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Ausschreibung: Softwareprogrammierung und -beratung - DE-Wurzen
Softwareprogrammierung und -beratung
Programmierung von Softwarepaketen
Programmierung von System- und Anwendersoftware
Programmierung von Anwendersoftware
Dokument Nr...: 11714-2021 (ID: 2021011209114609699)
Veröffentlicht: 12.01.2021
*
  DE-Wurzen: Softwareprogrammierung und -beratung
   2021/S 7/2021 11714
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Große Kreisstadt Wurzen
   Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 2
   Ort: Wurzen
   NUTS-Code: DED52 Leipzig
   Postleitzahl: 04808
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Stadtverwaltung Wurzen
   E-Mail: [6]j.roeglin@wurzen.de
   Telefon: +49 34258560-100
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.wurzen.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YCKD8ED/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YCKD8ED
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   IT-basiertes kommunales Dienstleistungszentrum (IKDZ) 
   Softwareentwicklung Fachanwendung verkehrsrechtliche Anordnung und
   Fachanwendung Gewerbeverfahren
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-01-O-001
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Aktionsraum Wurzener Land, der aus den Kommunen Wurzen, Lossatal,
   Bennwitz und Thallwitz besteht, hat das Kooperationsprojekt
   IT-gestütztes interkommunales Dienstleistungszentrum (IKDZ)
   gestartet.
   Im Rahmen dieses Pilotprojekts soll eine gemeinsame IT-Plattform die
   Verwaltungen in die Lage versetzen, den Schwerpunkt auf die
   Eingangsdaten (Außensicht: Anträge, Rechnungen etc.) und die
   Ausgangsdaten (Auskünfte, Aufträge, Bescheide etc.) zu lenken. Mittels
   geeigneter Standardisierung sollen Prozesse automatisch bearbeitet
   werden und notwendige manuelle Eingriffe auf ein notwendiges Maß
   eingeschränkt werden.
   Vorliegend werden die Softwareentwicklungsleistungen betreffend die
   Fachwendung verkehrsrechtliche Anordnung und die Fachanwendung
   Gewerbeverfahren ausgeschrieben. Der Auftragnehmer hat insoweit unter
   agilen Bedingungen die vorgenannte Anwendersoftware zu entwickeln und
   zu programmieren. Hierbei sind die Rahmenbedingungen des IKDZ (u. a.
   Cloud-basiert) zu berücksichtigen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72210000 Programmierung von Softwarepaketen
   72211000 Programmierung von System- und Anwendersoftware
   72212000 Programmierung von Anwendersoftware
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED52 Leipzig
   Hauptort der Ausführung:
   04808 Wurzen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Kooperationsprojekt IT-gestütztes interkommunales
   Dienstleistungszentrum (IKDZ) ist gestartet.
   Im Rahmen dieses Pilotprojekts soll eine gemeinsame IT-Plattform die
   Verwaltungen in die Lage versetzen, den Schwerpunkt auf die
   Eingangsdaten (Außensicht: Anträge, Rechnungen etc.) und die
   Ausgangsdaten(Auskünfte, Aufträge, Bescheide etc.) zu lenken. Mittels
   geeigneter Standardisierung sollen Prozesse automatisch bearbeitet
   werden und notwendige manuelle Eingriffe auf ein notwendiges Maß
   eingeschränkt werden.
   Vorliegend werden die Softwareentwicklungsleistungen betreffend die
   Fachwendung verkehrsrechtliche Anordnung und die Fachanwendung
   Gewerbeverfahren ausgeschrieben. Der Auftragnehmer hat insoweit unter
   agilen Bedingungen die vorgenannte Anwendersoftware zu entwickeln und
   zu programmieren. Hierbei sind die Rahmenbedingungen des IKDZ (u. a.
   Cloud-basiert) zu berücksichtigen.
   Anforderungen/Funktionen Fachanwendung verkehrsrechtliche Anordnung:
    der Dienst soll mehrere Nutzungsszenarien umfassen (u. a.
