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Ausschreibung: Kommunikationssteuerungssystem - DE-München
Kommunikationssteuerungssystem
Dokument Nr...: 550689-2020 (ID: 2020111709091787370)
Veröffentlicht: 17.11.2020
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DE-München: Kommunikationssteuerungssystem
2020/S 224/2020 550689
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bayer. Landeskriminalamt
Postanschrift: Maillingerstrasse 15
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [6]blka.sg124@polizei.bayern.de
Telefon: +49 891212-0
Fax: +49 891212-306124
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.polizei.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Sprachkommunikationssystem (SKS) für die Einsatzzentralen im Rahmen der
Einführung des BOS-Digitalfunks in Bayern
Referenznummer der Bekanntmachung: 2013/S 087-147795
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32573000 Kommunikationssteuerungssystem
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Sprachkommunikationssystem (SKS) für die Einsatzzentralen im Rahmen der
Einführung des BOS-Digitalfunks in Bayern
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE2 BAYERN
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Im Rahmen der Einführung des TETRA-Digitalfunks BOS bei der Bayerischen
Polizei sind die Einsatzzentralen (EZ) der Bayerischen Polizei an des
bundesweit einheitliche digitale Sprech- und Datenfunksystem für
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Digitalfunk BOS)
anzubinden. Bisher sind in jeder EZ Telefonanlage, Notruf-TK-Anlage,
Hausgegensprechanlage, Analogfunk und das Einsatzleitsystem (ELS) der
Firma Intergraph unabhängig voneinander aufgebaut. Die Bedienung der
einzelnen Systeme an den Arbeitsplätzen der Disponenten erfolgt jeweils
über unterschiedliche Bediengeräte. Das zu beschaffende
Sprachkommunikationssystem (SKS) soll diese bisher getrennten Systeme
zusammenführen und mittels einer einheitlichen Bedienoberfläche nutzbar
machen. Das SKS soll im Wesentlichen die folgenden Aufgaben Übernehmen:
Vermittlung für Analog- und Digitalfunk (zentrale Funktion),
funktionales Zusammenspiel mit dem vorhandenen ELS der Fa. Intergraph,
integrierte Bedienoberfläche für Analogfunk, Digitalfunk, Telefonie,
Notruf und Hausgegensprechanlage sowie Ablösung der bestehenden
Notruf-TK-Anlage und direkter Anschluss des SKS an die Notrufleitungen.
Darüber hinaus soll der Auftragehmer den Systemservice für das zu
liefernde SKS erbringen.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 124-8010-23/13
Bezeichnung des Auftrags:
Aufnahme eines weiteren Standorts in EVB-IT Systemvertrag im Rahmen
einer Auftragsänderung nach § 132 Abs. 2 Ziff. 2 GWB
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
16/10/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Frequentis AG
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Land: Österreich
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer
Südbayern
Postanschrift: Maximilianstrasse 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [8]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen
sowie Bewerber/ Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB
hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer
Südbayern
Postanschrift: Maximilianstrasse 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [9]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/11/2020
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
32573000 Kommunikationssteuerungssystem
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE2 BAYERN
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Auftragsänderung nach § 132 Abs. 2 Ziff. 2 GWB; Aufnahme zusätzl.
Standort in Sprachkommunikationssystem
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 13
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Frequentis AG
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Land: Österreich
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Aufnahme zusätzlicher Standort in Sprachkommunikationssystem.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Das vorliegende Vergabeverfahren wurde nach der Vergabeverordnung für
die Bereiche Verteidigung und Sicherheit zur Umsetzung der Richtlinie
2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.7.2009 über
die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer-
und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und
Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG
durchgeführt. Dementsprechend kann hier aus berechtigten
Geheimhaltungsinteressen des Bayer. Landeskriminalamts keine Ausführung
der wirtschaftl. oder techn. Gründe erfolgen. Für die Richtlinie
2009/81/EG existiert keine Änderungsbekanntmachung, daher wird dieses
nach der RL 2014/24/EU verwendet. Die Eigenschaft als
Verschlusssachenauftrag bleibt dennoch unberührt.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
References
6. mailto:blka.sg124@polizei.bayern.de?subject=TED
7. http://www.polizei.bayern.de/
8. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
9. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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