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Ausschreibung: Softwarepaket und Informationssysteme - DE-Erfurt
Softwarepaket und Informationssysteme
Dokument Nr...: 489361-2020 (ID: 2020101609221418199)
Veröffentlicht: 16.10.2020
*
  DE-Erfurt: Softwarepaket und Informationssysteme
   2020/S 202/2020 489361
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen vertreten durch Thüringer
   Finanzministerium
   Postanschrift: Ludwig-Erhard-Ring 7
   Ort: Erfurt
   NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 99099
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabe@tlrz.thueringen.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.thueringen.de
   Adresse des Beschafferprofils:
   [8]http://www.portal.thueringen.de/portal/page/portal/Service/Ausschrei
   bungen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   VIS-Smart-Client und weitere VIS-Softwareprodukte und entsprechender
   Pflegeleistung
   Referenznummer der Bekanntmachung: TFM-V-19-14
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
    VIS-Smart-Client und weitere VIS-Softwareprodukte;
    VIS-SmartClient Rahmenvereinbarung;
    VIS-PDF-Formatkonverter (Client-Komponente);
    VIS-PDF-Formatkonverter (Server-Komponente);
    VIS-MobileClient;
    VIS-Aussonderung;
    VIS-Archivkonnektor;
    VIS-OCR und VIS-ESB (Enterprise Service Bus);
    Pflege für alle Komponenten bis Ende 2026.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEG0 Thüringen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
    VIS-Smart-Client und weitere VIS-Softwareprodukte;
    VIS-SmartClient Rahmenvereinbarung;
    VIS-PDF-Formatkonverter (Client-Komponente);
    VIS-PDF-Formatkonverter (Server-Komponente);
    VIS-MobileClient;
    VIS-Aussonderung;
    VIS-Archivkonnektor;
    VIS-OCR und VIS-ESB (Enterprise Service Bus);
    Pflege für alle Komponenten bis Ende 2026.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten
            einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
   Erläuterung:
   Die oben dargestellten Leistungen sollen im Rahmen eines
   Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, § 14
   Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV. Danach ist ein Verhandlungsverfahren ohne
   Teilnahmewettbewerb zulässig, wenn der Auftrag wegen des Schutzes von
   ausschließlichen Rechten, insbesondere gewerblichen Schutzrechten nur
   von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann. Dies ist
   vorliegend der Fall. Die Erbringung der auszuschreibenden Leistungen
   kann nur durch die PDVSysteme GmbH erfolgen. Dies ergibt sich aus
   folgendem: PDV Systeme GmbH ist Hersteller und Eigentümer der zu
   beschaffenden VIS-Standardprodukte. VIS-Produkte sind in Thüringer
   Landesbehörden bereits seit mehreren Jahren im Einsatz.Alle Rechte
   bezüglich dieser VIS Softwareprodukte einschließlich der entsprechenden
   Pflegeleistungen liegen ausschließlich bei der PDV Systeme GmbH. Dies
   betrifft auch entsprechende Vertriebsrechte. Die Beschaffung weiterer
   Produkte inkl. entsprechender Pflegeleistungen ist Gegenstand des
   Projektes Thüringen VIS 2.0.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: TFM-V-19-14
   Bezeichnung des Auftrags:
   VIS-Smart-Client und weitere VIS-Softwareprodukte und entsprechender
   Pflegeleistung
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   12/10/2020
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: PDV GmbH
   Postanschrift: Haarbergstraße 73
   Ort: Erfurt
   NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 99037
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
   Konzession: 1.00 EUR
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt/Geschäftsstelle
   der Vergabekammer
   Postanschrift: Jorge-Semprù-Platz 4
   Ort: Weimar
   Postleitzahl: 99423
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   §135 Abs. 1u. 2 GWB:
   1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   a) gegen § 134 verstoßen hat oder
   b) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   § 160 Abs. 1-3 GWB:
   1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/10/2020
References
   6. mailto:vergabe@tlrz.thueringen.de?subject=TED
   7. http://www.thueringen.de/
   8. http://www.portal.thueringen.de/portal/page/portal/Service/Ausschreibungen
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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