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Ausschreibung: Dienstleistungen im Gartenbau - DE-Dormagen
Dienstleistungen im Gartenbau
Dokument Nr...: 86883-2021 (ID: 2021021909235087020)
Veröffentlicht: 19.02.2021
*
  DE-Dormagen: Dienstleistungen im Gartenbau
   2021/S 35/2021 86883
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Dormagen -Technische Betriebe Dormagen
   AöR
   Postanschrift: Mathias-Giesen-Str. 11
   Ort: Dormagen
   NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
   Postleitzahl: 41540
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Stadt Dormagen  F 10/30  Z. SUB: Frau Silke Voigt
   E-Mail: [6]vergabe@stadt-dormagen.de
   Telefon: +49 2133/257547
   Fax: +49 2133/257408
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.dormagen.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E19474751
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.subreport.de/E19474751
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Grünpflege Dormagen
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   77300000 Dienstleistungen im Gartenbau
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Grünpflegearbeiten im Stadtgebiet Dormagen 2021-2023 Schulen und
   Kindergärten:
    ca. 64 000 m^2 Gehölzpflege bis zu 9 mal jährlich
    ca. 114 000 m^2 Rasenpflege 16 mal jährlich
    ca. 152 000 m^2 Platz- und Wegeflächenpflege bis zu 9 mal jährlich
   Straßenbegleitgrün:
    ca. 45 000 m^2 Gehölzpflege
    ca. 13 000 m^2 Rasenpflege
   Rasenpflege:
    ca. 100 000 m^2 10 mal jährlich
   Schlegelflächen:
    400 000 m^2
   Freischneidearbeiten:
    ca. 100 000 m^2
   Straßenrinnenreinigung:
    ca. 26 000 lfm.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 1 Grünanlagen
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   77300000 Dienstleistungen im Gartenbau
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
   Hauptort der Ausführung:
   Stadtgebiet Dormagen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Grünpflege Grünanlagen: Die Massen sind der Kurzbeschreibung zu
   entnehmen.
   Die Ausführung der Pflegearbeiten erfolgt nach DIN 18919.
   Die Auftragsvergabe erfolgt über 3 Jahre zu den Konditionen des
   abgegebenen LV.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 9
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Vertragszeitraum: März 2021 bis 31.12.2021. Der Vertrag verlängert sich
   jeweils um ein Jahr, wenn dieser nicht 3 Monate vor Ablauf des
   jeweiligen Pflegejahrs vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer
   gekündigt wird. Ohne zwischenzeitliche Kündigung endet der Vertrag
   automatisch zum 31.12.2023.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der Auftragnehmer übernimmt für die Dauer der Arbeiten die
   Verkehrssicherungspflicht für sämtliche von ihm zu pflegenden Flächen.
   Die Technischen Betriebe Dormagen AöR als Auftraggeber erwarten ein
   hohes Verantwortungsmaß von dem Auftragnehmer.
   Er ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen die
   erforderlich sind, um die Sicherheit der im Arbeitsbereich verkehrenden
   Personen zu gewährleisten. In den Pausenzeiten der Schulen sind
   Arbeiten mit Maschineneinsatz zum Schutz der Kinder zu unterbrechen.
   Dadurch eventuell entstehende Ruhezeiten müssen in den Einheitspreis
   eingerechnet werden. Die jeweiligen Pausenzeiten sind in den Schulbüros
   zu erfragen. Die Ansprechpersonen der jeweiligen Einrichtungen werden
   dem Auftragnehmer bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich hat
   sich der Auftragnehmer frühzeitig vor Arbeitsbeginn bei allen
   Einrichtungen anzumelden.
   Sämtliche Arbeiten im Straßenraum sind so durchzuführen, dass der
   fließende Verkehr und der Fußgängerverkehr reibungslos stattfinden
   können. Im Bedarfsfall müssen die Arbeiten während der
   Hauptverkehrszeiten unterbrochen werden.
   Der Unternehmer ist verpflichtet sich fortlaufend über die für Dormagen
   geltenden Coronabestimmungen zu informieren und sich an die aktuellen
   Bestimmungen zu halten. Die bebaute Pflegegrundstücke dürfen zur Zeit
   nur mit einem Mund-Nasen-Schutz betreten werden.
   Schäden an Bäumen, Wegen, Grünanlagen etc., die sich während der
   Arbeiten ereignen oder aber festgestellt werden, sind dem Auftraggeber
   unverzüglich anzuzeigen.
   Die Beseitigung von selbst verschuldeten Schäden hat durch den
   Auftragnehmer zu seinen Lasten fachtechnisch einwandfrei zu erfolgen.
   Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiter, für etwaige
   Schadensansprüche Dritter selbst einzustehen und den Auftraggeber von
   diesen Ansprüchen freizustellen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 2 Verwaltungsgebäude
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   77300000 Dienstleistungen im Gartenbau
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
   Hauptort der Ausführung:
   Stadtgebiet Dormagen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Grünpflege Verwaltungsgebäude Der Unternehmer ist verpflichtet, sich
   fortlaufend über die für Dormagen geltenden Coronabestimmungen zu
   informieren und sich an die aktuellen Bestimmungen zu halten.
