Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Ersatzbeschaffung einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage inkl. Messfahrzeug - DE-Solingen
Kraftfahrzeuge
Verkehrsüberwachungseinrichtung
Radaranlagen
Radarüberwachungseinrichtungen
Dokument Nr...: 886984-2020 (ID: 2020101515263415694)
Veröffentlicht: 15.10.2020
*
  Ersatzbeschaffung einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage inkl. Messfahrzeug
Stadt Solingen
Zimmer 417 - 419
Bonner Str. 100
42601 Solingen
Deutschland
Konzernbeschaffung und Medienservice -Vergabestelle
vergabe@solingen.de
Fax: +49 2122906695
Ersatzbeschaffung einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachu ngsanlage
inkl. Messfahrzeug
Öffentliche Ausschreibung
Ausschreibungsnr.: V20/32/268
Vergabeunterlagen
Sehr geehrte Bieter
Diese Vergabeunterlagen wurden sorgfältig zusammen gestellt, trotzdem kann es immer vorkommen, dass Änderungen vorgenommen
werden müssen oder
Verständnisfragen beantwortet werden. Dies wird in der Regel über das Fragen- und Antwortenforum des Vergabeportals
elektronisch abgewickelt.
Wenn sie die Unterlagen von dritten weitergereicht bekommen haben, stellen Sie bitte sicher, dass dieser dritte Ihnen auch alle
Informationen, die im
Nachgang kommen mitteilt.
Bei öffentlichen Verfahren können Sie sich jederzeit unter www.deutsche-evergabe.de registrieren und die Unterlagen selbst
beziehen. Registrierung und
Teilnahme an Ausschreibungen der Stadt Solingen sind für Sie kostenlos.
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 2
Auftragsbedingungen der Klingenstadt Solingen
............................................................................................. 2
Vorblatt nur elektronische Angebote zugelassen und MwSt_Hinweis ............................................................. 4
Hinweise und Vereinbarungen zur Umsetzung des Tariftreue und Vergabegesetzes NRW 04_2018 ............ 5
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 7
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 12
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 14
i
Ersatzbeschaffung einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachu ngsanlage inkl. Messfahrzeug
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Stadt Solingen beabsichtigt, die unten näher bezeichneten Leistungen zu vergeben. Einzelheiten entnehmen Sie dazu bitte
den auf der
Plattform eingestellten Unterlagen.
Allgemeine Informationen zum Verfahren
Projektname:
Ersatzbeschaffung einer
mobilen
Geschwindigkeitsüberwachu
ngsanlage inkl.
Messfahrzeug
Projektbeschreibung:
Die Klingenstadt Solingen
beabsichtigt im Rahmen
einer Ersatzbeschaffung eine
mobile
Geschwindigkeitsüberwachu
ngsanlage und ein
entsprechendes
Messfahrzeug zu kaufen.
vorauss. Ausführungszeiten: unverzüglich nach
Auftragsvergabe
Vergabeart:
Vergabe- und Vertragsordnung:
Öffentliche Ausschreibung
UVgO in der derzeit gültigen
Fassung
Termine
Anforderung der Vergabeunterlagen bis:
Abgabe bis /Eröffnungstermin
/ Angebotsfrist: 02.11.2020 10:00:00
Zuschlags- und Bindefrist (bis zum
Ablauf dieser Frist ist der Bieter an
sein Angebot gebunden):
{Projekt - Zuschlagsfrist |
Project.AcceptancePeriod}
02.12.2020
Ort der Eröffnung:
Stadt Solingen,
Konzernservicestelle
Beschaffung - Vergabestelle
Elektronische Angebotsabgabe
Für dieses Verfahren haben Sie ausschließlich die Möglichkeit zur elektronischen Angebotsabgabe.
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter https://www.deutsche-ever gabe.de/Dashboards/Dashbo ard_off mit
Ihrem
Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Hier finden Sie eine Liste der aktuellen Verfahren. Dabei stehen Ihnen verschiedene Filter- und Suchmöglichkeiten zur
Verfügung. Sobald Sie
ein interessantes Verfahren gefunden haben, erhalten Sie über das Info-Symbol weitere Informationen zum Verfahren und können
die
Vergabeunterlagen einzeln herunterladen. Als angemeldetes Unternehmen finden Sie eine Auflistung der aktuellen Ausschreibungen
im Menü
unter Verfahren und bereits geöffnete Verfahren finden Sie unter meine Projekte.