   Containerstellung, Gerüststellung, Ablagerung, Stellung Maschinen,
   Baufahrzeuge  ohne Arbeiten, Grünschnitt/ Baumfällung). Dabei soll der
   Gesamtprozess von der Antragstellung bis zur Abrechnung abgebildet
   werden. Eine automatisierte Prüfungsunterstützung ist für eine
   größtmögliche Zahl der Fälle umzusetzen,
    die vom Auftragnehmer zu entwickelnde Software muss mindestens die
   folgenden Funktionen aufweisen:
   Registrieren, Beantragen, Bearbeiten I, Anhörung, Bearbeiten II,
   Genehmigen und Bescheiden, Übermittlung Bescheid, Abrechnen,
   Informieren, Kontrollieren, Verlängern
    nicht-funktionale Anforderungen: u. a. Einbindung der
   E-Government-Basiskomponenten des Freistaats Sachsen: Prüfung der
   Eignung für die Umsetzung des Projekts; für den Fall der Eignung:
   Softentwicklung aufbauend auf die E-Government-Basiskomponenten.
   Andernfalls ist eigenständige Lösung zu entwickeln, die sämtliche
   Anforderungen und Funktionen erfüllt; webbasiert, Cloud-Lösung zur
   Datenablage etc.
   Anforderungen/Funktionen Fachanwendung Gewerbe:
    Der Dienst soll die 3 Nutzungsszenarien Gewerbe anmelden, Gewerbe
   ummelden und Gewerbe abmelden umfassen. Dabei soll der Gesamtprozess
   von der Antragstellung bis zur Abrechnung abgebildet werden. Eine
   automatisierte Prüfung ist für eine größtmögliche Zahl der Fälle
   umzusetzen, mindestens für die nicht-genehmigungspflichtigen Gewerbe,
    Die vom Auftragnehmer zu entwickelnde Software muss für Gewerbe
   anmelden mindestens die folgenden Funktionen aufweisen: Registrieren,
   Beantragen, Automatisierte Prüfung (Version 1) und Bearbeiten (Version
   2), Genehmigen und Bescheiden, Abrechnen, Übermittlung Bescheid,
   Informieren; für die beiden anderen Nutzungsszenarien Gewerbe
   ummelden sowie Gewerbe abmelden ist dies entsprechend anzupassen,
    nicht-funktionale Anforderungen: u. a. Einbindung der
   E-Government-Basiskomponenten des Freistaats Sachsen: Prüfung der
   Eignung für die Umsetzung des Projekts; für den Fall der Eignung:
   Softentwicklung aufbauend auf die E-Government-Basiskomponenten.
   Andernfalls ist eigenständige Lösung zu entwickeln, die sämtliche
   Anforderungen und Funktionen erfüllt; webbasiert, Cloud-Lösung zur
   Datenablage etc.
   Die Softwareentwicklung (beide Fachanwendungen) hat zwingend unter
   agilen Bedingungen zu erfolgen, bspw. Nutzung von Scrum, Kanban und
   skalierte Versionen von Scrum. Hierfür gelten u. a. folgende Vorgaben:
   agiler Release Plan soll zur Projektsteuerung genutzt werden.
   Inkremente des Produkts sollen der Auftraggeberin in kurzen Zyklen
   (maximal vier Wochen) präsentiert werden. Die Anforderungen an das
   Produkt können im Projektverlauf verändert und erweitert werden. Gemäß
   den agilen Prinzipen werden im Projektverlauf die Anforderungen von der
   Auftraggeberin in Abstimmung mit dem Auftragnehmer priorisiert.
   Maßgeblich hierfür ist die Maximierung des Mehrwerts für die Nutzer.
   Nutzung eines Tools zum Anforderungsmanagement etc.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 12/04/2021
   Ende: 31/12/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Bewertet werden die vom Bewerber vorgelegten Referenzen sowie die
   einschlägige Berufserfahrung des Projektleiters sowie des
   stellvertretenden Projektleiters. Die Bewerber können maximal 20 Punkte
   erreichen.
