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Ausschreibung: IT-Dienstleistungen Bereitstellung eines Social Intranets - DE-Hamburg
Softwarepaket für Vernetzung, Internet und Intranet
Dokument Nr...: 886899-2020 (ID: 2020101515262215618)
Veröffentlicht: 15.10.2020
*
  IT-Dienstleistungen Bereitstellung eines Social Intranets
VERGABEUNTERLAGEN
OA/20/024
IT-Dienstleistungen Bereitstellung eines Social Intranets
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Hamburger Friedhöfe -AöRFuhlsbüttler
Straße 756, 22337 Hamburg, Deutschland
05.10.2020
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 3
631_UVgO_Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots................................................................................
3
05_hmbbewbed-08-2020
................................................................................................................................
. 7
07_HmbZVB_08_2020...............................................................................................................
...................... 8
08a_Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes_200507 ........................................ 11
Informationsblatt_Datenschutz_Art__13
DS-GVO........................................................................................... 12
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 14
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 19
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 22
i
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für
Rechnung des unten angegebenen Auftraggebers zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus den
Vergabeunterlagen.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
Auftragsnummer OA/20/024
Maßnahme
Auftragsbezeichnung IT-Dienstleistungen Bereitstellung eines Social Intranets
Auftragsbeschreibung Ausschreibung über die Beauftragung eines Software Anbieters für die Bereitstellung eines Social
Intranets für die Hamburger Friedhöfe AöR (HF)
VERFAHREN
Auftraggeber Hamburger Friedhöfe -AöRAuftraggebertyp
Öffentlicher Auftraggeber
Liefer-/Ausführungsort 22337 Hamburg
Leistungsart Lieferleistung
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Nein
Art der losweisen Vergabe
Zuschlagskriterium Wirtschaftlichstes Angebot
Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung
Gewichtung: 50%: 50%
Klassifizierungen Code Bezeichnung
48200000-0 Softwarepaket für Vernetzung, Internet und Intranet
ANGEBOTE
Mehrere Hauptangebote
zugelassen
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Nein
Skonto zugelassen Ja
Skonto Zahlungsziel 30 Tag(e)
Verwendung elektronischer Mittel Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://www.deutsche-ever gabe.de/Dashboards/Dashbo ard_off
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
SONSTIGE ANGABEN
Vertragsart Werkvertrag
Auf-/Abgebotsverfahren Standard
TERMINE
ALLGEMEIN
Vorausgegangene Vorinformation Nein
Besondere Dringlichkeit Nein
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung 05.10.2020
Vorinformation
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 29.10.2020 09:00
Eröffnungstermin
(nur VOB)
Angebotsfrist 04.11.2020 09:00:00
Bindefrist 31.12.2020
Versand Vorabinformation
1
AUFTRAGSDAUER
Beginn 01.12.2020
Ende 31.12.2024
Anmerkungen Vertragslaufzeit max. 4 Jahre ab Auftragserteilung, mit einer Frist von 3 Monaten kann der Vertrag zum
Vertragsjahresende von beiden Seiten schriftlich gekündigt werden. Auftragserteilung könnte auch
schon für 01.11.2020 erfolgen.
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter
https://www.deutsche-ever gabe.de/Dashboards/Dashbo ard_off
mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen.
Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen.
Folgen Sie
anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 29.10.2020 09:00 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://www.deutsche-ever gabe.de/Dashboards/Dashbo ard_off
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von
Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
2
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 1 von 4
Vergabestelle Datum der Versendung
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung mit
Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsvergabe
Internationale NATO-Ausschreibung
Ablauf der Angebotsfrist
Datum Uhrzeit
Bindefrist endet am
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
(Vergabeverfahren gemäß UVgO)
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer Maßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
632 Bewerbungsbedingungen (Ausgabe 2017)
227 Zuschlagskriterien
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen
634 Besondere Vertragsbedingungen
635 Zusätzliche Vertragsbedingungen (Ausgabe 2017)
241 Abfall
244 Datenverarbeitung
246 Aufträge für Gaststreitkräfte
247 Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz
625 NATO Infrastrukturbauten
Hamburger Friedhöfe -AöRBeschaffung
und Logistik
Fuhlsbüttler Straße 756
22337 Hamburg
Deutschland
04.11.2020 09:00:00
31.12.2020
OA/20/024 IT-Dienstleistungen Bereitstellung eines Social Intranets
3
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 2 von 4
C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
633 Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
124_LD Eigenerklärung zur Eignung
125 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer
234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
126 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung  Nachunternehmer/Unterauftragnehmer
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im
Namen und für Rechnung
zu vergeben.
2 Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt
elektronisch über die Vergabeplattform
in Textform unter nachstehender Anschrift:
Stelle
Fax
Straße E-Mail
PLZ/Ort
3 Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise)
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nummer 6) einen Auszug
aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
4
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 3 von 4
3.2 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
3.3 - frei -
4 Losweise Vergabe
nein
ja, Angebote sind möglich
nur für ein Los
für ein Los oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
5 Nebenangebote
5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht.
5.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen) -
ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten -
für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
6 Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote
Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen,
insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent
eingeräumt.
Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein
anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt.
Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
5
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 4 von 4
7 Zugelassene Angebotsabgabe
Elektronisch
in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls
vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen.
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die
Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Schriftlich
Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in
verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort
abzugeben:
siehe Briefkopf
Stelle:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe
Angebot für
Maßnahmennummer: Maßnahme:
Vergabenummer: Leistung:
zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.
8 Nachprüfungsstelle
9
OA/20/024 IT-Dienstleistungen Bereitstellung eines Social Intranets
Finanzbehörde - Vergaberecht, Gebühren, Vergabekammer, Enteignungsbehörde
Große Bleichen 27
20354 Hamburg
6
Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 06
Bewerbungsbedingungen (BWB)
BWB  08/2020 1 von 3
Bewerbungsbedingungen
für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen
Vorbemerkungen
Erreicht oder überschreitet der geschätzte Auftragswert den EU-Schwellenwert, erfolgt das Verfahren zur
Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen nach dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) vom 17.02.2016 (BGBl. I S. 203) sowie nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeverordnung  VgV) vom 12.04.2016 (BGBl. I, S. 624) in aktueller Fassung.
Unterschreitet der geschätzte Auftragswert den EU-Schwellenwert, richtet sich das Vergabeverfahren nach der
Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte
(Unterschwellenvergabeordnung  UVgO) vom 02.02.2017 (BAnz AT 07.02.2017 B1) in aktueller Fassung.
In jedem Fall hat ein Teilnehmer (Bewerber oder Bieter) die landesrechtlichen Vorgaben im Hamburgischen
Vergabegesetz (HmbVgG) vom 13.02.2006 (HmbGVBl. S. 57) in aktueller Fassung zu beachten.
Diese Bewerbungsbedingungen gelten für die Abgabe von Angeboten über Liefer- und Dienstleistungen, soweit
die vorgenannten Regelungsregime keine abweichende Regelung treffen. Sie gelten für die Abgabe von Teilnahmeanträgen
entsprechend.
