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Ausschreibung: Softwareprogrammierung und -beratung - DE-Wurzen
Softwareprogrammierung und -beratung
Programmierung von Softwarepaketen
Programmierung von System- und Anwendersoftware
Programmierung von Anwendersoftware
Dokument Nr...: 11714-2021 (ID: 2021011209114609699)
Veröffentlicht: 12.01.2021
*
DE-Wurzen: Softwareprogrammierung und -beratung
2021/S 7/2021 11714
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Große Kreisstadt Wurzen
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 2
Ort: Wurzen
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04808
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadtverwaltung Wurzen
E-Mail: [6]j.roeglin@wurzen.de
Telefon: +49 34258560-100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.wurzen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YCKD8ED/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YCKD8ED
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
IT-basiertes kommunales Dienstleistungszentrum (IKDZ)
Softwareentwicklung Fachanwendung verkehrsrechtliche Anordnung und
Fachanwendung Gewerbeverfahren
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-01-O-001
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Aktionsraum Wurzener Land, der aus den Kommunen Wurzen, Lossatal,
Bennwitz und Thallwitz besteht, hat das Kooperationsprojekt
IT-gestütztes interkommunales Dienstleistungszentrum (IKDZ)
gestartet.
Im Rahmen dieses Pilotprojekts soll eine gemeinsame IT-Plattform die
Verwaltungen in die Lage versetzen, den Schwerpunkt auf die
Eingangsdaten (Außensicht: Anträge, Rechnungen etc.) und die
Ausgangsdaten (Auskünfte, Aufträge, Bescheide etc.) zu lenken. Mittels
geeigneter Standardisierung sollen Prozesse automatisch bearbeitet
werden und notwendige manuelle Eingriffe auf ein notwendiges Maß
eingeschränkt werden.
Vorliegend werden die Softwareentwicklungsleistungen betreffend die
Fachwendung verkehrsrechtliche Anordnung und die Fachanwendung
Gewerbeverfahren ausgeschrieben. Der Auftragnehmer hat insoweit unter
agilen Bedingungen die vorgenannte Anwendersoftware zu entwickeln und
zu programmieren. Hierbei sind die Rahmenbedingungen des IKDZ (u. a.
Cloud-basiert) zu berücksichtigen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72210000 Programmierung von Softwarepaketen
72211000 Programmierung von System- und Anwendersoftware
72212000 Programmierung von Anwendersoftware
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Hauptort der Ausführung:
04808 Wurzen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Kooperationsprojekt IT-gestütztes interkommunales
Dienstleistungszentrum (IKDZ) ist gestartet.
Im Rahmen dieses Pilotprojekts soll eine gemeinsame IT-Plattform die
Verwaltungen in die Lage versetzen, den Schwerpunkt auf die
Eingangsdaten (Außensicht: Anträge, Rechnungen etc.) und die
Ausgangsdaten(Auskünfte, Aufträge, Bescheide etc.) zu lenken. Mittels
geeigneter Standardisierung sollen Prozesse automatisch bearbeitet
werden und notwendige manuelle Eingriffe auf ein notwendiges Maß
eingeschränkt werden.
Vorliegend werden die Softwareentwicklungsleistungen betreffend die
Fachwendung verkehrsrechtliche Anordnung und die Fachanwendung
Gewerbeverfahren ausgeschrieben. Der Auftragnehmer hat insoweit unter
agilen Bedingungen die vorgenannte Anwendersoftware zu entwickeln und
zu programmieren. Hierbei sind die Rahmenbedingungen des IKDZ (u. a.
Cloud-basiert) zu berücksichtigen.
Anforderungen/Funktionen Fachanwendung verkehrsrechtliche Anordnung:
der Dienst soll mehrere Nutzungsszenarien umfassen (u. a.
Containerstellung, Gerüststellung, Ablagerung, Stellung Maschinen,
Baufahrzeuge ohne Arbeiten, Grünschnitt/ Baumfällung). Dabei soll der
Gesamtprozess von der Antragstellung bis zur Abrechnung abgebildet
werden. Eine automatisierte Prüfungsunterstützung ist für eine
größtmögliche Zahl der Fälle umzusetzen,
die vom Auftragnehmer zu entwickelnde Software muss mindestens die
folgenden Funktionen aufweisen:
Registrieren, Beantragen, Bearbeiten I, Anhörung, Bearbeiten II,
Genehmigen und Bescheiden, Übermittlung Bescheid, Abrechnen,
Informieren, Kontrollieren, Verlängern
nicht-funktionale Anforderungen: u. a. Einbindung der
E-Government-Basiskomponenten des Freistaats Sachsen: Prüfung der
Eignung für die Umsetzung des Projekts; für den Fall der Eignung:
Softentwicklung aufbauend auf die E-Government-Basiskomponenten.
