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Ausschreibung: Allgemeine Managementberatung - DE-Soest
Allgemeine Managementberatung
Beratung im Bereich Finanzverwaltung
Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
Projektüberwachung, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
Projektgestaltung, außer Projektgestaltung von Bauarbeiten
Krisenmanagement
Unterstützung von Krankenhäusern
Dokument Nr...: 434809-2020 (ID: 2020091609193061557)
Veröffentlicht: 16.09.2020
*
DE-Soest: Allgemeine Managementberatung
2020/S 180/2020 434809
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Stadt Soest gGmbH
Postanschrift: Senator-Schwartz-Ring 8
Ort: Soest
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59494
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sabine Boschert
E-Mail: [6]Vergabe@klinikumstadtsoest.de
Fax: +49 2921901605
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.klinikumstadtsoest.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YD3YY4R/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YD3YY4R
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) in
öffentlicher Trägerschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Klinikum Stadt Soest
gGmbH bei der Umsetzung von Maßnahmen aus einem Sanierungskonzept nach
IDW S6
Referenznummer der Bekanntmachung: INVP-064-2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79411000 Allgemeine Managementberatung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das Klinikum Stadt Soest gGmbH (Klinikum Soest") bietet als
Generationenkrankenhaus die zentrale Versorgung für die Menschen in der
Region. Die in den vergangenen Jahren verfolgte Wachstumsstrategie war
nicht erfolgreich, sondern führte trotz leicht steigender Erträge zu
rückläufigen Ergebnissen und einer steigenden Verschuldung. Das
Klinikum Soest hat ein Sanierungskonzept nach IDW S6 in Auftrag
gegeben.
Der derzeitige Entwurf des Sanierungskonzepts wird aktuell weiter
überarbeitet. Die Finalisierung des Sanierungskonzepts ist für Anfang
Dezember 2020 vorgesehen.
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über Unterstützungsleistungen zur
Umsetzung der im Sanierungskonzept beschriebenen/sich
weiterentwickelnden Sanierungsmaßnahmen. Die nach dem Rahmenvertrag zu
erbringenden Leistungen sind insbesondere der Leistungsbeschreibung
sowie deren Anhängen zu entnehmen. Gemeinsam mit dem Rahmenvertrag
werden 3 Einzelaufträge ausgeschrieben, die den aktuellen Bedarf des AG
darstellen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1 300 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79412000 Beratung im Bereich Finanzverwaltung
79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
79421100 Projektüberwachung, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
79421200 Projektgestaltung, außer Projektgestaltung von Bauarbeiten
79430000 Krisenmanagement
85112000 Unterstützung von Krankenhäusern
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA5B Soest
Hauptort der Ausführung:
Klinikum Stadt Soest gGmbH
Senator-Schwartz-Ring 8
59494 Soest
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Klinikum Stadt Soest gGmbH (Klinikum Soest") bietet als
Generationenkrankenhaus die zentrale Versorgung für die Menschen in der
Region. Jährlich werden hier rund 17 000 Patienten stationär und 32 000
Patienten ambulant versorgt. Mit zuletzt 316 Betten im
Landeskrankenhausplan ist das Klinikum ein typischer regionaler Grund-
und Regelversorger. Das Klinikum ist einer der größten Arbeitgeber in
der Region und blickt auf eine über 100-jährige Geschichte zurück.
Alleinige Gesellschafterin des Klinikums Soest ist die Stadt Soest.
Angefangen von der Geburtshilfe bis zum Zentrum für Altersmedizin sind
alle medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Einrichtungen
unter einem Dach zusammengefasst, was eine schnelle, umfassende und
individuelle Versorgung ermöglicht. Ergänzt wird das Spektrum durch die
Angebote der kooperierenden Praxen, die sich im Ärztehaus des Klinikums
befinden, sowie das eigene Therapie- und Rehabilitationszentrum Soest
Vital.
