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Ausschreibung: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste - DE-Krefeld
Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Kommunikationsinfrastruktur
Kommunikationsnetz
Dokument Nr...: 483697-2020 (ID: 2020101309174612285)
Veröffentlicht: 13.10.2020
*
  DE-Krefeld: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
   2020/S 199/2020 483697
   Konzessionsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Krefeld
   Postanschrift: Von der Leyen Platz 1
   Ort: Krefeld
   NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 47792
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herrn Rafael Markwald
   E-Mail: [6]rafael.markwald@krefeld.de
   Telefon: +49 215136604273
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.krefeld.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0/documen
   ts
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch
   via: [9]https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot
   breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der
   Stadt Krefeld im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Konzessionsgeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürgerinnen und
   Bürger, Gewerbebetriebe, institutionellen Nachfrager und Freiberufler
   in unterversorgten Gebieten mit breitbandigen
   Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines flächendeckenden
   Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von
   Endkundendienstleistungen in Auftrag zu geben. Der Konzessionsgeber hat
   im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie für die Förderung
   zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
   Deutschland sowie im Rahmen der Richtlinie des Landes NRW zur
   Kofinanzierung des Bundesprogramms Förderung zur Unterstützung des
   Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland Förderanträge
   gestellt und jeweils eine Förderung in vorläufiger Höhe bewilligt
   erhalten. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die
   unter
   [10]https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0/docume
   nts heruntergeladen werden können.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000 Kommunikationsinfrastruktur
   32412000 Kommunikationsnetz
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Krefeld
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Siehe oben Abschnitt II. 1.4).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
   Kriterien:
     * Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
     * Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
     * Kriterium: Endkundenprodukte (10 Punkte)
     * Kriterium: Qualität des Marketing- und Vertriebskonzepts (10
       Punkte)
     * Kriterium: Alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   Berufs- oder Handelsregister gelten die folgenden Eignungsnachweise.
   Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem
   Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, sofern diese die vom
   jeweiligen Bietergemeinschaftspartner zu erbringende Leistung
   betreffen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung
   benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu
   erbringen, soweit diese die vom Nachunternehmer zu erbringende Leistung
   betreffen.
   1. Firmenprofil des Bewerbers (das Firmenprofil soll enthalten:
   Gesellschaftsform; Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer,
   beschäftigter Schwerbehinderter, Auszubildender, Freiberufler und
   sonstiger Mitarbeiter, Dauer des Bestehens des Unternehmens bzw.
   Gründungsjahr, Anteil des Geschäftsfeldes Telekommunikation am
   Gesamtunternehmen),
   2. Auszug aus Berufs- oder Handelsregister,
   3. Meldebestätigung nach § 6 TKG,
   4. ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (bereitgestelltes Formular,
   [11]https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0/docume
   nts),
   5. bei Bietergemeinschaften: Ausgefüllte Erklärung der
   Bietergemeinschaft (bereitgestelltes Formular,
   [12]https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0/docume
   nts),
   6. beim Einsatz von Nachunternehmern: Ausgefüllte Erklärungen bei
   Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (bereitgestelltes
   Formular,
   [13]https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0/docume
   nts).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   gelten die folgenden Eignungs-nachweise. Bei Bietergemeinschaften sind
   die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
   zu erbringen, soweit diese die von dem jeweiligen
   Bietergemeinschaftspartner zu erbringende Leistung betreffen. Sofern
   Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind
   auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen, sofern diese
   die von Nachunternehmer zu erbringende Leistung betreffen.
   1. Jahresabschlüsse/ Bilanzen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
   2. Eigenerklärung und  soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt 
   Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass
   die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind,
   3. Nachweis des Vorliegens einer Betriebshaftpflichtversicherung,
   4. Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte Eigenerklärung zur
   Eignung (bereitgestelltes Formular,
   [14]https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0/docume
   nts).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   In Bezug auf die technische Leistungsfähigkeit gelten die folgenden
   Eignungsnachweise. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden
   Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen,
   soweit diese die von dem jeweiligen Bietergemeinschaftspartner zu
   erbringende Leistung betreffen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der
   eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden
   Nachweise zu erbringen, soweit diese die vom Nachunternehmer zu
   erbringende Leistung betreffen.