   Auf Grundlage der erreichten Punktzahl werden die Bewerber in eine
   Rangfolge gebracht, wobei der Bewerber mit der höchsten Punktzahl den
   ersten Platz erhält.
   1) Berufserfahrung des Projektleiters im Bereich der agilen
   Softwareentwicklung:
   15 Jahre oder mehr: 2 BP
   10 Jahre bis < 15 Jahre: 1 BP
   2) Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters im Bereich der
   agilen Softwareentwicklung:
   15 Jahre oder mehr: 2 BP
   10 Jahre bis < 15 Jahre: 1 BP
   3) Anzahl der Referenzen, bei denen die Software-Entwicklung unter
   agile Bedingungen erfolgte:
   5 oder mehr Referenzen = 3 BP
   4 Referenzen = 2 BP
   3 Referenzen = 1 BP
   4) Anzahl der Referenzen, die die Entwicklung einer Anwendungssoftware
   für eine institutionsübergreifende digitale Plattform (mit Zugriff
   durch mind. 2 verschiedene Institutionen) betreffen:
   4 oder mehr Referenzen = 3 BP
   3 Referenzen = 2 BP
   2 Referenzen = 1 BP
   5) Anzahl der Referenzen, die sich auf die Entwicklung einer
   interkommunal eingesetzten Software, d.h. einer Software, die durch
   mehr als eine Kommune genutzt wird, beziehen:
   5 oder mehr Referenzen = 5 BP
   4 Referenzen = 4 BP
   3 Referenzen = 3 BP
   2 Referenzen = 2 BP
   1 Referenzen = 1 BP
   6) Person des Auftraggebers bei den Referenzen des LF 1
   (Softwareentwicklung betreffend die Digitalisierung von
   Entscheidungsprozessen) und des LF 3 (Entwicklung einer Software zur
   Abbildung der Leistungserbringung in einer
   Kunden-Dienstleister-Beziehung): Anzahl der Referenzen zu den
   Leistungsfeldern 1 und/oder 3, bei denen der Bewerber für die
   öffentliche Verwaltung oder ein öffentliches Unternehmen tätig geworden
   ist.
   5 oder mehr Referenzen = 5 BP
   4 Referenzen = 4 BP
   3 Referenzen = 3 BP
   2 Referenzen = 2 BP
   1 Referenzen = 1 BP
   7) Führt die Wertung der Teilnahmeanträge gemäß den vorstehenden
   Ziffern dazu, dass mehr als die angegebene Anzahl an Bewerbern zur
   Angebotsabgabe aufgefordert werden müssten, so erfolgt die Auswahl der
   Bewerber, die aufgefordert werden, danach, welcher Bewerber im Hinblick
   auf die Zahl, Qualität und insbesondere die Vergleichbarkeit der von
   ihm benannten Referenzen zu den zu erbringenden Leistungen die beste
   Leistungserbringung erwarten lässt.
   Hinweis: Eine Referenz kann in Hinblick auf mehrere der vorgenannten
   Kriterien nach Ziff. 3 bis 6 berücksichtigt werden, d.h. BP in mehreren
   Kategorien erhalten; dies setzt die kumulative Erfüllung der Kriterien
   der verschiedenen Kategorien voraus.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Hinweis zu Ziff. II.2.7): die Leistungserbringung soll unmittelbar nach
   Zuschlagserteilung beginnen. Das unter II.2.7) angegebene Datum
   Beginn stellt eine derzeitige Schätzung dar; je nach dem Verlauf des
   Vergabeverfahrens kann es hierbei zu zeitlichen Verschiebungen kommen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1) Auszug aus dem Berufs- bzw. Handelsregister (bei ausländischen
   Bewerbern entsprechende Erklärung/Nachweis, die/der der geforderten
   Angabe vergleichbar ist). Der Auszug darf zum Zeitpunkt des
   Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 3
   Monate sein.
   2) Erklärung zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
   (Eigenerklärung, Formblatt 2).
   3) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich die Firmen der
   Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer
   Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle und der bevollmächtige Vertreter
   ergeben (Formblatt 4).
