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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-München
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 557796-2020 (ID: 2020112009204494734)
Veröffentlicht: 20.11.2020
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DE-München: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2020/S 227/2020 557796
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W.
Generalverwaltung;
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): EK2 Team IT-Vergabe
E-Mail: [6]IT-Vergabe@gv.mpg.de
Fax: +49 8921081367
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.mpg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_De
tails&TenderOID=54321-Tender-175b1a3b6ef-4138a57e833560fc
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]www.tender24.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [10]www.tender24.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Einrichtung des privaten Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Grundlagenforschung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
IdPortal 2020
Referenznummer der Bekanntmachung: 8407 0804 0394_a
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
IT-Dienstleistungs- und Rahmenvertrag für Laravel-Entwicklung für
Identifikationsportal (IdPortal 2020").
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Max-Planck-Gesellschaft z. F. d. Wissenschaften e. V.
Generalverwalung
Hofgartenstr. 8
80539 München
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Es soll auf Basis von Laravel ein Identifikationsportal (IdPortal) als
zentrale Anlaufstelle für die Ausstellung, Veränderung und Löschung von
Authentifizierungsverfahren im Self-Service entwickelt werden. Vor
diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, einen
(1) Auftragnehmer ("AN") zu finden, der den Auftraggeber unter einem
IT-Dienstleistungs- und Rahmenvertrag bei der Konzeption,
Implementierung und Betrieb unterstützt. Gegenstand der Ausschreibung
ist die Beschaffung von Dienstleistungen, die folgendes Spektrum
umfassen: Unterstützung auf konzeptueller Ebene, Realisierung konkreter
Lösungen bis hin zur Betriebsunterstützung (2nd-Level Support, d. h.
Support im Fehlerfall). Vom Auftragnehmer ist daher ein Kontingent von
Beratungstagen bereitzustellen, aus dem die MPG bedarfsweise und auch
kurzfristig Beratungsleistungen abruft sowie eine Leistungsposition für
Wartung und Support. Weiteres s. Kap. 5 der Vergabeunterlage.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Einfache Richtwertmethode gem. UfAB (Z=L/P)
/ Gewichtung: 100,00
Preis - Gewichtung: 100,00
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2021
Ende: 28/02/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die gesamte Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre (48 Monate),
gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns (1.3.2021). Das
bedeutet, dass der Vertrag nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit noch
weitere 2 Jahre (24) Monate weiter läuft, sofern der Auftraggeber keine
Kündigung erklärt (Optionslaufzeit). Der Vertrag endet somit spätestens
am 28.2.2025.
Zum bzw. nach Ablauf der 24-monatigen Basis-Vertragslaufzeit, gerechnet
ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns, steht dem Auftraggeber jährlich
ein ordentliches Kündigungsrecht zu (jährliche Kündigungsoption). Will
der Auftraggeber von dieser Kündigungsoption Gebrauch machen, muss er
den Vertrag gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich (Schriftform gemäß
§ 126 BGB) kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils 3 Monate zum
Vertragslaufzeitende.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der AG behält sich vor, innerhalb der ersten 3 Jahre dieses Vertrages
neue Leistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen wie
der ausgeschriebenen bestehen, gem. § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV im Wege des
Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb an den AN
dieses Hauptauftrages zu vergeben. Für diese Leistungen gelten die
vertraglichen Bedingungen dieses Vergabeverfahrens.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die
Vergabeunterlagen (VU)!
Kap. 3.3.1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (EK-01-A)
Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§
123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 5
Abschnitt 1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" zu erklären, dass
keiner der dort genannten Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB
vorliegt. Die Erklärung ist zwingend von jedem Unternehmen einzureichen
(vgl. bei bloßem Subunternehmer allerdings Kapitel 2.2.2).