1. Vergabeunterlagen
1.1 Die Vergabeunterlagen dienen der Erstellung eines Angebotes für die öffentliche Auftraggeberin. Ihre Verwendung
für andere Zwecke bedarf der Zustimmung der Auftraggeberin. Soweit die Vergabeunterlagen
nicht frei im Internet verfügbar sind, ist ihr Inhalt vertraulich zu behandeln. Der Teilnehmer hat über die ihm
während des Vergabeverfahrens bekanntgewordenen dienstlichen Angelegenheiten stets  auch nach Beendigung
der Angebotsphase  Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu seine mit der Angebotserstellung
befassten Mitarbeiter sowie etwaige Unterauftragnehmer und Lieferanten zu verpflichten.
1.2 Der Bieter ist für die Verwendung der jeweils aktuellen Fassung der Vergabeunterlagen selbst verantwortlich.
Er hat die Vergabeunterlagen nach Erhalt auf Vollständigkeit und Klarheit zu prüfen. Enthalten sie
nach seiner Auffassung Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, hat er die Vergabestelle unverzüglich
vor Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. Angebots in Textform darauf hinzuweisen. Andernfalls gehen
etwaige Nachteile zu seinen Lasten. Dies gilt auch für Änderungen der Vergabeunterlagen während der
Angebotsfrist durch die Auftraggeberin.
1.3 Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Führt die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
durch den Bieter  ggf. nach Auslegung  zu Änderungen oder Ergänzungen der
Vergabeunterlagen, hat das einen Angebotsausschluss nach  42 Abs. 1 Nr. 4 UVgO bzw.  57 Abs. 1
Nr. 4 VgV zur Folge.
2. Schutz des Wettbewerbs
2.1. Angebote von Teilnehmern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen (vgl.  124 GWB). Zur Bekämpfung
von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Teilnehmer auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und
auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
2.2. Die Auftraggeberin führt (ab einem Auftragswert von 25.000 Euro regelhaft, ansonsten fakultativ) Abfragen
beim Gewerbezentralregister und beim Register zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW) in Bezug auf den
Bestbieter und seine Geschäftsführung sowie ggf. auf weitere Teilnehmer durch (Vordruck Eignung). Die
Abfragen erfolgen bei Bietergemeinschaften für jedes Mitgliedsunternehmen und können sich auch auf
Unterauftragnehmer erstrecken. Die Teilnehmer müssen die für die Registerabfrage erforderlichen Angaben
auf dem Vordruck Eignung machen und die betroffenen Personen über die Weitergabe der Daten an
die Auftraggeberin informieren (vgl. Vordruck DSGVO-Information); andernfalls kann kein Zuschlag erteilt
werden.
3. Angebote
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Der Bieter ist für
seine Angebotsabgabe auf Grundlage der jeweils aktuellen Vergabeunterlagen verantwortlich. Die von der
Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
Die Vergabestelle darf vom Teilnehmer eine Registrierung mit seinen elektronischen Zugangsdaten verlangen.
Bei Nutzung eines elektronischen Vergabemanagementsystems muss der Teilnehmer die Aktualität
seiner verwendeten Software sicherstellen.
Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 06
Bewerbungsbedingungen (BWB)
BWB  08/2020 2 von 3
Soweit die Vordrucke zu wenig Platz bieten, kann der Teilnehmer seine Angaben in einer Anlage machen.
Die Anlage ist eindeutig als zum Angebot gehörig zu kennzeichnen und muss zweifelsfrei einer Ordnungsnummer
des jeweiligen Vordrucks zugeordnet sein; Etwaige Zweifel gehen zu Lasten des Teilnehmers.
3.3 Soweit eine Besichtigung gefordert wird, hat der Teilnehmer vor Angebotsabgabe die örtlichen Gegebenheiten
in Absprache mit dem jeweiligen Ansprechpartner der Auftraggeberin in Augenschein zu nehmen.
Die ausgefüllte und von der Auftraggeberin unterschriebene Besichtigungsbestätigung ist dem Angebot
beizufügen.
3.4 Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist in der vorgegebenen Form (Vordruck Aufforderung Angebotsabgabe)
einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerechtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.5 Alle Unterlagen, die die Vergabestelle vor oder nach der Angebotsabgabe von der Vergabestelle verlangt,
sind zu dem vorgegebenen Zeitpunkt (Vordruck Aufforderung Angebotsabgabe) einzureichen.
3.6 Ein Angebot muss die Preise und alle geforderten Erklärungen, Angaben und Nachweise enthalten.
Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden; Gleiches gilt für Angebote, zu denen geforderte
Proben und Muster nicht oder nicht bedingungsgemäß zum vorgeschriebenen Zeitpunkt eingereicht werden.
3.7 Geforderte Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. Sie dürfen sie nicht
mit Name/Firma oder anderer Kennzeichnung des Bieters versehen sein. Für ihre Auszeichnung sind ausschließlich
die den Vergabeunterlagen beigefügten Musterzettel zu verwenden. Für Muster und Proben
wird keine Vergütung gewährt, sofern nicht die Vergabeunterlagen ausdrücklich etwas anderes erklären.
Ein Bieter kann seine nicht gewählten Muster und Proben innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ablauf der
Bindefrist auf eigene Kosten zurückfordern, sofern sie bei der Angebotsprüfung nicht verbraucht wurden
und ihr Stückwert 10 Euro übersteigt; Danach werden die Muster und Proben entsorgt.
3.8 Alle Preise sind in Euro, mit höchstens drei Nachkommastellen und ohne Umsatzsteuer anzugeben. Dem
Preis ist der Umsatzsteuerbetrag im Angebot unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes hinzuzufügen
(Vordruck Angebot).
3.9 Jeder Bieter darf pro Vergabeverfahren nur ein Hauptangebot sowie etwaige zugelassene Nebenangebote
(Nr. 4) einreichen. Will ein Unterauftragnehmer bei mehreren Bietern tätig werden, ist von ihm und den
jeweiligen Bietern mit dem Angebot darzulegen, dass eine Wettbewerbsbeeinträchtigung oder -verfälschung
ausgeschlossen ist; etwaige Zweifel gehen zu Lasten der Bieter.
3.10 Ist eine Losvergabe vorgesehen, kann der Bieter nach den Festlegungen der Vergabestelle ein Angebot
für sämtliche oder einzelne Lose abgeben (Vordruck Aufforderung Angebotsabgabe).
3.11 Soweit die Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich etwas anderes vorsehen, werden für die Ausarbeitung
des Angebots keine Kosten erstattet.
4. Nebenangebote
4.1 Sind Nebenangebote zugelassen (Vordruck Aufforderung Angebotsabgabe), muss der Bieter sein Nebenangebot
deutlich als solches kennzeichnen und mit der Angebotsabgabe nachweisen, dass es die formalen
Einreichungsvoraussetzungen und die geforderten Mindestanforderungen erfüllt.