   Die Verwaltungsgebäude sowie deren Grundstücke dürfen zur Zeit nur mit
   einem Mund-Nasen-Schutz betreten werden.
   Zur Ausführung der Leistung dürfen nur handbetriebene Arbeitsgeräte mit
   Akkuantrieb eingesetzt werden. Benzinmotorbetriebene Laubbläser,
   Heckenscheren, Motorsägen, Freischneider usw. sind nicht zulässig.
   Großgeräte sollten möglichst ein lärmreduziertes Siegel vorweisen.
   Benzinmotorbetriebene Laubbläser, Heckenscheren, Motorsägen,
   Freischneider usw. sind nicht zulässig.
   Die Auftragsvergabe erfolgt über 3 Jahre zu den Konditionen des
   abgegebenen LV.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 9
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Vertragszeitraum: März 2021 bis 31.12.2021. Der Vertrag verlängert sich
   jeweils um ein Jahr, wenn dieser nicht drei Monate vor Ablauf des
   jeweiligen Pflegejahrs vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer
   gekündigt wird. Ohne zwischenzeitliche Kündigung endet der Vertrag
   automatisch zum 31.12.2023.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der Auftragnehmer übernimmt für die Dauer der Arbeiten die
   Verkehrssicherungspflicht für sämtliche von ihm zu pflegenden Flächen.
   Die Technischen Betriebe Dormagen AöR als Auftraggeber erwarten ein
   hohes Verantwortungsmaß von dem Auftragnehmer.
   Er ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen die
   erforderlich sind, um die Sicherheit der im Arbeitsbereich verkehrenden
   Personen zu gewährleisten. In den Pausenzeiten der Schulen sind
   Arbeiten mit Maschineneinsatz zum Schutz der Kinder zu unterbrechen.
   Dadurch eventuell entstehende Ruhezeiten müssen in den Einheitspreis
   eingerechnet werden. Die jeweiligen Pausenzeiten sind in den Schulbüros
   zu erfragen. Die Ansprechpersonen der jeweiligen Einrichtungen werden
   dem Auftragnehmer bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich hat
   sich der Auftragnehmer frühzeitig vor Arbeitsbeginn bei allen
   Einrichtungen anzumelden.
   Sämtliche Arbeiten im Straßenraum sind so durchzuführen, dass der
   fließende Verkehr und der Fußgängerverkehr reibungslos stattfinden
   können. Im Bedarfsfall müssen die Arbeiten während der
   Hauptverkehrszeiten unterbrochen werden.
   Der Unternehmer ist verpflichtet sich fortlaufend über die für Dormagen
   geltenden Coronabestimmungen zu informieren und sich an die aktuellen
   Bestimmungen zu halten. Die bebaute Pflegegrundstücke dürfen zur Zeit
   nur mit einem Mund-Nasen-Schutz betreten werden.
   Schäden an Bäumen, Wegen, Grünanlagen etc., die sich während der
   Arbeiten ereignen oder aber festgestellt werden, sind dem Auftraggeber
   unverzüglich anzuzeigen.
   Die Beseitigung von selbst verschuldeten Schäden hat durch den
   Auftragnehmer zu seinen Lasten fachtechnisch einwandfrei zu erfolgen.
   Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiter, für etwaige
   Schadensansprüche Dritter selbst einzustehen und den Auftraggeber von
   diesen Ansprüchen freizustellen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 3 Schulen
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   77300000 Dienstleistungen im Gartenbau
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
   Hauptort der Ausführung:
   Stadtgebiet Dormagen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Grünpflege Schulen Der Unternehmer ist verpflichtet, sich fortlaufend
   über die für Dormagen geltenden Coronabestimmungen zu informieren und
   sich an die aktuellen Bestimmungen zu halten.
   Die Schulgebäude sowie deren Grundstücke dürfen zur Zeit nur mit einem
   Mund-Nasen-Schutz betreten werden.
   Die Technischen Betriebe Dormagen AöR als Auftraggeber erwarten ein
   hohes Verantwortungsmaß von dem anbietenden Auftragnehmer. Er ist
   verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen die erforderlich
   sind, um die Sicherheit der im Arbeitsbereich verkehrenden Personen zu
   gewährleisten. In den Pausenzeiten der Schulen sind Arbeiten mit
   Maschineneinsatz zum Schutz der Kinder zu unterbrechen. Dadurch
   eventuell entstehende Ruhezeiten müssen in den Einheitspreis
   eingerechnet werden. Die jeweiligen Pausenzeiten sind in den Schulbüros
   zu erfragen. Die Ansprechpersonen der jeweiligen Einrichtungen werden
   dem Auftragnehmer bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Hier hat sich der
   Auftragnehmer frühzeitig vor Arbeitsbeginn anzumelden.
   Die Pflegegänge sollten möglichst auch auf die Ferienzeiten gelegt
   werden.