Die in den vergangenen Jahren verfolgte Wachstumsstrategie war nicht
erfolgreich, sondern führte trotz leicht steigender Erträge zu
rückläufigen Ergebnissen und einer steigenden Verschuldung. Im März
2020 befand sich das Klinikum Soest in einer akuten
existenzgefährdenden Liquiditätskrise. Das Klinikum Soest hat die KPMG
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft damit beauftragt, ein
Sanierungskonzept nach IDW S6 zu erstellen. Aktuell liegt ein Entwurf
eines Sanierungskonzepts Stand 10. Mai 2020 vor. Dieser Entwurf wird
derzeit weiter überarbeitet und ausdifferenziert. Die Finalisierung des
Sanierungskonzepts ist für Anfang Dezember 2020 vorgesehen. Weitere
Fortschreibungen bzw. Änderungen des Sanierungskonzepts sind über die
Laufzeit des Rahmenvertrags möglich.
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über Leistungen in Bezug auf die
Umsetzung der im Sanierungskonzept beschriebenen und sich noch
weiterentwickelnden Maßnahmen zur Sanierung des Klinikums Soest. Die
nach dem Rahmenvertrag zu erbringenden Leistungen sind insbesondere der
Leistungsbeschreibung sowie deren Anhängen zu entnehmen. Gemeinsam mit
dem Rahmenvertrag werden zudem insgesamt 3 Einzelaufträge mit
ausgeschrieben, die den aktuellen Bedarf des AG an Leistungen in Bezug
auf die umzusetzenden Sanierungsmaßnahmen beinhalten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1 300 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 38
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Für jedes Unternehmen, das als (1) Bieter, (2) Mitglied einer
Bietergemeinschaft oder (3) Drittunternehmen (Drittunternehmen sind
solche Unternehmen, auf deren wirtschaftliche und finanzielle und/oder
technische und berufliche Eignung (Leistungsfähigkeit) sich der
Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen seines Angebots beruft (§ 47
VgV) siehe z. B. [10]https://www.gesetze-im-internet.de/vgv_2016/) an
dem Angebot teilnimmt, ist ein aktueller Handelsregisterauszug oder
vergleichbarer Nachweis (z. B. Vereinsregister,
Partnerschaftsregister), der zum Datum der Angebotsfrist nicht älter
als ein Monat ist, vorzulegen. Für Unternehmen, die ihre Niederlassung
nicht in Deutschland haben, ist nach den jeweiligen Rechtsvorschriften
des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in
einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachzuweisen oder auf
andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
2. Jeder Bieter hat mit Formblatt BS die Bieterstruktur darzustellen;
im Falle einer Bietergemeinschaft ist zudem im Formblatt BG die
Bietergemeinschaftsstruktur darzustellen.
3. Von jedem Unternehmen, das als (1) Bieter, (2) Mitglied einer
Bietergemeinschaft oder (3) Drittunternehmen (Drittunternehmen sind
solche Unternehmen, auf deren wirtschaftliche und finanzielle und/oder
technische und berufliche Eignung sich der Bieter/die
Bietergemeinschaft im Rahmen seines/ihres Angebots beruft (§ 47 VgV))
an dem Angebot teilnimmt, ist das Formblatt AU vollständig auszufüllen
und einzureichen, mittels dessen das einreichende Unternehmen
versichert, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB (siehe z.
B. [11]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/) vorliegen bzw. bei
Vorliegen von Ausschlussgründen den Nachweis der Selbstreinigung gemäß
§ 125 GWB antritt.
Auch hat der für den Zuschlag vorgesehene Bieter/Bietergemeinschaft,
spätestens nach Aufforderung durch den Auftraggeber, von jedem
benannten Unterauftragnehmer ein vollständig ausgefülltes Formblatt AU
einzureichen. Die Formblätter AU können auch bereits mit der
Angebotsabgabe von im Formblatt UAL bereits benannten
Unterauftragnehmern eingereicht werden.
4. Von jedem Drittunternehmen, auf dessen wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bieter/die Bietergemeinschaft
beruft (Eignungsleihe), ist mittels Formblatt PE eine
Patronatserklärung einzureichen.
5. Von jedem Drittunternehmen, auf dessen technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft, ist
mittels Formblatt VE eine Patronatserklärung einzureichen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eignungskriterium 1): Von jedem Unternehmen, das als (1) Bieter, (2)
Mitglied einer Bietergemeinschaft oder (3) Drittunternehmen, auf dessen
wirtschaftliche und finanzielle Eignung sich der Bieter/die
Bietergemeinschaft beruft, an dem Angebot teilnimmt, sind mittels
Formblatt U Angaben zum Gesamtumsatz (netto) in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zu Umsätzen (netto) mit dem
Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). Alle
Beträge sind in EUR anzugeben.
