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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Hamburg
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dienstleistungen von Architekturbüros
Architekturentwurf
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Dienstleistungen für thermische Bauphysik
Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Dokument Nr...: 553615-2020 (ID: 2020111809124590220)
Veröffentlicht: 18.11.2020
*
DE-Hamburg: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2020/S 225/2020 553615
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: f&w fördern und wohnen AöR
Postanschrift: Heidenkampsweg 98
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): f&w fördern und wohnen AöR
E-Mail: [6]eVergabe@foerdernundwohnen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.foerdernundwohnen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YURDGNW/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YURDGNW
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ausschreibung Objektplanung einer bestehenden öffentlich-rechtlichen
Unterbringung in Hamburg Bergedorf VV 684-2020
Referenznummer der Bekanntmachung: 21747-20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Im Rahmen dieser Ausschreibung sind Planungsleistungen der
Objektplanung für eine Einrichtung für wohnungslose Männer in Bergedorf
zu vergeben. Die Unterbringung erfolgt in 3 dreigeschossigen
Wohngebäuden. Hinzu kommt ein eingeschossiges Verwaltungsgebäude.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
71220000 Architekturentwurf
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
71314310 Dienstleistungen für thermische Bauphysik
71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
71332000 Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:
Achterdwars Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Objektplaners.
Hierbei sind Planungsleistungen für die Objektplanung (Grundleistungen
orientiert an § 34 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9), für das oben
beschriebene Vorhaben zu erbringen.
Aufgaben:
Die Wohnunterkunft am Achterdwars ist eine bestehende Einrichtung für
wohnungslose Männer in Bergedorf. Die Unterbringung erfolgt in 3
dreigeschossigen Wohngebäuden. Hinzu kommt ein eingeschossiges
Verwaltungsgebäude.
Es sollen zwischen 40 und 80 Lebensplätze (in Einzelzimmern, mit
zugehörigen Gemeinschaftsräumen und Verwaltungsflächen) realisiert
werden. Dafür ist eine Erweiterung der Wohnunterkunft erforderlich.
Im Rahmen einer vorgeschalteten Machbarkeitsstudie werden zurzeit
nachfolgende Bebauungsvarianten untersucht:
Umbau, Anbau und Aufstockung des bestehenden Wohngebäudes Haus Nr.
13,
Neubau eines Wohngebäudes an der Straße (Ersatz des
Verwaltungsgebäudes)
Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie liegt aktuell noch nicht vor. Die
Machbarkeitsstudie wird mit der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens
bekannt gemacht.
Die Maßnahme umfasst ca. 2 500 bis 3 800 m^2 BGF (Neu- bzw. Umbau).
Die Bewohnerschaft und die daraus resultierenden Anforderungen:
Bei den Bewohnern handelt es sich u. a. um psychisch- oder suchtkranke
Männer. Schwere chronische Erkrankungen und Behinderungen mit
einhergehenden starken physischen oder psychischen Einschränkungen
führen zu einem hohen Versorgungsbedarf. Verwahrlosung und Alkoholismus
sind wiederkehrende Themen.
Die führt zum einen dazu, dass bei der Gestaltung der Einrichtung Wert
auf eine durable, vandalismussichere Ausführung gelegt wird. Zum
anderen wird aber auch großer Wert auf eine menschliche" Gestaltung
gelegt. Dies beinhaltet:
Maßstäblichkeit im Verhältnis von Neubau zu Bestand,
Maßstäblichkeit im Verhältnis von Architektur zum Menschen
(Proportionen. Detaillierung)
Respektierung der vorhandenen Bausubstanz (Erhalt von Bausubstanz =
graue Energie", Erhalt der Gestaltung einer aktuell ungeliebten
Epoche")
Sorgsamkeit und Behutsamkeit im Umgang mit Bewohnern und Architektur
Die Lebensplätze sollen eine dauerhafte Unterbringung an einem festen
Ort bieten. Die untergebrachten Personen leben zum Teil bereits seit
einiger Zeit dort und sollen nun auch dort unbefristet bleiben können.
