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Ausschreibung: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste - DE-Krefeld
Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Kommunikationsinfrastruktur
Kommunikationsnetz
Dokument Nr...: 483697-2020 (ID: 2020101309174612285)
Veröffentlicht: 13.10.2020
*
DE-Krefeld: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
2020/S 199/2020 483697
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Krefeld
Postanschrift: Von der Leyen Platz 1
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47792
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herrn Rafael Markwald
E-Mail: [6]rafael.markwald@krefeld.de
Telefon: +49 215136604273
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.krefeld.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0/documen
ts
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch
via: [9]https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot
breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der
Stadt Krefeld im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Konzessionsgeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürgerinnen und
Bürger, Gewerbebetriebe, institutionellen Nachfrager und Freiberufler
in unterversorgten Gebieten mit breitbandigen
Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines flächendeckenden
Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von
Endkundendienstleistungen in Auftrag zu geben. Der Konzessionsgeber hat
im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie für die Förderung
zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland sowie im Rahmen der Richtlinie des Landes NRW zur
Kofinanzierung des Bundesprogramms Förderung zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland Förderanträge
gestellt und jeweils eine Förderung in vorläufiger Höhe bewilligt
erhalten. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die
unter
[10]https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0/docume
nts heruntergeladen werden können.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
32412000 Kommunikationsnetz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Stadt Krefeld
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Siehe oben Abschnitt II. 1.4).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
* Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
* Kriterium: Endkundenprodukte (10 Punkte)
* Kriterium: Qualität des Marketing- und Vertriebskonzepts (10
Punkte)
* Kriterium: Alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Berufs- oder Handelsregister gelten die folgenden Eignungsnachweise.
Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, sofern diese die vom
jeweiligen Bietergemeinschaftspartner zu erbringende Leistung
betreffen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung
benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu
erbringen, soweit diese die vom Nachunternehmer zu erbringende Leistung
betreffen.
1. Firmenprofil des Bewerbers (das Firmenprofil soll enthalten:
Gesellschaftsform; Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer,
beschäftigter Schwerbehinderter, Auszubildender, Freiberufler und
sonstiger Mitarbeiter, Dauer des Bestehens des Unternehmens bzw.
Gründungsjahr, Anteil des Geschäftsfeldes Telekommunikation am
Gesamtunternehmen),
2. Auszug aus Berufs- oder Handelsregister,
3. Meldebestätigung nach § 6 TKG,
4. ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (bereitgestelltes Formular,
[11]https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0/docume
nts),
5. bei Bietergemeinschaften: Ausgefüllte Erklärung der
Bietergemeinschaft (bereitgestelltes Formular,
[12]https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0/docume
nts),
6. beim Einsatz von Nachunternehmern: Ausgefüllte Erklärungen bei
Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (bereitgestelltes
Formular,
[13]https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0/docume
nts).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
gelten die folgenden Eignungs-nachweise. Bei Bietergemeinschaften sind
die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
zu erbringen, soweit diese die von dem jeweiligen
Bietergemeinschaftspartner zu erbringende Leistung betreffen. Sofern
Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind
auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen, sofern diese
die von Nachunternehmer zu erbringende Leistung betreffen.
1. Jahresabschlüsse/ Bilanzen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
2. Eigenerklärung und soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt
Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass
die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind,
3. Nachweis des Vorliegens einer Betriebshaftpflichtversicherung,
4. Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte Eigenerklärung zur
Eignung (bereitgestelltes Formular,
[14]https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0/docume
nts).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
In Bezug auf die technische Leistungsfähigkeit gelten die folgenden
Eignungsnachweise. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden
Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen,
soweit diese die von dem jeweiligen Bietergemeinschaftspartner zu
erbringende Leistung betreffen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der
eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden
Nachweise zu erbringen, soweit diese die vom Nachunternehmer zu
erbringende Leistung betreffen.
1. Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte Eigenerklärung zur
Eignung (bereitgestelltes Formular,
[15]https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0/docume
nts);
2. Vorlage einer Aufstellung, aus der sich die Anzahl der durch den
Bieter mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden ergibt.
III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u.a. aus den
Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter
[16]https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0/docume
nts) und dem Angebot des bezuschlagten Bieters.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
Eingang der Angebote
Tag: 11/11/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer
Dienstleistungskonzession. Für die Vergabe von Konzessionen sind in §
149 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Ausnahmetatbestände geregelt, wonach bestimmte Konzessionen von dem
Anwendungsbereich des förmlichen EU- bzw. GWB-Vergaberecht ausgenommen
sind. Anwendbar ist im vorliegenden Fall nach Einschätzung der
Vergabestelle § 149 Nr. 8 GWB, wonach das förmliche Vergaberecht nicht
anwendbar ist auf Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, einem
Konzessionsgeber im Sinne des § 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung
oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die
Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste
für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind die
EU-Vergaberichtlinien, das GWB-Vergaberecht, die
Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des
förmlichen (EU-) Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht
anwendbar.
Gleichwohl orientiert sich die vorliegende Ausschreibung an den
Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung. Ein Rechtsanspruch
auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften wird hierdurch indes
nicht begründet. Dies gilt auch, selbst wenn in dieser Bekanntmachung
Begriffe wie Konzession bzw. Auftrag, Teilnahmeantrag etc.
verwendet werden.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem
Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe
(Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der in IV.2.2)
genannten Frist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen
Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments
(herunterzuladen unter
[17]https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0/docume
nts) genügen müssen.
Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des
Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des
Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen
unter
[18]https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0/docume
nts).
Da der Ausnahmetatbestand aus § 149 Nr. 8 GWB greift, ist ein
spezifisch vergaberechtlicher Rechtsweg zu der Vergabekammer
grundsätzlich nicht eröffnet.
Beanstandungen zur Gestaltung der Ausschreibung sind bis zum Ablauf der
in dieser Bekanntmachung vorgesehenen Frist zur Einreichung von
Teilnahmeanträgen bei der Vergabestelle zu rügen, soweit die
beanstandeten Gesichtspunkte aufgrund der Bekanntmachung oder des
Begleitdokuments erkennbar sind.
Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bewerbern/Bietern
erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal
[19]https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0. Der
Konzessionsgeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf
dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.
Mit dieser Bekanntmachung wird der öffentliche Konzessionsgeber nicht
zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt es dem
öffentlichen Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens
vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich
nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Etwaige Änderungen zum Verfahren werden ausschließlich über dieses
Portal ([20]http://ted.europa.eu) und
[21]https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0
bekannt gemacht.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse:
[22]https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ob sich die Vergabekammer zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen
Vergabebestimmungen aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (dazu
die obigen Darlegungen zur Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB)
entgegen den oben angestellten rechtlichen Erwägungen für zuständig
erklären wird, kann die Vergabestelle nicht für die Vergabekammer
entscheiden. Unabhängig hiervon wird darauf hingewiesen, dass ein
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich
unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der
Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen
und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig,
soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse:
[23]https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/10/2020
References
6. mailto:rafael.markwald@krefeld.de?subject=TED
7. http://www.krefeld.de/
8. https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0/documents
9. https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0
10. https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0/documents
11. https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0/documents
12. https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0/documents
13. https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0/documents
14. https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0/documents
15. https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0/documents
16. https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0/documents
17. https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0/documents
18. https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0/documents
19. https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0
20. http://ted.europa.eu/
21. https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3Y1E0
22. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
23. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
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