   Zur Ausführung der Leistung dürfen nur handbetriebene Arbeitsgeräte mit
   Akkuantrieb eingesetzt werden. Benzinmotorbetriebene Laubbläser,
   Heckenscheren, Motorsägen, Freischneider usw. sind nicht zulässig.
   Großgeräte sollten möglichst ein lärmreduziertes Siegel vorweisen.
   Benzinmotorbetriebene Laubbläser, Heckenscheren, Motorsägen,
   Freischneider usw. sind nicht zulässig.
   Die Auftragsvergabe erfolgt über 3 Jahre zu den Konditionen des
   abgegebenen LV.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 9
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Vertragszeitraum: März 2021 bis 31.12.2021. Der Vertrag verlängert sich
   jeweils um ein Jahr, wenn dieser nicht drei Monate vor Ablauf des
   jeweiligen Pflegejahrs vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer
   gekündigt wird. Ohne zwischenzeitliche Kündigung endet der Vertrag
   automatisch zum 31.12.2023.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der Auftragnehmer übernimmt für die Dauer der Arbeiten die
   Verkehrssicherungspflicht für sämtliche von ihm zu pflegenden Flächen.
   Die Technischen Betriebe Dormagen AöR als Auftraggeber erwarten ein
   hohes Verantwortungsmaß von dem Auftragnehmer.
   Er ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen die
   erforderlich sind, um die Sicherheit der im Arbeitsbereich verkehrenden
   Personen zu gewährleisten. In den Pausenzeiten der Schulen sind
   Arbeiten mit Maschineneinsatz zum Schutz der Kinder zu unterbrechen.
   Dadurch eventuell entstehende Ruhezeiten müssen in den Einheitspreis
   eingerechnet werden. Die jeweiligen Pausenzeiten sind in den Schulbüros
   zu erfragen. Die Ansprechpersonen der jeweiligen Einrichtungen werden
   dem Auftragnehmer bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich hat
   sich der Auftragnehmer frühzeitig vor Arbeitsbeginn bei allen
   Einrichtungen anzumelden.
   Sämtliche Arbeiten im Straßenraum sind so durchzuführen, dass der
   fließende Verkehr und der Fußgängerverkehr reibungslos stattfinden
   können. Im Bedarfsfall müssen die Arbeiten während der
   Hauptverkehrszeiten unterbrochen werden.
   Der Unternehmer ist verpflichtet sich fortlaufend über die für Dormagen
   geltenden Coronabestimmungen zu informieren und sich an die aktuellen
   Bestimmungen zu halten. Die bebaute Pflegegrundstücke dürfen zur Zeit
   nur mit einem Mund-Nasen-Schutz betreten werden.
   Schäden an Bäumen, Wegen, Grünanlagen etc., die sich während der
   Arbeiten ereignen oder aber festgestellt werden, sind dem Auftraggeber
   unverzüglich anzuzeigen.
   Die Beseitigung von selbst verschuldeten Schäden hat durch den
   Auftragnehmer zu seinen Lasten fachtechnisch einwandfrei zu erfolgen.
   Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiter, für etwaige
   Schadensansprüche Dritter selbst einzustehen und den Auftraggeber von
   diesen Ansprüchen freizustellen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 4 Kindertagesstätten
   Los-Nr.: 4
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   77300000 Dienstleistungen im Gartenbau
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
   Hauptort der Ausführung:
   Stadtgebiet Dormagen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Grünpflege Kindertagesstätten Der Unternehmer ist verpflichtet, sich
   fortlaufend über die für Dormagen geltenden Coronabestimmungen zu
   informieren und sich an die aktuellen Bestimmungen zu halten.
   Die Kindertagesstätten sowie deren Grundstücke dürfen zur Zeit nur mit
   einem Mund-Nasen-Schutz betreten werden.
   Die Technischen Betriebe Dormagen AöR als Auftraggeber erwarten ein
   hohes Verantwortungsmaß von dem anbietenden Auftragnehmer. Er ist
   verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen die erforderlich
   sind, um die Sicherheit der im Arbeitsbereich verkehrenden Personen zu
   gewährleisten.
   Dadurch eventuell entstehende Ruhezeiten müssen in den Einheitspreis
   eingerechnet werden.
   Die Ansprechpersonen der jeweiligen Einrichtungen werden dem
   Auftragnehmer bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Hier hat sich der
   Auftragnehmer frühzeitig vor Arbeitsbeginn anzumelden.
   Die Pflegegänge sollten möglichst auch auf die Ferienzeiten gelegt
   werden.
   Zur Ausführung der Leistung dürfen nur handbetriebene Arbeitsgeräte mit
   Akkuantrieb eingesetzt werden. Benzinmotorbetriebene Laubbläser,
   Heckenscheren, Motorsägen, Freischneider usw. sind nicht zulässig.
   Großgeräte sollten möglichst ein lärmreduziertes Siegel vorweisen.
   Benzinmotorbetriebene Laubbläser, Heckenscheren, Motorsägen,
   Freischneider usw. sind nicht zulässig.
