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Ausschreibung: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten - DE-München
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Dokument Nr...: 480352-2020 (ID: 2020101209134408817)
Veröffentlicht: 12.10.2020
*
DE-München: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
2020/S 198/2020 480352
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern, vertreten durch den
Präsidenten des Oberlandesgerichts München
Postanschrift: Prielmayerstraße 5
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gräbel, Stefan
E-Mail: [6]vergabestelle@olg-m.bayern.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse:
[7]https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerich
te/muenchen/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFi
les.ashx?subProjectId=60UcigKpfsI%253d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.auftraege.bayern.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Justiz
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beauftragung von privaten Sicherheitsdienstleistungen für die
Justizbehörden in München und den umliegenden Landkreisen im S-Bahn
Bereich
Referenznummer der Bekanntmachung: 2020000220
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Dieser Vertrag dient der Sicherheit innerhalb von bayerischen
Justizgebäuden. Prozessbeteiligte, Mitarbeiter der Justiz und Besucher
sollen sich in Gerichtsgebäuden gefahrlos aufhalten können. Aus diesem
Grund muss regelmäßig vor Zutritt in ein Gerichtsgebäude eine
gründliche Kontrolle nach gefährlichen Gegenständen insbesondere nach
Waffen erfolgen. Andererseits darf der Grundsatz der Öffentlichkeit
nicht eingeschränkt werden, vgl. Art. 6 Abs. 1
Menschenrechtskonvention, § 169 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz.
Offene und zugleich sichere Gerichte können nur durch gewissenhaft
arbeitende, korrekte und qualifizierte Sicherheitskräfte in
ausreichender Anzahl gewährleistet werden. Neben
Justizwachtmeister/innen sollen hierfür auch private
Sicherheitsunternehmen tätig werden.
Die objektive und auch subjektive Sicherheit in den Gerichten setzt die
Anwesenheit von Sicherheitskräften voraus. Eingangskontrollen mit
Durchsuchungen finden indes lediglich für die Dauer der
Gerichtsverhandlungen statt. Außerhalb dieser Zeiten sollten bei Bedarf
Sicherheitskräfte kurzfristig zur Verfügung stehen. Dieser Vertrag
regelt verschiedene Aufgaben, die auch vor, nach oder zwischen Terminen
ausgeführt werden können. Sicherheitskräfte sind damit im Bereich der
Gerichte tätig und bei Gefahr einsatzbereit. Der Auftragnehmerin soll
es gleichzeitig ermöglicht werden, rationell insbesondere ohne
Unterbrechungen zu arbeiten. Ziel ist, das Sicherheitsniveau deutlich
zu heben und zudem die Gebote des sparsamen und wirtschaftlichen
Handelns zu beachten.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Dieser Vertrag dient der Sicherheit innerhalb von bayerischen
Justizgebäuden. Prozessbeteiligte, Mitarbeiter der Justiz und Besucher
sollen sich in Gerichtsgebäuden gefahrlos aufhalten können. Aus diesem
Grund muss regelmäßig vor Zutritt in ein Gerichtsgebäude eine
gründliche Kontrolle nach gefährlichen Gegenständen insbesondere nach
Waffen erfolgen. Andererseits darf der Grundsatz der Öffentlichkeit
nicht eingeschränkt werden, vgl. Art. 6 Abs. 1
Menschenrechtskonvention, § 169 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz.
Offene und zugleich sichere Gerichte können nur durch gewissenhaft
arbeitende, korrekte und qualifizierte Sicherheitskräfte in
ausreichender Anzahl gewährleistet werden. Neben
Justizwachtmeister/innen sollen hierfür auch private
Sicherheitsunternehmen tätig werden.