Eignungskriterium 2): Von jedem Unternehmen, das als (1) Bieter, (2)
Mitglied einer Bietergemeinschaft oder (3) Drittunternehmen, auf dessen
wirtschaftliche und finanzielle Eignung sich der Bieter/die
Bietergemeinschaft beruft, an dem Angebot teilnimmt, ist mittels
Formblatt V eine Erklärung darüber abzugeben, dass eine Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung besteht, die in Höhe der im Formblatt V
anzugebenden Versicherungssumme je Versicherungsfall Vermögens- und
sonstige Schäden im Rahmen der Erfüllung der vertragsgegenständlichen
Leistungen gegenüber dem Auftraggeber deckt. Alle Beträge sind in EUR
anzugeben.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu Eignungskriterium 1):Der Bieter muss nachweisen, dass seine netto
Umsatzerlöse mit vergleichbaren Beratungsleistungen der letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre zumindest jeweils 1 800 000,00 EUR pro
Geschäftsjahr betragen haben. Die Umsätze der Mitglieder einer
Bietergemeinschaft werden kumuliert berücksichtigt. Der Bieter oder die
Mitglieder einer Bietergemeinschaft kann/können sich zum Nachweis des
Mindestumsatzes auch auf Drittunternehmen (einen Patronatsgeber), der
eine Patronatserklärung gemäß Formblatt PE abgegeben hat, berufen.
Umsätze mit vergleichbaren Leistungen sind solche Umsätze, die mit der
Beratung von Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft im
Zusammenhang mit der Sanierung (i. S. d. Auftragsgegenstands) eines
Krankenhauses in öffentlicher Trägerschaft und/oder der Beratung von
Veränderungsprozessen (change management) eines Krankenhauses in
öffentlicher Trägerschaft erzielt wurden. Krankenhäuser in öffentlicher
Trägerschaft sind solche Krankenhäuser, deren alleinige Eigentümer
(Gesellschafter) juristische Personen im Sinne des § 99 Nr. 1 bis 4 GWB
sind.
Zu Eignungskriterium 2) Der Bieter muss nachweisen, dass die
Versicherungssumme der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung je
Versicherungsfall für Vermögensschaden mindestens 5 000 000,00 EUR und
für sonstige Schäden mindestens 1 000 000,00 EUR beträgt. Die
Versicherungssummen der Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden
kumuliert berücksichtigt. Der Bieter oder Mitglieder einer
Bietergemeinschaft kann/können sich zum Nachweis der
Mindestversicherungssumme auch auf Drittunternehmen (einen
Patronatsgeber), der eine Patronatserklärung gemäß Formblatt PE
abgegeben hat, berufen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eignungskriterium 3) Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat zum Nachweis
der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Referenzen über die
Erbringung vergleichbarer Leistungen mittels Formblatt R beizubringen.
Für jede Referenz ist jeweils ein neues Formblatt R auszufüllen. Um als
Referenzprojekt berücksichtigt werden zu können, ist ein Projekt durch
vollständiges Ausfüllen des entsprechenden Formblattes R zu
beschreiben. Dabei ist hinsichtlich der Angabe des Auftraggebers die
vollständige Nennung des Namens des Auftraggebers erforderlich. Der
Auftraggeber berücksichtigt Referenzangaben der letzten 3 Jahre. Dabei
ist es ausreichend, wenn die Leistungen des jeweiligen
Referenzprojektes bereits vor dem vorstehenden Dreijahreszeitraum
begonnen haben, soweit sie noch innerhalb dieses Zeitraums weiter
durchgeführt wurden. Ebenso ausreichend ist es, wenn die Leistungen bis
zur Abgabe des Angebots noch nicht abgeschlossen sind; wobei die
Mindestanforderungen für die Referenzen insbesondere der Vorgaben zu
den Personentagen vorrangig zu beachten sind.
Eigungskriterium 4) Neben einem Gesamtprojektleiter hat der
Bieter/Bietergemeinschaft mit dem Angebotskonzept auch einen
Projektleiter Finanzwirtschaft und einen Projektleiter
Krankenhauswirtschaft namentlich zu benennen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu Eignungskriterium 3)
a) Mindestanforderungen Referenz Sanierung
Gefordert wird mindestens eine Referenz über die Beratung zu einer
Sanierung (vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand) eines Krankenhauses
in öffentlicher Trägerschaft in den letzten 3 Jahren. Dabei muss der
Umfang der Beratungstätigkeit dieser Referenz mindestens 150
Personentage betragen haben.
