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Ausschreibung: Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten - DE-Hamburg
Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten
Empfangsdienste
Dokument Nr...: 489476-2020 (ID: 2020101609234818476)
Veröffentlicht: 16.10.2020
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DE-Hamburg: Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten
2020/S 202/2020 489476
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stuffer, Silja
E-Mail: [6]ausschreibungen@fb.hamburg.de
Telefon: +49 40428231386
Fax: +49 40427310686
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.hamburg.de/fb/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderF
iles.ashx?subProjectId=dOdNWdb%252fxBY%253d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]http://www.bieterportal.hamburg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen im Institut für Hygiene und
Umwelt
Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2020001179
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79700000 Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die FHH Institut für Hygiene und Umwelt als Auftraggeber (AG)
beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Empfangs- und
Sicherheitsdienstleistungen im Institut für Hygiene und Umwelt (HU),
dem Hamburger Landeslabor für Lebensmittelsicherheit, Gesundheitsschutz
und Umweltuntersuchungen, auf dem Gelände Marckmannstraße 129, 20539
Hamburg.
Gem. § 130 GWB handelt es sich um einen öffentlichen Auftrag über
soziale und besondere Dienstleistungen im Sinne von des Anhangs XIV der
Richtlinie 2014/24/EU (Schwellenwert 750 000 EUR).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79992000 Empfangsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Institut für Hygiene und Umwelt (HU) ist ein modernes
Dienstleistungszentrum für Verbraucher-, Gesundheits- und Umweltschutz.
Das HU führt überwiegend amtliche lebensmittelchemische, human- und
veterinärmedizinische sowie umweltbezogene Laboruntersuchungen durch
und bewertet die Ergebnisse.
Der Bewachungsgegenstand ist der Gesamtkomplex Marckmannstraße 129 mit
dem Grundstück und rd. 23 500 m^2 Nutzflächen in verschiedenen
Gebäuden, die überwiegend zu Laborzwecken genutzt werden.
Die Bewachung erfolgt durch Präsenz am Empfangstresen sowie durch
Rundgänge und hat im Wesentlichen die Aufgabe Gefahren und technische
Störungen abzuwehren, die der Einrichtung durch Feuer, Wasser,
Diebstahl und Sachbeschädigung drohen. Der AN hat in jedem Fall
sicherzustellen, dass auch während der Pausen eine ununterbrochene
Besetzung gewährleistet ist. In Vertretungsfällen wird die
Pausenregelung im Einvernehmen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer
geregelt. Mit dem Angebot muss eine Kurzdarstellung (Anlage L3)
vorgelegt werden, aus der hervorgeht, wie die o.g. Forderung
gewährleistet wird.
Darüber hinaus ist die permanente Erreichbarkeit des Instituts
sicherzustellen, damit:
auch in Ausnahmesituationen und bei besonderen Anforderungen
außerhalb der üblichen Arbeitszeiten der Institutsmitarbeiter*innen
erforderliche Alarmierungen und
die Entgegennahme und sachgerechte Einlagerung von Laborproben und
sonstigen Lieferungen gewährleistet sind.
Da im Zusammenhang mit den Empfangs- und Sicherheitsdiensten ein großer
Einblick in vertrauliche Daten des AG gewährt wird, ist es notwendig,
dass der AN den Anhang zu den Besonderen Vertragsbedingungen
Vertraulichkeits- und Sicherheitsvereinbarung unmittelbar nach
Zuschlagserteilung unterschreibt.
Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität (Auftraggeberkooperationskonzept) /
Gewichtung: 50
Kostenkriterium - Name: Jahresgesamtpreis / Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2021
Ende: 28/02/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht die Option einer einmaligen Verlängerung um ein weiteres
Jahr bis maximal zum 28.2.2026
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem
Angebot beizufügen oder während der elektronischen Angebotsabgabe
anzugeben. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht
erwünscht.
Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die
deutsche Sprache.
Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen,
Angaben, Erklärungen und Nachweise
Kann zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Vergabeverfahren führen.
Dies gilt ebenfalls für die unter
III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
Einzureichen sind:
E1 Eigenerklärung zur Eignung: Es ist die Eigenerklärung zur
Eignung auszufüllen. Das entsprechende Formular finden Sie in den
Vergabeunterlagen.