Bei Fragen zur Abwicklung des elektronischen Verfahrens steht Ihnen die Bieterhotline der Deutschen eVergabe unter
der Nummer 0611 / 949 106 83 gerne zur Verfügung.
1
Auftragsbedingungen der Klingenstadt Solingen
1. Öffentlicher Auftrag gemäß Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen
Aufträgen vom 21. November 1953.
2. Für alle Aufträge gelten die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und die
Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) in den jeweils bei Vertragsabschluß geltenden
Fassungen sowie etwa beigefügte besondere Lieferungs- und Leistungsbedingungen der
Klingenstadt Solingen. Dabei haben die besonderen Bedingungen der Klingenstadt Solingen
den Vorrang.
3. Die Mitteilung abweichender Lieferungs- und Zahlungsbedingungen seitens der
beauftragten Firma ist nur rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wird. Mündliche
oder stillschweigende Annahme abweichender Bedingungen wird ausdrücklich
ausgeschlossen.
4. Bei Stundenlohnarbeiten muss täglich ein Bericht mit namentlicher Aufstellung der
Arbeitskräfte, deren Berufsbezeichnung, der Anwesenheitszeiten, der Zahl der geleisteten
Arbeitsstunden, Bezeichnung der durchgeführten Arbeiten und Angabe der verbrauchten
Stoffe vorgelegt werden. Nicht bescheinigte Stundenlohnzettel bleiben bei der Abrechnung
unberücksichtigt.
5. Lieferungen haben frei Verpackungskosten sowie porto-, fracht- und
zustellungsgebührenfrei an die auf dem Bestellschein bezeichnete Stelle zu erfolgen. Alle
Lieferungen und Leistungen müssen den dem Angebot etwa zugrunde liegenden Mustern
und Proben entsprechen. Alle Gegenstände sind betriebsfertig zu montieren und am
Verwendungsort aufzustellen. Elektrische Anlagen, Maschinen, Apparate und ähnliche
Einrichtungen müssen den VDEBestimmungen entsprechen. Im übrigen sind die
Gütevorschriften des Deutschen Normenausschusses zu beachten (DIN). Lieferfristen sind
unter allen Umständen einzuhalten. Eine Fristverlängerung bedarf der vorherigen
Zustimmung des Auftraggebers.
6. Jeder Lieferung - auch Teillieferung - ist ein Lieferschein unter Anführung der Bestell-
Nummer und des Bestelldatums, gegebenenfalls mit Wiegeschein, beizufügen. Ohne diese
Unterlagen wird nicht abgenommen und bezahlt.
7. Als Erfüllungsort gilt die jeweilige Empfangsstelle der Auftraggeberin. Gerichtsstand ist
Solingen.
8. Im Falle höherer Gewalt behält sich die Klingenstadt Solingen vor, die Bestellung ganz oder
teilweise zurückzunehmen (Rücktritt vom Auftrag) oder Lieferung oder Leistung zu späterer
Frist zu verlangen, ohne dass der Auftragnehmer hieraus Ansprüche gegen die Klingenstadt
herleiten kann.
9. Bei Annahme dieses Auftrages (Grundlage VOL) verpflichtet sich der Auftragnehmer zur
Anerkennung folgender Zahlungsbedingungen:
Von der Rechnungssumme wird bei Zahlung innerhalb 20 Tagen nach Eingang der
Rechnung ein Zahlungsnachlass von 2 % (Skonto) in Abzug gebracht, sonst erfolgt Zahlung
innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug. Falls der Auftragnehmer eine längere Zahlungsfrist
oder ein höheres Skonto einräumt, gelten diese, ohne dass es einer schriftlichen Bestätigung
nach Ziffer 3 dieser Auftragsbedingungen bedarf.
10. In einer Rechnung sind nur Beträge für ein einheitliches Bauvorhaben oder aus einem
Vertrag aufzunehmen. Jede Rechnung ist in zweifacher Ausfertigung unter Anführung der
Bestellnummer und des Bestelldatums sowie Beifügung von Aufmaß, Stundenzettel,
Materialnachweisen und Lieferscheinen baldmöglichst (innerhalb eines Monats) nach
Lieferung oder Leistung einzureichen.
11. Die Klingenstadt Solingen ist berechtigt, die Vorlage steuerlicher
Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der zuständigen Steuerverwaltung
zu verlangen.
