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Ausschreibung: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung - DE-Mannheim
Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
Dokument Nr...: 434532-2020 (ID: 2020091609171361261)
Veröffentlicht: 16.09.2020
*
  DE-Mannheim: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
   2020/S 180/2020 434532
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
   Postanschrift: M5, 7
   Ort: Mannheim
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Postleitzahl: 68161
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabestelle@bghw.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.bghw.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E74478421
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.subreport.de/E74478421
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Sozialwesen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Unterhaltsreinigung und Glasreinigung für die BGHW in unserem
   Verwaltungsgebäude in Berlin
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Auftraggeberin schreibt einen Vertrag über die Unterhalts- und
   Glasreinigung im Verwaltungsgebäude Berlin, Bundesallee 57/58 aus. Ziel
   der Ausschreibung bzw. des Vertrages ist eine sichere, rechtskonforme,
   effektive, ökonomische und ökologische Leistungserbringung durch den
   Auftragnehmer.
   Als Vertragslaufzeit ist der Zeitraum vom 1.1.2021 bis 31.12.2022
   vorgesehen.
   Es bestehen seitens der Auftraggeberin zwei Verlängerungsoptionen von
   jeweils einem Jahr zu den gleichen Preiskonditionen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) schreibt die
   Unterhaltsreinigung/Glas- und Glasrahmenreinigung (inkl. Falze) für das
   Verwaltungsgebäude in Berlin, Bundesallee 57/58 aus. Die Vertragsdauer
   der ausgeschriebenen Leistungen erstreckt sich vom 1.1.2020 bis
   31.12.2022. Es besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung
   um jeweils ein Jahr.
   Die Reinigungsarbeiten haben sich neben der gründlichen Fußbodenpflege
   auch auf sämtliche in den Räumen/Fluren befindliche
   Einrichtungsgegenstände (Schreibtische, Container, Stehlampen, Akten-
   und Wandschränke, Sideboards und sonstige Möbelstücke) zu erstrecken.
   Büromaschinen und Einzelplatz-PCs/Bildschirme sind von der Reinigung
   ausgenommen. Die Kalkulation ist so durchzuführen, dass vierteljährlich
   eine Reinigung der Schrankwände (komplett bis zur Decke) sowie der
   Innenverglasung gewährleistet ist. Die Innenverglasung zählt zur
   Glasreinigung. Die Griffspuren an der Innenverglasung sind von der
   Unterhaltsreinigung zu entfernen. Die Glasreinigung umfasst das
   streifenfreie und beidseitige Reinigen der Glasflächen, der Glasrahmen
   (nebst sämtlicher beweglicher und feststehender Rahmenelemente
   witterungs- und raumseitig, einschließlich sämtlicher Falze, Anschläge
   und Wasserrinnen/-fugen). Ebenfalls gereinigt werden die Bedienelemente
   wie Griffe und Gestänge sowie Wetter- und Wasserschenkel. Zu beachten
   ist, dass es sich bei dem Aufmaß um die gesamte Fläche (Außen- und
   Innenseiten; inklusive Doppelfenster) handelt. Weiterhin sind im
   gesamten Gebäude weitestgehend Doppelfenster eingebaut.
   Es sind vier Reinigungsdurchgänge im Jahr durchzuführen (1 x pro
   Quartal):
    2 x reine Glasreinigung (Innen- und Außenreinigung der Glasflächen
   ohne Rahmen, Falze u. Fugen etc.);
    1 x Glasreinigung mit feststehenden und beweglichen Rahmenteilen(ohne
   Falze, Anschläge und Wasserrinnen/-fugen);
    1 x Glasreinigung mit feststehenden und beweglichen Rahmenteilen
   (einschl. sämtlicher Falze, Anschläge und Wasserrinnen/-fugen).
   Müllentsorgung: Der Papierabfall ist in die
   Aktenvernichtungs-(Shredder)boxen (jeweils in den Kellergeschossen) zu
   entsorgen. Kartonagen sind zerkleinert (nicht zusammengetreten) in den
   blauen Papiertonnen zu entsorgen. Die Raucheraschenbecher der
   Raucherecken werden durch den Auftraggeber geleert.
   Der innerbetriebliche Ablauf darf durch die Reinigungsarbeiten nicht
   gestört werden. Mehrarbeiten, die aufgrund stärkerer Verschmutzung (z.
