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Ausschreibung: Betreuung in Tagesstätten - DE-Elmshorn
Betreuung in Tagesstätten
Verschiedene Unterrichts- und Ausbildungsdienste
Dokument Nr...: 482725-2020 (ID: 2020101309110611338)
Veröffentlicht: 13.10.2020
*
DE-Elmshorn: Betreuung in Tagesstätten
2020/S 199/2020 482725
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreis Pinneberg
Postanschrift: Kurt-Wagener-Str. 11
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [6]zentraleVergabestelle@kreis-pinneberg.de
Telefon: +49 41214502-0
Fax: +49 41214502-94545
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.kreis-Pinneberg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/12fe850a-d
2a2-4320-b4f1-1c606937d29b
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/12fe850a-d
2a2-4320-b4f1-1c606937d29b
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [10]https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
10-31-20-236; Neuausrichtung der Kindertagespflege im Kreis Pinneberg
Referenznummer der Bekanntmachung: 10-31-20-236
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85312100 Betreuung in Tagesstätten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Im neuen Kita-Reform-Gesetz heißt es in § 2 die Förderung in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege erfüllt einen
eigenständigen alters- und entwicklungsspezifischen Bildungs- und
Erziehungsauftrag. Sie soll die Entwicklung des Kindes zu einer
eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern,
die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und
den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser
vereinbaren zu können. Als Abgrenzung zu einer Kindertageseinrichtung
erfolgt die Förderung und Betreuung in Kindertagespflege in einem
kleinen, überschaubaren familienalltagsähnlichen Rahmen (§ 43
Kita-Reform-Gesetz). Dieses Angebot wird durch eine geeignete
Kindertagespflegeperson auf der Grundlage von gesetzlich geregelten
Eignungskriterien erbracht. Kindertagespflege kann im Haushalt der
Kindertagespflegeperson, im Haushalt der Eltern oder in anderen
geeigneten Räumen durchgeführt werden. Der Kreis Pinneberg hat das
Ziel, in
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Qualifizierung/Weiterbildung Kinderpflegepersonen
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
80410000 Verschiedene Unterrichts- und Ausbildungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Hauptort der Ausführung:
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Grundqualifizierung, Anschlussqualifizierung und Fortbildung von
Kindertagespflegepersonen im Kreis Pinneberg (i) Das Los 1 umfasst
die:
Planung, Organisation und Umsetzung der Grundqualifizierung künftiger
Tagespflegepersonen inkl. der vorab durchzuführenden schriftlichen
Eignungseinschätzung gem. Ziffer 5.4.1 des als Anlage beigefügten
Konzeptes zur Kindertagespflege im Kreis Pinneberg;
Planung, Organisation und Durchführung der Anschlussqualifizierung
bestehender Tagespflegepersonen gem. dem Qualitätshandbuch zur
Tagespflege;
Planung, Organisation und Durchführung regelmäßiger und
qualifizierter Fortbildungsmaßnahmen von Tagespflegepersonen aus dem
Kreis Pinneberg durch die Bereitstellung und Umsetzung eines an den
Bedarfen der aktiven Tagespflegepersonen ausgerichteten
Fortbildungsprogrammes sowie
Erstellung und Umsetzung eines Konzeptes zur Zusammenarbeit und zum
informellen Austausch mit dem Träger bzw. den Trägern zum Los 2.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Präsentation / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Zeitrahmen zur erstmaligen Umsetzung /
Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 60
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2021
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Fachberatung/Eignungsfeststellung/Vermittlung
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
80410000 Verschiedene Unterrichts- und Ausbildungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Hauptort der Ausführung:
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Los 2 Fachberatung und Vermittlung in Kindertagespflege
i) Das Los 2 umfasst:
Die qualifizierte Beratung von Eltern bezgl. einer bedarfsgerechten
Vermittlung von Kindern in ein Betreuungsangebot der Kindertagespflege
gem. Ziffer 5.3 sowie Ziffer 6.2. der als Anlage beigefügten
Qualitätsmerkmale zur Kindertagespflege im Kreis Pinneberg. Die dort
aufgeführten Standards sind jeweils als Mindeststandards zu sehen und
können im Rahmen des Angebotes auch weitergeführt bzw. übertroffen
werden. Für die Kalkulation der Fachberatungsstunden ist ein Schlüssel
von 1:50 anzunehmen.
Erstellung einer schriftlichen Eignungsempfehlung aller aktiven
Kindertagespflegepersonen im Kreis Pinneberg gem. Ziffer 5.4. der als
Anlage beigefügten Qualitätsmerkmale zur Kindertagespflege im Kreis
Pinneberg. Die formale Erteilung der Pflegeerlaubnis gem. § 43 SGB VIII
verbleibt beim örtlichen Träger (hier: dem zuständigen Bereich des
Kreises Pinneberg; aktuell der Fachdienst Jugend und Bildung, Abteilung
Kindertagesförderung). Die Erteilung der Pflegeerlaubnis basiert dabei
auf einer dokumentierten Empfehlung zur Eignungsfeststellung. Zur
Erstellung der Eignungsempfehlung ist eine Grundkonzept inkl. der zu
betrachtenden Parameter und Kriterien aufzustellen und einzureichen.
