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Ausschreibung: Videofilme - DE-Bonn
Videofilme
Film- und Videofilmherstellung und verbundene Dienstleistungen
Herstellung von Lehrfilmen und -videofilmen
E-Learning
Verleih von Filmen und Videofilmen
Dokument Nr...: 89425-2021 (ID: 2021022209044889620)
Veröffentlicht: 22.02.2021
*
DE-Bonn: Videofilme
2021/S 36/2021 89425
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [5]B13.13@bescha.bund.de
Telefon: +49 22899610-1027
Fax: +49 2289910610-1027
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [6]http://www.bescha.bund.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[7]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=376981
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[8]http://www.evergabe-online.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung eines Erklärvideos zum Thema Change-Management
Referenznummer der Bekanntmachung: B 13.13 - 0779/20/VV: 13
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32354500 Videofilme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines Erklärvideos zum Thema Change-Management zur
Bereitstellung und Nutzung (streamen) auf der Internetpräsenz
Digitalakademie der Bundesverwaltung für den Aufbau der
Digitalakademie als Bestandteil der BAköV.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
92110000 Film- und Videofilmherstellung und verbundene Dienstleistungen
92111100 Herstellung von Lehrfilmen und -videofilmen
80420000 E-Learning
92120000 Verleih von Filmen und Videofilmen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Beschaffung eines Erklärvideos zum Thema Change-Management zur
Bereitstellung und Nutzung (streamen) auf der Internetpräsenz
Digitalakademie der Bundesverwaltung für den Aufbau der
Digitalakademie als Bestandteil der BAköV.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 10/05/2021
Ende: 03/05/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag und die Dauer der Überlassung des Erklärvideos zum Thema
Change-Management belaufen sich zunächst auf die Dauer von 36 Monaten.
Die Auftraggeberin hat für den Fall des weiteren Bedarfs an der
Überlassung des Erklärvideos das Optionale Recht, die Laufzeit des
Vertrages einmal um 18 Monate zu verlängern. Die Auftraggeberin wird
die Auftragnehmerin frühzeitig, jedoch spätestens drei Monate vor Ende
der ursprünglich vereinbarten Laufzeit des Vertrages über die
Inanspruchnahme der Verlängerungsoption mindestens in Textform gem. §
126b BGB in Kenntnis setzen. Eine Pflicht für die Auftraggeberin zur
Inanspruchnahme dieser Option besteht nicht. Der Inhalt der zu
erbringenden Leistung bleibt auch im Falle der Optionswahrnehmung
gleich.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/03/2021
Ortszeit: 11:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10/05/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 25/03/2021
Ortszeit: 11:30
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Das Beschaffungsamt des BMI (BeschA) hat für die Bundesakademie für
öffentliche Verwaltung (BAköV) einen Auftrag für die Beschaffung von 20
Erklärvideos zur
Bereitstellung auf der Internetpräsenz Digitalakademie der
Bundesverwaltung für den Aufbau der Digitalakademie als Bestandteil der
BAköV zu vergeben. Da aus technischen Gründen eine Aufteilung in 20
Lose in einem Vergabeverfahren nicht umgesetzt werden kann, erfolgt die
Vergabe der einzelnen Themenspezifischen Erklärvideos zur
Berücksichtigung der Mittelständischen Interessen im Rahmen eines
jeweils Eigenständigen Vergabeverfahrens. Eine Übersicht zu den
jeweiligen themenspezifischen Einzelvergabeverfahren bietet die
nachfolgende Tabelle:
Verfahrensnummer: Titel des Videos
B 13.13 - 0779/20/VV: 1 Künstliche Intelligenz,
B 13.13 - 0779/20/VV: 2 Big Data,
B 13.13 - 0779/20/VV: 3 Open Data,
B 13.13 - 0779/20/VV: 4 Cloud,
B 13.13 - 0779/20/VV: 5 Blockchain,
B 13.13 - 0779/20/VV: 6 Quantencomputer,
B 13.13 - 0779/20/VV: 7 Open Source,
B 13.13 - 0779/20/VV: 8 Internet of Things, inkl. 5G-Technologie,
B 13.13 - 0779/20/VV: 9 Software-Entwicklung, inkl. UX/UIDesign,
B 13.13 - 0779/20/VV: 10 Barrierefreiheit BITV 2.0,
B 13.13 - 0779/20/VV: 11 Mobiles Arbeiten,
B 13.13 - 0779/20/VV: 12 Interdisziplinäres Arbeiten,
B 13.13 - 0779/20/VV: 13 Change-Management,
B 13.13 - 0779/20/VV: 14 Data Literacy,
B 13.13 - 0779/20/VV: 15 Fehlerkultur,
B 13.13 - 0779/20/VV: 16 Open Innovation,
B 13.13 - 0779/20/VV: 17 Selbstlernkompetenz,
B 13.13 - 0779/20/VV: 18 Standardisierung von IT (Soft- und
Hardware),
B 13.13 - 0779/20/VV: 19 Nachhaltigkeit von IT (Soft- und Hardware),
B 13.13 - 0779/20/VV: 20 Digitale Ethik.