4.2 Sofern sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, sind Nebenangebote, die in technischer
Hinsicht von der Leistungsbeschreibung abweichen, auch ohne Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen
sowie andere Nebenangebote (z.B. über Zahlungsbedingungen, Gleitklauseln) nur in Verbindung mit einem
Hauptangebot zugelassen.
4.3 Der Bieter hat die im Nebenangebot enthaltenen Leistungen (insbesondere die Abweichung des Nebenangebots
vom Hauptangebot) eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses
ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die
zu einer einwandfreien Leistungsausführung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet,
deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben
über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
4.4 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen
(ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern
(auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.5 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.4 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 06
Bewerbungsbedingungen (BWB)
BWB  08/2020 3 von 3
5. Unteraufträge
Beabsichtigt der Bieter eine Ausführung von Teilen der Leistung durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer),
sind Art und Umfang dieser Leistungen im Angebot anzugeben und die vorgesehenen Unterauftragnehmer
zu benennen. Die Vorgaben des  26 UVgO bzw.  36 VgV sowie die landesrechtlichen Bestimmungen
(insbesondere die  3, 3a, 5, 7 und 10 HmbVgG) sind zu beachten (Vordruck Angebot).
6. Bietergemeinschaften
6.1 Es ist unzulässig, für die ausgeschriebene Leistung ein eigenes Angebot abzugeben und sich zugleich als
Mitglied einer Bietergemeinschaft oder vergleichbar am Wettbewerb beteiligen (sog. Mehrfachbeteiligung).
6.2 Bietergemeinschaften haben zusammen mit ihrem Angebot die von allen Mitgliedern unterschriebenen Erklärungen
im Vordruck Bietergemeinschaft abzugeben.
6.3 Die Erklärungen im Vordruck Bietergemeinschaft sind durch nachprüfbare Angaben und Unterlagen glaubhaft
zu machen. Dabei sind insbesondere die Gründe für die Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen.
7. Eignung
7.1 Der Teilnehmer (auch als Bietergemeinschaft) muss zum vorläufigen Nachweis seiner Eignung bei allen
Verfahren zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen die im Vordruck Eignung enthaltene Eigenerklärung
über das Vorliegen der Eignungsanforderungen und Ausführungsbedingungen sowie das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen in rechtswirksam unterschriebener Form einreichen.
Die Einreichung erfolgt mit dem Teilnahmeantrag (bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder mit dem
Angebot (bei Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb).
7.2 Die im Vordruck Eignung geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen sind zu dem von der Vergabestelle
bestimmten Zeitpunkt (Vordruck Aufforderung Angebotsabgabe) vorzulegen.
Dies gilt auf gesondertes Verlangen auch für Nachweise, Angaben und Unterlagen über Nachunternehmer.
Bei Nutzung eines Präqualifizierungsverfahrens gelten die Vorgaben im Vordruck Eignung.
7.3 Teilnehmer, die den Nummern 7.1 und 7.2 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
8. Losentscheid
Bei wertungsgleichen Angeboten folgt die Zuschlagsentscheidung den von der Auftraggeberin festgelegten
Maßgaben. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Los entscheiden zu lassen.
9. Sonderregelung für Rahmenvereinbarungen
Für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund einer Rahmenvereinbarung gelten diese
Bewerbungsbedingungen mit folgender Maßgabe:
9.1 Das Angebot darf nur enthalten
- die Angabe der Preise bzw. der Stundenlohnverrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten,
- sonstige in den Vergabeunterlagen geforderte Erklärungen, Angaben und Nachweise.
Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter die Urkalkulation zum geforderten Zeitpunkt vorzulegen.
9.2 Nebenangebote (Nr. 4) und Unteraufträge (Nr. 5) sind bei Rahmenvereinbarungen nicht zuzulassen.
7
Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 07
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
ZVB  08/2020 Seite 1 von 3
Zusätzliche Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Liefer- und Dienstleistungen
Hinweis: Die Paragrafen beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 05.08.2003 - (BAnz. Nr.
178a).
1. Art und Umfang der Leistungen (zu  1)
1.1 Die angebotenen Preise sind Festpreise ohne Umsatzsteuer. Dem Preis ist der Umsatzsteuerbetrag im
Angebot unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes hinzuzufügen (Vordruck Angebot).
1.2 Durch die vereinbarten Preise sind im Zweifel sämtliche Leistungen des Auftragnehmers abgegolten, einschließlich
aller Nebenleistungen wie die Erstellung von Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen
u. ä. in deutscher Sprache, der Transport inkl. Verpackung, Versicherung und Anlieferung an den bestimmungsgemäßen
Leistungsort, das Aufstellen bzw. Installieren vor Ort und sonstige Kosten und Lasten wie
Patentgebühren und Lizenzvergütungen.
2. Ä nderungen der Leistung (zu  2)
2.1 Beansprucht der Auftragnehmer bei Leistungsänderungen oder anderen Anordnungen der Auftraggeberin
eine höhere Vergütung, muss er das unverzüglich vor der Ausführung, möglichst der Höhe nach, schriftlich
anzeigen. Die Vorschriften des  132 GWB bzw. des  47 UVgO bleiben unberührt.
2.2 Sind Einheitspreise vereinbart, ist der Auftragnehmer bei marktgängigen Erzeugnissen verpflichtet, auf
Verlangen der Auftraggeberin eine Mehrleistung bis zu 10 % der beauftragten Mengen auf Grundlage des
vertraglichen Einheitspreises zu erbringen oder mit einer Minderung bis zu 10 % einverstanden zu sein.
2.3 Nummer 2.2 gilt nicht bei Minderleistungen, wenn nach Mengen gestaffelte Preise oder Rabatte wirksam
gebunden sind.
3. Ausführungs unterlagen (zu  3, 4)
3.1 Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zu Grunde gelegt werden, die die Auftraggeberin ausdrücklich als
zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet hat. Die vertragliche Verantwortung und Haftung des Auftragnehmers,
insbesondere nach  4 Nr. 1 Absatz 1 und  14 VOL/B, werden hierdurch nicht eingeschränkt.
3.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragnehmers gelten nur, soweit sie den Bedingungen der
Auftraggeberin nicht widersprechen. Beinhalten sie  ggf. nach Auslegung  eine Änderung der Vergabeunterlagen,
führt das zum Angebotsausschluss ( 42 Abs. 1 Nr. 4 UVgO bzw.  57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
4. A usführung der Leistung (zu  4, 10)
4.1 Der Auftragnehmer hat bei der Leistungsausführung stets die landerechtlichen Regelungen im Hamburgischen
Vergabegesetz (HmbVgG) vom 13.02.2006 (HmbGVBl. S. 57) in aktueller Fassung zu beachten.
4.2 Solange der Vertrag nicht vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer jede Änderung der geforderten
Nachweise, Angaben und Unterlagen (vgl. Vordruck Eignung) der Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen.