Die objektive und auch subjektive Sicherheit in den Gerichten setzt die
Anwesenheit von Sicherheitskräften voraus. Eingangskontrollen mit
Durchsuchungen finden indes lediglich für die Dauer der
Gerichtsverhandlungen statt. Außerhalb dieser Zeiten sollten bei Bedarf
Sicherheitskräfte kurzfristig zur Verfügung stehen. Dieser Vertrag
regelt verschiedene Aufgaben, die auch vor, nach oder zwischen Terminen
ausgeführt werden können. Sicherheitskräfte sind damit im Bereich der
Gerichte tätig und bei Gefahr einsatzbereit. Der Auftragnehmerin soll
es gleichzeitig ermöglicht werden, rationell insbesondere ohne
Unterbrechungen zu arbeiten. Ziel ist, das Sicherheitsniveau deutlich
zu heben und zudem die Gebote des sparsamen und wirtschaftlichen
Handelns zu beachten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Qualitätskriterium / Gewichtung: 50
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2021
Ende: 31/07/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Regieleistungen nach dem Bedarf des Auftraggebers
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Verfügen Sie über eine Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung bzw. sind
Sie für das Gewerbe der Sicherheitsdienstleistungen präqualifiziert?
Legen Sie als Nachweis eine Kopie dieser Erlaubnis oder einer
gleichwertigen Genehmigung eines EU-Mitgliedsstaates vor, indem Sie
diese mit der Abgabe Ihres Angebots unter Eigene Anlagen" hochladen
oder geben Sie im nachfolgenden Kriterium Nr. 2 Ihre
Präqualifizierungsnummer an. (A-Kriterium)
2. Sofern Sie für das Gewerbe der Sicherheitsdienstleistungen
präqualifiziert sind, geben Sie hier bitte Ihre
Präqualifizierungsnummer an. (I-Kriterium)
3. Verfügt Ihr Unternehmen über
a) weniger als 250 Mitarbeiter und
b) höchstens 50 Mio. EUR Jahresumsatz?
Anm.: Es handelt sich um einen rein statistischen Wert, d. h. die
Angabe zu diesem Punkt hat keinerlei Auswirkung auf die Zulässigkeit
Ihres Angebots oder die Bewertung der Wirtschaftlichkeit.
Zur Überprüfung Ihrer Mittelstandsförderungsmaßnahmen erhebt die
Europäische Union (EU) bei allen ausschreibenden Stellen Daten zum
Ergebnis von Vergabeverfahren.
Hierbei ist es bedeutsam, ob Ihr Unternehmen die Eigenschaft als
Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen im Sinn der Empfehlung
2003/351/EG erfüllt.
Die maßgebenden Kriterien hierfür sind die Anzahl der Mitarbeiter sowie
der Umsatz. (I-Kriterium)
4. Wie hoch war Ihr Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren? Stellen
Sie dar, ob und wie die genannten Zahlen dem Unternehmen die Ausführung
dieses Auftrags ermöglichen. (I-Kriterium)
5. Wie viele beschäftigte Arbeitskräfte (untergliedert nach
Fachkräften, Auszubildenden, Verwaltung und sonstigen Mitarbeitern)
haben bzw. hatten Sie in den letzten 3 Geschäftsjahren im Bereich der
Sicherheitsdienstleistungen? Wie viele dieser Beschäftigten
(untergliedert w. o.) arbeiten bei Ihnen seit mindestens 3 Jahren?
Stellen Sie dar, ob und wie die genannten Zahlen dem Unternehmen die
Ausführung dieses Auftrags ermöglichen. (I-Kriterium)
6.1. Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige
ihren Inhalt. (A-Kriterium)
6.2. Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe
nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese nicht zu
einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den
Ausschluss.
Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im
Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
7. Ein Eintrag zu den folgenden Punkte erfolgt erst bei der
Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
Bieter zulässig:
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen
nach § 123 GWB? (A-Kriterium);
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen
Ausschlussgründen nach § 124 GWB, die zum Ausschluss führen?
(A-Kriterium).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Siehe oben III.1.1)
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Siehe oben III.1.1)
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/11/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 09/11/2020
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer
Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders
hingewiesen:
Der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen.
Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange
nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/10/2020
References
6. mailto:vergabestelle@olg-m.bayern.de?subject=TED
7. https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/muenchen/
8. https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=60UcigKpfsI%253d
9. https://www.auftraege.bayern.de/
10. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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