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Ausschreibung: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung - DE-Berlin
Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Rechnungslegung und -prüfung
Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
Dokument Nr...: 430700-2020 (ID: 2020091409171857373)
Veröffentlicht: 14.09.2020
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DE-Berlin: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
2020/S 178/2020 430700
Soziale und andere besondere Dienstleistungen öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Scharnhorststraße 34-37
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Z-VG-VG Vergabestelle
E-Mail: [6]Vergabestelle@bmwi.bund.de
Telefon: +49 30-186152323
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.bmwi.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=348791
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=348791
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Projektträgerschaft für das Programm WIPANO des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
Referenznummer der Bekanntmachung: 13005/008-13#012
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt mit
dem Förderprogramm WIPANO den Technologie- und Wissenstransfer durch
Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung
innovativer Ideen der öffentlichen Forschung und von Unternehmen. Durch
die Erhöhung des Bekanntheitsgrades und rasche Diffusion von
vorhandenen Forschungsergebnissen bei möglichst vielen Akteuren im
Innovationssystem wird das Entstehen von Innovationen unterstützt.
Dazu fördert das BMWi im Rahmen der Richtlinie für WIPANO die
effiziente Nutzung von Geistigem Eigentum sowie den Transfer neuester
Forschungsergebnisse in die Normung.
Im Fokus von WIPANO stehen dabei die verbesserte wirtschaftliche
Verwertung von Erfindungen aus öffentlicher Forschung sowie die
weitreichende Nutzung des kreativen Potenzials von kleinen und
mittleren Unternehmen (KMU).
In der öffentlichen Forschung werden durch Identifizierung,
schutzrechtliche Sicherung und Vermarktung von Forschungsergebnissen
vorhandene Wissensressourcen für die Wirtschaft transparent und damit
einer Verwertung außerhalb der Wissenschaft zugänglich gemacht. Dies
dient den Hochschulen und öffentlich grundfinanzierten
Forschungseinrichtungen zur Profilierung untereinander, gegenüber den
Studierenden sowie gegenüber der Wirtschaft.
Durch ihre Flexibilität sind KMU häufig Treiber von Innovationen,
stehen jedoch vor besonderen Herausforderungen, ihr Geistiges Eigentum
rechtlich zu schützen. Neben fehlenden finanziellen Ressourcen hemmt
auch ein Mangel an Wissen um das richtige Vorgehen kleine und mittlere
Unternehmen, diesen Schutz für ihre Ideen und Entwicklungen zu
beanspruchen. Daraus resultiert nicht nur ein Wettbewerbsnachteil
gegenüber größeren Unternehmen, sondern auch ein Hemmnis für KMU, die
eigenen Ideen einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen.
Neben der Patentierung dient die Normung und Standardisierung den
Unternehmen, den Markt für eigene Technologien aufzuschließen und
Festlegungen für Produkte mitzugestalten, die sich in der Qualität von
Produkten und Prozessen widerspiegeln. Innovationen, die von der Idee
bis zur Marktreife durch Normungs- und Standardisierungsprozesse
begleitet werden, haben höhere Chancen sich am Markt durchzusetzen.
Durch eine stärkere aktive Beteiligung von KMU an nationalen und
internationalen Normungsprozessen sollen die Erfahrung und das Wissen
dieser Unternehmen in Normungs- und Standardisierungsprozesse
einfließen und somit ihre spezifischen Anforderungen angemessen
berücksichtigt werden.
Von einer breiteren Beteiligung von KMU an Normungs- und
Standardisierungsprozessen sowie der Aufbereitung von
Forschungsergebnissen für die Normung und Standardisierung profitiert
der Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt, da Normen und Standards
als Abbild des Stands der Technik ein enormer Wissensvorrat sind, der
von allen Unternehmen genutzt werden kann, um den Markteintritt neuer
Technologien zu beschleunigen bzw. die Marktdurchdringung innovativer
Produkte zu unterstützen.
Zur Unterstützung und Verbesserung des Wissens- und Technologietransfer
durch Patente und Normen fördert das BMWi Projekte:
zur Anmeldung und Verwertung von Schutzrechten (Patente und
Gebrauchsmuster) in den Förderschwerpunkten Öffentliche Forschung
Verwertungsförderung und Unternehmen Patentierung);
zur Weiterentwicklung von Erfindungen aus der öffentlichen Forschung
zur Erhöhung der Vermarktungschancen im Förderschwerpunkt Öffentliche
Forschung Weiterentwicklung von Erfindungen;
zur Diffusion von Forschungsergebnissen/Innovationen durch Normung
und Standardisierung in die Wirtschaft im Förderschwerpunkt
Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung;
zur Sensibilisierung und Unterstützung von KMU im Bereich Normung und
Standardisierung und zur aktiven Beteiligung an nationalen,
europäischen und internationalen Normungsgremien im Förderschwerpunkt
Unternehmen Normung.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 7 000 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
79210000 Rechnungslegung und -prüfung
79416200 Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:
Geschäftssitz des Auftragnehmers
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Projektträger als Auftragnehmer übernimmt für das BMWi
wissenschaftlichtechnische, verwaltungsmäßige und dienstleistende
Aufgaben für die Planung, Durchführung, Kontrolle und Dokumentation des
Programms WIPANO Wissens- und Technologietransfer durch Patente und
Normen.