   Die Auftragsvergabe erfolgt über 3 Jahre zu den Konditionen des
   abgegebenen LV.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 9
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Vertragszeitraum: März 2021 bis 31.12.2021. Der Vertrag verlängert sich
   jeweils um ein Jahr, wenn dieser nicht drei Monate vor Ablauf des
   jeweiligen Pflegejahrs vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer
   gekündigt wird. Ohne zwischenzeitliche Kündigung endet der Vertrag
   automatisch zum 31.12.2023.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der Auftragnehmer übernimmt für die Dauer der Arbeiten die
   Verkehrssicherungspflicht für sämtliche von ihm zu pflegenden Flächen.
   Die Technischen Betriebe Dormagen AöR als Auftraggeber erwarten ein
   hohes Verantwortungsmaß von dem Auftragnehmer.
   Er ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen die
   erforderlich sind, um die Sicherheit der im Arbeitsbereich verkehrenden
   Personen zu gewährleisten. In den Pausenzeiten der Schulen sind
   Arbeiten mit Maschineneinsatz zum Schutz der Kinder zu unterbrechen.
   Dadurch eventuell entstehende Ruhezeiten müssen in den Einheitspreis
   eingerechnet werden. Die jeweiligen Pausenzeiten sind in den Schulbüros
   zu erfragen. Die Ansprechpersonen der jeweiligen Einrichtungen werden
   dem Auftragnehmer bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich hat
   sich der Auftragnehmer frühzeitig vor Arbeitsbeginn bei allen
   Einrichtungen anzumelden.
   Sämtliche Arbeiten im Straßenraum sind so durchzuführen, dass der
   fließende Verkehr und der Fußgängerverkehr reibungslos stattfinden
   können. Im Bedarfsfall müssen die Arbeiten während der
   Hauptverkehrszeiten unterbrochen werden.
   Der Unternehmer ist verpflichtet sich fortlaufend über die für Dormagen
   geltenden Coronabestimmungen zu informieren und sich an die aktuellen
   Bestimmungen zu halten. Die bebaute Pflegegrundstücke dürfen zur Zeit
   nur mit einem Mund-Nasen-Schutz betreten werden.
   Schäden an Bäumen, Wegen, Grünanlagen etc., die sich während der
   Arbeiten ereignen oder aber festgestellt werden, sind dem Auftraggeber
   unverzüglich anzuzeigen.
   Die Beseitigung von selbst verschuldeten Schäden hat durch den
   Auftragnehmer zu seinen Lasten fachtechnisch einwandfrei zu erfolgen.
   Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiter, für etwaige
   Schadensansprüche Dritter selbst einzustehen und den Auftraggeber von
   diesen Ansprüchen freizustellen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 5 Straßenbegleitgrün
   Los-Nr.: 5
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   77300000 Dienstleistungen im Gartenbau
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
   Hauptort der Ausführung:
   Stadtgebiet Dormagen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Grünpflege Straßenbegleitgrün Lage der Grünpflegeobjekte:
   Verschiedene Straßen im Dormagener Stadtgebiet lt. beiliegender
   Auflistung Verkehrssicherheit:
   Der Auftragnehmer übernimmt für die Dauer der Arbeiten die
   Verkehrssicherungspflicht an der Baustelle. Er ist verpflichtet, alle
   notwendigen Maßnahmen zu treffen die erforderlich sind, um die
   Sicherheit der im Bereich der Baustelle verkehrenden Personen und
   Fahrzeuge zu gewährleisten. Er verpflichtet sich weiter,
   Für etwaige Schadensansprüche Dritter selbst einzustehen und den
   Auftraggeber von diesen Ansprüchen freizustellen.
   Da sich der Arbeitsraum im öffentlichen Verkehrsbereich befindet, muss
   hier im Besonderen auf diepersönliche Schutzausrüstung sowie auf die
   Vorschriften zum Arbeiten im Verkehrsraum geachtet werden.
   Sämtliche Arbeiten im Straßenraum sind so durchzuführen, dass der
   fließende Verkehr und der Fußgängerverkehr reibungslos stattfinden
   können. Im Bedarfsfall müssen die Arbeiten während der
   Hauptverkehrszeiten unterbrochen werden.
   Leistungen:
   Die Arbeitsgänge und deren Rhythmus sind vom Auftragnehmer auf das
   Pflegejahr regelmäßig aufzuteilen und sind mit dem Auftraggeber
   abzustimmen.
   Die Anzahl der Arbeitsgänge sind kein fester Vertragsbestandteil.
   Der Auftraggeber erwartet ein hohes Maß an Eigenverantwortung von dem
   Auftraggeber, um dauerhaft über das Jahr verteilt ein ordentlich
   gepflegtes Erscheinungbild der Straßenbeete im Stadtgebiet zu
   gewährleisten.
   Die Anforderungen an den Pflegestandart ist beispielhaft auf den
   anliegenden Fotos erkennbar.
