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Ausschreibung: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten - DE-München
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Dokument Nr...: 480352-2020 (ID: 2020101209134408817)
Veröffentlicht: 12.10.2020
*
  DE-München: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
   2020/S 198/2020 480352
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern, vertreten durch den
   Präsidenten des Oberlandesgerichts München
   Postanschrift: Prielmayerstraße 5
   Ort: München
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 80335
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Gräbel, Stefan
   E-Mail: [6]vergabestelle@olg-m.bayern.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse:
   [7]https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerich
   te/muenchen/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFi
   les.ashx?subProjectId=60UcigKpfsI%253d
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.auftraege.bayern.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Justiz
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beauftragung von privaten Sicherheitsdienstleistungen für die
   Justizbehörden in München und den umliegenden Landkreisen im S-Bahn
   Bereich
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2020000220
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Dieser Vertrag dient der Sicherheit innerhalb von bayerischen
   Justizgebäuden. Prozessbeteiligte, Mitarbeiter der Justiz und Besucher
   sollen sich in Gerichtsgebäuden gefahrlos aufhalten können. Aus diesem
   Grund muss regelmäßig vor Zutritt in ein Gerichtsgebäude eine
   gründliche Kontrolle nach gefährlichen Gegenständen  insbesondere nach
   Waffen  erfolgen. Andererseits darf der Grundsatz der Öffentlichkeit
   nicht eingeschränkt werden, vgl. Art. 6 Abs. 1
   Menschenrechtskonvention, § 169 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz.
   Offene und zugleich sichere Gerichte können nur durch gewissenhaft
   arbeitende, korrekte und qualifizierte Sicherheitskräfte in
   ausreichender Anzahl gewährleistet werden. Neben
   Justizwachtmeister/innen sollen hierfür auch private
   Sicherheitsunternehmen tätig werden.
   Die objektive und auch subjektive Sicherheit in den Gerichten setzt die
   Anwesenheit von Sicherheitskräften voraus. Eingangskontrollen mit
   Durchsuchungen finden indes lediglich für die Dauer der
   Gerichtsverhandlungen statt. Außerhalb dieser Zeiten sollten bei Bedarf
   Sicherheitskräfte kurzfristig zur Verfügung stehen. Dieser Vertrag
   regelt verschiedene Aufgaben, die auch vor, nach oder zwischen Terminen
   ausgeführt werden können. Sicherheitskräfte sind damit im Bereich der
   Gerichte tätig und bei Gefahr einsatzbereit. Der Auftragnehmerin soll
   es gleichzeitig ermöglicht werden, rationell  insbesondere ohne
   Unterbrechungen  zu arbeiten. Ziel ist, das Sicherheitsniveau deutlich
   zu heben und zudem die Gebote des sparsamen und wirtschaftlichen
   Handelns zu beachten.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Dieser Vertrag dient der Sicherheit innerhalb von bayerischen
   Justizgebäuden. Prozessbeteiligte, Mitarbeiter der Justiz und Besucher
   sollen sich in Gerichtsgebäuden gefahrlos aufhalten können. Aus diesem
   Grund muss regelmäßig vor Zutritt in ein Gerichtsgebäude eine
   gründliche Kontrolle nach gefährlichen Gegenständen  insbesondere nach
   Waffen  erfolgen. Andererseits darf der Grundsatz der Öffentlichkeit
   nicht eingeschränkt werden, vgl. Art. 6 Abs. 1
   Menschenrechtskonvention, § 169 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz.
   Offene und zugleich sichere Gerichte können nur durch gewissenhaft
   arbeitende, korrekte und qualifizierte Sicherheitskräfte in
   ausreichender Anzahl gewährleistet werden. Neben
   Justizwachtmeister/innen sollen hierfür auch private
   Sicherheitsunternehmen tätig werden.