Eine Beleihung des Auftragnehmers nach § 44 Abs. 3 BHO ist vorgesehen.
Die Aufgaben des AN beinhalten dabei insbesondere die folgenden
Arbeitspakete:
Projektträgeraufgaben für das WIPANO-Programm durch Unterstützung
des BMWi bei fachlichen und administrativen Fragen der Förderung;
Analytische und konzeptionelle Arbeiten in Form der Bewertung des
Standes von Wissenschaft und Technik, der Erarbeitung von Vorschlägen
für die strategische Fortentwicklung von WIPANO (Förderstrategie);
Multiplikation der Erkenntnisse aus den Projekten von WIPANO;
Aufbau und Pflege einer Förderstatistik, Berichtspflichten und
Erfolgskontrolle auf Projektebene und Unterstützung der
Erfolgskontrolle auf Programmebene.
Die Umsetzung des Förderprogramms erfolgt über 5 Förderschwerpunkte:
Kategorie I:
WIPANO-Förderschwerpunkt Öffentliche Forschung
Verwertungsförderung (Förderrichtlinie, Abschnitt 2.1.2);
WIPANO-Förderschwerpunkt Öffentliche Forschung Weiterentwicklung
von Erfindungen (Förderrichtlinie, Abschnitt 2.2) und
WIPANO-Förderschwerpunkt Wissenstransfer durch Normung und
Standardisierung (Förderrichtlinie, Abschnitt 3.1).
Kategorie II:
WIPANO-Förderschwerpunkt Unternehmen Patentierung
(Förderrichtlinie, Abschnitt 2.1.3) und
WIPANO-Förderschwerpunkt Unternehmen Normung (Förderrichtlinie,
Abschnitt 3.2).
Der Schwerpunkt der Leistungserbringung des AN wird im Arbeitspaket
Projektträgeraufgaben liegen. Es umfasst insbesondere
Beratungsleistungen, die Bearbeitung von Skizzen und Anträgen und die
fachliche und administrative Abwicklung der Förderfälle zu den
vorgenannten Kategorien.
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
(Kostenfreier Download auf [10]www.evergabe-online.de).
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 7 000 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Monaten: 36
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um weitere 12 Monate.
Der unter Ziffer II.1.5 und II.2.6 angegebene geschätzte Auftragswert
stellt den Höchstwert ohne MWSt. für die Grundlaufzeit und den
optionalen Verlängerunszeitraum von insgesamt 48 Monaten dar.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1. Unternehmensdarstellung
Darstellung des Bieters einschließlich seiner institutionellen und
organisatorischen Struktur, Tätigkeitsschwerpunkte, Mitarbeiterzahl,
Hauptfirmensitz und ggf. Niederlassungen.
Mindestanforderungen:
Vorausgesetzt wird eine mindestens dreijährige nachweisbare Tätigkeit
des Wirtschaftsteilnehmers mit für die ausgeschriebenen Leistungen
relevanten Tätigkeitsschwerpunkten sowie eine Mitarbeiteranzahl von
durchschnittlich mindestens 30 fest angestellten Mitarbeitern
(Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen können summiert werden)
ermittelt als Durchschnitt der letzten 3 Jahre. Im Falle einer
Bietergemeinschaft genügt es, wenn ein Mitglied eine einschlägige
dreijährige Tätigkeit nachweisen kann; die personellen Ressourcen der
einzelnen Mitglieder können summiert werden. Dabei können ggf. auch die
Ressourcen von Subunternehmen Berücksichtigung finden, sofern sich
diese in der Verpflichtungserklärung rechtsverbindlich zur Übernahme
bestimmter Leistungsanteile für den Fall der Zuschlagserteilung
verpflichtet haben.
2. Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3
Geschäftsjahre
Mindestanforderungen:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird ein
durchschnittlicher Jahresumsatz, ermittelt als Durchschnitt der letzten
3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, von mindestens 12 Mio. EUR (netto)
vorausgesetzt. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die
finanziellen Kapazitäten der einzelnen Mitglieder summiert werden.
Dabei können ggf. auch die Ressourcen von Subunternehmen
Berücksichtigung finden, sofern sich diese in der
Verpflichtungserklärung rechtsverbindlich zur Übernahme bestimmter
Leistungsanteile für den Fall der Zuschlagserteilung verpflichtet
haben.
