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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-München
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dienstleistungen von Architekturbüros
Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Landschaftsgestaltung
Dokument Nr...: 554283-2020 (ID: 2020111809174890866)
Veröffentlicht: 18.11.2020
*
  DE-München: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
   2020/S 225/2020 554283
   Wettbewerbsbekanntmachung
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH
   Postanschrift: Heimeranstr. 31
   Ort: München
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 80339
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabe@gwg-muenchen.de
   Telefon: +49 89-55114-475
   Fax: +49 89-55114-315
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://my.vergabe.bayern.de
   Adresse des Beschafferprofils: [8]https://my.vergabe.bayern.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId
   /platformId/1/tenderId/202010
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://my.vergabe.bayern.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Wohnungsbaugesellschaft
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Realisierungswettbewerb Paragraph 33 ff HOAI, Lph. 2-5 mit Paragraph
   38ff HOAI, Lph. 1-5
   Referenznummer der Bekanntmachung: 0354-01 RPW kep
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
   Ingenieurbüros und Prüfstellen
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
   71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
   71420000 Landschaftsgestaltung
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Wohnungsneubau mit Kindertagesstätte und Tiefgarage Bayernkaserne WA 5
   in München 0354-01 RPW kep
   Das Wettbewerbsgrundstück befindet sich auf dem ehemaligen Gelände der
   Bayernkaserne im Münchner Norden, im Stadtteil Schwabing-Freimann. Im
   Rahmen eines Realisierungswettbewerbs sollen auf dem Grundstück mit ca.
   5 265 m^2 Fläche in einem Umfang von ca. 17 170 m^2 Geschossfläche
   Wohnungen entwickelt werden. Der Wohnungsmix sieht
   Einkommensorientierte Förderung (EOF), München-Modell-Miete (MMM) und
   Konzeptionellen Mietwohnungsbau (KMB) vor. Im Erdgeschoss und ggf.
   1.Obergeschoss soll auf einer Geschossfläche von ca. 1 030 m^2 eine
   Kindertagesstätte mit 5 Gruppen (2 Kinderkrippe und 3 Kindergarten)
   realisiert werden. Die aufgrund eines Mobilitätskonzepts erforderlichen
   Stellplätze sollen aus wirtschaftlichen Gründen in einer
   eingeschossigen Tiefgarage untergebracht werden. Außerdem sollen die
   gesamten Freianlagen auf dem Grundstück geplant werden, diese
   beinhalten die Vorbereiche vor dem Haus, den Innenhof und die
   Freianlagen für die Kindertagesstätte.
   Wird die Aufgabe realisiert, führt die Ausloberin nach Abschluss des
   Wettbewerbs ein Vergabeverfahren nach VgV §17 VgV mit allen
   Preisträgern durch.
   Die Wichtung des Wettbewerbs wird 45 % betragen, zzgl. 5 % für die
   Überarbeitungsbereitschaft hinsichtlich der Empfehlungen aus dem
   Preisgerichtsprotokoll.
   Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung
   der Empfehlungen des Preisgerichts einem der Preisträger, der die in
   der Bekanntmachung und dem Teilnahmeantrag aufgeführten
   Eignungskriterien in Form von Mindestanforderungen erfüllen und gegen
   den keine Ausschlussgründe vorliegen, für die Umsetzung des
   Wettbewerbsentwurfes die notwendigen weiteren Planungsleistungen
   übertragen; dies sind für die Architektenleistungen (Objektplanung) LPH
   2-5 gem. HOAI §34 sowie für die Leistungen der Freianlagenplanung die
   LPH 1-5 gem. HOAI §39. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der
   Grundleistungen ab Leistungsphase 2 bzw. 1; mit Vertragsschluss wird
   die Leistungsphase 2 bzw. 1 beauftragt; Aus der stufenweisen
   Beauftragung kann kein Anspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen
   abgeleitet werden.
   Besondere Leistungen nach Bedarf.
   Voraussichtlicher Bearbeitungszeitraum KW 5 bis KW 15/16, 2021
   Kolloquium (Videokonferenz) 12.2.2021
   Preisgericht 7.5.2021
   Es ist beabsichtigt, die weiteren Planungen unmittelbar nach
   Auftragserteilung zu beginnen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
   Für die Teilnahme am Wettbewerb ist nach Abschluss des
   Auswahlverfahrens die Bildung einer Bewerbergemeinschaft aus
   Architekt/in und Landschaftsarchitekt/in zwingend erforderlich, sofern
   diese Fähigkeiten nicht auch durch einen einzelnen
   Wettbewerbsteilnehmer nachgewiesen werden können. Die Federführung muss
   bei den Architekten liegen.
