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Ausschreibung: Dienstleistungen des Veterinärwesens - DE-Aichach
Dienstleistungen des Veterinärwesens
Dokument Nr...: 489551-2020 (ID: 2020101609231118380)
Veröffentlicht: 16.10.2020
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DE-Aichach: Dienstleistungen des Veterinärwesens
2020/S 202/2020 489551
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Aichach-Friedberg Zentrale
Vergabestelle SG 14
Postanschrift: Münchener Straße 9
Ort: Aichach
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86551
Land: Deutschland
E-Mail: [6]gabriel.weiss@lra-aic-fdb.de
Telefon: +49 825192-268
Fax: +49 825192480-268
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.deutsche-evergabe.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/57F2CFD5-2
835-4866-800A-3B9867113FDB
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/57F2CFD5-2
835-4866-800A-3B9867113FDB
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [10]https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Übertragung der Pflicht bzw. Konzession zur Beseitigung nach § 3 Abs. 3
TierNebG
Referenznummer der Bekanntmachung: 0450-5/1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85200000 Dienstleistungen des Veterinärwesens
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Übertragung der Pflicht zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte nach §
3 Abs. 3 TierNebG im Zweckverband für die Beseitigung tierischer
Nebenprodukte Aichach-Friedberg.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85200000 Dienstleistungen des Veterinärwesens
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE277 Dillingen a.d. Donau
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
NUTS-Code: DE217 Dachau
Hauptort der Ausführung:
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Übertragung der Pflicht zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte nach §
3 Abs. 3 TierNebG. Die Vergabestelle beabsichtigt mit dieser
Ausschreibung die Übertragung der Pflicht zur Abholung, Sammlung,
Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung,
Verwendung oder Beseitigung von tierischen Nebenprodukten gem. § 3 Abs.
3 TierNebG für das in § 3 Abs. 1 Satz 1 TierNebG bezeichnete Material
im Zweckverbandsgebiet. Tierische Nebenprodukte aus Schlacht-, Zerlege-
und Verarbeitungsbetrieben sind mit Anwendung eines Identsystems der
Behälter mit geeichter Verwiegung zu sammeln. Die Vergabestelle wird
der Übertragung (Beleihung) der Beseitigungspflicht auf den
Auftragnehmer (Beliehenen) gegenüber der Regierung von Schwaben im
Auftragsfalle zustimmen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die
Übertragung der Beseitigungspflicht gem. § 3 Abs. 3 TierNebG bei der
Regierung von Schwaben zu beantragen und auf die Dauer der
Vertragslaufzeit zu übernehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sofern der Auftraggeber oder der Auftragnehmer der Fortsetzung des
Vertragsverhältnisses nicht bis spätestens 12 Monate vor seinem Ablauf
widerspricht, verlängert sich die Laufzeit maximal dreimal um jeweils
weitere 12 Monate.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Es handelt sich um ein Verfahren gemäß § 12 KonzVgV in Anlehnung an ein
Offenes Verfahren nach § 15 VgV.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister
eingetragen ist.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
b) Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl,
Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung etc.,
c) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im
Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und
aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
d) Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten
abgeschlossenen Jahres). Falls der Bieter nicht zur
Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine
Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen,
e) Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB,
f) Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB,
g) Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
h) Vordruck: Anlagenverfügbarkeit zum Nachweis über Zugriff auf
Verarbeitungsbetrieb für tierische Ne-benprodukte für Material der
Kategorie 1 verbindliche Erklärung zu deren Gesamtkapazität und
freien Kapazität(en) über die Vertragslaufzeit,
i) Liste der Referenzprojekte über ausgeführte vergleichbare Leistungen
(Sammlung, Beförderung, Verarbeitung oder Beseitigung von tierischen
Nebenprodukten) aus den letzten 3 Jahren,
j) Benennung der Ausstattung, Geräte, technischen Ausrüstungen sowie
der Maßnahmen zur Qualitätssicherung zur Erbringung der Dienstleistung
und deren Beschreibung:
Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG, oder
Qualitätsmanagement nach ISO 9001, oder gleichwertige Nachweise (nur
wenn keines der o. g. Zertifikate vorhanden), aus denen hervorgeht,
dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal
verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein
Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass ein
ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles
polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters
des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes.
Benennung und Beschreibung der vorhandenen oder noch zu beschaffenden
Einrichtungen zur Sammlung und Transport von Kategorie 1 und 2 Material
(z. B. Behälter, Fahrzeuge, Umladeeinrichtungen, Zwischenlager, etc.);
diese müssen mindestens dem Stand der Technik entsprechen.
Darlegung der Logistikkette (z. B. Lagerräume, Umladeeinrichtung,
Transportmittel, Transportzeiten, etc.) und plausibel Darstellung, dass
diese Einrichtungen und Mittel mit Vertragsbeginn am 1.1.2022 zur
Verfügung stehen.
Nachweis der Registrierung zur Sammlung und/oder Transport von
Material der Kategorie 1 und 2 (z. B. Veterinärbescheinigung nach Art.
21 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009).
Nachweis der ordnungsgemäßen Abrechnung mit der Tierseuchenkasse in
den letzten 3 abgerechneten Geschäftsjahren (Bestätigung der
Tierseuchenkasse) Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
wird gem. § 48 Abs. 3 VgV als vorläufiger Beleg der Eignung und des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert. Es wird jedoch darauf
hingewiesen, dass die Eignungsnachweise abschließend unter Buchstaben
a) bis i) genannt sind.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/11/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/11/2020
Ortszeit: 12:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von
Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3
Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer
einzureichen.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/10/2020
References
6. mailto:gabriel.weiss@lra-aic-fdb.de?subject=TED
7. https://www.deutsche-evergabe.de/
8. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/57F2CFD5-2835-4866-800A-3B9867113FDB
9. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/57F2CFD5-2835-4866-800A-3B9867113FDB
10. https://www.deutsche-evergabe.de/
11. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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