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Ausschreibung: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste - DE-Oldenburg
Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
Dokument Nr...: 491689-2020 (ID: 2020101609381820643)
Veröffentlicht: 16.10.2020
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  DE-Oldenburg: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
   2020/S 202/2020 491689
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, in diesem
   Verfahren vertreten durch den Leiter der Niederlassung Brake
   Postanschrift: Hindenburgstraße 26-30
   Ort: Oldenburg
   NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 26122
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herr Harald Ludwig
   E-Mail: [6]brake@nports.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.nports.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FDJKE/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: Rechtsanwälte Berg-Packhäuser & Kollegen
   Postanschrift: Auf der Heidwende 17
   Ort: Worpswede
   NUTS-Code: DE936 Osterholz
   Postleitzahl: 27726
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]vergabe@bergrecht.net
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]www.bergrecht.net
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FDJKE
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Hafeneinrichtungen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vg. Konzession Kranbetrieb Brake
   Referenznummer der Bekanntmachung: 131-20
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   63100000 Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports)
   ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen,
   Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste.
   Der von Niedersachsen Ports betriebene Seehafen Brake ist ein moderner
   multifunktionaler Spezialhafen und liegt an der Weser, 26 Kilometer
   oberhalb des Mündungstrichters.
   Im Rahmen dieses Verfahrens soll eine Konzession mit der Pflicht zum
   Betrieb von Kranen und zur Durchführung von wasser- und bahnseitigen
   Umschlagleistungen im Wege der Mitnutzung der Kaianlagen des Seehafen
   Brake vergeben werden. Der Betrieb der Kaianlagen selbst ist nicht von
   der Konzession umfasst.
   Unternehmen, die an dem hier gegenständlichen Verfahren teilnehmen,
   werden im Folgenden unabhängig vom jeweiligen Verfahrensstand
   zusammenfassend "Bieter" genannt. Dies gilt auch für
   Unternehmenszusammenschlüsse/Bietergemeinschaften.
   Die hier gegenständliche Konzession wird im Rahmen eines
   Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
   ausgeschrieben, welches sich nach den Vorgaben der
   Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) richtet.
   Da eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf der Vergabeplattform
   Deutsches Vergabeportal" ([12]www.dtvp.de) nicht zur Verfügung steht,
   wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet
   und das entsprechende Bekanntmachungsformular gewählt. Niedersachsen
   Ports stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderliche)
   Fehlbezeichnung auf dem deutschen Vergabeportal nichts an der
   Maßgeblichkeit der KonzVgV für die Ausgestaltung des Verfahrens ändert.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
   Hauptort der Ausführung:
   Seehafen Brake 26919 Brake
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Niedersachsen Ports führt derzeit selbst im Seehafen Brake keinen
   Umschlag durch. Niedersachsen Ports bietet den Nutzern vielmehr die
   Möglichkeit, die im Eigentum von Niedersachsen Ports stehenden Krane
   samt bei Niedersachsen Ports vorhandenem Zubehör und Bedienpersonal zur
   Durchführung von Arbeiten nach Weisung und Disposition des Nutzers
   anzumieten ("Gestellung"). In diesem Zusammenhang werden dem Nutzer die
   Ausübung der mit der bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigung in
   der jeweils gültigen Fassung verbundenen Rechte zum Umschlag von
   genehmigten Umschlaggütern unter Beachtung der darin enthaltenen
   Auflagen übertragen. Der Umschlag wird durch private
   Umschlagunternehmen unter Inanspruchnahme dieser von Niedersachsen
   Ports entgeltlich zur Verfügung gestellten Ressourcen selbst
   durchgeführt.
   Niedersachsen Ports möchte diese Gestellung (Kran-Vermietung samt
   Bedienpersonal) beenden und hierzu alle in ihrem Eigentum stehenden
   Krane als Gesamtheit verkaufen. Der Umschlagbetrieb soll jedoch
   unbedingt leistungsfähig aufrechterhalten werden.
   Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens soll daher eine
   Konzession mit der Pflicht zum Betrieb von Kranen und zur Durchführung
   von wasser- und bahnseiteigen Umschlagleistungen im Wege der Mitnutzung
   der Kaianlagen des Seehafens Brake vergeben werden. Der Betrieb der
   Kaianlagen selbst ist nicht von der Konzession umfasst.
   Im Zusammenhang mit der Konzession erwirbt der Konzessionär im Rahmen
   eines Kaufvertrages das Eigentum an den sich auf den Kaianagen
   befindlichen, in den Vergabeunterlagen näher bezeichneten Kranen, die
   bislang im Eigentum von Niedersachsen Ports stehen.
   Der Verkauf der Krane erfolgt auf der Grundlage eines gesonderten
   Kaufvertrages. Die Maschinen werden mit Zubehör verkauft.
   Die von der Konzession betroffenen Flächen sowie die Kranschienen
   verbleiben im Eigentum von Niedersachsen Ports. Im Rahmen des
   Konzessionsvertrages wird dem Konzessionär gestattet, die Kaiflächen
   und die Kranbahnen zwischen Poller 7 und 22 (Niedersachsenkai) sowie
   zwischen Poller 7 und 47 (Nordpier) für den Betrieb der dann im
   Eigentum des Konzessionärs stehenden Krane im Rahmen der technischen
   Möglichkeiten mitzunutzen. Die Rechte und Pflichten, unter denen die
   Konzession gewährt wird, ergeben sich aus dem mit Niedersachsen Ports
   zu verhandelnden Konzessionsvertrag.
   Gebäude oder Teile von diesen in denen die ebenfalls zu den Kranen
   gehörenden und mitveräußerten Trafos untergebracht sind, müssen im
   Rahmen des Konzessionsvertrages (über verbundene Einzel-Mietverträge
   von Räumlichkeiten und auch gesamten Immobilien) durch den
   erfolgreichen Bieter/Konzessionär von Niedersachsen Ports angemietet
   werden. Vorhandene Sozialräume für Kranpersonal können zusätzlich
   angemietet werden.
   Ein Übergang von Bedienpersonal oder Wartungsteams ist nicht von
   Niedersachsen Ports gewünscht. Aufgrund der geltenden Rechtslage ist
   davon auszugehen, dass ein Teilbetriebsübergang gem. § 613a BGB
   bezüglich der im Bereich des Kranbetriebes eingesetzten Arbeitskräfte
   von Niedersachsen Ports vorliegt. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird
   als Vertragsbedingung vorgegeben, dass die Regelungen des § 613 a BGB
   analog Anwendung finden, falls wider Erwarten doch kein
   Teilbetriebsübergang vorläge. Der Konzessionär muss daher auch Personal
   von Niedersachsen Ports übernehmen, sofern diese Arbeitnehmer von den
   ihnen zustehenden Widerspruchsrechten keinen Gebrauch machen.
   Niedersachsen Ports wird versuchen, die Mitarbeiter zu überzeugen, bei
   Niedersachsen Ports zu verbleiben. Kraft arbeitsvertraglicher
   Vereinbarung gilt der TV-L für alle Mitarbeiter in diesem Betriebsteil.
   Zum Bereich des ggf. eintretenden Teilbetriebsübergangs gem. § 613a BGB
   werden die Parteien eine separate Vereinbarung abschließen.
   Niedersachsen Ports wird an den erfolgreichen Bieter/Konzessionär eine
   Ausgleichszahlung bezüglich der für die übergehenden Mitarbeiter
   anfallenden zusätzlichen Kosten, die u. a. durch langjährige Tätigkeit
   und Anwendbarkeit von Tarifverträgen entstanden sind, leisten.
   Im Rahmen des Vergabeverfahrens kann ein Wartungs- und Servicevertrag
   mit Niedersachsen Ports verhandelt werden, um das langjährige Know-How
   der Mitarbeiter von Niedersachsen Ports bzgl. der Krane zu nutzen.
