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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Rheine
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Kommunikationsnetz
Kommunikationsinfrastruktur
Dokument Nr...: 430955-2020 (ID: 2020091409190857581)
Veröffentlicht: 14.09.2020
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  DE-Rheine: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
   2020/S 178/2020 430955
   Zuschlagsbekanntmachung  Konzession
   Ergebnisse des Vergabeverfahrens
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Rheine
   Ort: Rheine
   NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]Doris.Stuckmann@rheine.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.rheine.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot
   breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der
   Stadt Rheine im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
   Hilfestellung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Konzessionsgeber hat zur Versorgung aller Bürger und
   Gewerbetreibenden im Ausbaugebiet mit breitbandigen
   Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines flächendeckenden
   Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von
   Endkundendienstleistungen in Auftrag gegeben. Die Stadt Rheine hat im
   Rahmen des Förderprogramms Förderung zur Unterstützung des
   Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland eine endgültige
   Förderzusage erhalten.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 11 367 359.49 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32412000 Kommunikationsnetz
   32571000 Kommunikationsinfrastruktur
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Siehe oben Abschnitt II.1.4.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
   Kriterien:
     * Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
     * Kriterium: Dauer von der Vertragsunterzeichnung bis zur
       Inbetriebnahme des Netzes anhand des angegebenen Meilensteinplans
     * Kriterium: Endkundenprodukte
     * Kriterium: Regelung zur Durchführung von Baumaßnahmen
     * Kriterium: Konzept zu Service, Störungsbeseitigung und Vermarktung
     * Kriterium: Länge der erforderlichen Neubautrasse
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 84
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
   Konzessionsbekanntmachung
   IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2018/S 201-457712
   Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
   Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
   V.2)Vergabe einer Konzession
   V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
   07/09/2020
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
   Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH
   Ort: Rheine
   NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
   Land: Deutschland
   Der Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen
   Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Konzession/des Loses: 11 367 359.49 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die vorliegende Konzession dient dazu, einem Konzessionsgeber im Sinne
   des § 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung oder den Betrieb
   öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder
   mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu
   ermöglichen. Daher sind gemäß § 149 Nr. 8 GWB das GWB-Vergaberecht, die
   EU-Vergaberichtlinien, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige
   Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren
   nicht anwendbar. Die vorliegende Bekanntmachung im EU-Amtsblatt erfolgt
   daher lediglich freiwillig.
   Es wird dennoch aus Transparenzgründen entsprechend § 132 Abs. 5 GWB
   darauf hingewiesen, dass im laufenden Verfahren der
   Ausschreibungsgegenstand unter analoger Anwendung von § 132 Abs. 2 S. 1
   Nr. 2 und Nr. 3 GWB geändert wurde (Hinzunahme von Adressen in das
   Ausbaugebiet).
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
   Ort: Münster
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ob sich die Vergabekammer zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen
   Vergabebestimmungen aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (dazu
   die obigen Darlegungen zur Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB)
   entgegen den oben angestellten rechtlichen Erwägungen für zuständig
   erklären wird, kann die Vergabestelle nicht für die Vergabekammer
   entscheiden. Unabhängig hiervon wird darauf hingewiesen, dass ein
   Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich
   unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der
   Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen
   und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
   So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig,
   soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff.
   IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung),
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist
   zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
   werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
   Ort: Münster
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   09/09/2020
References
   6. mailto:Doris.Stuckmann@rheine.de?subject=TED
   7. http://www.rheine.de/
   8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:457712-2018:TEXT:DE:HTML
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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