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Ausschreibung: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste - DE-Oldenburg
Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
Dokument Nr...: 491689-2020 (ID: 2020101609381820643)
Veröffentlicht: 16.10.2020
*
DE-Oldenburg: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
2020/S 202/2020 491689
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, in diesem
Verfahren vertreten durch den Leiter der Niederlassung Brake
Postanschrift: Hindenburgstraße 26-30
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26122
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Harald Ludwig
E-Mail: [6]brake@nports.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.nports.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FDJKE/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Rechtsanwälte Berg-Packhäuser & Kollegen
Postanschrift: Auf der Heidwende 17
Ort: Worpswede
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27726
Land: Deutschland
E-Mail: [9]vergabe@bergrecht.net
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]www.bergrecht.net
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FDJKE
I.6)Haupttätigkeit(en)
Hafeneinrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vg. Konzession Kranbetrieb Brake
Referenznummer der Bekanntmachung: 131-20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
63100000 Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports)
ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen,
Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste.
Der von Niedersachsen Ports betriebene Seehafen Brake ist ein moderner
multifunktionaler Spezialhafen und liegt an der Weser, 26 Kilometer
oberhalb des Mündungstrichters.
Im Rahmen dieses Verfahrens soll eine Konzession mit der Pflicht zum
Betrieb von Kranen und zur Durchführung von wasser- und bahnseitigen
Umschlagleistungen im Wege der Mitnutzung der Kaianlagen des Seehafen
Brake vergeben werden. Der Betrieb der Kaianlagen selbst ist nicht von
der Konzession umfasst.
Unternehmen, die an dem hier gegenständlichen Verfahren teilnehmen,
werden im Folgenden unabhängig vom jeweiligen Verfahrensstand
zusammenfassend "Bieter" genannt. Dies gilt auch für
Unternehmenszusammenschlüsse/Bietergemeinschaften.
Die hier gegenständliche Konzession wird im Rahmen eines
Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
ausgeschrieben, welches sich nach den Vorgaben der
Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) richtet.
Da eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf der Vergabeplattform
Deutsches Vergabeportal" ([12]www.dtvp.de) nicht zur Verfügung steht,
wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet
und das entsprechende Bekanntmachungsformular gewählt. Niedersachsen
Ports stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderliche)
Fehlbezeichnung auf dem deutschen Vergabeportal nichts an der
Maßgeblichkeit der KonzVgV für die Ausgestaltung des Verfahrens ändert.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Hauptort der Ausführung:
Seehafen Brake 26919 Brake
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Niedersachsen Ports führt derzeit selbst im Seehafen Brake keinen
Umschlag durch. Niedersachsen Ports bietet den Nutzern vielmehr die
Möglichkeit, die im Eigentum von Niedersachsen Ports stehenden Krane
samt bei Niedersachsen Ports vorhandenem Zubehör und Bedienpersonal zur
Durchführung von Arbeiten nach Weisung und Disposition des Nutzers
anzumieten ("Gestellung"). In diesem Zusammenhang werden dem Nutzer die
Ausübung der mit der bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigung in
der jeweils gültigen Fassung verbundenen Rechte zum Umschlag von
genehmigten Umschlaggütern unter Beachtung der darin enthaltenen
Auflagen übertragen. Der Umschlag wird durch private
Umschlagunternehmen unter Inanspruchnahme dieser von Niedersachsen
Ports entgeltlich zur Verfügung gestellten Ressourcen selbst
durchgeführt.
Niedersachsen Ports möchte diese Gestellung (Kran-Vermietung samt
Bedienpersonal) beenden und hierzu alle in ihrem Eigentum stehenden
Krane als Gesamtheit verkaufen. Der Umschlagbetrieb soll jedoch
unbedingt leistungsfähig aufrechterhalten werden.
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens soll daher eine
Konzession mit der Pflicht zum Betrieb von Kranen und zur Durchführung
von wasser- und bahnseiteigen Umschlagleistungen im Wege der Mitnutzung
der Kaianlagen des Seehafens Brake vergeben werden. Der Betrieb der
Kaianlagen selbst ist nicht von der Konzession umfasst.
Im Zusammenhang mit der Konzession erwirbt der Konzessionär im Rahmen
eines Kaufvertrages das Eigentum an den sich auf den Kaianagen
befindlichen, in den Vergabeunterlagen näher bezeichneten Kranen, die
bislang im Eigentum von Niedersachsen Ports stehen.
