(1) Searching for "2020091509163559594" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste - DE-Berlin
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
Dokument Nr...: 432869-2020 (ID: 2020091509163559594)
Veröffentlicht: 15.09.2020
*
DE-Berlin: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
2020/S 179/2020 432869
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: degewo City Wohnungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Potsdamer Str. 60
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf Vergabe
E-Mail: [6]ausschreibung@degewo.de
Fax: +49 3026485-1805
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.degewo.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Generalplanungsleistungen gemäß HOAI LPH 2 bis 4 für WIE 440
Wiesenschlag 3 in 14129 Berlin
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71250000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
Vermessungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Generalplanungsleistungen gemäß HOAI LPH 2 bis 4 für die Errichtung
eines Wohnquartiers auf dem Grundstück Wiesenschlag 3 in 14129 Berlin
im Rahmen der Weiterführung eines B-Planverfahrens.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:
Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Generalplanungsleistungen gemäß HOAI LPH 2 bis 4 für die Errichtung
eines Wohnquartiers auf dem Grundstück Wiesenschlag 3 in 14129 Berlin
Gegenstand des Auftrages ist für die Weiterführung des Verfahrens zur
Aufstellung eines Bebauungsplanes eine zeitnahe fortschreibende
detaillierte Planung des Wohnquartiers, der Gebäude einschließlich
Statik, Haustechnik sowie Außenanlagen auf der Grundlage des
Siegerentwurfes für eine städtebauliche Konzeptstudie im Ergebnis eines
2-stufigen Gutachterverfahrens im September 2016.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten
einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
* Dienstleistungsauftrag, der an den Gewinner oder an einen der
Gewinner eines Wettbewerbs vergeben wird
Erläuterung:
Anlass zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 6-40VE im
Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Nikolassee ist die Absicht der
städtischen Wohnungsbaugesellschaft degewo AG eine Wohnbebauung auf dem
Grundstück Wiesenschlag 3 mit ca. 200 Wohneinheiten zu realisieren.
Zur Erarbeitung eines städtebaulichen- architektonischen Konzepts wurde
im Auftrag degewo AG im September 2016 ein Gutachterverfahren
ausgelobt. Hierfür qualifizierten sich 6 Architekturbüros. Im Ergebnis
einer intensiven Diskussion des Bewertungsgremiums, bestehend aus
Vertretern der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und
Vertretern des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf und degewo AG, ging der
Entwurf des Büros Müller Reimann Architekten als Favorit hervor, der
für eine weitere Überarbeitung empfohlen wurde. Das Verfahren zur
Aufstellung eines Bebauungsplanes hat sich als sehr komplex,
umfangreich und langläufig herauskristallisiert. Aufgrund vieler
Abwägungsprozesse im B-Planverfahren (von Mai 2017 bis Juni 2019),
insbesondere zur Lärmproblematik Verkehr und Schall, musste das
städtebauliche Konzept immer wieder angepasst werden.
Im Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden
und Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung wird für die nächsten Verfahrensschritte im
B-Plan zeitnah eine fortschreibende detaillierte Planung des Quartiers,
der Gebäude und Außenanlagen benötigt.
Zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen sollte der Siegerentwurf
mit dem Büro Müller Reimann weiter fortgeschrieben werden. Der Entwurf
verleiht dem Quartier eine eigenständige und identitätsstiftende
Baukörperstruktur mit einer besonderen Originalität und Architektonik.
(Urheberpersönlichkeitsrecht).
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Generalplanungsleistungen gemäß HOAI LPH 2 bis 4 für WIE 440
Wiesenschlag 3 in 14129 Berlin
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
28/08/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Thomas Müller Ivan Reimann Gesellschaft von
Architekten mbH
Postanschrift: Kurfürstendamm 178/179
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 309013-8316
Fax: +49 309013-7613
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach §
160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen
antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
eine Verletzung in seinen rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs.
1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn
der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und
dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB
nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt
nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens,
das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der vorliegenden
Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche
Bekanntmachung.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/09/2020
References
6. mailto:ausschreibung@degewo.de?subject=TED
7. http://www.degewo.de/
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|