Andernfalls ist eigenständige Lösung zu entwickeln, die sämtliche
Anforderungen und Funktionen erfüllt; webbasiert, Cloud-Lösung zur
Datenablage etc.
Anforderungen/Funktionen Fachanwendung Gewerbe:
Der Dienst soll die 3 Nutzungsszenarien Gewerbe anmelden, Gewerbe
ummelden und Gewerbe abmelden umfassen. Dabei soll der Gesamtprozess
von der Antragstellung bis zur Abrechnung abgebildet werden. Eine
automatisierte Prüfung ist für eine größtmögliche Zahl der Fälle
umzusetzen, mindestens für die nicht-genehmigungspflichtigen Gewerbe,
Die vom Auftragnehmer zu entwickelnde Software muss für Gewerbe
anmelden mindestens die folgenden Funktionen aufweisen: Registrieren,
Beantragen, Automatisierte Prüfung (Version 1) und Bearbeiten (Version
2), Genehmigen und Bescheiden, Abrechnen, Übermittlung Bescheid,
Informieren; für die beiden anderen Nutzungsszenarien Gewerbe
ummelden sowie Gewerbe abmelden ist dies entsprechend anzupassen,
nicht-funktionale Anforderungen: u. a. Einbindung der
E-Government-Basiskomponenten des Freistaats Sachsen: Prüfung der
Eignung für die Umsetzung des Projekts; für den Fall der Eignung:
Softentwicklung aufbauend auf die E-Government-Basiskomponenten.
Andernfalls ist eigenständige Lösung zu entwickeln, die sämtliche
Anforderungen und Funktionen erfüllt; webbasiert, Cloud-Lösung zur
Datenablage etc.
Die Softwareentwicklung (beide Fachanwendungen) hat zwingend unter
agilen Bedingungen zu erfolgen, bspw. Nutzung von Scrum, Kanban und
skalierte Versionen von Scrum. Hierfür gelten u. a. folgende Vorgaben:
agiler Release Plan soll zur Projektsteuerung genutzt werden.
Inkremente des Produkts sollen der Auftraggeberin in kurzen Zyklen
(maximal vier Wochen) präsentiert werden. Die Anforderungen an das
Produkt können im Projektverlauf verändert und erweitert werden. Gemäß
den agilen Prinzipen werden im Projektverlauf die Anforderungen von der
Auftraggeberin in Abstimmung mit dem Auftragnehmer priorisiert.
Maßgeblich hierfür ist die Maximierung des Mehrwerts für die Nutzer.
Nutzung eines Tools zum Anforderungsmanagement etc.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 12/04/2021
Ende: 31/12/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Bewertet werden die vom Bewerber vorgelegten Referenzen sowie die
einschlägige Berufserfahrung des Projektleiters sowie des
stellvertretenden Projektleiters. Die Bewerber können maximal 20 Punkte
erreichen.
Auf Grundlage der erreichten Punktzahl werden die Bewerber in eine
Rangfolge gebracht, wobei der Bewerber mit der höchsten Punktzahl den
ersten Platz erhält.
1) Berufserfahrung des Projektleiters im Bereich der agilen
Softwareentwicklung:
15 Jahre oder mehr: 2 BP
10 Jahre bis < 15 Jahre: 1 BP
2) Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters im Bereich der
agilen Softwareentwicklung:
15 Jahre oder mehr: 2 BP
10 Jahre bis < 15 Jahre: 1 BP
3) Anzahl der Referenzen, bei denen die Software-Entwicklung unter
agile Bedingungen erfolgte:
5 oder mehr Referenzen = 3 BP
4 Referenzen = 2 BP
3 Referenzen = 1 BP
4) Anzahl der Referenzen, die die Entwicklung einer Anwendungssoftware
für eine institutionsübergreifende digitale Plattform (mit Zugriff
durch mind. 2 verschiedene Institutionen) betreffen:
4 oder mehr Referenzen = 3 BP
3 Referenzen = 2 BP
2 Referenzen = 1 BP
5) Anzahl der Referenzen, die sich auf die Entwicklung einer
interkommunal eingesetzten Software, d.h. einer Software, die durch
mehr als eine Kommune genutzt wird, beziehen:
5 oder mehr Referenzen = 5 BP
4 Referenzen = 4 BP
3 Referenzen = 3 BP
2 Referenzen = 2 BP
1 Referenzen = 1 BP
6) Person des Auftraggebers bei den Referenzen des LF 1
(Softwareentwicklung betreffend die Digitalisierung von
Entscheidungsprozessen) und des LF 3 (Entwicklung einer Software zur
Abbildung der Leistungserbringung in einer
Kunden-Dienstleister-Beziehung): Anzahl der Referenzen zu den
Leistungsfeldern 1 und/oder 3, bei denen der Bewerber für die
öffentliche Verwaltung oder ein öffentliches Unternehmen tätig geworden
ist.