Die Wohnunterkunft Achterdwars ist Heimat und soll Heimat bleiben.
Gesucht wird also eine Planung / Gestaltung, die mit armen"
Materialien eine reiche" Architektur schafft.
Bei der Planung des Objektes sollen die besonderen örtlichen
Anforderungen berücksichtigt werden, die sich aus einer
Machbarkeitsstudie ergeben, die den Bietern in der Angebotsphase zur
Verfügung gestellt werden kann.
Die Auftraggeberin beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der
Planungsleistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis
4 sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen
beauftragt werden.
Der Auftrag wird als Stufenauftrag vergeben. Die Leistungsphasen 1-4
werden mit Bezuschlagung des Vertrages direkt verbindlich beauftragt.
Die Leistungsphasen 1-2 sind 5 Wochen nach Beauftragung
fertigzustellen.
Der AG behält sich vor, die LPH 5 bis 9, ganz oder teilweise an den AN
zu beauftragen. Der Bieter hat keinen Anspruch auf die Beauftragung
dieser weiteren Leistungsphasen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektdurchführungskonzept Einzelheiten
ergeben sich aus Ziff. VI.3) (Zusätzliche Angaben") in dieser
Auftragsbekanntmachung. / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/02/2021
Ende: 31/07/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Regelungen über eine
Verlängerung des Vertrags, insbesondere in Fällen von nicht
vorhersehbaren Verlängerungen von Planungs- und Bauzeiten. Vergaben
nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV (Wiederholung gleichartiger Leistungen)
bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Fertigstellung der
Planungsleistungen ist für den 31.7.2023 geplant. Der Vertrag endet
spätestens mit Abschluss der Leistungsphase 9.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Bei mehr als 5 Bewerbern die die Eignungskriterien und die
Mindestanforderungen erfüllen, erhält jeder geeignete Bewerber für die
Gesamtheit der von ihm angegebenen Referenzprojekte Punkte:
Auf Grundlage ihres Referenzpools grundsätzlich noch geeignete Bewerber
erhalten 4 Punkte.
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen,
dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer
Komplexität durchgeführt hat, erhält er die Bewertung Gut" (5-6
Punkte).
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen,
dass der Bewerber
Referenzprojekte größerer Komplexität oder Referenzprojekte, die wie
der vorliegende Auftrag mit Schwerpunkt Objektplanungsleistungen"
durchgeführt hat, erhält der Bewerber die Bewertung Sehr gut" (7-8
Punkte).
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen,
dass der Bewerber
Referenzprojekte größerer Komplexität und Referenzprojekte, die wie der
vorliegende Auftrag mit Schwerpunkt Objektplanungsleistungen"
einschließlich durchgeführt hat, erhält er die Bewertung Hervorragend"
(9-10 Punkte).
Die 5 geeigneten Bewerber mit den meisten Punkten verbleiben im
Wettbewerb.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auftrag wird als Stufenauftrag vergeben. Mit Zuschlag werden
zunächst die Phasen 1 bis 4 beauftragt. Die Leistungsphasen 5-9
beauftragt der AG nur optional.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der weiteren
Projekt- und Auftragsphasen. Die besonderen und zusätzlichen Leistungen
werden nur nach ausdrücklichem Abruf der Auftraggeberin beauftragt. Der
spätere Auftragnehmer hat daher keinen Anspruch auf die Beauftragung
besonderer oder zusätzlicher Leistungen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen
durchzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw.
Unterlagen vorzulegen:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, (§§ 123,
124 GWB) gemäß § 48 VgV.
2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand,
Geschäftsleitung des Unternehmens,
Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit,
Niederlassungen Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und
Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen
Niederlassung.