Die Erstellung des aktuellen Sanierungskonzepts für das Klinikum Soest
wird nicht als zulässige Referenz, die die Mindestanforderungen
erfüllt, anerkannt. Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft sind
solche Krankenhäuser, deren alleinige Eigentümer (Gesellschafter)
juristische Personen im Sinne des § 99 Nr. 1 bis 4 GWB sind.
b) Mindestanforderungen Referenzen im Übrigen
Gefordert werden mindestes 4 weitere Referenzen, bei denen eine
Beratung von Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft in den letzten
3 Jahren im Zusammenhang mit der Sanierung (vergleichbar mit dem
Auftragsgenstand) eines Krankenhauses in öffentlicher Trägerschaft;
und/oder Veränderungsprozessen (change management) eines Krankenhauses
in öffentlicher Trägerschaft durchgeführt wurde. Dabei muss der Umfang
der Beratungstätigkeit jeder einzelnen Referenz mindestens 50
Personentage betragen haben.
Für die jeweiligen Referenzen ist stets das Formblatt R zu nutzen. In
der dort für die Eintragung der Referenz vorgesehenen Tabelle sind
folgende Angaben zu machen:
1. Referenznummer,
2. Kurztitel des Referenzprojektes,
3. Name des Unternehmens das die Referenz vorlegt,
4. Auftraggeber des Referenzprojekts,
5. Leistungszeitraum (Jahr/Monat),
6. Angabe des bereits erbrachten eigenen Leistungsanteils im
Referenzprojekt in Personentagen,
7. Beschreibung des Referenzprojektes: (inhaltlich aussagekräftige
Kurzbeschreibung der Leistungen/Tätigkeiten unter Angabe der
Themengebiete, die Gegenstand der erbrachten Leistung sind/waren),
8. Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem
Ausschreibungsgegenstand bzw. Erfüllung der Mindestanforderungen:
(Erläuterung, warum die angegebene Referenz den geforderten Bezug zu
den ausgeschriebenen Leistungen hat bzw. die Mindestanforderungen
erfüllen)
Zu Eignungskriterium 4),
a) Mindestanforderung Projektleiter Finanzwirtschaft
Mit dem Angebotskonzept ist für den namentlich zu bennenden
Projektleiter Finanzwirtschaft zu erklären, dass dieser als
Wirtschaftsprüfer bestellt ist (oder falls aus einem anderen Staat als
Deutschland über eine vergleichbare Qualifikationen verfügt).
b) Mindestanforderung Projektleiter Krankenhauswirtschaft
Mit dem Angebotskonzept ist für den namentlich zu bennenden
Projektleiter Krankenhauswirtschaft zu erklären, dass dieser
approbierter Arzt ist (oder falls aus einem anderen Staat als
Deutschland über eine vergleichbare Qualifikationen verfügt).
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der ausgeschriebene Rahmenvertrag sowie seine Anlagen (insb. die
Leistungsbeschreibung) enthalten verschiedene Vorgaben für die
Ausführung der Leistungen. Für die Details wird auf die
bereitgestellten Vergabeunterlagen verwiesen.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass der Bieter ggf. auch die
Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Drittunternehmen und
Unterauftragnehmer aufgrund der besonderen Sensibilität bestimmter
Informationen in Bezug auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des
Auftraggebers, die der Auftraggeber den Interessenten zur Verfügung
stellen möchte, zuvor eine Verschwiegeheitserklärung mit Formblatt VSE
abgeben müssen. Hinsichtlich der Details wird auf die Ausführungen
unter Abschnitt VI.3) dieser Bekanntmachung verwiesen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/10/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22/10/2020
Ortszeit: 12:15
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Abweichend von Abschnitt I.3) dieser Bekanntmachung steht Anlage 1 zu
den Bewerbungsbedingungen nicht unter
[12]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YD3YY4R/documents zum
unentgeltlichen, uneingeschränkten, vollständigen und direkten Abruf
zur Verfügung. Das Sanierungskonzept beinhaltet äußerst vertrauliche
und schutzwürdige Informationen über das Klinikum Soest. Insbesondere
enthält das Sanierungskonzept Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des
Klinikums. Dies gilt ebenso für die Zusammenfassung des
Sanierungskonzepts, die den Bietern als Anlage 1 zu den
Bewerbungsbedingungen zur Verfügung gestellt werden soll. Vor diesem
Hintergrund ist es erforderlich, gemäß § 41 Abs. 3 VgV i. V. m. § 5
Abs. 3 VgV Maßnahmen zum Schutz dieser hoch sensiblen und vertraulichen