   Die Richtlinien für Arbeitsstellen von kurzer Dauer - dies sind alle
   beweglichen Arbeitsstellen, die in der Regel in der Verkehrsrichtung
   langsam fortschreiten, z. B. Reinigungsarbeiten, Arbeiten an
   Seitenstreifen - sind zu beachten.
   Zusätzlich werden vom AG Stundenlohnarbeiten zum Reinigen von
   Parkbuchten und Bürgersteigflächen angeordnet. Es wird vom AN erwartet,
   dem AG die vom Bewuchs betroffene Bereiche umgehend zu melden.
   Den Straßenbeete umliegenden Bürgersteigflächen und
   Bordsteinrinnenbereiche sind in einer Breite von bis zu 30 cm mit zu
   reinigen.
   Gehwege und Fahrbahnflächen sind während der Pflegegänge ständig sauber
   zu halten. Die Reinigung muss in die einzelnen Positionen eingerechnet
   werden.
   Bei Bedarf sind Vorkehrungen zum Schutz von Menschen und Fahrzeugen vor
   herumfliegenden Steinen oder anderen harten Gegenständen zu treffen.
   Die Verwendung von chemischen Mitteln zur Unkrautbekämpfung ist nicht
   gestattet.
   Zuwiderhandlungen führen zur sofortigen Auflösung des Vertrages.
   Die Auftragsvergabe erfolgt über 3 Jahre zu den Konditionen des
   abgegebenen LV.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 9
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Vertragszeitraum: März 2021 bis 31.12.2021. Der Vertrag verlängert sich
   jeweils um ein Jahr, wenn dieser nicht drei Monate vor Ablauf des
   jeweiligen Pflegejahrs vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer
   gekündigt wird. Ohne zwischenzeitliche Kündigung endet der Vertrag
   automatsich zum 31.12.2023.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der Auftragnehmer übernimmt für die Dauer der Arbeiten die
   Verkehrssicherungspflicht für sämtliche von ihm zu pflegenden Flächen.
   Die Technischen Betriebe Dormagen AöR als Auftraggeber erwarten ein
   hohes Verantwortungsmaß von dem Auftragnehmer.
   Er ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen die
   erforderlich sind, um die Sicherheit der im Arbeitsbereich verkehrenden
   Personen zu gewährleisten. In den Pausenzeiten der Schulen sind
   Arbeiten mit Maschineneinsatz zum Schutz der Kinder zu unterbrechen.
   Dadurch eventuell entstehende Ruhezeiten müssen in den Einheitspreis
   eingerechnet werden. Die jeweiligen Pausenzeiten sind in den Schulbüros
   zu erfragen. Die Ansprechpersonen der jeweiligen Einrichtungen werden
   dem Auftragnehmer bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich hat
   sich der Auftragnehmer frühzeitig vor Arbeitsbeginn bei allen
   Einrichtungen anzumelden.
   Sämtliche Arbeiten im Straßenraum sind so durchzuführen, dass der
   fließende Verkehr und der Fußgängerverkehr reibungslos stattfinden
   können. Im Bedarfsfall müssen die Arbeiten während der
   Hauptverkehrszeiten unterbrochen werden.
   Der Unternehmer ist verpflichtet sich fortlaufend über die für Dormagen
   geltenden Coronabestimmungen zu informieren und sich an die aktuellen
   Bestimmungen zu halten. Die bebaute Pflegegrundstücke dürfen zur Zeit
   nur mit einem Mund-Nasen-Schutz betreten werden.
   Schäden an Bäumen, Wegen, Grünanlagen etc., die sich während der
   Arbeiten ereignen oder aber festgestellt werden, sind dem Auftraggeber
   unverzüglich anzuzeigen.
   Die Beseitigung von selbst verschuldeten Schäden hat durch den
   Auftragnehmer zu seinen Lasten fachtechnisch einwandfrei zu erfolgen.
   Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiter, für etwaige
   Schadensansprüche Dritter selbst einzustehen und den Auftraggeber von
   diesen Ansprüchen freizustellen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 6 Rasenpflege
   Los-Nr.: 6
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   77300000 Dienstleistungen im Gartenbau
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
   Hauptort der Ausführung:
   Stadtgebiet Dormagen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Rasenpflegearbeiten Lage der Baustelle: Im Stadtgebiet Dormagen lt.
   beigefügter Aufstellung Leistungen: Der Rasenschnitt darf nur mit einem
   Safety-Mulcher durchgeführt werden.
   Sämtliche Arbeiten im Straßenraum sind so durchzuführen, dass der
   fließende Verkehr und der Fußgängerverkehr reibungslos stattfinden
   können. Im Bedarfsfall müssen die Arbeiten während der
   Hauptverkehrszeiten unterbrochen werden.
   Gehwege und Fahrbahnflächen sind während der Pflegegänge ständig sauber
   zu halten. Die Reinigung muss in die einzelnen Positionen eingerechnet
   werden.
   Zur Ausführung der Leistung sollten handbetriebene Arbeitsgeräte mit
   Akkuantrieb eingesetzt werden.