   Anmerkung:
   Die Auftraggeberin akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine
   Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 50 VgV). Bei
   Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen für sämtliche
   Bewerber vorzulegen. Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft
   entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen
   Unternehmens zurückgreifen will, sind die vorstehenden Angaben und
   Erklärungen zu Ziff. 1 und 2 auch vom eignungsverschaffenden
   Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus sind im Fall der Eignungsleihe
   die Erklärung des Bewerbers über eine Eignungsleihe (Formblatt 5) und
   eine unterzeichnete Verfügbarkeitserklärung des eignungsverschaffenden
   Unternehmens vorzulegen (Formblatt 6).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Nachweis einer Haftpflichtversicherung: Zum Zeitpunkt des
   Schlusstermins darf der Nachweis max. 3 Monate alt sein. Nachweis des
   Bestehens einer Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe
   von mindestens 3 Mio. EUR (zweifach maximiert pro Jahr) oder eine
   schriftliche Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft zur
   Erhöhung der Versicherungssumme oder die Bereitschaft zum Abschluss
   einer Haftpflichtversicherung mit entsprechenden Versicherungssummen im
   Auftragsfall.
   2) Angabe des Jahresumsatzes mit Softwareentwicklungsleistungen;
   jeweils getrennt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
   Form: Eigenerklärung (Formblatt 2).
   Anmerkung:
   Die Auftraggeberin akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine
   Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 50 VgV).
   Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen für
   sämtliche Bewerber vorzulegen. Soweit der Bewerber bzw. die
   Bewerbergemeinschaft entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf
   Ressourcen von anderen Unternehmens zurückgreifen will, sind die
   vorstehenden Nachweise und Erklärungen zu Ziff.1 und 2 auch vom
   eignungsverschaffenden Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus sind im
   Fall der Eignungsleihe die Erklärung des Bewerbers über eine
   Eignungsleihe (Formblatt 5) und eine unterzeichnete
   Verfügbarkeitserklärung des eignungsverschaffenden Unternehmens
   vorzulegen (Formblatt 6).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   1) Nachweis einer bestehenden Versicherung entsprechend den
   vorstehenden Vorgaben oder Bestätigung des Versicherers über die
   Bereitschaft zur Erhöhung der Versicherungssumme oder den Abschluss
   einer Haftpflichtversicherung mit entsprechenden Versicherungssummen im
   Auftragsfall.
   2) Jahresumsatzes mit Softwareentwicklungsleistungen in jedem der
   letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von mindestens 500 000
   EUR jährlich
   Anmerkung: Bei Bewerbergemeinschaften müssen die gesetzten
   Mindestvoraussetzungen jeweils mindestens von einem Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft erfüllt werden.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Nennung des Projektleiters sowie des stellvertretenden
   Projektleiters und jeweils Einreichung einer Kurzvita mit mindestens
   den folgenden Angaben: Name, berufliche Qualifikation
   (Ausbildungs-/Hochschulabschlüsse; Zertifikate); berufliche Stationen
   unter Angabe der jeweiligen Tätigkeitbereiche (zudem Angabe von Monat
   und Jahr), Angabe der Berufserfahrung im Bereich der agilen
   Softwareentwicklung (Angabe in Jahren) Form: durch den Bewerber zu
   erstellende Eigenerklärung
   2) Nennung der weiteren Mitglieder des Projektteams (mindestens 3
   Projektmitarbeiter) und jeweils Einreichung einer Kurzvita mit
   mindestens den folgenden Angaben: Name, berufliche Qualifikation
   (Ausbildung-/Hochschulabschlüsse; Zertifikate); berufliche Stationen
   unter Angabe der jeweiligen Tätigkeitsbereiche (zudem Angabe von Monat
   und Jahr); Angabe der Berufserfahrung im Bereich der agilen
   Softwareentwicklung (Angabe in Jahren).
   Form: durch den Bewerber zu erstellende Eigenerklärung
   3) Nachweis Zertifikat/e im Bereich der agilen Softwareentwicklung
   durch Vorlage des Zertifikats/der Zertifikate.