5 oder mehr Referenzen = 5 BP
4 Referenzen = 4 BP
3 Referenzen = 3 BP
2 Referenzen = 2 BP
1 Referenzen = 1 BP
7) Führt die Wertung der Teilnahmeanträge gemäß den vorstehenden
Ziffern dazu, dass mehr als die angegebene Anzahl an Bewerbern zur
Angebotsabgabe aufgefordert werden müssten, so erfolgt die Auswahl der
Bewerber, die aufgefordert werden, danach, welcher Bewerber im Hinblick
auf die Zahl, Qualität und insbesondere die Vergleichbarkeit der von
ihm benannten Referenzen zu den zu erbringenden Leistungen die beste
Leistungserbringung erwarten lässt.
Hinweis: Eine Referenz kann in Hinblick auf mehrere der vorgenannten
Kriterien nach Ziff. 3 bis 6 berücksichtigt werden, d.h. BP in mehreren
Kategorien erhalten; dies setzt die kumulative Erfüllung der Kriterien
der verschiedenen Kategorien voraus.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Hinweis zu Ziff. II.2.7): die Leistungserbringung soll unmittelbar nach
Zuschlagserteilung beginnen. Das unter II.2.7) angegebene Datum
Beginn stellt eine derzeitige Schätzung dar; je nach dem Verlauf des
Vergabeverfahrens kann es hierbei zu zeitlichen Verschiebungen kommen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Auszug aus dem Berufs- bzw. Handelsregister (bei ausländischen
Bewerbern entsprechende Erklärung/Nachweis, die/der der geforderten
Angabe vergleichbar ist). Der Auszug darf zum Zeitpunkt des
Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 3
Monate sein.
2) Erklärung zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
(Eigenerklärung, Formblatt 2).
3) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich die Firmen der
Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer
Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle und der bevollmächtige Vertreter
ergeben (Formblatt 4).
Anmerkung:
Die Auftraggeberin akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 50 VgV). Bei
Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen für sämtliche
Bewerber vorzulegen. Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft
entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen
Unternehmens zurückgreifen will, sind die vorstehenden Angaben und
Erklärungen zu Ziff. 1 und 2 auch vom eignungsverschaffenden
Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus sind im Fall der Eignungsleihe
die Erklärung des Bewerbers über eine Eignungsleihe (Formblatt 5) und
eine unterzeichnete Verfügbarkeitserklärung des eignungsverschaffenden
Unternehmens vorzulegen (Formblatt 6).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Nachweis einer Haftpflichtversicherung: Zum Zeitpunkt des
Schlusstermins darf der Nachweis max. 3 Monate alt sein. Nachweis des
Bestehens einer Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe
von mindestens 3 Mio. EUR (zweifach maximiert pro Jahr) oder eine
schriftliche Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft zur
Erhöhung der Versicherungssumme oder die Bereitschaft zum Abschluss
einer Haftpflichtversicherung mit entsprechenden Versicherungssummen im
Auftragsfall.
2) Angabe des Jahresumsatzes mit Softwareentwicklungsleistungen;
jeweils getrennt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
Form: Eigenerklärung (Formblatt 2).
Anmerkung:
Die Auftraggeberin akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 50 VgV).
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen für
sämtliche Bewerber vorzulegen. Soweit der Bewerber bzw. die
Bewerbergemeinschaft entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf
Ressourcen von anderen Unternehmens zurückgreifen will, sind die
vorstehenden Nachweise und Erklärungen zu Ziff.1 und 2 auch vom
eignungsverschaffenden Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus sind im
Fall der Eignungsleihe die Erklärung des Bewerbers über eine
Eignungsleihe (Formblatt 5) und eine unterzeichnete
Verfügbarkeitserklärung des eignungsverschaffenden Unternehmens
vorzulegen (Formblatt 6).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1) Nachweis einer bestehenden Versicherung entsprechend den
vorstehenden Vorgaben oder Bestätigung des Versicherers über die
Bereitschaft zur Erhöhung der Versicherungssumme oder den Abschluss
einer Haftpflichtversicherung mit entsprechenden Versicherungssummen im
Auftragsfall.
