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Ausschreibung: Bauarbeiten für Kindergärten - DE-Bautzen
Bauarbeiten für Kindergärten
Dokument Nr...: 431221-2020 (ID: 2020091509022457950)
Veröffentlicht: 15.09.2020
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DE-Bautzen: Bauarbeiten für Kindergärten
2020/S 179/2020 431221
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bautzen
Postanschrift: Fleischmarkt 1
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauverwaltungsamt
E-Mail: [6]vergabe@bautzen.de
Telefon: +49 3591/534623
Fax: +49 3591 / 534-633
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.bautzen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]www.evergabe.de/unterlagen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Neubau einer Kindertageseinrichtung, Am Schützenplatz 4 a, 02625
Bautzen
Referenznummer der Bekanntmachung: 60.3_2020-0045
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45214100 Bauarbeiten für Kindergärten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Los 24: Baufeinreinigung.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45214100 Bauarbeiten für Kindergärten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED SACHSEN
NUTS-Code: DED2C Bautzen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Los 24 Baufeinreinigung
Grobmengen zur Ausschreibung
ca. 2 000 m^2 Bodenbeläge reinigen;
ca. 300 m^2 Wandbeläge reinigen;
ca. 600 m^2 Fensterflächen reinigen;
ca. 120 St. Türen reinigen;
ca. 95 St. sanitäre Ausstattungsgegenstände reinigen.
Ausführungsfristen:
Ausführung in Bauabschnitten, zeitlich versetzt, mit Unterbrechungen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 16/11/2020
Ende: 27/11/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen
Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt
Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von
Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen
auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert,
reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins
für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in
die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der
Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der
Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen:
1. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der
(Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
2. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über
das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls
das unternehmen Beitragspflichtig ist Unbedenklichkeitsbescheinigung
des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt
eine solche Bescheinigung ausstellt,
4. Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz,
5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des
zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen
Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt
Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von
Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen
auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert,
reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins
für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in
die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der
Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der
Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
1. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über
das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
2. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls
das Unternehmen beitragspflichtig ist Unbedenklichkeitsbescheinigung
des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt
eine solche Bescheinigung ausstellt,
3. Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz,
4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des
zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über
das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
2. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls
das Unternehmen beitragspflichtig ist Unbedenklichkeitsbescheinigung
des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt
eine Solche Bescheinigung ausstellt,
3. Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz,
4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des
zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen
Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt
Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von
Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen
auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert,
reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins
für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in
die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der
Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der
Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache
abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die Deutsche Sprache
beizufügen.
1. Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
genannten angaben,
2. Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren
jahresdurchschnittlich Beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach
Lohngruppen, mit extra Ausgewiesenem Leitungspersonal.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
genannten angaben,
2. Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren
jahresdurchschnittlich Beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach
Lohngruppen, mit extra Ausgewiesenem Leitungspersonal.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/10/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 06/11/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/10/2020
Ortszeit: 10:00
Ort:
Gewandhaus, Innere Lauenstraße 1, 02625 Bautzen
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Gemäß § 14 VOB/A-EU sind bei ausschließlicher Zulassung elektronischer
Angebote bei der Öffnung der Angebote keine Bieter oder deren
Bevollmächtigte zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Sollten nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen
Unklarheiten, Wiedersprüche oder Fehler (u. a. Verstoß gegen geltendes
Recht) vorliegen, So hat dieser die Auftraggeberin unter der genannten
Kontaktstelle umgehend in Textform darauf hinzuweisen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantragist ebenfalls unzulässig, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/09/2020
References
6. mailto:vergabe@bautzen.de?subject=TED
7. http://www.bautzen.de/
8. http://www.evergabe.de/unterlagen
9. http://www.evergabe.de/
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