12. Die Klingenstadt Solingen behält sich vor, die aufgrund der Lieferung oder Leistung
entstandenen Forderungen mit ihren Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer
aufzurechnen.
2
13. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate nach mangelfreier Lieferung bzw. Leistung. Bei
Bauleistungen richtet sich die Gewährleistungsfrist nach der VOB. Weitergehende
Gewährleistungsregelungen werden im Einzelfall schriftlich vereinbart.
3
Sehr geehrte Bieter,
in diesem Verfahren sind
ausschließlich elektronische Angebote
zugelassen.
Angebote, die in Papierform abgegeben werden, müssen
daher ausgeschlossen werden.
Bitte geben Sie Ihr Angebot deshalb über das Portal Deutsche eVergabe ab.
Wenn Sie hierbei technische Schwierigkeiten haben oder Fragen zum Portal
auftreten, hilft Ihnen der Support des Plattformbetreibers gerne weiter:
Tel.: 0611 / 949 106 - 83
Email: support@deutsche-evergabe.de
Bieterhinweis zur Senkung der Umsatzsteuer im Zeitraum 01.07.2020 bis
31.12.2020:
Um die Vergleichbarkeit der Angebote herzustellen wird bei der
Angebotswertung der zum Zeitpunkt der Angebotswertung gültige
Umsatzsteuersatz berücksichtigt. Für die Abrechnung wird das bei der
Leistungserbringung jeweils geltende Steuerrecht zugrunde gelegt.
Gerne stehen Ihnen aber auch die Mitarbeiter der Vergabestelle der Stadt Solingen
für Rückfragen, insbesondere die Vergabeunterlagen betreffend, zur Verfügung.
4
Vereinbarungen zur Umsetzung des Tariftreue und Vergabegesetzes NRW (TVgG NRW)
Sofern der hier ausgeschriebene Vertrag Bau- oder Dienstleistungen enthält, fällt er unter die
Regelungen des TVgG NRW. Demnach sind an diesen Auftrag folgende Anforderungen an die
Arbeitsbedingungen bei der Auftragsausführung stellen.
(1) Bei öffentlichen Aufträgen für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich
1. eines nach dem Tarifvertragsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August
1969 (BGBl. I S. 1323) in der jeweils geltenden Fassung für allgemein verbindlich erklärten
Tarifvertrages,
2. eines nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung für allgemein verbindlich
erklärten Tarifvertrages oder
3. einer nach den  7, 7a oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder nach  3a des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995
(BGBl. I S. 158) in der jeweils geltenden Fassung erlassenen Rechtsverordnung unterfällt,
muss das beauftragte Unternehmen bei der Ausführung des Auftrags wenigstens diejenigen
Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewähren, die in dem Tarifvertrag oder
der Rechtsverordnung verbindlich vorgegeben werden.
(2)
(3) Darüber hinaus muss bei allen anderen öffentlichen Aufträgen im Sinne des  1 Absatz 2 das
beauftragte Unternehmen bei der Ausführung der Leistung wenigstens ein Entgelt zahlen, das den
Vorgaben des Mindestlohngesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden
Fassung entspricht. Satz 1 gilt nur, sofern die ausgeschriebene Leistung im Hoheitsgebiet der
Bundesrepublik Deutschland erbracht wird.
(4) Die in Absatz 1 bis 3 auferlegten Pflichten gelten entsprechend für sämtliche Nachunternehmen
des beauftragten Unternehmens. Das beauftragte Unternehmen stellt sicher, dass die
Nachunternehmen die in Absatz 1 bis 3 auferlegten Pflichten ebenfalls einhalten.
(5) Öffentliche Auftraggeber sind berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der in
Absatz 1 bis 4 auferlegten Pflichten zu überprüfen.
(6)
7)
8) Erfüllt die Vergabe eines öffentlichen Auftrages die Voraussetzungen von mehr als einer der vorne
getroffenen Regelungen, so gilt die für die Beschäftigten jeweils günstigste Regelung.
