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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-München
Arzneimittel
Dokument Nr...: 86260-2021 (ID: 2021021909183986360)
Veröffentlicht: 19.02.2021
*
DE-München: Arzneimittel
2021/S 35/2021 86260
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Ort: München
NUTS-Code: DE2 BAYERN
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
E-Mail: [6]vergabestelle1@by.aok.de
Fax: +49 8962730650151
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.aok.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vertragsschluss nach 130c SGB V ENTRESTO® Wirkstoff:
Sacubitril/Valsartan ATC-Code: C09DX04
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33600000 Arzneimittel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die AOK Bayern beabsichtigt, mit dem Hersteller des Arzneimittels
ENTRESTO® Wirkstoff: Sacubitril/Valsartan ATC-Code: C09DX04 einen
Vertrag gemäß § 130c SGB V abzuschließen. Es handelt sich um eine
Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE2 BAYERN
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die AOK Bayern beabsichtigt, mit dem Hersteller des Arzneimittels
ENTRESTO® Wirkstoff: Sacubitril/Valsartan ATC-Code: C09DX04, einen
Vertrag gemäß § 130c SGB V abzuschließen. Die AOK Bayern geht davon
aus, dass der Vertragsschluss ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, da der
Vertrag keine Lenkungswirkung zugunsten des vertragsgegenständlichen
Arzneimittels entfaltet und im Vertrag keine Exklusivität gewährt wird.
Für das Arzneimittel besteht Patentschutz. Voraussetzung für den
Abschluss eines Vertrages gemäß § 130 c SGB V ist, dass für das
betreffende Arzneimittel bereits eine gültige Vereinbarung nach § 130 b
SGB V existiert. Der Hersteller des patentgeschützten Arzneimittels
verfügt dementsprechend über ein Alleinstellungsmerkmal. Der Vertrag
wurde noch nicht abgeschlossen. Er wird nicht vor dem Ablauf einer
Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen. Der Vertrag soll
abgeschlossen werden mit der
Novartis Pharma GmbH
Roonstraße 25
90429 Nürnberg.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Die AOK Bayern beabsichtigt, mit dem Hersteller des Arzneimittels
ENTRESTO® Wirkstoff: Sacubitril/Valsartan ATC-Code: C09DX04, einen
Vertrag gemäß § 130c SGB V abzuschließen. Die AOK Bayern geht davon
aus, dass der Vertragsschluss ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, da der
Vertrag keine Lenkungswirkung zugunsten des vertragsgegenständlichen
Arzneimittels entfaltet und im Vertrag keine Exklusivität gewährt wird.
Für das Arzneimittel besteht Patentschutz. Voraussetzung für den
Abschluss eines Vertrages gemäß § 130 c SGB V ist, dass für das
betreffende Arzneimittel bereits eine gültige Vereinbarung nach § 130 b
SGB V existiert. Der Hersteller des patentgeschützten Arzneimittels
verfügt dementsprechend über ein Alleinstellungsmerkmal. Der Vertrag
wurde noch nicht abgeschlossen. Er wird nicht vor dem Ablauf einer
Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen. Der Vertrag soll
abgeschlossen werden mit der
Lilly Deutschland GmbH
Werner-Reimers-Str. 2-4
61352 Bad Homburg.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
16/02/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Novartis Pharma GmbH
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499-400
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. Gegen § 134 verstoßen hat oder
2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/02/2021
References
6. mailto:vergabestelle1@by.aok.de?subject=TED
7. http://www.aok.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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