   B. infolge kleiner baulicher Instandsetzungsarbeiten oder im Winter)
   erforderlich werden, gehören zur laufenden Unterhaltsreinigung und
   dürfen nicht gesondert berechnet werden. Bei den Reinigungsarbeiten
   sind die ortspolizeilichen Vorschriften sowie die
   Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet
   sich zur Durchführung und Dokumentation von Eigenkontrollen. Die
   Verantwortlichen im Haus bestätigen einmal monatlich die einwandfreie
   Reinigung auf einer Kontrollliste, die der Auftragnehmer aufstellt und
   vorlegt. Festgestellte Mängel und Schäden an Gebäuden, Installationen,
   Beleuchtung oder Mobiliar sind dem Auftraggeber täglich schriftlich zu
   melden. Die Reinigungszeiten ergeben sich aus den Angaben des Bieters
   in den Flächenverzeichnissen.
   Wir bitten unsere Bieter/Bieterinnen in diesem Zusammenhang
   eindringlich Ihre Reinigungszeiten für die jeweiligen
   Reinigungsbereiche so ausreichend zu kalkulieren (inklusive aller
   möglichen zusätzlich in diesem Bereich anfallenden Arbeiten), dass das
   geforderte Leistungsverzeichnis vom Reinigungspersonal zu 100 %
   umgesetzt werden kann.
   Angebote, die unterhalb der Mindestreinigungszeiten von 15
   Arbeitsstunden pro Arbeitstag kalkuliert wurden, werden ausgeschlossen.
   Die Reinigungszeiten für die Unterhaltsreinigung beginnen täglich um
   16.30 Uhr. Wegen der Scharfschaltung der Alarmanlage müssen die Häuser
   spätestens um 20:30 Uhr verlassen werden.
   Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Reinigungsarbeiten fachgerecht
   und unter Verwendung von geeigneten Mitteln durchzuführen.
   Reinigungsmethoden und Reinigungsmaterialien, die eine Schädigung des
   Personals, der behandelten Flächen oder Einrichtungsgegenstände
   verursachen, dürfen nicht verwendet werden. Dies gilt insbesondere für
   die Behandlung der Fußböden und Treppen. Alle Fußbodenbeläge außer
   Textil- und Teppichböden sind mit einem entsprechenden Reinigungs- und
   Pflegemittel einstufig nass, im Eingangsbereich zweistufig nass zu
   wischen. Teppichböden, Teppiche und textile Schmutzfangmatten werden
   gründlich gesaugt bzw. bürstgesaugt. In den Toiletten und Waschanlagen
   sind Fußböden, Kachel- und Trennwände obere und untere Fläche,
   Türgriffe und Griffe der Spülvorrichtungen mit geeigneten Mitteln
   zweistufig nass zu reinigen. Die Toiletten und Urinale sind durch den
   Einsatz von geeigneten Reinigungsmitteln von Ablagerungen freizuhalten.
   Die nicht mit herkömmlichen Reinigungsmitteln zu entfernenden
   Rückstände (z. B. Kalkablagerungen) sind durch materialschonende
   Reinigungsmittel (z. B. Keramikradierer) spätestens bei deren Auftreten
   jedoch mindestens zweimal jährlich zu entfernen. Maschinen, Geräte,
   Pflege- und Reinigungsmittel sind nach Beendigung der Arbeiten wieder
   wegzuräumen und gegen missbräuchlichen Gebrauch zu sichern
   (verschließbare Schränke), alle Einrichtungsgegenstände sind an ihren
   ursprünglichen Platz zu stellen. In dem vom Auftragnehmer zu
   reinigenden Bereich sind auch in den im Turnus an diesem Tag nicht
   gereinigten Räumen nach Erledigung der Reinigungsarbeiten Türen und
   Fenster zu verschließen, Wasserhähne zuzudrehen und Beleuchtungskörper
   auszuschalten. Möbelflächen, Tische, Stühle, Schränke, Regale usw.,
   Fensterbänke Heizkörper, Sockelleisten, Telefone und Tischlampen werden
   feucht abgewischt, Polstermöbel werden gesaugt.
   Durch die Reinigungsarbeiten dürfen keine gesundheitlichen Gefahren für
   die Benutzer der zu reinigenden Flächen und Räume entstehen; dies gilt
   z. B. für die bei der Verwendung bestimmter Reinigungsmittel
   entstehende Raumluftbelastung; für die Fußbodenpflege sind, sofern es
   sich um glatte Flächen handelt, nur rutschhemmende Pflegemittel zu
   verwenden. Soweit erforderlich, hat der Auftragnehmer die gebotenen
   Sicherungsmaßnahmen zu treffen und entsprechende Hinweise an den
   Gefahrenquellen anzubringen. Die eingesetzten Geräte und Maschinen
   müssen mit dem VDE/GS-Zeichen versehen sowie in den erforderlichen
   Abständen vom Auftragnehmer einem e-check unterzogen sein. Das zur
   Reinigung erforderliche Putzmaterial, die Reinigungsgeräte und
   Reinigungsmittel werden vom Auftragnehmer gestellt. Das zur Reinigung
   erforderliche Wasser, sowie der notwendige elektrische Strom werden
   unentgeltlich vom Auftraggeber gestellt. Der Auftragnehmer hat jedoch
   einen sparsamen Verbrauch sicherzustellen.