4.3 Die Auftraggeberin ist befugt, sich von der vertragsgemäßen Leistungsausführung zu unterrichten.
4.4 Der Auftragnehmer hat ihm zur Leistungsausführung überlassene Gegenstände vor unbefugtem Gebrauch
zu schützen.
4.5 Die Bewachung und Verwahrung des Besitzes des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen (inkl.
Unterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw.) ist Sache des Auftragnehmers, auch wenn sich diese
Gegenstände auf Grundstücken oder in Räumen der Auftraggeberin befinden.
4.6 Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin spätestens zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Nr. 9.3) das
Eigentum an dem geleisteten Gegenstand uneingeschränkt und frei von Rechten Dritter zu verschaffen.
4.7 Ein Leistungsgegenstand ist an den von der Empfangsstelle bezeichneten Leistungsort (z.B. Räume,
Grundstücksteile) zu liefern. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen, der die Bestellscheinnummer, das
Geschäftszeichen, die Warenbezeichnung und das Lieferdatum enthält.
4.8 Zu liefernde Geräte müssen den zum Lieferzeitpunkt geltenden Gesetzen, Normen und Standards entsprechen,
insbesondere dem Produktsicherheitsgesetz (Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem
Markt, BGBl. I 2011, S. 2179) in der jeweiligen Fassung.
4.9 Im Angebot benannte Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) oder Bezugsquellen darf der Auftragnehmer
nicht ohne die vorherige Zustimmung der Auftraggeberin wechseln (Vordrucke Angebot und BWB).
8
Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 07
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
ZVB  08/2020 Seite 2 von 3
5. Pflichtverletzungen (zu  7)
Hat die Auftraggeberin einem Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers gesetzlichen Schadensersatz zu leisten,
steht ihr der Rückgriff gegen den Auftragnehmer zu, soweit der Schaden durch den Auftragnehmer
oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht wurde. Hat ein Verschulden der Auftraggeberin oder
ihrer Erfüllungsgehilfen mitgewirkt, ist  254 BGB entsprechend anwendbar.
6. K ündigung und Rücktritt (zu  8)
6.1. Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen, wenn über sein Vermögen die Eröffnung
eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens beantragt wird.
6.2. Die Auftraggeberin kann den Vertrag fristlos kündigen oder von ihm zurücktreten, wenn der Auftragnehmer
eine Person, die auf Seiten der Auftraggeberin mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung
des Vertrages befasst ist, oder ihr nahe stehenden Personen oder einem Dritten in ihrem Interesse einen
Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt. Den Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen
von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.
6.3. Die Auftraggeberin kann den Vertrag fristlos kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer
oder seine Unterauftragnehmer schuldhaft gegen ihm obliegende Anforderungen oder Verpflichtungen
aus den  3, 3a, 5 oder 10 HmbVgG verstoßen.
7. V ertragsstrafe (zu	11)
7.1 Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet, wenn er schuldhaft gegen eine der
Verpflichtungen aus den  3, 3a, 5 und 10 HmbVgG verstößt. Dies gilt auch dann, wenn der Verstoß von
einem seiner Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) zu vertreten ist.
7.2 Die Vertragsstrafe beträgt je Verstoß bis zu 1 % der Abrechnungssumme. Die Summe aller zu zahlenden
Vertragsstrafen wird auf maximal 5 % der Abrechnungssumme begrenzt.
7.3 Vertragsstrafenvereinbarungen und Schadensersatzansprüche für die Überschreitung von Ausführungsfristen
bleiben unberührt; hierbei werden die Vertragsstrafen auf die Schadensersatzansprüche angerechnet.
7.4 Der Anspruch auf eine vereinbarte Vertragsstrafe erlischt erst nach vorbehaltlos geleisteter Schlusszahlung.
8. G üteprüfung (zu  12)
8.1 Zu einem Angebot eingereichte Muster und Proben (Vordruck BWB) müssen die in der Leistungsbeschreibung
bezeichnete Beschaffenheit haben. Sie verbleiben bis zur Vertragserfüllung als verbindliches Qualitätsmuster
bei der Auftraggeberin.
8.2 Fordert der Auftragnehmer die Muster und Proben nicht binnen eines Monats nach Vertragsende auf eigene
Kosten zurück, werden sie bis zum Stückwert von 10 Euro ohne Berechnung von der Auftraggeberin
übernommen. Ab einem Stückwert von 10 Euro werden die Muster und Proben nach Vertragsende in
Absprache mit den Vertragspartnern
- entweder von der letzten Teillieferung abgesetzt, gegen Empfangsbestätigung an den Auftragnehmer
ausgehändigt bzw. im Ausnahmefall auf dessen Kosten zurückgesandt,
- oder anderen Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg überlassen.
8.3 Verlangt die Auftraggeberin eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, hat sie die dadurch entstandenen
Kosten des Auftragnehmers zu tragen. Zeigt die Güteprüfung, dass die gelieferten Waren nicht den
Anforderungen entsprechen, hat der Auftragnehmer die Kosten für die Güteprüfung zu tragen und die
durch die Güteprüfung verbrauchten oder wertlos gewordenen Waren werden nicht vergütet.
9. A bnahme (zu  13)
9.1 Bei Aufbauleistungen hat der Auftragnehmer die (Teil-) Abnahme rechtzeitig in Textform zu beantragen.
9.2 Die Leistung gilt als abgenommen
- bei Lieferungen: mit der vorbehaltlosen Schlusszahlung oder
- bei Aufbauleistungen: 12 Werktage nach Eingang des in Textform gestellten Antrages auf Abnahme,
soweit die Auftraggeberin die Abnahme nicht verweigert.
9.3 Die Gefahr geht auf die Auftraggeberin über
- bei Lieferungen: mit der Entgegennahme durch die Empfangsstelle oder
9
Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 07
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
ZVB  08/2020 Seite 3 von 3
- bei Aufbauleistungen: mit der Abnahme.
10. Mängelansprüche und Verjährung (zu  14)
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit Gefahrübergang (Nr. 9.3). Bei wiederkehrenden Leistungen
ist die Einzelleistung maßgeblich.
11. R echnung (zu  15)
11.1 Alle Rechnungen des Bieters müssen die Angaben zu PSP-Element, Sachkonto und Mittelbindungsnummer
enthalten, die bei der Auftragserteilung im Vordruck Zuschlag oder Auftragsschein angegeben
wurden. Grundsätzlich kann der Bieter seine Rechnungen an die FHH in elektronischer Form ausstellen und
übermitteln, oder er kann sie in Papierform an die benannte Rechnungsanschrift übersenden.
11.2 Die Rechnung ist in Übereinstimmung mit dem Angebot mit den Preisen ohne Umsatzsteuer aufzustellen.
Von den Preisen sind alle vereinbarten Nachlässe, Skonti usw. abzuziehen. Zum verbleibenden Netto-
Rechnungsbetrag sind der Umsatzsteuersatz und der Umsatzsteuerbetrag gesondert aufzuführen. Am
Ende der Rechnung ist der geforderte Zahlbetrag einschließlich Umsatzsteuer zu nennen.