   Der Seehafen Brake muss im Rahmen der Konzessionsdurchführung den
   Charakter eines öffentlichen Hafens beibehalten. Er kann nicht als
   dedicated terminal" betrieben werden. Der Konzessionär ist daher zum
   diskriminierungsfreien Betrieb der Krane im Rahmen einer Mitnutzung der
   Kaianlagen verpflichtet. Jedem interessierten Nutzer ist Umschlag
   anzudienen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 360
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Laufzeit des Konzessionsvertrages kann ggf. in eine Grundlaufzeit
   und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Sie richtet sich jedoch
   - bei einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren - nach § 3 KonzVgV und hängt
   von verschiedenen Faktoren ab. Die in der Bekanntmachung angegebene
   Laufzeit ist daher nur als exemplarisch zu verstehen.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 1
   Höchstzahl: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Niedersachsen Ports behält sich vor, die Anzahl der zum Angebot
   aufzufordernden Bieter auf 3 zu beschränken. Niedersachsen Ports kann
   dies anhand einer Bewertung der eingereichten Referenzen mithilfe der
   nachstehend aufgeführten Kriterien vornehmen (jede Referenz kann
   hierbei entsprechende Punkte sammeln, die zur Gesamtwertung
   zusammengezählt werden):
    Vergleichbarkeit des in Bezug genommenen Projektes;
    Umfang der Erfahrungen (vergleichende Wertung der Anzahl der von den
   Bietern eingereichten Referenzen unter Berücksichtigung der jeweiligen
   Betriebszeiträume) und
    Aktualität der Referenzen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Projektanten-Information
   Die Firma J. Müller AG und mit ihr verbundene Unternehmen (nachfolgend:
   J. Müller") sind im Seehafen Brake ansässige Umschlag- und
   Logistikunternehmen. J. Müller betreibt im Wesentlichen auf von
   Niedersachsen Ports gepachteten/im Erbbaurecht erhaltenen Flächen
   Umschlag und Lagergeschäft. J. Müller betreibt hierüber diverse
   Flächen, Anlagen, Silos und Bahnumschlaganlagen sowie Bandanlagen die
   zum Teil zur Kaje verlaufen.
   Bei J. Müller handelt es sich um den Hauptkunden der Gestellung von
   Kranen mit Bedienpersonal durch Niedersachsen Ports. J. Müller hat
   daher auf den Kranbetrieb prägenden Einfluss. Niedersachsen Ports wird
   bis zur Veräußerung und Vergabe der Konzession diese Gestellung auch
   weiterhin durchführen. Aufgrund des Umstands, dass die Gestellung
   bislang im Wesentlichen an J. Müller erfolgt ist, besteht eine hohe
   Abhängigkeit der Wirtschaftlichkeit des bisherigen Kranbetriebes von
   Niedersachsen Ports von dem Umschlaggeschäft von der Firma J. Müller.
   Zur Entscheidungsfindung, ob der Kranbetrieb überhaupt im Rahmen einer
   Konzession zu privatisieren ist, hat Niedersachsen Ports Gespräche mit
   diesem Bestandsansiedler geführt (Prüfung der Machbarkeit).
   J. Müller hat intensive Kenntnisse über das im Seehafen Brake
   durchgeführte Krangeschäft sowie die Anlagen und Einrichtungen von
   Niedersachsen Ports. Es steht zu vermuten, dass sich dieses Unternehmen
   um die Konzession bewerben wird. Um etwaige Informationsvorsprünge
   auszugleichen, hat Niedersachsen Ports die Vergabeunterlagen bereits
   mit größtmöglicher Sorgfalt bearbeitet und mit allen für die Bewerbung
   und Angebotsabgabe erforderlichen Informationen versehen. Im Rahmen des
   Teilnahmewettbewerbes erhalten die Bewerber zunächst Prospektblätter zu
   den einzelnen Anlagen und Einrichtungen. Die zur Verhandlung
   aufgeforderten Bieter erhalten weitere, detailliertere Unterlagen.