   Personal: Der Auftragnehmer ist gehalten, nur zuverlässiges und
   fachkundiges Personal zu beschäftigen. Ausländische Arbeitskräfte
   dürfen nur beschäftigt werden, wenn gültige Arbeits- und
   Aufenthaltspapiere vorliegen. Die Beschäftigung des Reinigungspersonals
   erfolgt ausschließlich nach den Bestimmungen des
   Gebäudereiniger-Handwerks. Der Mindesttariflohn ist zu beachten. Die
   Verpflichtungen nach dem Entsendegesetz sind strikt einzuhalten. Der
   Auftraggeber darf jeder Zeit und ohne Angabe von Gründen verlangen,
   dass Mitarbeiter des Auftragnehmers, die im Objekt beschäftigt sind,
   ausgewechselt werden. Etwaige Personalwechsel durch den Auftragnehmer
   sind dem Auftraggeber 3 Werktage vor dem Wechsel anzuzeigen. Auf
   Verlangen des Auftraggebers muss der Auftragnehmer polizeiliche
   Führungszeugnisse vorlegen können.
   Die Vertragserfüllung durch Sub-/Unterauftragnehmer ist unzulässig.
   Objektleitung: Die Objektleitung muss dem Auftraggeber einmal
   wöchentlich für eine Stunde als Ansprechpartner/in vor Ort zu Verfügung
   stehen. Nach Vertragsabschluss müssen feste Anwesenheitszeiten bekannt
   gegeben werden. Diese Zeiten werden Vertragsbestandteil und führen bei
   unentschuldigtem Nichteinhalten zu einer Vertragsverletzung, mit der
   Berechtigung des Auftragnehmers eine Vertragsstrafe in Höhe von 80 EUR
   zu erheben. Evtl. Vertragsstrafen, werden bei der nächsten
   Rechnungsstellung in Abzug gebracht.
   Werden das Reinigungsobjekt, Teilflächen oder einzelne Räume mangelhaft
   gereinigt, so mindert sich die auf sie entfallende Vergütung im
   Verhältnis des Wertes der tatsächlich erbrachten Leistung zur
   vertraglich zu erbringenden Leistung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2021
   Ende: 31/12/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Es bestehen seitens der Auftraggeberin zwei Verlängerungsoptionen von
   jeweils einem Jahr zu den gleichen Preiskonditionen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Es besteht die Möglichkeit, die Gebäude zu besichtigen. Um
   Terminvereinbarung per E-Mail wird gebeten. Sollten Sie die Möglichkeit
   der Ortsbesichtigung nicht wahrnehmen und Ihre Kalkulation nur auf der
   Grundlage der Beispielbilder durchführen, ist eine spätere
   Nachkalkulation wegen fehlender Ortskenntnisse ausgeschlossen!
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    Nachweis einer gewerberechtlichen ordnungsgemäßen
   Unternehmensanmeldung (sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist);
    Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Umsatz der letzten 3 Jahre;
    Anzahl durchschnittlicher Beschäftigter der letzten 3 Jahre;
    Nachweis einer Betriebshaftpflicht (Mindestversicherungssumme 500 000
   EUR).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Nachweis umfangreicher Erfahrungen in ähnlichen Projekten (Angabe
   mind. dreier gleichwertiger Referenzen);
    Eigenerklärung zu ausreichenden Ressourcen, um die Leistungen über
   den angegebenen Zeitraum zu gewährleisten;
    Nachweis einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 : 2000 ff und/oder
   DIN EN ISO 14001 ff, oder Nachweis, dass nach gleichwertigen Normen
   gearbeitet wird.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 19/10/2020
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09/11/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 19/10/2020
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Wir behalten uns das Recht vor, die jeweiligen Lose an verschiedene
   Bieter zu vergeben. Sollten Sie hiermit nicht einverstanden sein,
   bitten wir, von einer Angebotsabgabe abzusehen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 228-9499-0
   Fax: +49 228-9499-163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Wir weisen an dieser Stelle auf den § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hin.
   Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist eine Rüge innerhalb von 10
   Kalendertagen anzubringen, nachdem der Antragsteller den
   Vergaberechtsverstoß erkannt hat. Ist der Verstoß gegen
   Vergabevorschriften bereits auf Grund der Bekanntmachung oder in den
   Vergabeunterlagen erkennbar, ist die Rüge innerhalb der in der
   Bekanntmachung genannten Bewerbungs- oder Angebotsfrist zu rügen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/09/2020
References
   6. mailto:vergabestelle@bghw.de?subject=TED
   7. http://www.bghw.de/
   8. https://www.subreport.de/E74478421
   9. https://www.subreport.de/E74478421
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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