11.3 Nach Vereinbarung können Teilrechnungen für selbstständige Teillieferungen/-leistungen eingereicht werden.
11.4 Wurden Abschlags- oder Vorauszahlungen vereinbart, sind der Umsatzsteuersatz und die darauf entfallende
Umsatzsteuer in der Rechnung offen auszuweisen. Diese Umsatzsteuerbeträge sind vom Gesamtbetrag
der Umsatzsteuer in der Schlussrechnung wieder abzusetzen.
12. Z ahlung (zu  17)
12.1 Der Rechnungsbetrag wird ausschließlich bargeldlos auf ein in der Rechnung angegebenes Konto gezahlt.
12.2 Skontofristen beginnen mit dem Rechnungseingang (Eingangsstempel der Empfangsstelle), jedoch
- bei Aufbauleistungen: nicht vor dem Tag der Abnahme und
- bei allen anderen Leistungen: nicht vor dem Tag der Erfüllung.
12.3 Die Auftraggeberin ist berechtigt, mit allen Gegenforderungen  auch aus anderen Rechtsverhältnissen
aufzurechnen. Unter Verzicht auf das Erfordernis der Gegenseitigkeit nach  387 BGB willigt der Auftragnehmer
ein, dass Forderungen der Bundesrepublik Deutschland oder der FHH gegen Forderungen des
Auftragnehmers an eine dieser Körperschaften aufgerechnet werden. Dabei ist unerheblich, ob der Auftragnehmer
die Lieferungen oder Leistungen allein übernommen hat oder als gesamtschuldnerisch haftendes
Mitglied einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft.
13. S icherheitsleistung (zu  18)
13.1 Für die Vertragserfüllung kann eine Sicherheit in Höhe von fünf Prozent der Netto-Auftragssumme und für
die Erfüllung von Mängelansprüchen eine Sicherheit in Höhe von drei Prozent der Netto-Auftragssumme
verlangt werden. Nach Feststellung der Abrechnungssumme ist diese maßgeblich. Sicherheitsbeträge werden
auf volle 10,- Euro nach unten abgerundet.
13.2 Leistet der Auftragnehmer die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Zuschlagserteilung, behält die
Auftraggeberin zehn Prozent von jeder Abschlagszahlung ein, bis die Höhe der Sicherheit erreicht ist. Werden
keine Abschlagszahlungen geleistet, wird die Sicherheit von der Abrechnungssumme einbehalten.
13.3 Die Sicherheit wird nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche freigegeben, wenn während dieser
Frist keine Mängel festgestellt werden. Werden Mängel vor Fristablauf festgestellt, bleibt die Sicherheit
bis zur Mängelbeseitigung gesperrt.
14. Streitigkeiten (zu	19)
14.1 Bei Meinungsverschiedenheiten ist zunächst die Entscheidung der für die Abnahme der Leistung zuständigen
Stelle herbeizuführen. Deren Entscheidung gilt als anerkannt, wenn der Auftragnehmer nicht binnen
eines Monats bei der Auftraggeberin schriftliche Einwendungen erhebt.
14.2 Für die Auslegung des Vertrages ist der Vertragswortlaut in deutscher Sprache maßgeblich. Erklärungen
und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache.
14.3 Die vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen der Vertragspartner regelt ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Hamburg.
10
Eigenerklärung Tariftreue / Mindestlohn - 11/2018
Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes
gemäß  3 Hamburgisches Vergabegesetz
Öffentliche Aufträge über Bauleistungen und andere Dienstleistungen sowie
Dienstleistungskonzessionen vergibt die Freie und Hansestadt Hamburg gemäß  3 des Hamburgischen
Vergabegesetzes (HmbVgG) nur an Auftragnehmer, die sich bei Angebotsabgabe schriftlich, per Telefax
oder in Textform mithilfe elektronischer Mittel dazu verpflichten,
1. ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung dieser Leistungen ein Entgelt zu
zahlen, das in Höhe und Modalitäten mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages
entspricht, an den das Unternehmen auf Grund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist
( 3 Abs. 1 HmbVgG). Entsprechendes gilt für die Beachtung des Tarifvertragsgesetzes,
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen über
Mindestentgelte.
2. ihren Beschäftigten (ohne Auszubildende) für die Ausführung der Leistung aber mindestens ein
Entgelt nach  1 Abs. 2 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), in der jeweils geltenden Fassung zu
zahlen, soweit die Leistung im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird
( 3 Abs. 2 HmbVgG).
3. im Fall der Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes dafür zu
sorgen, dass die Verleiher den Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern bei der Ausführung
de Leistung das gleiche Arbeitsentgelt gewähren wie vergleichbaren Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern des Entleihers ( 3 Abs. 3 HmbVgG).
4. Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, hat sich der Auftragnehmer zu
verpflichten, den Nachunternehmern die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns aufzuerlegen ( 5
Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG).
Der Auftragnehmer / Anbieter erklärt hiermit:
Ich verpflichte mich / wir verpflichten uns zur Einhaltung des Tarifvertragsgesetzes, des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindestentgelte.
1. Im Falle der Auftragsausführung durch Beschäftigte eines Verleihers veranlasse ich /
veranlassen wir, dass der Verleiher seinen Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung das
gleiche Arbeitsentgelt gewährt wie vergleichbaren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
meines / unseres Unternehmens.
2. Im Falle der Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer verpflichte ich mich /
verpflichten wir uns, dem Nachunternehmer die Pflicht aufzuerlegen, seinen Beschäftigten
(ohne Auszubildende) für die Ausführung der für diesen öffentlichen Auftrag erforderlichen
Leistung mindestens eine Vergütung in Höhe des Entgelts nach  1 Abs. 2 des
Mindestlohngesetzes (MiLoG) zu zahlen. Die Einhaltung dieser Vorgaben werden von mir / uns
kontrolliert ( 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG).
3. Ich habe / Wir haben die Bestimmungen des  3 Abs. 2 HmbVgG in Verbindung mit dem
MiLoG, sowie die möglichen Sanktionen gemäß  11 HmbVgG bei schuldhafter Nichterfüllung
der Verpflichtungen aus  3 Abs. 2 HmbVgG in der jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis
genommen (Vertragsstrafe, sofern vereinbart; fristlose Kündigung des Vertrages oder Rücktritt
vom Vertrag) und bestätige/n dies mit meiner / unserer Unterschrift.
Alternativ hierzu kann der Auftragnehmer erklären:
 Ich erkläre hiermit, dass ich keine Mitarbeiter beschäftige und daher nicht an das Mindestlohngesetz
gebunden bin.
_____________________________ _________________________________
Ort, Datum Unterschrift, Firmenstempel
11
Informationsblatt der Hamburger Friedhöfe AöR zum Datenschutz
gem. Art. 13 DS-GVO
Mit diesen Informationen möchten wir
Ihnen einen Überblick geben, wozu wir
Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten
und welche Rechte für Sie aus dem
Datenschutz ergeben.