Hinweis auf Einholung der Auskunft nach § 150a GewO bzw. Abfragepflicht
nach § 6 WRegG:
Der Auftraggeber ist seit Inkrafttreten des Wettbewerbsregistergesetzes
(WRegG) bei Aufträgen ab einem geschätzten Nettoauftragswert von 30 000
EUR vor der Zuschlagserteilung zur Abfrage von Eintragungen des
Bestbieters im Wettbewerbsregister verpflichtet. Bis zur vollständigen
Einrichtung des Wettbewerbsregisters wird der Auftraggeber für die
Bieter, die für den Zuschlag infrage kommen, vor der Zuschlagserteilung
einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO beim
Bundesamt für Justiz (Registerbehörde) anfordern (§ 19 Abs. 4 MiLoG).
Kap. 3.3.2 Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer und Befähigung zur
Berufsausübung
Die in diesem Kapitel 3.3.2 geforderten Angaben und Nachweise sind
zwingend von jedem Unternehmen (außer einem bloßen Subunternehmer)
einzureichen.
3.3.2.1 Unternehmensdarstellung (EK-02-A)
Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer:
Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer,
Gründungsjahr, Kontaktperson und -daten (Telefon, E-Mail, ggf.
Internetadresse);
Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens,
eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i. S. d.
der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition
der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen
[ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36])
sowie falls gegeben die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw.
Präqualifizierungssystems.
In dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung
Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer; Angaben zum
möglichen Abruf der Dokumente).
Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie die organisatorische
Gliederung des Unternehmens.
Die Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt 2
Unternehmensdarstellung" vorzunehmen.
3.3.2.2 Berufs- oder Handelsregistereintragung (EK-03-A)
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 3 Berufs- oder
Handelsregistereintragung" zu erklären, dass er in einem Berufs- oder
Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem
der Bieter niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine
gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern der Bieter
nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (EK-04-A) s. Kap.
3.3.3.1,
Umsatzdarstellung (EK-05-A EK-06-A) s. Kap. 3.3.3.2.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Kap. 3.3.3.1 Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (EK-04-A)
Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Berufs-
oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen:
für Personen- und Sachschäden mindestens 3 Mio. EUR (zweifach
maximiert) sowie,
für Vermögensschäden mindestens eine (1) Mio. EUR (zweifach
maximiert).
Der Bieter muss unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 4 Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung" erklären, dass:
er über eine entsprechende Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten
Mindestversicherungssummen verfügt.
Zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende
Bescheinigung der Versicherung oder Kopie der Versicherungspolice
vorzulegen; oder
eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens besteht und der
Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine
entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den
vorgenannten Mindestversicherungssummen abschließen kann.
Zum Nachweis hat der Bewerber in diesem Fall eine entsprechende
Bestätigung der Versicherung oder Bescheinigung eines
Versicherungsmaklers vorzulegen.
Hinweise:
Es wird auf die mit der Eignungsanforderung korrespondierende
vertragliche Verpflichtung des künftigen Auftragnehmers zum Abschluss
und Nachweis bzw. Aufrechterhalten einer entsprechenden Versicherung im
Vertrag (Anlage 1) hingewiesen. Im Falle einer BG bzw. Eignungsleihe
hat jedes Mitglied der BG bzw. jeder Beteiligte an der Eignungsleihe
das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären und
nachzuweisen. Es wird insoweit nicht auf die gemeinschaftlich addierten
Werte abgestellt. Kann ein Unternehmen den Nachweis nicht führen, führt
dies zum Ausschluss des Angebots.
Kap. 3.3.3.2 Umsatzdarstellung (EK-05-A EK-06-A)
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung über:
den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-05-A) sowie,
den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens im Bereich
Softwareentwicklung" (EK 06 A) Jeweils bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017-2019) abzugeben.
