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Ausschreibung: Zentralrechner - DE-Hannover
Zentralrechner
Dokument Nr...: 552584-2020 (ID: 2020111809051089263)
Veröffentlicht: 18.11.2020
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  DE-Hannover: Zentralrechner
   2020/S 225/2020 552584
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Kaufmännische Krankenkasse KKH
   Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 61
   Ort: Hannover
   NUTS-Code: DE92 Hannover
   Postleitzahl: 30625
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabestelle@kkh.de
   Telefon: +49 511 / 2802-5104
   Fax: +49 511 / 2802-5199
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.kkh.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E75784984
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beschaffung von 2 IBM-Großrechnern z15 T02, Storage und FICON-Switche,
   Installation, Inbetriebnahme sowie Inzahlungnahme der Altgeräte
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   30211000 Zentralrechner
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Beschaffung von 2 IBM-Großrechnern z15 T02, Storage und FICON-Switche,
   Installation, Inbetriebnahme sowie Inzahlungnahme der Altgeräte.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE92 Hannover
   Hauptort der Ausführung:
   Kaufmännische Krankenkasse KKH
   Karl-Wiechert-Allee 61
   30625 Hannover
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Beschaffung von 2 IBM-Großrechnern z15 T02, Storage und FICON-Switche,
   Installation, Inbetriebnahme sowie Inzahlungnahme der Altgeräte.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 60
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn keine der
   Vertragsparteien mit einer Frist von 9 Monaten zum jeweiligen
   Vertragsjahresende kündigt.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Eventualpositionen:
    Hardware Feature 0104 Container Hosting Foundation,
    IBM z Integrated Information Processor (zIIP),
    Aufrüstung der z15-T02 Ausbaustufe R02 für IDAA,
    Aufrüstung der z15-T02 Ausbaustufe A01 für IDAA,
    Aufrüstung der Portkapazität der SAN Switche,
    Aufrüstung der Netto-Nutzkapazität des Mainframe
   Flash-Storagesystems,
    Entsorgung der Dell EMC VMAX 40k Storagesysteme,
    Abrufkontingent von Dienstleistungen ohne Abnahmeverpflichtung.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 14/12/2020
   Ortszeit: 23:59
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 26/02/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 15/12/2020
   Ortszeit: 09:30
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Bundeskartellamt
   Postanschrift: Villemomblerstraße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es wird darauf hingewiesen, dass §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB als
   Voraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eine
   Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vorsieht. Für die
   Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des
   Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
   §134 Informations- und Wartepflicht.
   (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die
   Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt
   sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
   Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
   Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist. 
   § 135 Unwirksamkeit.
   (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
   1. Gegen § 134 verstoßen hat 
   §160 Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag
   hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
   darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
   Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/11/2020
References
   6. mailto:vergabestelle@kkh.de?subject=TED
   7. http://www.kkh.de/
   8. https://www.subreport.de/E75784984
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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