Die Auftragsbekanntmachungen der jeweiligen Themenspezifischen
Einzelvergabeverfahren werden durch das Amt für Veröffentlichungen der
europäischen Union
Veröffentlicht und werden unter Maßgabe des § 40 Abs. 3 VgV ebenfalls
unter den vorstehenden Verfahrensnummern auf der e-Vergabe-Plattform
([9]www.evergabe-online.de) veröffentlicht und können dort aufgerufen
werden.
Pro Vergabeverfahren darf je Bieter mit dem Angebot jeweils nur ein
Erklärvideo (als Angebotsmuster) eingereicht werden.
Die Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung müssen dementsprechend
durch das eingereichte Erklärvideo erfüllt werden. Die Einreichung
mehrerer Erklärvideos zur Erfüllung der Anforderungen aus der
Leistungsbeschreibung ist nicht zulässig. Sofern von einem Bieter
mehrere Erklärvideos in einem Vergabeverfahren eingereicht werden, ist
das Angebot aus dem Verfahren auszuschließen. (Eignungsleihe,
Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen
verwiesen.
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine
Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur
ein Bieter in Frage, der keine Auftragsverhindernden Eintragungen
besitzt.
Unternehmensdaten:
Das Formular Unternehmensdaten ist vollständig auszufüllen und Ihrem
Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen
statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt
des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister insbesondere gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19
Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.
Zu beachten ist ferner, dass das mit dem jeweiligen Angebot
einzureichende themenspezifische Erklärvideo auch im Richtigen
Einzelvergabeverfahren unter der dazugehörigen Verfahrensnummer
eingereicht werden muss. Es handelt sich Insoweit um eigenständige
Vergabeverfahren. Sofern ein Angebot nebst einzureichendem Erklärvideo
nicht im richtigen Einzelvergabeverfahren eingereicht wird, ist das
Angebot auszuschließen.
Das Angebot für das Erklärvideo zum Thema Change-Management zur
Bereitstellung und Nutzung (streamen) muss im Einzelvergabeverfahren B
13.13 - 0779/20/VV: 13 - Change-Management eingereicht werden.
Die Einhaltung der geforderten Leistungsmerkmale aus der
Leistungsbeschreibung an das Erklärvideo wird schon vor
Zuschlagserteilung an einem Angebotsmuster überprüft. Neben dieser
Verifizierung der geforderten Leistungsmerkmale dient das
Angebotsmuster darüber hinaus auch dazu, die Qualität der Leistung zu
bewerten. Das Verfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform
durchgeführt. Aufgrund des erheblichen Datenvolumens ist es jedoch aus
technischen Gründen nicht möglich, das zu bewertende Angebotsmuster
gemeinsam mit den übrigen Angebotsunterlagen elektronisch über die
e-Vergabe-Plattform zu übermitteln. Daher ist das
Angebotsmuster (also nur das Erklärvideo) vom Bieter auf einem
Datenträger (z. B. USB-Stick, DVD, CD-ROM) im MP4-Dateiformat auf
eigene Kosten spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 25.3.2021
um 11.30 Uhr an das Beschaffungsamt des BMI Angebotssammelstelle
Brühler Str. 3 53119 Bonn zu senden.
Die weiteren Anforderungen zum Angebotsmuster sind den Hinweisen und
besonderen Bewerbungsbedingungen unter Ziffer 3.7 zu entnehmen.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen
Ausschlussgründe gemäß §§123 oder 124 GWB vorliegen. Das
Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative
Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen
können bzw. müssen.
Hierzu dient das Formular Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden
diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren
Nachweisen, z.B. eines behördlichen Führungszeugnisses verlangt werden.
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der
Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: [11]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten
durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem
BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der
Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160
Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu
wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber
informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per
Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des
Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu
richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags
verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote
enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben
ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu
wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden
Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/02/2021
References
5. mailto:B13.13@bescha.bund.de?subject=TED
6. http://www.bescha.bund.de/
7. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=376981
8. http://www.evergabe-online.de/
9. http://www.evergabe-online.de/
10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
11. http://www.bundeskartellamt.de/
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