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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Erfurt
Arzneimittel
Dokument Nr...: 552575-2020 (ID: 2020111809050389239)
Veröffentlicht: 18.11.2020
*
DE-Erfurt: Arzneimittel
2020/S 225/2020 552575
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und
Thüringen
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG THÜRINGEN
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Unternehmensbereich Corporate Governance,
Geschäftsbereich Zentrale Vergabestelle, Frau Justitiarin Nicole Hühler
E-Mail: [6]vergabestelle@plus.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://plus.aok.de/
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Basler Straße 2
Ort: Bad Homburg
NUTS-Code: DE7 HESSEN
Land: Deutschland
E-Mail: [8]vergabestelle@plus.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [9]https://plus.aok.de/
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die
Gesundheitskasse
Postanschrift: Virchowstraße 30
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DEB RHEINLAND-PFALZ
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabestelle@plus.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [11]https://plus.aok.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[12]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYDU8Q/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[13]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYDU8Q
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Abschluss von Rabattvereinbarungen für Arzneimittel mit dem Wirkstoff
Interferon beta-1b
Referenznummer der Bekanntmachung: 167/2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33600000 Arzneimittel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von auf den Wirkstoff
Interferon beta-1b bezogenen Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8
SGB V für den Zeitraum vom 1.6.2021 bis 31.5.2023. Der Auftrag ist
aufgeteilt in 3 Gebietslose. Jeder Bieter kann für eines oder mehrere
Gebietslose Rabattangebote abgeben. Die Ausschreibung erfolgt
produktunabhängig und bezieht sich auf alle Arzneimittel des Wirkstoffs
Interferon beta-1b in den Versorgungsbedarfen 1 (= 14 15
Dosiereinheiten je abgegebenem Wirkstoff) und 2 (= 42 45
Dosiereinheiten je abgegebenem Wirkstoff), die der Bieter im Zeitpunkt
der Angebotsabgabe in Vertrieb hat und darüber hinaus auf alle
Arzneimittel dieses Wirkstoffs, die er während der Vertragslaufzeit neu
in Verkehr bringt. Die genaue Definition des Beschaffungsbedarfs ergibt
sich aus den Bewerbungsbedingungen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b
gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2021-2023 in Gebietslos 1, AOK PLUS Die
Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000 Arzneimittel
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED SACHSEN
NUTS-Code: DEG THÜRINGEN
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b
gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2021-2023 für die Versicherten der AOK
PLUS.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2021
Ende: 31/05/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit kann seitens der AOK PLUS um den Zeitraum
verlängert werden, um den der Abschluss eines zukünftigen
Rabattvertrages für einen von dieser Vereinbarung erfassten Wirkstoff
durch behördliche odergerichtliche Maßnahmen ausgeschlossen ist. Dieser
Verlängerungszeitraum beträgt maximal 3 Monate.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b
gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2021-2023 in Gebietslos 2, AOK Die
Gesundheitskasse in Hessen
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000 Arzneimittel
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 HESSEN
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b
gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2021-2023 für die Versicherten der AOK
Hessen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2021
Ende: 31/05/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit kann seitens der AOK PLUS um den Zeitraum
verlängert werden, um den der Abschluss eines zukünftigen
Rabattvertrages für einen von dieser Vereinbarung erfassten Wirkstoff
durch behördliche odergerichtliche Maßnahmen ausgeschlossen ist. Dieser
Verlängerungszeitraum beträgt maximal 3 Monate.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b
gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2021-2023 in Gebietslos 3, AOK
Rheinland-Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000 Arzneimittel
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB RHEINLAND-PFALZ
NUTS-Code: DEC SAARLAND
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b
gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2021-2023 für die Versicherten der AOK
Rheinland-Pfalz/Saarland.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2021
Ende: 31/05/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit kann seitens der AOK PLUS um den Zeitraum
verlängert werden, um den der Abschluss eines zukünftigen
Rabattvertrages für einen von dieser Vereinbarung erfassten Wirkstoff
durch behördliche odergerichtliche Maßnahmen ausgeschlossen ist. Dieser
Verlängerungszeitraum beträgt maximal 3 Monate.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 5
der Bewerbungsbedingungen);
2. einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom
1.7.2020). Ausländische Bieter haben einen entsprechenden
Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
3. Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der
AmAnDa-Datenbank mittels der Rechercheoberfläche AMIce-, des Deutschen
Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), für
die Arzneimittel des ausgeschriebenen Wirkstoffs, die der
pharmazeutische Unternehmer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe in
Vertrieb hat; dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden
Informationen zur aktuellen Zulassungssituation der
angebotsgegenständlichen Arzneimittel, mindestens zur Abdeckung der
Versorgungsbedarfe 1 und 2, ergeben:
a) Name/Bezeichnung des Arzneimittels,
b) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem
Grund zum In-Verkehr-Bringen des Arzneimittels berechtigten
pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung),
c) Darreichungsform,
d) Wirkstoff,
e) Angabe zur Verkehrsfähigkeit.
Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle
zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben a.
bis e. erforderlichen Informationen von der AM-FDB bei Angebotsabgabe
verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch
der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus der
Arzneimittel-Faktendatenbank alle gemäß Buchstaben a. bis e.
erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Bieter den
aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage
geeigneter ergänzender Nachweise (z.B. Kopie des Zulassungsbescheides,
Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.)
zusammen mit dem Auszug aus der AM-FDB glaubhaft zu machen.
Hinweis: Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die unter Ziffer 1)
3) genannten Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu
erbringen. Der unter Ziffer 3) genannte Nachweis ist auf den
Versorgungsbedarf zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der
Bietergemeinschaft übernommen hat.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Eigenerklärung zur Bereitstellung der Arzneimittel für die
Versorgungsbedarfe 1 und 2 zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns und
während der gesamten Vertragslaufzeit (Anlage 10 der
Bewerbungsbedingungen);
2. Eigenerklärung zu Lieferkapazitäten und Drittunternehmen nach
näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen (Anlage 6 der
Bewerbungsbedingungen). Diese Erklärung ist nach Abschluss der
vorläufigen Angebotsbewertung in jedem Gebietslos von denjenigen
Bietern, welche auf einem der ersten 2 Plätze der
Wirtschaftlichkeitsbewertung liegen, nach Aufforderung vorzulegen.
Hierfür wird den betroffenen Bietern eine nicht verlängerbare Frist von
4 Wochen gesetzt. Es steht den Bietern frei, die Eigenerklärung bereits
mit dem Angebot einzureichen.
Im Fall des Einsatzes von Drittunternehmen, denen im Zuschlagsfall
Teile der Leistung übertragen werden sollen, hat der Bieter zugleich
nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur
Verfügung stehen. In diesem Fall sind daher zusätzlich folgende
Nachweise erforderlich:
a) Nennung der Drittunternehmen und Mitteilung von Art, Umfang und
Einbindung der Drittunternehmen im Rahmen der Eigenerklärung zu
Lieferkapazitäten und Drittunternehmen (Anlage 6 der
Bewerbungsbedingungen);
b) Verfügbarkeitsnachweis/e der in der Eigenerklärung zum Nachweis der
Lieferkapazitäten und Drittunternehmen (Anlage 6 der
Bewerbungsbedingungen) benannten Drittunternehmen durch;
Aa) entweder Vorlage entsprechender Eigenerklärungen der/des benannten
Drittunternehmer/s (Anlage 7 der Bewerbungsbedingungen). Diese
Eigenerklärungen können eine grundsätzliche Belieferungszusage ohne
konkrete Mengenangaben oder aber eine konkrete Belieferungszusage über
bestimmte Mengen beinhalten;
Bb) oder Vorlage von Kopien der Verträge zwischen dem Bieter und
dem/der in der Anlage 6 der Bewerbungsbedingungen benannten
Drittunternehmen/s bezogen auf die angebotsgegenständlichen
Arzneimittel des ausgeschriebenen Wirkstoffs. Aus dem Vertrag muss sich
zumindest eine grundsätzliche Bereitschaft des Drittunternehmens, dem
Bieter zur Vertragsdurchführung diejenigen Mittel zur Verfügung
zustellen, hinsichtlich derer sich der Bieter gemäß seiner Erklärung in
Anlage 6 der Bewerbungsbedingungen auf ihn beruft, sowie die
verbindliche Erklärung des Drittunternehmers darüber, ob und ggf.
