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Ausschreibung: Kommunikationssteuerungssystem - DE-München
Kommunikationssteuerungssystem
Dokument Nr...: 550689-2020 (ID: 2020111709091787370)
Veröffentlicht: 17.11.2020
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  DE-München: Kommunikationssteuerungssystem
   2020/S 224/2020 550689
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bayer. Landeskriminalamt
   Postanschrift: Maillingerstrasse 15
   Ort: München
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 80636
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]blka.sg124@polizei.bayern.de
   Telefon: +49 891212-0
   Fax: +49 891212-306124
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.polizei.bayern.de
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Sprachkommunikationssystem (SKS) für die Einsatzzentralen im Rahmen der
   Einführung des BOS-Digitalfunks in Bayern
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2013/S 087-147795
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   32573000 Kommunikationssteuerungssystem
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Sprachkommunikationssystem (SKS) für die Einsatzzentralen im Rahmen der
   Einführung des BOS-Digitalfunks in Bayern
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE2 BAYERN
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Im Rahmen der Einführung des TETRA-Digitalfunks BOS bei der Bayerischen
   Polizei sind die Einsatzzentralen (EZ) der Bayerischen Polizei an des
   bundesweit einheitliche digitale Sprech- und Datenfunksystem für
   Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Digitalfunk BOS)
   anzubinden. Bisher sind in jeder EZ Telefonanlage, Notruf-TK-Anlage,
   Hausgegensprechanlage, Analogfunk und das Einsatzleitsystem (ELS) der
   Firma Intergraph unabhängig voneinander aufgebaut. Die Bedienung der
   einzelnen Systeme an den Arbeitsplätzen der Disponenten erfolgt jeweils
   über unterschiedliche Bediengeräte. Das zu beschaffende
   Sprachkommunikationssystem (SKS) soll diese bisher getrennten Systeme
   zusammenführen und mittels einer einheitlichen Bedienoberfläche nutzbar
   machen. Das SKS soll im Wesentlichen die folgenden Aufgaben Übernehmen:
   Vermittlung für Analog- und Digitalfunk (zentrale Funktion),
   funktionales Zusammenspiel mit dem vorhandenen ELS der Fa. Intergraph,
   integrierte Bedienoberfläche für Analogfunk, Digitalfunk, Telefonie,
   Notruf und Hausgegensprechanlage sowie Ablösung der bestehenden
   Notruf-TK-Anlage und direkter Anschluss des SKS an die Notrufleitungen.
   Darüber hinaus soll der Auftragehmer den Systemservice für das zu
   liefernde SKS erbringen.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 84
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 124-8010-23/13
   Bezeichnung des Auftrags:
   Aufnahme eines weiteren Standorts in EVB-IT Systemvertrag im Rahmen
   einer Auftragsänderung nach § 132 Abs. 2 Ziff. 2 GWB
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   16/10/2020
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Frequentis AG
   Ort: Wien
   NUTS-Code: AT130 Wien
   Land: Österreich
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern  Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilianstrasse 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80538
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 892176-2411
   Fax: +49 892176-2847
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
   Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen
   sowie Bewerber/ Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
   Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
   hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
   das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
   Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
   1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB
   hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern  Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilianstrasse 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80538
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 892176-2411
   Fax: +49 892176-2847
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/11/2020
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   32573000 Kommunikationssteuerungssystem
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE2 BAYERN
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Auftragsänderung nach § 132 Abs. 2 Ziff. 2 GWB; Aufnahme zusätzl.
   Standort in Sprachkommunikationssystem
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 13
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Frequentis AG
   Ort: Wien
   NUTS-Code: AT130 Wien
   Land: Österreich
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Aufnahme zusätzlicher Standort in Sprachkommunikationssystem.
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Das vorliegende Vergabeverfahren wurde nach der Vergabeverordnung für
   die Bereiche Verteidigung und Sicherheit zur Umsetzung der Richtlinie
   2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.7.2009 über
   die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer-
   und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und
   Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG
   durchgeführt. Dementsprechend kann hier aus berechtigten
   Geheimhaltungsinteressen des Bayer. Landeskriminalamts keine Ausführung
   der wirtschaftl. oder techn. Gründe erfolgen. Für die Richtlinie
   2009/81/EG existiert keine Änderungsbekanntmachung, daher wird dieses
   nach der RL 2014/24/EU verwendet. Die Eigenschaft als
   Verschlusssachenauftrag bleibt dennoch unberührt.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
References
   6. mailto:blka.sg124@polizei.bayern.de?subject=TED
   7. http://www.polizei.bayern.de/
   8. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
   9. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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