   4) Angabe zu Referenzen über ausgeführte vergleichbare Aufträge in den
   letzten 3 Kalenderjahren. Die Auftraggeberin berücksichtigt auch
   Referenzen, die älter als 3 Jahre sind, jedoch nach dem 1.1.2015
   erbracht worden sind, wobei die Auftraggeberin auch noch nicht
   abgeschlossene Referenzprojekte berücksichtigt, wenn die wesentlichen
   Leistungen bereits erbracht worden sind. Form: Eigenerklärung gemäß
   Formblatt 3 mit folgenden Angaben: Auftraggeber mit Kontaktdaten
   (Ansprechpartner, Adresse, Telefon, E-Mail), Name des Referenzprojekts,
   Funktion des Referenznehmers im Projekt, Leistungszeitraum und Anzahl
   der Personentage, Auftragswert, Beschreibung der erbrachten Leistung,
   Angabe Leistungsfeld(-er) (LF) gem. nachfolgender Auflistung, Angabe,
   ob Softwareentwicklung unter agilen Bedingungen erfolgte; Angabe, ob
   Referenzprojekt die Entwicklung einer Anwendungssoftware für eine
   institutionsübergreifenden digitalen Plattform(Zugriff durch mind. 2
   verschiedene Institutionen) betrifft; Angabe, ob Referenzprojekt die
   Entwicklung einer interkommunal eingesetzten Software, d.h. einer
   Software, die durch mehr als eine Kommune genutzt wird, betrifft;
   Angabe, ob Referenzprojekt sich auf die Entwicklung grafisch
   anspruchsvoller Frontend-Ansichten bezieht; Angabe, ob Referenzprojekt
   die Entwicklung einer cloudbasierten Anwendersoftware betrifft, d.h.
   einer Software, die über eine Cloud- Computing-Infrastruktur zur
   Verfügung gestellt wird; Projektstand. Die Referenzen müssen in Art,
   Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
   sein. Vergleichbar sind die Referenzen, wenn der Leistungszeitraum
   mindestens 3 Monate betrug, Leistungen mindestens im Umfang von 30
   Personentage (= 240 h) erbracht worden sind und sich der
   Leistungsinhalt auf mindestens eines der nachfolgenden Leistungsfelder
   (LF) bezog:
    Softwareentwicklung betreffend die Digitalisierung von
   Entscheidungsprozessen (LF 1),
    Softwareentwicklung für die öffentliche Verwaltung oder öffentliche
   Unternehmen (LF 2),
    Entwicklung einer Software zur Abbildung der Leistungserbringung in
   einer Kunden-Dienstleister-Beziehung (LF 3).
   5) Erklärung zum jährlichen Mittel der Anzahl der Beschäftigten in den
   letzten 3 Geschäftsjahren (Formblatt 2).
   6) Erklärung zum jährlichen Mittel der Anzahl der zum festen
   Personalstamm gehörenden Software-Entwickler in den letzten 3
   Geschäftsjahren (Formblatt 2). Als fester Personalstamm werden
   Fachkräfte verstanden, wenn sie in mindestens einem Projekt für den
   Bewerber tätig waren und dem Bewerber auch weiterhin zur Verfügung
   stehen.
   7) Erklärung zur technischen Ausstattung, insbesondere zur EDV,
   Software und Hardware; Angabe zu den Kommunikationssystemen
   (insbesondere für Videokonferenzen mit der Auftraggeberin) (vom Bieter
   zu erstellende Eigenerklärung).
   Wichtig: Weitere Informationen sind aus Platzgründen bei Ziff. VI.3)
   Zusätzliche Angaben aufgeführt!
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   1) Der Projektleiter verfügt über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im
   Bereich der agilen Softwareentwicklung.
   2) Der stellvertretende Projektleiter verfügt über mindestens 5 Jahre
   Berufserfahrung im Bereich der agilen Softwareentwicklung.
   3) Entweder der Projektleiter oder der stellvertretende Projektleiter
   verfügt über ein Zertifikat im Bereich der agilen Softwareentwicklung
   (Product-Owner Zertifikat oder vergleichbar).