   Die objektive und auch subjektive Sicherheit in den Gerichten setzt die
   Anwesenheit von Sicherheitskräften voraus. Eingangskontrollen mit
   Durchsuchungen finden indes lediglich für die Dauer der
   Gerichtsverhandlungen statt. Außerhalb dieser Zeiten sollten bei Bedarf
   Sicherheitskräfte kurzfristig zur Verfügung stehen. Dieser Vertrag
   regelt verschiedene Aufgaben, die auch vor, nach oder zwischen Terminen
   ausgeführt werden können. Sicherheitskräfte sind damit im Bereich der
   Gerichte tätig und bei Gefahr einsatzbereit. Der Auftragnehmerin soll
   es gleichzeitig ermöglicht werden, rationell  insbesondere ohne
   Unterbrechungen  zu arbeiten. Ziel ist, das Sicherheitsniveau deutlich
   zu heben und zudem die Gebote des sparsamen und wirtschaftlichen
   Handelns zu beachten.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Kostenkriterium - Name: Qualitätskriterium / Gewichtung: 50
   Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 50
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2021
   Ende: 31/07/2026
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Regieleistungen nach dem Bedarf des Auftraggebers
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Verfügen Sie über eine Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung bzw. sind
   Sie für das Gewerbe der Sicherheitsdienstleistungen präqualifiziert?
   Legen Sie als Nachweis eine Kopie dieser Erlaubnis oder einer
   gleichwertigen Genehmigung eines EU-Mitgliedsstaates vor, indem Sie
   diese mit der Abgabe Ihres Angebots unter Eigene Anlagen" hochladen
   oder geben Sie im nachfolgenden Kriterium Nr. 2 Ihre
   Präqualifizierungsnummer an. (A-Kriterium)
   2. Sofern Sie für das Gewerbe der Sicherheitsdienstleistungen
   präqualifiziert sind, geben Sie hier bitte Ihre
   Präqualifizierungsnummer an. (I-Kriterium)
   3. Verfügt Ihr Unternehmen über
   a) weniger als 250 Mitarbeiter und
   b) höchstens 50 Mio. EUR Jahresumsatz?
   Anm.: Es handelt sich um einen rein statistischen Wert, d. h. die
   Angabe zu diesem Punkt hat keinerlei Auswirkung auf die Zulässigkeit
   Ihres Angebots oder die Bewertung der Wirtschaftlichkeit.
   Zur Überprüfung Ihrer Mittelstandsförderungsmaßnahmen erhebt die
   Europäische Union (EU) bei allen ausschreibenden Stellen Daten zum
   Ergebnis von Vergabeverfahren.
   Hierbei ist es bedeutsam, ob Ihr Unternehmen die Eigenschaft als
   Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen im Sinn der Empfehlung
   2003/351/EG erfüllt.
   Die maßgebenden Kriterien hierfür sind die Anzahl der Mitarbeiter sowie
   der Umsatz. (I-Kriterium)
   4. Wie hoch war Ihr Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren? Stellen
   Sie dar, ob und wie die genannten Zahlen dem Unternehmen die Ausführung
   dieses Auftrags ermöglichen. (I-Kriterium)
   5. Wie viele beschäftigte Arbeitskräfte (untergliedert nach
   Fachkräften, Auszubildenden, Verwaltung und sonstigen Mitarbeitern)
   haben bzw. hatten Sie in den letzten 3 Geschäftsjahren im Bereich der
   Sicherheitsdienstleistungen? Wie viele dieser Beschäftigten
   (untergliedert w. o.) arbeiten bei Ihnen seit mindestens 3 Jahren?
   Stellen Sie dar, ob und wie die genannten Zahlen dem Unternehmen die
   Ausführung dieses Auftrags ermöglichen. (I-Kriterium)
   6.1. Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige
   ihren Inhalt. (A-Kriterium)
   6.2. Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe
   nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese nicht zu
   einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
   Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den
   Ausschluss.
   Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im
   Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
   7. Ein Eintrag zu den folgenden Punkte erfolgt erst bei der
   Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
   Bieter zulässig:
    Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen
   nach § 123 GWB? (A-Kriterium);
    Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen
   Ausschlussgründen nach § 124 GWB, die zum Ausschluss führen?
   (A-Kriterium).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Siehe oben III.1.1)
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Siehe oben III.1.1)
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 09/11/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 09/11/2020
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern  Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilianstr. 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80538
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders
   hingewiesen:
    Der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im
   Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von
   10 Kalendertagen zu rügen.
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber zu rügen.
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber zu rügen.
    Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange
   nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/10/2020
References
   6. mailto:vergabestelle@olg-m.bayern.de?subject=TED
   7. https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/muenchen/
   8. https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=60UcigKpfsI%253d
   9. https://www.auftraege.bayern.de/
  10. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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