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Ausschreibung: Rechtsberatung - DE-Saarbrücken
Rechtsberatung
Patent- und Urheberrechtsberatung
Dokument Nr...: 432272-2020 (ID: 2020091509124658986)
Veröffentlicht: 15.09.2020
*
DE-Saarbrücken: Rechtsberatung
2020/S 179/2020 432272
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: CISPA Helmholtz-Zentrum für
Informationssicherheit gGmbH
Postanschrift: Stuhlsatzenhaus 5
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung Beschaffungen/Vergabestelle
E-Mail: [6]vergaben@cispa.saarland
Telefon: +49 68130271900
Fax: +49 68130271942
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://cispa.saarland/de/
Adresse des Beschafferprofils:
[8]https://cispa.saarland/de/about/organization/procurement/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHKYY9G/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHKYY9G
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Großforschungszentrum; Klassischer öffentlicher Auftraggeber
gemäß § 99 Nr. 2 lit. a) GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Teil der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher
Forschungszentren
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Offenes Verfahren zur Rahmenvereinbarung
IP-Beratungsdienstleistung/Immaterialgüterrecht
Referenznummer der Bekanntmachung: 119_2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79111000 Rechtsberatung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das CISPA beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur
Diensleistung IP-Beratung/Immaterialgüterrecht.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79120000 Patent- und Urheberrechtsberatung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Hauptort der Ausführung:
CISPA Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
Stuhlsatzenhaus 5
66123 Saarbrücken
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das CISPA beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur
Diensleistung IP-Beratung/Immaterialgüterrecht.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagerteilung und
endet nach Ablauf von 2 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Auftraggeber kann die Vertragslaufzeit einmalig einseitig um 12
Monate verlängern. Die Verlängerung ist bis 3 Monate vor dem Auslaufen
des Vertrages in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit
ist damit auf 3 Vertragsjahre beschränkt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Einzureichende Unterlagen:
Eigenerklärung zur Eignung/alternativ die Einheitlich Europäische
Eigenerklärung (EEE) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung
vorzulegen): Der Bewerber/Bieter hat die Eigenerklärung zur Eignung
oder Alternativ die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vollständig auszufüllen und dem Angebot hinzuzufügen;
Eignungsleihe_Unterauftrag_OPTIONAL. (mit dem Angebot vorzulegen):
Sofern der Bieter/Bewerber beabsichtigt, eine Eignungsleihe zu
betreiben, muss das Formular Eignungsleihe_Unterauftrag vollständig
ausgefüllt mit dem Angebot/der Bewerbung übermittelt werden;
Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer_Optional (mit dem Angebot
vorzulegen): Sofern der Bieter/Bewerber beabsichtigt, sich einer
Unterauftragnehmerschaft zu bedienen, müssen die Formulare
Eignungsleihe_Unterauftrag und Verpflichtungserklärung
Unterauftragnehmer sowie die Eigenerklärung des Nachunternehmers
vollständig ausgefüllt mit dem Angebot/der Bewerbung übermittelt
werden,
Verpflichtungserklärung_Bewerber-Bietergemeinschaft_Optional (mit dem
Angebot vorzulegen): Sofern der Bieter/Bewerber eine Bewerber
Bietergemeinschaft eingeht, ist dem Antrag/Angebot zwingend die
Verpflichtungserklärung_Bewerber-Bietergemeinschaft, vollständig
ausgefüllt, beizufügen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Einzureichende Unterlagen:
Aktueller Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot
mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Bewerber/Bieter hat seinem
Angebot/Teilnahmeantrag einen aktuellen Nachweis über den Abschluss
einer Betriebshaftpflichtversicherung (mit üblichen Deckungssummen)
beizufügen;
Aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen
Finanzamt (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der
Bewerber/Bieter hat seinem Teilnahmeantrag/Angebot eine Bescheinigung
in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) vom zuständigen
Finanzamt hinzuzufügen;
Eigenerklärung zur Eignung/alternativ die Einheitlich Europäische
Eigenerklärung (EEE) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung
vorzulegen): Der Bewerber/Bieter hat die Eigenerklärung zur Eignung
oder alternativ die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vollständig auszufüllen und dem Angebot hinzuzufügen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Einzureichende Unterlagen:
Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit/Spezifikation der
beruflichen Erfahrung der Kanzlei durch Angabe der in diesen Unterlagen
geforderten Referenzen (mit dem Angebot vorzulegen): Der Bierter hat
seinem Angebot die in den Vergabeunterlagen festgelegten Referenzen per
separatem Schreiben hinzuzufügen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Der Auftrag ist dem Berufsstand der (Voll-)Juristen vorbehalten.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Einzureichende Unterlagen:
Angebotsschreiben_633 (mit dem Angebot vorzulegen): Die Bieter müssen
das Angebotsschreiben_633 zwingend vollständig ausfüllen (und die
Preise eintragen) und dem Angebot elektronisch über das Bietertool
beifügen;
Preisblatt/Preisblätter (mit dem Angebot vorzulegen): Die Bieter
müssen die Preisblätter vollständig ausfüllen und dem Angebot zwingen
beifügen (über das Bietertool mit Angebot hochladen).
Bei Losvergabe ist das Preisblatt/sind die Preisblätter für jedes Los,
auf das geboten wird, auszufüllen.
CVs der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personen (mit dem
Angebot vorzulegen): Der Bieter hat seinem Angebot die CV's der
Personen hinzuzufügen, die mit dem Auftrag betraut werden. Anhand der
CV's wird die Wertung des entsprechenden Zuschlagskriteriums
vorgenommen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/10/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10/12/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/10/2020
Ortszeit: 10:05
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach
Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das
E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKYY9G
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse:
[12]https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabek
ammern.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: CISPA Helmholtz-Zentrum für
Informationssicherheit gGmbH
Postanschrift: Stuhlsatzenhaus 5
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land: Deutschland
E-Mail: [13]vergaben@cispa.saarland
Telefon: +49 68130271900
Fax: +49 68130271942
Internet-Adresse: [14]https://cispa.saarland/de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach
Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das
E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: CISPA Helmholtz-Zentrum für
Informationssicherheit gGmbH
Postanschrift: Stuhlsatzenhaus 5
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land: Deutschland
E-Mail: [15]vergaben@cispa.saarland
Telefon: +49 68130271900
Fax: +49 68130271942
Internet-Adresse: [16]https://cispa.saarland/de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/09/2020
References
6. mailto:vergaben@cispa.saarland?subject=TED
7. https://cispa.saarland/de/
8. https://cispa.saarland/de/about/organization/procurement/
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHKYY9G/documents
10. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHKYY9G
11. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
12. https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
13. mailto:vergaben@cispa.saarland?subject=TED
14. https://cispa.saarland/de/
15. mailto:vergaben@cispa.saarland?subject=TED
16. https://cispa.saarland/de/
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