2) Jahresumsatzes mit Softwareentwicklungsleistungen in jedem der
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von mindestens 500 000
EUR jährlich
Anmerkung: Bei Bewerbergemeinschaften müssen die gesetzten
Mindestvoraussetzungen jeweils mindestens von einem Mitglied der
Bewerbergemeinschaft erfüllt werden.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Nennung des Projektleiters sowie des stellvertretenden
Projektleiters und jeweils Einreichung einer Kurzvita mit mindestens
den folgenden Angaben: Name, berufliche Qualifikation
(Ausbildungs-/Hochschulabschlüsse; Zertifikate); berufliche Stationen
unter Angabe der jeweiligen Tätigkeitbereiche (zudem Angabe von Monat
und Jahr), Angabe der Berufserfahrung im Bereich der agilen
Softwareentwicklung (Angabe in Jahren) Form: durch den Bewerber zu
erstellende Eigenerklärung
2) Nennung der weiteren Mitglieder des Projektteams (mindestens 3
Projektmitarbeiter) und jeweils Einreichung einer Kurzvita mit
mindestens den folgenden Angaben: Name, berufliche Qualifikation
(Ausbildung-/Hochschulabschlüsse; Zertifikate); berufliche Stationen
unter Angabe der jeweiligen Tätigkeitsbereiche (zudem Angabe von Monat
und Jahr); Angabe der Berufserfahrung im Bereich der agilen
Softwareentwicklung (Angabe in Jahren).
Form: durch den Bewerber zu erstellende Eigenerklärung
3) Nachweis Zertifikat/e im Bereich der agilen Softwareentwicklung
durch Vorlage des Zertifikats/der Zertifikate.
4) Angabe zu Referenzen über ausgeführte vergleichbare Aufträge in den
letzten 3 Kalenderjahren. Die Auftraggeberin berücksichtigt auch
Referenzen, die älter als 3 Jahre sind, jedoch nach dem 1.1.2015
erbracht worden sind, wobei die Auftraggeberin auch noch nicht
abgeschlossene Referenzprojekte berücksichtigt, wenn die wesentlichen
Leistungen bereits erbracht worden sind. Form: Eigenerklärung gemäß
Formblatt 3 mit folgenden Angaben: Auftraggeber mit Kontaktdaten
(Ansprechpartner, Adresse, Telefon, E-Mail), Name des Referenzprojekts,
Funktion des Referenznehmers im Projekt, Leistungszeitraum und Anzahl
der Personentage, Auftragswert, Beschreibung der erbrachten Leistung,
Angabe Leistungsfeld(-er) (LF) gem. nachfolgender Auflistung, Angabe,
ob Softwareentwicklung unter agilen Bedingungen erfolgte; Angabe, ob
Referenzprojekt die Entwicklung einer Anwendungssoftware für eine
institutionsübergreifenden digitalen Plattform(Zugriff durch mind. 2
verschiedene Institutionen) betrifft; Angabe, ob Referenzprojekt die
Entwicklung einer interkommunal eingesetzten Software, d.h. einer
Software, die durch mehr als eine Kommune genutzt wird, betrifft;
Angabe, ob Referenzprojekt sich auf die Entwicklung grafisch
anspruchsvoller Frontend-Ansichten bezieht; Angabe, ob Referenzprojekt
die Entwicklung einer cloudbasierten Anwendersoftware betrifft, d.h.
einer Software, die über eine Cloud- Computing-Infrastruktur zur
Verfügung gestellt wird; Projektstand. Die Referenzen müssen in Art,
Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sein. Vergleichbar sind die Referenzen, wenn der Leistungszeitraum
mindestens 3 Monate betrug, Leistungen mindestens im Umfang von 30
Personentage (= 240 h) erbracht worden sind und sich der
Leistungsinhalt auf mindestens eines der nachfolgenden Leistungsfelder
(LF) bezog:
Softwareentwicklung betreffend die Digitalisierung von
Entscheidungsprozessen (LF 1),
Softwareentwicklung für die öffentliche Verwaltung oder öffentliche
Unternehmen (LF 2),
Entwicklung einer Software zur Abbildung der Leistungserbringung in
einer Kunden-Dienstleister-Beziehung (LF 3).
5) Erklärung zum jährlichen Mittel der Anzahl der Beschäftigten in den
letzten 3 Geschäftsjahren (Formblatt 2).
6) Erklärung zum jährlichen Mittel der Anzahl der zum festen
Personalstamm gehörenden Software-Entwickler in den letzten 3
Geschäftsjahren (Formblatt 2). Als fester Personalstamm werden
Fachkräfte verstanden, wenn sie in mindestens einem Projekt für den
Bewerber tätig waren und dem Bewerber auch weiterhin zur Verfügung
stehen.