   Aus den eingegangenen Bewerbungen erfolgt die Auswahl von 7 Teilnehmern
   über ein Auswahlverfahren, zusätzlich sind 3 Teilnehmer gesetzt. Die
   architektonisch-gestalterische Qualität des eingereichten
   Referenzprojektes, welches die Mindestkriterien erfüllt, wird von einem
   Auswahlgremium (2 Personen von AG Seite, 2 unabhängige Architekten) mit
   Punkten von 1 bis 5 bewertet. Alle mit 5 (beste Note) bewerteten
   Bewerbungen werden zugelassen. Sollten dies weniger als 7 Bewerbungen
   sein, werden auch alle Bewerber mit 4 Punkten zugelassen. Erfüllen
   mehrere Bewerbungen die Anforderungen gleichermaßen, behält sich die
   Ausloberin die Auswahl durch Los vor. Diese findet unter juristischer
   Aufsicht statt.
   Einzureichende Bewerbungsunterlagen zur Teilnahme am Wettbewerb:
   Zur Bewerbung ist zwingend das ausschließlich auf der unter I.3)
   genannten Website veröffentlichte Bewerbungsformblatt zu verwenden.
   Formlose Bewerbungen führen zum Ausschluss. Geforderte Nachweise sind
   ausschließlich in deutscher Sprache u. ggf. in beglaubigter Übersetzung
   in Kopie der Bewerbung beizulegen.
   a) Bewerbungsformblatt, vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich
   unterschrieben. Folgende Erklärungen müssen durch vollständiges
   Ausfüllen des Bewerbungsformblattes abgegeben werden:
    Erklärung zum rechtlichen Status,
    Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
   vorliegen,
    Erklärung, dass kein Ausschlussgrund nach §6 VgV vorliegt,
    Erklärung, dass kein Ausschlussgrund nach §79 Absatz 2 VgV vorliegt,
    Erklärung, dass kein über die Planungsleistungen hinausgehendes
   wirtschaftliches Interesse an der Wettbewerbsaufgabe besteht,
    Erklärung, dass keine Teilnahmehindernisse gemäß §4 (2) RPW
   vorliegen.
   b) Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung von Architekt und
   Landschaftsarchitekt, z. B. Mitgliedsbescheinigung einer
   Architektenkammer,
   c) Nachweis eines Referenzprojektes der Architekten, das mindestens
   folgende Kriterien erfüllt:
   Wohnungsbau (nur Neubau)
   Mind. Honorarzone III gemäß HOAI 2013
   Bausumme 300+400 mind. 5 Mio. EUR brutto
   Das Referenzprojekt kann fertiggestellt, ein Projekt in Planung (mind.
   LPH 1-2 abgeschlossen), im Bau oder ein Wettbewerbserfolg (Preis) sein.
   Das Referenzprojekt muss in den Jahren 2015 bis 2020 fertiggestellt
   oder bearbeitet worden sein.
   Darstellung des Referenzprojektes auf einer Seite DIN A3; Darstellung
   mit Fotos, Grundrissen, Ansichten usw. Außerdem ist der Referenzbogen
   vollständig ausgefüllt abzugeben.
   Als Referenzprojekt sind Leistungen für Gebäude im Sinne von §34 Abs.1
   HOAI zulässig. (Die Landschaftsarchitekten müssen kein Referenzprojekt
   nachweisen.)
   Die Urheberschaft oder die Projektbearbeitung
   (Projektverantwortung/Projektleitung) des Referenzprojektes muss sich
   den sich bewerbenden Personen zurechnen lassen.
   Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen,
   werden nicht berücksichtigt; zusätzliche Angaben und
   Bewerbungsleistungen sind nicht zulässig.
   Eine pauschale Bewerbung, die nicht den hier angegebenen geforderten
   Nachweisen entspricht, wird nicht anerkannt.
   Bewerbungen sind ausschließlich elektronisch auf der unter Ziffer I.3
   angegebenen Vergabeplattform einzureichen.
   Eignungskriterien:
   Hinsichtlich der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und
   beruflichen Leistungsfähigkeit sind jeweils folgende Mindestkriterien
   hinsichtlich der Eignung von den Preisträgern zur Angebotsabgabe zu
   erfüllen:
   Architekten müssen eine durchschnittlich jährliche
   Mindestbeschäftigtenanzahl von 4 Mitarbeitern (inkl. Inhaber) in den
   letzten 3 Geschäftsjahren nachweisen.