Die Vergabestelle wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll,
zur Bestätigung der Erklärung eine Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für
Justiz anfordern bzw. anfordern lassen; von in anderen Staaten
niedergelassen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres
Herkunftslandes gefordert;
E3 Angaben zum Jahresumsatz: In dem dafür vorgesehenen Feld in der
eVergabe (Bieterportal) sind Angaben über den Jahresumsatz, die
Eigenkapitalentwicklung und -rendite des Bieters in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren zu machen;
E5 Die zur Verfügung gestellte Erklärung zur Bietergemeinschaft ist
vollständig ausgefüllt einzureichen, sofern eine Bietergemeinschaft
vorliegt;
S3 Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines
Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
E2 Referenzen: Einzureichen sind Referenzen zu bisher durchgeführten
Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre.
Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw.
privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils:
Auftragsjahr und -umfang;
AG mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer;
Jährlicher Auftragswert zu nennen. (Die Angaben werden von der
Vergabestelle streng vertraulich behandelt).
Im Kriterienkatalog im Bieterportal sind zur Eingabe der Referenzen
drei Felder aufgeführt. Sollten Sie mehr als drei Referenzen angeben
wollen, so reichen Sie bitte eine entsprechende Anlage ein. Die
Ausführung der Referenzen als Anlage sind je Referenz auf eine DIN A4
Seite, Arial Schriftgröße 11 zu beschränken.
Bei Bietern, die die FHH als AG in den letzten Jahren mit Leistungen
ähnlicher Art beliefert haben, ist ein entsprechender Hinweis in den
Angeboten anstelle der Referenzen ausreichend.
E4 Qualitätsmanagement: Es ist ein Zertifikat über die Einführung
eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN 9001 einzureichen.
S1 Besichtigungsbestätigung Das Objekt ist zu besichtigen; die den
Vergabeunterlagen zu entnehmende Besichtigungsbestätigung ist
ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Eine fehlende oder
unvollständige Besichtigungsbestätigung führt zum Ausschluss des
Angebotes. Die Kontaktdaten zur Terminvereinbarung sind dem
Verfahrensbrief zu entnehmen.
S2 Eigenerklärung Fuhrpark: Ein entsprechendes Feld ist im
Kriterienkatalog in der eVergabe zu befüllen. Gemäß den Vorgaben des
Umweltleitfadens der Freien und Hansestadt Hamburg und Ziffer 6 des
technischen Leistungsverzeichnisses müssen für die Fahrten des
Revierdienstes für das Institut für Hygiene und Umwelt mit Fahrzeugen
gemäß der EU Norm 715/2007/EG bzw. 99/96/EG (mindestens
Schadstoffklasse 5, Euro 5/Euro V) erfolgen. Es können stichprobenartig
Kopien der Fahrzeugscheine verlangt werden.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und
gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen,
Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für
sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden
wäre.
Außerdem hat der AN den AG und die Bedarfsstellen von sämtlichen
Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die im Zusammenhang mit
einer Verletzung der vom AN nach dieser Leistungsbeschreibung
übernommenen Pflichten gegen den AG oder die Bedarfsstellen geltend
gemacht werden sollten. Eine entsprechende
Betriebshaftpflichtversicherung ist abzuschließen, soweit diese nicht
schon vorhanden ist. Die Haftungssummen ergeben sich aus Ziffer 8 der
Besonderen Vertragsbedingungen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/11/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/03/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 09/11/2020
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter
[10]www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen
Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar;
die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte
Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung
zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise
Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der
Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung
abzufordern;
Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation
unter[11]www.bieterportal.hamburg.dezu stellen. Die dazugehörigen
Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen
von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende
Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält
sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist
eingehen;
eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im
Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der
die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet
gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind
die unter III.1.1) genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und
unterschrieben einzureichen;
die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die
Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer@fb.hamburg.de
Telefon: +49 40428231448
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der
Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß §
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von
Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag(auf Nachprüfung) ist unzulässig,
soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/10/2020
References
6. mailto:ausschreibungen@fb.hamburg.de?subject=TED
7. http://www.hamburg.de/fb/
8. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=dOdNWdb%252fxBY%253d
9. http://www.bieterportal.hamburg.de/
10. http://www.bieterportal.hamburg.de/
11. http://www.bieterportal.hamburg.dezu/
12. mailto:vergabekammer@fb.hamburg.de?subject=TED
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