3. Handelsregisterauszug
Nachweis der Eintragung in das Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe
der Rechtsvorschrift des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber
ansässig ist, für Deutschland das Handelsregister; ggf.
Vereinsregister.
Mindestanforderungen: Aktueller Ausdruck (nicht älter als 6 Monate zum
Ende der Angebotsfrist) erforderlich.
4. Referenzen
Im Angebot sind einschlägige Kompetenzen und Erfahrungen anhand von 3
konkreten Referenzprojekten auszuweisen, die die Fachkunde und
Leistungsfähigkeit des Bieters im Hinblick auf den ausgeschriebenen
Leistungsgegenstand belegen. Dazu sind zu jedem der nachstehend
genannten Kriterien Ausführungen vorzunehmen und einschlägige
Referenzleistungen seit 2017 darzustellen (ein Referenzprojekt pro
Kriterium:
Kriterium 1 Kenntnisse im Bereich der Förderschwerpunkte und im
Bereich Normung und Standardisierung sowie Schutzrechtsverwertung:
Fundierte Erfahrungen und Kenntnisse mit Bezug zu
Öffentlicher Forschung und Verwertung von Schutzrechten;
Normung;
Wissenstransfer von Forschungsergebnissen.
Kriterium 2 Abläufe und Umsetzung von Förderprogrammen:
Fundierte Kenntnisse und Erfahrungswerte mit Abläufen und der Umsetzung
von Förderprogrammen (vorzugsweise mit Beleihung). Dabei insbesondere
Erfahrungen bei der Beurteilung von Förderanträgen.
Kriterium 3 Zusammenarbeit:
Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden,
Forschungseinrichtungen und KMU.
Dabei kommt es nicht auf den Vertragsschluss an oder wann die
Leistungserbringung aufgenommen wurde, sondern dass nach dem 1.1.2017
entsprechende (Teil)Leistungen erbracht worden sind. Die Referenzen
sollen jeweils auf max. 2 Seiten pro Referenzleistung Angaben enthalten
zu:
Leistungsgegenstand; Leistungszeitraum; Leistungsumfang mit grober
Einordnung des Nettoauftragswertes (z.B. > 50 000 EUR; > 100 000 EUR
usw.); Auftraggeber/ Leistungsempfänger mit Kontaktdaten; kurze Angaben
zu Arbeitsergebnissen; Größe des beauftragten Teams und Vorgehensweise,
eingesetzten Methoden und Werkzeugen.
Die Referenzleistungen sind jeweils einem der genannten Kriterien
eindeutig zuzuordnen. Mehrfachnennungen von Auftraggebern und auch von
einzelnen Referenzprojekten sind zulässig, sofern bei letzterem
dargelegt wird, welchen konkreten Bezug Teilleistungen zu mehreren der
genannten Kriterien aufweisen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, einzelne oder alle Referenzen
inhaltlich zu prüfen. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt
und dienen ausschließlich zur Einschätzung der Eignung des Bieters zur
Übernahme der ausgeschriebenen Aufgaben.
Auf die Möglichkeit, Erfahrungen und ggf. Referenzen von benannten
Subunternehmern beizubringen, wird ausdrücklich hingewiesen, sofern
diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits verbindlich
verpflichtet haben.
5. Nachunternehmerverpflichtungserklärung sofern zutreffend: Sofern
ein Bieter sich zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten anderer
Unternehmen beruft, hat er eine Verpflichtungserklärung vorzulegen, in
der dieser sich verpflichtet, die bezeichneten Leistungsteile im Falle
der Auftragserteilung als Subunternehmer zu übernehmen. In diesem Fall
handelt es sich bei der Vorlage der Erklärung um ein
Ausschlusskriterium.
6. Bietergemeinschaftserklärung sofern zutreffend: Sofern eine
Bietergemeinschaft gebildet wird, handelt es sich bei der Vorlage der
Erklärung um ein Ausschlusskriterium.
7. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorzulegen, die u.a. beinhaltet, dass
der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren
gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1. Personalverfügbarkeit / Aufnahme der Projektträgertätigkeit
Eigenerklärung, dass die im Angebot benannte Projektleitung und das
benannte Projektteam bei Vertragsbeginn tatsächlich im angegebenen
Umfang zur Erbringung der Leistung zur Verfügung stehen werden und die
Projektträgertätigkeit ab dem Tag der Beauftragung in vollem Umfang
aufgenommen werden kann.
2. Ausschluss Interessenkollisionen
Eigenerklärung, dass der Bieter im Zusammenhang mit der zu vergebenden
Leistung keine auftragsfremden wirtschaftlichen Interessen gegenüber
Dritten verfolgt und dass potenzielle Interessenkollisionen mit anderen
Aufträgen und Auftraggebern durch strukturelle / personelle
Separierungen ausgeschlossen werden.