Der Verkauf der Krane erfolgt auf der Grundlage eines gesonderten
Kaufvertrages. Die Maschinen werden mit Zubehör verkauft.
Die von der Konzession betroffenen Flächen sowie die Kranschienen
verbleiben im Eigentum von Niedersachsen Ports. Im Rahmen des
Konzessionsvertrages wird dem Konzessionär gestattet, die Kaiflächen
und die Kranbahnen zwischen Poller 7 und 22 (Niedersachsenkai) sowie
zwischen Poller 7 und 47 (Nordpier) für den Betrieb der dann im
Eigentum des Konzessionärs stehenden Krane im Rahmen der technischen
Möglichkeiten mitzunutzen. Die Rechte und Pflichten, unter denen die
Konzession gewährt wird, ergeben sich aus dem mit Niedersachsen Ports
zu verhandelnden Konzessionsvertrag.
Gebäude oder Teile von diesen in denen die ebenfalls zu den Kranen
gehörenden und mitveräußerten Trafos untergebracht sind, müssen im
Rahmen des Konzessionsvertrages (über verbundene Einzel-Mietverträge
von Räumlichkeiten und auch gesamten Immobilien) durch den
erfolgreichen Bieter/Konzessionär von Niedersachsen Ports angemietet
werden. Vorhandene Sozialräume für Kranpersonal können zusätzlich
angemietet werden.
Ein Übergang von Bedienpersonal oder Wartungsteams ist nicht von
Niedersachsen Ports gewünscht. Aufgrund der geltenden Rechtslage ist
davon auszugehen, dass ein Teilbetriebsübergang gem. § 613a BGB
bezüglich der im Bereich des Kranbetriebes eingesetzten Arbeitskräfte
von Niedersachsen Ports vorliegt. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird
als Vertragsbedingung vorgegeben, dass die Regelungen des § 613 a BGB
analog Anwendung finden, falls wider Erwarten doch kein
Teilbetriebsübergang vorläge. Der Konzessionär muss daher auch Personal
von Niedersachsen Ports übernehmen, sofern diese Arbeitnehmer von den
ihnen zustehenden Widerspruchsrechten keinen Gebrauch machen.
Niedersachsen Ports wird versuchen, die Mitarbeiter zu überzeugen, bei
Niedersachsen Ports zu verbleiben. Kraft arbeitsvertraglicher
Vereinbarung gilt der TV-L für alle Mitarbeiter in diesem Betriebsteil.
Zum Bereich des ggf. eintretenden Teilbetriebsübergangs gem. § 613a BGB
werden die Parteien eine separate Vereinbarung abschließen.
Niedersachsen Ports wird an den erfolgreichen Bieter/Konzessionär eine
Ausgleichszahlung bezüglich der für die übergehenden Mitarbeiter
anfallenden zusätzlichen Kosten, die u. a. durch langjährige Tätigkeit
und Anwendbarkeit von Tarifverträgen entstanden sind, leisten.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens kann ein Wartungs- und Servicevertrag
mit Niedersachsen Ports verhandelt werden, um das langjährige Know-How
der Mitarbeiter von Niedersachsen Ports bzgl. der Krane zu nutzen.
Der Seehafen Brake muss im Rahmen der Konzessionsdurchführung den
Charakter eines öffentlichen Hafens beibehalten. Er kann nicht als
dedicated terminal" betrieben werden. Der Konzessionär ist daher zum
diskriminierungsfreien Betrieb der Krane im Rahmen einer Mitnutzung der
Kaianlagen verpflichtet. Jedem interessierten Nutzer ist Umschlag
anzudienen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 360
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Konzessionsvertrages kann ggf. in eine Grundlaufzeit
und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Sie richtet sich jedoch
- bei einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren - nach § 3 KonzVgV und hängt
von verschiedenen Faktoren ab. Die in der Bekanntmachung angegebene
Laufzeit ist daher nur als exemplarisch zu verstehen.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 1
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Niedersachsen Ports behält sich vor, die Anzahl der zum Angebot
aufzufordernden Bieter auf 3 zu beschränken. Niedersachsen Ports kann
dies anhand einer Bewertung der eingereichten Referenzen mithilfe der
nachstehend aufgeführten Kriterien vornehmen (jede Referenz kann
hierbei entsprechende Punkte sammeln, die zur Gesamtwertung
zusammengezählt werden):
Vergleichbarkeit des in Bezug genommenen Projektes;
Umfang der Erfahrungen (vergleichende Wertung der Anzahl der von den
Bietern eingereichten Referenzen unter Berücksichtigung der jeweiligen
Betriebszeiträume) und
Aktualität der Referenzen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Projektanten-Information
Die Firma J. Müller AG und mit ihr verbundene Unternehmen (nachfolgend:
J. Müller") sind im Seehafen Brake ansässige Umschlag- und
Logistikunternehmen. J. Müller betreibt im Wesentlichen auf von
Niedersachsen Ports gepachteten/im Erbbaurecht erhaltenen Flächen
Umschlag und Lagergeschäft. J. Müller betreibt hierüber diverse
Flächen, Anlagen, Silos und Bahnumschlaganlagen sowie Bandanlagen die
zum Teil zur Kaje verlaufen.