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Diese Datenschutzerklärung informiert
über die Verarbeitung personenbezogener
Daten der
Hamburger Friedhöfe -AöRFuhlsbütteler
Str. 756
22337 Hamburg
Bei Fragen rund um Datenschutz, kann
unser Datenschutzbeauftragter Herr Peter
Christian Felst unter der vorstehenden
Anschrift oder unter der E-Mail-
Adresse datenschutzbeauftragte@
friedhof-hamburg.de erreicht werden.
2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der
Datenverarbeitung
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen
Daten nach den Bestimmungen der europäischen
Datenschutz-Grundverordnung
(DS-GVO) und dem Hamburgischen Datenschutzgesetz
(HmbDSG).
a) Die Verarbeitung personenbezogener
Daten erfolgt zur Erbringung von
Dienstleistungen im Rahmen der
Durchführung der mit Ihnen abgeschlossenen
Verträge oder zur Durchführung
vorvertraglicher Maßnahmen,
die auf Anfrage von Ihnen erfolgt sind
(Art. 6 Abs. 1b DS-GVO).
b) Soweit Sie uns zu Zwecken, die über
die der Vertragsdurchführung hinausgehen,
eine eindeutige Einwilligung zur
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Daten erteilt haben, basiert die
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf
Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1a DSGVO).
c) Die Datenverarbeitung kann auch zu
Zwecken der Wahrung berechtigter
Interessen des Verantwortlichen oder
Dritter dienen, sofern die Interessen
und Grundfreiheiten der betroffenen
Person nicht überwiegen (Art. 6 Abs.
1 lit. f DS-GVO). Ein solches berechtigtes
Interesse kann insbesondere in
der Gewährleistung der Netz- und Informationssicherheit
liegen. Das berechtigte
Interesse ist insbesondere
vor Eingehung von Geschäften mit
wirtschaftlichem Risiko gegeben.
3. Kategorien der personenbezogenen
Daten
Wir verarbeiten personenbezogene Daten,
die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung
von Ihnen erhalten haben.
Zudem verarbeiten wir - soweit für
die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen
erforderlich - personenbezogene
Daten, die wir von Dritten zulässigerweise
(z. B. zur Ausführung von Aufträgen,
zur Erfüllung von Verträgen oder
aufgrund einer von lhnen erteilten Einwilligung)
erhalten haben.
Die durch uns verarbeiteten personenbezogenen
Daten können sein:
Name, Adresse/andere Kontaktdaten
(Telefon, E-Mail-Adresse), Geburtsdatum/-
ort, Verwandschaftsverhältnis, Familienstand,
Geschäftsfähigkeit, Bankdaten
sowie andere mit den genannten Kategorien
vergleichbare Daten.
4. Datenübermittlung an Dritte und Kategorien
von Empfängern
Wir übermitteln personenbezogene Daten
nur dann an Dritte, wenn Sie dazu
eindeutig eingewilligt haben, die Weiter-
Seite 1 von 2
12
gabe zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses
erforderlich ist oder es aufgrund
von gesetzlichen Bestimmungen
notwendig ist. Eine weitergehende
Übermittlung Ihrer Daten an Dritte etwa
zu Zwecken der Werbung erfolgt nicht.
Unter den vorgenannten Voraussetzungen
können Empfänger personenbezogener
Daten insbesondere sein:
- Öffentliche Stellen und Institutionen (z.
B. Einwohnermeldeamt, Finanzbehörden)
bei Vorliegen einer gesetzlichen oder
behördlichen Verpflichtung
- Andere Unternehmen an die wir zum
Zwecke der Durchführung der Vertragsleistungen
mit Ihnen personenbezogene
Daten übermitteln (z.B. Subunternehmer)
5. Datenübermittlung in ein Drittland
Eine Datenübermittlung in Länder außerhalb
der EU bzw. des EWR findet nicht
statt.
6. Dauer der Datenspeicherung
Wir halten uns an die Grundsätze der
Datenvermeidung und Datensparsamkeit.
Ihre personenbezogenen Daten werden
daher nur so lange, wie dies zur Erreichung
der hierin genannten Zwecke erforderlich
ist oder wie es die vom Gesetzgeber
vorgesehenen vielfältigen
Speicherfristen vorsehen, gespeichert.
Nach Fortfall des jeweiligen Zweckes
bzw. Ablauf dieser Fristen werden die
entsprechenden Daten routinemäßig und
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
gelöscht.
7. Ihre Rechte als betroffene Person
Das Datenschutzrecht räumt Ihnen folgende
Rechte ein: Recht auf Auskunft
nach Art. 15 DS-GVO, Recht auf Berichtigung
nach Art. 16 DS-GVO, Recht auf
Löschung nach Art. 17 DS-GVO, Recht
auf Einschränkung der Verarbeitung nach
Art. 18 DS-GVO, Recht auf Widerspruch
aus Art. 21 DS-GVO, sowie das Recht
auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20
DS-GVO. Beim Auskunftsrecht und beim
Löschungsrecht gelten die Einschränkungen
nach  18 und 19 BDSG. Darüber
hinaus haben Sie die Möglichkeit
Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
für den Datenschutz einzulegen, die für
den Ort Ihres Aufenthaltes oder Arbeitsplatzes
oder für den Ort des mutmaßlichen
Verstoßes zuständig ist.
Zur Ausübung der vorbeschriebenen
Rechte, bitten wir Sie, sich schriftlich an
die in Punkt 1 angegebene Geschäftsadresse
und/oder per Email an datenschutzbeauftragte@
friedhof-hamburg.de
zu wenden.
8. Widerspruchsrecht
a) Sofern Sie uns eine ausdrückliche Einwilligung
zur Verarbeitung Ihrer Daten zu
Werbezwecken nach Art. 6 Abs. 1 lit. a
DS-GVO (vgl. Punkt 2. b) erteilt haben,
können Sie diese jederzeit für die Zukunft
widerrufen.
Der Widerspruch kann formfrei an die
Geschäftsadresse oder per Email an datenschutzbeauftragte@
friedhofhamburg.
de gerichtet werden.
b) Sofern die Datenverarbeitung aufgrund
von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f
DS-GVO (Datenverarbeitung im Rahmen
einer Interessenabwägung, vgl. Punkt 2c)
erfolgt, haben Sie das Recht aus Gründen,
die sich aus Ihrer besonderen Situation
ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung
der Sie betreffenden personenbezogenen
Daten Widerspruch einzulegen.
Wir werden daraufhin Ihre personenbezogenen
Daten nicht mehr verwenden,
es sei denn, wir können zwingende
schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung
nachweisen, die Ihre Interessen,
Rechte und Freiheiten überwiegen, oder
wenn die Verarbeitung der Geltendmachung,
Ausübung oder Verteidigung von
Rechtsansprüchen dient.