   Großgeräte sollten möglichst ein lärmreduziertes Siegel vorweisen.
   Die Laubaufnahme im Herbst schließt die innenliegenden Wegeflächen,
   sowie den die angrenzenden Bürgersteigflächen mit ein.
   Es ist durch den AN sicherzustellen, dass die Rasenflächen das ganze
   Jahr über, aber gerade zu den jeweiliegen Schützenfesten und
   kirchlichen Feiertagen, gepflegt aussehen. Das schließt auch die
   Laubaufnahme mit ein.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 9
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Vertragszeitraum: März 2021 bis 31.12.2021. Der Vertrag verlängert sich
   jeweils um ein Jahr, wenn dieser nicht drei Monate vor Ablauf des
   jeweiligen Pflegejahrs vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer
   gekündigt wird. Ohne zwischenzeitliche Kündigung endet der Vertrag
   automatsich zum 31.12.2023.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der Auftragnehmer übernimmt für die Dauer der Arbeiten die
   Verkehrssicherungspflicht für sämtliche von ihm zu pflegenden Flächen.
   Die Technischen Betriebe Dormagen AöR als Auftraggeber erwarten ein
   hohes Verantwortungsmaß von dem Auftragnehmer.
   Er ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen die
   erforderlich sind, um die Sicherheit der im Arbeitsbereich verkehrenden
   Personen zu gewährleisten. In den Pausenzeiten der Schulen sind
   Arbeiten mit Maschineneinsatz zum Schutz der Kinder zu unterbrechen.
   Dadurch eventuell entstehende Ruhezeiten müssen in den Einheitspreis
   eingerechnet werden. Die jeweiligen Pausenzeiten sind in den Schulbüros
   zu erfragen. Die Ansprechpersonen der jeweiligen Einrichtungen werden
   dem Auftragnehmer bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich hat
   sich der Auftragnehmer frühzeitig vor Arbeitsbeginn bei allen
   Einrichtungen anzumelden.
   Sämtliche Arbeiten im Straßenraum sind so durchzuführen, dass der
   fließende Verkehr und der Fußgängerverkehr reibungslos stattfinden
   können. Im Bedarfsfall müssen die Arbeiten während der
   Hauptverkehrszeiten unterbrochen werden.
   Der Unternehmer ist verpflichtet sich fortlaufend über die für Dormagen
   geltenden Coronabestimmungen zu informieren und sich an die aktuellen
   Bestimmungen zu halten. Die bebaute Pflegegrundstücke dürfen zur Zeit
   nur mit einem Mund-Nasen-Schutz betreten werden.
   Schäden an Bäumen, Wegen, Grünanlagen etc., die sich während der
   Arbeiten ereignen oder aber festgestellt werden, sind dem Auftraggeber
   unverzüglich anzuzeigen.
   Die Beseitigung von selbst verschuldeten Schäden hat durch den
   Auftragnehmer zu seinen Lasten fachtechnisch einwandfrei zu erfolgen.
   Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiter, für etwaige
   Schadensansprüche Dritter selbst einzustehen und den Auftraggeber von
   diesen Ansprüchen freizustellen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 7 Schlegelflächen
   Los-Nr.: 7
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   77300000 Dienstleistungen im Gartenbau
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
   Hauptort der Ausführung:
   Stadtgebiet Dormagen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Schlegel- und Freischneidearbeiten Lage der Schlegel- und
   Freischneideflächen:
   Straßenbankette, Brachflächen, Böschungen und Erdwälle, verteilt im
   Stadtgebiet Dormagen Ausführung/Leistung:
   Die insgesamt rund 400.000 m^2 Schlegelflächen umfassen
   Straßenbankette, unbebaute Grundstücke,
   Brachflächen und Böschungen, ca. 42.000 m^2 dieser Flächen,
   (Baumscheiben, Schilder, Laternen,
   Rand- und Wegeanschlüsse etc), müssen von Hand gemäht werden. Diese
   Handarbeit (Freischneider etc.) ist in die Positionen Wiesenfläche
   mähen und Friedhofserweiterungsflächen mähen einzurechnen.
   Es sind 2 bzw. 3 zusammenhängende Pflegegänge in den im LV vorgegebenen
   Zeiträumen vorzunehmen.
   Seit 2018 stellt die Stadt Dormagen die Pflege des städtischen Grüns
   mehr zum Natur- und Artenschutz um. Dazu gehört auch eine Anpassung der
   Mahtintervalle bzw. der Mahtzeitpunkte auf den Schlegelflächen im
   Stadtgebiet Dormagen.
   Es wird von dem Auftragnehmer erwartet, dass er sich mit dem Natur und
   Artenschutz auskennt.