Bei J. Müller handelt es sich um den Hauptkunden der Gestellung von
Kranen mit Bedienpersonal durch Niedersachsen Ports. J. Müller hat
daher auf den Kranbetrieb prägenden Einfluss. Niedersachsen Ports wird
bis zur Veräußerung und Vergabe der Konzession diese Gestellung auch
weiterhin durchführen. Aufgrund des Umstands, dass die Gestellung
bislang im Wesentlichen an J. Müller erfolgt ist, besteht eine hohe
Abhängigkeit der Wirtschaftlichkeit des bisherigen Kranbetriebes von
Niedersachsen Ports von dem Umschlaggeschäft von der Firma J. Müller.
Zur Entscheidungsfindung, ob der Kranbetrieb überhaupt im Rahmen einer
Konzession zu privatisieren ist, hat Niedersachsen Ports Gespräche mit
diesem Bestandsansiedler geführt (Prüfung der Machbarkeit).
J. Müller hat intensive Kenntnisse über das im Seehafen Brake
durchgeführte Krangeschäft sowie die Anlagen und Einrichtungen von
Niedersachsen Ports. Es steht zu vermuten, dass sich dieses Unternehmen
um die Konzession bewerben wird. Um etwaige Informationsvorsprünge
auszugleichen, hat Niedersachsen Ports die Vergabeunterlagen bereits
mit größtmöglicher Sorgfalt bearbeitet und mit allen für die Bewerbung
und Angebotsabgabe erforderlichen Informationen versehen. Im Rahmen des
Teilnahmewettbewerbes erhalten die Bewerber zunächst Prospektblätter zu
den einzelnen Anlagen und Einrichtungen. Die zur Verhandlung
aufgeforderten Bieter erhalten weitere, detailliertere Unterlagen.
Sollten die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten
Informationen wider Erwarten zusätzlich ergänzungsbedürftig sein, wird
Niedersachsen Ports den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern auf
erstes Anfordern Einsicht in die technischen Unterlagen und
Genehmigungen zu den Kranen und der Kaje gewähren.
J. Müller verfügt über diverse eigene Genehmigungen insbesondere eine
bundesimmissionsrechtliche Genehmigung, die für die Lagerung der
Umschlaggüter im Seehafen Brake auf den von J. Müller gemieteten/im
Erbbaurecht erhaltenen Flächen gilt.
Zwischen Poller 53/52 und 37/36 besteht ein Mitbenutzungsbereich", den
J. Müller mit eigenen Kranen mitnutzen kann.
2. Entgelte
Der Konzessionär hat folgende Entgeltbestandteile zu zahlen:
a) Garantierter Kaufpreis (Mindestvorgabe: 4,5 Mio. EUR)
Es wird die Möglichkeit eingeräumt, die innerhalb der ersten Jahre
anfallenden und nachgewiesenen Kosten für Modernisierungsmaßnahmen an
den Kranen bis zu einer Höhe von 2,1 Mio. EUR als Minderungsbetrag
geltend zu machen. Auf dieser Basis wird ein "einstweiliger Kaufpreis"
(mind. 2,4 Mio. EUR) vereinbart. Sollten die im Rahmen des
Minderungsbetrages berücksichtigten Kosten nicht gänzlich von dem
Konzessionär investiert werden, so ist der entsprechende Betrag
nachzuzahlen. Etwaige Veräußerungserlöse sind in diese Kostenrechnung
positiv einzustellen.