Seite 2 von 2
13
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
05.10.2020
Verfahren: OA/20/024 - IT-Dienstleistungen Bereitstellung eines Social Intranets
SKONTO
Skonto zugelassen Ja
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
30 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Leistungsbeschreibung zur Ausschreibung über die Beauftragung eines Software Anbieters für die Bereitstellung eines Social
Intranets für die Hamburger Friedhöfe AöR (HF)  ÖA/20/024
Die Hamburger Friedhöfe - AöR - (HF) betreibt mit ca. 300 Mitarbeitenden die Friedhöfe in Ohlsdorf und Öjendorf sowie seit
dem 01.01.2013 die beiden ehemaligen
bezirklichen Friedhöfe Volksdorf und Wohldorf-Ohlstedt mit ihren Kernaufgaben; weitere Aufgaben sind die Grabpflege und die
Pflege des öffentlichen Grüns. Seit dem
01.01.2010 werden das Krematorium und die Verstorbenenhalle durch die Hamburger Krematorium GmbH (HKG) als hundertprozentige
Tochtergesellschaft der HF mit ca.
20 Mitarbeitenden betrieben.
Die HF planen das derzeitige Intranet auf neuesten Stand zu bringen und schreiben daher die nachfolgende Leistung in
öffentlicher Ausschreibung aus. Im Rahmen der
öffentlichen Ausschreibung reichen Interessenten bis zum Einreichungstag auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen ein
Angebot ein. Im Rahmen des
Ausschreibungsverfahrens werden alle Bieter, deren Angebote zur weiteren Wertung zugelassen sind, zu einer einstündigen
Präsentation eingeladen, die wie in den
Ausschreibungsunterlagen beschrieben bewertet wird.
Derzeitiges Intranet:
Es existiert ein Intranet, das vor ca. 10 Jahren implementiert wurde auf internen Servern. Das alte Intranet ist sowohl
technisch, optisch und in Teilen auch inhaltlich veraltet.
Zudem wurde inzwischen im Unternehmen die Datei-Ablage-Software Agorum implementiert, in diesem Zuge habe viele Inhalte aus dem
alten Intranet ihren Platz in dieser
Dateiablage gefunden.
Zielsetzung der neue Social-Intranet- Lösung:
Das neue Intranet soll den heutigen Standards von Technik, Nutzerfreundlichkeit und grafischer Oberfläche entsprechen.
Angelehnt an die in der Gesellschaft und auch den
Mitarbeitenden der Hamburger Friedhöfe AöR und der Hamburger Krematorium GmbH (HF / HKG) weit verbreiteten
Social-Media-Portalen (z.B. Facebook) soll ein bereits
gelerntes Nutzerverhalten auch für das neue Intranet genutzt werden. Das neue Social-Intranet soll eine redaktionelle
Oberfläche bieten und die bei HF / HKG vorhandenen
Programme (z. B. Datei-Ablage mit Agorum) sinnvoll ergänzen. Es soll neben der Desktop-Version auch eine App bieten, die auf
den Diensthandys installiert werden kann
und so einen Großteil der Mitarbeitenden erreichen.
Was verstehen wir unter Social Intranet?
Wir verstehen unter Social Intranet eine Software-Plattform mit einer redaktionellen Oberfläche, auf der innerbetriebliche
Informationen in sämtlichen Dateiformaten (Text,
Bild, Film, etc.) den Mitarbeitenden durch Geschäftsführung und Abteilungen zur Verfügung gestellt werden kann.
Hauptaugenmerk ist die Nutzerfreundlichkeit und die
Leistungsverzeichnis - 1/5
14
intuitive Bedienbarkeit durch die Redakteure. Die Funktion der Social Collaberation ist eine mögliche weitere Option, die
jedoch nachrangig ist.
Das vom Bieter angebotenen Social-Intranet muss mindestens folgende Bedingungen erfüllen:
grafische Oberfläche
 grafische Oberfläche ist intuitiv verstehbar sein
? die Oberfläche orientiert sich im Look and Feel an bereits bestehende und in der Gesellschaft verbreiteten Oberflächen
(z.B. Facebook usw.)
 es werden Icons genutzt, die bereits weit verbreitet sind und intuitiv verstehbar sind
 die Oberfläche kann an die speziellen Bedürfnisse von HF und HKG (Farbwelt, Logo, Foto) angepasst werden
Funktionen und Inhalte
 das Einstellen der Inhalte ist auch für technisch nicht versierte Menschen einfach sein
 ein zusätzliches Anmelden für die Bearbeitung der Inhalte ist nicht nötig
 die Nutzenden/Mitarbeitenden können Inhalte abonnieren und abbestellen
 bestimmte Inhalte (z.B. Unternehmensnews) sind verpflichtend
 jedem Nutzenden präsentiert sich entsprechend eine individuelle Ansicht
 jeder Nutzenden/Mitarbeitende pflegt sein Profil selbst. Ausgenommen hiervon sind unternehmensrelevante Daten wie Name,
Stellenbezeichnung, Abteilung,
Telefonnummer, Mailadresse
 es gibt eine Kollegenliste, die nach unterschiedlichen Parametern durchsucht werden kann
 über ein Rechtesystem werden Inhalte auch für die Bearbeitung durch Mitarbeitende freigegeben (z.B. Liken, Kommentare
schreiben, Teilen)
 über ein Rechtesystem können Mitarbeitende und Abteilungen Unterseiten erstellen und bearbeitenden (wie z.B. eine
Spiele-Gruppe oder Abteilungsseiten für
unterschiedliche Bereiche)
 über Verlinkungen ist es möglich auf andere interne Programme (z.B. Agorum) zu zugreifen
Technik
 es werden eine Desktop-Version und eine App geliefert. Beide können auf den üblichen Browsern fehlerfrei aufgerufen werden.
 das Social-Intranet wird extern gehostet (in der Cloud oder auf einem Server)
die Cloud soll auf einem deutschen Server betrieben werden, der Server in Deutschland stehen
 das Intranet ist auch offline erreichbar, z. B. die Telefonliste
 die Software ist DGSVO-konform & ISO 27001 zertifiziert
Support & Schulungen
? der Anbieter stellt einen kostenfreien telefonischen Support zur Verfügung, der während der üblichen Geschäftszeiten
Mo-Fr. von 9.00 bis 18:00 Uhr zu erreichen ist
? Schulungen (2 Tage à 6 Stunden) über die Funktionalität der Software sind nicht im angebotenen Paketpreis enthalten. Diese
werden ebenso wie weitere optionale
Schulungen extra vergütet.
 die Software wird vom Auftragnehmer kontinuierlich weiterentwickelt und diese Funktionalitäten werden HF kostenfrei zur
Verfügung gestellt
Leistung:
 die Software wird den HF in der Vollversion zur Verfügung gestellt
 die Software wird HF per Internetzugriff zur Verfügung gestellt
 es werden mindestens 450 Lizenzen für alle derzeitigen und neuen Mitarbeitenden von HF und HKG zur Verfügung gestellt
 es werden mindestens 500 MB Speicher pro Nutzendem zur Verfügung gestellt
 Bei Ausfall ist die Software schnellstmöglich wieder in Betrieb zu nehmen. Die Reaktionszeit bei Komplett-Ausfall der
Software liegt max. bei 2 Stunden. Die Kosten werden
nicht extra vergütet.