   4) Die Projektmitarbeiter (mindestens 3) verfügen jeweils mindestens
   über 1 Jahr Berufserfahrung im Bereich der agilen Softwareentwicklung.
   5) Das Projektteam muss aus mindestens 5 Personen bestehen:
   Projektleiter, stellvertretender Projektleiter und 3
   Projektmitarbeiter.
   6) Vorlagen von mindestens 3 Referenzen, die die vorstehenden
   Anforderungen in III.1.3) Ziff. 4 erfüllen.
   Zudem müssen die nachfolgenden Mindestbedingungen erfüllt werden:
    die vorgelegten Referenzen müssen alle 3 Leistungsfelder (LF)
   abdecken,
    bei mindestens 2 Referenzen muss die Software-Entwicklung unter
   agilen Bedingungen erfolgt sein,
    mindestens eine Referenz muss die Entwicklung einer
   Anwendungssoftware für eine institutionsübergreifende digitale
   Plattform (mit Zugriff durch mind. 2 verschiedene Institutionen)
   betreffen,
    mindestens eine Referenz muss sich auf die Entwicklung grafisch
   anspruchsvoller Frontend-Ansichten beziehen,
    mindestens eine Referenz muss die Entwicklung einer cloudbasierten
   Anwendersoftware betreffen, d. h. eine Software, die über eine Cloud-
   Computing-Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird.
   Ein Referenzprojekt kann auch vorgelegt werden, um mehrere der
   vorstehenden Mindestbedingungen zu erfüllen. Die Abdeckung mehrerer der
   vorstehenden Mindestbedingungen durch ein Referenzprojekt setzt die
   kumulative Erfüllung der jeweiligen Anforderungen durch das
   Referenzprojekt voraus.
   7) Der Bewerber verfügt in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren jeweils im Mittel über einen festen Personalstamm von
   mindestens 5 Software-Entwicklern
   8) Beim Bewerber sind die technischen Voraussetzungen für die
   Durchführung von Videokonferenzen mit der Auftraggeberin gegeben.
   Anmerkung: Bei Bewerbergemeinschaften müssen die gesetzten
   Mindestbedingungen jeweils mindestens von einem Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft erfüllt werden.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 08/02/2021
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Fortführung zu Ziff. III.1.3) Technische und berufliche
   Leistungsfähigkeit:
   Die Auftraggeberin akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine
   Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 50 VgV). Bei
   Bewerbergemeinschaften sind die Angaben und Nachweise für sämtliche
   Bewerber vorzulegen. Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft
   entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen
   Unternehmens zurückgreifen will, sind die vorstehenden Angaben und
   Nachweise zu Ziff.1 bis Ziff. 7 auch vom eignungsverschaffenden
   Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus sind im Fall der Eignungsleihe
   die Erklärung des Bewerbers über eine Eignungsleihe (Formblatt 5) und
   eine unterzeichnete Verfügbarkeitserklärung des eignungsverschaffenden
   Unternehmens vorzulegen (Formblatt 6).
   Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, sich im Rahmen der
   Prüfung der Teilnahmeanträge im Hinblick auf die Eigenerklärungen eines
   Bewerbers die entsprechenden Bescheinigungen oder Nachweise von dem
   Bewerber vorlegen zu lassen. Hierfür wird die Auftraggeberin dem
   Bewerber eine angemessene Frist setzen.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YCKD8ED
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
   der Landesdirektion Sachsen
   Postanschrift: Braustraße 2
   Ort: Leipzig
   Postleitzahl: 04107
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 341-9773800
   Fax: +49 341-9771049
   Internet-Adresse: [10]https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
   Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
   der Landesdirektion Sachsen
   Postanschrift: Braustraße 2
   Ort: Leipzig
   Postleitzahl: 04107
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 341-9773800
   Fax: +49 341-9771049
   Internet-Adresse: [11]https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/01/2021
References
   6. mailto:j.roeglin@wurzen.de?subject=TED
   7. http://www.wurzen.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YCKD8ED/documents
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