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Ausschreibung: Planungsleistungen für Brücken - DE-Böblingen
Planungsleistungen für Brücken
Dokument Nr...: 434771-2020 (ID: 2020091609191661519)
Veröffentlicht: 16.09.2020
*
DE-Böblingen: Planungsleistungen für Brücken
2020/S 180/2020 434771
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Böblingen
Postanschrift: Parkstraße 16
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71034
Land: Deutschland
E-Mail: [6]bb-fahrradbruecke@menoldbezler.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.lrabb.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZDJ86/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater
Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. Alexander Dörr
E-Mail: [9]bb-fahrradbruecke@menoldbezler.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]www.menoldbezler.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZDJ86
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Landkreis Böblingen Bau einer Fahrrad-/Fußgängerbrücke Vergabe von
Planungsleistungen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/2520
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71322300 Planungsleistungen für Brücken
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von folgenden
Planungsleistungen:
Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 HOAI i. V.
m. Anlage 12 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI) in den Leistungsphasen
1 bis 6;
Leistungen der Tragwerksplanung nach § 49 HOAI i. V. m. Anlage 14 (zu
§ 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2 HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 6;
Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4
(Starkstromanlagen) nach § 53 HOAI i. V. m. Anlage 15 (zu § 55 Absatz
3, § 56 Absatz 3) in den Leistungsphasen 1 bis 6;
Besondere Leistung in der Leistungsphase 6: Detaillierte Planung von
Bauphasen bei besonderen Anforderungen (z. B. unter Aufrechterhaltung
des Verkehrs").
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE112 Böblingen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Landkreis Böblingen plant die Errichtung einer Brücke für Fahrrad-
und Fußgängerverkehr. Der Radschnellweg Böblingen Stuttgart überquert
ebengleich die Panzertstrasse östlich von Böblingen im Bereich der
Panzerkaserne. Die Kreuzung der nach Schönaich führenden Kreisstraße
1057 bedeutet für den Radverkehr nicht nur einen Zeitverlust sondern
auch eines erhöhtes Unfallrisiko. Deshalb soll dort eine Überquerung
der Straße mittels einer Brücke für den Fuß- und Radverkehr geschaffen
werden.
Die hierfür zu erbringenden Planungsleistungen sollen unter
Berücksichtigung einer bereits vorhandenen Machbarkeitsstudie erfolgen.
Die Realisierung soll in einer leichten Stahlkonstruktion erfolgen, um
mit möglichst großen Spannweiten einen minimalen Eingriff in den
Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu ermöglichen. Darüber hinaus
soll eine optimale Höhenentwicklung die ideale Nutzung als Radweg
ermöglichen.
Die Planung hat unter Berücksichtigung der sich aus der Förderung des
Vorhabens ergebenden Rahmenbedingungen zu erfolgen. Die
Planungsleistungen sind ab Januar 2021 zu erbringen und möglichst rasch
abzuschließen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf
Weiterbeauftragung besteht nicht.
Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand erhalten die im Rahmen des
Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung der
Angebotsabgabe.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert
nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird,
sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis
seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des
rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen
bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht
unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den
anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der
Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine
entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung
stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3)
hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis
sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind
für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und
III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf
Ausschlussgründe einzureichen:
1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht
vorliegen,
2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124
GWB,
3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung:
1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder
Handelsregister.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit
vergleichbaren Leistungen.
2. Eigenerklärung über das Vorliegen einer
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von
jeweils mind. 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden
oder Eigenerklärung, im Auftragsfall einen entsprechenden
Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche
Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte
in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (2017, 2018, 2019).
2) Eigenerklärung zu Referenzen über vergleichbare Leistungen
Die Erklärung muss folgende Angaben enthalten:
Angaben zum Auftraggeber;
Gegenstand und Umfang der Leistungserbringung;
Zeitraum der Leistungserbringung mit Datum der Fertigstellung/Abnahme
des Bauwerks;
Herstellkosten in EUR brutto;
Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI;
Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu (2): Es sind folgende Mindestreferenzen nachzuweisen:
Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Planungsleistungen der
Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie Leistungen der Tragwerksplanung
für ein Brückenbauwerk mit anrechenbaren Herstellkosten von mindestens
EUR 1 Mio. brutto. Bei dem Referenzprojekt müssen bzgl. der Leistungen
der Tragwerksplanung mind. die Leistungsphasen 1 bis 6 nach HOAI sowie
bzgl. der Leistungen der Objektplanung mind. die Leistungsphasen 1 bis
6 nach HOAI erbracht worden sein. Die Fertigstellung/Abnahme des
Bauwerks muss in den letzten 10 Jahren (frühestens 1. Oktober 2010)
erfolgt sein.
Die Mindestanforderungen können entweder durch eine einzige Referenz,
die sowohl Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke und
Leistungen der Tragwerksplanung umfasst erbracht werden oder mittels
zweier Referenzen, die gemeinsam Leistungen der Objektplanung
Ingenieurbauwerke und Leistungen der Tragwerksplanung umfassen,
nachgewiesen werden.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/10/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene
Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in
Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich
hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz
von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen
Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein
Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche
Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben
bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen
Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie
aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem
Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen
sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor
Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist
prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder
Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des
Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZDJ86
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: [12]www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160
GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber
gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote
für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für
Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung
zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax
oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/09/2020
References
6. mailto:bb-fahrradbruecke@menoldbezler.de?subject=TED
7. http://www.lrabb.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZDJ86/documents
9. mailto:bb-fahrradbruecke@menoldbezler.de?subject=TED
10. http://www.menoldbezler.de/
11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZDJ86
12. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
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