Für sämtliche Angaben stehen Formulare/Vordrucke zur Verfügung. Die
Bewerbungsunterlagen (inkl. Vordrucke und Formulare) können auf der in
Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung
der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen
noch gültig sein. Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die
Erklärungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der
Bewerbergemeinschaft. Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund
einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine
Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von f&w für geeignet
erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen
und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber vor. f&w behält sich
vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren
2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den
ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren
3. Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mit einer
Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden je Versicherungsjahr in Höhe
von 1 500 000,00 EUR sowie in Höhe von 3 000 000,00 EUR je
Versicherungsjahr für Personenschäden sowie für sonstige
Schäden/Sachschäden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens
das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Sofern Bewerber über
keine entsprechende Versicherungspolice verfügen, ist mit dem
Teilnahmeantrag verbindlich zu erklären, dass der Bewerber im Fall der
Auftragserteilung eine entsprechende Versicherungspolice abschließen
wird.
Für sämtliche Angaben stehen Formulare/Vordrucke zur Verfügung. Die
Bewerbungsunterlagen (inkl. Vordrucke und Formulare) können auf der in
Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung
der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen
noch gültig sein. Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die
Erklärungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der
Bewerbergemeinschaft. Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund
einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine
Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von f&w für geeignet
erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen
und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber vor. f&w behält sich
vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 3) Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden je Versicherungsjahr in
Höhe von 1 500 000,00 EUR sowie in Höhe von 3 000 000,00 EUR je
Versicherungsjahr für Personenschäden sowie für sonstige
Schäden/Sachschäden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens
das Zweifache der Versicherungssumme betragen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Bewerbenden müssen Referenzen über bereits abgeschlossene Projekte
der letzten 3 Jahre vorlegen, die mit den hier zu vergebenden Planungs-
und Beratungsleistungen nach Inhalt und Umfang und Art der Planungs-
bzw. Beratungsleistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind
insbesondere solche Referenzprojekte, die enthalten haben:
Erfahrungen im Bereich der Objektplanung im Bereich LpH 1-9, mit der
Abfrage welche Leistungen das Büro selber erledigt hat
1. Bauen im Bestand unter Berücksichtigung der vorhandenen Bausubstanz:
Umbauten, Anbauten, Aufstockungen, Ergänzungen,
2. Bauten für psychisch-, sucht- oder anders kranke oder eingeschränkte
Menschen; gegebenenfalls auch Wohnunterkünfte (örU) oder Wohngebäude.
Für jede Referenz sind mindestens anzugeben:
Projektbezeichnung,
Laufzeit,
Auftragsvolumen,
Auftraggeber mit Kontaktdaten zur Überprüfung der Angaben,
Kurze Projektbeschreibung
Die Angaben sind ebenfalls im Formular/Vordruck in den
Bewerbungsunterlagen auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse
zu machen. Sofern die im Formular/Vordruck verfügbaren Felder für die
Referenzangaben nicht ausreichen, können diese auf gesonderten Blättern
als Anlage angefügt und hochgeladen werden. Sämtliche Angaben werden
von der Vergabestelle vertraulich behandelt.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein. Im Fall von
Bewerbergemeinschaften gelten die Erklärungen entsprechend für jedes
einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft. Kann ein Bewerber aus einem
stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so
kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von f&w für
geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer
Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber vor.
f&w behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber
einzuholen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Architekt/-in (EWR-Mitgliedstaaten und Schweiz), bauvorlageberechtigt
nach LBauO. Der Nachweis der Eintragung ist vorzuhalten. Juristische
Personen müssen einen qualifizierten Bevollmächtigten benennen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/12/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 22/12/2020
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2021
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
A. Ablauf Des Verfahrens:
Das Verhandlungsverfahren läuft in zwei Phasen ab:
1. Die erste Phase ist der Teilnahmewettbewerb. Dort ist noch kein
Angebot, sondern lediglich ein Teilnahmeantrag abzugeben. Dazu ist das
auf der Plattform zur Verfügung gestellte Teilnahmewettbewerbsformular
auszufüllen und nebst Anlagen elektronisch über das unter Ziff. I.3)
genannte Portal einzureichen (bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist
das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied einzureichen).