Mindestanforderung:
Hinsichtlich der geforderten Umsatzzahlen gelten folgende
Mindestanforderungen, bei deren Nichterfüllung Bieter als ungeeignet
ausgeschlossen werden:
Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-05-A):
400 Tausend EUR (400 000,00 EUR),
spezifischer Jahresumsatz im Bereich Softwareentwicklung" (EK-06-A):
300 Tausend EUR (300 000,00 EUR).
Die Angaben sind unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 5
"Umsatzdarstellung" zu tätigen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl (EK-07-A) s. Kap. 3.3.4.1,
Unternehmensreferenzen (EK-08-A EK-09-A) s. Kap. 3.3.4.2.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Kap. 3.3.4.1 Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl (EK-07-A)
Um sicherzustellen, dass der Bieter über die erforderlichen personellen
Mittel verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu
können, muss er Angaben zur Anzahl seiner Beschäftigten in den letzten
3 Geschäftsjahren (2017-2019) mit dem Angebot vorlegen. Die Angaben
müssen sich auf die folgenden Beschäftigtenkategorien beziehen:
Gesamt-Mitarbeiter (inklusive Führungskräfte)
Hinsichtlich der Beschäftigtenzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre
müssen mindestens die folgende Anzahl an Mitarbeitern beschäftigt
gewesen sein (Mindestanforderung, bei deren Nichtbeachtung Bewerber als
ungeeignet.
Ausgeschlossen werden):
mindestens 8 Gesamt-Mitarbeiter
Die entsprechenden Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt
6 Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl" vorzunehmen.
3.3.4.2 Unternehmensreferenzen (EK-08-A EK-09-A)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird
vorausgesetzt, dass die Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit der
hier ausgeschriebenen Leistungen verfügen. Diese sind durch die
Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte
vergleichbare Leistungen von den Bietern nachzuweisen. Die
dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters
in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen
Art belegen, d. h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem
hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahe kommen,
insbesondere im Hinblick auf die in Kapitel 5 ausgeführten
Charakteristika der zu vergebenen Leistungen. Der Bieter hat hierzu
entsprechende Referenzen in Bezug auf die nachfolgend genannten
Leistungsbereiche aus den letzten 3 Jahren anzugeben. Diese müssen
jeweils folgende Angaben enthalten:
Leistungsempfänger inklusive Referenzansprechpartnern und
Telefonnummern,
Angaben zum Auftragszeitraum,
aussagekräftige Angaben, welche konkreten Leistungen der Bieter
erbracht hat,
Auftragsvolumen (Auftragswert und zeitlicher Umfang).
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Erfahrungen in den verschiedenen von
dem gegenständlichen Auftrag umfassten Leistungsbereichen jeweils
folgende Referenzen einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren
Nichtbeachtung Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen werden):
a) Zwei Referenzen für den Leistungsbereich Konzeption, Entwicklung
und Bereitstellung eines Web- Portals basierend auf PHP und Laravel mit
mindestens 200 Personentagen Realisierungsaufwand mit Einbindung
verschiedener Authentifizierungsverfahren und Anbindung von
Fremdsystemen über APIs." (EK-08-A),
b) Zwei Referenzen für den Leistungsbereich Supportprozesse und
verantwortlichen Übernahme von Updates und Patches sowie
Second-Level-Support für den Betrieb eines Web-Portals" (EK-09-A).
Es ist dabei möglich, eine einzelne Referenz zum Nachweis verschiedener
erbachter Leistungen gemäß der vorgenannten Punkte a) und b) zu
benennen. Es ist bei Darstellung der Referenz daher anzugeben, welcher
Nachweis damit erbracht werden soll (vgl. Anlage 5 Abschnitt 7). Im
Falle von BG werden die Referenznachweise der Mitgliedunternehmen
zusammen betrachtet (addiert").