b) Mindestinvest in den Kranbetrieb
(1) Allgemeine Investitionen
(2) Modernisierungsmaßnahmen in die durch den Konzessionär von
Niedersachsen Ports erworbenen Krane
(3) Fixes Konzessionsentgelt (mit Mindestvorgabe, diese wird nach
Durchführung des Teilnahmewettbewerbes in Stufe II des Verfahrens -
spätestens mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben)
(4) Variables, umschlagabhängiges, Konzessionsentgelt
(5) Mindestbedingung für die Konzessionsvergabe ist die Verpflichtung,
den Mitarbeitern Kran mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben
des Mindestlohngesetzes gem. § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom
11.08.2014 (BGBl. I S. 1348), geändert durch Artikel 2 Abs. 10 des
Gesetzes vom 17.2.2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils geltenden
Fassung, zu zahlen und
den Mitarbeitern Kran, die von den Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG,
insbesondere von Branchentarifverträgen, die nach den Vorgaben des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) - AEntG
-, zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 11 des Gesetzes vom 17.02,
2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils geltenden Fassung, bundesweit
zwingend Anwendung finden, erfasst werden, mindestens ein
Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen.
Im Übrigen wird auf das Informationsmemorandum verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter haben die
Bieter folgende Erklärungen abzugeben. Die Erklärungen sind im Falle
von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der
Bietergemeinschaft einzureichen.
1. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art.
38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten
Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am
Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht
oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen,
welche der in den §§ 123, 124 GWB / Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7
der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen und ob
bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB / Art. 38 Abs. 9
der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen worden sind. Entsprechende
Nachweise wird Niedersachsen Ports ggf. anfordern.
2. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder
sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter,
noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer
der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001
sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP
(jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten
erscheint.
3. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen
(EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates
2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende
Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der
Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen
(Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt,
dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen
Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang
mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates
stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen
gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
4. Eigenerklärung des Bieters, die vorstehenden Erklärungen auch von
Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor
Zustimmung von Niedersachsen Ports zur Unterbeauftragung unaufgefordert
vorzulegen.
5. Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und
Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. der Mitglieder der
Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm
beifügen.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist einzureichen:
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt
der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter haben die
Bieter folgende Erklärungen abzugeben. Die nachstehenden Angaben sind
im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der
Bietergemeinschaft einzureichen.
1. Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch
Auszüge aus den Geschäftsberichten.
2. Angaben des Bieters zum hafenaffinen Umsatz (Mindestvorgabe für die
Eignung: jährlich mind. 10 Mio. EUR). Niedersachsen Ports behält sich
die Anforderungen von Nachweisen vor.
3. Angaben zum bilanziellen Eigenkapital in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen
z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
Es wird klargestellt, dass soweit vorstehend nicht explizit gefordert
ein entsprechender Umsatz keine Mindestanforderung darstellt.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports sind einzureichen:
4. Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie
Lageberichte des Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem
Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht
vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben
betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für
die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
5. Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt
geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B.
Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis
hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert
sein.
6. Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die
Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate
sein).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports
behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte
Übersetzungen anzufordern.
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung
auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben
keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese
unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter haben die
Bieter folgende Erklärungen abzugeben. Je Bieter müssen die
nachfolgenden Angaben mindestens einmal eingereicht werden.
Mehrfacheinreichung von verschiedenen Mitgliedern der
Bietergemeinschaft ist möglich.
1. Der Bieter hat seine technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen
durch nachvollziehbare Darstellung seiner Erfahrungen mit der
Durchführung von Umschlag in vergleichbarem Umfang durch Einreichung
von mind. 1, max. 5 vergleichbaren Referenzen aus den letzten 5 Jahren.
Vergleichbar in diesem Sinne ist die Durchführung von Umschlag von
Massengut und Stückgütern in Seehäfen für den Kundenkreis Seeschiff,
Binnenschiff, Bahn und LKW mit einem jährlichen Umschlagvolumen von
mind. 5 Mio. Tonnen. Es wird klargestellt, dass auch die Durchführung
von Umschlag sowohl mit im Eigentum des Bieters oder im Eigentum
Dritter stehender Anlagen als Referenz akzeptiert wird. Die jeweilige
Durchführung von Umschlag muss mind. für eine Laufzeit von 2 Jahren
erfolgt sein.
2. Projektbeschreibung (mind. 5 DIN A4-Seiten), die mind. folgende
Elemente enthält
Darstellung des Unternehmens (Organisationsstruktur) samt
Kerngeschäft;
nachvollziehbare Darstellung der beabsichtigten Ladungsströme;
Schnittstellen zu Dritten;
Einbindung der zukünftigen Umschlagleistungen in das bestehende
Hafenkonzept;
nachvollziehbare Darstellung der Tarifstrukturen im
Bestandsunternehmen;
nachvollziehbare Darstellung der zu erwartenden Umschlagzahlen
(wasserseitig und bahnseitig) und
Anzahl der Arbeitsplätze, die geschaffen werden sollen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports
behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte
Übersetzungen anzufordern.
