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Ausschreibung: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung - DE-Mannheim
Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
Dokument Nr...: 434532-2020 (ID: 2020091609171361261)
Veröffentlicht: 16.09.2020
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DE-Mannheim: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
2020/S 180/2020 434532
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Postanschrift: M5, 7
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabestelle@bghw.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.bghw.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E74478421
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.subreport.de/E74478421
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Unterhaltsreinigung und Glasreinigung für die BGHW in unserem
Verwaltungsgebäude in Berlin
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin schreibt einen Vertrag über die Unterhalts- und
Glasreinigung im Verwaltungsgebäude Berlin, Bundesallee 57/58 aus. Ziel
der Ausschreibung bzw. des Vertrages ist eine sichere, rechtskonforme,
effektive, ökonomische und ökologische Leistungserbringung durch den
Auftragnehmer.
Als Vertragslaufzeit ist der Zeitraum vom 1.1.2021 bis 31.12.2022
vorgesehen.
Es bestehen seitens der Auftraggeberin zwei Verlängerungsoptionen von
jeweils einem Jahr zu den gleichen Preiskonditionen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) schreibt die
Unterhaltsreinigung/Glas- und Glasrahmenreinigung (inkl. Falze) für das
Verwaltungsgebäude in Berlin, Bundesallee 57/58 aus. Die Vertragsdauer
der ausgeschriebenen Leistungen erstreckt sich vom 1.1.2020 bis
31.12.2022. Es besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung
um jeweils ein Jahr.
Die Reinigungsarbeiten haben sich neben der gründlichen Fußbodenpflege
auch auf sämtliche in den Räumen/Fluren befindliche
Einrichtungsgegenstände (Schreibtische, Container, Stehlampen, Akten-
und Wandschränke, Sideboards und sonstige Möbelstücke) zu erstrecken.
Büromaschinen und Einzelplatz-PCs/Bildschirme sind von der Reinigung
ausgenommen. Die Kalkulation ist so durchzuführen, dass vierteljährlich
eine Reinigung der Schrankwände (komplett bis zur Decke) sowie der
Innenverglasung gewährleistet ist. Die Innenverglasung zählt zur
Glasreinigung. Die Griffspuren an der Innenverglasung sind von der
Unterhaltsreinigung zu entfernen. Die Glasreinigung umfasst das
streifenfreie und beidseitige Reinigen der Glasflächen, der Glasrahmen
(nebst sämtlicher beweglicher und feststehender Rahmenelemente
witterungs- und raumseitig, einschließlich sämtlicher Falze, Anschläge
und Wasserrinnen/-fugen). Ebenfalls gereinigt werden die Bedienelemente
wie Griffe und Gestänge sowie Wetter- und Wasserschenkel. Zu beachten
ist, dass es sich bei dem Aufmaß um die gesamte Fläche (Außen- und
Innenseiten; inklusive Doppelfenster) handelt. Weiterhin sind im
gesamten Gebäude weitestgehend Doppelfenster eingebaut.
Es sind vier Reinigungsdurchgänge im Jahr durchzuführen (1 x pro
Quartal):
2 x reine Glasreinigung (Innen- und Außenreinigung der Glasflächen
ohne Rahmen, Falze u. Fugen etc.);
1 x Glasreinigung mit feststehenden und beweglichen Rahmenteilen(ohne
Falze, Anschläge und Wasserrinnen/-fugen);
1 x Glasreinigung mit feststehenden und beweglichen Rahmenteilen
(einschl. sämtlicher Falze, Anschläge und Wasserrinnen/-fugen).
Müllentsorgung: Der Papierabfall ist in die
Aktenvernichtungs-(Shredder)boxen (jeweils in den Kellergeschossen) zu
entsorgen. Kartonagen sind zerkleinert (nicht zusammengetreten) in den
blauen Papiertonnen zu entsorgen. Die Raucheraschenbecher der
Raucherecken werden durch den Auftraggeber geleert.
Der innerbetriebliche Ablauf darf durch die Reinigungsarbeiten nicht
gestört werden. Mehrarbeiten, die aufgrund stärkerer Verschmutzung (z.
B. infolge kleiner baulicher Instandsetzungsarbeiten oder im Winter)
erforderlich werden, gehören zur laufenden Unterhaltsreinigung und
dürfen nicht gesondert berechnet werden. Bei den Reinigungsarbeiten
sind die ortspolizeilichen Vorschriften sowie die
Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet
sich zur Durchführung und Dokumentation von Eigenkontrollen. Die
Verantwortlichen im Haus bestätigen einmal monatlich die einwandfreie
Reinigung auf einer Kontrollliste, die der Auftragnehmer aufstellt und
vorlegt. Festgestellte Mängel und Schäden an Gebäuden, Installationen,
Beleuchtung oder Mobiliar sind dem Auftraggeber täglich schriftlich zu
melden. Die Reinigungszeiten ergeben sich aus den Angaben des Bieters
in den Flächenverzeichnissen.