7) Erklärung zur technischen Ausstattung, insbesondere zur EDV,
Software und Hardware; Angabe zu den Kommunikationssystemen
(insbesondere für Videokonferenzen mit der Auftraggeberin) (vom Bieter
zu erstellende Eigenerklärung).
Wichtig: Weitere Informationen sind aus Platzgründen bei Ziff. VI.3)
Zusätzliche Angaben aufgeführt!
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1) Der Projektleiter verfügt über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im
Bereich der agilen Softwareentwicklung.
2) Der stellvertretende Projektleiter verfügt über mindestens 5 Jahre
Berufserfahrung im Bereich der agilen Softwareentwicklung.
3) Entweder der Projektleiter oder der stellvertretende Projektleiter
verfügt über ein Zertifikat im Bereich der agilen Softwareentwicklung
(Product-Owner Zertifikat oder vergleichbar).
4) Die Projektmitarbeiter (mindestens 3) verfügen jeweils mindestens
über 1 Jahr Berufserfahrung im Bereich der agilen Softwareentwicklung.
5) Das Projektteam muss aus mindestens 5 Personen bestehen:
Projektleiter, stellvertretender Projektleiter und 3
Projektmitarbeiter.
6) Vorlagen von mindestens 3 Referenzen, die die vorstehenden
Anforderungen in III.1.3) Ziff. 4 erfüllen.
Zudem müssen die nachfolgenden Mindestbedingungen erfüllt werden:
die vorgelegten Referenzen müssen alle 3 Leistungsfelder (LF)
abdecken,
bei mindestens 2 Referenzen muss die Software-Entwicklung unter
agilen Bedingungen erfolgt sein,
mindestens eine Referenz muss die Entwicklung einer
Anwendungssoftware für eine institutionsübergreifende digitale
Plattform (mit Zugriff durch mind. 2 verschiedene Institutionen)
betreffen,
mindestens eine Referenz muss sich auf die Entwicklung grafisch
anspruchsvoller Frontend-Ansichten beziehen,
mindestens eine Referenz muss die Entwicklung einer cloudbasierten
Anwendersoftware betreffen, d. h. eine Software, die über eine Cloud-
Computing-Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird.
Ein Referenzprojekt kann auch vorgelegt werden, um mehrere der
vorstehenden Mindestbedingungen zu erfüllen. Die Abdeckung mehrerer der
vorstehenden Mindestbedingungen durch ein Referenzprojekt setzt die
kumulative Erfüllung der jeweiligen Anforderungen durch das
Referenzprojekt voraus.
7) Der Bewerber verfügt in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren jeweils im Mittel über einen festen Personalstamm von
mindestens 5 Software-Entwicklern
8) Beim Bewerber sind die technischen Voraussetzungen für die
Durchführung von Videokonferenzen mit der Auftraggeberin gegeben.
Anmerkung: Bei Bewerbergemeinschaften müssen die gesetzten
Mindestbedingungen jeweils mindestens von einem Mitglied der
Bewerbergemeinschaft erfüllt werden.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/02/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Fortführung zu Ziff. III.1.3) Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit:
Die Auftraggeberin akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 50 VgV). Bei
Bewerbergemeinschaften sind die Angaben und Nachweise für sämtliche
Bewerber vorzulegen. Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft
entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen
Unternehmens zurückgreifen will, sind die vorstehenden Angaben und
Nachweise zu Ziff.1 bis Ziff. 7 auch vom eignungsverschaffenden
Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus sind im Fall der Eignungsleihe
die Erklärung des Bewerbers über eine Eignungsleihe (Formblatt 5) und
eine unterzeichnete Verfügbarkeitserklärung des eignungsverschaffenden
Unternehmens vorzulegen (Formblatt 6).
Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, sich im Rahmen der
Prüfung der Teilnahmeanträge im Hinblick auf die Eigenerklärungen eines
Bewerbers die entsprechenden Bescheinigungen oder Nachweise von dem
Bewerber vorlegen zu lassen. Hierfür wird die Auftraggeberin dem
Bewerber eine angemessene Frist setzen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YCKD8ED
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: +49 341-9773800
Fax: +49 341-9771049
Internet-Adresse: [10]https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: +49 341-9773800
Fax: +49 341-9771049
Internet-Adresse: [11]https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/01/2021
References
6. mailto:j.roeglin@wurzen.de?subject=TED
7. http://www.wurzen.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YCKD8ED/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YCKD8ED
10. https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
11. https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
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