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Ausschreibung: Dienstleistungen von Ingenieurbüros - DE-Berlin
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Planungsleistungen im Bauwesen
Planungsleistungen für Brücken
Bauaufsicht
Standortbegehung
Kontroll- und Überwachungsleistungen
Dokument Nr...: 430100-2020 (ID: 2020091409122856786)
Veröffentlicht: 14.09.2020
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  DE-Berlin: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   2020/S 178/2020 430100
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und
   -bau GmbH
   Postanschrift: Zimmerstr. 54
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 10117
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabe@deges.de
   Telefon: +49 30-20243-222
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.deges.de
   Adresse des Beschafferprofils: [8]https://vergabe.deges.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?functio
   n=_Details&TenderOID=54321-Tender-17458907eee-2f692b3b848f658e
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Straßen- und Brückenbau
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   A81, AS Sindelfingen-Ost bis AS Böblingen/Hulb, 6-spuriger Ausbau,
   Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach
   Baustellenverordnung
   Referenznummer der Bekanntmachung: AE08300258
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach
   Baustellenverordnung.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
   71322300 Planungsleistungen für Brücken
   71520000 Bauaufsicht
   71510000 Standortbegehung
   71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE11 Stuttgart
   NUTS-Code: DE112 Böblingen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach
   Baustellenverordnung
   Die vorhandene Strecke verläuft zwischen den Städten Böblingen und
   Sindelfingen. Die Ausbaustrecke beginnt bei Betriebs-km 590+180 und
   endet bei Betriebs-km 597+400 mit dem Übergang auf den
   Streckenabschnitt AS Böblingen-Hulb  AS Gärtringen. Die Länge beträgt
   7,220 km.
   Der Abschnitt umfasst derzeit 3 Vollanschlussstellen und 1
   Halbanschlussstelle. Zwischen den 4 Anschlussstellen ergeben sich somit
   3 Teilabschnitte. Die Strecke wurde Ende der 1960er Jahre als
   Bundesstraße B 14 nach den damaligen Trassierungsgrundsätzen in nahezu
   freiem Gelände trassiert und gebaut. In den 70er Jahren wurde die B 14
   zur A 831 aufgestuft und im Jahre 1987 zur A 81 umbenannt. Der Abstand
   der B 14 zur Bebauung von Sindelfingen betrug ursprünglich 500 m und
   zur Bebauung von Böblingen 300 m. Zwischenzeitlich ist die Bebauung
   teilweise bis zu 20 m an die Fahrbahn herangerückt.
   Der bestehende, vierstreifige Streckenabschnitt wurde ursprünglich als
   zweibahnige Bundestraße gebaut und erfüllt somit nicht mehr die
   Anforderungen, die an eine hochbelastete Autobahn gestellt werden
   müssen. Die durchschnittlichen täglichen Verkehrsmengen betrugen im
   Jahr 2010 je nach Teilabschnitt zwischen rund 95 400 Kfz/24 h und 116
   000 Kfz/24 h (Analyse 2010, DTVW, [11]. Der vorhandene vierstreifige
   Querschnitt ohne Standstreifen ist in den Spitzenzeiten nicht mehr
   ausreichend.
   Es ist vorgesehen, den Streckenabschnitt auf Grundlage der aktuellen
   Regelwerke sechsstreifig (RQ 36) auszubauen. Der Ausbau wird durch die
   vorhandenen Zwangspunkte, insbesondere wegen der geringen Abstände zur
   vorhandenen Bebauung erschwert.
   Die Streckengestaltung orientiert sich am vorhandenen engen Korridor
   zwischen den Städten Böblingen und Sindelfingen. Neben der Trassierung
   der Strecke sind dabei auch detaillierte Überlegungen zum Bauablauf
   (Strecke und Bauwerke) erforderlich, da wegen der hohen
   Verkehrsbelastung auch während der Bauzeit grundsätzlich vier
   Fahrstreifen für den Verkehr zur Verfügung stehen müssen.
   Der 7,220 km lange Streckenabschnitt beinhaltet im Wesentlichen
   folgende zu errichtenden Anlagen und Bauwerke bzw. durchzuführende
   Arbeiten (von Nord nach Süd):
    Umbau BAB 81 von km 591+180 bis 597+400 mit Betonfahrbahn;
    Durchpressung eines Amphibiendurchlasses DN 2000;
    Beidseitige Verbreiterung der Waldwegunterführung BW 7220 548
   (Mönchsbrunnen);
    Umbau der Anschlussstelle Sindelfingen-Ost vom Vollanschluss zu einem
   Halbanschluss;
    Ersatzneubau Brückenbauwerk BW 7220 545 (UF Mahdentalstraße);
    Verlängerung des Durchlasses BW 7220 544 (Goldbach);
    Umbau der Anschlussstelle Böblingen-Ost vom Halbanschluss zum
   Vollanschluss einschließlich zweier Knotenpunkte an der Tilsiter
   Straße;
    Ersatzneubau Brückenbauwerk BW 7220 543 (UF Tilsiter Straße);
    Verbreiterung Brückenbauwerk BW 7220 630 (UF Leibnizstraße);
    Beseitigung des Lärmschutzwalles und der LSW entlang der
   Leibnizstraße;
    Herstellung einer provisorischen Fahrbahn entlang des Tunnelbauwerks
   als Verkehrsführung während der Bauzeit einschließlich Beschilderung
   und Schutzeinrichtungen; Herstellung einer provisorischen
   Lärmschutzwand entlang der Umfahrung;
    Neubau Tunnel/Deckel Böblingen-Sindelfingen BW 7320 654 in offener
   Bauweise mit einer Röhre je Fahrtrichtung (3 Spuren + TSF) inkl.