Vertragsstrafe bei Verstoß gegen die Vereinbarungen zur Entlohnung
Für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen aus der oben stehenden Verpflichtung
wird eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent, bei mehreren Verstößen bis zu fünf Prozent des
Auftragswertes (netto) vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung dieser Vertragsstrafe auch für
den Fall verpflichtet, dass ein entsprechender Verstoß durch einen von ihm eingesetzten
Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer oder von einem Verleiher
von Arbeitskräften begangen wird, es sei denn, dass der Auftragnehmer den Verstoß bei
5
Beauftragung des Nachunternehmers und des Verleihers von Arbeitskräften nicht kannte und unter
Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste.
Die schuldhafte Nichterfüllung der Verpflichtungen durch den Auftragnehmer, durch seine
Nachunternehmer und die Verleiher von Arbeitskräften berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen
Kündigung Vertrages.
Kontrollen
Der Auftraggeber ist berechtigt Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der dem Auftragnehmer
sowie den Nachunternehmern und den Verleihern von Arbeitskräften auf Grund dieses Gesetzes
auferlegten Verpflichtungen zu überprüfen. Er darf sich zu diesem Zweck die Entgeltabrechnungen,
die Unterlagen über die Abführung von Steuern, Abgaben und Beiträgen sowie die abgeschlossenen
Verträge in anonymisierter Form vorlegen lassen, diese prüfen und hierzu Auskünfte verlangen. Der
Auftragnehmer sowie die Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften haben ihre jeweiligen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen. Der
Auftragnehmer hat der Stadt Solingen ein entsprechendes Auskunfts- und Prüfrecht von
Nachunternehmern und von Verleihern von Arbeitskräften einräumen zu lassen.
Der Auftragnehmer hat vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der Einhaltung der
Vorgaben des  4 TVgG bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber binnen
einer Woche ab Anforderung vorzulegen und zu erläutern. Der Auftragnehmer hat die Einhaltung
dieser Pflicht durch die beauftragten Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften vertraglich
sicherzustellen.
6
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
08.10.2020
Verfahren: V20/32/268 - Ersatzbeschaffung einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachu ngsanlage inkl. Messfahrzeug
SKONTO
Skonto zugelassen Ja
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
20 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
Die Klingenstadt Solingen beabsichtigt im Rahmen der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachu ng eine auf einer passiven,
vollautomatischen Messung (nicht im
aufmerksamen Messbetrieb) basierenden, eichfähigen mobilen Geschwindigkeitsmessanlag e mit digitaler Fotodokumentation mit
PTB-Zulassung (im Sinne der
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes für standarisierende Messverfahren) zu beschaffen.
Die Messergebnisse müssen gerichtsverwertbar und überprüfbar sein.
Im Rahmen der Neuanschaffung soll zudem ein auf die neue Geschwindigkeitsmessanlag e angepasstes Messfahrzeug beschafft werden.
1 Messfahrzeug EUR .........................
1.1 Messfahrzeug USt. [%]
16%
Menge
1,00
Einheit
Fahrzeug
Für den Einsatz im Messbetrieb ist es wichtig, dass das angebotene Fahrzeug
ausreichend Platz für das Mess-Personal sowie die zu verstauenden Gegenstände bietet
(z. B. VW Transporter 6.1 Kombi oder vergleichbare Modelle anderer Hersteller), darüber
hinaus sind insbesondere folgende Kriterien zwingend zu erfüllen:
 Zulässige Lackierungen: weiß, schwarz, grau, anthrazit
 Leistung: mind. 75 Kw
 Luft-Standheizung, programmierbar
 Gummiboden im Innenraum
 Ergonomisch gestaltbare Sitzflächen (außerhalb der Fahrerkabine)
 Parksensoren (Front und Heck)
 Getönte Scheiben
 Arbeitstisch für den Messwagenführer
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Fahrzeug
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 1/5
7
 Multifunktionaler Drehsessel mit Armlehne
 Verschließbare Ablagefächer
 Das Fahrzeug muss mindestens Abgasnorm Euro 6 D-Temp vorweisen
 Das Gesamtgewicht mit verbauter Anlage darf 3,5 t nicht überschreiten
 Klimaanlage
 100 Ah Zusatzbatterie mit Trennrelais zur Starterbatterie
 Standheizung nicht über Starterbatterie sondern über Zusatzbatterie
 Im Fahrzeug fest eingebautes Ladegerät für Zusatzbatterie
 Automatikgetriebe
 Abnehmbare Anhängerkupplung
 Zulässige Lackierungen: weiß, schwarz, grau, anthrazit
Lieferadresse / -Termine
Stadtverwaltung Solingen
SD 32-2
Gasstraße 22
42657 Solingen
2 Mobile Geschwindigkeitsüberwachu ngsanlage EUR .........................
2.1 Mobile Geschwindigkeitsüberwachu
ngsanlage USt. [%]
16%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Folgende Kriterien sind zu erfüllen:
 Eine gültige Zulassung/Baumusterprüfbe scheinigung der Physikalisch-Technischen
Bundesanstalt (PTB) muss vorliegen. Der Nachweis muss dem Angebot beigefügt
werden.