   Sollten die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten
   Informationen wider Erwarten zusätzlich ergänzungsbedürftig sein, wird
   Niedersachsen Ports den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern auf
   erstes Anfordern Einsicht in die technischen Unterlagen und
   Genehmigungen zu den Kranen und der Kaje gewähren.
   J. Müller verfügt über diverse eigene Genehmigungen insbesondere eine
   bundesimmissionsrechtliche Genehmigung, die für die Lagerung der
   Umschlaggüter im Seehafen Brake auf den von J. Müller gemieteten/im
   Erbbaurecht erhaltenen Flächen gilt.
   Zwischen Poller 53/52 und 37/36 besteht ein Mitbenutzungsbereich", den
   J. Müller mit eigenen Kranen mitnutzen kann.
   2. Entgelte
   Der Konzessionär hat folgende Entgeltbestandteile zu zahlen:
   a) Garantierter Kaufpreis (Mindestvorgabe: 4,5 Mio. EUR)
   Es wird die Möglichkeit eingeräumt, die innerhalb der ersten Jahre
   anfallenden und nachgewiesenen Kosten für Modernisierungsmaßnahmen an
   den Kranen bis zu einer Höhe von 2,1 Mio. EUR als Minderungsbetrag
   geltend zu machen. Auf dieser Basis wird ein "einstweiliger Kaufpreis"
   (mind. 2,4 Mio. EUR) vereinbart. Sollten die im Rahmen des
   Minderungsbetrages berücksichtigten Kosten nicht gänzlich von dem
   Konzessionär investiert werden, so ist der entsprechende Betrag
   nachzuzahlen. Etwaige Veräußerungserlöse sind in diese Kostenrechnung
   positiv einzustellen.
   b) Mindestinvest in den Kranbetrieb
   (1) Allgemeine Investitionen
   (2) Modernisierungsmaßnahmen in die durch den Konzessionär von
   Niedersachsen Ports erworbenen Krane
   (3) Fixes Konzessionsentgelt (mit Mindestvorgabe, diese wird nach
   Durchführung des Teilnahmewettbewerbes in Stufe II des Verfahrens -
   spätestens mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben)
   (4) Variables, umschlagabhängiges, Konzessionsentgelt
   (5) Mindestbedingung für die Konzessionsvergabe ist die Verpflichtung,
    den Mitarbeitern Kran mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben
   des Mindestlohngesetzes gem. § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom
   11.08.2014 (BGBl. I S. 1348), geändert durch Artikel 2 Abs. 10 des
   Gesetzes vom 17.2.2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils geltenden
   Fassung, zu zahlen und
    den Mitarbeitern Kran, die von den Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG,
   insbesondere von Branchentarifverträgen, die nach den Vorgaben des
   Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) - AEntG
   -, zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 11 des Gesetzes vom 17.02,
   2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils geltenden Fassung, bundesweit
   zwingend Anwendung finden, erfasst werden, mindestens ein
   Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen.
   Im Übrigen wird auf das Informationsmemorandum verwiesen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter haben die
   Bieter folgende Erklärungen abzugeben. Die Erklärungen sind im Falle
   von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der
   Bietergemeinschaft einzureichen.
   1. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
   Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art.
   38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten
   Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am
   Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht
   oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen,
   welche der in den §§ 123, 124 GWB / Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7
   der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen und ob
   bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB / Art. 38 Abs. 9
   der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen worden sind. Entsprechende
   Nachweise wird Niedersachsen Ports ggf. anfordern.
   2. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
   Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder
   sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter,
   noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer
   der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001
   sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP
   (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten
   erscheint.
   3. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
   Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen
   (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates
   2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im
   Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende
   Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der
   Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen
   (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt,
   dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen
   Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang
   mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates
   stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der
   Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen
   gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
   4. Eigenerklärung des Bieters, die vorstehenden Erklärungen auch von
   Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor
   Zustimmung von Niedersachsen Ports zur Unterbeauftragung unaufgefordert
   vorzulegen.