3. Bereitschaft zum Abschluss einer Vereinbarung zur
Auftragsverarbeitung (AV-V)
Eigenerklärung über die Bereitschaft, im Falle der Zuschlagserteilung
mit dem Auftraggeber eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV-V)
gem. Art. 28 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (Muster siehe
Vergabeunterlagen) abzuschließen und sich ggf. schriftlich zur
Einhaltung weiterer Vertraulichkeitsvorschriften zu verpflichten.
4. IT-Ausstattung und profi-Zugang
Eigenerklärung bezüglich des Vorhandenseins einer leistungsfähigen
IT-Ausstattung und der technischen Voraussetzungen für einen Zugang zum
Projektförder-Informationssystem (profi) des BMWi.
5. Vorhandensein eines Qualitätsmanagement- und
Informationssicherheitsmanagementsystems
Eigenerklärung über das Vorhandensein eines angemessenen
unternehmensinternen Qualitätsmanagement- und
Informationssicherheitsmanagementsystems.
6. Besprechungen im BMWi in Berlin
Eigenerklärung über die Bereitschaft, mit entsprechendem Fachpersonal
bei Bedarf auch kurzfristig dem Fachreferat im BMWi in Berlin
auftragsbezogen zur Verfügung zu stehen.
7. Voraussetzungen § 44 BHO
Formfreie Eigenerklärung über die Erfüllung der Voraussetzungen für
eine spätere treuhänderische Verwaltung von Bundesmitteln gem. § 44
Abs. 2 BHO sowie eine Beleihung gem. § 44 Abs. 3 BHO.
Mindestanforderung: Gewähr für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung,
getrennte Buchführung und Rechnungslegung für die Mittel und
Vermögensgegenstände des Bundes, gute Kenntnisse des Verwaltungs- und
Zuwendungsrechts.
8. Betriebshaftpflichtversicherung oder vergleichbare
Haftungsabsicherung
Nachweis des Vorliegens bzw. Formfreie Eigenerklärung über die
Bereitschaft zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung oder
einer vergleichbaren Haftungsabsicherung mit einer Deckungssumme von
mindestens 1 Mio. EUR. (A)
Mindestanforderung: Versicherungsschutz über die gesamte
Vertragslaufzeit.
Die Eigenerklärungen können in einem Dokument unterteilt nach den
vorstehenden acht Bestandteilen zusammengefasst werden.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.10)Identifizierung der geltenden nationalen Vorschriften für das
Verfahren:
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
Der Projektträger übernimmt die Kernaufgaben und weitere begleitende
Aufgaben zur Umsetzung des Programms WIPANO.
Eine treuhänderische Verwaltung von Bundesmitteln gem. § 44 Abs. 2 BHO
ist vorgesehen.
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
/ Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 13/10/2020
Ortszeit: 11:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Es handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung
der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die
Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der
e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit Anwendungen
bezeichneten Menüpunkte auf [11]www.evergabe-online.de zur Verfügung
gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA)
und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische
Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von
Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten
elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform
und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt.
Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind
Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform
selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf
[12]https://www.evergabe-online.info bereit.
Bewerber/Teilnehmer müssen im Rahmen der elektronisch geführten
Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das
Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung zu gewährleisten. Dazu
gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische
Übermittlungsrisiken!
Bei größerem Datenumfang ist daher darauf zu achten, dass die
Angebotsabgabe bzw. die Übermittlung des Teilnahmeantrages rechtzeitig
begonnen wird.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [13]vk@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: [14]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten
durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem
BMWi (hier: Referat Z-FV-VG Vergabestelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S.
1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB). Verstöße, die
aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind,
müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi gerügt werden (§ 160
Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BMWi dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu
wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber
informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
Information durch das BMWi geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax
oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie
beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi. Ein
Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes
beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BMWi ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet,
die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die
Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf
Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen
Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des
Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Referat IB6 (Öffentliche Aufträge, Vergabeprüfstelle)
Postanschrift: Scharnhorststraße 34-37
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [15]Buero-IB6@bmwi.bund.de
Telefon: +49 30-186150
Internet-Adresse: [16]http://www.bmwi.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/09/2020
References
6. mailto:Vergabestelle@bmwi.bund.de?subject=TED
7. http://www.bmwi.de/
8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=348791
9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=348791
10. http://www.evergabe-online.de/
11. http://www.evergabe-online.de/
12. https://www.evergabe-online.info/
13. mailto:vk@bundeskartellamt.de?subject=TED
14. http://www.bundeskartellamt.de/
15. mailto:Buero-IB6@bmwi.bund.de?subject=TED
16. http://www.bmwi.de/
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