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung
auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben
keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese
unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Im Verfahren zugelassen sind
a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter)
oder
b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen
zu einer Bietergemeinschaft zur Verwirklichung einer konkreten
Ansiedlung. Eine solche Begründung einer Bietergemeinschaft ist bis zur
Angebotsabgabe zulässig, soweit dieser keine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt
(vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sowohl im
Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung
gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes
Mitglied bestimmen. Es ist eine entsprechende
Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines
Bieters sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des
Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. Die Mitgliedschaft in einer
Bietergemeinschaft schließt demnach eine zusätzliche Teilnahme als
Bieter aus, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des
Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Niedersachsen Ports behält sich vor, angemessene Vertragssicherheiten
(Harte Patronatserklärung, Bürgschaft etc.) zu fordern.
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende
Projektgesellschaft als Vertragspartner von Niedersachsen Ports
vorzusehen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sowohl im Verfahren, als
auch im Zuge der Vertragsdurchführung gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/11/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Das Ausschreibungsverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.
2. Niedersachsen Ports und deren Kontrollgremien werden die
Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen unter anderem
anhand der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren
Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf
Abschluss eines Konzessionsvertrages haben.
3. Enthalten die im Laufe dieses Verfahrens zur Verfügung gestellten
Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach
Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter
Niedersachsen Ports unverzüglich in Textform über die
Kommunikationsfunktion des Vergabeportals darauf hinzuweisen.
4. Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass alle verfahrensrelevanten
Mitteilungen/Rückfragen über den Projektraum der Vergabeplattform zu
stellen sind. Das Senden von Nachrichten über die
Kommunikationsfunktion der Plattform durch den jeweiligen Bieter
erfordert dessen Registrierung (Teilnahme"). Sollte dies aus in der
Plattform selbst begründeten technischen Gründen wider Erwarten nicht
möglich sein, sind Rückfragen per E-Mail an Niedersachsen Ports zu
richten. Bei solchen Mitteilungen/Rückfragen per E-Mail trägt der
jeweilige Bieter das Übermittlungsrisiko. Niedersachsen Ports
empfiehlt, eine Eingangsbestätigung anzufordern.
5. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden
diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern
anonymisiert und zusammen mit der Antwort von Niedersachsen Ports zur
Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen
Frage die Erlaubnis, diese - soweit mit Blick auf die erforderliche
Anonymisierung möglich in dem übersandten Wortlaut an die übrigen
Bieter weiterleiten zu dürfen.
6. Für die Teilnahme an dem hier gegenständlichen Verfahren wird keine
Vergütung gewährt. Ebenso wenig erfolgt ein Ersatz von Auslagen.
7. Niedersachsen Ports wird die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen
unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, unvollständige oder
ergänzungsbedürftige Teilnahmeanträge zu ergänzen oder fehlende
Erklärungen oder Nachweise nachzureichen.
8. Alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens
erhalten, sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte -
mit Ausnahme der von den Bietern eingeschalteten Berater - ist nicht
gestattet. Der Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater ebenfalls
zur Beachtung des Vertraulichkeitsgebotes zu verpflichten. Die Bieter
haben zu garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit
Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das
Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als
wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum
Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. Niedersachsen Ports weist
darauf hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für
den Fall enthält, dass aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede
getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
darstellt.
9. Die Bieter erklären sich durch die Teilnahme an diesem Verfahren
damit einverstanden, dass die von ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens
übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener
Daten) von Niedersachsen Ports zum Zwecke der Durchführung des
Vergabeverfahrens und im Anschluss an dieses zum Zwecke der
Auftragsausführung bzw. Erfüllung der Niedersachsen Ports obliegenden
Dokumentationspflicht gespeichert werden. Die Bieter haben zu
garantieren, dass nur solche Daten an Niedersachen Ports übersandt
werden, zu deren Übermittlung sie datenschutzrechtlich berechtigt sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9FDJKE
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [13]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse:
[14]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
t/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB, Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [15]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse:
[16]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
t/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/10/2020
References
6. mailto:brake@nports.de?subject=TED
7. http://www.nports.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FDJKE/documents
9. mailto:vergabe@bergrecht.net?subject=TED
10. http://www.bergrecht.net/
11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FDJKE
12. http://www.dtvp.de/
13. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
14. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
15. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
16. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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