   5. Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und
   Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. der Mitglieder der
   Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm
   beifügen.
   Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist einzureichen:
   Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt
   der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter haben die
   Bieter folgende Erklärungen abzugeben. Die nachstehenden Angaben sind
   im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der
   Bietergemeinschaft einzureichen.
   1. Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch
   Auszüge aus den Geschäftsberichten.
   2. Angaben des Bieters zum hafenaffinen Umsatz (Mindestvorgabe für die
   Eignung: jährlich mind. 10 Mio. EUR). Niedersachsen Ports behält sich
   die Anforderungen von Nachweisen vor.
   3. Angaben zum bilanziellen Eigenkapital in den letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen
   z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
   Es wird klargestellt, dass  soweit vorstehend nicht explizit gefordert
    ein entsprechender Umsatz keine Mindestanforderung darstellt.
   Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports sind einzureichen:
   4. Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie
   Lageberichte des Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem
   Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
   vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht
   vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben
   betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für
   die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
   5. Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt
   geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B.
   Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis
   hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert
   sein.
   6. Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die
   Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate
   sein).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
   Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports
   behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte
   Übersetzungen anzufordern.
   Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung
   auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
   (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben
   keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese
   unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter haben die
   Bieter folgende Erklärungen abzugeben. Je Bieter müssen die
   nachfolgenden Angaben mindestens einmal eingereicht werden.
   Mehrfacheinreichung von verschiedenen Mitgliedern der
   Bietergemeinschaft ist möglich.
   1. Der Bieter hat seine technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen
   durch nachvollziehbare Darstellung seiner Erfahrungen mit der
   Durchführung von Umschlag in vergleichbarem Umfang durch Einreichung
   von mind. 1, max. 5 vergleichbaren Referenzen aus den letzten 5 Jahren.
   Vergleichbar in diesem Sinne ist die Durchführung von Umschlag von
   Massengut und Stückgütern in Seehäfen für den Kundenkreis Seeschiff,
   Binnenschiff, Bahn und LKW mit einem jährlichen Umschlagvolumen von
   mind. 5 Mio. Tonnen. Es wird klargestellt, dass auch die Durchführung
   von Umschlag sowohl mit im Eigentum des Bieters oder im Eigentum
   Dritter stehender Anlagen als Referenz akzeptiert wird. Die jeweilige
   Durchführung von Umschlag muss mind. für eine Laufzeit von 2 Jahren
   erfolgt sein.
   2. Projektbeschreibung (mind. 5 DIN A4-Seiten), die mind. folgende
   Elemente enthält
    Darstellung des Unternehmens (Organisationsstruktur) samt
   Kerngeschäft;
    nachvollziehbare Darstellung der beabsichtigten Ladungsströme;
    Schnittstellen zu Dritten;
    Einbindung der zukünftigen Umschlagleistungen in das bestehende
   Hafenkonzept;
    nachvollziehbare Darstellung der Tarifstrukturen im
   Bestandsunternehmen;
    nachvollziehbare Darstellung der zu erwartenden Umschlagzahlen
   (wasserseitig und bahnseitig) und
    Anzahl der Arbeitsplätze, die geschaffen werden sollen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
   Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports
   behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte
   Übersetzungen anzufordern.
   Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung
   auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
   (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben
   keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese
   unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Im Verfahren zugelassen sind
   a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter)
   oder
   b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen
   zu einer Bietergemeinschaft zur Verwirklichung einer konkreten
   Ansiedlung. Eine solche Begründung einer Bietergemeinschaft ist bis zur
   Angebotsabgabe zulässig, soweit dieser keine Verhinderung,
   Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt
   (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sowohl im
   Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung
   gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes
   Mitglied bestimmen. Es ist eine entsprechende
   Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
   c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines
   Bieters sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des
   Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. Die Mitgliedschaft in einer
   Bietergemeinschaft schließt demnach eine zusätzliche Teilnahme als
   Bieter aus, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des
   Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   Niedersachsen Ports behält sich vor, angemessene Vertragssicherheiten
   (Harte Patronatserklärung, Bürgschaft etc.) zu fordern.