   Landschaftsarchitekten müssen eine durchschnittliche jährliche
   Mindestbeschäftigtenanzahl von 2 Mitarbeit.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
   Beruf angeben:
   Architektin/Architekt und Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt
   (gemäß Art.62a Abs.1 Nr.1 BayBo) mit Eintragung in die Liste der
   Architektenkammer.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.2)Art des Wettbewerbs
   Nichtoffen
   Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 10
   IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
   Dietrich Schwarz Architekten AG, Zürich mit Heinrich
   Landschaftsarchitektur GmbH, Winterthur
   Heide von Beckerath Architekten, Berlin mit ATELIER MIETHING, Paris
   Allmann Sattler Wappner Architekten, München mit Rabe Landschaften,
   Hamburg
   IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
    Städtebauliche Qualität,
    Architektonische Qualität,
    Qualität der Freiraumplanung,
    Erschließung,
    Funktionalität,
    Qualität der Wohnungsgrundrisse,
    Qualität des Hauses für Kinder,
    Baukonstruktion,
    Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit,
    Baurecht.
   Die Reihenfolge der Kriterien stellt dabei keine Hierarchie in der
   Gewichtung dar. Die angegebenen Kriterien können vom Preisgericht
   differenziert und gewichtet werden und werden in der
   Wettbewerbsauslobung endgültig festgelegt.
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
   Tag: 15/12/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
   ausgewählte Bewerber
   Tag: 29/01/2021
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
   Teilnahmeanträge verfasst werden können:
   Deutsch
   IV.3)Preise und Preisgericht
   IV.3.1)Angaben zu Preisen
   Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
   Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
   Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
   Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Die voraussichtliche
   Gesamtsumme der Preise und Aufwandsentschädigungen beträgt 196 000 EUR
   zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (Wettbewerbssumme).
   IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
   An die Teilnehmer, die einen prüffähigen Wettbewerbsbeitrag einreichen,
   der im Wesentlichen den Vorgaben der Auslobung entspricht, wird eine
   Aufwandsentschädigung in Höhe von insgesamt 100 000 EUR netto
   ausgezahlt. Kalkuliert auf der Basis von 10 Teilnehmern, sind das 10
   000 EUR netto pro Teilnehmer. Für die Preisgelder sind somit noch 96
   000 EUR netto vorgesehen, mit der voraussichtlichen Aufteilung: 46 000
   EUR (1.Preis), 30 000 EUR (2.Preis) und 20 000 EUR (3.Preis).
   Die gesetzliche Umsatzsteuer wird den steuerpflichtigen Teilnehmern
   anteilig zusätzlich vergütet. Das Preisgericht ist berechtigt, die
   Wettbewerbssumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
   Kosten für die Bewerbung werden nicht erstattet. Im Falle der weiteren
   Bearbeitung werden durch den Wettbewerb erbrachte Leistungen der
   Wettbewerbsteilnehmer bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut
   vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen
   Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
   IV.3.3)Folgeaufträge
   Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
   Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
   IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
   Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
   Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
   IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
   Fachpreisrichter(innen)
   Prof. Elisabeth Merk, Architektin, Stadtbaurätin
   Gerda Peter, Architektin, Geschäftsführung GWG
   Max Dudler, Architekt
   Johann Spengler, Architekt
   Jorunn Ragnasdottir, Architektin
   Rita Lex-Kerfers, Landschaftsarchitektin
   Ständig anwesende stellvertretende Fachpreisrichter(innen)
   Michael Hardi, Architekt, HA II Stadtplanung
   Ole Beißwenger, Architekt, Abteilungsleiter Neubau/Modernisierung GWG
   Christoph Sattler, Architekt
   Stellvertretende Fachpreisrichter(innen)
   Rita Ahlers, Architektin
   Arno Lederer, Architekt
   Michael Grünewald, Landschaftsarchitekt
   Sachpreisrichter(innen)
   Christian Amlong, Sprecher der Geschäftsführung GWG
   Christian Smolka, Stadtrat Bündnis 90/Die Grünen
   Thomas Schmid, Stadtrat CSU
   Klaus Peter Rupp, Stadträtin SPD/Volt
   Petra Piloty, BA 12
   Ständig anwesende stellvertretende Sachpreisrichter(innen)
   Armin Hagen, Abteilungsleitung Hausbewirtschaftung GWG
   Patric Wolf, BA 12 Schwabing-Freimann
   Tobias Ruff, Stadtrat ÖDP/freie Wähler
   Brigitte Wolf, Stadtrat Die Linke/Die Partei
   Gabriele Neff, Stadtrat FDP/Bayernpartei
   Stellvertretende Sachpreisrichter(innen)
   Leo Agerer, Stadtrat CSU
   Julia Schönfeld-Knor, Stadträtin SPD/Volt
   Bernd Schreyer, Stadtrat Bündnis 90/Die Grünen
   Sachverständige Berater(innen), ohne Stimmrecht
   Christiane Meier, Architektin, Plan HA III/2
   Michael Bacherl, Architekt, Plan HA II/6
   Philipp Königer, Landschaftsarchitekt, Plan HA II/5
   Monika Sertl, Architektin, Plan HIV/41T
   Johannes Schmid, Beraterkreis für barrierefreies Bauen
   Marion Fiedler, RBS-ZIM-N Neubau
   Thomas Reiter, Abteilungsleiter Grundbesitzverwaltung GWG
   Michael Blanck, Abteilungsleiter Grünplanung GWG
   Frank Blessing, Kurz&Fischer GmbH, Bauphysik
   Der Auslober behält sich vor, weitere Sachverständige zu berufen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bieterfragen sind ausschließlich elektronisch über die unter Ziffer I.3
   angegebene Vergabeplattform zustellen. Rückfragen die nicht spätestens
   6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr
   beantwortet.