Informationen zu treffen. Als Schutzmaßnahme ist vorgesehen, dass die
Zusammenfassung des Sanierungskonzepts nicht uneingeschränkt und direkt
auf der e-Vergabeplattform DTVP abgerufen werden kann. Vielmehr können
nur solche am Auftrag interessierte Unternehmen die Zusammenfassung
erhalten, die diese über die e-Vergabeplattform DTVP anfordern
(Anforderung über die Kommunikationsfunktion der e-Vergabeplattform
DTVP in Textform) und die folgenden Maßnahmen vollständig und
ordnungsgemäß erfüllen:
1. Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung durch Einreichung des
vollständig ausgefüllten Formblatts VSE über die e-Vergabeplattform
DTVP;
2. Einreichung einer Referenz für die Beratung zu einer Sanierung eines
Krankhauses in öffentlicher Trägerschaft, die die vom Auftraggeber in
Abschnitt III.1.3) für die Referenz Sanierung aufgestellten
Anforderungen und Mindestanforderungen erfüllt, mittels Formblatt R
über die e-Vergabeplattform DTVP.
Im Falle einer Bietergemeinschaft, ist die Verschwiegenheitserklärung
(Formblatt VSE) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben,
wobei in der Abforderung darzustellen ist, welchen Beitrag das
vorgesehenen Mitglied bei der Leistungsausführung erbringen soll. Für
den Fall, dass ein Interessent beabsichtigt, ein Drittunternehmen oder
einen Unterauftragnehmer einzubeziehen, das die Informationen aus der
Zusammenfassung zwecks Beteiligung am Vergabeverfahren benötigt, hat
auch dieses jeweilige Unternehmen eine Verschwiegenheitserklärung
(Formblatt VSE) abzugeben, wobei der Interessent im Rahmen der
Einreichung des Formblatts VSE jeweils darzustellen hat, welche
Leistungen/Kapazitäten das Drittunternehmen bzw. der Unterauftragnehmer
erbringen soll und weshalb dieses Unternehmen die Informationen aus der
Zusammenfassung des Sanierungskonzepts benötigt. Bevor das
Drittunternehmen bzw. Unterauftragnehmer eine
Verschwiegenheitserklärung abgegeben hat, diese vom Interessenten über
die e-Vergabeplattform DTVP mit den oben dargestellten Informationen an
den AG eingereicht wurde und der AG die Freigabe nach Prüfung erteilt
hat, darf der Interessent die Zusammenfassung des Sanierungskonzepts
oder Inhalte daraus nicht an solche Drittunternehmen oder
Unterauftragnehmer weitergeben. Der Auftraggeber wird die
ordnungsgemäße Einreichung der vorgenannten Erklärungen und Nachweise
sowie ggf. die Erklärungen zur Notwendigkeit der zur Verfügungstellung
der Zusammenfassung des Sanierungskonzepts prüfen und nach Feststellung
der Ordnungsmäßigkeit (und Erforderlichkeit) dem Interessenten die
Zusammenfassung des Sanierungskonzepts über die e-Vergabeplattform DTVP
zur Verfügung stellen sowie ggf. die Erlaubnis erteilen, dass der
Interessent die Zusammenfassung weiteren Mitgliedern einer
beabsichtigten Bietergemeinschaft, Drittunternehmen oder
Unterauftragnehmern zur Verfügung stellt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD3YY4R
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514112735
Fax: +49 2514112165
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs.
3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen
gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist
insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von
Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet
insgesamt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt."
Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß §
134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB
bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst
15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder
per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die
Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
Bewerber kommt es nicht an.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/09/2020
References
6. mailto:Vergabe@klinikumstadtsoest.de?subject=TED
7. https://www.klinikumstadtsoest.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YD3YY4R/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YD3YY4R
10. https://www.gesetze-im-internet.de/vgv_2016/
11. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/
12. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YD3YY4R/documents
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