Wir bitten unsere Bieter/Bieterinnen in diesem Zusammenhang
eindringlich Ihre Reinigungszeiten für die jeweiligen
Reinigungsbereiche so ausreichend zu kalkulieren (inklusive aller
möglichen zusätzlich in diesem Bereich anfallenden Arbeiten), dass das
geforderte Leistungsverzeichnis vom Reinigungspersonal zu 100 %
umgesetzt werden kann.
Angebote, die unterhalb der Mindestreinigungszeiten von 15
Arbeitsstunden pro Arbeitstag kalkuliert wurden, werden ausgeschlossen.
Die Reinigungszeiten für die Unterhaltsreinigung beginnen täglich um
16.30 Uhr. Wegen der Scharfschaltung der Alarmanlage müssen die Häuser
spätestens um 20:30 Uhr verlassen werden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Reinigungsarbeiten fachgerecht
und unter Verwendung von geeigneten Mitteln durchzuführen.
Reinigungsmethoden und Reinigungsmaterialien, die eine Schädigung des
Personals, der behandelten Flächen oder Einrichtungsgegenstände
verursachen, dürfen nicht verwendet werden. Dies gilt insbesondere für
die Behandlung der Fußböden und Treppen. Alle Fußbodenbeläge außer
Textil- und Teppichböden sind mit einem entsprechenden Reinigungs- und
Pflegemittel einstufig nass, im Eingangsbereich zweistufig nass zu
wischen. Teppichböden, Teppiche und textile Schmutzfangmatten werden
gründlich gesaugt bzw. bürstgesaugt. In den Toiletten und Waschanlagen
sind Fußböden, Kachel- und Trennwände obere und untere Fläche,
Türgriffe und Griffe der Spülvorrichtungen mit geeigneten Mitteln
zweistufig nass zu reinigen. Die Toiletten und Urinale sind durch den
Einsatz von geeigneten Reinigungsmitteln von Ablagerungen freizuhalten.
Die nicht mit herkömmlichen Reinigungsmitteln zu entfernenden
Rückstände (z. B. Kalkablagerungen) sind durch materialschonende
Reinigungsmittel (z. B. Keramikradierer) spätestens bei deren Auftreten
jedoch mindestens zweimal jährlich zu entfernen. Maschinen, Geräte,
Pflege- und Reinigungsmittel sind nach Beendigung der Arbeiten wieder
wegzuräumen und gegen missbräuchlichen Gebrauch zu sichern
(verschließbare Schränke), alle Einrichtungsgegenstände sind an ihren
ursprünglichen Platz zu stellen. In dem vom Auftragnehmer zu
reinigenden Bereich sind auch in den im Turnus an diesem Tag nicht
gereinigten Räumen nach Erledigung der Reinigungsarbeiten Türen und
Fenster zu verschließen, Wasserhähne zuzudrehen und Beleuchtungskörper
auszuschalten. Möbelflächen, Tische, Stühle, Schränke, Regale usw.,
Fensterbänke Heizkörper, Sockelleisten, Telefone und Tischlampen werden
feucht abgewischt, Polstermöbel werden gesaugt.
Durch die Reinigungsarbeiten dürfen keine gesundheitlichen Gefahren für
die Benutzer der zu reinigenden Flächen und Räume entstehen; dies gilt
z. B. für die bei der Verwendung bestimmter Reinigungsmittel
entstehende Raumluftbelastung; für die Fußbodenpflege sind, sofern es
sich um glatte Flächen handelt, nur rutschhemmende Pflegemittel zu
verwenden. Soweit erforderlich, hat der Auftragnehmer die gebotenen
Sicherungsmaßnahmen zu treffen und entsprechende Hinweise an den
Gefahrenquellen anzubringen. Die eingesetzten Geräte und Maschinen
müssen mit dem VDE/GS-Zeichen versehen sowie in den erforderlichen
Abständen vom Auftragnehmer einem e-check unterzogen sein. Das zur
Reinigung erforderliche Putzmaterial, die Reinigungsgeräte und
Reinigungsmittel werden vom Auftragnehmer gestellt. Das zur Reinigung
erforderliche Wasser, sowie der notwendige elektrische Strom werden
unentgeltlich vom Auftraggeber gestellt. Der Auftragnehmer hat jedoch
einen sparsamen Verbrauch sicherzustellen.