welche konkreten Arzneimittelmengen er dem Bieter im Zuschlagsfall über
die Vertragslaufzeit hinweg gesichert zur Verfügung stellen wird,
ergeben. Die Vorlage eines Auszuges aus dem Vertrag genügt, soweit sich
daraus der genannte Inhalt ergibt. Ist der Vertrag nicht in deutscher
Sprache abgefasst, ist eine unbeglaubigte Übersetzung ins Deutsche
beizufügen;
Cc) Wenn und soweit aus den Erklärungen bzw. Unterlagen im Sinne der
vorstehenden Buchstaben aa) und bb) nicht ergibt, dass die
erforderlichen Arzneimittelmengen von Drittunternehmen verbindlich
und/oder gesichert zur Verfügung gestellt werden, hat der Bieter nach
näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen 6 und 7
zusätzlich darzulegen, auf Basis welcher Tatsachen gleichwohl die
Annahme gerechtfertigt ist, dass von seiner Liefer- und
Leistungsfähigkeit im Zuschlagsfall für die gesamte Vertragslaufzeit
auszugehen ist. Zu den zu benennenden Drittunternehmen zählen alle
auch verbundene Unternehmen (einschließlich Apotheken und
pharmazeutische Großhändler), von denen der Bieter im Zuschlagsfall auf
Grund einer unmittelbaren Vertragsbeziehung die Rabattarzneimittel ganz
oder teilweise beziehen wird, nicht hingegen Unternehmen, mit deren
Hilfe die Rabattarzneimittel in Ausführung des Auftrags an die
Versicherten abgegeben werden;
c) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bei
Drittunternehmen (Anlage 8 der Bewerbungsbedingungen).
Hinweis: Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die vorgenannten
Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen und
dabei auf den Versorgungsbedarf zu beziehen, den das jeweilige Mitglied
der Bietergemeinschaft übernommen hat.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1. Gem. § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner auf Seiten der
Bieter nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG oder
Bietergemeinschaften aus pharmazeutischen Unternehmern in diesem Sinne
in Betracht;
2. Für Los 3 ist dem Angebot eine unterzeichnete Mustererklärung 3 nach
LTTG (Anlage 11 der Bewerbungsbedingungen) nach näherer Maßgabe der
Bewerbungsbedingungen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/12/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/12/2020
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter/Bietergemeinschaften sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer
Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern
unterzeichnete Erklärung (Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen)
abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie
gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen,
welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber den
Auftraggebern vertritt.
2. Die Kommunikation zwischen den Auftraggebern und den Bewerbern bzw.
Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens
auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals
([14]https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den
Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o.
g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten
werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform
für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar
eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYDU8Q
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [15]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-9499-0
Fax: +49 228-9499-163
Internet-Adresse: [16]www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden
Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist [...]
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat [...]
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
[...]
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken;
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden [...].
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/11/2020
References
6. mailto:vergabestelle@plus.aok.de?subject=TED
7. https://plus.aok.de/
8. mailto:vergabestelle@plus.aok.de?subject=TED
9. https://plus.aok.de/
10. mailto:vergabestelle@plus.aok.de?subject=TED
11. https://plus.aok.de/
12. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYDU8Q/documents
13. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYDU8Q
14. https://www.dtvp.de/
15. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
16. http://www.bundeskartellamt.de/
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