Im Teilnahmewettbewerb wird anhand der eingereichten Unterlagen die
Eignung der Bewerber geprüft und bewertet. Der Auftraggeber behält sich
vor, sämtliche Angaben zu überprüfen und ggf. weitere Nachweise
einzufordern (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an
öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen,
Bestätigung des Versicherers usw.).
2. Die geeigneten bzw. im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber
werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines
Angebots aufgefordert. Die Angebotsabgabe erfolgt über weitere
Formulare. Diese werden den für das Angebotsverfahren ausgewählten
Bietern rechtzeitig elektronisch zur Verfügung gestellt.
B. Allgemeine Verfahrensbedingungen:
Verfahrensfragen sind ausschließlich über das Fragen- und
Antwortenforum elektronisch über die unter Ziffer I.3) genannte
Plattform zu stellen,
Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die in der Erklärung
der Bietergemeinschaft dazu gemachten Angaben werden bei
Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertrages,
Eine bestimmte Rechtsform von Bewerbern/Bietern ist nicht
erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein
bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die
Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch,
Nebenangebote sind nicht zugelassen,
C. Zuschlagswertungssystem für die Angebotsphase:
I. Preis und Leistung werden nach der Formel Leistung-durch-Preis"
(L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches
den größten Quotienten Z" aufweist. Hierfür werden die für jeden
Bieter ermittelten Leistungspunkte je Unterkriterium zusammengezählt
und durch den Wertungspreis gemäß Preisblatt (netto) dividiert.
Der Quotient wird dann zur besseren Lesbarkeit mit der Konstante 1 000
000 multipliziert.
Die Zuschlagskennzahl ist umso höher, je mehr Leistungspunkte der
Bieter erzielt bzw. je kleiner sein Angebotspreis ist.
Den Zuschlag erhält das Angebot, welche die höchste Zuschlagskennzahl
erzielt.
II. Zuschlagskriterium Preis:
Die Berechnung des Wertungspreises ergibt sich aus dem
Angebotsformular.
III. Zuschlagskriterium Leistung:
Die Leistungspunkte ergeben sich aus der Bewertung des
Projektdurchführungskonzepts (max. 30 Punkte).
Hierbei ist auf die Besonderheiten des Projekts einzugehen. Der Umfang
des Projektdurchführungskonzepts sollte insgesamt 2 DIN A4 Seiten nicht
überschreiten (inkl. Grafiken, Screenshots o.ä.). Die Bieter haben
darauf zu achten, dass das mit dem Angebot abzugebende Konzept konkret
auf den vorliegenden Sachverhalt abstellt und nicht nur allgemein die
Organisation ihres Hauses in ähnlich gelagerten Fällen beschreibt. In
vergaberechtlicher Hinsicht ist es essentiell, dass das Konzept die
konkrete Durchführung des Auftrages abbildet. Das
Projektdurchführungskonzept wird nach den folgenden Unterkriterien
bewertet:
1. Besondere Anforderungen des Projekts (max. 10 Punkte),
2. Kooperation mit den übrigen Planungsbeteiligten (max. 10 Punkte),
3. Kosten- und Terminkontrolle (max. 10 Punkte),
Zu den Unterkriterien:
(1) Besondere Anforderungen des Projekts (max. 10 Punkte)
Unter dem Unterkriterium Besondere Anforderungen des Projekts soll der
Bieter darstellen, welche besonderen Anforderungen er erkannt hat und
wie er mit den besonderen Erfordernissen des Projekts umgeht. Zu den
besonderen Anforderungen zählen aus Sicht des Auftraggebers
insbesondere die in Ziff. II.2.4) (Beschreibung der Beschaffung")
dieser Veröffentlichung beschriebenen Planungsherausforderungen.