Die Feststellung der kindgerechten und sicheren Räumlichkeiten gem.
Ziffer 5.5. der als Anlage beigefügten Qualitätsmerkmale zur
Kindertagespflege im Kreis Pinneberg.
Erhebung der pädagogischen Qualität der Kindertagespflege gem. der
Ziffer 5.10. der als Anlage beigefügten Qualitätsmerkmale zur
Kindertagespflege im Kreis Pinneberg.
Der Träger sorgt für die regelmäßige Organisation und Durchführung
regionaler Netzwerktreffen für die Tagespflegepersonen, die vom freien
Träger inhaltlich vorbereitet und begleitet werden. Je
Tagespflegeperson sollen pro Jahr mind. 2 Netzwerktreffen wahrgenommen
werden.
Umsetzung des vom örtlichen Träger noch festzulegenden
Vertretungsmodells für den Bereich der Kindertagespflege. Ein
Vertretungsmodell wird aktuell durch den örtlichen Träger noch
entwickelt und im Rahmen des Vergabeprozesses den potentiellen
Bewerbern zur Verfügung gestellt. Das Vertretungsmodell ist daher nicht
mit einem Angebotspreis zu versehen. Der Auftragnehmer verpflichtet
sich mit der Teilnahme an der Ausschreibung zum Los 2, das
Vertretungsmodell grundsätzlich umzusetzen. Die notwendigen
Finanzmittel werden durch den örtlichen Träger mit Zielrichtung und
Berechnungsansatz Vollkostenersatz gesondert zur Verfügung
gestellt.
Pflege und Aktualisierung der Stammdaten der
Kindertagespflegepersonen im Kita-Portal Schleswig-Holstein gem. Ziffer
5.2. der als Anlage beigefügten Qualitätsmerkmale zur Kindertagespflege
im Kreis Pinneberg.
Bündelung und Weiterleitung von Grundsatzfragen zur Kindertagespflege
der Kindertagespflegepersonen an den örtlichen Träger sowie der
entsprechende Weiterleitung an die Kindertagespflegepersonen nach der
Klärung.
Austausch und Beratung zur Weiterentwicklung des Systems der
Kindertagespflege im Kreis Pinneberg mit dem örtlichen Träger wie auch
dem Träger der Aufgabe Grundqualifizierung, Anschlussqualifizierung
und Fortbildung von Kindertagespflegepersonen im Kreis Pinneberg.
Erstellung eines qualifizierten Schutzkonzeptes gem. §8a SGB VIII.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Zeitrahmens zur erstmaligen Umsetzung der
Anforderungen im Jahr 2021 / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Konzeption des Schutzkonzeptes nach §8a SGB
VIII / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Präsentation / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2021
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Eintragung im Beruf- oder Handelsregister ist auf Verlangen der
Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bewerber verfügt über Referenzen bzw. mehrjährige Erfahrungen
bzgl. der Fachberatung und Vermittlung in Kindertagespflege und weist
diese durch Referenzen nach, die ausweisen, dass der Bieter in den
letzten 5 Jahren mind. 5 Jahre für Bezirksregierungen, Landkreise,
Kreise, kreisfreie Städte oder ähnliche Auftraggeber (z. B.
Landschaftsverbände, Verwaltungsgemeinschaften, o. Ä.) mit mind. 10 000
Einwohnern erfolgreich tätig gewesen ist.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Finanzierungs-und Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B. Eine
Anforderung fehlender Unterlagen wird sich vorbehalten. Weiterhin wird
sich eine einmalige Nachforderung von bereits angeforderten Unterlagen
vorbehalten.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/11/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09/12/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 10/11/2020
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften,
soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die
Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen,
Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom
8.2.2019 VGSH (ab einem geschätzten Auftragswert von 20 000 EUR
netto) mit Einreichung des Angebotes abgeben. Gelangt das Angebot in
die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte
Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des
Auftrages Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder
sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der
Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher
von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend
für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 431-9884644
Fax: +49 431-9884702
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3
Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer
einzureichen,
5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines
geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist,
kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union (§ 135 GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/10/2020
References
6. mailto:zentraleVergabestelle@kreis-pinneberg.de?subject=TED
7. http://www.kreis-Pinneberg.de/
8. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/12fe850a-d2a2-4320-b4f1-1c606937d29b
9. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/12fe850a-d2a2-4320-b4f1-1c606937d29b
10. https://www.deutsche-evergabe.de/
11. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
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