Personal: Der Auftragnehmer ist gehalten, nur zuverlässiges und
fachkundiges Personal zu beschäftigen. Ausländische Arbeitskräfte
dürfen nur beschäftigt werden, wenn gültige Arbeits- und
Aufenthaltspapiere vorliegen. Die Beschäftigung des Reinigungspersonals
erfolgt ausschließlich nach den Bestimmungen des
Gebäudereiniger-Handwerks. Der Mindesttariflohn ist zu beachten. Die
Verpflichtungen nach dem Entsendegesetz sind strikt einzuhalten. Der
Auftraggeber darf jeder Zeit und ohne Angabe von Gründen verlangen,
dass Mitarbeiter des Auftragnehmers, die im Objekt beschäftigt sind,
ausgewechselt werden. Etwaige Personalwechsel durch den Auftragnehmer
sind dem Auftraggeber 3 Werktage vor dem Wechsel anzuzeigen. Auf
Verlangen des Auftraggebers muss der Auftragnehmer polizeiliche
Führungszeugnisse vorlegen können.
Die Vertragserfüllung durch Sub-/Unterauftragnehmer ist unzulässig.
Objektleitung: Die Objektleitung muss dem Auftraggeber einmal
wöchentlich für eine Stunde als Ansprechpartner/in vor Ort zu Verfügung
stehen. Nach Vertragsabschluss müssen feste Anwesenheitszeiten bekannt
gegeben werden. Diese Zeiten werden Vertragsbestandteil und führen bei
unentschuldigtem Nichteinhalten zu einer Vertragsverletzung, mit der
Berechtigung des Auftragnehmers eine Vertragsstrafe in Höhe von 80 EUR
zu erheben. Evtl. Vertragsstrafen, werden bei der nächsten
Rechnungsstellung in Abzug gebracht.
Werden das Reinigungsobjekt, Teilflächen oder einzelne Räume mangelhaft
gereinigt, so mindert sich die auf sie entfallende Vergütung im
Verhältnis des Wertes der tatsächlich erbrachten Leistung zur
vertraglich zu erbringenden Leistung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2021
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Es bestehen seitens der Auftraggeberin zwei Verlängerungsoptionen von
jeweils einem Jahr zu den gleichen Preiskonditionen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Es besteht die Möglichkeit, die Gebäude zu besichtigen. Um
Terminvereinbarung per E-Mail wird gebeten. Sollten Sie die Möglichkeit
der Ortsbesichtigung nicht wahrnehmen und Ihre Kalkulation nur auf der
Grundlage der Beispielbilder durchführen, ist eine spätere
Nachkalkulation wegen fehlender Ortskenntnisse ausgeschlossen!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweis einer gewerberechtlichen ordnungsgemäßen
Unternehmensanmeldung (sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist);
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Umsatz der letzten 3 Jahre;
Anzahl durchschnittlicher Beschäftigter der letzten 3 Jahre;
Nachweis einer Betriebshaftpflicht (Mindestversicherungssumme 500 000
EUR).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis umfangreicher Erfahrungen in ähnlichen Projekten (Angabe
mind. dreier gleichwertiger Referenzen);
Eigenerklärung zu ausreichenden Ressourcen, um die Leistungen über
den angegebenen Zeitraum zu gewährleisten;
Nachweis einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 : 2000 ff und/oder
DIN EN ISO 14001 ff, oder Nachweis, dass nach gleichwertigen Normen
gearbeitet wird.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/10/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09/11/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/10/2020
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Wir behalten uns das Recht vor, die jeweiligen Lose an verschiedene
Bieter zu vergeben. Sollten Sie hiermit nicht einverstanden sein,
bitten wir, von einer Angebotsabgabe abzusehen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-9499-0
Fax: +49 228-9499-163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wir weisen an dieser Stelle auf den § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hin.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist eine Rüge innerhalb von 10
Kalendertagen anzubringen, nachdem der Antragsteller den
Vergaberechtsverstoß erkannt hat. Ist der Verstoß gegen
Vergabevorschriften bereits auf Grund der Bekanntmachung oder in den
Vergabeunterlagen erkennbar, ist die Rüge innerhalb der in der
Bekanntmachung genannten Bewerbungs- oder Angebotsfrist zu rügen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/09/2020
References
6. mailto:vergabestelle@bghw.de?subject=TED
7. http://www.bghw.de/
8. https://www.subreport.de/E74478421
9. https://www.subreport.de/E74478421
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