(2) Kooperation mit den übrigen Planungsbeteiligten (max. 10 Punkte)
Im Unterpunkt Kooperation mit den übrigen Planungsbeteiligten wird
gewertet, wie der Bieter den weiteren an diesem Projekt beteiligten
Planern (Auftraggeber und allen weiteren erforderlichen Planern) im
Rahmen der Auftragserbringung zusammenarbeiten möchte. Dabei soll
dargestellt werden, mit welchen Methoden (z. B. regelmäßige Jour Fixes,
Einrichten eines Share-Points zur gemeinsamen Dokumentenverwaltung) er
den Auftraggeber und die weiteren Planungsbeteiligten über die
Einzelheiten des Projektes informieren will und eine interessengerechte
Abstimmung der verschiedenen Planungsleistungen sicherstellen will.
(3) Kosten- und Terminkontrolle (max. 10 Punkte)
Im Rahmen des Unterkriteriums Kosten- und Terminkontrolle wird
bewertet, wie der Bieter sicherstellen will, dass die vereinbarten
Kosten und Termine für die auftragsgegenständlichen Planungsleistungen
nicht überschritten werden. Etwaige Maßnahmen sind zu benennen und
inhaltlich zu erläutern.
Zur Punktebewertung:
Die Punktewertung je Unterkriterium erfolgt auf Grundlage folgender
Punktestufen:
0 (mangelhaft") werden je Unterkriterium vergeben, wenn Ausführungen
zu diesem Unterkriterium vollständig fehlen oder die Ausführungen aus
Sicht des Auftraggebers völlig unbrauchbar sind.
1 (mäßig") Punkte wird je Unterkriterium vergeben, wenn der Bieter nur
mangelhaft auf die jeweils aufgeführten inhaltlichen Aspekte eingeht
oder es der Darstellung an Kohärenz, innerer Logik fehlt oder
erhebliche Zweifel hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit bestehen.
5 (gut") Punkte ergeben sich hingegen dann, wenn der Bieter je
Unterkriterium auf sämtliche Aspekte eingeht, die Ausführungen in sich
stimmig sind und an der praktischen Umsetzbarkeit keine Zweifel
bestehen.
Für 10 ("überragend") Punkte gelten im Ausgangspunkt dieselben
Voraussetzungen wie für 5 Punkte. Sind die Ausführungen zum jeweiligen
Unterkriterium jedoch besonders ausführlich und überzeugend,
insbesondere weil der Bieter auf weitergehende überzeugende und für die
Auftragsdurchführung wesentliche Aspekte eingeht, etwa besondere
Innovations-, Umwelt- oder Effizienzaspekte, dann erhält er für das
betreffende Unterkriterium 10 Punkte.
Je Unterkriterium kann ein Angebot max. 10 Punkte erhalten, insgesamt
bei der Leistungswertung also 30 Punkte erzielen.
Der Auftraggeber legt folgende Mindestpunktzahlen fest:
Angebote, die diese nicht erfüllen, werden von der Angebotswertung
ausgeschlossen: Ausgeschlossen werden Angebote, die bei der
Leistungswertung insgesamt nicht mindestens 7 Punkte
Erzielen.
D. Die Verhandlungsgespräche:
Sie finden voraussichtlich in der KW4/2021 in Hamburg statt. Die
Bewerber/Bieter werden gebeten, sich die entsprechenden Termine
freizuhalten, detaillierte Einladungen mit konkreten Informationen zu
den Verhandlungsgesprächen sowie Zeit- und Ortsangaben erfolgen im
Laufe des Verfahrens. Die Auftraggeberin weist bereits jetzt darauf
hin, dass an den Verhandlungsgesprächen seitens der Bietenden jeweils
mindestens der bzw. die Projektleitende teilnehmen muss. Die
Auftraggeberin behält sich vor, die Verhandlungen als Video- oder
Telefonkonferenz durchzuführen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YURDGNW
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung
und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@bsw.hamburg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 Abs. 2 GWB Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf
erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1
GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg
oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
Bewerber kommt es nicht an,
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß §
160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der
vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1
Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/11/2020
References
6. mailto:eVergabe@foerdernundwohnen.de?subject=TED
7. http://www.foerdernundwohnen.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YURDGNW/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YURDGNW
10. mailto:vergabekammer@bsw.hamburg.de?subject=TED
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