   1. Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte Eigenerklärung zur
   Eignung (bereitgestelltes Formular,
   [15]https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0/docume
   nts);
   2. Vorlage einer Aufstellung, aus der sich die Anzahl der durch den
   Bieter mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden ergibt.
   III.2)Bedingungen für die Konzession
   III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
   Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u.a. aus den
   Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter
   [16]https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0/docume
   nts) und dem Angebot des bezuschlagten Bieters.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
   Eingang der Angebote
   Tag: 11/11/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer
   Dienstleistungskonzession. Für die Vergabe von Konzessionen sind in §
   149 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
   Ausnahmetatbestände geregelt, wonach bestimmte Konzessionen von dem
   Anwendungsbereich des förmlichen EU- bzw. GWB-Vergaberecht ausgenommen
   sind. Anwendbar ist im vorliegenden Fall nach Einschätzung der
   Vergabestelle § 149 Nr. 8 GWB, wonach das förmliche Vergaberecht nicht
   anwendbar ist auf Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, einem
   Konzessionsgeber im Sinne des § 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung
   oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die
   Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste
   für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind die
   EU-Vergaberichtlinien, das GWB-Vergaberecht, die
   Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des
   förmlichen (EU-) Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht
   anwendbar.
   Gleichwohl orientiert sich die vorliegende Ausschreibung an den
   Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung. Ein Rechtsanspruch
   auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften wird hierdurch indes
   nicht begründet. Dies gilt auch, selbst wenn in dieser Bekanntmachung
   Begriffe wie Konzession bzw. Auftrag, Teilnahmeantrag etc.
   verwendet werden.
   Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem
   Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe
   (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der in IV.2.2)
   genannten Frist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen
   Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments
   (herunterzuladen unter
   [17]https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0/docume
   nts) genügen müssen.
   Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des
   Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des
   Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen
   unter
   [18]https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0/docume
   nts).
   Da der Ausnahmetatbestand aus § 149 Nr. 8 GWB greift, ist ein
   spezifisch vergaberechtlicher Rechtsweg zu der Vergabekammer
   grundsätzlich nicht eröffnet.
   Beanstandungen zur Gestaltung der Ausschreibung sind bis zum Ablauf der
   in dieser Bekanntmachung vorgesehenen Frist zur Einreichung von
   Teilnahmeanträgen bei der Vergabestelle zu rügen, soweit die
   beanstandeten Gesichtspunkte aufgrund der Bekanntmachung oder des
   Begleitdokuments erkennbar sind.
   Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bewerbern/Bietern
   erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal
   [19]https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0. Der
   Konzessionsgeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf
   dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.
   Mit dieser Bekanntmachung wird der öffentliche Konzessionsgeber nicht
   zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt es dem
   öffentlichen Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens
   vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich
   nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
   Etwaige Änderungen zum Verfahren werden ausschließlich über dieses
   Portal ([20]http://ted.europa.eu) und
   [21]https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0
   bekannt gemacht.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
   Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   Fax: +49 2211472889
   Internet-Adresse:
   [22]https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ob sich die Vergabekammer zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen
   Vergabebestimmungen aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (dazu
   die obigen Darlegungen zur Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB)
   entgegen den oben angestellten rechtlichen Erwägungen für zuständig
   erklären wird, kann die Vergabestelle nicht für die Vergabekammer
   entscheiden. Unabhängig hiervon wird darauf hingewiesen, dass ein
   Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich
   unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der
   Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen
   und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
   So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig,
   soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist),
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist
   zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
   werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
   Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   Fax: +49 2211472889
   Internet-Adresse:
   [23]https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   08/10/2020
References
   6. mailto:rafael.markwald@krefeld.de?subject=TED
   7. http://www.krefeld.de/
   8. https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0/documents
   9. https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0
  10. https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0/documents
  11. https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0/documents
  12. https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0/documents
  13. https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0/documents
  14. https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0/documents
  15. https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0/documents
  16. https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0/documents
  17. https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0/documents
  18. https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0/documents
  19. https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0
  20. http://ted.europa.eu/
  21. https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0
  22. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
  23. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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