 Das Messsystem muss für Geschwindigkeitsverstöße zugelassen sein.
 Die Geschwindigkeitsmessanlag e muss fahrstreifenselektiv, d.h. zeitgleich beide
Fahrtrichtungen (mit jeweils zwei Fahrspuren- mindestens vier Fahrspuren) und somit
ankommende und abfahrende Fahrzeuge kontrollieren können.
 Vollautomatische Umstellung der Sommer- bzw. Winterzeit.
 Bei gleichzeitiger Aufnahme mehrerer Fahrzeuge im Bild ist der Verursacher des
Verstoßes mittels grafischer Auswertehilfe (PTB zugelassen) bestimmbar.
 Die Geschwindigkeitsmessanlag e muss in der Lage sein, auch in Kurven bzw. in
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 2/5
8
Kurvenbereichen im innerörtlichen Bereich die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit
festzustellen.
 Die Übertragung der registrierten Verstöße erfolgt mittels tragbarer Speichermedien an
die vorhandene Netzwerkinfrastruktur der Stadtverwaltung Solingen. Alternativ ist eine
Übertragung über ein Mobilfunknetz denkbar.
 Eine Schnittstelle zur Bildbearbeitungssoftware Planet AS 5 Suite wird vom
Auftragnehmer realisiert und die Kosten hierzu übernommen. Weiterhin wird eine
Software zur Ansicht und Entschlüsselung der erstellten Rohmessdaten zur Verfügung
gestellt.
 Das Eigengewicht der Geschwindigkeitsmessanlag e soll 15 kg nicht überschreiten.
 Fotoeinheiten für beide Fahrtrichtungen müssen innerhalb und außerhalb des
Messfahrzeuges betrieben werden können.
 Akkuleistung für den Betrieb der Messsysteme ist ausreichend um die üblichen
Rahmenzeiten (06:00 bis 22:00 Uhr) abzudecken. Sofern dies nicht möglich ist, muss ein
einfacher Akkuwechsel gewährleistet sein.
 Akkutyp Lithium Ionen Batterie
 Diebstahlwarnanlage für außerhalb des Messfahrzeugs befindliche Komponenten
 Eine detaillierte technische Beschreibung ist beizufügen. Angeboten werden dürfen
lediglich neue Systeme, die dem aktuellsten Stand der Technik entsprechen. Angebote
über Systeme, die bereits im praktischen Gebrauch waren, sind nicht zulässig.
Lieferadresse / -Termine
Stadtverwaltung Solingen
SD 32-2
Gasstraße 22
42657 Solingen
Hinweis zu Schulungen
Der Auftragnehmer verfügt über die Berechtigung Anwenderschulungen, mit
abschließender Zertifizierung der Teilnehmer, durchzuführen.
Er sorgt für eine ausreichende theoretische und praktische Ausbildung und übernimmt
alle anfallenden Schulungskosten für die einzusetzenden Mitarbeiter zum Zeitpunkt der
Inbetriebnahme (14 Personen) und ggf. die Schulung weiterer Anwender bis zu einer
maximalen Anzahl von 6 Personen.
Leistungsverzeichnis - 3/5
9
2.2 Schulungen USt. [%]
16%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Schulung der einzusetzenden Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme (14
Personen).
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
2.3 Schulung weiter Anwender
Optionalposition
USt. [%]
16%
Menge
10,00
Einheit
Stück
Schulung weiterer Anwender bis zu einer maximalen Anzahl von 10 Personen bei
Personalfluktuation.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 4/5
10
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
08.10.2020
Verfahren: V20/32/268 - Ersatzbeschaffung einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachu
ngsanlage inkl. Messfahrzeug
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 5/5
11
Kriterienkatalog
Eignungskriterien
(sofern vorhanden):
1 Eigenerklärung nach  123 GWB [Mussangabe]
Gewichtung: 25,00%
Maximalpunktzahl: 1
Mindestbewertung: 1 Punkte
K.O.-Kriterium: Nein
Hiermit erkläre/n ich/wir, dass die in  123 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen.
