugsanstalten
6) Gegebenenfalls die Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose
Angebote können abgegeben werden für
Los-Nr. 1 Losname Seifen und Shampoo
Beschreibung Lieferung von Seifen und Shampoo
Los-Nr. 2 Losname Zahnpasta und Zahnbürsten
Beschreibung Lieferung von Zahnpasta und Zahnbürsten
Los-Nr. 3 Losname Rasierer, Rasierseife, Rasierpinsel sowie Haarkämme
Beschreibung Lieferung von Einwegrasierern, Rasierseife, Rasierpinsel sowie Haarkämme
Los-Nr. 4 Losname Hygieneprodukten - Damen
Beschreibung Lieferung von Binden und Tampons
7) Gegebenenfalls die Zulassung von Nebenangeboten
Nebenangebote sind nicht zugelassen
8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Von: 01.04.2021 Bis: 31.03.2023
Mit jährlicher Verlängerungsoption, längstens jedoch bis zum 31.03.2025
9) Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die
Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können
https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=ZzaK1ycFsYs%253d
10) Teilnahme- oder Angebots- und Bindefrist
Teilnahme- oder Angebotsfrist: 16.03.2021 12:00:00
Bindefrist: 16.04.2021
AUFTRAGSBEKANNTMACHUNG - 1/2
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2021/02/9a97e187-75fa-4936-a3f4-bb1761958f45.html
Data Acquisition via: p8000000
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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Ausschreibung: Satzarbeit - DE-Bonn
Satzarbeit
Dienstleistungen im Grafik-Design
Dokument Nr...: 90167-2021 (ID: 2021022209103590369)
Veröffentlicht: 22.02.2021
*
  DE-Bonn: Satzarbeit
   2021/S 36/2021 90167
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das
   Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
   Postanschrift: Brühler Straße 3
   Ort: Bonn
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 53119
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]B17.30@bescha.bund.de
   Telefon: +49 22899610-1032
   Fax: +49 2289910610-1032
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.bescha.bund.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=376984
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]http://www.evergabe-online.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvereinbarung über die grafische Gestaltung der Reihe pocket für
   die bpb
   Referenznummer der Bekanntmachung: B 17.30 - 0513/19/VV: 1
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79822000 Satzarbeit
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Rahmenvereinbarung über die grafische Gestaltung der Reihe Pocket für
   die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 500 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79822500 Dienstleistungen im Grafik-Design
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Esn wird eine Rahmenvereinbarung über die grafische Gestaltung für die
   Taschenbuchreihe Pocket sowie für dazugehörige Produkte für die
   Bundeszentrale für politische Bildung geschlossen. Die
   Rahmenvereinbarung wird zunächst für den Zeitraum von 2021-2022
   geschlossen. Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung
   um jeweils ein Jahr bis maximal zum 2025 zu verlängern. Eine
   Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option seitens der Auftraggeberin
   besteht nicht.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/05/2021
   Ende: 30/04/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung um jeweils ein
   Jahr bis maximal zum 30..2025 zu verlängern. Es besteht keine
   Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option durch die Auftraggeberin
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Angaben zur technischen Ausstattung
   Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit fügen
   Sie Ihrem Angebot bitte eine Erklärung bei, die nähere Informationen
   über die technische Ausstattung (z. B.: Hard- und Software) Ihres
   Unternehmens enthält. Es muss nachgewiesen werden, dass die technischen
   Voraussetzungen für die geforderte Leistung grundsätzlich erfüllt
   werden. Die geforderten Angaben zur technischen Ausstattung sind
   formlos auf einer gesonderten Anlage mit dem Angebot einzureichen. Die
   Erklärung soll einen Umfang von maximal einer DIN A4 Seite haben.
   b) Referenzen
   Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen
   Sie bitte eine Liste mit mindestens 2 geeigneten Referenzen in Bezug
   zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit
   für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen
   anhand der Referenzen dar.
    Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale
   aufweisen:
   Referenzobjekt 1 (Nachweis für gestalterische Kompetenz)
   Vom Bieter sind mindestens 2 mit dem Ausschreibungsgegenstand
   gleichwertige
   Referenzobjekte als Nachweis für gestalterische Kompetenz zu benennen.
   Als gleichwertig werden Publikationen angesehen, die folgende Merkmale
   aufweisen:
    Buch oder Broschüre,
    mindestens 100 Seiten Umfang,
    Format zwischen DIN A6 und DIN A5,
    Enthält illustrierte Bilder, Grafiken und/oder Landkarten,
    Typografie mit mindestens 3 verschiedenen Textsorten (Autorentext,
   Infotexte, Dokumente, Fußnoten),
    Die Referenzobjekte müssen jeweils von den benannten Ansprechpartnern
   für die grafische Gestaltung erstellt bzw. unter deren
   Leitung/Verantwortung erstellt worden sein,
    Für die Referenzen ist die Vorlage Referenzvordruck zu verwenden.
   Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
   Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
    Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
    Zeitraum der Leistungserbringung,
    Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz
   mit Anschrift und Kontaktdaten.
   Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten
   Referenzen:
    Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist
   das Datum der letzten Leistungserbringung  gerechnet bis zum Ende der
   Angebotsfrist),
    Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
   Es sind nur 2 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere
   Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz
   durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht
   möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des
   Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI eine
   Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen
   einzureichen.
   Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen
   zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten,
   können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
   Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben
   nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit
   und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und
   beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI
   entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung
   des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind,
   kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor
   Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer
   Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen
   (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus
   vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 23/03/2021
   Ortszeit: 11:30
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 24/03/2021
   Ortszeit: 10:38
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   a) Entwurfserstellung im Rahmen des Vergabeverfahrens mit dem Angebot
   sind Gestaltungsentwürfe einzureichen.
   Die Entwürfe dienen zur Feststellung, in welchem Grad auftragsbezogene
   technische/qualitative und ästhetische Anforderungen erfüllt werden
   können.
   Die Aufgabenstellung, die Vorgaben sowie die zugehörige
   Bewertungsmatrix zur Entwurfserstellung sind in den Dokumenten
   Aufgabenstellung_Entwürfe und Material_Entwurfserstellung
   beschrieben.
   Die Entwürfe sind sowohl spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist
   zum einen elektronisch über die e-Vergabe Plattform und zudem auch als
   einfacher Farbausdruck 2-fach ausgedruckt per Post als auch digital
   über die eVergabe mit dem Angebot einzureichen! an das Beschaffungsamt
   des BMI, Angebotssammelstelle, Brühler Str. 3, 53119 Bonn, zu senden.
   Auf dem Paket ist sichtbar und leserlich folgender Schriftzug
   anzubringen:
   Nicht öffnen!
   Entwürfe zum Vergabeverfahren
   AZ. B 17.30 - 0513/19/VV:1
   Bitte reichen Sie nur eine Variante der Entwürfe und ohne aufwändige
   Verpackungen, Bindung, Kartonage oder Hartschaumplatte ein. Weitere
   Varianten der Entwürfe sowie Entwürfe, die nicht innerhalb der
   Angebotsfrist sowohl elektronisch als auch auf dem Postweg eingegangen
   sind, werden nicht berücksichtigt.
   b) Bewertung der Entwürfe
   Die 2-fach ausgedruckten und anonymisierten Entwürfe (d.h. Angaben die
   Rückschlüsse auf die Bieter in Form von Personen, Namen, Firmenangaben
   o. ä. geben, werden geschwärzt) werden vom Beschaffungsamt des BMI dem
   1. und 2. Bewerter der bpb vorgelegt und von diesen in Bezug auf die
   Erfüllung der Zielvorstellung (Erfüllungsgrad der Aufgabenstellung,
   grafische Umsetzung, etc.) geprüft. Beide Bewerter finden dann ein
   gemeinsames Bewertungsergebnis. Das Beschaffungsamt prüft anschließend
   neben den fachlichen Aspekten insbesondere den bei der Bewertung
   angesetzten Maßstab im Hinblick auf Transparenz, Gleichmäßigkeit,
   Proportionalität und auf Richtigkeit.
   Auf Basis dieser Ergebnisse wird die Prüfungs- und
   Wertungsdokumentation erstellt.
   c) Aufwandspauschale bei Einsendung von Entwürfen
   Bietern, die ihren Entwurf entsprechend der Aufgabenstellung
   vollständig mit ihrem Angebot frist- und formgerecht eingereicht haben,
   wird nach Ablauf der Zuschlagsfrist eine Aufwandspauschale in Höhe von
   insgesamt 1 000 EUR durch die bpb ausgezahlt. Dazu ist vom Bieter seine
   Kontoverbindung mit den Entwürfen einzureichen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 2289499-0
   Fax: +49 2289499-163
   Internet-Adresse: [11]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
   bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
   dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten
   durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
   Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
   Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
   der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem
   BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der
   Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
   spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
   Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160
   Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
   Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
   der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu
   stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
   Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
   sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber
   informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
   Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per
   Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
   Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
   Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des
   Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu
   richten.
   Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags
   verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote
   enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben
   ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu
   wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden
   Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und
   Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/02/2021
References
   6. mailto:B17.30@bescha.bund.de?subject=TED
   7. http://www.bescha.bund.de/
   8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=376984
   9. http://www.evergabe-online.de/
  10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  11. http://www.bundeskartellamt.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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