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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Friedrichshafen
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 486061-2020 (ID: 2020101409183414791)
Veröffentlicht: 14.10.2020
*
  DE-Friedrichshafen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
   2020/S 200/2020 486061
   Wettbewerbsbekanntmachung
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Bodenseekreis
   Postanschrift: Glärnischstraße 1-3
   Ort: Friedrichshafen
   NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
   Postleitzahl: 88045
   Land: Deutschland
   E-Mail: [5]wolfgang.mueller@bodenseekreis.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse:
   [6]https://www.bodenseekreis.de/de/landratsamt-a-z/aemteruebersicht/abf
   allwirtschaftsamt/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [7]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJD3LX/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJD3LX
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Markterkundungsverfahren hinsichtlich der Verwertung von Bioabfall
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen
   Abfällen
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Markterkundungsverfahren (kein Vergabeverfahren!)
   Das Abfallwirtschaftsamt des Landkreises Bodenseekreis führt ein
   Markterkundungsverfahren gemäß § 28 VgV hinsichtlich der Verwertung von
   Bioabfall durch.
   Das Markterkundungsverfahren ist kein Vergabeverfahren gemäß den
   Vorgaben des GWB und der VgV. Das Markterkundungsverfahren dient der
   Entscheidungsvorbereitung des Landkreises Bodenseekreis, ob und in
   welcher Form zu einem späteren Zeitpunkt ein wettbewerbliches,
   transparentes und gleichbehandelndes Verfahren zu der Vergabe der
   Beauftragung der Verwertung von Bioabfall durchgeführt wird. Es besteht
   kein Anspruch auf die spätere Durchführung eines Vergabeverfahrens oder
   auf eine bestimmte Verwertung der Ergebnisse der Markterkundung. Die
   Unternehmen sind nicht an ihre Realisierungsvorschläge gebunden. Der
   Landkreis Bodenseekreis ist nicht an die Ergebnisse der Markterkundung
   gebunden. Bei dem Markterkundungsverfahren handelt es sich nicht um
   einen Beschaffungsvorgang, der bereits die Vergabe eines öffentlichen
   Auftrags bezweckt und/oder bewirkt.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.2)Art des Wettbewerbs
   Offen
   IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
   IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
   Es handelt sich um ein Markterkundungsverfahren.
   Im Rahmen der Markterkundung ist generell keine Zuschlagserteilung
   vorgesehen, da es sich hier nicht um ein Vergabeverfahren handelt.
   Insofern sind keine Kriterien vorgesehen.
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
   Tag: 30/10/2020
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
   ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
   Teilnahmeanträge verfasst werden können:
   Deutsch
   IV.3)Preise und Preisgericht
   IV.3.1)Angaben zu Preisen
   Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: nein
   IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
   Für die Teilnahme am Markterkundungsverfahren wird dem Teilnehmer keine
   Vergütung oder Entschädigung gewährt.
   IV.3.3)Folgeaufträge
   Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
   Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
   IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
   Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
   Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
   IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Rechtsnatur des Markterkundungsverfahrens:
   Das Markterkundungsverfahren ist kein Vergabeverfahren gemäß den
   Vorgaben des GWB und der VgV. Das Markterkundungsverfahren dient der
   Entscheidungsvorbereitung des Landkreises Bodenseekreis, ob und in
   welcher Form zu einem späteren Zeitpunkt ein wettbewerbliches,
   transparentes und gleichbehandelndes Verfahren zu der Vergabe der
   Beauftragung der Verwertung von Bioabfall durchgeführt wird. Es besteht
   kein Anspruch auf die spätere Durchführung eines Vergabeverfahrens oder
   auf eine bestimmte Verwertung der Ergebnisse der Markterkundung. Die
   Unternehmen sind nicht an ihre Realisierungsvorschläge gebunden. Der
   Landkreis Bodenseekreis ist nicht an die Ergebnisse der Markterkundung
   gebunden. Bei dem Markterkundungsverfahren handelt es sich nicht um
   einen Beschaffungsvorgang, der bereits die Vergabe eines öffentlichen
   Auftrags bezweckt und/oder bewirkt.
   2) Allgemeine Rahmenbedingungen
   Für das Markterkundungsverfahren sind folgende Rahmenbedingungen zu
   berücksichtigen:
    die Interessenbekundung ist unter Verwendung der hierfür vorgesehenen
   Unterlagen des Landkreises Bodenseekreis einzureichen. Die Unterlagen
   stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang
   gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJD3LX/documents
    etwaige Anfragen sind über das elektronische Vergabeportal
   [10]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJD3LX einzureichen;
    die Teilnehmer des Verfahrens sind nicht an Ihre Angaben und Aussagen
   gebunden;
    eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung
   in diesem Verfahren entstehen, ist ausgeschlossen;
    Unterlagensprache: Deutsch.
   3) Form und Frist zur Interessenbekundung:
   Interessenbekundungen sind unter Verwendung des hierfür vorgesehenen
   Formulars (Anlage 1) per Email via
   [11]wolfgang.mueller@bodenseekreis.de oder über die Vergabeplattform
   [12]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJD3LX einzureichen.
   Postalische Interessensbekundungen sind nicht zugelassen.
   Die Interessenbekundung muss bis spätestens 30.10.2020, 11 Uhr
   eingereicht werden.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: keine
   Ort: k.A.
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   09/10/2020
References
   5. mailto:wolfgang.mueller@bodenseekreis.de?subject=TED
   6. https://www.bodenseekreis.de/de/landratsamt-a-z/aemteruebersicht/abfallwirtschaftsamt/
   7. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJD3LX/documents
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJD3LX
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJD3LX/documents
  10. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJD3LX
  11. mailto:wolfgang.mueller@bodenseekreis.de?subject=TED
  12. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJD3LX
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