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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Friedrichshafen
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 486061-2020 (ID: 2020101409183414791)
Veröffentlicht: 14.10.2020
*
DE-Friedrichshafen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2020/S 200/2020 486061
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Bodenseekreis
Postanschrift: Glärnischstraße 1-3
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88045
Land: Deutschland
E-Mail: [5]wolfgang.mueller@bodenseekreis.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse:
[6]https://www.bodenseekreis.de/de/landratsamt-a-z/aemteruebersicht/abf
allwirtschaftsamt/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[7]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJD3LX/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJD3LX
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Markterkundungsverfahren hinsichtlich der Verwertung von Bioabfall
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen
Abfällen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Markterkundungsverfahren (kein Vergabeverfahren!)
Das Abfallwirtschaftsamt des Landkreises Bodenseekreis führt ein
Markterkundungsverfahren gemäß § 28 VgV hinsichtlich der Verwertung von
Bioabfall durch.
Das Markterkundungsverfahren ist kein Vergabeverfahren gemäß den
Vorgaben des GWB und der VgV. Das Markterkundungsverfahren dient der
Entscheidungsvorbereitung des Landkreises Bodenseekreis, ob und in
welcher Form zu einem späteren Zeitpunkt ein wettbewerbliches,
transparentes und gleichbehandelndes Verfahren zu der Vergabe der
Beauftragung der Verwertung von Bioabfall durchgeführt wird. Es besteht
kein Anspruch auf die spätere Durchführung eines Vergabeverfahrens oder
auf eine bestimmte Verwertung der Ergebnisse der Markterkundung. Die
Unternehmen sind nicht an ihre Realisierungsvorschläge gebunden. Der
Landkreis Bodenseekreis ist nicht an die Ergebnisse der Markterkundung
gebunden. Bei dem Markterkundungsverfahren handelt es sich nicht um
einen Beschaffungsvorgang, der bereits die Vergabe eines öffentlichen
Auftrags bezweckt und/oder bewirkt.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Es handelt sich um ein Markterkundungsverfahren.
Im Rahmen der Markterkundung ist generell keine Zuschlagserteilung
vorgesehen, da es sich hier nicht um ein Vergabeverfahren handelt.
Insofern sind keine Kriterien vorgesehen.
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/10/2020
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: nein
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Für die Teilnahme am Markterkundungsverfahren wird dem Teilnehmer keine
Vergütung oder Entschädigung gewährt.
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Rechtsnatur des Markterkundungsverfahrens:
Das Markterkundungsverfahren ist kein Vergabeverfahren gemäß den
Vorgaben des GWB und der VgV. Das Markterkundungsverfahren dient der
Entscheidungsvorbereitung des Landkreises Bodenseekreis, ob und in
welcher Form zu einem späteren Zeitpunkt ein wettbewerbliches,
transparentes und gleichbehandelndes Verfahren zu der Vergabe der
Beauftragung der Verwertung von Bioabfall durchgeführt wird. Es besteht
kein Anspruch auf die spätere Durchführung eines Vergabeverfahrens oder
auf eine bestimmte Verwertung der Ergebnisse der Markterkundung. Die
Unternehmen sind nicht an ihre Realisierungsvorschläge gebunden. Der
Landkreis Bodenseekreis ist nicht an die Ergebnisse der Markterkundung
gebunden. Bei dem Markterkundungsverfahren handelt es sich nicht um
einen Beschaffungsvorgang, der bereits die Vergabe eines öffentlichen
Auftrags bezweckt und/oder bewirkt.
2) Allgemeine Rahmenbedingungen
Für das Markterkundungsverfahren sind folgende Rahmenbedingungen zu
berücksichtigen:
die Interessenbekundung ist unter Verwendung der hierfür vorgesehenen
Unterlagen des Landkreises Bodenseekreis einzureichen. Die Unterlagen
stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang
gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJD3LX/documents
etwaige Anfragen sind über das elektronische Vergabeportal
[10]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJD3LX einzureichen;
die Teilnehmer des Verfahrens sind nicht an Ihre Angaben und Aussagen
gebunden;
eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung
in diesem Verfahren entstehen, ist ausgeschlossen;
Unterlagensprache: Deutsch.
3) Form und Frist zur Interessenbekundung:
Interessenbekundungen sind unter Verwendung des hierfür vorgesehenen
Formulars (Anlage 1) per Email via
[11]wolfgang.mueller@bodenseekreis.de oder über die Vergabeplattform
[12]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJD3LX einzureichen.
Postalische Interessensbekundungen sind nicht zugelassen.
Die Interessenbekundung muss bis spätestens 30.10.2020, 11 Uhr
eingereicht werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: keine
Ort: k.A.
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/10/2020
References
5. mailto:wolfgang.mueller@bodenseekreis.de?subject=TED
6. https://www.bodenseekreis.de/de/landratsamt-a-z/aemteruebersicht/abfallwirtschaftsamt/
7. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJD3LX/documents
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJD3LX
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJD3LX/documents
10. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJD3LX
11. mailto:wolfgang.mueller@bodenseekreis.de?subject=TED
12. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJD3LX
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