   Betriebsgebäude und technischer Ausrüstung sowie
   Verkehrsbeeinflussungsanlage;
    Provisorische Behelfsbrücken (Bus/Radfahrer/Fußgänger) über den
   Tunnel zur Aufrechterhaltung des Verkehrs in der Leipziger Straße;
    Ersatzneubau Brückenbauwerk BW 7320 556 (ÜF Leipziger Straße);
    Rückbau und Beseitigung der Stützwand BW 7320 553 (FR Stuttgart);
    Ersatzneubau Brückenbauwerk BW 7320 555 (ÜF Böblinger-/Sindelfinger
   Straße);
    Provisorische Verkehrsanlagen und Behelfsbrücken zur
   Aufrechterhaltung des Verkehres in der
   Wolfgang-Brumme-Allee/Rudolf-Diesel-Straße;
    Ersatzneubau Brückenbauwerk BW 7320 551 (ÜF
   Wolfgang-Brumme-Allee/Rudolf-Diesel-Straße);
    Ersatzneubau Durchlass BW 7320 550 (Radwegunterführung AS Böblingen /
   Sindelfingen);
    Umbau/Herstellung der neuen Anschlussstelle Böblingen/Sindelfingen
   mit Anschluss an die Flugfeldallee;
    Ersatzneubau Brückenbauwerk BW 7319 564 (ÜF Calwer Straße K1073);
    Instandsetzung Durchlass BW 7319 554 (Aischbachverdolung);
    Ersatzneubau Brückenbauwerk BW 7319 563 (UF Dornierstraße);
    Ersatzneubau Brückenbauwerk BW 7319 561 (UF B464);
    Jeweiliger Rückbau und Beseitigung aller zu ersetzenden Bauwerke;
    Neubau von Entwässerungsanlagen/Kanälen entlang des
   Ausbauabschnittes;
    Neubau von 5 Regenklärbecken und zugehörigen 5
   Retentionsbodenfiltern;
    Neubau von gekrümmten Lärmschutzwänden vor und nach dem Tunnelbauwerk
   (beidseitig);
    Neubau von Mittelstreifenüberfahrten für die einzelnen
   Verkehrsführungen;
    Elektro-, Fernmelde-, und Datenübertragungstrassen im Bereich des
   gesamten Bauabschnitts;
    Lichtsignalanlagen, Schilderbrücken, StVO-Beschilderung, wegweisende
   Beschilderung, Schutz- und Leiteinrichtungen sowie Markierungen für den
   gesamten Bauabschnitt;
    Verlegungen von Leitungen im Vorfeld, während und im Nachgang der
   Baumaßnahme.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 77
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 3
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen. Auflistung und kurze Beschreibung der
   Bedingungen:
   Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem
   Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der
   Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem
   Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
   A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller
   Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §
   129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
   B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
   Vermögenswerte),
   C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
   EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
   verwaltet werden,,
   D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
   Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag
   verwaltet werden,
   E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des
   EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung
   internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten
   Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der
   Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und
   Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
   F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
   (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
   internationalem Geschäftsverkehr),
   G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes
   zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der
   Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
   EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
   verwaltet werden.
   Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße
   gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer
   rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter
   zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung
   der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts-
   oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über
   Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten
   einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig
   verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und 10
   GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
    Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
   geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist
   oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan
   rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation
   befindet [§ 124 Abs. 2 GWB];
    dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus
   Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in
   Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB];
    dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine
   schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB];
    dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
   Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt
   wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]
   Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
   Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren
   satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden
   Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann
   teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3
   nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an
   die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige
   Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der
   Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
   Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für
   ihre Bewerbung, wenn sie die Richtlinie 2005/36/EG einhalten.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 12/10/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen ist der vom
   Auftraggeber vorgefertigte Teilnahmeantrag zu verwenden. Der
   Teilnahmeantrag fasst die gewünschten Informationen und Nachweise der
   Bekanntmachung zusammen
   Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die
   geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der
   vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der
   Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung
   sowie die unvollständige Verwendung/Ausfüllung der vorbereiteten
   Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren
   führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte
   Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
   Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen
   berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind
   nicht erwünscht.
   Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
   Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die
   Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76133
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 7219260
   Fax: +49 9318806140
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein
   Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3
   Nr. 4 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   09/09/2020
References
   6. mailto:vergabe@deges.de?subject=TED
   7. http://www.deges.de/
   8. https://vergabe.deges.de/
   9. https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17458907eee-2f692b3b848f
658e
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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