Hinweis:  123 GWB lautet:
123 Zwingende Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz
3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach  30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist
wegen einer Straftat nach:
1.  129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen),  129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland),
2.  89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung)
oder wegen der Teilnahme an einer solchen
Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen,
dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise
dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine Tat nach  89a Absatz 2 Nummer 2
des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3.  261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung
unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4.  263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit
sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem
Auftrag verwaltet werden,
5.  264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug),
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem
Auftrag verwaltet werden,
6.  299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit
und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7.  108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit
und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den  333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung
und Bestechung), jeweils auch in
Verbindung mit	335a des Strafgesetzbuchs
(Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2  2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr) oder
10. den  232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel)
oder  233a des Strafgesetzbuchs
(Förderung des Menschenhandels).
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer
Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung
oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren
Vorschriften anderer Staaten gleich.
(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten
Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn
diese Person als für die Leitung des Unternehmens
Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die
Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige
Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender
Stellung.
(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus,
wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur
Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen
zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist
und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt
wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete
Weise die Verletzung einer Verpflichtung
nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen
seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen
ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder
sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
12
zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnisund
Strafzuschlägen verpflichtet hat.
(5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann
abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden
Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist.
Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann
abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden
Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist
oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig
wäre.  125 bleibt unberührt.
[ ] Es liegt keiner der vorgenannten Ausschlussgründe vor
[ ] Gem. beizufügender Anlage liegt mind. einer der o.g. Ausschlussgründe vor
Mehrere Antworten wählbar
2 Referenz-Fragebogen [Mussangabe]
Gewichtung: 25,00%
Maximalpunktzahl: 1
Mindestbewertung: 1 Punkte
K.O.-Kriterium: Nein
Die gem. der Anlage "Referenz-Fragebogen" geforderten Nachweise und Angaben sind elektronisch (als pdf-Datei) dem Angebot
beigefügt.
Ggf. fehlende Angaben können durch den Auftraggeber nachgefordert werden.
[ ] In den Anlagen teile ich Ihnen unsere Nr. des PQ-Vereins mit.
[ ] Die geforderten Nachweise und Angaben sind dem Angebot als Anlagen beigefügt.
Mehrere Antworten wählbar
3 Insolvenz [Mussangabe]
Gewichtung: 25,00%
Maximalpunktzahl: 1
Mindestbewertung: 1 Punkte
K.O.-Kriterium: Nein
Ich/wir erkläre(n), dass für mein/unser Vermögen kein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden ist. (Weiterführung
der Geschäfte
durch Insolvenzverwalter -  22 InsO).
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Es wurde kein Insolvenzverwalter bestellt (1)
[ ] Es wurde ein Insolvenzverwalter bestellt oder das Insolvenzverfahren ist eröffnet (0)
Nur eine Antwort wählbar
4 Erklärung gem  19 MiloG [Mussangabe]
Gewichtung: 25,00%
Maximalpunktzahl: 1
Mindestbewertung: 1 Punkte
K.O.-Kriterium: Nein
In der Vergangenheit ist gegen mich/uns kein Bußgeld von mindestens 2.500  Höhe wegen Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz
festgesetzt worden.
[ ] Es ist bisher kein Bußgeld festgesetzt worden
[ ] Zu dem Bußgeld habe ich in der Anlage Stellung genommen
Mehrere Antworten wählbar
Zuschlagskriterien
(sofern vorhanden):
1 Zuschlagskriterium: Niedrigster Preis
K.O.-Kriterium: Nein
Zuschlagskriterium: Niedrigster Preis
Berechnungsgrundlage:
Gewichtung Preis/Leistung: % / %
13
External file attachments Dateiname Größe MIME-Type
Dateianlage Abfrage Kontaktdaten.docx 12,59 KB docx
Dateianlage Anlage Datenschutz.pdf 43,97 KB pdf
Dateianlage Hinweis zu Ihren eigenen Anlagen.pdf 4,47 KB pdf
Dateianlage Referenzauskunft UVgO_VgV.doc 32,00 KB doc
14
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2020/10/68306478-a854-4a53-a038-7bde7a789d07.html
Data Acquisition via: p8000000
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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