   Ebenso wird erwartet, dass der Auftragnehmer sich mit dem Aufbau von
   Wiesenflächen zum Schutz von Arten und Natur auskennt. Bereiche mit
   schützenswerten Pflanzen müssen gesondert bearbeitetwerden. Flächen mit
   unerwünschen Pflanzen wie z. B. Jacobskreuzkraut, müssen vom AN erkannt
   und gemeldet werden. Aus diesem Grund sind die Mahtzeitpunkte unter den
   entsprechneden Positionen genau bestimmt, müssen dann aber an den
   Aufwuchszeitpunkt angepasst werden. Eine enge Zusammenarbeit und gute
   Absprache wird von dem Auftragnehmer ebenfalls erwartet.
   Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung (per Telefon,
   Mail oder Fax) sofort mit den Mäharbeiten an den Straßen im Rahmen der
   Verkehrssicherungspflicht zu beginnen. Sollte der AN dieser
   Aufforderung nicht innerhalb von 48 Stunden nachkommen, so wird auf
   seine Kosten ein anderer Unternehmer beauftragt.
   Einzelne Anfahrten, die aus Gründen der Verkehrssicherheit kurzfristig
   erforderlich sind, werden nicht gesondert entlohnt und sind in die
   Preise der einzelnen Positionen einzurechnen.
   Stundenlohnarbeiten für zusätzliche Mäharbeiten werden von der
   Bauleitung angeordnet.
   Gehwege und Fahrbahnflächen sind während der Pflegegänge ständig sauber
   zu halten. Die Reinigung muss in die einzelnen Positionen eingerechnet
   werden.
   Die Mäharbeiten erfolgen langsam von innen nach außen, damit Tiere in
   die Randbereiche flüchten können.
   Die Auftragsvergabe erfolgt über 3 Jahre zu den Konditionen des
   abgegebenen LV.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 9
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Vertragszeitraum: März 2021 bis 31.12.2021. Der Vertrag verlängert sich
   jeweils um ein Jahr, wenn dieser nicht drei Monate vor Ablauf des
   jeweiligen Pflegejahrs vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer
   gekündigt wird. Ohne zwischenzeitliche Kündigung endet der Vertrag
   automatsich zum 31.12.2023.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der Auftragnehmer übernimmt für die Dauer der Arbeiten die
   Verkehrssicherungspflicht für sämtliche von ihm zu pflegenden Flächen.
   Die Technischen Betriebe Dormagen AöR als Auftraggeber erwarten ein
   hohes Verantwortungsmaß von dem Auftragnehmer.
   Er ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen die
   erforderlich sind, um die Sicherheit der im Arbeitsbereich verkehrenden
   Personen zu gewährleisten. In den Pausenzeiten der Schulen sind
   Arbeiten mit Maschineneinsatz zum Schutz der Kinder zu unterbrechen.
   Dadurch eventuell entstehende Ruhezeiten müssen in den Einheitspreis
   eingerechnet werden. Die jeweiligen Pausenzeiten sind in den Schulbüros
   zu erfragen. Die Ansprechpersonen der jeweiligen Einrichtungen werden
   dem Auftragnehmer bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich hat
   sich der Auftragnehmer frühzeitig vor Arbeitsbeginn bei allen
   Einrichtungen anzumelden.
   Sämtliche Arbeiten im Straßenraum sind so durchzuführen, dass der
   fließende Verkehr und der Fußgängerverkehr reibungslos stattfinden
   können. Im Bedarfsfall müssen die Arbeiten während der
   Hauptverkehrszeiten unterbrochen werden.
   Der Unternehmer ist verpflichtet sich fortlaufend über die für Dormagen
   geltenden Coronabestimmungen zu informieren und sich an die aktuellen
   Bestimmungen zu halten. Die bebaute Pflegegrundstücke dürfen zur Zeit
   nur mit einem Mund-Nasen-Schutz betreten werden.
   Schäden an Bäumen, Wegen, Grünanlagen etc., die sich während der
   Arbeiten ereignen oder aber festgestellt werden, sind dem Auftraggeber
   unverzüglich anzuzeigen.
   Die Beseitigung von selbst verschuldeten Schäden hat durch den
   Auftragnehmer zu seinen Lasten fachtechnisch einwandfrei zu erfolgen.
   Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiter, für etwaige
   Schadensansprüche Dritter selbst einzustehen und den Auftraggeber von
   diesen Ansprüchen freizustellen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird hilfsweise zur
   Verfügung gestellt.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Versicherungsnachweise/ Haftpflichtversicherungen
    Unbedenklichkeitsbescheinigungen
    Jahresumsatz der letzten 3 Jahre  Eigenerklärungen gem. § 123 und §
   124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen. Etwaige Maßnahmen
   Des Bewerbers zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als
   gesonderte Erklärung einzureichen.
    Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Nachweis zum Besitz von ausreichend Akku  Kleingeräten,
    mind. 5 Referenzobjekte und Ansprechpartner mit aktuellen
   Telefonnummern der letzten 3 Jahre mit ähnlichem Arbeitsspektrum,
    Schulungsnachweise- Sicheres Arbeiten im Verkehrsraum,
    Kettensägenführerschein,
    Nachweise in Unterweisung von UVV,
    Aktuelle Nachweise Schulung Erste Hilfe Maßnahmen,
    Nachweise über Fachpersonal, die auch der deutschen Sprache mächtig
   sind,
    Zahl der Führungskräfte vor Ort,
    Zahl der durchschnittlichen Beschäftigten der letzten 3 Jahre,
    Vorlage der Maschinen- und Geräteausstattung,
    für Los 6- Rasenpflegearbeiten- Einsatz eines Safety-Mulcher zwingend
   erforderlich, bitte Nachweis vorlegen,
    für Los 7- Schlegelarbeiten- Kenntnis über den Aufbau von naturnahen
   Wiesenflächen und schützenswerten Pflanzen in diesem Naturraum 
   Vorlage des Angebotes in Form einer GEAB-Datei.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/03/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 17/05/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 18/03/2021
   Ortszeit: 10:00
   Ort:
   41539 Dormagen, Paul-Wierich-Platz 1: Historisches Rathaus, 2. OG,
   Zimmer 2.05a
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
   Nov./Dez. 2023
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Vergabe- und Vertragsunterl. sind ausschl. als Download bei der
   Vergabeplattform Subreport-ELViS erhältlich unter:
   [10]www.subreport.de/E19474751.
   Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und
   Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und
   ausschreibender Stelle erfolgt ausschl. über die Vergabeplattform
   Subreport-ELViS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die
   ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von
   Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle
   über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS zusätzliche
   Informationen und korrigierte Vergabeunterl. zum Austausch gegen
   bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist.
   Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von
   Subreport-ELViS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf
   hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle
   und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden.
   Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELViS steht nur
   registrierten Bietern zur Verfügung.
   Der AG verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter
   ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung (Reg.) gem. §
   9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die Reg.
   Ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle
   sicher zu stellen. Die Reg. ist kostenfrei und unverbindlich und dient
   der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die
   Vergabeunterl. bereits ohne Reg. heruntergeladen haben, wird empfohlen,
   über den bekanntgegebenen Downloadlink die Reg. nachzuholen und die
   Vergabeunterlagen erneut herunter zu laden.
   Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen
   entsprechen, z. B. weil wegen einer fehlenden Reg. wichtige
   Informationen oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden,
   können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem
   Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren
   Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine
   Kenntnis erlangt. Bei der Reg. geben die Bieter unter anderem eine
   E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Reg.
   Erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELViS.
   Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adr. sein, die
   auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform dieser
   E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z. B. wenn die
   ausschr. Stelle zusätzl. Infos bereit gestellt hat.
   Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Bieter und deren
   Bevollm. sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
   Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de
   Telefon: +49 221147-3045
   Fax: +49 221147-2889
   Internet-Adresse: [12]https://www.bezreg-koeln.nrw.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammer ein
   Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet (§ 160 I GWB). Eine
   Nachprüfung von Amts wegen findet insofern nicht statt. Die Erforschung
   des Sachverhaltes erfolgt hingegen von Amts wegen (§ 163 I GWB).
   Es wird auf die Notwendigkeit der Antragsbefugnis hingewiesen (§ 160 II
   GWB):
   Antragsbefugt ist hiernach jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 VI GWB durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 161 GWB:
    Der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu
   begründen ist (§ 161 I Satz 1 GWB),
    Der Antrag ein bestimmtes Begehren enthalten soll (§ 161 I S.2 GWB),
    Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz
   oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich des GWB einen
   Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen hat (§
   161 I S.3 GWB),
    Die Begründung die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung
   der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die
   Bezeichnung der verfügbaren Beweismitteln enthalten muss sowie
   darzulegen ist, dass die Rüge gegen den Auftraggeber erfolgt ist; sie
   soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen (§ 161 II GWB).
   Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 160 III GWB folgende Gründe
   den Antrag unzulässig machen:
    Der Antragsteller hat den geltend gemachten Verfahrensverstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber diesen nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt (160 III Nr.1 GWB). Die Frist nach § 134 II GWB
   bleibt unberührt.
    Der Antragsteller rügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
   aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf
   der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 III Nr.2 GWB).
    Der Antragsteller rügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst
   in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
   Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber (§ 160 Nr.3 GWB).
    Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§
   160 III Nr. 4 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Dormagen  Der Bürgermeister  F 10/30
   Zentrale Submissionsstelle
   Postanschrift: Paul-Wierich-Platz 1
   Ort: Dormagen
   Postleitzahl: 41539
   Land: Deutschland
   E-Mail: [13]vergabe@stadt-dormagen.de
   Telefon: +49 2133257-547
   Fax: +49 2133257-408
   Internet-Adresse: [14]https://www.dormagen.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/02/2021
References
   6. mailto:vergabe@stadt-dormagen.de?subject=TED
   7. http://www.dormagen.de/
   8. https://www.subreport.de/E19474751
   9. https://www.subreport.de/E19474751
  10. http://www.subreport.de/E19474751
  11. mailto:vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
  12. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/
  13. mailto:vergabe@stadt-dormagen.de?subject=TED
  14. https://www.dormagen.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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