 Vertragslaufzeit max. 4 Jahre ab Auftragserteilung, mit einer Frist von 3 Monaten kann der Vertrag zum Vertragsjahresende von
beiden Seiten schriftlich gekündigt werden.
Leistungsverzeichnis - 2/5
15
1 1 Paket laut Leistungsbeschreibung, alles inkl. für 4
Jahre USt. [%]
16%
Menge
1,00
Einheit
Paket
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Paket
Gesamtpreis [EUR]
................
Lieferadresse / -Termine
Hamburger Friedhöfe AöR, Fuhlsbüttler Straße 756, 22337
Hamburg
Liefertermin: 31.12.2020
2 Schulungen USt. [%]
16%
Menge
2,00
Einheit
Tage
Schulungen à 6 Stunden pro Tag (Reisezeit wird nicht extra vergütet, diese ist nicht in den 6 Stunden
enthalten)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Tag
Gesamtpreis [EUR]
................
Lieferadresse / -Termine
wie vor
3 Schulung
Optionalposition
USt. [%]
16%
Menge
1,00
Einheit
Tag
zusätzliche Tagesschulungen à 6 Stunden Reisezeit wird nicht extra vergütet, diese ist nicht in den 6
Stunden enthalten)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Tag
Gesamtpreis [EUR]
................
Lieferadresse / -Termine
wie vor
Leistungsverzeichnis - 3/5
16
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 4/5
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
05.10.2020
Verfahren: OA/20/024 - IT-Dienstleistungen Bereitstellung eines Social Intranets
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 5/5
18
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
05.10.2020
Verfahren: OA/20/024 - IT-Dienstleistungen Bereitstellung eines Social Intranets
EIGNUNGSKRITERIEN
1 No-Spy-Erklärung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir rechtlich und tatsächlich in der Lage bin/sind, im Falle eines Zuschlages die dann im
Vertrag enthaltene
Verpflichtung einzuhalten, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen
Zwecken zu
verwerten. Insbesondere bestehen zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes keine Verpflichtungen, Dritten solche Informationen zu
offenbaren oder in anderer Weise zugänglich zu machen.
Dies gilt nicht, soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen (etwa gegenüber Stellen der Börsenaufsicht,
Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung), es sei denn, solche Offenlegungspflichten bestehen gegenüber ausländischen
Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen werde(n) ich/wir die Vergabestelle auf die gesetzliche(n) Offenlegungspflicht(en) im
Rahmen der
Abgabe der vorstehenden Erklärung hinweisen.
Ich/wir werden die Vergabestelle - nach Zuschlag den Auftraggeber - sofort schriftlich benachrichtigen, wenn sich hierzu eine
Änderung
ergibt. Dies gilt insbesondere, wenn für mich/uns eine Notwendigkeit oder Verpflichtung entsteht oder ich/wir eine solche
hätte(n)
erkennen können, die mich/uns an der Einhaltung der beschriebenen Vertraulichkeit hindern könnte.
Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als
vertraulich
gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion
bekannt
werden.
Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt
werden. Die
Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des
Vertrages ohne
Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflich tung bekannt werden.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2 Erklärung Insolvenz [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/wir erkläre(n), dass für mein/unser Vermögen kein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden ist. (keine
Weiterführung der
Geschäfte durch Insolvenzverwalter -  22 InsO).
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3 Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich erkläre, daß ich meiner/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß
nachgekommen bin/sind.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
4 Integritätserklärung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Hiermit verpflichten wir uns zur Beachtung folgender Grundsätze:
1. Wir werden dem Auftraggeber weder im Verfahren noch bei einer eventuellen Durchführung seinen mit der Vergabe oder
Durchführung des Auftrags befassten Mitarbeiter/Innen oder einem Dritten irgendwelche Leistungen materieller oder
immaterieller Art, die
den öffentlichen Auftraggeber oder seine Mitarbeiter besserstellt und auf die kein rechtlich begründeter Anspruch besteht,
anbieten,
versprechen oder gewähren.
2. Wir werden im Verfahren mit anderen Anbietern keine unzulässigen Absprachen unter Verstoß gegen die einschlägigen
Bestimmungen der Verdingungsordnungen, des MiLoG, des UWG, des GWB, des Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption sowie des
StGB treffen. Hierzu zählen insbesondere Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, die
Beteiligung
an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten oder ähnliches.
3. Wir werden im Vergabeverfahren jeden uns bekanntwerdenden oder drohenden Interessenkonflikt für das vorliegende Verfahren
unverzüglich nach Bekanntwerden dem Auftraggeber anzeigen.
Die oben beschriebenen Verpflichtungen haben wir entsprechend an alle unsere mit dem Verfahren befassten Mitarbeiter und
Nachunternehmer weitergegeben.
Wir bestätigen, dass für unser Unternehmen, unsere Nachunternehmer und die für die Durchführung vorgesehenen Personen keine
gesetzlichen Ausschlussgründe gem.  123, 124 GWB vorliegen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Kriterienkatalog - 1/3
19
Nur eine Antwort wählbar
5 Gesamtumsatz pro Jahr [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Der Gesamtumsatz pro Jahr des Bieters hat in den letzen 4 Jahren mindestens 200.000  pro Jahr betragen
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
6 Zahl der festangestellten Mitarbeiter rpo Jahr [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich / wir hatten in den letzen 3 Jahren mindestend 12 festangestellte Mitarbeiter pro Jahr
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
7 Betriebshaftpflichtversic herung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich / wir bestätigen, dass eine Betriebshaftpflichtversic herung (für Personenschäden 1.500.000 , sonstige Schäden
1.000.000 , wobei
die vorgenannten Versicherungssummen in einem Versicherungsjahr mindestens zweifach zur Verfügung stehen müssen. ) besteht
oder
ggf. für die Vertragslaufzeit abgeschlossen wird. Der Nachweis ist dem Auftraggeber spätestens 5 Tage nach Beauftragung
vorzulegen.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
8 Erklärung des Bieters [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der mit dieser Ausschreibung geforderten Erklärung
meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 2/3
20
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
05.10.2020
Verfahren: OA/20/024 - IT-Dienstleistungen Bereitstellung eines Social Intranets
LEISTUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog - 3/3
21
External file attachments Dateiname Größe MIME-Type
Dateianlage Dienstvertrag_Langfassung _V2.1_word_download.docx 85,31 KB docx
Dateianlage Zuschlagskriterien.pdf 64,66 KB pdf
Dateianlage 3_Eignungsformular social intranet.pdf 74,61 KB pdf
22
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2020/10/21835cce-7e88-4f01-b801-d62f0e601d78.html
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