Die Referenzen müssen in den 3 Jahren vor der Bekanntmachung
abgeschlossen worden sein; der Projektstart darf jedoch vor dem
genannten Termin liegen (= Mindestanforderung, bei deren Nichtbeachtung
Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen werden). Die ausführliche
Darstellung jeder Referenz im oben beschriebenen Sinne hat neben den
Angaben in Anlage 5 zu Abschnitt 7 Unternehmensreferenzen" sowie unter
Verwendung des Deckblattes (Anhang zur Anlage 5) und ergänzend auf
jeweils ca. 2 DIN A4-Seiten zu erfolgen (die jeweils erbrachten
Leistungen sind darzustellen).
Angebote, die nicht die vorgenannten Mindestanforderungen aufweisen,
werden ausgeschlossen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Kap. 4.2 Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftragnehmer ist bei der Wahl der Personen, die er zur
Leistungserbringung einsetzt, frei. Das Weisungsrecht und
Direktionsrecht bezüglich der vom Auftragnehmer eingesetzten
Mitarbeiter verbleibt vollständig und ausschließlich beim Auftragnehmer
als deren Arbeitgeber. Die von ihm eigenverantwortlich Eingesetzten
Mitarbeiter treten in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber, auch
soweit sie Leistungen in dessen Räumen erbringen. Mitarbeiter des
Auftragnehmers werden nicht in den Betrieb oder die Organisation des
Auftraggebers eingegliedert. Eine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des
Gesetzes zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung
(Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) ist weder vereinbart noch wird sie
durchgeführt.
Im Sinne des § 128 Abs. 2 GWB fordert der Auftraggeber die Einhaltung
der folgenden Ausführungsbedingungen. Diese sind als X-Kriterien
gekennzeichnet (XK) und stellen Ausschlusskriterien dar (XK-#-A). Die
genannten Anlagen sind mit dem Angebot einzureichen.
4.2.1. Datenschutzrechtliche Bestimmungen (XK-01-A)
Der zukünftige Auftragnehmer hat bei der Auftragsausführung Zugang zu
vertraulichen und sensiblen personenbezogenen Daten beim Auftraggeber.
Als Anlage zum IT-Beratungsvertrag wird daher ein Vorausgefüllter
Vertrag zur Auftragsverarbeitung" mit technischen und
organisatorischen Maßnahmen mit dieser Vergabeunterlage veröffentlicht,
welche im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung mit dem
potentiellen Auftragnehmer verpflichtend finalisiert und unterzeichnet
wird.
Der Auftraggeber verweist in diesem Zusammenhang außerdem auf die
Informationen zur Datenverarbeitung gemäß Art. 13 DSGVO, die auf der
Homepage MPG eingesehen werden können unter:
[11]https://www.mpg.de/12083493/informationen-zur-datenverarbeitung
4.2.2. Kommunikation mit dem Auftraggeber (XK-02-A)
Die zur Auftragsausführung vorgesehenen Beschäftigten des
Auftragnehmers müssen die deutsche Sprache verhandlungssicher in Wort
und Schrift und die englische Sprache fließend in Wort und Schrift
beherrschen. Im Falle der Zuschlagserteilung werden für die
Kommunikation mit dem Auftraggeber während der Vertragslaufzeit
ausschließlich Beschäftigte mit sehr guten Kenntnissen
(verhandlungssicher in Wort und Schrift) der deutschen Sprache und
guten Kenntnissen (fließend in Wort und Schrift) der englischen Sprache
eingesetzt. Dies erklärt der Bieter unter Verwendung von Anlage 6
Kommunikation mit dem Auftraggeber".
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/12/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 04/02/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/12/2020
Ortszeit: 12:10
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von
Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist,
bevor die Vergabekammer.
Den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168
Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15
Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1
GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax
versendet, verkürzt sich.
Die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am
Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass
die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis
gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/11/2020
References
6. mailto:IT-Vergabe@gv.mpg.de?subject=TED
7. http://www.mpg.de/
8. https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-175b1a3b6ef-4138a57e833560fc
9. http://www.tender24.de/
10. http://www.tender24.de/
11. https://www.mpg.de/12083493/informationen-zur-datenverarbeitung
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