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende
   Projektgesellschaft als Vertragspartner von Niedersachsen Ports
   vorzusehen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sowohl im Verfahren, als
   auch im Zuge der Vertragsdurchführung gesamtschuldnerisch haften.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 12/11/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Das Ausschreibungsverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.
   2. Niedersachsen Ports und deren Kontrollgremien werden die
   Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen unter anderem
   anhand der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren
   Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf
   Abschluss eines Konzessionsvertrages haben.
   3. Enthalten die im Laufe dieses Verfahrens zur Verfügung gestellten
   Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach
   Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter
   Niedersachsen Ports unverzüglich in Textform über die
   Kommunikationsfunktion des Vergabeportals darauf hinzuweisen.
   4. Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass alle verfahrensrelevanten
   Mitteilungen/Rückfragen über den Projektraum der Vergabeplattform zu
   stellen sind. Das Senden von Nachrichten über die
   Kommunikationsfunktion der Plattform durch den jeweiligen Bieter
   erfordert dessen Registrierung (Teilnahme"). Sollte dies aus in der
   Plattform selbst begründeten technischen Gründen wider Erwarten nicht
   möglich sein, sind Rückfragen per E-Mail an Niedersachsen Ports zu
   richten. Bei solchen Mitteilungen/Rückfragen per E-Mail trägt der
   jeweilige Bieter das Übermittlungsrisiko. Niedersachsen Ports
   empfiehlt, eine Eingangsbestätigung anzufordern.
   5. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden
   diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern
   anonymisiert und zusammen mit der Antwort von Niedersachsen Ports zur
   Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen
   Frage die Erlaubnis, diese - soweit mit Blick auf die erforderliche
   Anonymisierung möglich  in dem übersandten Wortlaut an die übrigen
   Bieter weiterleiten zu dürfen.
   6. Für die Teilnahme an dem hier gegenständlichen Verfahren wird keine
   Vergütung gewährt. Ebenso wenig erfolgt ein Ersatz von Auslagen.
   7. Niedersachsen Ports wird die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen
   unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, unvollständige oder
   ergänzungsbedürftige Teilnahmeanträge zu ergänzen oder fehlende
   Erklärungen oder Nachweise nachzureichen.
   8. Alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens
   erhalten, sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte -
   mit Ausnahme der von den Bietern eingeschalteten Berater - ist nicht
   gestattet. Der Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater ebenfalls
   zur Beachtung des Vertraulichkeitsgebotes zu verpflichten. Die Bieter
   haben zu garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit
   Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das
   Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als
   wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum
   Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. Niedersachsen Ports weist
   darauf hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für
   den Fall enthält, dass aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede
   getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
   darstellt.
   9. Die Bieter erklären sich durch die Teilnahme an diesem Verfahren
   damit einverstanden, dass die von ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens
   übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener
   Daten) von Niedersachsen Ports zum Zwecke der Durchführung des
   Vergabeverfahrens und im Anschluss an dieses zum Zwecke der
   Auftragsausführung bzw. Erfüllung der Niedersachsen Ports obliegenden
   Dokumentationspflicht gespeichert werden. Die Bieter haben zu
   garantieren, dass nur solche Daten an Niedersachen Ports übersandt
   werden, zu deren Übermittlung sie datenschutzrechtlich berechtigt sind.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9FDJKE
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   E-Mail: [13]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Fax: +49 4131152943
   Internet-Adresse:
   [14]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
   t/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 GWB, Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   E-Mail: [15]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Fax: +49 4131152943
   Internet-Adresse:
   [16]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
   t/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/10/2020
References
   6. mailto:brake@nports.de?subject=TED
   7. http://www.nports.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FDJKE/documents
   9. mailto:vergabe@bergrecht.net?subject=TED
  10. http://www.bergrecht.net/
  11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FDJKE
  12. http://www.dtvp.de/
  13. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  14. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
  15. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  16. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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