   Es ist zu beachten, dass die gesamte Kommunikation während des
   Vergabeverfahrens ausschließlich über die unter Ziffer I.3 angegebene
   Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen
   gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss
   bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu
   informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform
   hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern.
   Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristengeht zu Lasten des
   Bieters.
   Zulassungsbereich: Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums
   (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über
   das öffentliche Beschaffungswesen (GPA), Teilnahmeberechtigt sind im
   Zulassungsbereich ansässige.
    Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates
   zur Führung der Berufsbezeichnung Architektin/Architekt bzw.
   Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt befugt sind. Ist die
   Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat nicht geregelt, so erfüllt
   die fachlichen Anforderungen als Architekt bzw. Landschaftsarchitekt,
   wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen
   Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach Richtlinie
   2005/36/EG (Abschnitt 8. Architekt, Art.46-49) bzw.
   Dienstleistungsrichtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist.
   Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf
   Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe
   entsprechen. Die bevollmächtigte Vertreterin/der bevollmächtigte
   Vertreter der juristischen Person oder die verantwortliche
   Verfasserin/der verantwortliche Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen
   die an die natürliche Person gestellte Anforderungen erfüllen,
   Bewerbergemeinschaften, die in ihrer Gesamtheit die fachlichen
   Anforderungen und die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, die
   an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
   Bewerbergemeinschaften haben in der Verfassererklärung eine
   bevollmächtigte Vertreterin oder einen bevollmächtigten Vertreter zu
   benennen.
   Partnerschaften gemäß PartGG
   Für die Teilnahme am Wettbewerb ist nach Abschluss des
   Auswahlverfahrens die Bildung einer Bewerbergemeinschaft aus
   Architekt/in und Landschaftsarchitekt/in zwingend erforderlich, sofern
   diese Fähigkeiten nicht auch durch einen einzelnen
   Wettbewerbsteilnehmer nachgewiesen werden können. Die Federführung muss
   bei den Architekten liegen.
   Mehrfachbewerbungen bzw. Mehrfachteilnahme natürlicher oder
   juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft
   haben das Ausseiden aller Beteiligter zur Folge.
   Die Organisationsform innerhalb einer Bewerbergemeinschaft ist den
   Bewerbern freigestellt, jedoch auch bei Auftragserteilung
   beizubehalten.
   Die Teilnehmer dürfen keine anderen als die in der Bewerbung genannten
   Personen am Wettbewerb beteiligen, weder als Mitverfasser noch als
   freie Mitarbeitende.
   Die Voraussetzungen für die Teilnahme müssen am Tag des Bewerbungsendes
   erfüllt sein.
   Die Teilnahmehindernisse sind in §4(2) RPW aufgeführt. Die
   Feststellung, ob Teilnahmehindernisse vorliegen, obliegt den Bewerbern.
   Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind zudem Personen, die
   infolge ihrer Beteiligung an der Auslobung oder Durchführung des
   Wettbewerbs bevorzugt sein könnten oder Einfluss auf die Entscheidung
   des Preisgerichts nehmen könnten. Dies gilt insbesondere für Mitglieder
   des Preisgerichts, deren Ehepartner, Verwandte und Verschwägerte ersten
   und zweiten Grades sowie für ständige Geschäfts- oder Projektpartner
   und für die unmittelbaren Vorgesetzten und Mitarbeiter der
   ausgeschlossenen Personen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
   Postanschrift: Maximilianstraße 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80538
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
   nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs.3 Satz 1 Nr.4 GWB). Ein
   Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist,
   bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf
   Nachprüfung informiert hat (§168 Abs.2 Satz 1,169 Abs.1 GWB). Die
   Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der
   Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage (§134 Abs.2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der
   Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
   Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit
   eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend
   gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden
   (§160 Abs.3 Satz 1 Nr.1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
   aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
   Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs.3
   Satz 1 Nr.2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis spätestens bis zum Ablauf
   der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs.3 Satz 1 Nr.3 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH
   Ort: München
   Postleitzahl: 80339
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/11/2020
References
   6. mailto:vergabe@gwg-muenchen.de?subject=TED
   7. https://my.vergabe.bayern.de/
   8. https://my.vergabe.bayern.de/
   9. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/202010
  10. https://my.vergabe.bayern.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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